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Geringverdiener: § 20 III SGB IV, 325 € & SV-Beiträge

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Geringverdiener: § 20 III SGB IV, 325 € & SV-Beiträge | Ordio

Häufige Fragen zu Geringverdiener

Was bedeutet „Geringverdiener“ im Sozialversicherungsrecht?

Im Sozialversicherungsrecht bezeichnet Geringverdiener eine Personengruppe nach § 20 Abs. 3 SGB IV: Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis 325 Euro, die zu den im Gesetz genannten Gruppen gehören (u. a. bestimmte Ausbildungs- und Freiwilligendienst-Fälle). Dann trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein, ohne Abzug eines Arbeitnehmeranteils vom Entgelt – soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie hoch ist die Geringverdienergrenze?

Die Geringverdienergrenze beträgt 325 Euro monatlich bezogen auf das Arbeitsentgelt im Sinne von § 20 Abs. 3 SGB IV. Maßgeblich ist der Kalendermonat, nicht ein beliebiger Durchschnitt über mehrere Monate. Sie ist nicht identisch mit der Geringfügigkeitsgrenze für einen Minijob.

Wer gilt als Geringverdiener?

Zu den Geringverdienern zählen u. a. Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und bis 325 € verdienen, sowie Personen in bestimmten Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, BFD) unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Die genaue Einordnung hängt vom Einzelvertrag und der Vergütung ab; bei neuen Ausbildungsverhältnissen kann die gesetzliche Mindestvergütung (BBiG) dazu führen, dass viele Auszubildende laut Ausbildungsrecht über 325 € liegen und keine Geringverdiener mehr sind.

Bezieht sich die 325-Euro-Grenze auf Brutto oder Netto?

Die Grenze bezieht sich auf das monatliche Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn – in der Praxis typischerweise das Brutto, aus dem die Beiträge berechnet werden. Bei Geringverdienern ohne Überhang ist das ausgezahlte Netto oft gleich diesem Betrag, weil kein Arbeitnehmer-SV-Anteil einbehalten wird; Lohnsteuer kann dennoch eine Rolle spielen.

Wer zahlt die Sozialversicherung bei Geringverdienern?

Liegen die Voraussetzungen von § 20 Abs. 3 SGB IV vor, trägt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – der Arbeitnehmer hat in diesem Rahmen keinen klassischen AN-Anteil aus dem Entgelt zu tragen. Details zu Sätzen und Sonderfällen findest du im Lexikon zum Arbeitgeberanteil.

Wie wird der Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag bei Geringverdienern berechnet?

Für Geringverdiener gilt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nach § 242a SGB V i. V. m. § 242 Abs. 3 Nr. 6 SGB V, nicht der individuelle Satz der gewählten Kasse. Für 2026 beträgt der durchschnittliche Satz 2,9 % (zum Abrechnungszeitpunkt gegenprüfen). Seit der paritätischen Finanzierung des Zusatzbeitrags trägt der Arbeitgeber auch den AN-Teil des Zusatzbeitrags, soweit § 20 Abs. 3 uneingeschränkt greift.

Wie wirken Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf die 325-Euro-Grenze?

Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen zum monatlichen Arbeitsentgelt. Liegt der Monatsbetrag über 325 €, gilt § 20 Abs. 3 Satz 2 SGB IV: Für den übersteigenden Teil tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gesamt-SV-Beitrag je zur Hälfte (mit der gesetzlich vorgesehenen Bereinigung beim Zusatzbeitrag). Die ersten 325 € bleiben in der Regel in der Alleinlast des Arbeitgebers.

Sind Auszubildende automatisch Geringverdiener?

Nein. Auszubildende sind in der Regel sozialversicherungspflichtig, aber ob die Geringverdiener-Regel greift, hängt vom monatlichen Arbeitsentgelt ab. Seit der Mindestvergütung für Auszubildende (BBiG, seit 2020) liegen viele neu abgeschlossene Ausbildungsverträge über 325 € – dann ist § 20 Abs. 3 nicht anwendbar und es gelten die normale Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was ist der Unterschied zwischen Geringverdiener und Minijob?

Geringverdiener (§ 20 Abs. 3 SGB IV) betrifft bestimmte Personengruppen mit bis zu 325 € monatlich und führt zu voller SV-Pflicht mit AG-Allein-Tragung. Ein Minijob ist geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV bis zur Geringfügigkeitsgrenze und ist typischerweise sozialversicherungsfrei (mit Ausnahmen). Das sind zwei verschiedene Tatbestände mit unterschiedlichen Grenzen und Folgen.

Was ist der Unterschied zwischen Geringverdiener und Midijob bzw. Gleitzone?

Im Midijob bzw. der Gleitzone (§ 20 Abs. 2 SGB IV) liegt das Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze im Übergangsbereich; es gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge bei vollem Versicherungsschutz. Geringverdiener nach § 20 Abs. 3 haben dagegen bis 325 € und eine andere Beitragsverteilung (Alleinlast AG). Die Systeme sind nicht austauschbar.

Ist „Geringverdiener“ dasselbe wie Niedriglohn?

Nein. Im Alltag wird „Geringverdiener“ oft für statistisch niedrige Einkommen verwendet. Im Sozialversicherungsrecht ist der Begriff jedoch an § 20 Abs. 3 SGB IV und die 325-Euro-Grenze gebunden. Für Lohn- und Mindestentgeltthemen eignen sich eher Mindestlohn und Nettoeinkommen als Vertiefung.

Was ist mit „Geringverdienerzuschuss“ gemeint?

Der Begriff Geringverdienerzuschuss wird in öffentlichen Texten uneinheitlich verwendet und kann auf unterschiedliche Zuschüsse oder Leistungsregelungen verweisen (z. B. in Transfer- oder Arbeitslosenkontexten). Das ist nicht deckungsgleich mit der Beitragsregel für Geringverdiener nach § 20 Abs. 3 SGB IV. Für konkrete Ansprüche sind die zuständigen Behörden und Fachberatung maßgeblich.

Sind Geringverdiener in der Rentenversicherung versichert?

Wenn die Voraussetzungen für § 20 Abs. 3 SGB IV erfüllt sind, sind die Betroffenen in der Regel in den genannten Zweigen sozialversicherungspflichtig – dazu zählt auch die gesetzliche Rentenversicherung, soweit keine gesonderte Ausnahme greift. Der Unterschied zur Normalregel liegt in der Beitragsverteilung (Arbeitgeber trägt den Gesamtbeitrag bis zur Grenze), nicht zwingend im Fehlen der Versicherung.

Was sollte der Arbeitgeber zur Geringverdiener-Einordnung dokumentieren?

Arbeitgeber sollten Vertrag, Vergütung, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis und Sonderzahlungen nachvollziehbar ablegen – idealerweise in der Personalakte. So lässt sich zeigen, ob ein Monat die 325-Euro-Grenze einhält oder ein Überhang mit 50/50-Beiträgen entsteht. Bei Prüfungen hilft eine saubere Lohnabrechnung-Dokumentation mehr als Schätzungen.