Steuerklassen (Lohnsteuerklassen) legen fest, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber monatlich vom Bruttolohn einbehält. Je nach Familienstand und Erwerbssituation ordnet dich das Finanzamt einer von sechs Klassen zu – von Steuerklasse 1 für Alleinstehende bis Steuerklasse 6 für Nebenjobs. Die richtige Steuerklasse kann dein Nettogehalt spürbar beeinflussen.
In diesem Lexikon-Eintrag erfährst du, welche Steuerklassen es gibt, wer in welche Klasse gehört, wie du wechselst und was die geplante Abschaffung von III/V bedeutet. Mit Ordio erfasst du Steuerklassen in der Lohnabrechnung korrekt und nutzt den Einkommensteuer-Rechner für Brutto-Netto-Berechnungen. Alle Angaben beziehen sich auf 2026.
Was sind Steuerklassen? Definition
Steuerklassen (offiziell: Lohnsteuerklassen) sind eine Einteilung von Arbeitnehmern nach Familienstand und Erwerbssituation. Sie bestimmen, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich vom Arbeitslohn abzieht. Die Steuerklasse beeinflusst also dein Nettogehalt – nicht die letztendliche Einkommensteuer, die sich erst mit der Steuererklärung ergibt.
Rechtlich geregelt sind die Steuerklassen in § 38b und § 39b Einkommensteuergesetz (EStG). Das Finanzamt teilt dich einer Klasse zu; bei Ehepaaren kann die Kombination gewählt werden. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer – am Jahresende gleicht die Steuererklärung aus, ob du zu viel oder zu wenig gezahlt hast.
Welche Steuerklassen gibt es? Übersicht
In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen (I bis VI). Die Zuordnung erfolgt primär nach Familienstand:
| Klasse | Zielgruppe | Besonderheit |
|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | Ledige, verwitwet, geschieden | Automatische Zuordnung, keine Kinderfreibeträge |
| Steuerklasse 2 | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag für ein Kind |
| Steuerklasse 3 | Verheiratete (Hauptverdiener) | Nur in Kombination mit SK5; Splittingvorteil |
| Steuerklasse 4 | Verheiratete (beide ähnlich verdienend) | IV/IV oder IV mit Faktor |
| Steuerklasse 5 | Verheiratete (Nebenverdiener) | Nur in Kombination mit SK3 |
| Steuerklasse 6 | Zweit- oder Drittjob | Automatisch, höhere Abzüge, keine Freibeträge |
Für den Hauptjob gilt Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 – je nach Situation. Für jeden weiteren Job wird automatisch Steuerklasse 6 angewendet.
Steuerklasse 1: Alleinstehende
In Steuerklasse 1 bist du, wenn du ledig, verwitwet oder geschieden bist und kein Kind im Haushalt hast, für das du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beanspruchst. Das Finanzamt ordnet dich automatisch zu – du musst nichts beantragen.
Der Grundfreibetrag (2025 rund 12.100 Euro, 2026 jährlich angepasst) gilt für alle Steuerklassen. In Steuerklasse 1 zahlst du ab einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 1.425 Euro Lohnsteuer. Die genaue Nettohöhe hängt von deinem Bruttolohn, der Krankenversicherung, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer ab.
Häufige Fragen: „Wie viel Netto bei 3.000 Euro Brutto?“ oder „Wie hoch ist das Nettogehalt bei 2.700 Euro Brutto?“ – die Antwort hängt von deinen persönlichen Abzügen ab. Nutze den Einkommensteuer-Rechner, um dein Netto bei beliebigem Brutto zu berechnen. Er berücksichtigt Steuerklasse 1, Grundfreibetrag und alle Abzüge.
Steuerklasse 2: Alleinerziehende
Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das in deinem Haushalt lebt und für das du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst. Du musst den Entlastungsbetrag beim Finanzamt beantragen – die Zuordnung erfolgt nicht automatisch.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 2025 und 2026 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind, 240 Euro für jedes weitere. Das reduziert deine Lohnsteuer monatlich. Für die meisten Alleinerziehenden lohnt sich Steuerklasse 2 gegenüber Steuerklasse 1 – der Entlastungsbetrag wirkt steuermindernd.
Nachteile der Steuerklasse 2
Wenn dein Kind auszieht oder du nicht mehr alleinerziehend bist (z.B. durch Heirat), gilt die Steuerklasse 2 nicht mehr. Du wechselst dann zurück in Steuerklasse 1. Ein Wechsel ist rückwirkend zum Jahresbeginn möglich – informiere das Finanzamt zeitnah.
Steuerklassen 3 und 5: Ehepaare
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können die Steuerklassenkombination III/V wählen: Der Hauptverdiener erhält Steuerklasse 3, der Nebenverdiener Steuerklasse 5. Das führt zu weniger Lohnsteuer beim Hauptverdiener und mehr beim Nebenverdiener – die gemeinsame Steuerlast bleibt gleich, wird aber ungleich verteilt.
Wichtig: Mit III/V bist du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, da steuerliche Vorzüge (Ehegattensplitting) vorweggenommen wurden. Die Kombination III/V bringt keinen echten Steuervorteil – sie verschiebt nur die monatlichen Abschlagszahlungen. Bei der Steuererklärung wird alles verrechnet.
Die geplante Abschaffung von III/V (siehe unten) betrifft nur diese Kombination – das Ehegattensplitting selbst bleibt unberührt.
Steuerklasse 4: IV/IV und IV mit Faktor
Bei Steuerklasse 4 werden beide Ehepartner wie Alleinstehende besteuert (IV/IV). Das ist die Standardkombination für Verheiratete. Keine Steuererklärungspflicht – es sei denn, du beantragst IV mit Faktor.
Faktorverfahren (IV mit Faktor)
Beim Faktorverfahren (IV mit Faktor) wird der Splittingvorteil monatlich berücksichtigt. Beide Partner haben Steuerklasse 4, aber mit einem Faktor (zwischen 0 und 1), der die voraussichtliche Steuerlast fair verteilt. Du musst den Faktor beim Finanzamt beantragen und alle zwei Jahre mit den voraussichtlichen Einkünften aktualisieren. Mit IV mit Faktor bist du zur Steuererklärung verpflichtet.
IV mit Faktor ist oft die gerechtere Variante als III/V – besonders wenn beide ähnlich verdienen. Der Splittingvorteil wird gleichmäßiger verteilt.
Steuerklasse 6: Nebenjob
Steuerklasse 6 gilt automatisch für deinen Zweit- oder Drittjob. Sie wird nicht gewählt – sobald du neben deinem Hauptjob weitere Arbeitslöhne beziehst, wird auf diese Steuerklasse 6 angewendet. Der Grund: Freibeträge und Pauschalen sind bereits beim Hauptjob berücksichtigt.
In Steuerklasse 6 fallen höhere Abzüge an: Es gibt keinen Grundfreibetrag und keine Werbungskostenpauschale für diesen Job. Das kann dazu führen, dass du zunächst mehr Lohnsteuer zahlst als nötig – die Steuererklärung gleicht das aus.
Ausnahme: Minijob und Midijob
Wenn du nur einen Minijob als Nebenjob hast (Grenzen: Minijob-Rechner), greift die pauschale Besteuerung des Arbeitgebers; Steuerklasse 6 kommt dann nicht zum Tragen. Bei einem Midijob oder sozialversicherungspflichtigen Nebenjob gilt Steuerklasse 6. Studenten und Werkstudenten mit Steuerklasse 1 im Hauptjob haben ebenfalls Steuerklasse 6 für Nebenjobs.
Steuerklassenwechsel: Antrag und Fristen
Ein Steuerklassenwechsel ist möglich, wenn sich deine Lebenssituation ändert: Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Auszug des Kindes bei Alleinerziehenden. Den Antrag stellst du beim Finanzamt – formlos oder mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“.
Für einen Wechsel zum Folgejahr musst du den Antrag in der Regel bis zum 30. November des laufenden Jahres stellen. Bei Heirat oder Scheidung gilt der Wechsel ab dem Folgemonat, wenn du ihn rechtzeitig beantragst. Ein Wechsel wirkt immer ab dem Monat der Antragstellung oder einem von dir gewünschten späteren Zeitpunkt.
Ehepaare können die Kombination (III/V, IV/IV, IV mit Faktor) einmal pro Kalenderjahr wechseln – der Wechsel gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres, wenn der Antrag bis 30. November gestellt wird.
Steuerklassen und Lohnsteuer
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber monatlich einbehält. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Am Jahresende ermittelt das Finanzamt mit der Steuererklärung die tatsächliche Steuerschuld – zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet, zu wenig gezahlte muss nachgezahlt werden.
Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die endgültige Steuerlast. Sie beeinflusst nur die monatliche Verteilung. Wie viel Steuern du zurückbekommst, hängt von deiner Steuererklärung ab: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge können die Nachzahlung oder Rückerstattung beeinflussen. In Steuerklasse 1 ohne besondere Abzüge gleicht die Erklärung meist gut aus.
Um dein Netto bei einem bestimmten Brutto zu berechnen – z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000 Euro – nutze den Einkommensteuer-Rechner oder den Brutto-Netto-Rechner. Beide berücksichtigen Steuerklassen, Grundfreibetrag, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Steuerklassen in der Lohnabrechnung
Als Arbeitgeber musst du die Steuerklasse jedes Mitarbeiters in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Die Steuerklasse steht in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), die du beim Finanzamt abrufst. Sie wird in der Regel beim Eintritt des Mitarbeiters oder bei Änderungen (z.B. Heirat) aktualisiert.
Mit Ordio erfasst du Stammdaten und Steuerklassen zentral. Die Lohnabrechnung berücksichtigt die Steuerklasse automatisch und berechnet die korrekte Lohnsteuer. So vermeidest du Fehler und Nachzahlungen.
Geplante Reformen: Abschaffung III/V (Stand 2026)
Die Bundesregierung plant, die Steuerklassenkombination III/V abzuschaffen. Das steht im Koalitionsvertrag; der genaue Zeitpunkt und die Umsetzung sind noch in der Diskussion. Stand 2026: Es ist unklar, wann die Abschaffung kommt – möglicherweise 2026 oder später.
Wichtig: Die Abschaffung von III/V bedeutet keine Steuererhöhung. Die Kombination bringt keinen echten Vorteil – sie verschiebt nur die monatlichen Zahlungen. Das Ehegattensplitting bleibt unberührt. Betroffene Ehepaare würden künftig IV/IV oder IV mit Faktor nutzen. IV mit Faktor verteilt den Splittingvorteil bereits monatlich gerecht auf beide Partner.
Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen
Für Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld) kann die Abschaffung Auswirkungen haben: Wer in Steuerklasse V war, würde mit IV mit Faktor oft mehr Netto und damit höhere Ersatzleistungen erhalten. Wer in Steuerklasse III war, könnte etwas weniger bekommen.
Fazit
Steuerklassen bestimmen den monatlichen Lohnsteuerabzug – von Klasse 1 für Alleinstehende bis Klasse 6 für Nebenjobs. Die richtige Zuordnung und ein rechtzeitiger Wechsel bei Heirat, Scheidung oder Geburt können dein Nettogehalt optimieren. Für Brutto-Netto-Berechnungen nutze den Einkommensteuer-Rechner.
Als Arbeitgeber erfasst du mit Ordio Steuerklassen und Stammdaten zentral und erstellst die Lohnabrechnung fehlerfrei. Die geplante Abschaffung von III/V ändert nichts an der Gesamtsteuerlast – sie macht die monatliche Verteilung transparenter.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.