Minijob-Rechner 2026: Berechne Netto-Gehalt & Arbeitgeberkosten
Kostenloser Minijob-Rechner für 2026: Berechne Netto-Gehalt, Abgaben, Arbeitgeberkosten und Urlaubsanspruch. Mit allen aktuellen Werten (€603-Grenze) und PDF-Export.
Was ist ein Minijob 2026?
Du hast sicher schon mal von Minijobs gehört – aber was steckt eigentlich dahinter? Ein Minijob (offiziell "geringfügige Beschäftigung") ist eine Beschäftigungsform mit besonderen Vorteilen. Seit 2026 liegt die Grenze bei €603 pro Monat – das sind 47 Euro mehr als vorher (€556). Warum die Erhöhung? Sie orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn von €13,90 pro Stunde (2026).
Was macht Minijobs so attraktiv? Ganz einfach: Sie sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Das heißt, du bekommst dein Brutto-Gehalt meist komplett ausgezahlt – ohne Abzüge. Kein Wunder, dass viele Studierende, Rentner oder Menschen mit Hauptjob diese Möglichkeit nutzen. Falls du mal genauer wissen willst, wie sich Brutto und Netto unterscheiden, schau gerne in unseren Brutto-Netto-Rechner.
Rechtlich geregelt ist das Ganze im Sozialgesetzbuch IV (SGB IV), § 8 Abs. 1 Nr. 1. Zuständig für die Abwicklung ist die Minijob-Zentrale, die zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehört und bundesweit alle Minijobs verwaltet.
Rentenversicherung bei Minijobs: Solltest du einzahlen?
Hier kommt eine wichtige Entscheidung: Bei einem Minijob kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Keine Beiträge zahlen, das volle Brutto-Gehalt netto bekommen – klingt erstmal super, oder? Aber halt: Damit verzichtest du auf einige wichtige Vorteile, die sich langfristig auszahlen können. Mehr Hintergrundwissen zur Sozialversicherung findest du in unserem Sozialversicherung-Webinar.
Mit Rentenversicherung
- Du sammelst Rentenpunkte und erhöhst deine spätere Altersrente
- Die Monate zählen für die Mindestversicherungszeit (z.B. 5 Jahre für Altersrente)
- Du hast Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Krankheit oder Unfall
- Anspruch auf medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen
Beispiel: Bei einem 603-Euro-Minijob zahlst du mit Rentenversicherung 21,71 Euro monatlich (3,6%) ein.
Ohne Rentenversicherung
- Du hast bereits einen Hauptjob mit voller Rentenversicherung
- Du bist bereits Rentner
- Der Minijob ist nur kurzfristig (wenige Monate)
- Du brauchst das Geld jetzt dringend
Langzeitfolge: Wer 10 Jahre lang ohne Rentenversicherung arbeitet, verzichtet auf etwa 60 Euro zusätzliche Monatsrente im Alter.
Probiere es aus: Mit unserem Rechner oben siehst du auf einen Blick, wie sich die Rentenversicherung auf dein Netto-Gehalt auswirkt. Einfach beide Varianten durchrechnen und vergleichen – so findest du schnell heraus, was für dich besser passt.
Arbeitgeber-Kosten bei Minijobs
Als Arbeitgeber musst du bei einem Minijob zusätzliche Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale zahlen. Wie viel genau? Das hängt davon ab, ob es sich um einen gewerblichen Minijob (z.B. im Café, Restaurant oder Geschäft) oder einen Minijob im Privathaushalt (z.B. Haushaltshilfe, Gartenpflege) handelt.
Gewerbliche Minijobs
Bei gewerblichen Minijobs zahlst du etwa 32,63% des Brutto-Gehalts zusätzlich:
- • Rentenversicherung: 15%
- • Krankenversicherung: 13%
- • Pauschalsteuer: 2%
- • Umlage U1: 0,80%
- • Umlage U2: 0,22%
- • Umlage U3: 0,15%
- • Unfallversicherung: ca. 1,3%
Beispiel: Bei einem 603-Euro-Minijob zahlst du etwa 196 Euro zusätzlich pro Monat.
Privathaushalt
Private Arbeitgeber zahlen deutlich weniger – nur etwa 14,62% des Brutto-Gehalts:
- • Rentenversicherung: 5%
- • Krankenversicherung: 5%
- • Pauschalsteuer: 2%
- • Umlage U1: 0,80%
- • Umlage U2: 0,22%
- • Unfallversicherung: 1,60%
Beispiel: Bei einem 603-Euro-Minijob im Privathaushalt zahlst du etwa 88 Euro zusätzlich pro Monat.
Staatliche Förderung: Der Staat fördert damit Minijobs in Privathaushalten – zum Beispiel für Haushaltshilfen, Gartenpflege oder Kinderbetreuung.
Willst du wissen, was genau auf dich zukommt? Unser Rechner im "Arbeitgeber"-Modus zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation – einfach durchrechnen und schon hast du Klarheit.
Urlaubsanspruch im Minijob richtig berechnen
Gute Nachricht: Als Minijobber hast du den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet mindestens 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche – auch wenn du nur wenige Stunden arbeitest.
Die Berechnung folgt dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), und zwar so:
- • Mindestens 24 Werktage pro Jahr (bei 6-Tage-Woche)
- • Das entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
- • Formel: (24 Tage / 6 Tage) × Deine Arbeitstage pro Woche
Beispiele für verschiedene Arbeitszeiten:
20 Urlaubstage
12 Urlaubstage
8 Urlaubstage
Urlaubsgeld berechnen
Das Urlaubsgeld berechnet sich aus deinem Tageslohn multipliziert mit den Urlaubstagen.
Formel: Tageslohn = Monatsgehalt / (Arbeitstage pro Woche × 4,33 Wochen)
Beispiel: Bei €603 Monatsgehalt und 5 Tagen/Woche = €27,85 Tageslohn × 20 Urlaubstage = €557,00 Urlaubsgeld
Teiljahr: Hast du im Laufe des Jahres angefangen, wird der Urlaub anteilig berechnet – pro vollem Monat 1/12 des Jahresurlaubs.
Deinen Urlaub berechnen: Unser Rechner im "Urlaub"-Modus zeigt dir genau, wie viele Urlaubstage dir zustehen und wie viel Urlaubsgeld du bekommst. Einfach deine Daten eingeben und schon siehst du das Ergebnis. Für detailliertere Berechnungen gibt's auch unseren Urlaubsanspruch-Rechner.
Minijob vs Midijob vs Vollzeit: Der Vergleich
| Kriterium | Minijob | Midijob | Vollzeit |
|---|---|---|---|
| Einkommensgrenze | bis €603 | €603,01 - €2.000 | über €2.000 |
| Sozialversicherung | Befreit (optional RV) | Gleitzone (reduziert) | Vollständig |
| Steuern | Steuerfrei | Steuerpflichtig | Steuerpflichtig |
| Arbeitgeber-Abgaben | 32,63% (gewerblich) | ~20% (Gleitzone) | ~20% |
| Urlaubsanspruch | 20 Tage (5-Tage-Woche) | 20 Tage (5-Tage-Woche) | 20 Tage (5-Tage-Woche) |
Über die Minijob-Grenze hinaus? Für Einkommen zwischen €603 und €2.000 haben wir einen Midijob-Rechner, der die reduzierten Sozialabgaben im Übergangsbereich berücksichtigt.
Mehrere Minijobs: Was ist erlaubt?
Mehrere Minijobs gleichzeitig? Das geht grundsätzlich schon. Aber Vorsicht: Die Summe aller Minijob-Einkommen darf €603 pro Monat nicht überschreiten. Sonst wird's kompliziert.
⚠️ Wichtig zu wissen:
Überschreitest du die €603-Grenze, werden alle deine Jobs sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Du musst dann in vollem Umfang Sozialabgaben zahlen – und das kann schnell teuer werden.
Erlaubte Kombinationen
- Minijob + Hauptbeschäftigung: Ein Minijob neben einer Vollzeitstelle ist erlaubt
- Mehrere Minijobs: Mehrere Minijobs sind erlaubt, solange die Summe ≤ €603 bleibt
- Minijob + Rentner: Rentner können Minijobs haben, ohne ihre Rente zu gefährden
Nicht erlaubt
- Minijob + Midijob: Nicht kombinierbar – entweder Minijob (bis €603) oder Midijob (€603,01 - €2.000)
- Mehrere Minijobs über €603: Summe darf nicht überschritten werden
Wichtig: Du musst alle Arbeitgeber über deine anderen Minijobs informieren, damit sie die korrekten Abgaben berechnen können.
Minijob-Zentrale: Was du wissen musst
Die Minijob-Zentrale – hast du schon mal davon gehört? Sie ist die offizielle Einzugsstelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland. Seit 2003 verwaltet sie bundesweit alle Minijobs und gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Kurz gesagt: Sie ist dein Ansprechpartner für alles rund um Minijobs.
Teil der Deutschen Rentenversicherung - gesetzliche Behörde
Telefonisch, online oder per Post erreichbar
Anmeldung, Abmeldung, Einzug der Pauschalabgaben
Zuständig für alle Minijobs in Deutschland
Was macht die Minijob-Zentrale?
- • Anmeldung und Abmeldung: Alle Minijobs müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden
- • Einzug der Pauschalabgaben: Arbeitgeber zahlen die Abgaben direkt an die Minijob-Zentrale
- • Beratung: Informationen und Unterstützung zu Minijob-Regelungen
- • Verwaltung: Zentrale Verwaltung aller Minijob-Daten
Mehr Details zur Minijob-Zentrale findest du in unseren häufig gestellten Fragen, zum Beispiel: "Ist die Minijob-Zentrale seriös?" oder "Wie erreiche ich die Minijob-Zentrale?" Weitere HR-Themen und Ratgeber findest du auch in unserem Ratgeber-Bereich.
Minijob anmelden: Schritt-für-Schritt
Die Anmeldung läuft über die Minijob-Zentrale – und zwar durch den Arbeitgeber. Der muss sich darum kümmern und den Minijob spätestens am ersten Arbeitstag anmelden. Als Minijobber musst du selbst nichts tun, aber es schadet nicht, nachzufragen, ob alles korrekt angemeldet wurde. Tipp: Mit einer digitalen Zeiterfassung behältst du deine Arbeitszeiten immer im Blick.
Daten sammeln
Arbeitgeber benötigt: Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer des Minijobbers
Anmeldung bei Minijob-Zentrale
Online über das Portal der Minijob-Zentrale, per Post oder telefonisch. Die Anmeldung ist kostenlos.
Rentenversicherung entscheiden
Minijobber entscheidet, ob er Rentenversicherung zahlen möchte oder sich befreien lässt
Bestätigung erhalten
Minijob-Zentrale bestätigt die Anmeldung und teilt die Betriebsnummer mit
Monatliche Abgaben zahlen
Arbeitgeber zahlt monatlich die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale
⚠️ Wichtig:
Die Anmeldung muss spätestens am ersten Arbeitstag erfolgen. Verspätete Anmeldungen können zu Nachforderungen führen.
Alle Details zur Anmeldung und den benötigten Unterlagen findest du auf der Website der Minijob-Zentrale.
Minijob für Arbeitgeber: Kosten und Ablauf
Als Arbeitgeber kommt zu deinem Bruttolohn noch etwas dazu: Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Wie viel genau? Das hängt davon ab, ob es ein gewerblicher Minijob (z.B. im Geschäft) oder ein Minijob im Privathaushalt (z.B. Haushaltshilfe) ist. Der Unterschied kann erheblich sein. Für die komplette Lohnabrechnung und Payroll-Verwaltung schau gerne in unsere Payroll-Lösung.
Kostenübersicht 2026
Gewerbliche Minijobs
Privathaushalt
Ablauf für Arbeitgeber
- • Anmeldung: Minijobber bei Minijob-Zentrale anmelden (spätestens am ersten Arbeitstag)
- • Monatliche Abgaben: Pauschalabgaben monatlich an Minijob-Zentrale überweisen
- • Beitragsnachweis: Monatlich den Beitragsnachweis an Minijob-Zentrale übermitteln
- • Abmeldung: Bei Beendigung des Minijobs sofort abmelden
Kosten berechnen: Unser Rechner im "Arbeitgeber"-Modus zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation. So kannst du verschiedene Szenarien durchrechnen und vergleichen, bevor du dich entscheidest.
Weitere nützliche Rechner
Entdecke unsere anderen kostenlosen Tools für Personalmanagement, Zeiterfassung und Lohnberechnung.
Häufig gestellte Fragen zum Minijob-Rechner
Ist die Minijob-Zentrale seriös?
Ja, absolut seriös! Die Minijob-Zentrale ist die offizielle Einzugsstelle für geringfügige Beschäftigungen in Deutschland und gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – also einer gesetzlichen Rentenversicherung. Du kannst also beruhigt mit ihr arbeiten.
Seit 2003 verwaltet sie bundesweit alle Minijobs und kümmert sich um:
- • Anmeldung und Abmeldung von Minijobs
- • Einzug der Pauschalabgaben von Arbeitgebern
- • Beratung zu geringfügigen Beschäftigungen
Kurz gesagt: Die Minijob-Zentrale ist die offizielle Behörde für alle Minijob-Fragen in Deutschland. Du kannst also bedenkenlos mit ihr arbeiten.
Was zahlt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale?
Bei einem gewerblichen Minijob kommen auf den Arbeitgeber etwa 32,63% des Brutto-Gehalts zusätzlich zu. Bei einem 603-Euro-Minijob sind das rund 197 Euro extra pro Monat.
Was genau zahlt der Arbeitgeber bei einem gewerblichen Minijob?
- • Rentenversicherung: 15%
- • Krankenversicherung: 13%
- • Pauschalsteuer: 2%
- • Umlage U1: 0,80%
- • Umlage U2: 0,22%
- • Umlage U3: 0,15%
- • Unfallversicherung: ca. 1,3%
Und bei einem Minijob im Privathaushalt?
- • Rentenversicherung: 5%
- • Krankenversicherung: 5%
- • Pauschalsteuer: 2%
- • Umlage U1: 0,80%
- • Umlage U2: 0,22%
- • Unfallversicherung: 1,60%
- • = Gesamt ca. 14,62%
Bei einem 603-Euro-Minijob im Privathaushalt sind es etwa 88 Euro zusätzlich – deutlich weniger als bei gewerblichen Minijobs. Unser Rechner oben zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation.
Wie erreiche ich die Minijob-Zentrale?
Du erreichst die Minijob-Zentrale auf verschiedenen Wegen:
Telefonische Servicehotline:
0355 2902 70799
Montag bis Donnerstag: 7:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 15:00 Uhr
Postadresse:
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Online:
Website: www.minijob-zentrale.de
Arbeitgeber-Portal: Anmeldung und Verwaltung von Minijobs online
E-Mail:
Über das Kontaktformular auf der Website
Für schnelle Anliegen empfiehlt sich der Online-Service – dort kannst du Minijobs direkt anmelden, Meldungen abgeben und Beiträge berechnen.
Wo ist der Sitz der Minijob-Zentrale?
Die Minijob-Zentrale hat ihren Sitz in Essen, Nordrhein-Westfalen.
Adresse:
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Sie ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und bundesweit für alle Minijobs in Deutschland zuständig. Trotz des Sitzes in Essen kannst du alle Anliegen online oder telefonisch erledigen – du musst nicht persönlich vor Ort sein.
Wann lohnt sich die Rentenversicherung bei einem Minijob nicht?
Die Rentenversicherung bei einem Minijob lohnt sich oft nicht, wenn:
- • Du bereits anderweitig rentenversichert bist: Hast du einen Hauptjob oder bist du schon gesetzlich rentenversichert, bringt die Minijob-Rentenversicherung meist wenig Mehrwert.
- • Der Minijob nur kurzfristig ist: Bei einem Job für wenige Monate bleibt dir netto deutlich weniger übrig (3,6% Abzug), während die Rente kaum steigt.
- • Du bist Rentner: Für Rentner, die bereits Altersrente beziehen, lohnt sich die Einzahlung in die Rentenversicherung meist nicht.
- • Du brauchst das Geld jetzt: Bei einem 603-Euro-Minijob zahlst du 21,71 Euro monatlich in die Rentenversicherung – das sind etwa 260 Euro im Jahr, die du sofort nutzen könntest.
Wann lohnt es sich doch?
- • Wenn der Minijob dein einziger Job ist und du Rentenansprüche aufbauen willst
- • Wenn du noch jung bist und langfristig einzahlen kannst
- • Wenn du die Wartezeit für die Rente noch erfüllen musst (z.B. 5 Jahre für Altersrente)
Mit unserem Rechner oben kannst du beide Szenarien direkt vergleichen – einfach durchrechnen und schauen, was für dich besser passt.
Wie viele Urlaubstage stehen mir im Minijob zu?
Minijobber haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte – nämlich mindestens 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
Berechnung nach Arbeitstagen:
- • Bei 5 Arbeitstagen pro Woche: 20 Urlaubstage
- • Bei 4 Arbeitstagen pro Woche: 16 Urlaubstage
- • Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 12 Urlaubstage
- • Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: 8 Urlaubstage
- • Bei 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage
Beispiel: Du arbeitest 3 Tage pro Woche im Minijob? Dann stehen dir 12 Urlaubstage pro Jahr zu.
Teiljahr: Hast du im Laufe des Jahres angefangen, wird der Urlaub anteilig berechnet. Unser Rechner oben (Tab "Urlaub") zeigt dir deinen genauen Anspruch – einfach deine Daten eingeben.
Wichtig: Der Urlaub wird in Tagen berechnet, nicht in Stunden. Auch wenn du nur wenige Stunden pro Tag arbeitest, zählt ein Urlaubstag als ganzer Tag.
Ist die Bundesknappschaft die Minijob-Zentrale?
Ja, die Minijob-Zentrale gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher "Bundesknappschaft" genannt).
Die Knappschaft ist ein Träger der Deutschen Rentenversicherung und wurde 2003 mit der Verwaltung aller Minijobs in Deutschland beauftragt. Seitdem fungiert sie als zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen.
Wenn du also von der "Minijob-Zentrale" sprichst, meinst du einen Geschäftsbereich der Knappschaft – beide Begriffe bezeichnen dieselbe Organisation.
Kann ich die Rentenversicherung für meinen Minijob ablehnen?
Ja, du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen – dann zahlst du keine Beiträge und erhältst das volle Brutto-Gehalt.
So funktioniert die Befreiung:
- Du stellst bei deinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Der Arbeitgeber leitet den Antrag an die Minijob-Zentrale weiter
- Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung
Wichtig zu wissen:
- • Du musst die Befreiung aktiv beantragen – ohne Antrag bist du automatisch rentenversicherungspflichtig
- • Die Befreiung gilt nur für diesen einen Minijob
- • Du kannst die Befreiung nicht rückgängig machen, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht
- • Der Arbeitgeber zahlt trotzdem seinen Anteil (15%) – nur du sparst die 3,6%
Bei einem 603-Euro-Minijob sparst du durch die Befreiung etwa 21,71 Euro monatlich. Ob sich das lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab – unser Rechner oben zeigt dir beide Varianten im direkten Vergleich.
Welche Nachteile hat die Befreiung von der Rentenversicherung bei einem Minijob?
Wenn du dich von der Rentenversicherung im Minijob befreien lässt, verzichtest du auf wichtige Vorteile:
Nachteile der Befreiung:
- • Keine Rentenansprüche: Du sammelst keine Rentenpunkte und erhöhst deine spätere Altersrente nicht
- • Wartezeiten zählen nicht: Die Monate im Minijob zählen nicht für die Mindestversicherungszeit (z.B. 5 Jahre für Altersrente)
- • Keine Erwerbsminderungsrente: Du hast keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Krankheit oder Unfall
- • Keine Rehabilitation: Kein Anspruch auf medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen der Rentenversicherung
- • Keine Anrechnung bei Mütterrente: Die Zeit zählt nicht für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten
Beispiel: Wer 10 Jahre lang einen 603-Euro-Minijob ohne Rentenversicherung ausübt, verzichtet auf etwa 65 Euro zusätzliche Monatsrente im Alter.
Wann sind die Nachteile verkraftbar?
- • Du hast bereits einen Hauptjob mit voller Rentenversicherung
- • Du bist bereits Rentner
- • Der Minijob ist nur kurzfristig (wenige Monate)
Überlege dir gut, ob du auf die Rentenansprüche verzichten willst – die 20 Euro Ersparnis monatlich können im Alter viel weniger wert sein als eine höhere Rente.
Wie hoch sind die Kosten für einen Minijob bei einem privaten Arbeitgeber?
Bei einem Minijob im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber etwa 13,14% des Brutto-Gehalts zusätzlich an die Minijob-Zentrale. Bei einem 603-Euro-Minijob sind das rund 79 Euro extra.
Kostenübersicht Privathaushalt-Minijob (603 Euro):
- • Brutto-Gehalt an Arbeitnehmer: 603,00 €
- • Rentenversicherung (5%): 27,80 €
- • Krankenversicherung (5%): 27,80 €
- • Pauschalsteuer (2%): 11,12 €
- • Umlage U1 (0,9%): 5,00 €
- • Umlage U2 (0,24%): 1,33 €
- • Gesamt-Kosten: 629,05 €
Wichtig: Private Arbeitgeber zahlen deutlich weniger als gewerbliche Arbeitgeber (die zahlen etwa 32,63%). Der Staat fördert damit Minijobs in Privathaushalten – zum Beispiel für Haushaltshilfen, Gartenpflege oder Kinderbetreuung.
Haushaltsscheckverfahren: Als privater Arbeitgeber kannst du das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren nutzen – damit meldest du den Minijob besonders einfach bei der Minijob-Zentrale an.
Unser Rechner oben (Tab "Arbeitgeber") zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation – einfach durchrechnen und schon hast du Klarheit.
Welche Daten benötigt die Minijob-Zentrale?
Für die Anmeldung eines Minijobs benötigt die Minijob-Zentrale folgende Daten:
Daten des Arbeitgebers:
- • Betriebsnummer (bei gewerblichem Minijob)
- • Name und Anschrift des Arbeitgebers
- • Steuernummer
Daten des Minijobbers:
- • Vollständiger Name
- • Geburtsdatum und Geburtsort
- • Anschrift
- • Sozialversicherungsnummer (falls vorhanden)
- • Staatsangehörigkeit
- • Krankenversicherung
Daten zum Beschäftigungsverhältnis:
- • Beginn der Beschäftigung
- • Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts
- • Beschäftigungsart (gewerblich oder Privathaushalt)
- • Rentenversicherung: befreit oder beitragspflichtig
Der Arbeitgeber meldet den Minijob online über das Arbeitgeber-Portal der Minijob-Zentrale an oder nutzt das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren (bei Privathaushalten).
Welche Abgaben gibt es bei einem Minijob für den Arbeitgeber?
Arbeitgeber zahlen bei einem gewerblichen Minijob folgende Abgaben:
Gewerblicher Minijob:
- • Rentenversicherung: 15% – Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
- • Krankenversicherung: 13% – Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung
- • Pauschalsteuer: 2% – Pauschale Lohnsteuer (optional: individuelle Besteuerung)
- • Umlage U1: ca. 1,0% – Erstattung bei Krankheit (variiert je nach Krankenkasse)
- • Umlage U2: 0,24% – Erstattung bei Mutterschaft
- • Umlage U3: ca. 0,09% – Insolvenzgeldumlage
- • Unfallversicherung: ca. 1,3% – Variiert je nach Berufsgenossenschaft
Gesamt: ca. 32,63%
Minijob im Privathaushalt:
- • Rentenversicherung: 5%
- • Krankenversicherung: 5%
- • Pauschalsteuer: 2%
- • Umlage U1: 0,9%
- • Umlage U2: 0,24%
Gesamt: ca. 13,14%
Bei einem 603-Euro-Minijob zahlt der gewerbliche Arbeitgeber etwa 197 Euro zusätzlich, ein privater Arbeitgeber nur etwa 79 Euro. Unser Rechner oben (Tab "Arbeitgeber") zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation.
Wann muss man einen Minijob anmelden?
Ein Minijob muss vor Aufnahme der Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – idealerweise spätestens am ersten Arbeitstag.
Fristen:
- • Vor Arbeitsbeginn: Die Anmeldung muss spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
- • Baugewerbe: Sofortige Anmeldung – spätestens bei Arbeitsantritt
- • Gastronomie, Gebäudereinigung, Spedition, Messebranche: Anmeldung vor Tätigkeitsbeginn
Was passiert bei verspäteter Anmeldung?
- • Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich
- • Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge
- • Bei Schwarzarbeit: Strafrechtliche Konsequenzen
Wie meldet man an?
Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber online über das Arbeitgeber-Portal der Minijob-Zentrale oder über das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren (bei Privathaushalten).
Wichtig: Der Minijobber selbst muss nichts tun – die Anmeldung ist Sache des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer solltest du aber nachfragen, ob dein Minijob angemeldet wurde.
Wie hoch sind die Abgaben bei einem Minijob?
Für Arbeitnehmer:
Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Abgaben – du bekommst dein Brutto-Gehalt netto ausgezahlt. Eine Ausnahme gibt es:
- • Rentenversicherung (optional): Wenn du nicht befreit bist, zahlst du 3,6% deines Brutto-Gehalts in die Rentenversicherung ein
- • Bei einem 603-Euro-Minijob wären das 21,71 Euro monatlich
Für Arbeitgeber (gewerblich):
- • Gesamt-Abgaben: ca. 32,63% des Brutto-Gehalts
- • Bei einem 603-Euro-Minijob: etwa 197 Euro zusätzlich
Für Arbeitgeber (Privathaushalt):
- • Gesamt-Abgaben: ca. 13,14% des Brutto-Gehalts
- • Bei einem 603-Euro-Minijob: etwa 79 Euro zusätzlich
Wichtig: Minijobs sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei (außer optionale Rentenversicherung). Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalabgaben.
Unser Rechner oben zeigt dir deine Netto-Auszahlung oder die Arbeitgeber-Kosten genau – einfach deine Daten eingeben und schon siehst du das Ergebnis.
Wie wird der Urlaubsanspruch im Minijob berechnet?
Der Urlaubsanspruch im Minijob wird nach denselben gesetzlichen Regeln berechnet wie bei Vollzeitbeschäftigten – auf Basis des Bundesurlaubsgesetzes.
Grundregel:
- • Mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (bei 6-Tage-Woche)
- • Das entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
Berechnung nach Arbeitstagen:
Urlaubsanspruch = (24 Tage / 6 Tage) × Deine Arbeitstage pro Woche
Beispiele:
- • 5 Tage/Woche: (24 / 6) × 5 = 20 Urlaubstage
- • 3 Tage/Woche: (24 / 6) × 3 = 12 Urlaubstage
- • 2 Tage/Woche: (24 / 6) × 2 = 8 Urlaubstage
Anteiliger Urlaub bei unterjährigem Einstieg:
Wenn du nicht das ganze Jahr arbeitest, wird der Urlaub anteilig berechnet:
- • Pro vollem Monat: 1/12 des Jahresurlaubs
- • Beispiel: Einstieg im Juli, 3 Tage/Woche → (12 Tage / 12) × 6 Monate = 6 Urlaubstage
Unser Rechner oben (Tab "Urlaub") zeigt dir deinen genauen Urlaubsanspruch – einfach deine Arbeitstage und Startdatum eingeben.