Minijob Rechner
Minijob-Rechner 2026: Berechne Netto-Gehalt & Arbeitgeberkosten
Minijob-Rechner 2026: Netto-Gehalt, Abgaben & Arbeitgeberkosten kostenlos berechnen. Mit Urlaubsanspruch-Rechner & PDF-Export. Aktuell für 2026.
Minijob berechnen
Für Mindestlohn-Prüfung bei Stundenlohn
Arbeitgeber-Gesamtkosten
783,90 €
Inkl. Brutto 603,00 €
- AG Pauschale RV
- 90,45 €
- AG Pauschale KV
- 78,39 €
- AG Pauschale PV
- 0,00 €
- AG Pauschalsteuer
- 12,06 €
- Netto Auszahlung
- 603,00 €
- AG Gesamtkosten
- 783,90 €
Unverbindliche Schätzung auf Basis vereinfachter Modelle und Werte für 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung — für verbindliche Angaben wende dich an deinen Steuerberater oder Arbeitgeber. BMF Einkommensteuer · § 32a EStG
Was ist ein Minijob 2026?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist eine Beschäftigungsform mit besonderen Vorteilen. Seit 2026 liegt die Grenze bei €603 pro Monat (vorher €556) – angelehnt an den Mindestlohn von €13,90/Stunde.
Minijobs sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei – du erhältst das Brutto meist vollständig ausgezahlt. Viele Studierende, Rentner oder Beschäftigte mit Hauptjob nutzen diese Option. Vergleich: Brutto-Netto-Rechner, Midijob-Rechner.
Rechtliche Grundlage: SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1. Abwicklung über die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See).
Einkommensgrenze
Bis €603 monatlich (2026)
Steuern
In der Regel steuerfrei
Sozialversicherung
Versicherungsfrei (RV optional)
Ideal für
Nebenjob, Studium, Rentner
Rentenversicherung bei Minijobs: Solltest du einzahlen?
Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – dann bleibt mehr Netto, du verzichtest aber auf Rentenpunkte und Schutzleistungen. Hintergrund: Sozialversicherung-Webinar.
Mit Rentenversicherung
- Rentenpunkte und höhere Altersrente
- Monate für Mindestversicherungszeit
- Erwerbsminderungsrente & Reha-Ansprüche
Beispiel €603: ca. 21,71 €/Monat (3,6 %).
Ohne Rentenversicherung
- Sinnvoll bei Hauptjob mit voller RV
- Oft bei Rentnern oder Kurzzeit-Jobs
- Volles Brutto bleibt netto
Langfristig: 10 Jahre ohne RV ≈ 60 € weniger Monatsrente.
Rechne beide Varianten im Rechner oben durch – so siehst du den Netto-Unterschied für deine Situation.
Arbeitgeber-Kosten bei Minijobs
Arbeitgeber zahlen Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale – je nach gewerblichem oder Privathaushalt-Minijob unterschiedlich hoch.
Gewerbliche Minijobs
Zusätzlich ca. 32,63 % des Bruttos:
- RV 15 % · KV 13 % · Pauschalsteuer 2 %
- Umlagen U1/U2/U3 + Unfallversicherung
Bei €603: ~197 € zusätzlich/Monat.
Privathaushalt
Deutlich geringer – ca. 13,14 %:
- RV 5 % · KV 5 % · Pauschalsteuer 2 %
- Umlagen + Unfallversicherung
Bei €603: ~79 € zusätzlich/Monat.
Der Rechner im Modus Arbeitgeber zeigt die exakten Kosten für dein Szenario.
AG-Kosten: Gewerbe vs. Privathaushalt (Rechenbeispiel 520 €)
Konkretes Rechenbeispiel bei 520 € Minijob-Brutto (AG-Pauschale-Modus, Pauschalabgaben ohne Umlagen/Unfallversicherung):
Gewerblicher Minijob
- RV 15 % = 78,00 €
- KV 13 % = 67,60 €
- Pauschsteuer 2 % = 10,40 €
Pauschalabgaben (30 %) ≈ 156 € → AG-Gesamtkosten ≈ 676 € (Brutto 520 € + Abgaben). Inklusive Umlagen U1/U2/U3 und Unfallversicherung (Gesamtsatz ~32,63 %) liegt der volle Wert etwas höher.
Privathaushalt-Minijob
- RV 5 % = 26,00 €
- KV 5 % = 26,00 €
- Pauschsteuer 2 % = 10,40 €
Pauschalabgaben (12 %) ≈ 62,40 € → AG-Gesamtkosten ≈ 582,40 €. Inklusive Umlagen/Unfallversicherung (Gesamtsatz ~13,14 %) liegt der volle Wert etwas höher.
Exakte Werte inklusive Umlagen, Unfallversicherung-Gefahrklasse und Kassenwahl liefert der Rechner im Modus Arbeitgeber.
Ändert die RV-Befreiung die Kosten für den Arbeitgeber?
Nein. Der Arbeitgeber zahlt seine Pauschale (15 % gewerblich bzw. 5 % Privathaushalt) unabhängig davon, ob sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt – die RV-Befreiung wirkt sich nur auf den Arbeitnehmer-Anteil aus.
Ohne Befreiung zahlt der Minijobber einen Eigenanteil von 3,6 % des Bruttos als Aufstockung zur vollen Rentenversicherung. Bei 520 € brutto sind das 18,72 €/Monat weniger Netto. Mit beantragter Befreiung entfällt dieser Eigenanteil komplett – das Brutto bleibt netto.
Kurz: Die Befreiung verändert dein eigenes Netto, nicht die Kosten deines Arbeitgebers. Details und die Vor- und Nachteile der Befreiung: Abschnitt „Rentenversicherung bei Minijobs" oben.
Minijob vs. Midijob: Wo verläuft die Grenze?
Überschreitet dein Bruttolohn dauerhaft 603 €/Monat, wechselst du automatisch in den Übergangsbereich (Gleitzone) bis 2.000 € – dort gelten reduzierte, aber grundsätzlich volle Sozialversicherungsbeiträge nach § 20 Abs. 2a SGB IV. Diese Dual-BE-Formel bildet dieser Rechner bewusst nicht ab; die vollständige Berechnung inklusive F-Faktor (2026: 0,6619) findest du im Midijob-Rechner. Ab 2.000 € brutto zahlst du reguläre Vollzeit-Sozialabgaben.
Wie viele Urlaubstage stehen mir im Minijob zu?
Minijobber haben denselben gesetzlichen Mindesturlaub wie Vollzeitbeschäftigte – berechnet nach deinen Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stundenlohn (BUrlG § 3). Bei 1 festen Arbeitstag/Woche sind das z. B. 4 Tage/Jahr (1/5 von 20), bei 2 Tagen 8 Tage/Jahr. Die vollständige Berechnung inklusive Teilzeit, Kündigung, Schwerbehinderung und weiteren Sonderfällen übernimmt der Urlaubsanspruch-Rechner – hier reicht die Kurzformel oben.
Urlaubsanspruch im Minijob richtig berechnen
Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte: mindestens 20 Tage/Jahr bei 5-Tage-Woche (BUrlG).
Formel: (24 Tage / 6 Tage) × deine Arbeitstage pro Woche.
5 Tage/Woche
20 Urlaubstage
4 Tage/Woche
16 Urlaubstage
3 Tage/Woche
12 Urlaubstage
2 Tage/Woche
8 Urlaubstage
Urlaubsgeld berechnen
Tageslohn = Monatsgehalt ÷ (Arbeitstage/Woche × 4,33)
Beispiel €603, 5 Tage: ~27,85 €/Tag × 20 Tage ≈ 557 € Urlaubsgeld. Modus Urlaub im Rechner oder Urlaubsanspruch-Rechner.
Minijob vs Midijob vs Vollzeit: Der Vergleich
Kurzüberblick – welches Modell passt zu deinem Einkommen und Absicherungsbedarf:
| Kriterium | Minijob | Midijob | Vollzeit |
|---|---|---|---|
| Einkommensgrenze | bis €603 | €603,01 – €2.000 | über €2.000 |
| Sozialversicherung | Befreit (RV optional) | Gleitzone (reduziert) | Vollständig |
| Steuern | Steuerfrei | Steuerpflichtig | Steuerpflichtig |
| Arbeitgeber-Abgaben | 32,63% (gewerblich) | ~22% (Gleitzone AG) | ~22% |
| Urlaubsanspruch | 20 Tage (5-Tage-Woche) | 20 Tage | 20 Tage |
Über €603 hinaus: Midijob-Rechner für den Übergangsbereich.
Mehrere Minijobs: Was ist erlaubt?
Mehrere Minijobs sind möglich – die Summe aller Minijob-Einkommen darf €603/Monat nicht überschreiten. Übst du zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig aus, rechnet die Minijob-Zentrale sie nach § 8 Abs. 2 SGB IV zusammen und prüft die Summe gegen die €603-Grenze – nicht jeden Job einzeln.
Wichtig zu wissen
Überschreitest du die Grenze, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig – mit vollen Sozialabgaben.
Erlaubte Kombinationen
- Minijob + Hauptjob
- Mehrere Minijobs (Summe ≤ €603)
- Minijob + Rente (Hinzuverdienst prüfen)
Nicht erlaubt / Vorsicht
- Ein Vertrag = nur Minijob oder Midijob
- Summe > €603 über alle Minijobs
- Alle Arbeitgeber müssen informiert werden
Minijob-Zentrale: Was du wissen musst
Die Minijob-Zentrale ist die offizielle Einzugsstelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland (seit 2003, DRV Knappschaft-Bahn-See).
Seriös und offiziell
Gesetzliche Behörde der Rentenversicherung
Kontakt
Telefon, online, Post
Aufgaben
Anmeldung, Abmeldung, Pauschalabgaben
Bundesweit
Zuständig für alle Minijobs in DE
Minijob anmelden: Schritt-für-Schritt
Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale (online, telefonisch oder per Post).
Daten sammeln
Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer
Anmeldung bei Minijob-Zentrale
Online-Portal, Post oder Hotline – kostenlos
Rentenversicherung entscheiden
Befreiung beantragen oder Beiträge zahlen
Bestätigung erhalten
Betriebsnummer und Bestätigung der Zentrale
Monatliche Abgaben
Arbeitgeber überweist Pauschalabgaben monatlich
Wichtig
Anmeldung spätestens am ersten Arbeitstag – Verspätungen können Nachforderungen auslösen. Infos: Minijob-Zentrale.
Minijob für Arbeitgeber: Kosten und Ablauf
Neben dem Bruttolohn fallen Pauschalabgaben an – unterschiedlich für Gewerbe vs. Privathaushalt. Payroll im Betrieb: Ordio Payroll.
Kostenübersicht 2026
Gewerbliche Minijobs
Privathaushalt
Ablauf für Arbeitgeber
- Anmeldung spätestens am ersten Arbeitstag
- Monatliche Abgaben an die Minijob-Zentrale
- Beitragsnachweis monatlich übermitteln
- Abmeldung bei Beendigung
Exakte Kosten: Rechner-Modus Arbeitgeber oben auf der Seite.
Weitere kostenlose Tools
Entdecke weitere Rechner für Zeiterfassung, Lohnabrechnung und Personalmanagement.
Häufige Fragen zum Minijob-Rechner
Ist die Minijob-Zentrale seriös?
Ja, absolut seriös! Die Minijob-Zentrale ist die offizielle Einzugsstelle für geringfügige Beschäftigungen in Deutschland und gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – also einer gesetzlichen Rentenversicherung. Du kannst also beruhigt mit ihr arbeiten.
Seit 2003 verwaltet sie bundesweit alle Minijobs und kümmert sich um:
- • Anmeldung und Abmeldung von Minijobs
- • Einzug der Pauschalabgaben von Arbeitgebern
- • Beratung zu geringfügigen Beschäftigungen
Kurz gesagt: Die Minijob-Zentrale ist die offizielle Behörde für alle Minijob-Fragen in Deutschland. Du kannst also bedenkenlos mit ihr arbeiten.
Was zahlt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale?
Bei einem gewerblichen Minijob kommen auf den Arbeitgeber etwa 32,63% des Brutto-Gehalts zusätzlich zu. Bei einem 603-Euro-Minijob sind das rund 197 Euro extra pro Monat.
Was genau zahlt der Arbeitgeber bei einem gewerblichen Minijob?
- • Rentenversicherung: 15%
- • Krankenversicherung: 13%
- • Pauschalsteuer: 2%
- • Umlage U1: 0,80%
- • Umlage U2: 0,22%
- • Umlage U3: 0,15%
- • Unfallversicherung: ca. 1,3%
Und bei einem Minijob im Privathaushalt?
- • Rentenversicherung: 5%
- • Krankenversicherung: 5%
- • Pauschalsteuer: 2%
- • Umlage U1: 0,80%
- • Umlage U2: 0,22%
- • Unfallversicherung: 1,60%
- • = Gesamt ca. 14,62%
Bei einem 603-Euro-Minijob im Privathaushalt sind es etwa 88 Euro zusätzlich – deutlich weniger als bei gewerblichen Minijobs. Unser Rechner oben zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation.
Wie erreiche ich die Minijob-Zentrale?
Du erreichst die Minijob-Zentrale auf verschiedenen Wegen:
Telefonische Servicehotline:
0355 2902 70799
Montag bis Donnerstag: 7:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 15:00 Uhr
Postadresse:
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Online:
Website: offizielle Website der Minijob-Zentrale
Arbeitgeber-Portal: Anmeldung und Verwaltung von Minijobs online
E-Mail:
Über das Kontaktformular auf der Website
Für schnelle Anliegen empfiehlt sich der Online-Service – dort kannst du Minijobs direkt anmelden, Meldungen abgeben und Beiträge berechnen.
Wo ist der Sitz der Minijob-Zentrale?
Die Minijob-Zentrale hat ihren Sitz in Essen, Nordrhein-Westfalen.
Adresse:
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Sie ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und bundesweit für alle Minijobs in Deutschland zuständig. Trotz des Sitzes in Essen kannst du alle Anliegen online oder telefonisch erledigen – du musst nicht persönlich vor Ort sein.
Wann lohnt sich die Rentenversicherung bei einem Minijob nicht?
Die Rentenversicherung bei einem Minijob lohnt sich oft nicht, wenn:
- • Du bereits anderweitig rentenversichert bist: Hast du einen Hauptjob oder bist du schon gesetzlich rentenversichert, bringt die Minijob-Rentenversicherung meist wenig Mehrwert.
- • Der Minijob nur kurzfristig ist: Bei einem Job für wenige Monate bleibt dir netto deutlich weniger übrig (3,6% Abzug), während die Rente kaum steigt.
- • Du bist Rentner: Für Rentner, die bereits Altersrente beziehen, lohnt sich die Einzahlung in die Rentenversicherung meist nicht.
- • Du brauchst das Geld jetzt: Bei einem 603-Euro-Minijob zahlst du 21,71 Euro monatlich in die Rentenversicherung – das sind etwa 260 Euro im Jahr, die du sofort nutzen könntest.
Wann lohnt es sich doch?
- • Wenn der Minijob dein einziger Job ist und du Rentenansprüche aufbauen willst
- • Wenn du noch jung bist und langfristig einzahlen kannst
- • Wenn du die Wartezeit für die Rente noch erfüllen musst (z.B. 5 Jahre für Altersrente)
Mit unserem Rechner oben kannst du beide Szenarien direkt vergleichen – einfach durchrechnen und schauen, was für dich besser passt.
Wie viele Urlaubstage stehen mir im Minijob zu?
Minijobber haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte – nämlich mindestens 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
Berechnung nach Arbeitstagen:
- • Bei 5 Arbeitstagen pro Woche: 20 Urlaubstage
- • Bei 4 Arbeitstagen pro Woche: 16 Urlaubstage
- • Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 12 Urlaubstage
- • Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: 8 Urlaubstage
- • Bei 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage
Beispiel: Du arbeitest 3 Tage pro Woche im Minijob? Dann stehen dir 12 Urlaubstage pro Jahr zu.
Teiljahr: Hast du im Laufe des Jahres angefangen, wird der Urlaub anteilig berechnet. Unser Rechner oben (Tab "Urlaub") zeigt dir deinen genauen Anspruch – einfach deine Daten eingeben.
Wichtig: Der Urlaub wird in Tagen berechnet, nicht in Stunden. Auch wenn du nur wenige Stunden pro Tag arbeitest, zählt ein Urlaubstag als ganzer Tag.
Ist die Bundesknappschaft die Minijob-Zentrale?
Ja, die Minijob-Zentrale gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher "Bundesknappschaft" genannt).
Die Knappschaft ist ein Träger der Deutschen Rentenversicherung und wurde 2003 mit der Verwaltung aller Minijobs in Deutschland beauftragt. Seitdem fungiert sie als zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen.
Wenn du also von der "Minijob-Zentrale" sprichst, meinst du einen Geschäftsbereich der Knappschaft – beide Begriffe bezeichnen dieselbe Organisation.
Kann ich die Rentenversicherung für meinen Minijob ablehnen?
Ja, du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen – dann zahlst du keine Beiträge und erhältst das volle Brutto-Gehalt.
So funktioniert die Befreiung:
- Du stellst bei deinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Der Arbeitgeber leitet den Antrag an die Minijob-Zentrale weiter
- Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung
Wichtig zu wissen:
- • Du musst die Befreiung aktiv beantragen – ohne Antrag bist du automatisch rentenversicherungspflichtig
- • Die Befreiung gilt nur für diesen einen Minijob
- • Du kannst die Befreiung nicht rückgängig machen, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht
- • Der Arbeitgeber zahlt trotzdem seinen Anteil (15%) – nur du sparst die 3,6%
Bei einem 603-Euro-Minijob sparst du durch die Befreiung etwa 21,71 Euro monatlich. Ob sich das lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab – unser Rechner oben zeigt dir beide Varianten im direkten Vergleich.
Welche Nachteile hat die Befreiung von der Rentenversicherung bei einem Minijob?
Wenn du dich von der Rentenversicherung im Minijob befreien lässt, verzichtest du auf wichtige Vorteile:
Nachteile der Befreiung:
- • Keine Rentenansprüche: Du sammelst keine Rentenpunkte und erhöhst deine spätere Altersrente nicht
- • Wartezeiten zählen nicht: Die Monate im Minijob zählen nicht für die Mindestversicherungszeit (z.B. 5 Jahre für Altersrente)
- • Keine Erwerbsminderungsrente: Du hast keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Krankheit oder Unfall
- • Keine Rehabilitation: Kein Anspruch auf medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen der Rentenversicherung
- • Keine Anrechnung bei Mütterrente: Die Zeit zählt nicht für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten
Beispiel: Wer 10 Jahre lang einen 603-Euro-Minijob ohne Rentenversicherung ausübt, verzichtet auf etwa 65 Euro zusätzliche Monatsrente im Alter.
Wann sind die Nachteile verkraftbar?
- • Du hast bereits einen Hauptjob mit voller Rentenversicherung
- • Du bist bereits Rentner
- • Der Minijob ist nur kurzfristig (wenige Monate)
Überlege dir gut, ob du auf die Rentenansprüche verzichten willst – die 20 Euro Ersparnis monatlich können im Alter viel weniger wert sein als eine höhere Rente.
Wie hoch sind die Kosten für einen Minijob bei einem privaten Arbeitgeber?
Bei einem Minijob im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber etwa 13,14% des Brutto-Gehalts zusätzlich an die Minijob-Zentrale. Bei einem 603-Euro-Minijob sind das rund 79 Euro extra.
Kostenübersicht Privathaushalt-Minijob (603 Euro):
- • Brutto-Gehalt an Arbeitnehmer: 603,00 €
- • Rentenversicherung (5%): 27,80 €
- • Krankenversicherung (5%): 27,80 €
- • Pauschalsteuer (2%): 11,12 €
- • Umlage U1 (0,9%): 5,00 €
- • Umlage U2 (0,24%): 1,33 €
- • Gesamt-Kosten: 629,05 €
Wichtig: Private Arbeitgeber zahlen deutlich weniger als gewerbliche Arbeitgeber (die zahlen etwa 32,63%). Der Staat fördert damit Minijobs in Privathaushalten – zum Beispiel für Haushaltshilfen, Gartenpflege oder Kinderbetreuung.
Haushaltsscheckverfahren: Als privater Arbeitgeber kannst du das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren nutzen – damit meldest du den Minijob besonders einfach bei der Minijob-Zentrale an.
Unser Rechner oben (Tab "Arbeitgeber") zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation – einfach durchrechnen und schon hast du Klarheit.
Welche Daten benötigt die Minijob-Zentrale?
Für die Anmeldung eines Minijobs benötigt die Minijob-Zentrale folgende Daten:
Daten des Arbeitgebers:
- • Betriebsnummer (bei gewerblichem Minijob)
- • Name und Anschrift des Arbeitgebers
- • Steuernummer
Daten des Minijobbers:
- • Vollständiger Name
- • Geburtsdatum und Geburtsort
- • Anschrift
- • Sozialversicherungsnummer (falls vorhanden)
- • Staatsangehörigkeit
- • Krankenversicherung
Daten zum Beschäftigungsverhältnis:
- • Beginn der Beschäftigung
- • Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts
- • Beschäftigungsart (gewerblich oder Privathaushalt)
- • Rentenversicherung: befreit oder beitragspflichtig
Der Arbeitgeber meldet den Minijob online über das Arbeitgeber-Portal der Minijob-Zentrale an oder nutzt das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren (bei Privathaushalten).
Welche Abgaben gibt es bei einem Minijob für den Arbeitgeber?
Arbeitgeber zahlen bei einem gewerblichen Minijob folgende Abgaben:
Gewerblicher Minijob:
- • Rentenversicherung: 15% – Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
- • Krankenversicherung: 13% – Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung
- • Pauschalsteuer: 2% – Pauschale Lohnsteuer (optional: individuelle Besteuerung)
- • Umlage U1: ca. 1,0% – Erstattung bei Krankheit (variiert je nach Krankenkasse)
- • Umlage U2: 0,24% – Erstattung bei Mutterschaft
- • Umlage U3: ca. 0,09% – Insolvenzgeldumlage
- • Unfallversicherung: ca. 1,3% – Variiert je nach Berufsgenossenschaft
Gesamt: ca. 32,63%
Minijob im Privathaushalt:
- • Rentenversicherung: 5%
- • Krankenversicherung: 5%
- • Pauschalsteuer: 2%
- • Umlage U1: 0,9%
- • Umlage U2: 0,24%
Gesamt: ca. 13,14%
Bei einem 603-Euro-Minijob zahlt der gewerbliche Arbeitgeber etwa 197 Euro zusätzlich, ein privater Arbeitgeber nur etwa 79 Euro. Unser Rechner oben (Tab "Arbeitgeber") zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation.
Wann muss man einen Minijob anmelden?
Ein Minijob muss vor Aufnahme der Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – idealerweise spätestens am ersten Arbeitstag.
Fristen:
- • Vor Arbeitsbeginn: Die Anmeldung muss spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
- • Baugewerbe: Sofortige Anmeldung – spätestens bei Arbeitsantritt
- • Gastronomie, Gebäudereinigung, Spedition, Messebranche: Anmeldung vor Tätigkeitsbeginn
Was passiert bei verspäteter Anmeldung?
- • Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich
- • Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge
- • Bei Schwarzarbeit: Strafrechtliche Konsequenzen
Wie meldet man an?
Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber online über das Arbeitgeber-Portal der Minijob-Zentrale oder über das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren (bei Privathaushalten).
Wichtig: Der Minijobber selbst muss nichts tun – die Anmeldung ist Sache des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer solltest du aber nachfragen, ob dein Minijob angemeldet wurde.
Wie hoch sind die Abgaben bei einem Minijob?
Für Arbeitnehmer:
Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Abgaben – du bekommst dein Brutto-Gehalt netto ausgezahlt. Eine Ausnahme gibt es:
- • Rentenversicherung (optional): Wenn du nicht befreit bist, zahlst du 3,6% deines Brutto-Gehalts in die Rentenversicherung ein
- • Bei einem 603-Euro-Minijob wären das 21,71 Euro monatlich
Für Arbeitgeber (gewerblich):
- • Gesamt-Abgaben: ca. 32,63% des Brutto-Gehalts
- • Bei einem 603-Euro-Minijob: etwa 197 Euro zusätzlich
Für Arbeitgeber (Privathaushalt):
- • Gesamt-Abgaben: ca. 13,14% des Brutto-Gehalts
- • Bei einem 603-Euro-Minijob: etwa 79 Euro zusätzlich
Wichtig: Minijobs sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei (außer optionale Rentenversicherung). Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalabgaben.
Unser Rechner oben zeigt dir deine Netto-Auszahlung oder die Arbeitgeber-Kosten genau – einfach deine Daten eingeben und schon siehst du das Ergebnis.
Wie wird der Urlaubsanspruch im Minijob berechnet?
Der Urlaubsanspruch im Minijob wird nach denselben gesetzlichen Regeln berechnet wie bei Vollzeitbeschäftigten – auf Basis des Bundesurlaubsgesetzes.
Grundregel:
- • Mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (bei 6-Tage-Woche)
- • Das entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
Berechnung nach Arbeitstagen:
Urlaubsanspruch = (24 Tage / 6 Tage) × Deine Arbeitstage pro Woche
Beispiele:
- • 5 Tage/Woche: (24 / 6) × 5 = 20 Urlaubstage
- • 3 Tage/Woche: (24 / 6) × 3 = 12 Urlaubstage
- • 2 Tage/Woche: (24 / 6) × 2 = 8 Urlaubstage
Anteiliger Urlaub bei unterjährigem Einstieg:
Wenn du nicht das ganze Jahr arbeitest, wird der Urlaub anteilig berechnet:
- • Pro vollem Monat: 1/12 des Jahresurlaubs
- • Beispiel: Einstieg im Juli, 3 Tage/Woche → (12 Tage / 12) × 6 Monate = 6 Urlaubstage
Unser Rechner oben (Tab "Urlaub") zeigt dir deinen genauen Urlaubsanspruch – einfach deine Arbeitstage und Startdatum eingeben.