Minijob Rechner

Minijob-Rechner 2026: Berechne Netto-Gehalt & Arbeitgeberkosten

Minijob-Rechner 2026: Netto-Gehalt, Abgaben & Arbeitgeberkosten kostenlos berechnen. Mit Urlaubsanspruch-Rechner & PDF-Export. Aktuell für 2026.

Minijob berechnen

Für Mindestlohn-Prüfung bei Stundenlohn

Arbeitgeber-Gesamtkosten

783,90 €

Inkl. Brutto 603,00 €

AG Pauschale RV
90,45 €
AG Pauschale KV
78,39 €
AG Pauschale PV
0,00 €
AG Pauschalsteuer
12,06 €
Netto Auszahlung
603,00 €
AG Gesamtkosten
783,90 €

Unverbindliche Schätzung auf Basis vereinfachter Modelle und Werte für 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung — für verbindliche Angaben wende dich an deinen Steuerberater oder Arbeitgeber. BMF Einkommensteuer · § 32a EStG

Was ist ein Minijob 2026?

  • Einkommensgrenze

    Bis €603 monatlich (2026)

  • Steuern

    In der Regel steuerfrei

  • Sozialversicherung

    Versicherungsfrei (RV optional)

  • Ideal für

    Nebenjob, Studium, Rentner

Rentenversicherung bei Minijobs: Solltest du einzahlen?

  • Mit Rentenversicherung

  • Ohne Rentenversicherung

Arbeitgeber-Kosten bei Minijobs

  • Gewerbliche Minijobs

  • Privathaushalt

AG-Kosten: Gewerbe vs. Privathaushalt (Rechenbeispiel 520 €)
Ändert die RV-Befreiung die Kosten für den Arbeitgeber?
Minijob vs. Midijob: Wo verläuft die Grenze?
Wie viele Urlaubstage stehen mir im Minijob zu?

Urlaubsanspruch im Minijob richtig berechnen

  • 5 Tage/Woche

    20 Urlaubstage

  • 4 Tage/Woche

    16 Urlaubstage

  • 3 Tage/Woche

    12 Urlaubstage

  • 2 Tage/Woche

    8 Urlaubstage

Urlaubsgeld berechnen

Minijob vs Midijob vs Vollzeit: Der Vergleich

KriteriumMinijobMidijobVollzeit
Einkommensgrenzebis €603€603,01 – €2.000über €2.000
SozialversicherungBefreit (RV optional)Gleitzone (reduziert)Vollständig
SteuernSteuerfreiSteuerpflichtigSteuerpflichtig
Arbeitgeber-Abgaben32,63% (gewerblich)~22% (Gleitzone AG)~22%
Urlaubsanspruch20 Tage (5-Tage-Woche)20 Tage20 Tage

Mehrere Minijobs: Was ist erlaubt?

Wichtig zu wissen

  • Erlaubte Kombinationen

  • Nicht erlaubt / Vorsicht

Minijob-Zentrale: Was du wissen musst

  • Seriös und offiziell

    Gesetzliche Behörde der Rentenversicherung

  • Kontakt

    Telefon, online, Post

  • Aufgaben

    Anmeldung, Abmeldung, Pauschalabgaben

  • Bundesweit

    Zuständig für alle Minijobs in DE

Minijob anmelden: Schritt-für-Schritt

  1. Daten sammeln

    Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer

  2. Anmeldung bei Minijob-Zentrale

    Online-Portal, Post oder Hotline – kostenlos

  3. Rentenversicherung entscheiden

    Befreiung beantragen oder Beiträge zahlen

  4. Bestätigung erhalten

    Betriebsnummer und Bestätigung der Zentrale

  5. Monatliche Abgaben

    Arbeitgeber überweist Pauschalabgaben monatlich

Wichtig

Minijob für Arbeitgeber: Kosten und Ablauf

Entdecke weitere Rechner für Zeiterfassung, Lohnabrechnung und Personalmanagement.

Häufige Fragen zum Minijob-Rechner

Ist die Minijob-Zentrale seriös?

Ja, absolut seriös! Die Minijob-Zentrale ist die offizielle Einzugsstelle für geringfügige Beschäftigungen in Deutschland und gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – also einer gesetzlichen Rentenversicherung. Du kannst also beruhigt mit ihr arbeiten.

Seit 2003 verwaltet sie bundesweit alle Minijobs und kümmert sich um:

  • Anmeldung und Abmeldung von Minijobs
  • Einzug der Pauschalabgaben von Arbeitgebern
  • Beratung zu geringfügigen Beschäftigungen

Kurz gesagt: Die Minijob-Zentrale ist die offizielle Behörde für alle Minijob-Fragen in Deutschland. Du kannst also bedenkenlos mit ihr arbeiten.

Was zahlt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale?

Bei einem gewerblichen Minijob kommen auf den Arbeitgeber etwa 32,63% des Brutto-Gehalts zusätzlich zu. Bei einem 603-Euro-Minijob sind das rund 197 Euro extra pro Monat.

Was genau zahlt der Arbeitgeber bei einem gewerblichen Minijob?

  • Rentenversicherung: 15%
  • Krankenversicherung: 13%
  • Pauschalsteuer: 2%
  • Umlage U1: 0,80%
  • Umlage U2: 0,22%
  • Umlage U3: 0,15%
  • Unfallversicherung: ca. 1,3%

Und bei einem Minijob im Privathaushalt?

  • Rentenversicherung: 5%
  • Krankenversicherung: 5%
  • Pauschalsteuer: 2%
  • Umlage U1: 0,80%
  • Umlage U2: 0,22%
  • Unfallversicherung: 1,60%
  • = Gesamt ca. 14,62%

Bei einem 603-Euro-Minijob im Privathaushalt sind es etwa 88 Euro zusätzlich – deutlich weniger als bei gewerblichen Minijobs. Unser Rechner oben zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation.

Wie erreiche ich die Minijob-Zentrale?

Du erreichst die Minijob-Zentrale auf verschiedenen Wegen:

Telefonische Servicehotline:
0355 2902 70799
Montag bis Donnerstag: 7:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 15:00 Uhr

Postadresse:
Minijob-Zentrale
45115 Essen

Online:
Website: offizielle Website der Minijob-Zentrale
Arbeitgeber-Portal: Anmeldung und Verwaltung von Minijobs online

E-Mail:
Über das Kontaktformular auf der Website

Für schnelle Anliegen empfiehlt sich der Online-Service – dort kannst du Minijobs direkt anmelden, Meldungen abgeben und Beiträge berechnen.

Wo ist der Sitz der Minijob-Zentrale?

Die Minijob-Zentrale hat ihren Sitz in Essen, Nordrhein-Westfalen.

Adresse:
Minijob-Zentrale
45115 Essen

Sie ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und bundesweit für alle Minijobs in Deutschland zuständig. Trotz des Sitzes in Essen kannst du alle Anliegen online oder telefonisch erledigen – du musst nicht persönlich vor Ort sein.

Wann lohnt sich die Rentenversicherung bei einem Minijob nicht?

Die Rentenversicherung bei einem Minijob lohnt sich oft nicht, wenn:

  • Du bereits anderweitig rentenversichert bist: Hast du einen Hauptjob oder bist du schon gesetzlich rentenversichert, bringt die Minijob-Rentenversicherung meist wenig Mehrwert.
  • Der Minijob nur kurzfristig ist: Bei einem Job für wenige Monate bleibt dir netto deutlich weniger übrig (3,6% Abzug), während die Rente kaum steigt.
  • Du bist Rentner: Für Rentner, die bereits Altersrente beziehen, lohnt sich die Einzahlung in die Rentenversicherung meist nicht.
  • Du brauchst das Geld jetzt: Bei einem 603-Euro-Minijob zahlst du 21,71 Euro monatlich in die Rentenversicherung – das sind etwa 260 Euro im Jahr, die du sofort nutzen könntest.

Wann lohnt es sich doch?

  • Wenn der Minijob dein einziger Job ist und du Rentenansprüche aufbauen willst
  • Wenn du noch jung bist und langfristig einzahlen kannst
  • Wenn du die Wartezeit für die Rente noch erfüllen musst (z.B. 5 Jahre für Altersrente)

Mit unserem Rechner oben kannst du beide Szenarien direkt vergleichen – einfach durchrechnen und schauen, was für dich besser passt.

Wie viele Urlaubstage stehen mir im Minijob zu?

Minijobber haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte – nämlich mindestens 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.

Berechnung nach Arbeitstagen:

  • Bei 5 Arbeitstagen pro Woche: 20 Urlaubstage
  • Bei 4 Arbeitstagen pro Woche: 16 Urlaubstage
  • Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 12 Urlaubstage
  • Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: 8 Urlaubstage
  • Bei 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage

Beispiel: Du arbeitest 3 Tage pro Woche im Minijob? Dann stehen dir 12 Urlaubstage pro Jahr zu.

Teiljahr: Hast du im Laufe des Jahres angefangen, wird der Urlaub anteilig berechnet. Unser Rechner oben (Tab "Urlaub") zeigt dir deinen genauen Anspruch – einfach deine Daten eingeben.

Wichtig: Der Urlaub wird in Tagen berechnet, nicht in Stunden. Auch wenn du nur wenige Stunden pro Tag arbeitest, zählt ein Urlaubstag als ganzer Tag.

Ist die Bundesknappschaft die Minijob-Zentrale?

Ja, die Minijob-Zentrale gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher "Bundesknappschaft" genannt).

Die Knappschaft ist ein Träger der Deutschen Rentenversicherung und wurde 2003 mit der Verwaltung aller Minijobs in Deutschland beauftragt. Seitdem fungiert sie als zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen.

Wenn du also von der "Minijob-Zentrale" sprichst, meinst du einen Geschäftsbereich der Knappschaft – beide Begriffe bezeichnen dieselbe Organisation.

Kann ich die Rentenversicherung für meinen Minijob ablehnen?

Ja, du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen – dann zahlst du keine Beiträge und erhältst das volle Brutto-Gehalt.

So funktioniert die Befreiung:

  1. Du stellst bei deinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  2. Der Arbeitgeber leitet den Antrag an die Minijob-Zentrale weiter
  3. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung

Wichtig zu wissen:

  • Du musst die Befreiung aktiv beantragen – ohne Antrag bist du automatisch rentenversicherungspflichtig
  • Die Befreiung gilt nur für diesen einen Minijob
  • Du kannst die Befreiung nicht rückgängig machen, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht
  • Der Arbeitgeber zahlt trotzdem seinen Anteil (15%) – nur du sparst die 3,6%

Bei einem 603-Euro-Minijob sparst du durch die Befreiung etwa 21,71 Euro monatlich. Ob sich das lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab – unser Rechner oben zeigt dir beide Varianten im direkten Vergleich.

Welche Nachteile hat die Befreiung von der Rentenversicherung bei einem Minijob?

Wenn du dich von der Rentenversicherung im Minijob befreien lässt, verzichtest du auf wichtige Vorteile:

Nachteile der Befreiung:

  • Keine Rentenansprüche: Du sammelst keine Rentenpunkte und erhöhst deine spätere Altersrente nicht
  • Wartezeiten zählen nicht: Die Monate im Minijob zählen nicht für die Mindestversicherungszeit (z.B. 5 Jahre für Altersrente)
  • Keine Erwerbsminderungsrente: Du hast keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Krankheit oder Unfall
  • Keine Rehabilitation: Kein Anspruch auf medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen der Rentenversicherung
  • Keine Anrechnung bei Mütterrente: Die Zeit zählt nicht für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Beispiel: Wer 10 Jahre lang einen 603-Euro-Minijob ohne Rentenversicherung ausübt, verzichtet auf etwa 65 Euro zusätzliche Monatsrente im Alter.

Wann sind die Nachteile verkraftbar?

  • Du hast bereits einen Hauptjob mit voller Rentenversicherung
  • Du bist bereits Rentner
  • Der Minijob ist nur kurzfristig (wenige Monate)

Überlege dir gut, ob du auf die Rentenansprüche verzichten willst – die 20 Euro Ersparnis monatlich können im Alter viel weniger wert sein als eine höhere Rente.

Wie hoch sind die Kosten für einen Minijob bei einem privaten Arbeitgeber?

Bei einem Minijob im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber etwa 13,14% des Brutto-Gehalts zusätzlich an die Minijob-Zentrale. Bei einem 603-Euro-Minijob sind das rund 79 Euro extra.

Kostenübersicht Privathaushalt-Minijob (603 Euro):

  • Brutto-Gehalt an Arbeitnehmer: 603,00 €
  • Rentenversicherung (5%): 27,80 €
  • Krankenversicherung (5%): 27,80 €
  • Pauschalsteuer (2%): 11,12 €
  • Umlage U1 (0,9%): 5,00 €
  • Umlage U2 (0,24%): 1,33 €
  • Gesamt-Kosten: 629,05 €

Wichtig: Private Arbeitgeber zahlen deutlich weniger als gewerbliche Arbeitgeber (die zahlen etwa 32,63%). Der Staat fördert damit Minijobs in Privathaushalten – zum Beispiel für Haushaltshilfen, Gartenpflege oder Kinderbetreuung.

Haushaltsscheckverfahren: Als privater Arbeitgeber kannst du das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren nutzen – damit meldest du den Minijob besonders einfach bei der Minijob-Zentrale an.

Unser Rechner oben (Tab "Arbeitgeber") zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation – einfach durchrechnen und schon hast du Klarheit.

Welche Daten benötigt die Minijob-Zentrale?

Für die Anmeldung eines Minijobs benötigt die Minijob-Zentrale folgende Daten:

Daten des Arbeitgebers:

  • Betriebsnummer (bei gewerblichem Minijob)
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Steuernummer

Daten des Minijobbers:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Anschrift
  • Sozialversicherungsnummer (falls vorhanden)
  • Staatsangehörigkeit
  • Krankenversicherung

Daten zum Beschäftigungsverhältnis:

  • Beginn der Beschäftigung
  • Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts
  • Beschäftigungsart (gewerblich oder Privathaushalt)
  • Rentenversicherung: befreit oder beitragspflichtig

Der Arbeitgeber meldet den Minijob online über das Arbeitgeber-Portal der Minijob-Zentrale an oder nutzt das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren (bei Privathaushalten).

Welche Abgaben gibt es bei einem Minijob für den Arbeitgeber?

Arbeitgeber zahlen bei einem gewerblichen Minijob folgende Abgaben:

Gewerblicher Minijob:

  • Rentenversicherung: 15% – Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Krankenversicherung: 13% – Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung
  • Pauschalsteuer: 2% – Pauschale Lohnsteuer (optional: individuelle Besteuerung)
  • Umlage U1: ca. 1,0% – Erstattung bei Krankheit (variiert je nach Krankenkasse)
  • Umlage U2: 0,24% – Erstattung bei Mutterschaft
  • Umlage U3: ca. 0,09% – Insolvenzgeldumlage
  • Unfallversicherung: ca. 1,3% – Variiert je nach Berufsgenossenschaft

Gesamt: ca. 32,63%

Minijob im Privathaushalt:

  • Rentenversicherung: 5%
  • Krankenversicherung: 5%
  • Pauschalsteuer: 2%
  • Umlage U1: 0,9%
  • Umlage U2: 0,24%

Gesamt: ca. 13,14%

Bei einem 603-Euro-Minijob zahlt der gewerbliche Arbeitgeber etwa 197 Euro zusätzlich, ein privater Arbeitgeber nur etwa 79 Euro. Unser Rechner oben (Tab "Arbeitgeber") zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation.

Wann muss man einen Minijob anmelden?

Ein Minijob muss vor Aufnahme der Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – idealerweise spätestens am ersten Arbeitstag.

Fristen:

  • Vor Arbeitsbeginn: Die Anmeldung muss spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
  • Baugewerbe: Sofortige Anmeldung – spätestens bei Arbeitsantritt
  • Gastronomie, Gebäudereinigung, Spedition, Messebranche: Anmeldung vor Tätigkeitsbeginn

Was passiert bei verspäteter Anmeldung?

  • Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich
  • Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Bei Schwarzarbeit: Strafrechtliche Konsequenzen

Wie meldet man an?

Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber online über das Arbeitgeber-Portal der Minijob-Zentrale oder über das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren (bei Privathaushalten).

Wichtig: Der Minijobber selbst muss nichts tun – die Anmeldung ist Sache des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer solltest du aber nachfragen, ob dein Minijob angemeldet wurde.

Wie hoch sind die Abgaben bei einem Minijob?

Für Arbeitnehmer:

Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Abgaben – du bekommst dein Brutto-Gehalt netto ausgezahlt. Eine Ausnahme gibt es:

  • Rentenversicherung (optional): Wenn du nicht befreit bist, zahlst du 3,6% deines Brutto-Gehalts in die Rentenversicherung ein
  • Bei einem 603-Euro-Minijob wären das 21,71 Euro monatlich

Für Arbeitgeber (gewerblich):

  • Gesamt-Abgaben: ca. 32,63% des Brutto-Gehalts
  • Bei einem 603-Euro-Minijob: etwa 197 Euro zusätzlich

Für Arbeitgeber (Privathaushalt):

  • Gesamt-Abgaben: ca. 13,14% des Brutto-Gehalts
  • Bei einem 603-Euro-Minijob: etwa 79 Euro zusätzlich

Wichtig: Minijobs sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei (außer optionale Rentenversicherung). Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalabgaben.

Unser Rechner oben zeigt dir deine Netto-Auszahlung oder die Arbeitgeber-Kosten genau – einfach deine Daten eingeben und schon siehst du das Ergebnis.

Wie wird der Urlaubsanspruch im Minijob berechnet?

Der Urlaubsanspruch im Minijob wird nach denselben gesetzlichen Regeln berechnet wie bei Vollzeitbeschäftigten – auf Basis des Bundesurlaubsgesetzes.

Grundregel:

  • Mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (bei 6-Tage-Woche)
  • Das entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche

Berechnung nach Arbeitstagen:

Urlaubsanspruch = (24 Tage / 6 Tage) × Deine Arbeitstage pro Woche

Beispiele:

  • 5 Tage/Woche: (24 / 6) × 5 = 20 Urlaubstage
  • 3 Tage/Woche: (24 / 6) × 3 = 12 Urlaubstage
  • 2 Tage/Woche: (24 / 6) × 2 = 8 Urlaubstage

Anteiliger Urlaub bei unterjährigem Einstieg:

Wenn du nicht das ganze Jahr arbeitest, wird der Urlaub anteilig berechnet:

  • Pro vollem Monat: 1/12 des Jahresurlaubs
  • Beispiel: Einstieg im Juli, 3 Tage/Woche → (12 Tage / 12) × 6 Monate = 6 Urlaubstage

Unser Rechner oben (Tab "Urlaub") zeigt dir deinen genauen Urlaubsanspruch – einfach deine Arbeitstage und Startdatum eingeben.