Minijob Rechner

Minijob-Rechner 2025: Berechne Netto-Gehalt & Arbeitgeberkosten

Kostenloser Minijob-Rechner für 2025: Berechne Netto-Gehalt, Abgaben, Arbeitgeberkosten und Urlaubsanspruch. Mit allen aktuellen Werten (€556-Grenze) und PDF-Export.

2025 aktuell
100% kostenlos
PDF & CSV Export

Max. 556,00 € (Minijob-Grenze 2025)

Bitte gib einen Betrag größer als 0 € ein. Der Betrag überschreitet die Minijob-Grenze von 556 €. Nutze unseren Midijob-Rechner für höhere Beträge.

Max. 556,00 € (Minijob-Grenze 2025)

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€/h

Mindestlohn 2025: 12,82 €/h. Stundenlohn berechnen

z.B. 10 Stunden/Woche. Arbeitszeit berechnen

Achtung: Bei mehreren Minijobs darf die Summe 556€ nicht überschreiten, sonst werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig!

Max. 556,00 € (Minijob-Grenze 2025)

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Unterschied:

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1-6 Tage (gesetzlich max. 6 Tage/Woche)

Wann hast du mit dem Minijob angefangen?

Gesetzlicher Urlaubsanspruch:

Nach Bundesurlaubsgesetz stehen dir mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr zu – umgerechnet auf deine Arbeitstage.

0,00 €
Netto-Gehalt
bei 0,00 € Brutto
0,00 €
Bruttogehalt
0,00 €
Nettogehalt
0,00 €
Rentenversicherung (3,6%)
Gut zu wissen:

0,00 €
Netto-Gehalt
bei 0,00 € Brutto
0,00 €
Bruttogehalt
0,00 €
Nettogehalt
0,00 €
Rentenversicherung
0,00 €/h
Netto-Stundenlohn
0,00 €
Gesamt-Kosten
pro Monat
0,00 €
Brutto-Lohn
0,00 €
Abgaben gesamt
0,00 €
Gesamt-Kosten
0,00 €
Jahreskosten
0 Tage
Urlaubsanspruch
Für das Jahr 2025
0 Tage
Urlaubstage
0,00 €
Urlaubsgeld pro Tag
0,00 €
Gesamt-Urlaubsgeld

Was ist ein Minijob 2025?

Du hast sicher schon mal von Minijobs gehört – aber was steckt eigentlich dahinter? Ein Minijob (offiziell "geringfügige Beschäftigung") ist eine Beschäftigungsform mit besonderen Vorteilen. Seit 2025 liegt die Grenze bei €556 pro Monat – das sind 18 Euro mehr als vorher (€538). Warum die Erhöhung? Sie orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn von €12,82 pro Stunde.

Was macht Minijobs so attraktiv? Ganz einfach: Sie sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Das heißt, du bekommst dein Brutto-Gehalt meist komplett ausgezahlt – ohne Abzüge. Kein Wunder, dass viele Studierende, Rentner oder Menschen mit Hauptjob diese Möglichkeit nutzen. Falls du mal genauer wissen willst, wie sich Brutto und Netto unterscheiden, schau gerne in unseren Brutto-Netto-Rechner.

Rechtlich geregelt ist das Ganze im Sozialgesetzbuch IV (SGB IV), § 8 Abs. 1 Nr. 1. Zuständig für die Abwicklung ist die Minijob-Zentrale, die zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehört und bundesweit alle Minijobs verwaltet.

Rentenversicherung bei Minijobs: Solltest du einzahlen?

Hier kommt eine wichtige Entscheidung: Bei einem Minijob kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Keine Beiträge zahlen, das volle Brutto-Gehalt netto bekommen – klingt erstmal super, oder? Aber halt: Damit verzichtest du auf einige wichtige Vorteile, die sich langfristig auszahlen können. Mehr Hintergrundwissen zur Sozialversicherung findest du in unserem Sozialversicherung-Webinar.

Mit Rentenversicherung

  • Du sammelst Rentenpunkte und erhöhst deine spätere Altersrente
  • Die Monate zählen für die Mindestversicherungszeit (z.B. 5 Jahre für Altersrente)
  • Du hast Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Krankheit oder Unfall
  • Anspruch auf medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen

Beispiel: Bei einem 556-Euro-Minijob zahlst du mit Rentenversicherung 20 Euro monatlich (3,6%) ein.

Ohne Rentenversicherung

  • Du hast bereits einen Hauptjob mit voller Rentenversicherung
  • Du bist bereits Rentner
  • Der Minijob ist nur kurzfristig (wenige Monate)
  • Du brauchst das Geld jetzt dringend

Langzeitfolge: Wer 10 Jahre lang ohne Rentenversicherung arbeitet, verzichtet auf etwa 60 Euro zusätzliche Monatsrente im Alter.

Probiere es aus: Mit unserem Rechner oben siehst du auf einen Blick, wie sich die Rentenversicherung auf dein Netto-Gehalt auswirkt. Einfach beide Varianten durchrechnen und vergleichen – so findest du schnell heraus, was für dich besser passt.

Arbeitgeber-Kosten bei Minijobs

Als Arbeitgeber musst du bei einem Minijob zusätzliche Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale zahlen. Wie viel genau? Das hängt davon ab, ob es sich um einen gewerblichen Minijob (z.B. im Café, Restaurant oder Geschäft) oder einen Minijob im Privathaushalt (z.B. Haushaltshilfe, Gartenpflege) handelt.

Gewerbliche Minijobs

Bei gewerblichen Minijobs zahlst du etwa 32,63% des Brutto-Gehalts zusätzlich:

  • Rentenversicherung: 15%
  • Krankenversicherung: 13%
  • Pauschalsteuer: 2%
  • Umlagen U1, U2, U3: ca. 1,33%
  • Unfallversicherung: ca. 1,3%

Beispiel: Bei einem 556-Euro-Minijob zahlst du etwa 181 Euro zusätzlich pro Monat.

Privathaushalt

Private Arbeitgeber zahlen deutlich weniger – nur etwa 13,14% des Brutto-Gehalts:

  • Rentenversicherung: 5%
  • Krankenversicherung: 5%
  • Pauschalsteuer: 2%
  • Umlagen U1, U2: ca. 1,14%

Beispiel: Bei einem 556-Euro-Minijob im Privathaushalt zahlst du etwa 73 Euro zusätzlich pro Monat.

Staatliche Förderung: Der Staat fördert damit Minijobs in Privathaushalten – zum Beispiel für Haushaltshilfen, Gartenpflege oder Kinderbetreuung.

Willst du wissen, was genau auf dich zukommt? Unser Rechner im "Arbeitgeber"-Modus zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation – einfach durchrechnen und schon hast du Klarheit.

Urlaubsanspruch im Minijob richtig berechnen

Gute Nachricht: Als Minijobber hast du den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet mindestens 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche – auch wenn du nur wenige Stunden arbeitest.

Die Berechnung folgt dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), und zwar so:

  • Mindestens 24 Werktage pro Jahr (bei 6-Tage-Woche)
  • Das entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
  • Formel: (24 Tage / 6 Tage) × Deine Arbeitstage pro Woche

Beispiele für verschiedene Arbeitszeiten:

5 Tage/Woche

20 Urlaubstage

3 Tage/Woche

12 Urlaubstage

2 Tage/Woche

8 Urlaubstage

Urlaubsgeld berechnen

Das Urlaubsgeld berechnet sich aus deinem Tageslohn multipliziert mit den Urlaubstagen.

Formel: Tageslohn = Monatsgehalt / (Arbeitstage pro Woche × 4,33 Wochen)

Beispiel: Bei €556 Monatsgehalt und 5 Tagen/Woche = €25,68 Tageslohn × 20 Urlaubstage = €513,63 Urlaubsgeld

Teiljahr: Hast du im Laufe des Jahres angefangen, wird der Urlaub anteilig berechnet – pro vollem Monat 1/12 des Jahresurlaubs.

Deinen Urlaub berechnen: Unser Rechner im "Urlaub"-Modus zeigt dir genau, wie viele Urlaubstage dir zustehen und wie viel Urlaubsgeld du bekommst. Einfach deine Daten eingeben und schon siehst du das Ergebnis. Für detailliertere Berechnungen gibt's auch unseren Urlaubsanspruch-Rechner.

Minijob vs Midijob vs Vollzeit: Der Vergleich

Kriterium Minijob Midijob Vollzeit
Einkommensgrenze bis €556 €556,01 - €2.000 über €2.000
Sozialversicherung Befreit (optional RV) Gleitzone (reduziert) Vollständig
Steuern Steuerfrei Steuerpflichtig Steuerpflichtig
Arbeitgeber-Abgaben 32,63% (gewerblich) ~20% (Gleitzone) ~20%
Urlaubsanspruch 20 Tage (5-Tage-Woche) 20 Tage (5-Tage-Woche) 20 Tage (5-Tage-Woche)

Über die Minijob-Grenze hinaus? Für Einkommen zwischen €556 und €2.000 haben wir einen Midijob-Rechner, der die reduzierten Sozialabgaben im Übergangsbereich berücksichtigt.

Mehrere Minijobs: Was ist erlaubt?

Mehrere Minijobs gleichzeitig? Das geht grundsätzlich schon. Aber Vorsicht: Die Summe aller Minijob-Einkommen darf €556 pro Monat nicht überschreiten. Sonst wird's kompliziert.

⚠️ Wichtig zu wissen:

Überschreitest du die €556-Grenze, werden alle deine Jobs sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Du musst dann in vollem Umfang Sozialabgaben zahlen – und das kann schnell teuer werden.

Erlaubte Kombinationen

  • Minijob + Hauptbeschäftigung: Ein Minijob neben einer Vollzeitstelle ist erlaubt
  • Mehrere Minijobs: Mehrere Minijobs sind erlaubt, solange die Summe ≤ €556 bleibt
  • Minijob + Rentner: Rentner können Minijobs haben, ohne ihre Rente zu gefährden

Nicht erlaubt

  • Minijob + Midijob: Nicht kombinierbar – entweder Minijob (bis €556) oder Midijob (€556,01 - €2.000)
  • Mehrere Minijobs über €556: Summe darf nicht überschritten werden

Wichtig: Du musst alle Arbeitgeber über deine anderen Minijobs informieren, damit sie die korrekten Abgaben berechnen können.

Minijob-Zentrale: Was du wissen musst

Die Minijob-Zentrale – hast du schon mal davon gehört? Sie ist die offizielle Einzugsstelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland. Seit 2003 verwaltet sie bundesweit alle Minijobs und gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Kurz gesagt: Sie ist dein Ansprechpartner für alles rund um Minijobs.

Seriös und offiziell

Teil der Deutschen Rentenversicherung - gesetzliche Behörde

Kontakt

Telefonisch, online oder per Post erreichbar

Aufgaben

Anmeldung, Abmeldung, Einzug der Pauschalabgaben

Bundesweit

Zuständig für alle Minijobs in Deutschland

Was macht die Minijob-Zentrale?

  • Anmeldung und Abmeldung: Alle Minijobs müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden
  • Einzug der Pauschalabgaben: Arbeitgeber zahlen die Abgaben direkt an die Minijob-Zentrale
  • Beratung: Informationen und Unterstützung zu Minijob-Regelungen
  • Verwaltung: Zentrale Verwaltung aller Minijob-Daten

Mehr Details zur Minijob-Zentrale findest du in unseren häufig gestellten Fragen, zum Beispiel: "Ist die Minijob-Zentrale seriös?" oder "Wie erreiche ich die Minijob-Zentrale?" Weitere HR-Themen und Ratgeber findest du auch in unserem Ratgeber-Bereich.

Minijob anmelden: Schritt-für-Schritt

Die Anmeldung läuft über die Minijob-Zentrale – und zwar durch den Arbeitgeber. Der muss sich darum kümmern und den Minijob spätestens am ersten Arbeitstag anmelden. Als Minijobber musst du selbst nichts tun, aber es schadet nicht, nachzufragen, ob alles korrekt angemeldet wurde. Tipp: Mit einer digitalen Zeiterfassung behältst du deine Arbeitszeiten immer im Blick.

1

Daten sammeln

Arbeitgeber benötigt: Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer des Minijobbers

2

Anmeldung bei Minijob-Zentrale

Online über das Portal der Minijob-Zentrale, per Post oder telefonisch. Die Anmeldung ist kostenlos.

3

Rentenversicherung entscheiden

Minijobber entscheidet, ob er Rentenversicherung zahlen möchte oder sich befreien lässt

4

Bestätigung erhalten

Minijob-Zentrale bestätigt die Anmeldung und teilt die Betriebsnummer mit

5

Monatliche Abgaben zahlen

Arbeitgeber zahlt monatlich die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale

⚠️ Wichtig:

Die Anmeldung muss spätestens am ersten Arbeitstag erfolgen. Verspätete Anmeldungen können zu Nachforderungen führen.

Alle Details zur Anmeldung und den benötigten Unterlagen findest du auf der Website der Minijob-Zentrale.

Minijob für Arbeitgeber: Kosten und Ablauf

Als Arbeitgeber kommt zu deinem Bruttolohn noch etwas dazu: Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Wie viel genau? Das hängt davon ab, ob es ein gewerblicher Minijob (z.B. im Geschäft) oder ein Minijob im Privathaushalt (z.B. Haushaltshilfe) ist. Der Unterschied kann erheblich sein. Für die komplette Lohnabrechnung und Payroll-Verwaltung schau gerne in unsere Payroll-Lösung.

Kostenübersicht 2025

Gewerbliche Minijobs

Gesamtkosten 32,63%
Bei €556 Minijob ~181 €/Monat

Privathaushalt

Gesamtkosten 13,14%
Bei €556 Minijob ~73 €/Monat

Ablauf für Arbeitgeber

  • Anmeldung: Minijobber bei Minijob-Zentrale anmelden (spätestens am ersten Arbeitstag)
  • Monatliche Abgaben: Pauschalabgaben monatlich an Minijob-Zentrale überweisen
  • Beitragsnachweis: Monatlich den Beitragsnachweis an Minijob-Zentrale übermitteln
  • Abmeldung: Bei Beendigung des Minijobs sofort abmelden

Kosten berechnen: Unser Rechner im "Arbeitgeber"-Modus zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation. So kannst du verschiedene Szenarien durchrechnen und vergleichen, bevor du dich entscheidest.

Häufig gestellte Fragen zum Minijob-Rechner

Ist die Minijob-Zentrale seriös?

Ja, absolut seriös! Die Minijob-Zentrale ist die offizielle Einzugsstelle für geringfügige Beschäftigungen in Deutschland und gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – also einer gesetzlichen Rentenversicherung. Du kannst also beruhigt mit ihr arbeiten.

Seit 2003 verwaltet sie bundesweit alle Minijobs und kümmert sich um:

  • Anmeldung und Abmeldung von Minijobs
  • Einzug der Pauschalabgaben von Arbeitgebern
  • Beratung zu geringfügigen Beschäftigungen

Kurz gesagt: Die Minijob-Zentrale ist die offizielle Behörde für alle Minijob-Fragen in Deutschland. Du kannst also bedenkenlos mit ihr arbeiten.

Was zahlt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale?

Bei einem gewerblichen Minijob kommen auf den Arbeitgeber etwa 32,63% des Brutto-Gehalts zusätzlich zu. Bei einem 556-Euro-Minijob sind das rund 181 Euro extra pro Monat.

Was genau zahlt der Arbeitgeber bei einem gewerblichen Minijob?

  • Rentenversicherung: 15%
  • Krankenversicherung: 13%
  • Pauschalsteuer: 2%
  • Umlagen U1, U2, U3: ca. 1,33%
  • Unfallversicherung: ca. 1,3%

Und bei einem Minijob im Privathaushalt?

  • Rentenversicherung: 5%
  • Krankenversicherung: 5%
  • Pauschalsteuer: 2%
  • Umlagen U1, U2: ca. 1,14%
  • = Gesamt ca. 13,14%

Bei einem 556-Euro-Minijob im Privathaushalt sind es etwa 73 Euro zusätzlich – deutlich weniger als bei gewerblichen Minijobs. Unser Rechner oben zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation.

Wie erreiche ich die Minijob-Zentrale?

Du erreichst die Minijob-Zentrale auf verschiedenen Wegen:

Telefonische Servicehotline:
0355 2902 70799
Montag bis Donnerstag: 7:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 15:00 Uhr

Postadresse:
Minijob-Zentrale
45115 Essen

Online:
Website: www.minijob-zentrale.de
Arbeitgeber-Portal: Anmeldung und Verwaltung von Minijobs online

E-Mail:
Über das Kontaktformular auf der Website

Für schnelle Anliegen empfiehlt sich der Online-Service – dort kannst du Minijobs direkt anmelden, Meldungen abgeben und Beiträge berechnen.

Wo ist der Sitz der Minijob-Zentrale?

Die Minijob-Zentrale hat ihren Sitz in Essen, Nordrhein-Westfalen.

Adresse:
Minijob-Zentrale
45115 Essen

Sie ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und bundesweit für alle Minijobs in Deutschland zuständig. Trotz des Sitzes in Essen kannst du alle Anliegen online oder telefonisch erledigen – du musst nicht persönlich vor Ort sein.

Wann lohnt sich die Rentenversicherung bei einem Minijob nicht?

Die Rentenversicherung bei einem Minijob lohnt sich oft nicht, wenn:

  • Du bereits anderweitig rentenversichert bist: Hast du einen Hauptjob oder bist du schon gesetzlich rentenversichert, bringt die Minijob-Rentenversicherung meist wenig Mehrwert.
  • Der Minijob nur kurzfristig ist: Bei einem Job für wenige Monate bleibt dir netto deutlich weniger übrig (3,6% Abzug), während die Rente kaum steigt.
  • Du bist Rentner: Für Rentner, die bereits Altersrente beziehen, lohnt sich die Einzahlung in die Rentenversicherung meist nicht.
  • Du brauchst das Geld jetzt: Bei einem 556-Euro-Minijob zahlst du 20 Euro monatlich in die Rentenversicherung – das sind 240 Euro im Jahr, die du sofort nutzen könntest.

Wann lohnt es sich doch?

  • Wenn der Minijob dein einziger Job ist und du Rentenansprüche aufbauen willst
  • Wenn du noch jung bist und langfristig einzahlen kannst
  • Wenn du die Wartezeit für die Rente noch erfüllen musst (z.B. 5 Jahre für Altersrente)

Mit unserem Rechner oben kannst du beide Szenarien direkt vergleichen – einfach durchrechnen und schauen, was für dich besser passt.

Wie viele Urlaubstage stehen mir im Minijob zu?

Minijobber haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte – nämlich mindestens 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.

Berechnung nach Arbeitstagen:

  • Bei 5 Arbeitstagen pro Woche: 20 Urlaubstage
  • Bei 4 Arbeitstagen pro Woche: 16 Urlaubstage
  • Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 12 Urlaubstage
  • Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: 8 Urlaubstage
  • Bei 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage

Beispiel: Du arbeitest 3 Tage pro Woche im Minijob? Dann stehen dir 12 Urlaubstage pro Jahr zu.

Teiljahr: Hast du im Laufe des Jahres angefangen, wird der Urlaub anteilig berechnet. Unser Rechner oben (Tab "Urlaub") zeigt dir deinen genauen Anspruch – einfach deine Daten eingeben.

Wichtig: Der Urlaub wird in Tagen berechnet, nicht in Stunden. Auch wenn du nur wenige Stunden pro Tag arbeitest, zählt ein Urlaubstag als ganzer Tag.

Ist die Bundesknappschaft die Minijob-Zentrale?

Ja, die Minijob-Zentrale gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher "Bundesknappschaft" genannt).

Die Knappschaft ist ein Träger der Deutschen Rentenversicherung und wurde 2003 mit der Verwaltung aller Minijobs in Deutschland beauftragt. Seitdem fungiert sie als zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen.

Wenn du also von der "Minijob-Zentrale" sprichst, meinst du einen Geschäftsbereich der Knappschaft – beide Begriffe bezeichnen dieselbe Organisation.

Kann ich die Rentenversicherung für meinen Minijob ablehnen?

Ja, du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen – dann zahlst du keine Beiträge und erhältst das volle Brutto-Gehalt.

So funktioniert die Befreiung:

  1. Du stellst bei deinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  2. Der Arbeitgeber leitet den Antrag an die Minijob-Zentrale weiter
  3. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung

Wichtig zu wissen:

  • Du musst die Befreiung aktiv beantragen – ohne Antrag bist du automatisch rentenversicherungspflichtig
  • Die Befreiung gilt nur für diesen einen Minijob
  • Du kannst die Befreiung nicht rückgängig machen, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht
  • Der Arbeitgeber zahlt trotzdem seinen Anteil (15%) – nur du sparst die 3,6%

Bei einem 556-Euro-Minijob sparst du durch die Befreiung etwa 20 Euro monatlich. Ob sich das lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab – unser Rechner oben zeigt dir beide Varianten im direkten Vergleich.

Welche Nachteile hat die Befreiung von der Rentenversicherung bei einem Minijob?

Wenn du dich von der Rentenversicherung im Minijob befreien lässt, verzichtest du auf wichtige Vorteile:

Nachteile der Befreiung:

  • Keine Rentenansprüche: Du sammelst keine Rentenpunkte und erhöhst deine spätere Altersrente nicht
  • Wartezeiten zählen nicht: Die Monate im Minijob zählen nicht für die Mindestversicherungszeit (z.B. 5 Jahre für Altersrente)
  • Keine Erwerbsminderungsrente: Du hast keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Krankheit oder Unfall
  • Keine Rehabilitation: Kein Anspruch auf medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen der Rentenversicherung
  • Keine Anrechnung bei Mütterrente: Die Zeit zählt nicht für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Beispiel: Wer 10 Jahre lang einen 556-Euro-Minijob ohne Rentenversicherung ausübt, verzichtet auf etwa 60 Euro zusätzliche Monatsrente im Alter.

Wann sind die Nachteile verkraftbar?

  • Du hast bereits einen Hauptjob mit voller Rentenversicherung
  • Du bist bereits Rentner
  • Der Minijob ist nur kurzfristig (wenige Monate)

Überlege dir gut, ob du auf die Rentenansprüche verzichten willst – die 20 Euro Ersparnis monatlich können im Alter viel weniger wert sein als eine höhere Rente.

Wie hoch sind die Kosten für einen Minijob bei einem privaten Arbeitgeber?

Bei einem Minijob im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber etwa 13,14% des Brutto-Gehalts zusätzlich an die Minijob-Zentrale. Bei einem 556-Euro-Minijob sind das rund 73 Euro extra.

Kostenübersicht Privathaushalt-Minijob (556 Euro):

  • Brutto-Gehalt an Arbeitnehmer: 556,00 €
  • Rentenversicherung (5%): 27,80 €
  • Krankenversicherung (5%): 27,80 €
  • Pauschalsteuer (2%): 11,12 €
  • Umlage U1 (0,9%): 5,00 €
  • Umlage U2 (0,24%): 1,33 €
  • Gesamt-Kosten: 629,05 €

Wichtig: Private Arbeitgeber zahlen deutlich weniger als gewerbliche Arbeitgeber (die zahlen etwa 32,63%). Der Staat fördert damit Minijobs in Privathaushalten – zum Beispiel für Haushaltshilfen, Gartenpflege oder Kinderbetreuung.

Haushaltsscheckverfahren: Als privater Arbeitgeber kannst du das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren nutzen – damit meldest du den Minijob besonders einfach bei der Minijob-Zentrale an.

Unser Rechner oben (Tab "Arbeitgeber") zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation – einfach durchrechnen und schon hast du Klarheit.

Welche Daten benötigt die Minijob-Zentrale?

Für die Anmeldung eines Minijobs benötigt die Minijob-Zentrale folgende Daten:

Daten des Arbeitgebers:

  • Betriebsnummer (bei gewerblichem Minijob)
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Steuernummer

Daten des Minijobbers:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Anschrift
  • Sozialversicherungsnummer (falls vorhanden)
  • Staatsangehörigkeit
  • Krankenversicherung

Daten zum Beschäftigungsverhältnis:

  • Beginn der Beschäftigung
  • Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts
  • Beschäftigungsart (gewerblich oder Privathaushalt)
  • Rentenversicherung: befreit oder beitragspflichtig

Der Arbeitgeber meldet den Minijob online über das Arbeitgeber-Portal der Minijob-Zentrale an oder nutzt das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren (bei Privathaushalten).

Welche Abgaben gibt es bei einem Minijob für den Arbeitgeber?

Arbeitgeber zahlen bei einem gewerblichen Minijob folgende Abgaben:

Gewerblicher Minijob:

  • Rentenversicherung: 15% – Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Krankenversicherung: 13% – Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung
  • Pauschalsteuer: 2% – Pauschale Lohnsteuer (optional: individuelle Besteuerung)
  • Umlage U1: ca. 1,0% – Erstattung bei Krankheit (variiert je nach Krankenkasse)
  • Umlage U2: 0,24% – Erstattung bei Mutterschaft
  • Umlage U3: ca. 0,09% – Insolvenzgeldumlage
  • Unfallversicherung: ca. 1,3% – Variiert je nach Berufsgenossenschaft

Gesamt: ca. 32,63%

Minijob im Privathaushalt:

  • Rentenversicherung: 5%
  • Krankenversicherung: 5%
  • Pauschalsteuer: 2%
  • Umlage U1: 0,9%
  • Umlage U2: 0,24%

Gesamt: ca. 13,14%

Bei einem 556-Euro-Minijob zahlt der gewerbliche Arbeitgeber etwa 181 Euro zusätzlich, ein privater Arbeitgeber nur etwa 73 Euro. Unser Rechner oben (Tab "Arbeitgeber") zeigt dir die genauen Kosten für deine Situation.

Wann muss man einen Minijob anmelden?

Ein Minijob muss vor Aufnahme der Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – idealerweise spätestens am ersten Arbeitstag.

Fristen:

  • Vor Arbeitsbeginn: Die Anmeldung muss spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
  • Baugewerbe: Sofortige Anmeldung – spätestens bei Arbeitsantritt
  • Gastronomie, Gebäudereinigung, Spedition, Messebranche: Anmeldung vor Tätigkeitsbeginn

Was passiert bei verspäteter Anmeldung?

  • Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich
  • Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Bei Schwarzarbeit: Strafrechtliche Konsequenzen

Wie meldet man an?

Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber online über das Arbeitgeber-Portal der Minijob-Zentrale oder über das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren (bei Privathaushalten).

Wichtig: Der Minijobber selbst muss nichts tun – die Anmeldung ist Sache des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer solltest du aber nachfragen, ob dein Minijob angemeldet wurde.

Wie hoch sind die Abgaben bei einem Minijob?

Für Arbeitnehmer:

Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Abgaben – du bekommst dein Brutto-Gehalt netto ausgezahlt. Eine Ausnahme gibt es:

  • Rentenversicherung (optional): Wenn du nicht befreit bist, zahlst du 3,6% deines Brutto-Gehalts in die Rentenversicherung ein
  • Bei einem 556-Euro-Minijob wären das 20 Euro monatlich

Für Arbeitgeber (gewerblich):

  • Gesamt-Abgaben: ca. 32,63% des Brutto-Gehalts
  • Bei einem 556-Euro-Minijob: etwa 181 Euro zusätzlich

Für Arbeitgeber (Privathaushalt):

  • Gesamt-Abgaben: ca. 13,14% des Brutto-Gehalts
  • Bei einem 556-Euro-Minijob: etwa 73 Euro zusätzlich

Wichtig: Minijobs sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei (außer optionale Rentenversicherung). Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalabgaben.

Unser Rechner oben zeigt dir deine Netto-Auszahlung oder die Arbeitgeber-Kosten genau – einfach deine Daten eingeben und schon siehst du das Ergebnis.

Wie wird der Urlaubsanspruch im Minijob berechnet?

Der Urlaubsanspruch im Minijob wird nach denselben gesetzlichen Regeln berechnet wie bei Vollzeitbeschäftigten – auf Basis des Bundesurlaubsgesetzes.

Grundregel:

  • Mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (bei 6-Tage-Woche)
  • Das entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche

Berechnung nach Arbeitstagen:

Urlaubsanspruch = (24 Tage / 6 Tage) × Deine Arbeitstage pro Woche

Beispiele:

  • 5 Tage/Woche: (24 / 6) × 5 = 20 Urlaubstage
  • 3 Tage/Woche: (24 / 6) × 3 = 12 Urlaubstage
  • 2 Tage/Woche: (24 / 6) × 2 = 8 Urlaubstage

Anteiliger Urlaub bei unterjährigem Einstieg:

Wenn du nicht das ganze Jahr arbeitest, wird der Urlaub anteilig berechnet:

  • Pro vollem Monat: 1/12 des Jahresurlaubs
  • Beispiel: Einstieg im Juli, 3 Tage/Woche → (12 Tage / 12) × 6 Monate = 6 Urlaubstage

Unser Rechner oben (Tab "Urlaub") zeigt dir deinen genauen Urlaubsanspruch – einfach deine Arbeitstage und Startdatum eingeben.