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Mit dem kostenlosen Arbeitszeitrechner von Ordio berechnest du Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeit sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden – rechtskonform nach ArbZG und minutengenau. Perfekt für Schichtbetriebe.
Zeitraum: bis
Tag | Brutto | Netto | Vergütet | Pause | Nacht | Sonn/Feiertag | Status |
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Deine Arbeitszeiten entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen nach ArbZG und EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Exportiere deine Ergebnisse oder digitalisiere deine Zeiterfassung mit Ordio
Es konnten keine Arbeitszeiten berechnet werden. Überprüfe bitte deine Eingaben und versuche es erneut.
Die wichtigsten Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) für die tägliche Arbeitszeitberechnung. Unser einfacher Rechner hilft dir bei der schnellen Berechnung deiner Arbeitszeiten.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die maximale Arbeitszeit, Pausenpflicht und Ruhezeiten. Unser vollständiger Rechner prüft automatisch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die 2025er Änderungen.
8 Stunden täglich, bis zu 10 Stunden möglich. Wichtig für die Berechnung deiner Überstunden.
30 Min. bei >6h, 45 Min. bei >9h Arbeit. Pausen werden automatisch abgezogen.
Zusätzliche Stunden über die reguläre Arbeitszeit. Wichtig für die Vergütung.
Maximal 8 Stunden werktäglich, verlängerbar auf 10 Stunden. 2025: Flexiblere Arbeitszeiten bei wöchentlichem Ausgleich möglich.
Bei >6h mindestens 30 Minuten, bei >9h mindestens 45 Minuten Pause in Blöcken ≥15 Minuten.
Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen Arbeitsende und -beginn.
Für detaillierte Compliance-Prüfungen, Nachtarbeit, Feiertagsregelungen und EU-Grenzen steht dir der vollständige Rechner zur Verfügung.
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden darf 48 Stunden nicht überschreiten. Der Bezugszeitraum beträgt standardmäßig 6 Monate, kann aber bei Tarifverträgen auf bis zu 12 Monate erweitert werden.
Wichtig: Unser Rechner prüft automatisch die Einhaltung der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG (2025).
Hinweis: Dieser einfache Rechner dient zur schnellen Arbeitszeitberechnung. Die Berechnungen basieren auf den Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Für umfassende und rechtssichere Auswertungen empfehlen wir den vollständigen Rechner.
Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Es gelten u. U. abweichende Regeln in Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen. Die Berechnungen basieren auf dem aktuellen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Stand: 2025).
Gib Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen ein; der Arbeitszeitrechner zieht Pausen automatisch ab und zeigt Netto-Arbeitszeit sowie auf Wunsch Überstunden (Ist minus Soll). Du kannst Zeiten im Format hh:mm eingeben; Minuten werden sauber in Dezimalstunden umgerechnet (z. B. 8:30 → 8,5). Für Wochen- oder Monatswerte nutze die Woche/Monat-Ansicht. Ergebnisse lassen sich in Dezimal bequem nach Excel übernehmen.
Hinweis: Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; rechtliche Basics findest du in den folgenden Antworten.
Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden abgezogen. Gesetzlich gilt:
Dienstreise/Arbeitsweg: Der normale Arbeitsweg zählt i. d. R. nicht. Reisezeiten können Arbeitszeit sein, wenn gearbeitet werden muss oder z. B. das Lenken eines Fahrzeugs angeordnet ist; die Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
Der Rechner zeigt eine Warnung an, wenn Pausen außerhalb der definierten Arbeitszeit eingegeben werden. Dies geschieht aus folgenden Gründen:
Lösung: Passen Sie die Pausenzeiten so an, dass sie vollständig innerhalb Ihrer Arbeitszeit liegen. Beispiel: Bei Arbeitszeit von 08:00-16:00 Uhr sollte eine Pause zwischen 08:00 und 16:00 Uhr liegen.
Hinweis: Der Rechner berücksichtigt automatisch nur Pausen, die tatsächlich innerhalb der Arbeitszeit fallen, um korrekte Berechnungen zu gewährleisten.
Formel: Überstunden = Ist-Arbeitszeit (netto) – vertragliche Sollzeit.
Begriffe: Überstunden = über vertraglicher Arbeitszeit; Mehrarbeit = Überschreitung der gesetzlichen/tariflichen Höchstgrenzen (ArbZG).
Ausgleich/Vergütung: Ist nichts anderes vereinbart, sind Überstunden regelmäßig zu vergüten (oder durch Freizeitausgleich). Details ergeben sich aus Arbeits-/Tarifvertrag.
Das BAG (1 ABR 22/21) verpflichtet Arbeitgeber bereits heute, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen; die Pflicht folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Der Bund plant eine elektronische Ausgestaltung im ArbZG, aber die Aufzeichnungspflicht gilt schon jetzt.
Excel/App/Papier sind zulässig, wenn das System die genannten Kriterien erfüllt (Dokumentations-, Zugriff- und Manipulationssicherheit beachten). Ordio bietet hierfür eine konforme Lösung mit automatischer Zeiterfassung und rechtssicherer Archivierung.
Digitale Arbeitszeiterfassung bedeutet, dass Arbeitszeiten nicht mehr manuell auf Papier oder in Excel erfasst werden, sondern digital – per App, Browser oder Terminal. Mit Ordio können Arbeitsbeginn, Pausen und Schichtende automatisch dokumentiert, zentral gespeichert und rechtssicher archiviert werden. Die Daten lassen sich direkt für die Lohnabrechnung oder das Arbeitszeitkonto nutzen.
Feiertage beeinflussen Arbeitstage/Monatsstunden. Einzig bundeseinheitlich ist der 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit); weitere Feiertage regeln die Länder. Bei Arbeit an Sonn-/Feiertagen gelten die ArbZG-Ausnahmen und Ausgleichspflichten.
Nutze den Rechner deshalb zeitraumbezogen und beachte das Bundesland deiner Einsatzstätte.