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Berechne schnell und einfach Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Gesetzeskonform und transparent. Inklusive steuerfreier Zuschläge und branchenspezifischer Berechnungen.
| Zuschlagsart | Stunden | Zuschlagssatz | Zuschlag Betrag |
|---|---|---|---|
| 🌙 Nachtarbeit | h | % | € |
| ☀️ Sonntagsarbeit | h | % | € |
| 🎉 Feiertagsarbeit | h | % | € |
| 📅 Samstagsarbeit | h | % | € |
| Gesamt-Zuschlag | h | € |
Grundlohn (nur Stunden)
€
Gesamte Auszahlung
€
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Schluss mit Excel-Formeln und manuellen Berechnungen. Ordio erkennt automatisch Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und berechnet alle Zuschläge korrekt.
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird automatisch erkannt und berechnet
Automatische Berücksichtigung aller steuerfreien Grenzen und Tarifverträge
Nahtlose Übertragung in die Lohnabrechnung ohne manuelle Eingaben
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Zuschläge sind zusätzliche Vergütungen für Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Hier erfährst du alles über die verschiedenen Arten und ihre Berechnung.
Steuerfreie Periode: 20:00-06:00 Uhr (bis zu 25% steuerfrei nach §3b EStG)
ArbZG-Definition: 23:00-06:00 Uhr
Besonderer Fall: 0:00-4:00 Uhr (bis zu 40% steuerfrei, wenn Arbeit vor Mitternacht begonnen wurde)
Mindestzuschlag: 25%
Steuerfrei bis: 25% (20:00-06:00), 40% (0:00-4:00 bei vorheriger Nachtarbeit)
Gesetzliche Grundlage: ArbZG §6, §3b EStG
Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
Mindestzuschlag: 50%
Steuerfrei bis: 50%
Gesetzliche Grundlage: ArbZG §11
Arbeitszeit an gesetzlichen Feiertagen
Mindestzuschlag: 100%
Steuerfrei bis: 125% (reguläre Feiertage), 150% (besondere Feiertage)
Gesetzliche Grundlage: ArbZG §9, §3b EStG
Arbeitszeit an Samstagen (optional)
Üblicher Zuschlag: 10-25% (tarifabhängig)
Steuerfrei: Nicht automatisch steuerfrei - hängt vom Tarifvertrag ab
Hinweis: Keine gesetzliche Pflicht - nur bei Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag
Viele Zuschläge sind steuerfrei - das bedeutet mehr Netto vom Brutto. Hier erfährst du, welche Zuschläge steuerfrei sind und wie du sie optimal nutzt.
| Zuschlagsart | Steuerfrei bis | Status |
|---|---|---|
| Nachtzuschlag | 25% | Steuerfrei |
| Sonntagszuschlag | 50% | Steuerfrei |
| Feiertagszuschlag | 125% (regulär), 150% (besonders) | Steuerfrei |
| Samstagszuschlag | 10-25% (tarifabhängig) | Nicht automatisch steuerfrei |
Für bestimmte Feiertage gelten höhere steuerfreie Zuschlagssätze nach §3b EStG:
Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 18€ erhältst du an einem regulären Feiertag bis zu 22,50€ Zuschlag steuerfrei (125%), an Weihnachten oder 1. Mai bis zu 27,00€ Zuschlag steuerfrei (150%).
Für Nachtarbeit zwischen 0:00 und 4:00 Uhr kann der steuerfreie Zuschlag auf bis zu 40% steigen - unter bestimmten Voraussetzungen:
Schicht von 22:00-06:00 Uhr:
Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen wurde. Beginnt die Arbeit erst nach Mitternacht (z.B. 1:00-5:00 Uhr), gilt weiterhin der normale 25% steuerfreie Nachtzuschlag.
Zuschläge sind nur bis zu den angegebenen Prozentsätzen steuerfrei. Darüber hinausgehende Beträge werden normal versteuert.
Mit Ordio werden steuerfreie Zuschläge automatisch erkannt und korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Viele Branchen haben höhere Zuschlagssätze in ihren Tarifverträgen vereinbart. Diese können die gesetzlichen Mindestzuschläge übersteigen.
Verschiedene Branchen haben unterschiedliche Zuschlagssätze. Hier findest du die wichtigsten Informationen für deine Branche.
Höhere Zuschläge durch Tarifverträge möglich
Besonders hohe Zuschläge an Wochenenden
Reguläre Zuschlagssätze nach ArbZG
Hier siehst du anhand konkreter Beispiele, wie Zuschläge berechnet werden. Von der einfachen Nachtarbeit bis zu komplexen Kombinationen.
Pflegekraft arbeitet von 22:00-06:00 Uhr (8 Stunden)
Stundenlohn: 18€
Nachtstunden: 7 Stunden (23:00-06:00)
Nachtzuschlag: 18€ × 25% = 4,50€ pro Stunde
Gesamter Nachtzuschlag: 4,50€ × 7 = 31,50€
Steuerfrei: 31,50€ (bis 25% steuerfrei)
Gesamte Auszahlung: 144€ + 31,50€ = 175,50€
Gastronomie: Sonntag 20:00-02:00 Uhr
Stundenlohn: 16€
Sonntagsstunden: 6 Stunden
Nachtstunden: 3 Stunden (23:00-02:00)
Sonntagszuschlag: 16€ × 50% × 6 = 48€
Nachtzuschlag: 16€ × 25% × 3 = 12€
Gesamte Auszahlung: 96€ + 60€ = 156€
Steuerfreie Nachtarbeit gilt bereits ab 20:00-06:00 Uhr (bis zu 25% steuerfrei), ArbZG-Definition: 23:00-06:00 Uhr
Zuschläge sind nur bis zu den gesetzlichen Grenzen steuerfrei
Viele Branchen haben höhere Zuschlagssätze in ihren Tarifverträgen
Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu Zuschlägen im Überblick. Von Arbeitszeitgesetz bis Steuerrecht.
Mindestens 25% Zuschlag für Arbeit zwischen 23:00-06:00 Uhr (ArbZG). Steuerfreie Periode nach §3b EStG: 20:00-06:00 Uhr
Mindestens 50% Zuschlag für Arbeit an Sonntagen
Mindestens 100% Zuschlag für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen
Nachtzuschlag bis 25% (20:00-06:00), Sonntagszuschlag bis 50%, Feiertagszuschlag bis 125% (regulär) / 150% (besonders)
Über den steuerfreien Grenzen liegende Zuschläge werden normal versteuert
Alle Zuschläge müssen in der Lohnabrechnung transparent ausgewiesen werden
Zuschlagssätze können je nach Bundesland und Region variieren. Hier findest du die wichtigsten regionalen Unterschiede.
Besonders hohe Zuschläge in touristischen Gebieten
Starke Gewerkschaftspräsenz, hohe Tarifbindung
Viel Nacht- und Wochenendarbeit
Viele Branchen haben bundesland- oder regionsspezifische Tarifverträge mit unterschiedlichen Zuschlagssätzen.
Ordio berücksichtigt automatisch regionale und branchenspezifische Zuschlagssätze in der Berechnung.
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Viele Zuschläge sind steuerfrei - das bedeutet mehr Netto vom Brutto. Hier die wichtigsten steuerfreien Zuschläge:
Darüber hinausgehende Zuschläge werden normal versteuert. Mit Ordio werden steuerfreie Zuschläge automatisch erkannt und korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Der Nachtzuschlag hat zwei wichtige Zeiträume zu beachten:
Wichtig: Für die Steuerfreiheit nach §3b EStG gilt der Zeitraum 20:00-06:00 Uhr. Das bedeutet, auch Arbeit ab 20:00 Uhr kann steuerfreien Nachtzuschlag erhalten. Unser Zuschlagsrechner hilft dir dabei, die korrekten Beträge zu berechnen.
Der Sonntagszuschlag beträgt mindestens 50% des regulären Stundenlohns. Das bedeutet:
Beispiel: Bei 15€ Stundenlohn erhältst du 7,50€ Sonntagszuschlag pro Stunde. Mit Ordio werden Sonntagszuschläge automatisch erkannt und berechnet.
Zuschläge in Excel zu berechnen ist möglich, aber zeitaufwändig. Hier die wichtigsten Formeln:
Einfacher geht's mit Ordio: Automatische Erkennung aller Zuschlagarten, direkte Integration in die Lohnabrechnung und keine manuellen Berechnungen mehr nötig.
In der Pflege gelten oft höhere Zuschlagssätze als gesetzlich vorgeschrieben:
Die genauen Sätze hängen vom Tarifvertrag ab. Mit Ordio können individuelle Zuschlagssätze pro Position oder Mitarbeiter hinterlegt werden.
Ja, der Nachtzuschlag ist bereits ab 20:00 Uhr steuerfrei! Es gibt zwei wichtige Zeiträume:
Beispiel: Arbeit von 20:00-02:00 Uhr - alle 6 Stunden zwischen 20:00-02:00 Uhr können steuerfreien Nachtzuschlag erhalten (25%). Mit Ordio werden die korrekten Zeiträume automatisch erkannt.
Ja! Mit Ordio wird die Zuschlagberechnung vollautomatisch durchgeführt:
Schluss mit manueller Berechnung! Ordio übernimmt die komplette Zuschlagberechnung und spart dir wertvolle Zeit bei der Lohnabrechnung.
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