Modellrechner
Zuschlagsrechner: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge berechnen
Mit diesem kostenlosen Zuschlagsrechner modellierst du Brutto-Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit aus Stundenlohn, Stunden und Prozentsätzen – sinnvoll für Schichtbetriebe, Pflege, Gastronomie und Personalabteilungen. Für Arbeitszeitblöcke und Pausen hilft dir ergänzend der Arbeitszeitrechner, für Netto grob der Brutto-Netto-Rechner.
Zuschläge berechnen
Gesamtvergütung
250,00 €
| Grundlohn | 200,00 € |
|---|---|
| Nacht10 h × 25 % | 50,00 € |
| Gesamtvergütung | 250,00 € |
Unverbindliche Schätzung auf Basis vereinfachter Modelle und Werte für 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung — für verbindliche Angaben wende dich an deinen Steuerberater oder Arbeitgeber. § 3b EStG — steuerfreie Zuschläge · Mindestlohn
Für wen der Rechner ist – und was er leistet
Nach der Berechnung kannst du hier noch einmal einordnen, wofür das Tool gedacht ist. Unten findest du drei Modellbeispiele (gleiche Logik wie im Formular: Stundenlohn × Prozentsatz × Stunden).
Für wen ist der Rechner?
Für Beschäftigte und Personaler, die Zuschlagsbeträge über Stunden × Satz abschätzen wollen – z. B. vor der nächsten Lohnrunde oder bei der Schichtplanung. Für die Übertragung in Payroll und Zeiterfassung bietet sich Ordio Schichtplan mit an.
Was er kann – und was nicht
Kann: Brutto-Zuschläge aus deinen Eingaben rechnen, Ergebnis als PDF oder CSV exportieren.
Kann nicht: individuelle Steuerlast, Sozialversicherung oder Tariftabellen automatisch prüfen – dafür gelten Vertrag, Lohnsteuerbescheinigung und Fachberatung.
30,00 €
Nacht — 15 €/h, 8 h, 25 %
54,00 €
Sonntag — 18 €/h, 6 h, 50 %
128,00 €
Feiertag — 16 €/h, 8 h, 100 %
Automatische Zuschlagberechnung mit Ordio
Schluss mit Excel-Formeln und manuellen Berechnungen. Ordio erkennt automatisch Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und berechnet alle Zuschläge korrekt. Für die Schichtplanung nutze Ordio Schichtplan, für Stundennachweise Ordio Zeiterfassung und Payroll.
Automatische Erkennung
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird automatisch erkannt und berechnet
Steuerfreie Zuschläge
Abbildung betrieblicher Tarife und üblicher Zuschlagslogiken in der Abrechnung – im Einzelfall mit Vertrag und Lohnsteuerrecht abstimmen
Direkte Integration
Nahtlose Übertragung in die Lohnabrechnung ohne manuelle Eingaben
Zuschlagsarten im Überblick: Was du wissen musst
Schichtzulagen sind zusätzliche Vergütungen für Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Vertiefung: Nachtarbeit, Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag. Stunden und Pausen prüfst du ergänzend mit dem Arbeitszeitrechner, den Bruttostundenlohn mit dem Stundenlohnrechner, Netto grob mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Nachtarbeit
Steuerfreie Periode: 20:00-06:00 Uhr (bis zu 25% steuerfrei nach §3b EStG)
ArbZG-Definition: 23:00-06:00 Uhr
Besonderer Fall: 0:00-4:00 Uhr (bis zu 40% steuerfrei, wenn Arbeit vor Mitternacht begonnen wurde)
Mindestzuschlag: 25%
Steuerfrei bis: 25% (20:00-06:00), 40% (0:00-4:00 bei vorheriger Nachtarbeit)
Gesetzliche Grundlage: ArbZG §6, §3b EStG
Sonntagsarbeit
Arbeit am Sonntag (0–24 Uhr) – abzugrenzen vom Feiertagszuschlag am gesetzlichen Feiertag.
Mindestzuschlag: 50%
Steuerfrei bis: 50%
Gesetzliche Grundlage: ArbZG §11
Feiertagsarbeit
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Ort der Arbeitsstätte; steuerfreie Höchstwerte nach Kalendertag (u. a. 125 % / 150 % – siehe §3b EStG).
Mindestzuschlag: 100%
Steuerfrei bis: 125% (reguläre Feiertage), 150% (besondere Feiertage)
Gesetzliche Grundlage: ArbZG §9, §3b EStG
Samstagsarbeit
Arbeitszeit an Samstagen (optional)
Üblicher Zuschlag: 10-25% (tarifabhängig)
Steuerfrei: Nicht automatisch steuerfrei - hängt vom Tarifvertrag ab
Hinweis: Keine gesetzliche Pflicht - nur bei Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag
Steuerfreie Zuschläge: Das musst du wissen
| Zuschlagsart | Steuerfrei bis | Status |
|---|---|---|
| Nachtzuschlag | 25% | Steuerfrei |
| Sonntagszuschlag | 50% | Steuerfrei |
| Feiertagszuschlag | 125% (regulär), 150% (besonders) | Steuerfrei |
| Samstagszuschlag | 10–25 % (tarifabhängig) | Nicht automatisch steuerfrei |
| Hinweis §3b Abs. 2: Für die steuerfreie Bemessung ist der maßgebliche Stundenlohn auf max. 50 €/h begrenzt (vgl. Gesetzestext). |
Ist der Nachtzuschlag steuerfrei? § 3b EStG Grenzen 2026
Zwei Regelwerke, ein häufiges Missverständnis: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt Mindestzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit vor – das ist Arbeitsrecht. §3b EStG regelt dagegen, bis zu welcher Höhe diese Zuschläge steuerfrei bleiben – das ist Steuerrecht. Beide Prozentsätze sehen ähnlich aus, sind aber rechtlich unabhängig voneinander.
Steuerfreie Obergrenzen (§3b EStG)
- Nachtarbeit (20:00–06:00 Uhr): bis 25 %
- Nachtarbeit 0:00–4:00 Uhr (bei Beginn vor Mitternacht): bis 40 %
- Sonntagsarbeit: bis 50 %
- Feiertagsarbeit: bis 125 % (regulär), bis 150 % (u. a. 24./31.12., 1. Weihnachtstag)
Wichtige Einschränkung: Grundlohn-Deckel
Nach §3b Abs. 2 EStG wird der für die Prozentgrenzen maßgebliche Stundenlohn auf 50 € gekappt – auch wenn dein tatsächlicher Bruttostundenlohn höher liegt. Verdienst du z. B. 60 €/h, rechnet das Finanzamt die Steuerfreiheit trotzdem nur mit 50 €/h.
Beispiel: Bei 20 €/h und 10 Stunden Nachtarbeit (25 %) sind die vollen 50 € Zuschlag steuerfrei, weil 20 €/h unter dem 50-€-Deckel liegt. Erst wer den Deckel überschreitet, verliert einen Teil der Steuerfreiheit auf den übersteigenden Stundenlohn.
ArbZG-Mindestzuschlag vs. steuerfreie Grenze: Was ist der Unterschied?
Viele verwechseln den gesetzlichen Mindestzuschlag mit der steuerfreien Grenze – beide Zahlen sehen ähnlich aus, meinen aber Unterschiedliches:
ArbZG (Arbeitsrecht)
Schreibt Mindestzuschläge vor: 25 % Nacht (§6), 50 % Sonntag (§11), 100 % Feiertag (§9). Das ist die Untergrenze, die dein Arbeitgeber zahlen muss – Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können höher liegen.
§3b EStG (Steuerrecht)
Legt fest, bis zu welchem Prozentsatz dieser Zuschlag steuerfrei bleibt. Zahlt dein Betrieb tariflich mehr als die steuerfreie Grenze (z. B. 50 % Nachtzuschlag statt 25 %), wird der übersteigende Teil normal versteuert.
Der Rechner modelliert deinen Brutto-Zuschlag aus Stundenlohn × Prozentsatz × Stunden – die steuerliche Aufteilung in steuerfrei/steuerpflichtig erfolgt in der Lohnabrechnung, nicht im Modell hier.
Ist der Samstagszuschlag steuerfrei?
Nein – anders als Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge fällt der Samstagszuschlag nicht unter §3b EStG. Samstag ist arbeitsrechtlich ein normaler Werktag; es gibt keine gesetzliche Zuschlagspflicht und keine automatische Steuerbefreiung.
- Üblich in Tarifverträgen: 10–25 % Samstagszuschlag, oft ab 13 oder 14 Uhr
- Steuerlich: der komplette Zuschlag ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig
- Ohne Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag besteht kein Anspruch auf einen Samstagszuschlag
Trägst du im Rechner einen Samstagszuschlag ein, weist das Ergebnis ihn als Brutto aus – die volle Steuer- und SV-Last ziehst du separat in deiner Lohnabrechnung oder mit dem Brutto-Netto-Rechner ab.
Branchenspezifische Zuschläge: Pflege, Gastronomie & mehr
Verschiedene Branchen und Tarifverträge liegen über den gesetzlichen Mindestzuschlägen des ArbZG – die Spannen unten sind Orientierungswerte, keine Garantie für deinen Vertrag. Prüfe Manteltarif, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag und trage im Rechner die Sätze ein, die für dich gelten.
Gesundheit & Pflege
Höhere Zuschläge durch Tarifverträge möglich
Gastronomie
Besonders hohe Zuschläge an Wochenenden
Einzelhandel
Reguläre Zuschlagssätze nach ArbZG
Zuschlagsberechnung: Schritt-für-Schritt Beispiele
Hier siehst du anhand konkreter Beispiele, wie sich Brutto-Zuschläge aus Stundenlohn × Prozentsatz × Stunden ergeben – analog zum Rechner oben.
Nachtarbeit Beispiel
Szenario
Pflegekraft arbeitet von 22:00–06:00 Uhr (8 Stunden), Stundenlohn: 18 €
Berechnung
- Nachtstunden: 7 Stunden (23:00–06:00)
- Nachtzuschlag: 18 € × 25 % = 4,50 € pro Stunde
- Gesamter Nachtzuschlag: 31,50 € (steuerfrei bis 25 %)
Gesamte Auszahlung: 144 € + 31,50 € = 175,50 €
Kombinierte Zuschläge
Szenario
Gastronomie: Sonntag 20:00–02:00 Uhr, Stundenlohn: 16 €
Berechnung
- Sonntagsstunden: 6 Stunden
- Nachtstunden: 3 Stunden (23:00–02:00)
- Sonntagszuschlag: 48 € + Nachtzuschlag: 12 €
Gesamte Auszahlung: 96 € + 60 € = 156 €
Sonntagsarbeit Beispiel
Szenario
Verkäuferin arbeitet 8 Stunden am Sonntag, Stundenlohn: 20 €
Berechnung
- Grundlohn: 20 € × 8 h = 160 €
- Sonntagszuschlag (50 %): 20 € × 50 % × 8 h = 80 €
Gesamte Auszahlung: 160 € + 80 € = 240 €
Feiertagsarbeit: Gesetzlich vs. Tarif
Szenario
Produktionshelfer arbeitet 6 Stunden am Feiertag, Stundenlohn: 20 €
Berechnung
- Grundlohn: 20 € × 6 h = 120 €
- Gesetzlich (100 %): Zuschlag 120 €, Gesamt 240 €
- Tarif (150 %): Zuschlag 180 €, Gesamt 300 €
Nutze im Rechner den Modus-Umschalter, um Gesetzlich- und Tarif-Variante direkt zu vergleichen.
Zeiträume beachten
Steuerfreie Nachtarbeit gilt bereits ab 20:00–06:00 Uhr (bis zu 25 % steuerfrei), ArbZG-Definition: 23:00–06:00 Uhr
Steuerfreie Grenzen
Zuschläge sind nur bis zu den gesetzlichen Grenzen steuerfrei
Tarifverträge prüfen
Viele Branchen haben höhere Zuschlagssätze in ihren Tarifverträgen
Rechtliche Grundlagen: ArbZG & Steuerrecht
Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu Zuschlägen im Überblick – von Arbeitszeitgesetz bis Steuerrecht.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§6 Nachtarbeit
Mindestens 25 % Zuschlag für Arbeit zwischen 23:00–06:00 Uhr (ArbZG). Steuerfreie Periode nach §3b EStG: 20:00–06:00 Uhr
§11 Sonntagsarbeit
Mindestens 50 % Zuschlag für Arbeit an Sonntagen
§9 Feiertagsarbeit
Mindestens 100 % Zuschlag für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen
Steuerrecht
Steuerfreie Zuschläge (§3b EStG)
Orientierung: bis 25 % Nacht, bis 50 % Sonntag, bis 125/150 % je nach Feiertagskonstellation; der anzusetzende Stundenlohn höchstens 50 € je Stunde (§3b Abs. 2). Vollständiger Wortlaut: §3b EStG.
Steuerpflichtige Anteile
Über den steuerfreien Grenzen liegende Zuschläge werden normal versteuert
Dokumentation
Alle Zuschläge müssen in der Lohnabrechnung transparent ausgewiesen werden
Zuschläge in Deutschland: Regionale Besonderheiten
Tarifverträge prüfen
Viele Branchen haben bundesland- oder regionsspezifische Tarifverträge mit unterschiedlichen Zuschlagssätzen.
Mit Ordio planen & abrechnen
In Schichtplan und Zeiterfassung hinterlegst du die für euren Betrieb geltenden Zuschlagssätze und Regeln – so bleiben Schichten und spätere Lohnposten nachvollziehbar.
Weitere kostenlose Tools
Entdecke weitere Rechner für Zeiterfassung, Lohnabrechnung und Personalmanagement.
Häufige Fragen zum Zuschlagsrechner
Welche Zuschläge sind steuerfrei?
Nach §3b EStG können Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit neben dem Grundlohn bis zu festen Prozentsätzen des anzusetzenden Stundenlohns steuerfrei sein: Nacht bis 25 Prozent, unterbrochene Nacht mit Vortag zwischen 0 und 4 Uhr bis 40 Prozent, Sonntag bis 50 Prozent, Feiertag bis 125 oder 150 Prozent je nach Kalendertag. Samstagszuschläge fallen nicht unter diese Regelung und richten sich nach Tarifvertrag. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung; im Einzelfall gilt die Lohnabrechnung.
Ab wann gilt der Nachtzuschlag?
Für die Zulage nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt Nachtarbeit regelmäßig zwischen 23 und 6 Uhr. Für die Steuerfreiheit nach §3b EStG ist Nachtarbeit dagegen zwischen 20 und 6 Uhr definiert. Der Mindestlohnzuschlag nach ArbZG beträgt 25 Prozent des auf die Nachtstunden entfallenden Arbeitsentgelts. Einzelheiten zu Nachtarbeit: ArbZG; zu steuerfreien Grenzen: §3b EStG.
Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?
Nach ArbZG §11 beträgt der Zuschlag für Sonntagsarbeit mindestens 50 Prozent des auf die Sonntagsstunden entfallenden Arbeitsentgelts. Nach §3b EStG können bis zu 50 Prozent des anzusetzenden Stundenlohns steuerfrei sein. Viele Tarifverträge sehen höhere Bruttozuschläge vor; der über die steuerfreie Grenze hinausgehende Teil wird wie normaler Lohn versteuert.
Wie berechne ich Zuschläge mit Excel?
In Excel rechnest du Zuschlagbetrag gleich Stundenlohn mal Prozentsatz mal Stunden je Zuschlagsart und summierst die Zeilen. Die üblichen Modellwerte für Steuerfreiheitsgrenzen sind 25 Prozent Nacht, 50 Prozent Sonntag sowie 125 beziehungsweise 150 Prozent für bestimmte Feiertagskombinationen nach §3b EStG. Tarifvertrag und Lohnbuchhaltung können abweichen; unser Rechner dient der schnellen Orientierung.
Welche Zuschläge gelten in der Pflege?
In Pflege und Medizin gelten häufig höhere Zuschläge als gesetzliche Mindestwerte, etwa über TVöD, kirchliche oder private Tarifverträge. Typisch sind erhöhte Nacht-, Wochenend- und Feiertagssätze. Die genaue Höhe steht im Vertrag oder Manteltarif; Ordio kann individuelle Sätze pro Position hinterlegen.
Ist der Nachtzuschlag ab 20 Uhr steuerfrei?
Für die Steuerfreiheit nach §3b EStG beginnt die Nachtarbeitszeit am Abend um 20 Uhr und endet morgens um 6 Uhr; in diesem Fenster kann der Zuschlag bis zu 25 Prozent des anzusetzenden Stundenlohns steuerfrei sein, unter den Voraussetzungen des §3b Absatz 3 bis 40 Prozent zwischen 0 und 4 Uhr. Die ArbZG-Nachtzeit bleibt davon unabhängig bei 23 bis 6 Uhr relevant für Zulagenpflicht.
Kann ich mit Ordio automatisch Zuschläge berechnen?
Ja. Ordio erkennt Nacht-, Sonn- und Feiertagszeiten in der Zeiterfassung und kann Zuschläge regelbasiert in die Lohnabrechnung übernehmen, sofern du die betrieblichen Tarife hinterlegst. Der Online-Rechner auf dieser Seite ist ein Modell und ersetzt keine individuelle Lohnkonfiguration.
Was bedeutet die Grundlohn-Obergrenze von 50 Euro nach §3b EStG?
§3b Absatz 2 EStG legt fest, dass der Stundenlohn, auf den sich die Prozentgrenzen beziehen, höchstens mit 50 Euro je Stunde angesetzt wird, auch wenn dein tatsächlicher Bruttostundenlohn höher ist. Darüber hinausgehende Stundenlohnteile fließen in diese Obergrenze nicht ein. Das betrifft die steuerliche Bemessungsgrenze für die Steuerfreiheit, nicht zwangsläufig den vertraglichen Bruttozuschlag.
Wie werden Sonn- und Feiertagsarbeit an einem Tag steuerlich behandelt?
Arbeit, die zugleich Sonntags- und Feiertagsarbeit ist, wird in der Lohnsteuerpraxis nur einmal mit den für den Feiertag maßgeblichen Höchstwerten begünstigt, nicht doppelt mit Sonntags- und Feiertagsgrenze. Die genaue Aufteilung regeln Lohnsteuer-Richtlinien und die betriebliche Abrechnung; bei Unsicherheit frag deine Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.
Gilt der Samstagszuschlag wie der Sonntagszuschlag steuerfrei?
Nein. Samstag ist kein gesetzlicher Sonntag. Ein Samstagszuschlag kann vertraglich vereinbart sein, unterfällt aber nicht automatisch der Steuerfreiheit nach §3b EStG wie Sonn- und Feiertagszuschläge.
Ist dieser Rechner eine Steuer- oder Rechtsberatung?
Nein. Die Inhalte und dieser Rechner dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Steuer-, Rechts- oder Payroll-Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an Steuerberatung, Personalabteilung oder Finanzamt.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto-Zuschlag und steuerfreiem Anteil?
Der Rechner zeigt Bruttobeträge für Zuschläge als Stundenlohn mal Prozentsatz mal Stunden. Ob und in welcher Höhe ein Anteil steuer- und sozialversicherungsfrei ist, ergibt sich aus §3b EStG, dem Lohnsteuerabzugsverfahren und deinem individuellen Fall. Netto auf dem Konto ermittelst du mit einem Brutto-Netto-Rechner unter Einbeziehung aller Lohnbestandteile.
Welche Rolle spielen Minijob oder geringfügige Beschäftigung?
Auch geringfügig Beschäftigte können Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit erhalten; Minijob-Höchstentgelt und Sozialversicherung sind zusätzlich zu prüfen. Die konkreten Regeln hängen vom Vertrag ab. Für Brutto-Netto-Fragen nutze den Brutto-Netto-Rechner unter /tools/brutto-netto-rechner; für Minijob-Grenzen ergänzend den Minijob-Rechner unter /tools/minijob-rechner.
Was gilt bei TVöD, TV-L oder anderen Tarifverträgen?
TVöD, TV-L, Manteltarife und Betriebsvereinbarungen können Zuschläge vorschreiben, die über gesetzliche Mindestzuschläge hinausgehen. Trage im Rechner die Werte ein, die für dich vertraglich gelten. Im Zweifel gelten Arbeitsvertrag und Personalabteilung.
Entspricht der PDF- oder CSV-Export meiner Lohnabrechnung?
Nein. PDF und CSV spiegeln deine Eingaben und die Modellrechnung wider. Sie sind keine Lohnnachweise und ersetzen keine Abrechnung durch den Arbeitgeber. Speichere Ausdrucke höchstens zur internen Dokumentation; auf der Lohnsteuerbescheinigung entscheiden sich Abzüge final.