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Ordio
Modellrechner

Zuschlagsrechner: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge berechnen

Mit diesem kostenlosen Zuschlagsrechner modellierst du Brutto-Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit aus Stundenlohn, Stunden und Prozentsätzen – sinnvoll für Schichtbetriebe, Pflege, Gastronomie und Personalabteilungen. Für Arbeitszeitblöcke und Pausen hilft dir ergänzend der Arbeitszeitrechner, für Netto grob der Brutto-Netto-Rechner.

Das ist ein Modellrechner zur Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und kein Ersatz für Lohnabrechnung oder Tarifvertrag. Steuerfreie Anteile richten sich nach §3b EStG (siehe Gesetzestext); Zulagen nach ArbZG sind gesondert zu prüfen.

Deine Zuschläge im Überblick

Zuschlagsart Stunden Zuschlagssatz Zuschlag Betrag
Nachtarbeit h %
Sonntagsarbeit h %
Feiertagsarbeit h %
Samstagsarbeit h %
Gesamt-Zuschlag h

Grundlohn (nur Stunden)

Gesamte Auszahlung

Schluss mit manueller Berechnung

Teste Ordio und berechne automatisch alle Zuschläge,
direkt in deiner Schichtplanung & Lohnabrechnung.

Hinweis: Ergebnisse sind eine Modellrechnung aus deinen Eingaben. Sie ersetzen keine Lohnabrechnung, keine Auskunft des Finanzamts und keine Prüfung deines Tarifvertrags. Bei Fragen zu §3b EStG oder ArbZG nutze amtliche Texte und deine Personalabteilung bzw. Steuerberatung.

Für wen der Rechner ist – und was er leistet

Nach der Berechnung kannst du hier noch einmal einordnen, wofür das Tool gedacht ist. Unten findest du drei Modellbeispiele (gleiche Logik wie im Formular: Stundenlohn × Prozentsatz × Stunden).

Für wen ist der Rechner?

Für Beschäftigte und Personaler, die Zuschlagsbeträge über Stunden × Satz abschätzen wollen – z. B. vor der nächsten Lohnrunde oder bei der Schichtplanung. Für die Übertragung in Payroll und Zeiterfassung bietet sich Ordio Schichtplan mit an.

Was er kann – und was nicht

Kann: Brutto-Zuschläge aus deinen Eingaben rechnen, Ergebnis als PDF oder CSV exportieren.
Kann nicht: individuelle Steuerlast, Sozialversicherung oder Tariftabellen automatisch prüfen – dafür gelten Vertrag, Lohnsteuerbescheinigung und Fachberatung.

Drei Beispiele (Modell)

Nacht

15 €/h, 8 h, 25 % → 30,00 € Zuschlag

Sonntag

18 €/h, 6 h, 50 % → 54,00 € Zuschlag

Feiertag

16 €/h, 8 h, 100 % → 128,00 € Zuschlag

Automatische Zuschlagberechnung mit Ordio

Schluss mit Excel-Formeln und manuellen Berechnungen. Ordio erkennt automatisch Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und berechnet alle Zuschläge korrekt. Für die Schichtplanung nutze Ordio Schichtplan, für Excel-Dienstpläne unsere Dienstplan-Vorlage. Für Stundennachweise nutze die Stundenzettel-Vorlage, für die Lohnabrechnung Ordio Zeiterfassung und Payroll. Zum Gegenrechnen von Arbeitszeitblöcken eignet sich der Arbeitszeitrechner, für Netto-Fragen der Brutto-Netto-Rechner.

Automatische Erkennung

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird automatisch erkannt und berechnet

Steuerfreie Zuschläge

Abbildung betrieblicher Tarife und üblicher Zuschlagslogiken in der Abrechnung – im Einzelfall mit Vertrag und Lohnsteuerrecht abstimmen

Direkte Integration

Nahtlose Übertragung in die Lohnabrechnung ohne manuelle Eingaben

Kostenlos testen

7 Tage kostenlos • Keine Kreditkarte erforderlich

DSGVO-konform
Sichere Daten

Zuschlagsarten im Überblick: Was du wissen musst

Schichtzulagen sind zusätzliche Vergütungen für Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Vertiefung: Nachtarbeit, Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag. Stunden und Pausen prüfst du ergänzend mit dem Arbeitszeitrechner, den Bruttostundenlohn mit dem Stundenlohnrechner, Netto grob mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Nachtarbeit

Steuerfreie Periode: 20:00-06:00 Uhr (bis zu 25% steuerfrei nach §3b EStG)
ArbZG-Definition: 23:00-06:00 Uhr
Besonderer Fall: 0:00-4:00 Uhr (bis zu 40% steuerfrei, wenn Arbeit vor Mitternacht begonnen wurde)

Mindestzuschlag: 25%

Steuerfrei bis: 25% (20:00-06:00), 40% (0:00-4:00 bei vorheriger Nachtarbeit)

Gesetzliche Grundlage: ArbZG §6, §3b EStG

Sonntagsarbeit

Arbeit am Sonntag (0–24 Uhr) – abzugrenzen vom Feiertagszuschlag am gesetzlichen Feiertag.

Mindestzuschlag: 50%

Steuerfrei bis: 50%

Gesetzliche Grundlage: ArbZG §11

Feiertagsarbeit

Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Ort der Arbeitsstätte; steuerfreie Höchstwerte nach Kalendertag (u. a. 125 % / 150 % – siehe §3b EStG).

Mindestzuschlag: 100%

Steuerfrei bis: 125% (reguläre Feiertage), 150% (besondere Feiertage)

Gesetzliche Grundlage: ArbZG §9, §3b EStG

Samstagsarbeit

Arbeitszeit an Samstagen (optional)

Üblicher Zuschlag: 10-25% (tarifabhängig)

Steuerfrei: Nicht automatisch steuerfrei - hängt vom Tarifvertrag ab

Hinweis: Keine gesetzliche Pflicht - nur bei Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag

Steuerfreie Zuschläge: Das musst du wissen

Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können bis zu den Grenzen des §3b EStG steuerfrei sein – dann bleibt mehr Netto vom Brutto. Maßgeblich sind immer Einzelfall, Lohnsteuerabzug und Tarifvertrag; die Tabelle unten fasst die üblichen Obergrenzen für die Steuerfreiheit zusammen (keine individuelle Steuerberatung).

Für die Bemessung der steuerfreien Zuschlagsbeträge ist der Stundenlohn nach §3b Abs. 2 EStG mit höchstens 50 € je Stunde anzusetzen – unabhängig davon, welchen Betrag du oben im Modellrechner eingibst.

Übersicht §3b EStG

Steuerfreie Zuschläge 2026

Zuschlagsart Steuerfrei bis Status
Nachtzuschlag 25% Steuerfrei
Sonntagszuschlag 50% Steuerfrei
Feiertagszuschlag 125% (regulär), 150% (besonders) Steuerfrei
Samstagszuschlag 10–25 % (tarifabhängig) Nicht automatisch steuerfrei
Hinweis §3b Abs. 2: Für die steuerfreie Bemessung ist der maßgebliche Stundenlohn auf max. 50 €/h begrenzt (vgl. Gesetzestext).

Feiertage

Besondere Feiertage: Höhere steuerfreie Zuschläge

Für bestimmte Feiertage gelten höhere steuerfreie Zuschlagssätze nach §3b EStG:

150 %

steuerfrei bei:

  • 24. Dezember ab 14 Uhr (Heiligabend ab 14:00 Uhr)
  • 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag)
  • 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag)
  • 1. Mai (Tag der Arbeit)
125 %

steuerfrei bei:

  • Alle anderen gesetzlichen Feiertage
  • 31. Dezember ab 14 Uhr (Silvester ab 14:00 Uhr)

Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 18€ erhältst du an einem regulären Feiertag bis zu 22,50€ Zuschlag steuerfrei (125%), an Weihnachten oder 1. Mai bis zu 27,00€ Zuschlag steuerfrei (150%).

Nachtarbeit

Besonderer Fall: 40% Nachtzuschlag

Für Nachtarbeit zwischen 0:00 und 4:00 Uhr kann der steuerfreie Zuschlag auf bis zu 40% steigen – unter bestimmten Voraussetzungen:

bis 40 %

Voraussetzungen:

  • Die Nachtarbeit muss vor Mitternacht (vor 0:00 Uhr) begonnen haben
  • Die Arbeit findet zwischen 0:00 und 4:00 Uhr statt
  • Der Zuschlag kann dann bis zu 40% des Grundlohns steuerfrei sein

Beispiel:

Schicht von 22:00-06:00 Uhr:

  • 22:00-0:00 Uhr: 25% steuerfrei (2 Stunden)
  • 0:00-4:00 Uhr: 40% steuerfrei (4 Stunden, da Arbeit vor Mitternacht begonnen wurde)
  • 4:00-6:00 Uhr: 25% steuerfrei (2 Stunden)

Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen wurde. Beginnt die Arbeit erst nach Mitternacht (z. B. 1:00–5:00 Uhr), gilt weiterhin der normale 25 % steuerfreie Nachtzuschlag.

Praxis

Wichtige Hinweise

  • Steuerfreie Grenzen

    Zuschläge sind nur bis zu den angegebenen Prozentsätzen steuerfrei. Darüber hinausgehende Beträge werden normal versteuert.

  • Digitale Lohnabrechnung

    Mit Ordio Payroll und Zeiterfassung legst du Tarife und Regeln fest – Zuschläge lassen sich aus erfassten Zeiten ableiten und in der Abrechnung abbilden, statt alles manuell zu rechnen.

  • Tarifverträge beachten

    Viele Branchen haben höhere Zuschlagssätze in ihren Tarifverträgen vereinbart. Diese können die gesetzlichen Mindestzuschläge übersteigen.

Branchenspezifische Zuschläge: Pflege, Gastronomie & mehr

Verschiedene Branchen und Tarifverträge liegen über den gesetzlichen Mindestzuschlägen des ArbZG – die Spannen unten sind Orientierungswerte, keine Garantie für deinen Vertrag. Prüfe Manteltarif, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag und trage im Rechner die Sätze ein, die für dich gelten.

Gesundheit & Pflege

Nachtzuschlag: 25-50%
Sonntagszuschlag: 50-100%
Feiertagszuschlag: 100-150%

Höhere Zuschläge durch Tarifverträge möglich

Gastronomie

Nachtzuschlag: 25-40%
Sonntagszuschlag: 50-75%
Feiertagszuschlag: 100-125%

Besonders hohe Zuschläge an Wochenenden

Einzelhandel

Nachtzuschlag: 25-30%
Sonntagszuschlag: 50-60%
Feiertagszuschlag: 100%

Reguläre Zuschlagssätze nach ArbZG

Zuschlagsberechnung: Schritt-für-Schritt Beispiele

Hier siehst du anhand konkreter Beispiele, wie sich Brutto-Zuschläge aus Stundenlohn × Prozentsatz × Stunden ergeben – analog zum Rechner oben. In der Praxis klären Tarif und Lohnbuchhaltung, ob Zeiten mehrfach mit Zuschlägen belegt werden dürfen oder ob Zuschläge zusammenfallen.

Nachtarbeit Beispiel

Szenario:

Pflegekraft arbeitet von 22:00-06:00 Uhr (8 Stunden)

Stundenlohn: 18€

Berechnung:

Nachtstunden: 7 Stunden (23:00-06:00)

Nachtzuschlag: 18€ × 25% = 4,50€ pro Stunde

Gesamter Nachtzuschlag: 4,50€ × 7 = 31,50€

Steuerfrei: 31,50€ (bis 25% steuerfrei)

Gesamte Auszahlung: 144€ + 31,50€ = 175,50€

Kombinierte Zuschläge

Szenario:

Gastronomie: Sonntag 20:00-02:00 Uhr

Stundenlohn: 16€

Berechnung:

Sonntagsstunden: 6 Stunden

Nachtstunden: 3 Stunden (23:00-02:00)

Sonntagszuschlag: 16€ × 50% × 6 = 48€

Nachtzuschlag: 16€ × 25% × 3 = 12€

Gesamte Auszahlung: 96€ + 60€ = 156€

Wichtige Berechnungshinweise

Zeiträume beachten

Steuerfreie Nachtarbeit gilt bereits ab 20:00-06:00 Uhr (bis zu 25% steuerfrei), ArbZG-Definition: 23:00-06:00 Uhr

Steuerfreie Grenzen

Zuschläge sind nur bis zu den gesetzlichen Grenzen steuerfrei

Tarifverträge prüfen

Viele Branchen haben höhere Zuschlagssätze in ihren Tarifverträgen

Rechtliche Grundlagen: ArbZG & Steuerrecht

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu Zuschlägen im Überblick. Von Arbeitszeitgesetz bis Steuerrecht.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

§6 Nachtarbeit

Mindestens 25% Zuschlag für Arbeit zwischen 23:00-06:00 Uhr (ArbZG). Steuerfreie Periode nach §3b EStG: 20:00-06:00 Uhr

§11 Sonntagsarbeit

Mindestens 50% Zuschlag für Arbeit an Sonntagen

§9 Feiertagsarbeit

Mindestens 100% Zuschlag für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen

Steuerrecht

Steuerfreie Zuschläge (§3b EStG)

Orientierung: bis 25 % Nacht, bis 50 % Sonntag, bis 125/150 % je nach Feiertagskonstellation; der anzusetzende Stundenlohn höchstens 50 € je Stunde (§3b Abs. 2). Vollständiger Wortlaut: §3b EStG.

Steuerpflichtige Anteile

Über den steuerfreien Grenzen liegende Zuschläge werden normal versteuert

Dokumentation

Alle Zuschläge müssen in der Lohnabrechnung transparent ausgewiesen werden

Zuschläge in Deutschland: Regionale Besonderheiten

Zuschlagssätze können je nach Bundesland und Region variieren. Hier findest du die wichtigsten regionalen Unterschiede.

Bayern

Öffentlicher Dienst: TVöD
Gastronomie: Hohe Zuschläge
Tourismus: Saisonabhängig

Besonders hohe Zuschläge in touristischen Gebieten

NRW

Industrie: IG Metall
Einzelhandel: Ver.di Tarif
Gesundheit: TV-L

Starke Gewerkschaftspräsenz, hohe Tarifbindung

Berlin

Öffentlicher Dienst: TVöD
Gastronomie: 24/7 Betrieb
Kultur: Besondere Regelungen

Viel Nacht- und Wochenendarbeit

Wichtige Hinweise zu regionalen Unterschieden

Tarifverträge prüfen

Viele Branchen haben bundesland- oder regionsspezifische Tarifverträge mit unterschiedlichen Zuschlagssätzen.

  • IG Metall für Industrie
  • Ver.di für Dienstleistungen
  • TVöD für öffentlichen Dienst

Mit Ordio planen & abrechnen

In Schichtplan und Zeiterfassung hinterlegst du die für euren Betrieb geltenden Zuschlagssätze und Regeln – so bleiben Schichten und spätere Lohnposten nachvollziehbar, ohne dass jede Schicht neu in Excel modelliert werden muss.

  • Individuelle Sätze pro Rolle oder Mitarbeitenden möglich
  • Nachvollziehbare Zeiten als Grundlage für Payroll
  • Regionale Feiertage im Kalender berücksichtigen (Betrieb am jeweiligen Standort)

Häufige Fragen zum Zuschlagsrechner

Welche Zuschläge sind steuerfrei?

Nach §3b EStG können Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit neben dem Grundlohn bis zu festen Prozentsätzen des anzusetzenden Stundenlohns steuerfrei sein: Nacht bis 25 Prozent, unterbrochene Nacht mit Vortag zwischen 0 und 4 Uhr bis 40 Prozent, Sonntag bis 50 Prozent, Feiertag bis 125 oder 150 Prozent je nach Kalendertag. Samstagszuschläge fallen nicht unter diese Regelung und richten sich nach Tarifvertrag. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung; im Einzelfall gilt die Lohnabrechnung.

Ab wann gilt der Nachtzuschlag?

Für die Zulage nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt Nachtarbeit regelmäßig zwischen 23 und 6 Uhr. Für die Steuerfreiheit nach §3b EStG ist Nachtarbeit dagegen zwischen 20 und 6 Uhr definiert. Der Mindestlohnzuschlag nach ArbZG beträgt 25 Prozent des auf die Nachtstunden entfallenden Arbeitsentgelts. Einzelheiten zu Nachtarbeit: ArbZG; zu steuerfreien Grenzen: §3b EStG.

Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?

Nach ArbZG §11 beträgt der Zuschlag für Sonntagsarbeit mindestens 50 Prozent des auf die Sonntagsstunden entfallenden Arbeitsentgelts. Nach §3b EStG können bis zu 50 Prozent des anzusetzenden Stundenlohns steuerfrei sein. Viele Tarifverträge sehen höhere Bruttozuschläge vor; der über die steuerfreie Grenze hinausgehende Teil wird wie normaler Lohn versteuert.

Wie berechne ich Zuschläge mit Excel?

In Excel rechnest du Zuschlagbetrag gleich Stundenlohn mal Prozentsatz mal Stunden je Zuschlagsart und summierst die Zeilen. Die üblichen Modellwerte für Steuerfreiheitsgrenzen sind 25 Prozent Nacht, 50 Prozent Sonntag sowie 125 beziehungsweise 150 Prozent für bestimmte Feiertagskombinationen nach §3b EStG. Tarifvertrag und Lohnbuchhaltung können abweichen; unser Rechner dient der schnellen Orientierung.

Welche Zuschläge gelten in der Pflege?

In Pflege und Medizin gelten häufig höhere Zuschläge als gesetzliche Mindestwerte, etwa über TVöD, kirchliche oder private Tarifverträge. Typisch sind erhöhte Nacht-, Wochenend- und Feiertagssätze. Die genaue Höhe steht im Vertrag oder Manteltarif; Ordio kann individuelle Sätze pro Position hinterlegen.

Ist der Nachtzuschlag ab 20 Uhr steuerfrei?

Für die Steuerfreiheit nach §3b EStG beginnt die Nachtarbeitszeit am Abend um 20 Uhr und endet morgens um 6 Uhr; in diesem Fenster kann der Zuschlag bis zu 25 Prozent des anzusetzenden Stundenlohns steuerfrei sein, unter den Voraussetzungen des §3b Absatz 3 bis 40 Prozent zwischen 0 und 4 Uhr. Die ArbZG-Nachtzeit bleibt davon unabhängig bei 23 bis 6 Uhr relevant für Zulagenpflicht.

Kann ich mit Ordio automatisch Zuschläge berechnen?

Ja. Ordio erkennt Nacht-, Sonn- und Feiertagszeiten in der Zeiterfassung und kann Zuschläge regelbasiert in die Lohnabrechnung übernehmen, sofern du die betrieblichen Tarife hinterlegst. Der Online-Rechner auf dieser Seite ist ein Modell und ersetzt keine individuelle Lohnkonfiguration.

Was bedeutet die Grundlohn-Obergrenze von 50 Euro nach §3b EStG?

§3b Absatz 2 EStG legt fest, dass der Stundenlohn, auf den sich die Prozentgrenzen beziehen, höchstens mit 50 Euro je Stunde angesetzt wird, auch wenn dein tatsächlicher Bruttostundenlohn höher ist. Darüber hinausgehende Stundenlohnteile fließen in diese Obergrenze nicht ein. Das betrifft die steuerliche Bemessungsgrenze für die Steuerfreiheit, nicht zwangsläufig den vertraglichen Bruttozuschlag.

Wie werden Sonn- und Feiertagsarbeit an einem Tag steuerlich behandelt?

Arbeit, die zugleich Sonntags- und Feiertagsarbeit ist, wird in der Lohnsteuerpraxis nur einmal mit den für den Feiertag maßgeblichen Höchstwerten begünstigt, nicht doppelt mit Sonntags- und Feiertagsgrenze. Die genaue Aufteilung regeln Lohnsteuer-Richtlinien und die betriebliche Abrechnung; bei Unsicherheit frag deine Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

Gilt der Samstagszuschlag wie der Sonntagszuschlag steuerfrei?

Nein. Samstag ist kein gesetzlicher Sonntag. Ein Samstagszuschlag kann vertraglich vereinbart sein, unterfällt aber nicht automatisch der Steuerfreiheit nach §3b EStG wie Sonn- und Feiertagszuschläge.

Ist dieser Rechner eine Steuer- oder Rechtsberatung?

Nein. Die Inhalte und dieser Rechner dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Steuer-, Rechts- oder Payroll-Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an Steuerberatung, Personalabteilung oder Finanzamt.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto-Zuschlag und steuerfreiem Anteil?

Der Rechner zeigt Bruttobeträge für Zuschläge als Stundenlohn mal Prozentsatz mal Stunden. Ob und in welcher Höhe ein Anteil steuer- und sozialversicherungsfrei ist, ergibt sich aus §3b EStG, dem Lohnsteuerabzugsverfahren und deinem individuellen Fall. Netto auf dem Konto ermittelst du mit einem Brutto-Netto-Rechner unter Einbeziehung aller Lohnbestandteile.

Welche Rolle spielen Minijob oder geringfügige Beschäftigung?

Auch geringfügig Beschäftigte können Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit erhalten; Minijob-Höchstentgelt und Sozialversicherung sind zusätzlich zu prüfen. Die konkreten Regeln hängen vom Vertrag ab. Für Brutto-Netto-Fragen nutze den Brutto-Netto-Rechner unter /tools/brutto-netto-rechner; für Minijob-Grenzen ergänzend den Minijob-Rechner unter /tools/minijob-rechner.

Was gilt bei TVöD, TV-L oder anderen Tarifverträgen?

TVöD, TV-L, Manteltarife und Betriebsvereinbarungen können Zuschläge vorschreiben, die über gesetzliche Mindestzuschläge hinausgehen. Trage im Rechner die Werte ein, die für dich vertraglich gelten. Im Zweifel gelten Arbeitsvertrag und Personalabteilung.

Entspricht der PDF- oder CSV-Export meiner Lohnabrechnung?

Nein. PDF und CSV spiegeln deine Eingaben und die Modellrechnung wider. Sie sind keine Lohnnachweise und ersetzen keine Abrechnung durch den Arbeitgeber. Speichere Ausdrucke höchstens zur internen Dokumentation; auf der Lohnsteuerbescheinigung entscheiden sich Abzüge final.