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Urlaubsanspruch-Rechner

Urlaubsanspruch-Rechner: Gesetzlichen Urlaub für 2026 berechnen

Du willst schnell wissen, wie viele Urlaubstage dir zustehen – bei Resturlaub, Teilzeit, Minijob, Kündigung oder Probezeit? Trage Beschäftigungsbeginn, Arbeitstage pro Woche und optional dein Vertragsurlaub ein: Der Rechner orientiert sich am Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), rundet nach § 5 und kann Schwerbehinderung sowie einen Stundenmodus abbilden. Mit Bundesland siehst du außerdem Feiertage für Planungstipps.

Schnelle Berechnung

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Bitte behebe die Fehler oben, bevor du die Berechnung startest.

Klassische Berechnung nach Arbeitstagen Moderne Berechnung nach Arbeitsstunden (seit 2021)

Anzahl Stunden pro Woche
Durchschnittliche Stunden pro Tag
Schwerbehinderte Arbeitnehmer:
• Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr
• Gilt ab einem Grad der Behinderung von 50%
• Wird zum gesetzlichen Mindesturlaub addiert

Schwerbehinderung

+5 zusätzliche Urlaubstage

Jugendliche unter 18

Zusätzliche Urlaubstage nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Bildungsurlaub

Bis zu 5 Tage pro Jahr für Weiterbildung

Maximal 5 Tage pro Jahr (je nach Bundesland)

Vertraglicher Urlaubsanspruch

Höherer als gesetzlicher Anspruch

Tage
20 25 30 35 40

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Dein Urlaubsanspruch für

Tage Tage

Vertraglich vereinbart Gesetzlicher Mindestanspruch

= Stunden = Stunden

✅ Du hast vollen Urlaubsanspruch nach § 4 BUrlG

📅 Anteiliger Urlaubsanspruch für Monate

📍

Dein Urlaubsanspruch für

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

§ 4 BUrlG: Bei Arbeitsbeginn 1.1.-30.6. nach 6 Monaten vollen Urlaubsanspruch. Bei Arbeitsbeginn ab 1.7. nur anteiligen Anspruch.
Vollzeit (12 Monate): Tage
Dein Anspruch (§ 4 BUrlG): Tage
Anteilig ( Monate): Tage
Dein Anspruch: Tage

Vertraglicher Urlaubsanspruch

Vollzeit (12 Monate): Tage
Dein Anspruch (§ 4 BUrlG): Tage
Anteilig ( Monate): Tage
Dein Anspruch: Tage

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

§ 4 BUrlG: Bei Arbeitsbeginn 1.1.-30.6. nach 6 Monaten vollen Urlaubsanspruch. Bei Arbeitsbeginn ab 1.7. nur anteiligen Anspruch.
Vollzeit (12 Monate): Tage
Dein Anspruch (§ 4 BUrlG): Tage
Anteilig ( Monate): Tage
Dein Anspruch: Tage

Dein Urlaubsanspruch

Tage Tage

(Vertraglich vereinbart) (Gesetzlicher Mindestanspruch)

Du hast im Jahr Anspruch auf Urlaubstage (voller Anspruch nach § 4 BUrlG). Du hast im Jahr Anspruch auf Urlaubstage (voller Anspruch nach § 4 BUrlG, vertraglich vereinbart). Du hast im Jahr Anspruch auf Urlaubstage (anteilig für Monate). Du hast im Jahr Anspruch auf Urlaubstage (anteilig für Monate, vertraglich vereinbart).

Nach § 4 BUrlG: Arbeitsbeginn 1.1.-30.6. = vollen Urlaubsanspruch nach 6 Monaten. Arbeitsbeginn ab 1.7. = nur anteiligen Anspruch.

Berechnungsgrundlagen

Gesetzliche Grundlage:
  • § 3 BUrlG: Mindesturlaub 24 Tage (6-Tage-Woche)
  • § 4 BUrlG: 6-Monats-Wartezeit für vollen Anspruch
  • § 5 BUrlG: Anteiliger Urlaub bei Teilbeschäftigung
  • SGB IX: +5 Tage für Schwerbehinderte
Berechnungsdetails:
  • Arbeitstage: Tage/Woche
  • Beschäftigungsdauer: Monate
  • Schwerbehinderung: +5 Tage (SGB IX)
  • Jugendliche: Jahre (JArbSchG)
  • Bildungsurlaub: Tage genommen
  • Rundung: Aufgerundet (mind. 0,5 Tage)

Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung. Bei rechtlichen Fragen konsultiere einen Anwalt oder die Personalabteilung.

💡 Urlaub optimieren

Personalisierte Tipps basierend auf deinen Eingaben:

Keine spezifischen Optimierungstipps für das gewählte Jahr und Bundesland verfügbar.

Urlaubsanspruch verstehen & berechnen

Der Rechner oben liefert eine Orientierung nach BUrlG – ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Hier die wichtigsten Einordnungen, Tabellen und Links zum Lexikon und zu weiteren Tools.

So geht’s in 4 Schritten

  1. Arbeitstage pro Woche wählen (1–6) – davon hängt der gesetzliche Mindesturlaub ab.
  2. Beschäftigungsbeginn und optional Ende eintragen (laufendes Verhältnis: Ende leer lassen).
  3. Jahr und Bundesland wählen für Feiertags-Kontext bei den Tipps.
  4. Auf Jetzt berechnen klicken – Ergebnis prüfen, bei Bedarf PDF oder CSV exportieren.

Diese Schritte entsprechen auch der HowTo-Struktur in den strukturierten Daten auf dieser Seite.

Gesetzlicher Mindesturlaub (Überblick)

Woche Mindesturlaub (BUrlG §3)
6 Arbeitstage (Mo–Sa) 24 Werktage
5 Arbeitstage (Mo–Fr) 20 Arbeitstage (üblich)

Mehr Hintergrund: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Urlaubsanspruch, Resturlaub.

Teilzeit, Minijob & Planung

Resturlaub, Verfall & Kündigung

Resturlaub ist nicht genommener Urlaub aus deinem Kontingent. Bei Austritt richtet sich die Höhe oft nach § 5 BUrlG (u. a. Zwanzigstelregelung) und deinen Beschäftigungsmonaten – nicht nach vereinfachten „zweites-Halbjahr“-Stories.

  • Verfall: Für den gesetzlichen Mindesturlaub gilt häufig eine Frist bis etwa 31. März des Folgejahres; Arbeitgeber müssen dich über Resturlaub informieren (EuGH-Rechtsprechung). Krankheit und Sonderfälle können abweichen – Einzelfall prüfen.
  • Vertiefung: Resturlaub im Lexikon, Arbeitstage-Rechner für Zeiträume.
  • Fragen zur Auszahlung? Siehe FAQs und Abschnitt Kündigung unten.
Hinweis: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag können höhere Urlaubstage vorsehen. Ein abweichendes Urlaubsjahr (nicht Kalenderjahr) legt die HR – dann Daten im Rechner entsprechend setzen oder mit der Personalabteilung klären.

BUrlG in der Praxis: Was der Gesetzgeber meint

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Mindesturlaub, der sich an der Zahl der Arbeitstage pro Woche orientiert. Wer fünf Tage arbeitet, hat typischerweise 20 Urlaubstage Anspruch; wer sechs Tage arbeitet, 24 Werktage. Das Gesetz unterscheidet bewusst zwischen Werktagen und dem, was im Alltag oft „Arbeitstage“ heißt – im Zweifel zählen Vertrag und Betriebspraxis.

§ 4 BUrlG regelt den Zeitpunkt, ab dem du in einem neuen Arbeitsverhältnis in den Genuss des vollen Jahresurlaubs kommst: In der Regel nach sechs Monaten ununterbrochener Zugehörigkeit zum selben Arbeitgeber. Bis dahin steht oft ein anteiliger Urlaub zu – berechnet über die vollen Kalendermonate der Beschäftigung. Unser Rechner bildet diese Wartezeit und die anteilige Logik ab, damit du eine erste Orientierung erhältst.

§ 5 BUrlG ist zentral, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast. Die sogenannte Zwanzigstelregelung (Anteil je vollem Beschäftigungsmonat) spielt hier eine große Rolle. Vereinfachte Merksätze zum „zweiten Halbjahr“ oder „automatisch voller Urlaub“ führen in der Praxis oft zu Streit – deshalb betonen wir: Einzelfall prüfen, Vertrag und interne Regelungen lesen, und bei Unsicherheit professionelle Hilfe einholen.

Teilzeit, Stundenkonto und Minijob

Bei Teilzeit ändert sich der Mindesturlaub, wenn du weniger Tage pro Woche arbeitest als in Vollzeit üblich – nicht automatisch, weil du weniger Stunden leistest. Ein Minijob mit zwei festen Arbeitstagen pro Woche führt damit zu einem anderen Jahresurlaub als ein Job mit fünf festen Tagen. Für Stundenmodelle bietet der Rechner zusätzlich einen Stundenmodus, der die Umrechnung näherungsweise abbildet – immer mit dem Hinweis, dass dein Arbeitgeber und Tarif die maßgebliche Quelle bleiben.

Wer Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX vorliegen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit zusätzlichen Erholungstagen rechnen – der Rechner kann die gängige Ergänzung von fünf Tagen berücksichtigen, sofern du die Option aktivierst. Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen den Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit höheren Mindesturlauben; auch das ist im detaillierten Modus abbildbar.

Resturlaub, Verfall und Krankheit

Resturlaub ist der nicht genommene Teil deines Urlaubsanspruchs. Er spielt eine Rolle bei der Planung, bei Krankheit und bei Austritt. Seit der europäisch geprägten Rechtsprechung zum Verfall von Urlaub sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitende aktiv und nachweisbar über noch offenen Urlaub zu informieren – sonst kann der Verfall unterbleiben. Krankheit während des Urlaubs, längere Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz können Ausnahmen begründen. Für diese Themen lohnt sich der Blick ins Resturlaub-Lexikon und ggf. ins Lexikon Mutterschutz & Urlaub.

Wie Ordio zum Rechner passt

Der Rechner hilft bei der schnellen Orientierung. In Unternehmen entsteht der Mehrwert, wenn Regeln dauerhaft hinterlegt sind: Soll-Volumen pro Jahr, Übertrag, Genehmigungsworkflows und Anbindung an die Zeiterfassung. Mit Ordio Abwesenheiten und Zeiterfassung lassen sich Pläne und Ist-Stunden zusammenführen – weniger Excel, weniger Rückfragen. Für Lohnabrechnung und Vertragslogik ist Ordio Payroll die passende Ergänzung, wenn du Skalierung suchst.

Arbeitstage zählen: Warum der Kalender zählt

Viele Streitfragen entstehen, weil Arbeitstage und Werktage verwechselt werden. Für die Urlaubsplanung ist entscheidend, welche Wochentage du regelmäßig arbeitest – nicht nur, wie viele Stunden du im Schnitt leistest. Wer im Schichtbetrieb arbeitet, sollte die feste Wochenstruktur im Rechner abbilden oder mit HR abstimmen. Für die Umrechnung von Kalendertagen in Arbeitstage hilft unser Arbeitstage-Rechner; er ergänzt den Urlaubsanspruch-Rechner, wenn du Jahres- oder Monatsfenster planen willst.

Praktischer Tipp: Speichere dir die Eingaben (Arbeitstage, Startdatum, Modus) als Screenshot oder Notiz, wenn du später mit deinem Arbeitgeber vergleichen willst – so bleibt nachvollziehbar, welche Annahmen du getroffen hast. Bei Tarifverträgen prüfe zusätzlich Sonderregeln zu Urlaubsübertrag, Ausschlussfristen und etwaigen Zusatzurlaub.

Stand der Erläuterungen: allgemeine Informationen zu Deutschland nach BUrlG; keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich – prüfe aktuelle Fassungen und deinen Vertrag.

Urlaubsverwaltung digital bündeln

Mit Ordio Abwesenheiten behältst du Kontingente, Anträge und Team-Übersicht an einem Ort – statt Listen und Rückfragen in Excel.

Automatische Berechnung

Urlaubsanspruch wird automatisch nach Arbeitsbeginn und Teilzeit berechnet.

Einfache Genehmigung

Urlaubsanträge digital einreichen und genehmigen – alles an einem Ort.

Übersicht & Kontrolle

Behalte den Überblick über alle Urlaubstage und Resturlaub deines Teams.

Urlaubsanspruch bei Kündigung und Austritt

Besondere Regeln gelten für den Urlaubsanspruch bei Kündigung, Austritt oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kurz eingeordnet – Details und Beispiele auch im Ratgeber oben und in den FAQs.

Kündigung im 2. Halbjahr

Bei Austritt spielt das Ende des Arbeitsverhältnisses und § 5 BUrlG eine zentrale Rolle – vereinfachte „zweites Halbjahr“-Regeln sind oft irreführend. Nutze den Rechner mit deinen Daten oder hole dir eine verbindliche Einschätzung bei HR.

  • Orientierung: Rechner mit Beginn, Ende, Arbeitstagen
  • Resturlaub: siehe Lexikon Resturlaub
  • Auszahlung: häufig bei nicht genommenem Urlaub

Kündigung in der Probezeit

In der Probezeit (häufig 6 Monate, vertraglich abweichend möglich) zählt vor allem die Dauer der Zugehörigkeit: Den vollen Jahresurlaub nach § 4 BUrlG erhältst du in der Regel erst nach 6 Monaten im Betrieb – davor meist anteilig nach vollen Monaten.

  • Anteiliger Urlaub: Nach § 4 BUrlG
  • Mindestdauer: 6 Monate für vollen Anspruch
  • Berechnung: Pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs

Resturlaub bei Kündigung berechnen

1

Jahresurlaub ermitteln

Bestimme deinen vollen Jahresurlaub nach Arbeitszeitmodell

2

Beschäftigungsdauer

Berechne die Monate von Arbeitsbeginn bis Kündigung

3

Anteiliger Urlaub

Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12)

Urlaubsanspruch bei Minijob und Teilzeit

Auch bei Minijob und Teilzeit hast du Anspruch auf Erholungsurlaub – der gesetzliche Mindestrahmen richtet sich nach deinen Arbeitstagen pro Woche (nicht nur nach Stundenlohn). Beispiele unten; im Zweifel Vertrag und HR prüfen.

Minijob Urlaubsanspruch

Minijob, 1 fester Arbeitstag/Woche

Beispiel nach BUrlG-Logik (1 von 5 Wochentagen): 4 Urlaubstage pro Jahr bei 20-Tage-Referenz – konkrete Zahl hängt von deiner Wochenstruktur und Vertrag ab.

Minijob, 2 feste Arbeitstage/Woche

Beispiel (2 von 5 Tagen): 8 Urlaubstage pro Jahr – immer in Tagen denken, nicht nur nach Stundenlohn. Aktuelle Minijob-Grenzen: Minijob-Rechner.

  • Anteilige Berechnung: Nach wöchentlichen Arbeitstagen, nicht nach Stunden allein
  • Mindestanspruch: Auch bei Minijob gesetzlich geschützt
  • Kündigung: Nicht genommener Urlaub wird in der Praxis oft abgegolten – Details bei HR

Teilzeit Urlaubsanspruch

Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht allein die Wochenstunden: Arbeitest du weiterhin an fünf Tagen mit kürzeren Schichten, bleibt der gesetzliche Mindesturlaub in Tagen in der Regel wie in Vollzeit (z. B. 20 Tage). Weniger Wochentage (z. B. 4-Tage-Woche mit freiem Freitag) reduziert den Jahresurlaub anteilig.

Beispiel: 4-Tage-Woche (Mo–Do)

Vier feste Arbeitstage statt fünf: typisch 16 Urlaubstage bei 20-Tage-Referenz (4/5 von 20) – der Rechner nutzt deine Eingabe „Arbeitstage/Woche“.

Beispiel: 3-Tage-Woche

Drei feste Tage: typisch 12 Urlaubstage (3/5 von 20). Tarifverträge können abweichen.

  • Stundenmodus: Im detaillierten Rechner für spezielle Modelle nutzbar – im Zweifel HR/Tarif prüfen
  • Referenz: 20 Tage bei 5-Tage-Woche (BUrlG § 3)
  • Mehr lesen: Teilzeitarbeit im Lexikon

Urlaubsverfall bei Krankheit und Sonderfällen

Wann verfällt dein Urlaubsanspruch? Welche Regeln gelten bei Krankheit, Mutterschutz oder anderen Sonderfällen? Hier findest du die wichtigsten Informationen.

Krankheit

Bei längerer Krankheit kann Urlaub übertragen werden, auch über den 31. März hinaus.

  • • Übertragung über 31. März möglich
  • • Bei längerer Krankheit
  • • Arztbescheinigung erforderlich

Mutterschutz

Mutterschutz und Elternzeit berühren Urlaub und Fristen – genaue Wirkung hängt von Dauer, Antrag und Vereinbarung ab. Nicht pauschal mit „Normalurlaub“ gleichsetzen.

Verfall

Für den gesetzlichen Mindesturlaub endet die Abräumfrist in der Praxis oft am 31. März des Folgejahres – mit Ausnahmen (Krankheit, Nachweis, Arbeitgeberinformation nach EuGH). Im Zweifel HR oder Fachberatung.

  • • Typisch: Fristende 31. März (Mindesturlaub)
  • • Ausnahmen bei wichtigen Gründen möglich
  • • Übertragung / Dokumentation beachten

Wichtige Regeln zum Urlaubsverfall

Fristen & Mindesturlaub

  • Grundregel: Gesetzlicher Mindesturlaub ist oft bis etwa 31. März des Folgejahres „abzuräumen“ – mit rechtlichen Ausnahmen
  • Arbeitgeberpflicht: Transparenz über Resturlaub (EuGH) – ohne angemessene Information kann Verfall unterbleiben
  • Krankheit: Kann Übertragung und Fristen ändern; Nachweise beachten
  • Übertragung: Übernommener Urlaub sollte in der Regel vor neuem Urlaub genommen werden

Sonderfälle

  • Längere Krankheit: Übertragung auch nach 31. März
  • Mutterschutz: Urlaub bleibt während Schutzzeit erhalten
  • Elternzeit: Besondere arbeitsrechtliche Regeln – pauschale „kein Verfall“-Aussagen vermeiden
  • Kündigung: Nicht genommener Urlaub oft Abgeltung/Auszahlung – verbindlich HR klären

Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch-Rechner

Warum habe ich vollen Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr?

Im Alltag kursiert oft die Idee, im zweiten Halbjahr stehe automatisch „mehr“ Urlaub zu. Tatsächlich hängt der Urlaub bei Kündigung oder Austritt vor allem an § 5 Abs. 1 BUrlG (u. a. Zwanzigstelregelung) sowie an Beschäftigungsbeginn, -ende und dem Urlaubsjahr – vereinfachte Faustregeln können im Einzelfall falsch sein.

  • Orientierung: Nutze den Rechner mit deinen realen Daten (Beginn, Ende, Arbeitstage/Woche).
  • Resturlaub & Auszahlung: Nicht genommener Urlaub wird in der Praxis oft abgegolten, wenn kein Erholungsurlaub mehr möglich ist – Details klärt HR oder Fachberatung.
  • Vertiefung: Resturlaub im Lexikon

Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte: Personalabteilung oder Fachanwalt.

Wie kann ich meinen Urlaubsanspruch berechnen?

Deinen Urlaubsanspruch kannst du in 3 einfachen Schritten berechnen:

  • 1. Arbeitszeitmodell: Bestimme deine wöchentlichen Arbeitstage (1-6 Tage)
  • 2. Beschäftigungsdauer: Berechne die Monate von Arbeitsbeginn bis Ende
  • 3. Anteilige Berechnung: Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12)

Beispiel: 5-Tage-Woche = 20 Urlaubstage/Jahr. Arbeitsbeginn 1. März, Ende 31. Dezember = 10 Monate = 20 × (10÷12) = 16,7 Tage (aufgerundet auf 17 Tage).

Der kostenlose Urlaubsanspruch-Rechner macht diese Berechnung automatisch und berücksichtigt alle gesetzlichen Vorgaben nach § 4 BUrlG.

Wie kann man seinen Resturlaub berechnen?

Resturlaub berechnest du so:

  • 1. Jahresurlaub ermitteln: Nach deinem Arbeitszeitmodell (z.B. 20 Tage bei 5-Tage-Woche)
  • 2. Bereits genommenen Urlaub abziehen: Von deinem Jahresurlaub
  • 3. Anteilige Berechnung: Bei Kündigung: Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12)
  • 4. Resturlaub = Anspruch - genommen

Beispiel: 20 Tage Jahresurlaub, 8 Tage genommen, Kündigung nach 8 Monaten = (20 × 8÷12) - 8 = 13,3 - 8 = 5,3 Tage Resturlaub.

Der Urlaubsanspruch-Rechner hilft dir bei der Orientierung anhand deiner Eingaben.

Wann verfällt gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Krankheit?

Bei Krankheit und Sonderfällen gelten besondere Regeln zum Urlaubsverfall:

  • Grundregel: Für den gesetzlichen Mindesturlaub endet die Abräumfrist in der Praxis oft am 31. März des Folgejahres – mit Ausnahmen.
  • Krankheit: Längere Arbeitsunfähigkeit kann Übertrag und Fristen ändern; Nachweise und HR-Prozesse beachten.
  • Arbeitgeberinformation: Nach EuGH-Rechtsprechung musst du über Resturlaub informiert werden – sonst kann Verfall unterbleiben.
  • Mutterschutz / Elternzeit: Gesonderte Regeln; nicht pauschal wie „Normalurlaub“ behandeln – HR oder Fachperson einbeziehen.

Übertragener Urlaub sollte in der Regel vor neuem Urlaub genommen werden. Zur digitalen Urlaubsverwaltung passt Ordio mit Berechnung und Dokumentation.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung in der Probezeit berechnet?

Bei Kündigung in der Probezeit gelten besondere Regeln:

  • Probezeit: Meist 6 Monate, kann aber variieren
  • Anteiliger Urlaub: Nach § 4 BUrlG pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs
  • Mindestdauer: 6 Monate für vollen Urlaubsanspruch erforderlich
  • Berechnung: Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12)
  • Beispiel: 20 Tage Jahresurlaub, Kündigung nach 3 Monaten = 20 × (3÷12) = 5 Tage
  • Auszahlung: Resturlaub kann bei Kündigung ausgezahlt werden

Der Urlaubsanspruch-Rechner berücksichtigt automatisch die Probezeit und berechnet deinen Anspruch korrekt.

Kann ich mir Resturlaub bei einer Kündigung auszahlen lassen?

Ja, Resturlaub kann bei Kündigung ausgezahlt werden:

  • Grundsatz: Resturlaub wird bei Kündigung anteilig ausgezahlt
  • Berechnung: Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12) - bereits genommen
  • Mindestanspruch: Auch bei kurzer Beschäftigung besteht Anspruch
  • Ausnahme: Bei fristloser Kündigung durch Arbeitnehmer kann Auszahlung entfallen
  • Steuer: Ausgezahlter Urlaub ist steuerpflichtig
  • Sozialversicherung: Auch sozialversicherungspflichtig

Der Urlaubsanspruch-Rechner liefert eine erste Einordnung; verbindliche Auskünfte zur Auszahlung klärt HR oder Fachberatung.

Kann ich mit Ordio automatisch Urlaubsansprüche verwalten?

Ja! Mit Ordio wird die Urlaubsverwaltung vollautomatisch durchgeführt:

  • Automatische Berechnung: Urlaubsanspruch wird automatisch berechnet
  • Teilzeit-Berücksichtigung: Anteilige Berechnung für Teilzeitkräfte
  • Schwerbehinderung: Automatische Berücksichtigung der zusätzlichen 5 Tage
  • Digitaler Urlaubsantrag: Einfache Beantragung und Genehmigung
  • Übersicht: Klare Darstellung aller Urlaubstage und Resturlaub
  • Compliance: Rechtssichere Dokumentation aller Urlaubsdaten

Mehr zu Abwesenheiten & Urlaub in Ordio.

Wie hoch ist der gesetzlich geregelte Urlaubsanspruch in Deutschland?

Nach § 3 BUrlG beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche – bei Montag bis Frei­tag spricht man häufig von 20 Arbeitstagen. Zusätzliche Tage können aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder z. B. Schwerbehinderung (häufig +5 Tage) folgen.

Mehr im Lexikon: BUrlG und Urlaubsanspruch.

Wie kann ich einen Urlaub anteilig berechnen?

Anteilig: Jahresurlaub × (volle Beschäftigungsmonate ÷ 12). Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden nach § 5 BUrlG in der Regel auf volle Tage aufgerundet. Der Rechner übernimmt diese Logik für deine Eingaben.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Minijob und Teilzeit?

Der Mindesturlaub richtet sich nach Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stundenlohn. Minijobber haben denselben Mindestrahmen wie vergleichbare Beschäftigte mit derselben Wochenstruktur – gerechnet wird in Tagen.

Vertiefung: Urlaubsanspruch von Minijobbern, Minijob-Rechner, Teilzeitarbeit.

Hängt der Urlaubsanspruch von den Wochenstunden oder von den Arbeitstagen ab?

Für den gesetzlichen Mindesturlaub zählt in der Regel, an wie vielen Wochentagen du vertraglich arbeitest – nicht nur, wie viele Stunden du verteilst. Arbeitest du z. B. weiterhin montags bis freitags (nur kürzere Schichten), bleibt die Zahl der Urlaubstage oft wie bei Vollzeit. Reduzierst du die Anzahl der Arbeitstage (z. B. 4-Tage-Woche), sinkt der Jahresurlaub typischerweise anteilig. Im Zweifel Vertrag, Tarif und HR prüfen.

Wie viele Urlaubstage hat man bei einer 4-Tage-Woche?

Bei einer 4-Tage-Woche mit vier festen Arbeitstagen und Referenz 20 Tage bei 5 Tagen ergibt sich häufig 16 Urlaubstage (4/5 von 20). Abweichungen sind durch Tarifvertrag oder höheren Vertragsurlaub möglich. Trage im Rechner deine Arbeitstage pro Woche ein – dann wird der gesetzliche Rahmen entsprechend berechnet.

Urlaubsjahr und Kalenderjahr – was ist der Unterschied?

Viele Betriebe nutzen ein abweichendes Urlaubsjahr (z. B. April bis März). Der Rechner arbeitet standardmäßig im Kalenderjahr – passe die Daten an oder kläre dein Kontingent mit der Personalabteilung.

Gilt der Rechner für Beamtinnen und Beamte?

Nein. Beamte unterliegen anderen Gesetzen (Bundes- oder Landesbeamtenurlaub). Dieser Rechner ist für typische private Arbeitsverhältnisse nach BUrlG gedacht.

Wie wird Urlaub im Beschäftigungsverbot berechnet?

Bei (teilweisem) Beschäftigungsverbot, Mutterschutz oder ähnlichen Schutzfristen können sich Urlaub und Fristen unterscheiden. Das hängt von Ursache, Dauer und Vertrag ab – bitte mit HR oder einer Fachperson klären. Fragen zu Mutterschutz: Lexikon Urlaubsanspruch Mutterschutz.