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Urlaubsrechner

Berechne deinen Urlaubsanspruch für

Unser kostenloser Urlaubsanspruch-Rechner berechnet deine gesetzlichen und vertraglichen Urlaubstage basierend auf deinem Beschäftigungsbeginn und wöchentlichen Arbeitstagen. Die Berechnung erfolgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und berücksichtigt alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben inklusive Kündigung, Teilzeit, Minijob und Schwerbehinderung. Wähle dein Bundesland für regionale Feiertage und optimiere deine Urlaubsplanung.

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Klassische Berechnung nach Arbeitstagen Moderne Berechnung nach Arbeitsstunden (seit 2021)

Anzahl Stunden pro Woche
Durchschnittliche Stunden pro Tag
Schwerbehinderte Arbeitnehmer:
• Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr
• Gilt ab einem Grad der Behinderung von 50%
• Wird zum gesetzlichen Mindesturlaub addiert

Schwerbehinderung

+5 zusätzliche Urlaubstage

Jugendliche unter 18

Zusätzliche Urlaubstage nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Bildungsurlaub

Bis zu 5 Tage pro Jahr für Weiterbildung

Maximal 5 Tage pro Jahr (je nach Bundesland)

Vertraglicher Urlaubsanspruch

Höherer als gesetzlicher Anspruch

Tage
20 25 30 35 40

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Dein Urlaubsanspruch für

Tage Tage

Vertraglich vereinbart Gesetzlicher Mindestanspruch

= Stunden = Stunden

✅ Du hast vollen Urlaubsanspruch nach § 4 BUrlG

📅 Anteiliger Urlaubsanspruch für Monate

📍

Dein Urlaubsanspruch für

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

§ 4 BUrlG: Bei Arbeitsbeginn 1.1.-30.6. nach 6 Monaten vollen Urlaubsanspruch. Bei Arbeitsbeginn ab 1.7. nur anteiligen Anspruch.
Vollzeit (12 Monate): Tage
Dein Anspruch (§ 4 BUrlG): Tage
Anteilig ( Monate): Tage
Dein Anspruch: Tage

Vertraglicher Urlaubsanspruch

Vollzeit (12 Monate): Tage
Dein Anspruch (§ 4 BUrlG): Tage
Anteilig ( Monate): Tage
Dein Anspruch: Tage

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

§ 4 BUrlG: Bei Arbeitsbeginn 1.1.-30.6. nach 6 Monaten vollen Urlaubsanspruch. Bei Arbeitsbeginn ab 1.7. nur anteiligen Anspruch.
Vollzeit (12 Monate): Tage
Dein Anspruch (§ 4 BUrlG): Tage
Anteilig ( Monate): Tage
Dein Anspruch: Tage

Dein Urlaubsanspruch 2025

Tage Tage

(Vertraglich vereinbart) (Gesetzlicher Mindestanspruch)

Du hast im Jahr Anspruch auf Urlaubstage (voller Anspruch nach § 4 BUrlG). Du hast im Jahr Anspruch auf Urlaubstage (voller Anspruch nach § 4 BUrlG, vertraglich vereinbart). Du hast im Jahr Anspruch auf Urlaubstage (anteilig für Monate). Du hast im Jahr Anspruch auf Urlaubstage (anteilig für Monate, vertraglich vereinbart).

Nach § 4 BUrlG: Arbeitsbeginn 1.1.-30.6. = vollen Urlaubsanspruch nach 6 Monaten. Arbeitsbeginn ab 1.7. = nur anteiligen Anspruch.

Berechnungsgrundlagen

Gesetzliche Grundlage:
  • § 3 BUrlG: Mindesturlaub 24 Tage (6-Tage-Woche)
  • § 4 BUrlG: 6-Monats-Wartezeit für vollen Anspruch
  • § 5 BUrlG: Anteiliger Urlaub bei Teilbeschäftigung
  • SGB IX: +5 Tage für Schwerbehinderte
Berechnungsdetails:
  • Arbeitstage: Tage/Woche
  • Beschäftigungsdauer: Monate
  • Schwerbehinderung: +5 Tage (SGB IX)
  • Jugendliche: Jahre (JArbSchG)
  • Bildungsurlaub: Tage genommen
  • Rundung: Aufgerundet (mind. 0,5 Tage)

Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung. Bei rechtlichen Fragen konsultiere einen Anwalt oder die Personalabteilung.

💡 Urlaub optimieren

Personalisierte Tipps basierend auf deinen Eingaben:

Keine spezifischen Optimierungstipps für das gewählte Jahr und Bundesland verfügbar.

Revolutioniere deine Urlaubsverwaltung

Mit Ordio Urlaubsverwaltung wird deine Urlaubsplanung so einfach wie nie zuvor

Automatische Berechnung

Urlaubsanspruch wird automatisch nach Arbeitsbeginn und Teilzeit berechnet.

Einfache Genehmigung

Urlaubsanträge digital einreichen und genehmigen – alles an einem Ort.

Übersicht & Kontrolle

Behalte den Überblick über alle Urlaubstage und Resturlaub deines Teams.

Urlaubsanspruch bei Kündigung und Austritt

Besondere Regeln gelten für den Urlaubsanspruch bei Kündigung, Austritt oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier erfährst du, was du wissen musst.

Kündigung im 2. Halbjahr

Bei Kündigung im 2. Halbjahr (ab 1. Juli) hast du Anspruch auf vollen Urlaubsanspruch, wenn du mindestens 6 Monate beschäftigt warst.

  • Vollurlaub: Auch bei Kündigung nach 6 Monaten
  • Resturlaub: Wird anteilig berechnet
  • Auszahlung: Möglich bei Kündigung

Kündigung in der Probezeit

In der Probezeit (meist 6 Monate) gelten besondere Regeln für den Urlaubsanspruch und die Berechnung.

  • Anteiliger Urlaub: Nach § 4 BUrlG
  • Mindestdauer: 6 Monate für vollen Anspruch
  • Berechnung: Pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs

Resturlaub bei Kündigung berechnen

1

Jahresurlaub ermitteln

Bestimme deinen vollen Jahresurlaub nach Arbeitszeitmodell

2

Beschäftigungsdauer

Berechne die Monate von Arbeitsbeginn bis Kündigung

3

Anteiliger Urlaub

Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12)

Urlaubsanspruch bei Minijob und Teilzeit

Auch bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob) und Teilzeit hast du Anspruch auf Urlaub. Die Berechnung erfolgt anteilig nach deiner Arbeitszeit.

Minijob Urlaubsanspruch

450-Euro-Job

Bei einem 450-Euro-Minijob mit 1 Tag pro Woche: 4 Urlaubstage pro Jahr

520-Euro-Job

Bei einem 520-Euro-Minijob mit 2 Tagen pro Woche: 8 Urlaubstage pro Jahr

  • Anteilige Berechnung: Nach wöchentlichen Arbeitstagen
  • Mindestanspruch: Auch bei Minijob gesetzlich geschützt
  • Kündigung: Resturlaub wird anteilig ausgezahlt

Teilzeit Urlaubsanspruch

Beispiel: 20 Stunden/Woche

Bei 20 Wochenstunden (50% Teilzeit): 10 Urlaubstage pro Jahr

Beispiel: 30 Stunden/Woche

Bei 30 Wochenstunden (75% Teilzeit): 15 Urlaubstage pro Jahr

  • Prozentuale Berechnung: Nach Arbeitszeitanteil
  • Vollzeit-Basis: 20 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
  • Flexibilität: Anpassung an Arbeitszeitmodell

Urlaubsverfall bei Krankheit und Sonderfällen

Wann verfällt dein Urlaubsanspruch? Welche Regeln gelten bei Krankheit, Mutterschutz oder anderen Sonderfällen? Hier findest du die wichtigsten Informationen.

Krankheit

Bei längerer Krankheit kann Urlaub übertragen werden, auch über den 31. März hinaus.

  • • Übertragung über 31. März möglich
  • • Bei längerer Krankheit
  • • Arztbescheinigung erforderlich

Mutterschutz

Während Mutterschutz und Elternzeit bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

  • • Urlaub bleibt erhalten
  • • Kein Verfall während Schutzzeit
  • • Anteilige Berechnung möglich

Verfall

Urlaub verfällt am 31. März des Folgejahres, außer bei wichtigen Gründen.

  • • Verfall am 31. März
  • • Ausnahmen bei wichtigen Gründen
  • • Übertragung möglich

Wichtige Regeln zum Urlaubsverfall

Verfall am 31. März

  • Grundregel: Urlaub verfällt am 31. März des Folgejahres
  • Ausnahmen: Bei dringenden betrieblichen Gründen
  • Mitarbeiterwunsch: Bei Krankheit oder wichtigen Gründen
  • Übertragung: Muss vor neuem Urlaub genommen werden

Sonderfälle

  • Längere Krankheit: Übertragung auch nach 31. März
  • Mutterschutz: Urlaub bleibt während Schutzzeit erhalten
  • Elternzeit: Kein Verfall während Elternzeit
  • Kündigung: Resturlaub wird anteilig ausgezahlt

Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsanspruch-Rechner

Warum habe ich vollen Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr?

Bei Kündigung im 2. Halbjahr (ab 1. Juli) hast du Anspruch auf vollen Urlaubsanspruch, wenn du mindestens 6 Monate beschäftigt warst. Das liegt an § 4 BUrlG:

  • 6-Monats-Regel: Nach 6 Monaten Beschäftigung steht dir der volle Urlaubsanspruch zu
  • Kündigung im 2. Halbjahr: Auch bei Kündigung nach 6 Monaten = vollen Urlaubsanspruch
  • Resturlaub: Wird anteilig für die verbleibenden Monate berechnet
  • Auszahlung: Resturlaub kann bei Kündigung ausgezahlt werden
  • Beispiel: Arbeitsbeginn 1. März, Kündigung 1. August = 5 Monate = 5/12 des Jahresurlaubs

Der Urlaubsanspruch-Rechner berücksichtigt automatisch diese Regel und berechnet deinen Resturlaub bei Kündigung korrekt.

Wie kann ich meinen Urlaubsanspruch berechnen?

Deinen Urlaubsanspruch kannst du in 3 einfachen Schritten berechnen:

  • 1. Arbeitszeitmodell: Bestimme deine wöchentlichen Arbeitstage (1-6 Tage)
  • 2. Beschäftigungsdauer: Berechne die Monate von Arbeitsbeginn bis Ende
  • 3. Anteilige Berechnung: Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12)

Beispiel: 5-Tage-Woche = 20 Urlaubstage/Jahr. Arbeitsbeginn 1. März, Ende 31. Dezember = 10 Monate = 20 × (10÷12) = 16,7 Tage (aufgerundet auf 17 Tage).

Der kostenlose Urlaubsanspruch-Rechner macht diese Berechnung automatisch und berücksichtigt alle gesetzlichen Vorgaben nach § 4 BUrlG.

Wie kann man seinen Resturlaub berechnen?

Resturlaub berechnest du so:

  • 1. Jahresurlaub ermitteln: Nach deinem Arbeitszeitmodell (z.B. 20 Tage bei 5-Tage-Woche)
  • 2. Bereits genommenen Urlaub abziehen: Von deinem Jahresurlaub
  • 3. Anteilige Berechnung: Bei Kündigung: Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12)
  • 4. Resturlaub = Anspruch - genommen

Beispiel: 20 Tage Jahresurlaub, 8 Tage genommen, Kündigung nach 8 Monaten = (20 × 8÷12) - 8 = 13,3 - 8 = 5,3 Tage Resturlaub.

Der Resturlaub-Rechner macht diese Berechnung automatisch und berücksichtigt alle gesetzlichen Vorgaben.

Wann verfällt gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Krankheit?

Bei Krankheit gelten besondere Regeln für den Urlaubsverfall:

  • Grundregel: Urlaub verfällt am 31. März des Folgejahres
  • Krankheit: Bei längerer Krankheit kann Urlaub übertragen werden
  • Übertragung über 31. März: Möglich bei wichtigen Gründen wie Krankheit
  • Arztbescheinigung: Erforderlich für Übertragung bei Krankheit
  • Mutterschutz: Urlaub bleibt während Mutterschutz erhalten
  • Elternzeit: Kein Verfall während Elternzeit

Wichtig: Übertragener Urlaub muss vor dem neuen Urlaub genommen werden. Bei Fragen zur Urlaubsverwaltung hilft dir Ordio mit automatischer Berechnung und Dokumentation.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung in der Probezeit berechnet?

Bei Kündigung in der Probezeit gelten besondere Regeln:

  • Probezeit: Meist 6 Monate, kann aber variieren
  • Anteiliger Urlaub: Nach § 4 BUrlG pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs
  • Mindestdauer: 6 Monate für vollen Urlaubsanspruch erforderlich
  • Berechnung: Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12)
  • Beispiel: 20 Tage Jahresurlaub, Kündigung nach 3 Monaten = 20 × (3÷12) = 5 Tage
  • Auszahlung: Resturlaub kann bei Kündigung ausgezahlt werden

Der Urlaubsanspruch-Rechner berücksichtigt automatisch die Probezeit und berechnet deinen Anspruch korrekt.

Kann ich mir Resturlaub bei einer Kündigung auszahlen lassen?

Ja, Resturlaub kann bei Kündigung ausgezahlt werden:

  • Grundsatz: Resturlaub wird bei Kündigung anteilig ausgezahlt
  • Berechnung: Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12) - bereits genommen
  • Mindestanspruch: Auch bei kurzer Beschäftigung besteht Anspruch
  • Ausnahme: Bei fristloser Kündigung durch Arbeitnehmer kann Auszahlung entfallen
  • Steuer: Ausgezahlter Urlaub ist steuerpflichtig
  • Sozialversicherung: Auch sozialversicherungspflichtig

Der Resturlaub-Rechner berechnet automatisch deinen Anspruch auf Auszahlung bei Kündigung.

Kann ich mit Ordio automatisch Urlaubsansprüche verwalten?

Ja! Mit Ordio wird die Urlaubsverwaltung vollautomatisch durchgeführt:

  • Automatische Berechnung: Urlaubsanspruch wird automatisch berechnet
  • Teilzeit-Berücksichtigung: Anteilige Berechnung für Teilzeitkräfte
  • Schwerbehinderung: Automatische Berücksichtigung der zusätzlichen 5 Tage
  • Digitaler Urlaubsantrag: Einfache Beantragung und Genehmigung
  • Übersicht: Klare Darstellung aller Urlaubstage und Resturlaub
  • Compliance: Rechtssichere Dokumentation aller Urlaubsdaten

Schluss mit manueller Urlaubsverwaltung! Ordio übernimmt alle Berechnungen und Verwaltungsaufgaben automatisch.

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