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Unser kostenloser Urlaubsanspruch-Rechner berechnet deine gesetzlichen und vertraglichen Urlaubstage basierend auf deinem Beschäftigungsbeginn und wöchentlichen Arbeitstagen. Die Berechnung erfolgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und berücksichtigt alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben inklusive Kündigung, Teilzeit, Minijob und Schwerbehinderung. Wähle dein Bundesland für regionale Feiertage und optimiere deine Urlaubsplanung.
Mit Ordio Urlaubsverwaltung wird deine Urlaubsplanung so einfach wie nie zuvor
Urlaubsanspruch wird automatisch nach Arbeitsbeginn und Teilzeit berechnet.
Urlaubsanträge digital einreichen und genehmigen – alles an einem Ort.
Behalte den Überblick über alle Urlaubstage und Resturlaub deines Teams.
Besondere Regeln gelten für den Urlaubsanspruch bei Kündigung, Austritt oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier erfährst du, was du wissen musst.
Bei Kündigung im 2. Halbjahr (ab 1. Juli) hast du Anspruch auf vollen Urlaubsanspruch, wenn du mindestens 6 Monate beschäftigt warst.
In der Probezeit (meist 6 Monate) gelten besondere Regeln für den Urlaubsanspruch und die Berechnung.
Bestimme deinen vollen Jahresurlaub nach Arbeitszeitmodell
Berechne die Monate von Arbeitsbeginn bis Kündigung
Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate ÷ 12)
Auch bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob) und Teilzeit hast du Anspruch auf Urlaub. Die Berechnung erfolgt anteilig nach deiner Arbeitszeit.
Bei einem 450-Euro-Minijob mit 1 Tag pro Woche: 4 Urlaubstage pro Jahr
Bei einem 520-Euro-Minijob mit 2 Tagen pro Woche: 8 Urlaubstage pro Jahr
Bei 20 Wochenstunden (50% Teilzeit): 10 Urlaubstage pro Jahr
Bei 30 Wochenstunden (75% Teilzeit): 15 Urlaubstage pro Jahr
Wann verfällt dein Urlaubsanspruch? Welche Regeln gelten bei Krankheit, Mutterschutz oder anderen Sonderfällen? Hier findest du die wichtigsten Informationen.
Bei längerer Krankheit kann Urlaub übertragen werden, auch über den 31. März hinaus.
Während Mutterschutz und Elternzeit bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.
Urlaub verfällt am 31. März des Folgejahres, außer bei wichtigen Gründen.
Entdecke unsere anderen kostenlosen Tools für Personalmanagement, Zeiterfassung und Lohnberechnung.
Bei Kündigung im 2. Halbjahr (ab 1. Juli) hast du Anspruch auf vollen Urlaubsanspruch, wenn du mindestens 6 Monate beschäftigt warst. Das liegt an § 4 BUrlG:
Der Urlaubsanspruch-Rechner berücksichtigt automatisch diese Regel und berechnet deinen Resturlaub bei Kündigung korrekt.
Deinen Urlaubsanspruch kannst du in 3 einfachen Schritten berechnen:
Beispiel: 5-Tage-Woche = 20 Urlaubstage/Jahr. Arbeitsbeginn 1. März, Ende 31. Dezember = 10 Monate = 20 × (10÷12) = 16,7 Tage (aufgerundet auf 17 Tage).
Der kostenlose Urlaubsanspruch-Rechner macht diese Berechnung automatisch und berücksichtigt alle gesetzlichen Vorgaben nach § 4 BUrlG.
Resturlaub berechnest du so:
Beispiel: 20 Tage Jahresurlaub, 8 Tage genommen, Kündigung nach 8 Monaten = (20 × 8÷12) - 8 = 13,3 - 8 = 5,3 Tage Resturlaub.
Der Resturlaub-Rechner macht diese Berechnung automatisch und berücksichtigt alle gesetzlichen Vorgaben.
Bei Krankheit gelten besondere Regeln für den Urlaubsverfall:
Wichtig: Übertragener Urlaub muss vor dem neuen Urlaub genommen werden. Bei Fragen zur Urlaubsverwaltung hilft dir Ordio mit automatischer Berechnung und Dokumentation.
Bei Kündigung in der Probezeit gelten besondere Regeln:
Der Urlaubsanspruch-Rechner berücksichtigt automatisch die Probezeit und berechnet deinen Anspruch korrekt.
Ja, Resturlaub kann bei Kündigung ausgezahlt werden:
Der Resturlaub-Rechner berechnet automatisch deinen Anspruch auf Auszahlung bei Kündigung.
Ja! Mit Ordio wird die Urlaubsverwaltung vollautomatisch durchgeführt:
Schluss mit manueller Urlaubsverwaltung! Ordio übernimmt alle Berechnungen und Verwaltungsaufgaben automatisch.
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