Berechne kostenlos dein Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) für 2026. Inkl. Höhe, Dauer, Nebenverdienst & Export. Aktuell nach offiziellen Formeln der Bundesagentur für Arbeit.
Diese Berechnung dient nur zur Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die tatsächliche Höhe kann von der Berechnung abweichen. Bitte wende dich für eine genaue Berechnung an die Bundesagentur für Arbeit.
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Arbeitslosengeld 1 – kurz ALG 1 – ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung für Menschen, die ihren Job verloren haben und arbeitslos sind. Du erhältst diese Versicherungsleistung während deiner Arbeitslosigkeit, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 2 (ALG 2, heute Bürgergeld) musst du für ALG 1 vorher Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
Kurzarbeit statt Arbeitslosigkeit: Wenn du noch beschäftigt bist, aber wegen Kurzarbeit weniger verdienst, liegt in der Regel kein Anspruch auf ALG 1 vor — sondern auf Kurzarbeitergeld. Zum groben Schätzen von Netto und Leistungshöhe kannst du unseren Kurzarbeitergeld-Rechner nutzen (orientierend, keine Rechtsberatung).
Krankheit statt Arbeitslosigkeit: Wenn du krankgeschrieben bist und noch im Beschäftigungsverhältnis stehst, geht es nicht um ALG 1, sondern um Krankengeld nach der Entgeltfortzahlung. Eine grobe Schätzung der Leistungshöhe liefert unser Krankengeld-Rechner (orientierend, keine Rechtsberatung).
Wer hat Anspruch auf ALG 1? Alle, die in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren und sich arbeitslos gemeldet haben. Die Höhe richtet sich nach deinem letzten Nettoeinkommen – 60% davon (67% mit Kindern), maximal jedoch bis zum Höchstbetrag von 2390 € (West) bzw. 2320 € (Ost) im Jahr 2026. Falls du während deiner Beschäftigung bereits digitale Zeiterfassung genutzt hast, können diese Daten bei der Berechnung helfen.
Rechtliche Grundlage: Arbeitslosengeld 1 ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt und wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, in die du während deiner Beschäftigung automatisch eingezahlt hast, finanziert diese Leistung. Mehr zur Sozialversicherung erfährst du in unserem Webinar.
Wichtig: ALG 1 ist zeitlich begrenzt. Die Dauer hängt von deinem Alter und deiner Beschäftigungsdauer ab – zwischen 6 und maximal 24 Monaten. Danach kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld beantragen.
Arbeitslosengeld 1 wird immer auf Basis deines Nettoeinkommens berechnet – nicht deines Bruttoeinkommens. Wenn du nur dein Bruttoeinkommen kennst, wird dieses zunächst in Netto umgerechnet. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir dabei, die genaue Umrechnung zu ermitteln.
Von deinem Nettoeinkommen erhältst du:
60% deines Nettoeinkommens
Beispiel: Bei 2000 € Nettoeinkommen erhältst du 1200 € monatlich als ALG 1.
67% deines Nettoeinkommens
Beispiel: Bei 2000 € Nettoeinkommen mit Kindern erhältst du 1340 € monatlich als ALG 1.
Hier findest du die häufigsten Berechnungsbeispiele für verschiedene Netto- und Bruttoeinkommen. Diese Beispiele zeigen dir, wie viel Arbeitslosengeld du bei unterschiedlichen Einkommenshöhen erhältst.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 1500 € netto?
Ohne Kinder: 1500 € × 60% = 900 € ALG 1 monatlich
Mit Kindern: 1500 € × 67% = 1005 € ALG 1 monatlich
Beide Beträge liegen deutlich unter dem Höchstbetrag von 2390 € (West) bzw. 2320 € (Ost) für 2026.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 1800 € netto?
Ohne Kinder: 1800 € × 60% = 1080 € ALG 1 monatlich
Mit Kindern: 1800 € × 67% = 1206 € ALG 1 monatlich
Beide Beträge liegen unter dem Höchstbetrag für 2026.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 2000 € netto?
Ohne Kinder: 2000 € × 60% = 1200 € ALG 1 monatlich
Mit Kindern: 2000 € × 67% = 1340 € ALG 1 monatlich
Beide Beträge liegen unter der Bemessungsgrenze von 2390 € (West) bzw. 2320 € (Ost) für 2026.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3000 € netto?
Theoretisch ohne Kinder: 3000 € × 60% = 1800 €
Theoretisch mit Kindern: 3000 € × 67% = 2010 €
Tatsächlich erhältst du: 2390 € (West) bzw. 2320 € (Ost) – der Höchstbetrag wird erreicht
Auch bei höherem Nettoeinkommen erhältst du maximal den Höchstbetrag.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3000 € brutto?
Zunächst Umrechnung: 3000 € Brutto ≈ 2400 € Netto (ca. 80% nach Steuern und Sozialversicherung)
Ohne Kinder: 2400 € × 60% = 1440 € ALG 1 monatlich
Mit Kindern: 2400 € × 67% = 1608 € ALG 1 monatlich
Für eine präzise Umrechnung von Brutto zu Netto nutze unseren Brutto-Netto-Rechner.
Hier findest du detaillierte Berechnungen für die häufigsten Einkommenshöhen. Die Berechnungen zeigen sowohl die Beträge ohne Kinder (60% Leistungssatz) als auch mit Kindern (67% Leistungssatz).
Ohne Kinder:
1500 € × 60% = 900 € ALG 1
Mit Kindern:
1500 € × 67% = 1005 € ALG 1
Ohne Kinder:
1800 € × 60% = 1080 € ALG 1
Mit Kindern:
1800 € × 67% = 1206 € ALG 1
Ohne Kinder:
2000 € × 60% = 1200 € ALG 1
Mit Kindern:
2000 € × 67% = 1340 € ALG 1
Dies ist eine der häufigsten Einkommenshöhen, nach der gesucht wird.
Theoretisch ohne Kinder:
3000 € × 60% = 1800 €
Theoretisch mit Kindern:
3000 € × 67% = 2010 €
Tatsächlich erhältst du:
2390 € (West) bzw. 2320 € (Ost)
Höchstbetrag erreicht
Wichtig: Arbeitslosengeld wird immer auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Wenn du nur dein Bruttoeinkommen kennst, muss dieses zunächst umgerechnet werden.
Schritt 1: Brutto zu Netto umrechnen
3000 € Brutto ≈ 2400 € Netto (ca. 80% nach Steuern und Sozialversicherung)
Schritt 2: ALG 1 berechnen
Ohne Kinder:
2400 € × 60% = 1440 € ALG 1
Mit Kindern:
2400 € × 67% = 1608 € ALG 1
Tipp: Für eine präzise Umrechnung von Brutto zu Netto nutze unseren Brutto-Netto-Rechner. Die genaue Höhe hängt von deiner Steuerklasse, deinem Bundesland und individuellen Abzügen ab.
Hinweis: Diese Beispielrechnungen dienen der Orientierung. Die tatsächliche Höhe deines Arbeitslosengelds kann je nach deiner individuellen Situation variieren. Nutze den Rechner oben für eine genaue Berechnung mit deinen persönlichen Daten.
Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen Werten für 2026: Höchstbetrag 2390 € (West) bzw. 2320 € (Ost), Leistungssatz 60% ohne Kinder bzw. 67% mit Kindern.
Das Nettoeinkommen wird aus deinem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Von diesem Bruttoeinkommen werden pauschal etwa 20% für Steuern und Sozialversicherung abgezogen, sodass das Nettoeinkommen etwa 80% des Bruttoeinkommens beträgt. Die genaue Höhe variiert je nach Steuerklasse, Bundesland und individuellen Abzügen. Wenn du bereits Lohnabrechnungen hast, findest du dort dein genaues Nettoeinkommen.
Gib einfach deine Daten in den Rechner oben ein – er zeigt dir sofort, wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht.
Wie lange du Arbeitslosengeld 1 bekommst, hängt von zwei Faktoren ab: deiner Beschäftigungsdauer in den letzten zwei Jahren und deinem Alter. Die Basis-Anspruchsdauer beträgt die Hälfte deiner Beschäftigungsmonate, mindestens jedoch 6 Monate und maximal 12 Monate für Personen unter 50 Jahren.
Formel: Anspruchsdauer = Beschäftigungsmonate ÷ 2
• 12 Monate beschäftigt → 6 Monate ALG 1 (Minimum)
• 18 Monate beschäftigt → 9 Monate ALG 1
• 24 Monate beschäftigt → 12 Monate ALG 1 (Maximum unter 50)
Ab dem 50. Lebensjahr erhöht sich die Anspruchsdauer um 2 Monate pro Lebensjahr über 50. Die maximale Anspruchsdauer beträgt insgesamt 24 Monate (2 Jahre), die du ab dem 58. Lebensjahr erreichen kannst.
14 Monate
12 + (50-50)×2
22 Monate
12 + (55-50)×2
24 Monate
Maximum erreicht
⚠️ Wichtig zu wissen:
Die Anspruchsdauer beginnt ab dem Tag, an dem du dich arbeitslos gemeldet hast. Sie läuft auch weiter, wenn du während des Bezugs eine neue Beschäftigung aufnimmst und diese wieder verlierst – solange die maximale Dauer nicht überschritten ist.
Wann gibt es 2 Jahre Arbeitslosengeld? Die maximale Anspruchsdauer von 24 Monaten (2 Jahre) erhältst du ab dem 58. Lebensjahr, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Beispiel: Mit 60 Jahren erhältst du die vollen 24 Monate, sofern du mindestens 24 Monate in den letzten zwei Jahren beschäftigt warst.
Gib einfach dein Alter und deine Beschäftigungsmonate in den Rechner oben ein – er zeigt dir sofort deine genaue Anspruchsdauer.
Melde dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit. Eine frühere Meldung ist nicht möglich, da du erst arbeitslos sein musst. Verspätete Meldungen können zu einer Sperrzeit führen, in der du kein Arbeitslosengeld erhältst.
Du hast drei Möglichkeiten, dich arbeitslos zu melden:
Über das Portal der Arbeitsagentur (arbeitsagentur.de). Schnell, einfach und rund um die Uhr möglich.
Über die Servicehotline der Arbeitsagentur. Die Telefonnummer findest du auf arbeitsagentur.de. Wichtig: Lass dir eine Bestätigung geben.
In deiner zuständigen Agentur für Arbeit. Du kannst auch ohne Termin kommen, aber ein Termin spart Wartezeit.
Melde dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Idealerweise meldest du dich bereits am Tag, an dem du deine Kündigung erhältst oder weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet.
Online, telefonisch oder persönlich – alle drei Wege sind möglich. Kannst du dich auch ohne Termin arbeitslos melden? Ja, absolut! Die Bundesagentur für Arbeit bietet alle drei Möglichkeiten auch ohne vorherigen Termin an.
Personalausweis, Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber, letzte Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsausweis. Bei telefonischer Meldung: Dokumente nachreichen.
Du erhältst eine Bestätigung deiner Meldung. Bewahre diese gut auf – sie ist wichtig für deinen Antrag auf Arbeitslosengeld.
Die Arbeitslosmeldung ist nicht automatisch der Antrag auf Arbeitslosengeld. Du musst zusätzlich einen Antrag auf ALG 1 stellen – online oder schriftlich.
⚠️ Wichtig:
Die Meldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Verspätete Meldungen können zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen führen, in der du kein Arbeitslosengeld erhältst.
Kannst du dich direkt beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Ja, das ist sogar die empfohlene Methode. Melde dich online, telefonisch oder persönlich direkt bei der Bundesagentur für Arbeit – ohne Umwege. Hauptsache, die Meldung erfolgt rechtzeitig.
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 kannst du einen Nebenverdienst haben – aber es gibt Regeln. Wie viel darfst du hinzuverdienen? Monatlich 165 € (Freibetrag) bleiben unangerechnet. Übersteigt dein Nebenverdienst diesen Betrag, wird für jeden vollen 100 € über dem Freibetrag 20% deines ALG 1 abgezogen.
Formel: Abzug = (Nebenverdienst - 165 €) ÷ 100 × 20% × ALG 1
Beispiel 1: Nebenverdienst 200 €, ALG 1 = 1200 €
→ Übersteigender Betrag: 200 € - 165 € = 35 €
→ Abzug: 35 € ÷ 100 × 20% × 1200 € = 84 €
→ ALG 1 nach Abzug: 1200 € - 84 € = 1116 €
Ein 603 € Minijob (geringfügige Beschäftigung) wird als Nebenverdienst angerechnet. Der Freibetrag liegt bei 165 €, also werden 438 € (603 € - 165 €) angerechnet. Pro 100 € über dem Freibetrag werden 20% deines ALG 1 abgezogen. Bei 438 € über dem Freibetrag wären das etwa 88 € Abzug (438 € ÷ 100 × 20%). Unser Minijob-Rechner zeigt dir genau, wie sich ein Minijob auf dein ALG 1 auswirkt.
Wird ein 603 Euro Job auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet? Ja, aber nur der Betrag über dem Freibetrag von 165 €. Von den 603 € bleiben 165 € frei, die restlichen 438 € werden angerechnet. Der Rechner oben zeigt dir genau, wie sich dein Nebenverdienst auf dein ALG 1 auswirkt.
Auch bei sehr hohem Nettoeinkommen gibt es eine Obergrenze für das Arbeitslosengeld 1. Diese Bemessungsgrenze – auch Höchstbetrag genannt – liegt 2026 bei 2390 € monatlich in Westdeutschland und 2320 € monatlich in Ostdeutschland. Diese Beträge gelten unabhängig davon, wie hoch dein vorheriges Einkommen war.
2390 €
Höchstbetrag pro Monat 2026
2320 €
Höchstbetrag pro Monat 2026
Der Höchstbetrag wird erreicht, wenn dein berechnetes ALG 1 (60% oder 67% des Nettoeinkommens) über der Bemessungsgrenze liegt. Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 4000 € würdest du theoretisch 2400 € (60%) bzw. 2680 € (67% mit Kindern) erhalten – tatsächlich erhältst du jedoch maximal 2390 € (West) bzw. 2320 € (Ost).
Die Bemessungsgrenze wird jährlich angepasst und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne. Sie entspricht dem Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung.
2026: Westdeutschland 2390 €, Ostdeutschland 2320 € (gültig ab 01.01.2026)
Wie hoch ist die Bemessungsgrenze für Arbeitslosengeld? Die Bemessungsgrenze beträgt 2026 in Westdeutschland 2390 € monatlich und in Ostdeutschland 2320 € monatlich. Dies ist gleichzeitig der Höchstbetrag, den du als ALG 1 erhalten kannst, unabhängig von deinem vorherigen Einkommen.
Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Es gibt klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die wichtigste: In den letzten zwei Jahren vor deiner Arbeitslosigkeit musst du mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Falls du während dieser Zeit bereits digitale Zeiterfassung genutzt hast, können diese Nachweise bei der Beantragung helfen.
Mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 2 Jahren vor Arbeitslosigkeit. Die Monate müssen nicht am Stück sein, können aber auch aufgeteilt sein.
Du musst dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Die Arbeitslosigkeit darf nicht selbst verschuldet sein (z.B. durch Kündigung ohne wichtigen Grund oder Arbeitsverweigerung).
Du musst arbeitsfähig sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen – das heißt, du musst bereit sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
⚠️ Wichtig:
Wenn du weniger als 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast du keinen Anspruch auf ALG 1. In diesem Fall kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld (früher ALG 2) beantragen.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Alle, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Das Alter spielt dabei keine Rolle – wichtig ist nur die Beschäftigungsdauer und die rechtzeitige Meldung. Der Rechner oben zeigt dir, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie viel ALG 1 dir zusteht.
Es gibt verschiedene Leistungen für Arbeitslose in Deutschland. Hier erklären wir dir die Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) und dem neuen Bürgergeld.
| Kriterium | ALG 1 | ALG 2 / Bürgergeld |
|---|---|---|
| Art der Leistung | Versicherungsleistung | Grundsicherung |
| Voraussetzung | Mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt | Bedürftigkeit (Einkommen/ Vermögen unter Grenze) |
| Höhe | 60% bzw. 67% des Nettoeinkommens (max. 2390€ West / 2320€ Ost) | Regelsatz + Wohnkosten (ca. 563€ + Miete) |
| Dauer | 6-24 Monate (abhängig von Alter und Beschäftigungsdauer) | Unbegrenzt (solange Bedürftigkeit besteht) |
| Zuständigkeit | Bundesagentur für Arbeit | Jobcenter (Kommunen) |
| Vermögensprüfung | Nein | Ja (Schonvermögen: 15.000€ + je Person) |
Wichtig: ALG 2 wurde 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende heißt jetzt offiziell "Bürgergeld", funktioniert aber ähnlich wie das frühere ALG 2. Wenn dein ALG 1-Anspruch endet und du weiterhin bedürftig bist, kannst du Bürgergeld beantragen.
Wann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld 2? ALG 2 (heute Bürgergeld) erhältst du, wenn du keinen Anspruch auf ALG 1 hast oder dieser ausgelaufen ist, und du bedürftig bist. Das bedeutet: Dein Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.
Verschiedene Einkünfte werden auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet – sie reduzieren dein ALG 1. Die wichtigsten sind: Nebenverdienst über 165 € monatlich, Abfindungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie andere Einkünfte. Falls du während des ALG 1-Bezugs eine neue Beschäftigung aufnimmst, musst du diese der Arbeitsagentur melden – mehr zur Zeiterfassung findest du hier.
Freibetrag 165 €/Monat, danach 20% pro 100€ über Freibetrag. Maximaler Abzug: 80% des ALG 1.
Werden auf das ALG 1 angerechnet und können zu einer Sperrzeit führen, wenn sie zu hoch sind.
Werden anteilig auf die Monate des ALG 1-Bezugs angerechnet.
Während des Bezugs von Krankengeld wird kein ALG 1 gezahlt – Krankengeld hat Vorrang.
Mieteinnahmen, Kapitalerträge und andere regelmäßige Einkünfte können angerechnet werden.
⚠️ Wichtig:
Alle Einkünfte musst du der Arbeitsagentur melden. Nicht gemeldete Einkünfte können zu Nachforderungen und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Was wird bei Arbeitslosengeld angerechnet? Nebenverdienst über 165 €, Abfindungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie andere Einkünfte. Abfindungen können zu einer Sperrzeit führen. Der Nebenverdienst wird nach dem Freibetrag mit 20% pro 100 € über dem Freibetrag angerechnet. Der Rechner oben berücksichtigt Nebenverdienst automatisch in der Berechnung.
Damit du dein Arbeitslosengeld 1 ohne Probleme erhältst, haben wir die wichtigsten Tipps und häufigen Fehler zusammengestellt. So vermeidest du Sperrzeiten und Nachforderungen.
Melde dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – besser noch früher, wenn du schon weißt, dass dein Job endet.
Melde jeden Nebenverdienst sofort der Arbeitsagentur – auch kleine Beträge. Nicht gemeldete Einkünfte können teuer werden.
Bewahre alle Lohnabrechnungen, Arbeitsbescheinigungen und Meldungen gut auf – du brauchst sie für deinen Antrag.
Lass dir die Berechnung von der Arbeitsagentur erklären und prüfe sie mit unserem Rechner oben – so findest du mögliche Fehler schnell.
Die häufigste Ursache für Sperrzeiten: Wer sich zu spät meldet, erhält für bis zu 12 Wochen kein ALG 1.
Nicht gemeldete Einkünfte führen zu Nachforderungen und können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wer ohne wichtigen Grund kündigt oder die Arbeit verweigert, erhält eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.
Falsche Angaben zu Einkommen, Beschäftigungsdauer oder anderen Umständen können zu Nachforderungen führen.
Tipp: Berechne deinen Anspruch im Voraus mit dem Rechner oben. So weißt du, was auf dich zukommt, und kannst mögliche Fehler vermeiden. Exportiere deine Berechnung als PDF oder CSV, um sie bei deinem Antrag vorzulegen.
Entdecke unsere anderen kostenlosen Tools für Personalmanagement, Zeiterfassung und Lohnberechnung.
Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast du, wenn du in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast, arbeitslos bist und der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehst. Die Monate müssen nicht lückenlos sein. Details zu den gesetzlichen Voraussetzungen findest du auch im Abschnitt „Voraussetzungen“ auf dieser Seite und in unserem Lexikon zu Lohnersatzleistungen.
Die Leistungshöhe bemisst sich am Netto (genauer: am Bemessungsentgelt nach den Regeln des SGB III), nicht am Bruttolohn. Kennst du nur dein Brutto, wird es für die Berechnung in ein Netto umgerechnet – je nach Steuerklasse weicht das von pauschalen Faustformeln ab. Für eine genaue Brutto-Netto-Umrechnung nutze unseren Brutto-Netto-Rechner; den individuellen ALG-1-Betrag liefert der Rechner oben.
Bei einem durchschnittlichen Netto von 1500 € liegen 60 % bei 900 € und 67 % (mit Kindern) bei 1005 €. Beide Werte liegen unter der Bemessungsgrenze 2026 (2390 € West / 2320 € Ost). Die tatsächliche Höhe hängt von deinem Bemessungszeitraum ab – gib deine Werte im Rechner ein.
Bei 2000 € Netto entsprechen 60 % genau 1200 €, mit Kindern 67 % = 1340 €. Beides liegt unter der Bemessungsgrenze 2026. Sofern dein berechneter Betrag die Grenze überschreiten würde, gilt der Höchstbetrag – der Rechner oben berücksichtigt das automatisch.
Aus 3000 € Netto ergeben sich rechnerisch 60 % = 1800 € bzw. 67 % mit Kindern = 2010 €. Beide Beträge liegen unter der Bemessungsgrenze (West 2390 € / Ost 2320 € für 2026). Für deinen persönlichen Bemessungszeitraum und Kinderfreibeträge nutze den Rechner.
Für 2026 beträgt der Höchstbetrag (Bemessungsgrenze) des Arbeitslosengeldes 1 2390 € monatlich in Westdeutschland und 2320 € in Ostdeutschland – unabhängig davon, wie hoch dein früheres Einkommen war. Liegen 60 % oder 67 % deines Bemessungsentgelts darunter, erhältst du den niedrigeren, berechneten Betrag.
Die Dauer hängt von deinen Beschäftigungsmonaten in den letzten zwei Jahren und deinem Alter ab: Basis ist die Hälfte der Monate, mindestens 6 und für Unter-50-Jährige oft höchstens 12 Monate. Ab 50 steigt die mögliche Dauer schrittweise; die volle Anspruchsdauer von 24 Monaten kannst du unter den gesetzlichen Voraussetzungen ab dem 58. Lebensjahr erreichen. Details und Tabellen findest du im Abschnitt zur Anspruchsdauer oben.
Du musst dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden – eine Meldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit ist nicht möglich. Das geht online über das Portal der Arbeitsagentur, telefonisch oder vor Ort. Verspätete Meldungen können zu einer Sperrzeit führen (bis zu mehreren Wochen ohne Leistung). Die Meldung ist noch nicht identisch mit dem fertigen Leistungsantrag.
Nach der Arbeitslosmeldung stellst du den Antrag auf Arbeitslosengeld gesondert – häufig digital über die Bundesagentur für Arbeit. Formulare und Hilfen (inkl. PDFs) stellt die Arbeitsagentur auf ihrer Website bereit. Halte Unterlagen zu Beschäftigung und Entgelt bereit; die Bearbeitungszeit variiert je nach Agentur.
Eine feste Frist gibt es nicht: Die Agentur prüft Anspruch und Bemessung – in der Praxis dauert das je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen oft einige Wochen. Nach Einreichung erhältst du einen schriftlichen oder digitalen Bescheid; bei Rückfragen reagierst du zeitnah, um Verzögerungen zu vermeiden.
Du hast einen monatlichen Freibetrag von 165 €: Einkünfte darüber werden auf das ALG 1 angerechnet – für jeden vollen 100 € über dem Freibetrag entfällt 20 % des ALG 1, höchstens jedoch 80 %. Jeden Nebenverdienst musst du der Agentur anzeigen. Für Minijobs und Kombinationen hilft auch der Rechner auf dieser Seite.
Ja. Geringfügige Beschäftigung zählt als Einkommen; ab 2026 liegt die übliche Minijob-Grenze bei 603 € monatlich (ältere Suchen nach „520 €“ beziehen sich auf frühere Jahre). Von deinem Minijob-Brutto bleiben 165 € unberührt, der Rest wird nach der 20 %-Regel je 100 € auf das ALG 1 angerechnet. Für detaillierte Szenarien nutze unseren Minijob-Rechner.
Neben Nebenverdienst können z. B. bestimmte Abfindungen, Sonderzahlungen oder andere Einkünfte die Bemessung oder den Leistungsbeginn beeinflussen; in Konstellationen mit freiwilliger Auflösung oder Abfindung kann die Agentur eine Sperrzeit prüfen. Der genaue Sachverhalt ist immer einzelfallabhängig – wende dich bei Unsicherheit an die Agentur oder eine anerkannte Beratungsstelle. Ausführungen findest du auch im Abschnitt zur Anrechnung auf dieser Seite.
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