Der Minijob ist die häufigste Form der geringfügigen Beschäftigung (§ 8 I Nr. 1 SGB IV): flexibel für Betriebe, attraktiv als Nebenverdienst. In der Praxis vermischen sich aber schnell Stunden, Verdienstgrenze und Anmeldung. Dieser Überblick bündelt die Regeln für 2026 – Grenze, Stunden pro Woche, Minijob-Zentrale, Urlaubsanspruch und den Unterschied zum Midijob. Praxisnah für Gastronomie, Einzelhandel und Pflege.
Was ist ein Minijob?
Kurz gesagt: Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit höchstens 603 Euro brutto im Monat (2026). Du bist von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit; in die Rentenversicherung fließt ein pauschaler Beitrag ein – außer du stellst einen Befreiungsantrag.
Rechtlich fällt der Minijob unter die entgeltgeringfügige Beschäftigung nach § 8 I Nr. 1 SGB IV. Nicht verwechseln mit dem Geringverdiener nach § 20 Abs. 3 SGB IV: Dort gilt eine andere Entgeltgrenze (325 Euro) und eine andere Beitragslogik.
Früher sprach man vom „450-Euro-Job“ oder „520-Euro-Job“ – umgangssprachlich heute oft 603-Euro-Job. Ein Minijob ist keine Teilzeit im arbeitsrechtlichen Sinn: Entscheidend ist die monatliche Entgeltgrenze, nicht die vertragliche Wochenarbeitszeit. Schichtbetriebe nutzen Minijobber, um Spitzen flexibel abzudecken – mit Ordio Schichtplanung behältst du Stunden und Verdienstgrenzen im Plan im Blick.
Typische Minijobber sind Aushilfen in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in der Pflege – oft mit flexiblen Arbeitsstunden. Für Arbeitgeber bedeutet der Minijob: Pauschale Abgaben, keine individuelle Lohnsteuer-Abrechnung für den Arbeitnehmer (der Arbeitgeber führt pauschal ab), und einfache Anmeldung über die Minijob-Zentrale.
Ab wann gilt ein Minijob?
Ein Minijob gilt, solange dein monatliches Bruttoarbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Ab dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro – gekoppelt an den Mindestlohn und jährlich angepasst. Pro Jahr sind das bis zu 7.236 Euro. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, endet die Minijob-Regelung: Der Arbeitgeber muss dich sozialversicherungspflichtig anmelden.
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen zum Verdienst, wenn sie vorhersehbar sind – plane sie von Beginn an ein. Steuerfreie Zuschläge (z. B. für Nacht- oder Feiertagsarbeit) gehören dagegen nicht zur Geringfügigkeitsgrenze, sofern sie die gesetzlichen Freigrenzen einhalten.
Bis zu zweimal jährlich darf in einzelnen Monaten das Doppelte (1.206 Euro) verdient werden – z. B. bei Krankheitsvertretung – wenn der Jahresdurchschnitt eingehalten wird. Die Grenze gilt pro Beschäftigungsverhältnis: Hast du mehrere Jobs, wird jedes einzeln geprüft.
Nicht zu verwechseln mit der kurzfristigen Beschäftigung: Dort gilt eine Zeitgrenze von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr – unabhängig vom monatlichen Verdienst. Beide Formen zählen zur geringfügigen Beschäftigung, unterscheiden sich aber in Anmeldung und Prüfung.
Gilt die Minijob-Grenze brutto oder netto?
Die Geringfügigkeitsgrenze bezieht sich immer auf das monatliche Bruttoarbeitsentgelt – nicht auf das Netto auf dem Konto. Steuern und der pauschale Rentenversicherungsbeitrag des Minijobbers werden erst danach abgezogen. Wer 603 Euro brutto verdient, bleibt im Minijob; ob am Monatsende weniger ausgezahlt wird, ist für die Einordnung irrelevant.
Minijob: Stunden und Gehalt
Wie viele Stunden darfst du 2026 im Minijob arbeiten? Bei Mindestlohn 13,90 Euro maximal etwa 43 Stunden im Monat – rund 10 Stunden pro Woche –, solange du insgesamt 603 Euro brutto nicht überschreitest. Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden sind möglich; entscheidend ist immer das Monatsbrutto, nicht die Stunden auf dem Vertrag.
| Stundenlohn (2026) | Max. Stunden/Monat bei 603 € Grenze | Entspricht ca. pro Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 43,38 h | ~10 h |
| 14,00 € | 43,07 h | ~10 h |
| 15,00 € | 40,20 h | ~9 h |
Beispiel: 20 Stunden pro Woche bei 13,90 Euro ergeben etwa 1.112 Euro monatlich – damit bist du sozialversicherungspflichtig, nicht mehr im Minijob. Für deine Situation rechnest du am schnellsten mit dem Minijob-Rechner.
Beispiele nach Stundenlohn und Einsatz
Der Begriff 520-Euro-Job ist veraltet – bei 13,90 Euro Mindestlohn entsprechen 520 Euro brutto etwa 37 Stunden im Monat. In der Pflege oder im Einzelhandel arbeiten Minijobber oft stundenweise: Zwei Schichten à 5 Stunden pro Woche bei 15 Euro Lohn ergeben 40 Stunden monatlich und bleiben unter der Grenze.
Bei wechselnden Einsätzen hilft eine saubere Stundenübersicht – siehe Arbeitsstunden pro Monat. Ein Arbeitszeitkonto kann Zeiten flexibel verteilen; die Verdienstgrenze pro Monat darf dabei nicht dauerhaft überschritten werden. Arbeitgeber im Schichtbetrieb sollten geplante Stunden und Ist-Entgelt monatlich gegen die 603-Euro-Grenze prüfen.
Anmeldung und Abgaben eines Minijobs
Als Arbeitgeber meldest du einen Minijob elektronisch bei der Minijob-Zentrale (MZ) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – über das MZ-Portal, vor Arbeitsaufnahme, spätestens bis zum ersten Arbeitstag. Die Anmeldung ist kostenlos. Pflichtangaben sind unter anderem:
- Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer des Minijobbers
- Beginn der Beschäftigung und geplantes monatliches Bruttoentgelt
- Art der Beschäftigung (Gewerbe oder Privathaushalt)
Abmeldung und Änderungen (z. B. Entgelterhöhung über die Grenze) meldest du ebenfalls über das MZ-Portal. Im Privathaushalt gelten dieselben Regeln – nur die Pauschalsätze können abweichen.
Arbeitgeber-Abgaben im Gewerbe (2026): Insgesamt fallen rund 34,77 Prozent an – der Arbeitgeber trägt etwa 31,17 Prozent (Pauschalbeiträge zu Kranken- und Rentenversicherung, Unfallversicherung, Umlagen). Der Minijobber zahlt 3,6 Prozent in die Rentenversicherung (vom Brutto einbehalten), sofern er keinen Befreiungsantrag stellt. Bei 603 Euro Verdienst sind das für den Arbeitgeber etwa 188 Euro monatlich an Pauschalabgaben; der Rentenversicherungsanteil des Arbeitnehmers liegt bei rund 22 Euro.
Zur Lohnsteuer wählst du als Arbeitgeber: pauschal 2 Prozent oder individuelle Versteuerung nach Lohnsteuerklasse. Verwechsle Minijob und Midijob nicht bei der Anmeldung – sonst drohen Nachforderungen und Bußgeldern.
Rentenversicherung und Befreiungsantrag
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – zahlen aber nur den Pauschalbeitrag von 3,6 Prozent. Du kannst dich mit einem Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht befreien lassen; dann entfallen auch die Rentenansprüche aus diesem Job. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden, bevor die Beschäftigung beginnt. Ohne Befreiung erwirbst du reduzierte Rentenansprüche über die pauschalen Beiträge.
Auch für Minijobber gilt die gesetzliche Zeiterfassungspflicht. Mit Ordio Zeiterfassung dokumentierst du Ist-Stunden digital – und siehst früh, ob die 603-Euro-Grenze gefährdet ist.
Urlaubsanspruch bei Minijobs
Ja – Minijobber haben Urlaubsanspruch. Er richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche). Arbeitest du weniger Tage pro Woche, wird der Anspruch anteilig berechnet: Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind das mindestens acht Urlaubstage (20 ÷ 5 × 2). Details bei variablen Stunden: Ratgeber Urlaubsanspruch von Minijobbern und Urlaubsanspruch-Rechner.
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, steht Feiertagsentgelt zu – berechnet nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschläge besteht nur, wenn Tarifvertrag, Vertrag oder Betriebsübung das vorsehen.
Bei wechselnden Einsätzen brauchst du eine saubere Stundenübersicht für die Berechnung. Der Urlaubsantrag läuft wie bei allen Beschäftigten – mit Ordio Abwesenheiten verwaltest du Anträge und Fehlzeiten zentral.
Arbeitsrechte im Minijob
Minijobber sind arbeitsrechtlich weitgehend wie andere Beschäftigte gestellt – die geringfügige Entlohnung ändert nichts an den Grundrechten aus dem Arbeitsvertrag und dem Gesetz. Auch bei kurzen Einsätzen gelten Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung. In der Probezeit sind die Fristen verkürzt; bei befristeten Verträgen endet das Verhältnis zum vereinbarten Datum – ohne gesonderte Kündigung.
Wichtig für Arbeitgeber im Schichtbetrieb:
- Kündigungsschutz nach KSchG (ab Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer; in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten oft eingeschränkt)
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Mutterschutz und an gesetzlichen Feiertagen
- Anspruch auf Mindestlohn – auch im Minijob gilt mindestens 13,90 Euro/Stunde (2026)
- Erholungsurlaub nach BUrlG (siehe oben)
- Arbeitszeugnis und Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen bei Vertragsbeginn
- Zeiterfassungspflicht – dokumentierte Arbeitszeiten schützen beide Seiten
Wer Minijobber einsetzt, sollte Arbeitsvertrag, Dienstplan und Entgeltnachweis sauber führen – das erleichtert auch Prüfungen durch die Minijob-Zentrale oder im Rahmen einer Lohnabrechnung. Fehlt ein schriftlicher Vertrag, gelten trotzdem die gesetzlichen Mindeststandards.
Minijob vs. Midijob – Unterschiede
Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob endet: Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro brutto monatlich liegst du im Übergangsbereich (Gleitzone). Als Midijobber bist du voll sozialversicherungspflichtig – mit reduzierten Beiträgen. Der Minijob ist hingegen sozialversicherungsfrei (außer pauschale Rentenversicherung).
Die Grenzen gelten pro Beschäftigungsverhältnis. Welches Modell für dich passt, hängt vom Brutto und davon ab, ob du pauschale Abgaben (Minijob) oder vollen Versicherungsschutz mit reduzierten Beiträgen (Midijob) willst:
| Aspekt | Minijob | Midijob |
|---|---|---|
| Monatliches Brutto (2026) | Bis 603 € | 603,01 € – 2.000 € |
| Anmeldung | Minijob-Zentrale | Krankenkasse |
| Sozialversicherung | Grundsätzlich befreit (pauschale RV) | Voll pflichtig, reduzierte Beiträge |
| Arbeitgeber-Abgaben | Pauschal (~34,77 % im Gewerbe) | Gleitzone (~28 % → ~20 %) |
Vergleiche beide Modelle mit dem Midijob-Rechner und dem Minijob-Rechner.
Nachteile gegenüber sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Als Minijobber hast du einen geringeren Rentenanspruch – du zahlst nur den Pauschalbeitrag (oder gar nichts bei Befreiung). Keine Arbeitslosenversicherung bedeutet: Bei Jobverlust aus dem Minijob allein kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nimmst du einen Minijob während des Bezugs von ALG I auf, wird das Entgelt in der Regel angerechnet – der Zuverdienst kann die Leistung mindern.
Bei der Krankenversicherung bist du als alleiniger Minijobber entweder über den Ehepartner oder die Eltern familienversichert (Einkommensgrenzen beachten) oder musst dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Ohne andere Absicherung trägst du die vollen Beiträge selbst – ein wichtiger Unterschied zur sozialversicherungspflichtigen Teilzeit.
Als Nebenbeschäftigung bleibt der Minijob geringfügig, solange jedes einzelne Arbeitsverhältnis die 603-Euro-Grenze einhält – der Hauptjob wird nicht beeinflusst. Viele nutzen ihn als Zuverdienst neben Hauptjob oder Rente; mehrere Minijobs parallel sind möglich.
Für Arbeitgeber gilt: Beim Minijob führst du pauschal ab und gibst dem Minijobber eine Entgeltbescheinigung – keine klassische Lohnabrechnung wie bei sozialversicherungspflichtigen Jobs. Mehr zum Wechsel in die Sozialversicherungspflicht: Abschnitt „Ab wann gilt ein Minijob?“ oben.
Fazit
2026 gilt der Minijob bis 603 Euro brutto monatlich – bei Mindestlohn sind das etwa 43 Stunden im Monat. Du meldest bei der Minijob-Zentrale an, zahlst pauschale Abgaben und beachtest Zeiterfassung sowie Urlaubsanspruch. Im Schichtbetrieb lohnt sich der Abgleich von Plan und Ist-Entgelt – mit Ordio im Schichtplan oder direkt im Minijob-Rechner.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.