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Ordio Insights

Minijob (geringfügige Beschäftigung)

Ordio - die Zukunft der Schichtplanung

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Definition

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen des Arbeitnehmers die Grenze von 520 Euro nicht überschreitet. Nach § 8 I Nr. 1 SGB IV handelt es sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Vor allem Schichtbetriebe setzen häufig auf Minijobber, um flexibel auf wechselnde Arbeitsanforderungen reagieren zu können. Doch was muss man als Arbeitgeber beachten, wenn man einen Minijobber in der Gastronomie beschäftigen möchte? Im folgenden Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema „Minijobs in der Gastronomie“.

Was kostet die Anmeldung von einem Minijob?

Für den Arbeitgeber entstehen durch die Anmeldung eines Minijobbers in der Regel keine direkten Kosten. Allerdings muss der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts tragen. Auch der Minijobber selbst muss 3,6 Prozent seines Arbeitsentgelts in die Rentenversicherung einzahlen.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Woche arbeiten?

Ein Minijobber darf maximal 520 Euro im Monat verdienen. Wie viele Stunden er dafür wöchentlich arbeiten darf, hängt vom Stundenlohn ab. Bei einem Stundenlohn von 12 Euro darf ein Minijobber maximal 43 Stunden im Monat arbeiten – das wären circa 11 Stunden pro Woche, wenn man die Stunden gleich auf die Wochen verteilt. Arbeitet der Minijobber mehr Stunden, muss er sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.

Übrigens: Bei Ordio kannst du verschiedenen Arbeitszeitmodellen auch immer die passende Lohnregel hinterlegen. Auf der Basis kannst du dann den Schichtplan effizienter erstellen – denn das System kennt sowohl geleistete Stunden – als auch die noch offenen Stunden. Das erleichtert dir die Planung und spart Zeit. Jetzt direkt testen! 

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie?

Ab dem 1. Januar 2023 gilt in der Gastronomie ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt auch für Minijobber in der Gastronomie und stellt damit die Untergrenze des Stundenlohns dar, den ein Arbeitgeber zahlen muss.

Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja, auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf einen bezahlten Feiertag, sofern dieser auf einen Werktag fällt. Die Höhe des Feiertagsentgelts richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Feiertagsarbeit oder Feiertagszuschläge.

Arbeitszeitkonten für Minijobber

Auch für Minijobber in der Gastronomie kann ein Arbeitszeitkonto sinnvoll sein. Mit einem Arbeitszeitkonto können Arbeitszeiten und Überstunden flexibel erfasst werden. Das bedeutet, dass ein Minijobber in einer Woche weniger arbeiten kann, um in einer anderen Woche mehr Stunden zu leisten. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die Arbeitszeitgrenzen für Minijobber. Ein Arbeitszeitkonto bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da es eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht und Überstunden fair ausgeglichen werden können.

Fazit

Minijobs sind in der Gastronomie eine beliebte Beschäftigungsform, insbesondere für Betriebe im Schichtbetrieb. Ab dem 1. Juli 2021 liegt die Grenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bei 520 Euro im Monat. Als Arbeitgeber sollten Sie die gesetzlichen Regelungen jedoch genau beachten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

Autor: Emma