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Berechnung des Urlaubsanspruch von Minijobbern

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Minijobs gehören zu den am weitesten verbreiteten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland. Dennoch treten sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Minijobbern häufig Unklarheiten auf, insbesondere wenn es um den Urlaubsanspruch von Minijobbern geht. Wie kann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen richtig interpretiert und umgesetzt werden? Und was passiert eigentlich, wenn ein Minijobber während seines Urlaubs erkrankt? Gemeinsam gehen wir diesen Fragen auf den Grund und schaffen Klarheit.

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Grundsätzliches zum Urlaubsanspruch von Minijobbern

In Deutschland hat jeder Minijobber einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Um diesen Anspruch korrekt zu berechnen, müssen Arbeitgeber zwei wesentliche Faktoren berücksichtigen:

  1. Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage des Minijobbers
  2. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch

Bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs sollte jeder Arbeitgeber also einerseits die wöchentlichen Arbeitstage des Minijobbers und andererseits den gesetzlichen Rahmen im Auge behalten. Denn je nach Anzahl der Arbeitstage ändert sich der Mindesturlaubsanspruch proportional.

Gesetzlicher Mindesturlaub

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei einer Sechs-Tage-Woche beträgt er nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage.  Bei der häufig anzutreffenden Fünftagewoche reduziert sich der Urlaubsanspruch auf 20 Werktage im Jahr. Für dich als Arbeitgeber bedeutet das konkret: Jeder deiner Mitarbeiter, der regelmäßig fünf Tage in der Woche arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.

Urlaubsberechnung für Minijobber

Ausgangspunkt für die Berechnung ist die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage des Minijobbers. Dabei wird von den üblichen 20 Tagen einer 5-Tage-Woche ausgegangen:

Um den individuellen Urlaubsanspruch von Minijobbern zu ermitteln, teilst du die 20 Tage durch fünf und multiplizierst das Ergebnis mit den tatsächlichen Arbeitstagen des Minijobbers pro Woche.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel aus der Praxis:

Du beschäftigst einen Minijobber, der immer montags, dienstags und jeden zweiten Freitag für dich arbeitet. Das sind durchschnittlich 2,5 Arbeitstage pro Woche. Sein Urlaubsanspruch berechnet sich dann wie folgt:

(20 Tage / 5 Tage) * 2,5 Tage = 10 Urlaubstage pro Jahr.

Tipp für Arbeitgeber: Es empfiehlt sich, solche Berechnungen und die daraus resultierenden Urlaubstage schriftlich festzuhalten und mit dem Minijobber zu besprechen. Das schafft Klarheit und Transparenz und beugt möglichen Missverständnissen in der Zukunft vor. Wer eine effiziente Möglichkeit sucht, den Urlaubsanspruch zu verwalten, kann auf digitale Tools wie Ordio zurückgreifen, denn Ordio berechnet den Urlaubsanspruch für Minijobber automatisch.

Was ist mit Feiertagen?

Wenn es um Feiertage geht, gibt es eine wichtige Regelung, die Arbeitgeber beachten sollten: Feiertage, die auf einen regulären Arbeitstag eines Minijobbers fallen, zählen nicht als Urlaubstage. Warum ist das so? Die Antwort findet sich im Arbeitsrecht.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor, dass Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei sind. Das bedeutet: Arbeitet ein Minijobber normalerweise an einem Tag, der durch einen Feiertag ersetzt wird, darf dieser Tag nicht von seinem Urlaubskonto abgezogen werden. Stattdessen steht dieser Tag dem Minijobber als zusätzlicher „freier“ Tag zu.

Ein Beispiel: Ein Minijobber arbeitet jeden Montag. Fällt nun ein gesetzlicher Feiertag auf einen Montag, so hat der Minijobber Anspruch darauf, diesen Tag bezahlt zu bekommen, ohne dass dieser Tag von seinem Urlaubskonto abgezogen wird.

Umgang mit Krankheit im Urlaub

Jeder Arbeitgeber kennt die Situation: Ein Arbeitnehmer, in unserem Fall ein Minijobber, befindet sich im Urlaub und wird plötzlich krank. Die Frage, die sich dann oft stellt, ist: Wie gehe ich mit den verlorenen Urlaubstagen um? Hier hat das Bundesarbeitsgericht eine klare Regelung getroffen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und auf der Grundlage des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) verfallen Urlaubstage nicht, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. Konkret bedeutet das: Erkrankt ein Minijobber im Urlaub und legt er ein ärztliches Attest vor, zählen diese Tage nicht als verbrauchte Urlaubstage. Der Minijobber behält das Recht, diese „verlorenen“ Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Fazit

Minijobs sind in Deutschland fest etabliert, doch immer wieder tauchen Fragen auf, wie Minijobber ihren Urlaubsanspruch berechnen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu kennen und richtig anzuwenden. Dank Tools wie Ordio können Arbeitgeber den Urlaubsanspruch leichter im Auge behalten. Kurzum: Mit dem nötigen Wissen und den richtigen Tools wird die Urlaubsplanung und -berechnung für Minijobber transparenter und fairer für alle Beteiligten.

Autor: Emma