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Steuerfreie Zuschläge berechnen leicht gemacht

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Eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu belohnen und gleichzeitig Steuern zu sparen, sind steuerfreie Zuschläge. Aber welche gibt es und wie genau kann man steuerfreie Zuschläge berechnen? Von den Grundlagen bis zur detaillierten Berechnung – hier erfährst du alles, was du zu dem Thema wissen musst.

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Welche Zuschläge kommen überhaupt für eine Steuerbefreiung in Frage?

Bevor wir ins Detail gehen, ist es wichtig zu klären, welche Arten von Zuschlägen überhaupt steuerfrei sein können. Nicht alles, was als „Zuschlag“ bezeichnet wird, ist auch steuerfrei. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die gängigsten steuerfreien Zuschläge und die Voraussetzungen, die zu beachten sind.

  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Diese Klassiker sind in der Regel steuerfrei, solange sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. So dürfen die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags– und Nachtarbeit 50 %, 125 % bzw. 25 % des Grundlohns nicht übersteigen. Es ist also wichtig, genau zu wissen, welcher Zuschlag für welche Stunden gilt und dies entsprechend zu dokumentieren.
  • Kinderbetreuungszuschlag: Wenn du deinen Arbeitnehmern bei der Kinderbetreuung unter die Arme greifst, kannst du diesen Zuschlag steuerfrei gestalten. Aber Vorsicht: Das Finanzamt legt hier Höchstgrenzen fest. Diese liegen je nach aktueller Gesetzeslage bei bestimmten Beträgen pro Kind und Monat. Achte also darauf, dass du diese Grenzen nicht überschreitest, um die Steuerfreiheit nicht zu gefährden.
  • Erholungsbeihilfen: Diese Zuschüsse sind eine Art Erholungsbeihilfe und können einmal im Jahr steuerfrei gewährt werden. Meist handelt es sich um kleinere Beträge, die aber dennoch willkommen sind. Die Steuerfreiheit ist auch hier an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie z.B. die Verwendung des Geldes für Erholungszwecke.

Steuerfreie Zuschläge berechnen – Schritt für Schritt erklärt

Du kennst jetzt die verschiedenen Arten von steuerfreien Zuschlägen, aber wie genau kann man steuerfreie Zuschläge berechnen? In diesem Abschnitt erfährst du, worauf du bei der Berechnung achten musst und wie du die Zuschläge richtig berechnest.

  • Grundgehalt ermitteln: Als erstes musst du wissen, wie hoch das Grundgehalt deines Mitarbeiters ist. Das ist die Basis, von der aus du die Zuschläge berechnest. Achte darauf, ob der Grundlohn bereits steuerfreie Bestandteile enthält. Wenn ja, müssen diese herausgerechnet werden, da sie nicht als Basis für weitere steuerfreie Zuschläge dienen können.
  • Finde die richtigen Prozentsätze: Jetzt geht es ans Eingemachte. Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gelten unterschiedliche Prozentsätze, die wir dir oben schon vorgestellt haben. Vergewissere dich, welche Prozentsätze in deinem Fall gelten und orientiere dich daran.
  • Berechne die Zuschläge korrekt: Wenn du die Prozentsätze hast, ist der Rest fast ein Kinderspiel. Multipliziere das Grundgehalt deines Mitarbeiters mit dem entsprechenden Prozentsatz. Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht: Achte darauf, dass die Zuschläge die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten.
  • Dokumentation nicht vergessen: Wenn es um Steuern geht, ist eine gute Buchführung unerlässlich. Halte deshalb genau fest, welche Zuschläge du für welche Arbeitszeiten gezahlt hast. Am besten führst du dafür ein spezielles Verzeichnis. Das erspart dir Kopfzerbrechen bei eventuellen Steuerprüfungen und du bist immer auf der sicheren Seite.

Beispielrechnung von steuerfreien Zuschlägen

Lass uns nun gemeinsam anhand eines Rechenbeispiels steuerfreie Zuschläge berechnen:

Grundlohn pro Stunde: 12

Arbeitnehmer A arbeitet an einem Sonntag 6 Stunden (12:00 bis 18:00 Uhr)

Arbeitnehmer B arbeitet in derselben Woche von 22:00 bis 06:00 Uhr (8 Stunden Nachtarbeit)

Schrittweise Berechnung

Arbeitnehmer A: Sonntagszuschlag

Grundlohn: 6 Stunden x 12 € = 72

Sonntagszuschlag: Sonntags wird in der Regel ein Zuschlag von 50 % gezahlt. Also: 72 € x 0,50 = 36 €.

Arbeitnehmer B: Nachtzuschlag

Grundlohn: 8 Stunden x 12 € = 96

Nachtzuschlag: Für Nachtarbeit gilt in der Regel ein Zuschlag von 25%. Also: 96 € x 0,25 = 24 €.

Kombinierter Lohn

Arbeitnehmer A: Grundlohn (72 €) + Sonntagszuschlag (36 €) = 108 €.

Arbeitnehmer B: Grundlohn (96 €) + Nachtzuschlag (24 €) = 120 €.

Sonderfall: Überschneidung von Sonntags- und Nachtarbeit

Jetzt wird es kompliziert. Was passiert, wenn Mitarbeiter B seine Schicht an einem Sonntag beginnt und bis Montagmorgen arbeitet? Dann würde er sowohl den Sonntags- als auch den Nachtzuschlag erhalten. Aber Vorsicht, die Zuschläge werden nicht einfach addiert. Sie müssen einzeln zum Grundlohn addiert werden.

4 Stunden Sonntag-Nacht (22:00 – 02:00)

Grundlohn: 4 Stunden x 12 € = 48

Sonntagszuschlag: 48 € x 0,50 € = 24

Nachtzuschlag: 48 € x 0,25 = 12 €.

4 Stunden Montag Nacht (02:00 – 06:00)

Grundlohn: 4 Stunden x 12 € = 48

Nachtzuschlag: 48 € x 0,25 = 12 €.

Gesamt

Grundlohn gesamt: 48 € + 48 € = 96 €

Zuschläge insgesamt: 24 € (Sonntag) + 12 € (Sonntag Nacht) + 12 € (Montag Nacht) = 48 €

Gesamtlohn: 96 € + 48 € = 144 €

Alternative Ansätze zur Berechnung der steuerfreien Zuschläge

Du hast die Grundlagen der steuerfreien Zuschläge verstanden und fragst dich nun, ob es alternative Möglichkeiten gibt, diese zu berechnen oder zu verwalten? Sehr gut, denn Flexibilität kann dir als Arbeitgeber einige Vorteile bringen. Schauen wir uns die Optionen einmal genauer an.

  • Einzelverträge mit Mitarbeitern: Wenn es um besondere Leistungen oder Projekte geht, kann ein individueller Vertrag sinnvoll sein. Hier kann genau festgelegt werden, welcher Zuschlag für welche Tätigkeit oder Arbeitszeit gilt. Der Vorteil liegt in der hohen Flexibilität und der genauen Anpassung an die individuellen Bedürfnisse. Aber Achtung: Solche individuellen Vereinbarungen müssen immer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eindeutig dokumentiert werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Pauschale Zuschlagsberechnungen: Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, können Pauschalzuschläge eine gute Option sein. Anstatt die Zuschläge für verschiedene Zeiten und Tätigkeiten einzeln zu berechnen, legst du einen festen Zuschlag für alle möglichen Szenarien fest. Das spart zwar Zeit, birgt aber das Risiko, dass die Pauschale als unangemessen angesehen wird. Wenn das Finanzamt dies feststellt, kann es zu nachträglichen Anpassungen und Steuernachzahlungen kommen.
  • Automatisierung und Software: Ein wichtiger Punkt, der für viele Arbeitgeber von großem Interesse sein dürfte, ist die Möglichkeit, den Prozess der Berechnung und Dokumentation der steuerfreien Zuschläge zu automatisieren. Spezielle Softwarelösungen können nicht nur den Verwaltungsaufwand erheblich erleichtern, sondern auch die Genauigkeit der Berechnungen erhöhen. Beispielsweise bietet die Software Ordio Funktionen zur Schichtplanung, Zeiterfassung und vorbereitenden Lohnbuchhaltung. Sie kann auch Zuschläge automatisch berechnen, was eine enorme Zeitersparnis bedeuten kann. Durch den Einsatz solcher Tools können Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Zuschläge korrekt und gesetzeskonform berechnet werden.

Fazit

Das Thema der steuerfreien Zuschläge ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung. Zu den üblichen steuerfreien Zuschlägen gehören Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Kinderbetreuungszulagen und Erholungsbeihilfen. Die Berechnung dieser Zuschläge erfolgt in der Regel auf der Grundlage des Grundgehalts und variiert je nach Art des Zuschlags. Um die Steuerfreiheit zu gewährleisten, ist es wichtig, die gesetzlichen Höchstgrenzen und besonderen Bedingungen zu beachten.

Die Dokumentation spielt dabei eine entscheidende Rolle, um eventuellen Steuerprüfungen vorzubeugen. Individuelle Berechnungsbeispiele, wie sie im Schichtbetrieb des Gastgewerbes vorkommen können, zeigen die Anwendung der Regelungen in der Praxis. Darüber hinaus gibt es alternative Ansätze wie Einzelverträge oder Pauschalzuschläge, die jeweils ihre Vor- und Nachteile haben. Bei Einzelverträgen steht die Flexibilität im Vordergrund, während Pauschalen den Verwaltungsaufwand reduzieren können. In beiden Fällen ist eine genaue Abstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben notwendig, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

Autor: Emma