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Minijob 2026: Regeln, Stunden, Anmeldung & Urlaub

Der Minijob ist die häufigste Form der geringfügigen Beschäftigung (§ 8 I Nr. 1 SGB IV): flexibel für Betriebe, attraktiv als Nebenverdienst. In der Praxis vermischen sich aber schnell Stunden, Verdienstgrenze und Anmeldung. Dieser Überblick bündelt die Regeln für 2026 – Grenze, Stunden pro Woche, Minijob-Zentrale, Urlaubsanspruch und den Unterschied zum Midijob. Praxisnah für Gastronomie, Einzelhandel und Pflege.
Was ist ein Minijob?
Kurz gesagt: Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit höchstens 603 Euro brutto im Monat (2026). Du bist von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit; in die Rentenversicherung fließt ein pauschaler Beitrag ein – außer du stellst einen Befreiungsantrag.
Rechtlich fällt der Minijob unter die entgeltgeringfügige Beschäftigung nach § 8 I Nr. 1 SGB IV. Nicht verwechseln mit dem Geringverdiener nach § 20 Abs. 3 SGB IV: Dort gilt eine andere Entgeltgrenze (325 Euro) und eine andere Beitragslogik.
Früher sprach man vom „450-Euro-Job“ oder „520-Euro-Job“ – umgangssprachlich heute oft 603-Euro-Job. Ein Minijob ist keine Teilzeit im arbeitsrechtlichen Sinn: Entscheidend ist die monatliche Entgeltgrenze, nicht die vertragliche Wochenarbeitszeit. Schichtbetriebe nutzen Minijobber, um Spitzen flexibel abzudecken – mit Ordio Schichtplanung behältst du Stunden und Verdienstgrenzen im Plan im Blick.
Typische Minijobber sind Aushilfen in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in der Pflege – oft mit flexiblen Arbeitsstunden. Für Arbeitgeber bedeutet der Minijob: Pauschale Abgaben, keine individuelle Lohnsteuer-Abrechnung für den Arbeitnehmer (der Arbeitgeber führt pauschal ab), und einfache Anmeldung über die Minijob-Zentrale.
Ab wann gilt ein Minijob?
Ein Minijob gilt, solange dein monatliches Bruttoarbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Ab dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro – gekoppelt an den Mindestlohn und jährlich angepasst. Pro Jahr sind das bis zu 7.236 Euro. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, endet die Minijob-Regelung: Der Arbeitgeber muss dich sozialversicherungspflichtig anmelden.
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen zum Verdienst, wenn sie vorhersehbar sind – plane sie von Beginn an ein. Steuerfreie Zuschläge (z. B. für Nacht- oder Feiertagsarbeit) gehören dagegen nicht zur Geringfügigkeitsgrenze, sofern sie die gesetzlichen Freigrenzen einhalten.
Bis zu zweimal jährlich darf in einzelnen Monaten das Doppelte (1.206 Euro) verdient werden – z. B. bei Krankheitsvertretung – wenn der Jahresdurchschnitt eingehalten wird. Die Grenze gilt pro Beschäftigungsverhältnis: Hast du mehrere Jobs, wird jedes einzeln geprüft.
Nicht zu verwechseln mit der kurzfristigen Beschäftigung: Dort gilt eine Zeitgrenze von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr – unabhängig vom monatlichen Verdienst. Beide Formen zählen zur geringfügigen Beschäftigung, unterscheiden sich aber in Anmeldung und Prüfung.
Gilt die Minijob-Grenze brutto oder netto?
Die Geringfügigkeitsgrenze bezieht sich immer auf das monatliche Bruttoarbeitsentgelt – nicht auf das Netto auf dem Konto. Steuern und der pauschale Rentenversicherungsbeitrag des Minijobbers werden erst danach abgezogen. Wer 603 Euro brutto verdient, bleibt im Minijob; ob am Monatsende weniger ausgezahlt wird, ist für die Einordnung irrelevant.
Minijob: Stunden und Gehalt
Wie viele Stunden darfst du 2026 im Minijob arbeiten? Bei Mindestlohn 13,90 Euro maximal etwa 43 Stunden im Monat – rund 10 Stunden pro Woche –, solange du insgesamt 603 Euro brutto nicht überschreitest. Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden sind möglich; entscheidend ist immer das Monatsbrutto, nicht die Stunden auf dem Vertrag.
| Stundenlohn (2026) | Max. Stunden/Monat bei 603 € Grenze | Entspricht ca. pro Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 43,38 h | ~10 h |
| 14,00 € | 43,07 h | ~10 h |
| 15,00 € | 40,20 h | ~9 h |
Beispiel: 20 Stunden pro Woche bei 13,90 Euro ergeben etwa 1.112 Euro monatlich – damit bist du sozialversicherungspflichtig, nicht mehr im Minijob. Für deine Situation rechnest du am schnellsten mit dem Minijob-Rechner.
Beispiele nach Stundenlohn und Einsatz
Der Begriff 520-Euro-Job ist veraltet – bei 13,90 Euro Mindestlohn entsprechen 520 Euro brutto etwa 37 Stunden im Monat. In der Pflege oder im Einzelhandel arbeiten Minijobber oft stundenweise: Zwei Schichten à 5 Stunden pro Woche bei 15 Euro Lohn ergeben 40 Stunden monatlich und bleiben unter der Grenze.
Bei wechselnden Einsätzen hilft eine saubere Stundenübersicht – siehe Arbeitsstunden pro Monat. Ein Arbeitszeitkonto kann Zeiten flexibel verteilen; die Verdienstgrenze pro Monat darf dabei nicht dauerhaft überschritten werden. Arbeitgeber im Schichtbetrieb sollten geplante Stunden und Ist-Entgelt monatlich gegen die 603-Euro-Grenze prüfen.
Anmeldung und Abgaben eines Minijobs
Als Arbeitgeber meldest du einen Minijob elektronisch bei der Minijob-Zentrale (MZ) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – über das MZ-Portal, vor Arbeitsaufnahme, spätestens bis zum ersten Arbeitstag. Die Anmeldung ist kostenlos. Pflichtangaben sind unter anderem:
- Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer des Minijobbers
- Beginn der Beschäftigung und geplantes monatliches Bruttoentgelt
- Art der Beschäftigung (Gewerbe oder Privathaushalt)
Abmeldung und Änderungen (z. B. Entgelterhöhung über die Grenze) meldest du ebenfalls über das MZ-Portal. Im Privathaushalt gelten dieselben Regeln – nur die Pauschalsätze können abweichen.
Arbeitgeber-Abgaben im Gewerbe (2026): Insgesamt fallen rund 34,77 Prozent an – der Arbeitgeber trägt etwa 31,17 Prozent (Pauschalbeiträge zu Kranken- und Rentenversicherung, Unfallversicherung, Umlagen). Der Minijobber zahlt 3,6 Prozent in die Rentenversicherung (vom Brutto einbehalten), sofern er keinen Befreiungsantrag stellt. Bei 603 Euro Verdienst sind das für den Arbeitgeber etwa 188 Euro monatlich an Pauschalabgaben; der Rentenversicherungsanteil des Arbeitnehmers liegt bei rund 22 Euro.
Zur Lohnsteuer wählst du als Arbeitgeber: pauschal 2 Prozent oder individuelle Versteuerung nach Lohnsteuerklasse. Verwechsle Minijob und Midijob nicht bei der Anmeldung – sonst drohen Nachforderungen und Bußgeldern.
Rentenversicherung und Befreiungsantrag
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – zahlen aber nur den Pauschalbeitrag von 3,6 Prozent. Du kannst dich mit einem Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht befreien lassen; dann entfallen auch die Rentenansprüche aus diesem Job. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden, bevor die Beschäftigung beginnt. Ohne Befreiung erwirbst du reduzierte Rentenansprüche über die pauschalen Beiträge.
Auch für Minijobber gilt die gesetzliche Zeiterfassungspflicht. Mit Ordio Zeiterfassung dokumentierst du Ist-Stunden digital – und siehst früh, ob die 603-Euro-Grenze gefährdet ist.
Urlaubsanspruch bei Minijobs
Ja – Minijobber haben Urlaubsanspruch. Er richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche). Arbeitest du weniger Tage pro Woche, wird der Anspruch anteilig berechnet: Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind das mindestens acht Urlaubstage (20 ÷ 5 × 2). Details bei variablen Stunden: Ratgeber Urlaubsanspruch von Minijobbern und Urlaubsanspruch-Rechner.
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, steht Feiertagsentgelt zu – berechnet nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschläge besteht nur, wenn Tarifvertrag, Vertrag oder Betriebsübung das vorsehen.
Bei wechselnden Einsätzen brauchst du eine saubere Stundenübersicht für die Berechnung. Der Urlaubsantrag läuft wie bei allen Beschäftigten – mit Ordio Abwesenheiten verwaltest du Anträge und Fehlzeiten zentral.
Arbeitsrechte im Minijob
Minijobber sind arbeitsrechtlich weitgehend wie andere Beschäftigte gestellt – die geringfügige Entlohnung ändert nichts an den Grundrechten aus dem Arbeitsvertrag und dem Gesetz. Auch bei kurzen Einsätzen gelten Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung. In der Probezeit sind die Fristen verkürzt; bei befristeten Verträgen endet das Verhältnis zum vereinbarten Datum – ohne gesonderte Kündigung.
Wichtig für Arbeitgeber im Schichtbetrieb:
- Kündigungsschutz nach KSchG (ab Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer; in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten oft eingeschränkt)
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Mutterschutz und an gesetzlichen Feiertagen
- Anspruch auf Mindestlohn – auch im Minijob gilt mindestens 13,90 Euro/Stunde (2026)
- Erholungsurlaub nach BUrlG (siehe oben)
- Arbeitszeugnis und Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen bei Vertragsbeginn
- Zeiterfassungspflicht – dokumentierte Arbeitszeiten schützen beide Seiten
Wer Minijobber einsetzt, sollte Arbeitsvertrag, Dienstplan und Entgeltnachweis sauber führen – das erleichtert auch Prüfungen durch die Minijob-Zentrale oder im Rahmen einer Lohnabrechnung. Fehlt ein schriftlicher Vertrag, gelten trotzdem die gesetzlichen Mindeststandards.
Minijob vs. Midijob – Unterschiede
Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob endet: Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro brutto monatlich liegst du im Übergangsbereich (Gleitzone). Als Midijobber bist du voll sozialversicherungspflichtig – mit reduzierten Beiträgen. Der Minijob ist hingegen sozialversicherungsfrei (außer pauschale Rentenversicherung).
Die Grenzen gelten pro Beschäftigungsverhältnis. Welches Modell für dich passt, hängt vom Brutto und davon ab, ob du pauschale Abgaben (Minijob) oder vollen Versicherungsschutz mit reduzierten Beiträgen (Midijob) willst:
| Aspekt | Minijob | Midijob |
|---|---|---|
| Monatliches Brutto (2026) | Bis 603 € | 603,01 € – 2.000 € |
| Anmeldung | Minijob-Zentrale | Krankenkasse |
| Sozialversicherung | Grundsätzlich befreit (pauschale RV) | Voll pflichtig, reduzierte Beiträge |
| Arbeitgeber-Abgaben | Pauschal (~34,77 % im Gewerbe) | Gleitzone (~28 % → ~20 %) |
Vergleiche beide Modelle mit dem Midijob-Rechner und dem Minijob-Rechner.
Nachteile gegenüber sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Als Minijobber hast du einen geringeren Rentenanspruch – du zahlst nur den Pauschalbeitrag (oder gar nichts bei Befreiung). Keine Arbeitslosenversicherung bedeutet: Bei Jobverlust aus dem Minijob allein kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nimmst du einen Minijob während des Bezugs von ALG I auf, wird das Entgelt in der Regel angerechnet – der Zuverdienst kann die Leistung mindern.
Bei der Krankenversicherung bist du als alleiniger Minijobber entweder über den Ehepartner oder die Eltern familienversichert (Einkommensgrenzen beachten) oder musst dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Ohne andere Absicherung trägst du die vollen Beiträge selbst – ein wichtiger Unterschied zur sozialversicherungspflichtigen Teilzeit.
Als Nebenbeschäftigung bleibt der Minijob geringfügig, solange jedes einzelne Arbeitsverhältnis die 603-Euro-Grenze einhält – der Hauptjob wird nicht beeinflusst. Viele nutzen ihn als Zuverdienst neben Hauptjob oder Rente; mehrere Minijobs parallel sind möglich.
Für Arbeitgeber gilt: Beim Minijob führst du pauschal ab und gibst dem Minijobber eine Entgeltbescheinigung – keine klassische Lohnabrechnung wie bei sozialversicherungspflichtigen Jobs. Mehr zum Wechsel in die Sozialversicherungspflicht: Abschnitt „Ab wann gilt ein Minijob?“ oben.
Fazit
2026 gilt der Minijob bis 603 Euro brutto monatlich – bei Mindestlohn sind das etwa 43 Stunden im Monat. Du meldest bei der Minijob-Zentrale an, zahlst pauschale Abgaben und beachtest Zeiterfassung sowie Urlaubsanspruch. Im Schichtbetrieb lohnt sich der Abgleich von Plan und Ist-Entgelt – mit Ordio im Schichtplan oder direkt im Minijob-Rechner.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.
Häufige Fragen zu Minijob 2026
Ist die Minijob-Grenze 2026 brutto oder netto?
Die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro (2026) gilt für das monatliche Bruttoarbeitsentgelt – nicht für das Netto auf dem Konto. Steuern und der pauschale Rentenversicherungsbeitrag werden erst danach abgezogen. Entscheidend ist also, was vertraglich als Bruttolohn vereinbart und ausgezahlt wird.
Kann ich 20 Stunden pro Woche im Minijob arbeiten?
Nein – bei 20 Stunden pro Woche und Mindestlohn 13,90 Euro verdienst du etwa 1.112 Euro monatlich. Das überschreitet die Minijob-Grenze von 603 Euro (2026) deutlich. Du wärst sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Minijob bleibst du bei 13,90 Euro mit maximal etwa 43 Stunden im Monat – rund 10 Stunden pro Woche.
Kann ein Minijobber ein Arbeitszeitkonto haben?
Ja, auch Minijobber können ein Arbeitszeitkonto haben. Damit können Arbeitszeiten und Überstunden flexibel erfasst werden – ein Minijobber kann in einer Woche weniger arbeiten und in einer anderen mehr. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro (2026).
Ist ein 520-Euro-Job ein Teilzeitjob?
Nein – ein Minijob (früher oft „520-Euro-Job“ genannt) ist keine Teilzeit im arbeitsrechtlichen Sinn. Teilzeit bedeutet eine kürzere regelmäßige Wochenarbeitszeit als Vollzeit nach dem TzBfG. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit Entgeltgrenze (2026: 603 Euro monatlich brutto). Die Bezeichnung 520 Euro ist veraltet; entscheidend ist die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze.
Kann ich mich von der Rentenversicherung im Minijob befreien lassen?
Ja. Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber mit einem schriftlichen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen – idealerweise vor Arbeitsbeginn. Dann entfallen die Rentenansprüche aus diesem Job. Ohne Befreiung zahlst du 3,6 Prozent pauschal und erwirbst reduzierte Rentenansprüche.
Was kostet die Anmeldung eines Minijobs?
Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist für dich als Arbeitgeber kostenlos. Danach fallen monatliche Pauschalabgaben an – im Gewerbe insgesamt rund 34,77 Prozent, davon etwa 31,17 Prozent Arbeitgeberanteil. Der Minijobber zahlt 3,6 Prozent in die Rentenversicherung ein, sofern er keinen Befreiungsantrag stellt.
Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?
Bei einem Minijob mit 603 Euro Verdienst (2026) fallen im Gewerbe insgesamt rund 34,77 Prozent Pauschalabgaben an – der Arbeitgeberanteil liegt bei etwa 31,17 Prozent (ca. 188 Euro). Hinzu kann eine Pauschalsteuer von 2 Prozent kommen. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist kostenlos. Der Minijobber zahlt 3,6 Prozent in die Rentenversicherung.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Woche arbeiten?
Im Minijob 2026 darfst du maximal 603 Euro brutto im Monat verdienen. Bei 13,90 Euro Mindestlohn sind das etwa 43 Stunden monatlich – rund 10 Stunden pro Woche. Überschreitest du die Grenze, musst du sozialversicherungspflichtig angemeldet werden. Für deine konkrete Stundenzahl nutze den Minijob-Rechner.
Wie viele Stunden pro Woche sind bei der Minijob-Grenze 2026 möglich?
Bei der Minijob-Grenze von 603 Euro (2026) und Mindestlohn 13,90 Euro sind maximal etwa 43 Stunden im Monat möglich – das entspricht rund 10 Stunden pro Woche. Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden sind zulässig. Die genaue Zahl hängt immer vom monatlichen Brutto ab, nicht nur von der Wochenarbeitszeit auf dem Papier.
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt auch für Minijobber in der Gastronomie und stellt die Untergrenze des Stundenlohns dar. Der Arbeitgeber muss mindestens diesen Betrag zahlen – unabhängig davon, ob es sich um einen Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja – auch im Minijob hast du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche). Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird der Anspruch anteilig berechnet. Fällt ein Feiertag auf einen Werktag, steht Feiertagsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen zu.
Wie viele Stunden im Monat sind bei einem 450-Euro-Job?
Die Bezeichnung 450-Euro-Job ist veraltet – seit 2023 liegt die Grenze höher (2026: 603 Euro). Bei einem Verdienst von 450 Euro und Mindestlohn 13,90 Euro wären das etwa 32 Stunden im Monat. Entscheidend ist: Solange die monatliche Grenze (603 Euro) nicht überschritten wird, bleibt es ein Minijob. Nutze unseren Minijob-Rechner für die genaue Berechnung.
Ab wann gilt die Minijob-Grenze?
Ab dem 1. Januar 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 603 Euro monatlich brutto. Überschreitet der Verdienst diese Grenze regelmäßig, endet die Minijob-Regelung und der Arbeitnehmer muss sozialversicherungspflichtig angemeldet werden. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und wird jährlich angepasst.
Wie melde ich einen Minijob an?
Die Anmeldung erfolgt elektronisch bei der Minijob-Zentrale (MZ) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Der Arbeitgeber meldet den Minijobber über das MZ-Portal an. Du benötigst die Daten des Arbeitnehmers und die geplante Vergütung. Die Meldung muss vor Arbeitsaufnahme erfolgen, spätestens aber bis zum ersten Arbeitstag.
Was passiert, wenn ein Minijobber die Grenze überschreitet?
Überschreitet ein Minijobber die monatliche Grenze (603 Euro, 2026), muss er sozialversicherungspflichtig angemeldet werden. Der Arbeitgeber muss die Beiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen. Ausnahme: Bis zu zweimal jährlich darf in einzelnen Monaten das Doppelte (1.206 Euro) verdient werden – z.B. bei Krankheitsvertretung – wenn der Jahresdurchschnitt eingehalten wird.







