Ein Minijob – was viele machen, aber oft missverstehen. Was genau ist ein Minijob, ab wann gilt er, und wie viele Stunden darfst du bei 20 Stunden Woche wieviel im Monat gehalt eigentlich verdienen? In diesem Beitrag erklären wir dir die Regeln 2026: Verdienstgrenze, Anmeldung, Urlaubsanspruch und den Unterschied zum Midijob. So behältst du den Überblick – ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Besonders in der Gastronomie und im Einzelhandel sind Minijobber eine wichtige Säule der Personalplanung.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist eine Beschäftigung, bei der das monatliche Bruttoeinkommen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Nach § 8 I Nr. 1 SGB IV handelt es sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Du bist damit von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit; lediglich die Rentenversicherung greift pauschal (sofern du keinen Befreiungsantrag stellst).

Über lange Jahre hieß er „450-Euro-Job“ – heute liegt die Grenze höher: Ab 2026 bei 603 Euro monatlich. Die Bezeichnung „450-Euro-Job“ oder „520-Euro-Job“ ist veraltet. Vor allem Schichtbetriebe setzen auf Minijobber, um flexibel auf wechselnde Anforderungen zu reagieren. Mit Ordio behältst du Minijob-Stunden und Verdienstgrenzen im Schichtplan im Blick.

Typische Minijobber sind Aushilfen in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in der Pflege – oft mit flexiblen Arbeitsstunden. Für Arbeitgeber bedeutet der Minijob: Pauschale Abgaben, keine Lohnsteuer-Abrechnung für den Arbeitnehmer (der Arbeitgeber führt pauschal ab), und einfache Anmeldung über die Minijob-Zentrale. Die Bezeichnung „450-Euro-Job“ ist historisch – seit 2023 liegt die Grenze höher, 2026 bei 603 Euro.

Ab wann gilt ein Minijob?

Ein Minijob gilt, solange dein monatliches Bruttoarbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Ab dem 1. Januar 2026 liegt diese Grenze bei 603 Euro – sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und wird jährlich angepasst. Überschreitest du die Grenze regelmäßig, endet die Minijob-Regelung und du musst sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.

Bis zu zweimal jährlich darf in einzelnen Monaten das Doppelte (1.206 Euro) verdient werden – z.B. bei Krankheitsvertretung – wenn der Jahresdurchschnitt eingehalten wird. Die Grenze gilt pro Beschäftigungsverhältnis: Hast du mehrere Jobs, wird jedes einzeln geprüft. Historisch: Bis 2022 lag die Grenze bei 450 Euro, 2023 bei 520 Euro, 2024/2025 bei 560 Euro. Mit 603 Euro ab 2026 wird sie dynamisch angepasst.

Minijob: Stunden und Gehalt

Wie viele Stunden du bei einem Minijob arbeiten darfst, hängt vom Stundenlohn ab. Entscheidend ist: Das monatliche Brutto darf 603 Euro (2026) nicht überschreiten. Bei einem Mindestlohn in der Gastronomie von 13,90 Euro pro Stunde (2026) sind das etwa 43 Stunden im Monat – rund 10 Stunden pro Woche.

Beispiel: 20 Stunden Woche bei 13,90 Euro ergibt etwa 1.112 Euro monatlich – das überschreitet die Minijob-Grenze. Du wärst damit sozialversicherungspflichtig. Um im Minijob zu bleiben, darfst du bei 13,90 Euro maximal etwa 43 Stunden im Monat arbeiten. Für die genaue Berechnung nutze unseren kostenlosen Minijob-Rechner.

Die Frage „40 stunden im monat gehalt“ oder „15 stunden woche gehalt“ beantwortet sich ähnlich: Entscheidend ist immer das monatliche Brutto. Bei 40 Stunden im Monat und Mindestlohn 13,90 Euro wären das 556 Euro – unter der Grenze. Bei 15 Stunden Woche (ca. 65 Stunden/Monat) hingegeben deutlich darüber. Bei Arbeitsstunden pro Monat und Verdienstgrenze hilft der Rechner. Auch ein Arbeitszeitkonto ist bei Minijobbern möglich – Arbeitszeiten können flexibel verteilt werden, solange die monatliche Grenze nicht überschritten wird.

Anmeldung eines Minijobs

Die Anmeldung eines Minijobs erfolgt elektronisch bei der Minijob-Zentrale (MZ) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Der Arbeitgeber meldet den Minijobber über das MZ-Portal an – vor Arbeitsaufnahme, spätestens bis zum ersten Arbeitstag. Du benötigst die Daten des Arbeitnehmers und die geplante Vergütung.

Für den Arbeitgeber entstehen durch die Anmeldung in der Regel keine direkten Kosten. Allerdings trägt er den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (15 % des Bruttolohns). Bei 450 Euro Verdienst sind das 67,50 Euro. Der Minijobber zahlt 3,6 Prozent seines Arbeitsentgelts in die Rentenversicherung. Hinzu kommen eventuell Pauschalsteuern. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist kostenlos; der Arbeitgeber benötigt die Personalien des Arbeitnehmers, den Beginn der Beschäftigung und die vereinbarte Vergütung.

Wichtig: Midijobs werden hingegen bei der Krankenkasse angemeldet – nicht bei der Minijob-Zentrale. Verwechslungen können zu Nachforderungen und Bußgeldern führen. Die Zeiterfassung ist auch für Minijobber gesetzlich vorgeschrieben – Ordio unterstützt dich dabei. Alle Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten dokumentieren; bei Minijobbern hilft das zusätzlich, die Verdienstgrenze im Auge zu behalten und Überschreitungen zu vermeiden.

Urlaubsanspruch bei Minijobs

Ja, geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Anspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche). Bei Teilzeit werden die Urlaubstage anteilig berechnet. Die Frage „450 euro job urlaub“ oder „450 euro job urlaubsanspruch“ beantwortet sich damit: Der Urlaub wird anteilig zur geleisteten Arbeitszeit gewährt.

Zusätzlich haben Minijobber Anspruch auf Feiertagsentgelt, sofern der Feiertag auf einen Werktag fällt – die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Feiertagsarbeit oder Feiertagszuschläge. Für die genaue Berechnung des Urlaubsanspruchs bei variablen Arbeitszeiten hilft die Dokumentation der Zeiterfassung – z.B. mit Ordio. Der Urlaubsantrag muss wie bei allen Beschäftigten fristgerecht gestellt werden.

Minijob vs. Midijob – Unterschiede

Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob endet: Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro brutto monatlich liegst du im Übergangsbereich (Gleitzone). Als Midijobber bist du voll sozialversicherungspflichtig – mit reduzierten Beiträgen. Der Minijob ist hingegen sozialversicherungsfrei (außer pauschale Rentenversicherung).

Wann lohnt sich welches Modell? Bis 603 Euro: Minijob. Zwischen 603 und 2.000 Euro: Midijob mit Gleitzone. Über 2.000 Euro: volle Sozialversicherungspflicht. Die Grenzen gelten pro Beschäftigungsverhältnis – bei mehreren Jobs wird jeweils einzeln geprüft. Ein Midijob wird bei der Krankenkasse angemeldet, ein Minijob bei der Minijob-Zentrale. Wer mehr verdienen möchte, aber unter 2.000 Euro bleibt, profitiert vom Midijob durch vollen Sozialversicherungsschutz bei reduzierten Beiträgen – mehr dazu im Midijob-Ratgeber.

Nachteile gegenüber sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Als Minijobber hast du einen geringeren Rentenanspruch – du zahlst nur den Pauschalbeitrag. Keine Arbeitslosenversicherung bedeutet: Bei Jobverlust kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei Krankenversicherung bist du entweder familienversichert oder musst dich selbst versichern.

Minijob als Nebenbeschäftigung: Wer bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und einen Minijob dazu nimmt, bleibt im Minijob weiterhin geringfügig – die Grenze gilt pro Job. Der Hauptarbeitgeber wird nicht beeinflusst. Viele Arbeitnehmer nutzen den Minijob als Zuverdienst neben Hauptjob oder Rente.

Überschreitest du die monatliche Grenze, muss der Arbeitgeber dich sozialversicherungspflichtig anmelden. Die Beiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen dann an. Mit einem Arbeitszeitkonto kannst du Überstunden flexibel ausgleichen – dabei aber die Verdienstgrenze im Auge behalten. Für die Lohnabrechnung gilt beim Minijob: Der Arbeitgeber führt pauschal ab; der Arbeitnehmer erhält eine Bescheinigung.

Fazit

Ein Minijob gilt 2026 bis 603 Euro monatlich. Die Stunden hängen vom Stundenlohn ab – bei Mindestlohn etwa 43 Stunden im Monat. Anmeldung erfolgt bei der Minijob-Zentrale, Urlaubsanspruch besteht. Für Arbeitgeber im Schichtbetrieb sind Minijobber eine flexible Größe – mit Ordio behältst du Stunden und Verdienstgrenzen im Schichtplan im Blick. Nutze unseren Minijob-Rechner für die genaue Berechnung von Stunden und Verdienst.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.