Lohnarten sind die Bausteine jeder Lohnabrechnung. Sie ordnen einzelne Vergütungsbestandteile technisch zu – für Steuer, Sozialversicherung und Auswertung. Ohne Lohnarten wäre die Lohnbuchhaltung ein undurchsichtiges Chaos: Kein Arbeitgeber könnte Steuern und Sozialabgaben korrekt berechnen, keine Meldung an Finanzamt oder Sozialversicherung wäre möglich. In diesem Artikel erfährst du, was Lohnarten sind, welche drei Hauptkategorien es gibt (Brutto, Netto, Statistik), wie sie sich nach Entlohnungsformen unterscheiden und welche Lohnarten steuerfrei sind. Außerdem zeigen wir dir, wie Lohnarten in der Praxis angewendet werden und wie du sie mit Ordio verwaltest.
Was sind Lohnarten?
Lohnarten (auch Entgeltarten) sind Klassifikationen, die jeden Vergütungsbestandteil in der Lohnabrechnung eindeutig zuordnen. Sie definieren, ob ein Betrag zum Bruttolohn gehört, abgezogen wird oder nur für Statistiken verwendet wird. Die rechtliche Grundlage für die Vergütungspflicht bildet § 611a BGB: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Lohnarten sind die technische Umsetzung dieser Vergütung in der Buchhaltung.
In der Praxis werden Lohnarten und Entgeltarten teils synonym verwendet. DATEV und Lexware unterscheiden: Lohnarten beschreiben die abrechnungsrelevante Einordnung (Steuer, SV, Auswertung); Entgeltarten das, was konkret bezahlt wird (z. B. Stundenlohn, Überstundenzuschlag). Für die Lohnabrechnung sind beide Begriffe relevant – sie bestimmen, wie jeder Euro in der Abrechnung erscheint und verarbeitet wird.
Jede Lohnart hat bestimmte Merkmale: Sie legt fest, ob der Betrag der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt, ob er steuerfrei ist oder nur für statistische Auswertungen genutzt wird. Ohne diese technische Zuordnung wäre weder die korrekte Berechnung noch die Meldung an Finanzamt und Sozialversicherung möglich. Die Lohnarten bilden damit das Rückgrat jeder professionellen Lohnbuchhaltung.
Lohn vs Gehalt – der Unterschied
Vor der Detailbetrachtung der Lohnarten lohnt sich ein Blick auf die beiden häufigsten Vergütungsformen. Beide werden über Lohnarten abgebildet – der Unterschied liegt in der Berechnungslogik: Beim Lohn multiplizierst du Stunden oder Tage mit einem Satz; beim Gehalt zahlst du einen festen Betrag, unabhängig von der genauen Stundenzahl (sofern Vollzeit).
| Lohn | Gehalt |
|---|---|
| Abhängig von geleisteten Stunden oder Tagen | Fester monatlicher Betrag, unabhängig von Arbeitsstunden |
| Typisch für Arbeiter (Zeitarbeit, Produktion) | Typisch für Angestellte |
| Schwankt bei Überstunden oder Fehlzeiten | Konstant bei Vollzeit |
Beide Varianten werden in der Lohnabrechnung über Lohnarten abgebildet. Ein Arbeitnehmer mit Stundenlohn erhält z. B. eine Lohnart für die reguläre Arbeitszeit und eine weitere für Überstundenzuschläge. Ein Angestellter mit Festgehalt hat typischerweise eine Lohnart für das Grundgehalt und ggf. weitere für Sonderzahlungen. Daneben gibt es Besoldung (Beamte), Honorar (Freelancer) und Gage (Künstler) – jeweils mit eigenen Zuordnungen in der Abrechnung.
Die drei Lohnarten
Die zentrale Unterscheidung in der Lohnbuchhaltung erfolgt über drei Kategorien: Bruttolohnarten, Nettolohnarten und Statistiklohnarten. Sie beantworten die Frage: „Welche Lohnarten gibt es?“ auf struktureller Ebene. Jede Vergütung und jeder Abzug muss einer dieser drei Kategorien zugeordnet werden – sonst ist die Abrechnung fehlerhaft und Meldungen an Finanzamt oder Sozialversicherung können scheitern.
Bruttolohnarten
Bruttolohnarten umfassen alle Bezüge und Abzüge, die die Bemessungsgrundlage für Steuer und Sozialversicherung bilden. Dazu gehören:
- Bruttobezug: Regulärer Lohn, Überstundenzuschläge, Provisionen, Einmalzahlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
- Bruttoabzug: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Bruttobezüge addieren sich zum steuer- und SV-pflichtigen Einkommen. Alle Abzüge (Lohnsteuer, SV) werden auf dieser Summe berechnet. Ein typischer Ablauf: Der Arbeitnehmer hat 160 Stunden gearbeitet à 15 € = 2.400 € Bruttolohn. Dazu kommen 10 Überstunden mit 25 % Zuschlag = 187,50 €. Die Summe 2.587,50 € ist die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und SV. Bruttoabzüge senken diese Basis nicht – sie sind die Folge der Berechnung. Die Lohnsteuer wird z. B. mit den Lohnsteuertabellen ermittelt; die SV-Beiträge errechnen sich aus den Beitragssätzen und den Bemessungsgrenzen.
Bruttolohnarten beeinflussen die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Berechnung direkt. Sie sind damit das Herzstück jeder Lohnabrechnung. Beispiel: Ein Überstundenzuschlag von 50 € wird als Bruttobezug erfasst, erhöht die Bemessungsgrundlage und führt zu höheren Abzügen. Ein Sachbezug unter 50 €/Monat hingegen kann steuerfrei sein und wird anders zugeordnet.
Nettolohnarten
Nettolohnarten betreffen Beträge, die nach der Steuer- und SV-Berechnung anfallen. Dazu zählen:
- Nettobezug: z. B. steuerfreie Zuschläge, die direkt ausgezahlt werden
- Nettoabzug: z. B. Kreditraten, Versicherungsbeiträge, Vorschüsse
Sie verändern nicht die Bemessungsgrundlage, sondern lediglich den Auszahlungsbetrag. Die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers sind davon unberührt. Ein Beispiel: Ein steuerfreier Nachtzuschlag wird als Nettobezug ausgezahlt – er erhöht den Kontostand des Arbeitnehmers, wird aber nicht in die Lohnsteuerberechnung einbezogen. Umgekehrt verringert ein Nettoabzug (z. B. Kreditrate) nur den Auszahlungsbetrag, nicht die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Statistiklohnarten
Statistiklohnarten dienen ausschließlich der Auswertung und Meldung. Sie fließen nicht in die Berechnung von Steuer oder SV ein, werden aber für Meldungen an die Sozialversicherung, das Finanzamt oder die Statistik benötigt. Beispiele: Sondervergütungen für statistische Zwecke, bestimmte Zuschläge in der Meldung, Personengruppenschlüssel oder Beitragsgruppenschlüssel für die DEÜV-Meldung. Arbeitgeber müssen diese Lohnarten korrekt pflegen, damit die Meldungen fehlerfrei durchlaufen.
| Kategorie | Beeinflusst | Beispiele |
|---|---|---|
| Bruttolohnarten | Steuer, SV | Regulärer Lohn, Lohnsteuer, SV-Beiträge |
| Nettolohnarten | Nur Auszahlung | Steuerfreie Zuschläge, Nettoabzüge |
| Statistiklohnarten | Meldungen | Statistische Sondervergütungen |
Lohnarten nach Entlohnungsformen
Neben der Zuordnung nach Brutto/Netto/Statistik lassen sich Lohnarten nach der Entlohnungsform gliedern – also danach, wann und wie die Vergütung berechnet wird. Die Entlohnungsform legt fest, ob du nach Zeit, Leistung oder Beteiligung zahlst. In vielen Betrieben kommen mehrere Formen vor: z. B. Grundgehalt (Zeitlohn) plus Provision (Leistungslohn) plus Weihnachtsgeld (Beteiligungslohn). Jede Komponente hat ihre eigene Lohnart.
Zeitlohn
Beim Zeitlohn wird nach Arbeitszeit bezahlt – Stundenlohn oder Tageslohn. Der Arbeitnehmer erhält einen festen Satz pro Stunde oder Tag, unabhängig von der erbrachten Leistung. Zeitlohn ist typisch für viele Branchen – Gastronomie, Einzelhandel, Produktion – und bildet die Grundlage für die meisten Lohnabrechnungen. Die Lohnart für reguläre Arbeitszeit wird mit den erfassten Stunden multipliziert; Überstunden erhalten oft eine eigene Lohnart mit Zuschlag (z. B. 25 % oder 50 %). Eine präzise Arbeitszeiterfassung ist hier unerlässlich: Ohne korrekte Stundenerfassung fehlt die Basis für die Lohnberechnung. Tarifverträge legen oft fest, ab wann Überstunden anfallen und welcher Zuschlag gilt – diese Regeln müssen in den Lohnarten abgebildet werden.
Leistungslohn (Akkordlohn)
Beim Leistungslohn (auch Akkordlohn) hängt die Bezahlung von der erbrachten Leistung ab – z. B. produzierte Stückzahl, verkaufte Einheiten oder abgeschlossene Aufträge. Jede erbrachte Einheit wird mit einem festen Satz vergütet; mehr Leistung bedeutet mehr Lohn. Die Lohnarten unterscheiden hier z. B. zwischen Geldakkord (reine Leistungsvergütung) und Zeitakkord (Grundlohn plus Akkordzuschlag). Bei Provisionen im Vertrieb wird oft eine eigene Lohnart für den variablen Anteil genutzt. Für Akkordarbeit gelten besondere gesetzliche Anforderungen – z. B. darf der Arbeitnehmer den Arbeitsablauf selbst bestimmen können. Mehr dazu findest du im Lexikon-Eintrag Akkordarbeit.
Beteiligungslohn
Beim Beteiligungslohn erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundlohn variable Anteile – z. B. Prämien, Gewinnbeteiligungen oder Umsatzbeteiligungen. Diese werden über eigene Lohnarten erfasst. Wichtig: Einmalzahlungen wie Prämien oder Weihnachtsgeld unterliegen der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen; sie werden als Bruttobezug abgebildet und müssen korrekt in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Bei der SV unterliegen Einmalzahlungen dem Faktorverfahren – es wird ein bestimmter Anteil (z. B. ein Viertel) in die Beitragsberechnung einbezogen, um die monatliche Belastung zu glätten. Die Lohnart muss daher klar als Einmalzahlung gekennzeichnet sein.
| Entlohnungsform | Berechnungsbasis | Typische Lohnarten |
|---|---|---|
| Zeitlohn | Arbeitszeit (Stunden/Tage) | Stundenlohn, Tageslohn, Grundgehalt |
| Leistungslohn | Erbrachte Leistung | Akkordlohn, Provision, Stücklohn |
| Beteiligungslohn | Betriebsergebnis/Umsatz | Prämie, Gewinnbeteiligung |
Lohnarten in der Lohnbuchhaltung
Welche Lohnarten gibt es in der Lohnabrechnung konkret? Jede Lohnabrechnung setzt sich aus einer Reihe von Lohnarten zusammen, die je nach Branche, Tarifvertrag und individuellem Arbeitsvertrag variieren. In der Praxis findest du unter anderem:
- Bruttolohn / Nettolohn: Hauptvergütung und Auszahlungsbetrag
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Steuerliche Abzüge
- Sozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
- Überstundenzuschläge: Erhöhte Vergütung für Mehrarbeit
- Einmalzahlungen: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus
- Provisionen: Vertriebsvergütung
- Lohnfortzahlung: Bei Krankheit oder Urlaub
- Fahrtkostenerstattung: Pendlerpauschale oder Erstattung von Fahrtkosten
- Vergütung bei Kurzarbeit: Gekürztes Arbeitsentgelt; Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitsagentur gezahlt und separat ausgewiesen
Die Reihenfolge in der Lohnabrechnung folgt meist: Zuerst die Bruttobezüge (Grundlohn, Zuschläge, Einmalzahlungen), dann die Bruttoabzüge (Steuer, SV), schließlich die Nettobezüge und Nettoabzüge. Am Ende steht der Auszahlungsbetrag. Jede Position wird mit der zugehörigen Lohnart versehen – so kann der Arbeitnehmer nachvollziehen, woher jeder Euro kommt und wohin er geht. Fehlt eine Lohnart oder ist sie falsch zugeordnet, kann das zu falschen Abzügen oder Meldungsfehlern führen. Eine detaillierte Anleitung zur Erstellung findest du im Ratgeber Wie erstelle ich eine Lohnabrechnung?
Steuerfreie Lohnarten
Welche Lohnarten sind steuerfrei? Bestimmte Vergütungsbestandteile sind nach § 3 EStG und § 3b EStG von der Lohnsteuer befreit. Sie müssen trotzdem in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden – mit der Kennzeichnung, dass sie steuerfrei sind. Dazu gehören unter anderem:
Sachbezüge und Aufmerksamkeiten
- Sachbezüge: Bis 50 € monatlich (z. B. Mitarbeiterrabatte, Essen, Getränke) sind steuerfrei. Wird der Wert überschritten, ist der gesamte Sachbezug zu versteuern – nicht nur der übersteigende Betrag.
- Aufmerksamkeiten: Bis 60 € pro Jahr (z. B. kleinere Geschenke, Blumen) sind steuerfrei. Wird der Betrag überschritten, unterliegt der gesamte Wert der Lohnsteuer.
- Gesundheitsförderung: Bis 600 € pro Jahr für bestimmte Maßnahmen (z. B. Fitness, Raucherentwöhnung) – die Voraussetzungen sind im EStG und in Verwaltungsanweisungen geregelt.
Für den Arbeitgeber lohnt sich die Nutzung dieser Freigrenzen: Sie verbessern die Attraktivität des Arbeitgebers ohne zusätzliche Steuer- und SV-Last für den Arbeitnehmer. In der Lohnabrechnung erscheinen sie als eigene Position mit dem Hinweis „steuerfrei“.
Zuschläge § 3b EStG
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Freigrenzen und Prozentsätze sind gesetzlich festgelegt. So sind z. B. Nachtzuschläge (20–6 Uhr) bis zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei; Sonn- und Feiertagszuschläge ebenfalls. Die genauen Grenzen findest du in § 3b EStG. Für die Lohnabrechnung bedeutet das: Diese Zuschläge werden als eigene Lohnarten erfasst und bei der Lohnsteuerberechnung nicht berücksichtigt – sie erhöhen aber den Nettolohn.
Sonstige steuerfreie Bezüge
- Verpflegungsmehraufwand: Bei Dienstreisen – Details im Lexikon Verpflegungsmehraufwand
- Auslagenersatz: Erstattung von beruflich veranlassten Auslagen
- Fortbildung: Bestimmte Bildungsmaßnahmen
- Arbeitsmittel: Vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Handy) im notwendigen Umfang
Wichtig: Die Freigrenzen und Voraussetzungen können sich ändern. Prüfe bei neuen oder ungewöhnlichen Vergütungsbestandteilen die aktuelle Rechtslage oder hole dir Rat beim Steuerberater. Eine fehlerhafte Zuordnung als steuerfrei kann Nachforderungen und Bürokratie nach sich ziehen.
Lohnartennummern und DATEV
Welche Lohnarten gibt es bei DATEV? DATEV nutzt vierstellige Lohnartennummern, die Brutto- und Nettozuordnung sowie die Kontierung festlegen. Beispiele: 2100 (Bruttolohn), 2200 (Lohnsteuer), 2300 (SV-Beitrag). Über den DLS-Export werden die Lohnarten an den Steuerberater übergeben. Die genaue Nummerierung hängt vom Mandantenkreis und der Konfiguration ab. Jede Lohnart hat einen Lohnartentyp (Bruttobezug, Bruttoabzug, Nettobezug, Nettoabzug, Statistik) und wird für die Buchhaltung kontiert. Wenn du Lohnbuchhaltung selbst machst oder an einen Steuerberater übergibst, musst du die Lohnarten deiner Lohnsoftware mit dem DATEV-Schema abgleichen.
Eine typische Lohnarten-Liste umfasst je nach Betrieb z. B.: Bruttolohn (2100), Überstundenzuschlag (2110), Urlaubsgeld (2120), Weihnachtsgeld (2130), Lohnsteuer (2200), Kirchensteuer (2210), Solidaritätszuschlag (2220), SV-Beitrag Arbeitnehmer (2300), Nettoabzug (2400). Die ersten beiden Ziffern kennzeichnen oft die Kategorie; die letzten beiden die konkrete Art. Abweichungen sind möglich – entscheidend ist die einheitliche Verwendung im Betrieb und die Übereinstimmung mit dem Steuerberater.
Lohnarten bei Kurzarbeit
Welche Lohnarten werden bei Kurzarbeit gekürzt? Bei Kurzarbeit reduziert sich das Arbeitsentgelt entsprechend der ausgefallenen Arbeitsstunden. Die Lohnart für den regulären Bruttolohn zeigt dann den gekürzten Betrag – also das tatsächlich geleistete Arbeitsentgelt. Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und erscheint als eigene Lohnart bzw. gesonderte Position; es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zuschläge (z. B. für Überstunden) entfallen in Kurzarbeitsphasen typischerweise, da keine Überstunden anfallen. Die Lohnabrechnung bei Kurzarbeit enthält daher: gekürztes Bruttolohn, Kurzarbeitergeld, ggf. Rest-SV-Beiträge und Lohnsteuer auf das reduzierte Einkommen.
Wichtig: Nicht alle Lohnarten werden bei Kurzarbeit gekürzt. Steuerfreie Zuschläge (z. B. Nachtzuschläge) bleiben erhalten, wenn sie tatsächlich angefallen sind. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld können tariflich oder vertraglich gekürzt werden – je nach Vereinbarung. Die korrekte Abbildung in der Lohnabrechnung erfordert eine sorgfältige Zuordnung jeder Lohnart zum Kurzarbeitsmodell.
Lohnarten mit Ordio verwalten
Mit Ordio Payroll verwaltest du Lohnarten zentral: Du konfigurierst die relevanten Lohnarten und verknüpfst sie mit den Anstellungsverhältnissen deiner Mitarbeiter. Die Arbeitszeiterfassung liefert die Basis – Arbeitsstunden, Überstunden und Zuschläge fließen direkt in die vorbereitende Lohnbuchhaltung. So bleibt die Zuordnung stimmig und der Export an den Steuerberater fehlerfrei. Ordio unterstützt dich dabei, die richtigen Lohnarten für jede Vergütungsart zu wählen und sie konsistent über alle Abrechnungen hinweg zu nutzen.
Praktisch bedeutet das: Du legst einmal fest, welche Lohnarten in deinem Betrieb genutzt werden (z. B. Stundenlohn, Überstundenzuschlag, Urlaubsgeld) und weist sie den Mitarbeitern zu. Beim monatlichen Abrechnungsprozess werden die erfassten Zeiten und Zuschläge automatisch den richtigen Lohnarten zugeordnet. Der Steuerberater erhält einen sauberen Export, und du vermeidest Nachfragen oder Korrekturen. Gerade in Branchen mit variablem Personal (Gastronomie, Einzelhandel, Pflege) spart das erheblich Zeit.
Fazit
Lohnarten strukturieren jede Lohnabrechnung: Bruttolohnarten, Nettolohnarten und Statistiklohnarten bilden die drei Hauptkategorien. Entlohnungsformen wie Zeitlohn, Leistungslohn und Beteiligungslohn bestimmen, wie die Vergütung berechnet wird. Steuerfreie Lohnarten – von Sachbezügen über Zuschläge bis Verpflegungsmehraufwand – reduzieren die Steuerlast. Mit einer professionellen Lohnbuchhaltung und passender Software wie Ordio behältst du den Überblick und erfüllst alle gesetzlichen Anforderungen. Ob du die Lohnabrechnung selbst erstellst oder an einen Steuerberater übergibst: Die korrekte Zuordnung der Lohnarten ist der erste Schritt zu einer fehlerfreien Abrechnung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.