Rund 40% deines Bruttogehalts können Steuern und Abzüge ausmachen – die Lohnsteuer ist dabei der größte Posten. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Was Lohnsteuer genau ist, wie sie berechnet wird und welche Pflichten Arbeitgeber haben, erklären wir dir hier.
Was ist Lohnsteuer? Definition & rechtliche Grundlage
Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie wird vom Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Rechtlich geregelt ist die Lohnsteuer in § 38a EStG (Einkommensteuergesetz) und der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV).
Der Arbeitgeber fungiert als Steuerbevollmächtigter: Er berechnet die Lohnsteuer anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM), behält sie vom Bruttolohn ein und führt sie monatlich an die Finanzverwaltung ab. Die Lohnsteuer ist damit keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung – die endgültige Steuerlast wird erst mit der Einkommensteuererklärung ermittelt.
Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
Die Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Einkommensteuer wird jährlich über die Steuererklärung berechnet – rückwirkend und endgültig. Wenn du zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt hast, bekommst du Geld zurück; wenn zu wenig, kommt es zur Nachzahlung.
| Lohnsteuer | Einkommensteuer |
|---|---|
| Monatlich vom Gehalt einbehalten | Jährlich über die Steuererklärung berechnet |
| Vorauszahlung | Endabrechnung |
| Arbeitgeber führt ans Finanzamt ab | Du rechnest mit dem Finanzamt ab |
| Berechnung anhand ElStAM + Lohnsteuertabellen | Veranlagung berücksichtigt alle Einkünfte, Freibeträge, Abzüge |
Lohnsteuer vs. Lohnsteuerbescheinigung vs. Lohnsteuerabzug
Diese drei Begriffe werden oft verwechselt. Die Lohnsteuer ist die Steuer selbst. Die Lohnsteuerbescheinigung ist das Jahresdokument, das Arbeitgeber bis 28. Februar des Folgejahres ausstellen müssen – sie fasst alle Lohnsteuerbeträge des Jahres zusammen. Der Lohnsteuerabzug bezeichnet den Vorgang: den Einbehalt der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bei der Lohnzahlung.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Lohnsteuer | Die Steuer auf Arbeitseinkommen (Vorauszahlung Einkommensteuer) |
| Lohnsteuerbescheinigung | Jahresdokument mit allen Lohnsteuerbeträgen für die Steuererklärung |
| Lohnsteuerabzug | Der Vorgang: Einbehalt durch Arbeitgeber bei Lohnzahlung |
Wie wird die Lohnsteuer berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach dem Grundtarif in § 32a EStG. Entscheidend sind deine Steuerklasse, das zu versteuernde Einkommen (zvE) und der Grundfreibetrag. Das zvE ergibt sich aus dem Bruttoarbeitslohn abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und steuerfreier Beträge. 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 € – bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer und damit keine Lohnsteuer an. Die Grenzwerte werden jährlich angepasst (Valorisierung), um die kalte Progression abzumildern.
Zu versteuerndes Einkommen (zvE) – kurz
Berechnung: Bruttoarbeitslohn minus Sozialversicherungsbeiträge minus Freibeträge (z.B. Werbungskostenpauschale) ergibt das zvE. Die Lohnsteuertabellen des Bundesfinanzministeriums (Grundtabelle, Splittingtabelle) gelten als maßgeblich. Für eine präzise Berechnung nutze unseren Brutto-Netto-Rechner oder den Einkommensteuer-Rechner.
Steuerstufen 2026
- Bis 12.348 €: 0%
- 12.349 € – 17.799 €: 14–24%
- 17.800 € – 69.878 €: 24–42%
- 69.879 € – 277.825 €: 42%
- Ab 277.826 €: 45%
Beispieltabelle: Lohnsteuer bei typischen Bruttobeträgen
Die folgenden Werte gelten für Steuerklasse I, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer (Richtwerte, Stand 2026). Der prozentuale Anteil steigt mit dem Einkommen – es gibt keinen festen Prozentsatz, der für alle gilt.
| Brutto (monatlich) | Brutto (jährlich) | Lohnsteuer ca. (monatlich) |
|---|---|---|
| 1.000 € | 12.000 € | 0 € (unter Grundfreibetrag) |
| 2.000 € | 24.000 € | ca. 180–220 € |
| 3.000 € | 36.000 € | ca. 350–400 € |
| 4.000 € | 48.000 € | ca. 550–600 € |
| 2.500 € | 30.000 € | ca. 280–320 € |
| 5.000 € | 60.000 € | ca. 750–850 € |
Steuerklassen und Lohnsteuer
Steuerklassen I bis VI
Die Steuerklassen (I bis VI) bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Steuerklasse I gilt für Ledige ohne Kinder, II für Alleinerziehende, III und V für Verheiratete (Kombination), IV für Verheiratete mit Faktor, VI für Zweitjobs. Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Vorauszahlung – die Jahressteuer wird in der Steuererklärung ermittelt.
Bei Steuerklasse IV können Verheiratete das Faktorverfahren wählen: Der Arbeitgeber berücksichtigt die gemeinsame Steuerlast prozentual, sodass die monatliche Vorauszahlung näher an der tatsächlichen Jahressteuer liegt. Ohne Faktorverfahren kann es zu einer größeren Nachzahlung oder Rückzahlung kommen.
Wechsel der Steuerklasse
Ein Wechsel der Steuerklasse (z.B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes) wirkt sich sofort auf die monatliche Lohnsteuer aus. Beantrage den Wechsel beim Finanzamt – idealerweise bis 30. November für das Folgejahr, damit die ElStAM rechtzeitig aktualisiert werden.
Bei welchem Gehalt zahlt man keine Lohnsteuer?
Grundfreibetrag
Unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Lohnsteuer an. Das entspricht etwa 1.029 € Brutto pro Monat.
Minijob und Midijob
Minijobber (bis 603 €/Monat 2026) zahlen in der Regel keine Lohnsteuer, da sie unter dem Grundfreibetrag liegen. Mit unserem Minijob-Rechner prüfst du, ob dein Verdienst unter der Grenze liegt. Bei Midijobs (603 € bis 2.000 €) kann Lohnsteuer anfallen, abhängig von der Steuerklasse und weiteren Freibeträgen – nutze unseren Midijob-Rechner für eine überschlägige Berechnung.
Freibeträge
Wer Freibeträge (z.B. für Werbungskosten oder Kinder) geltend macht, kann auch bei höherem Brutto weniger oder keine Lohnsteuer zahlen – die Freibeträge werden in den ElStAM hinterlegt und mindern den monatlichen Abzug.
Lohnsteuer zurückbekommen
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung – die Steuererklärung ist die Endabrechnung. Wenn du zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt hast, hast du einen Anspruch gegenüber dem Finanzamt. Die meisten Arbeitnehmer bekommen bei einer Steuererklärung Geld zurück – im Schnitt etwa 1.000 € pro Jahr. Das Finanzamt und dein Arbeitgeber stellen sicher, dass du nicht zu wenig zahlst; in der Regel wird dir zu viel abgezogen, wenn du nicht aktiv wirst.
Typische Gründe für eine Rückzahlung: Werbungskosten über der Pauschale (z.B. Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildung), Homeoffice, Sonderausgaben (Spenden, bestimmte Versicherungen), außergewöhnliche Belastungen (z.B. hohe Krankheitskosten), Jobwechsel, Kurzarbeit, Elternzeit. Eine Steuererklärung kannst du jährlich abgeben – prüfe, ob du zur Abgabe verpflichtet bist.
Alternativ zur Rückzahlung nach der Steuererklärung: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wird weniger Lohnsteuer monatlich einbehalten – du erhältst mehr Netto statt eine große Rückzahlung am Jahresende. Siehe dazu den Abschnitt Lohnsteuerermäßigung unten.
Fristen: Als Nicht-Verpflichteter kannst du die Steuererklärung in der Regel bis 31. Juli des Folgejahres abgeben (z.B. Steuerjahr 2025 bis 31. Juli 2026). Wer zur Abgabe verpflichtet ist (z.B. bei Freibeträgen in den ElStAM), muss bis 31. Mai abgeben. Die elektronische Abgabe über ELSTER oder Steuersoftware ist Standard.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Zusätzlich zur Lohnsteuer wird oft der Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer) einbehalten. Der Soli fällt nur an, wenn die Lohnsteuer einen Freibetrag überschreitet – typischerweise ab etwa 81 € Lohnsteuer pro Monat.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer (8% oder 9% der Lohnsteuer, je nach Bundesland) zahlen nur Kirchenmitglieder. Sie ist in Bayern und Baden-Württemberg 8%, in den übrigen Bundesländern 9% der Lohnsteuer. Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt keine Kirchensteuer. Beide Zuschläge werden vom Arbeitgeber zusammen mit der Lohnsteuer berechnet und abgeführt.
Arbeitgeberpflichten: Einbehalt, Abführung, ELSTER
Als Arbeitgeber musst du die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einbehalten und monatlich an das Finanzamt abführen. Die ElStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) ersetzen die frühere Lohnsteuerkarte – sie enthalten Steuerklasse, Freibeträge und weitere Merkmale. Dazu gehören:
- Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) für jeden Mitarbeiter
- Berechnung der Lohnsteuer anhand der Lohnsteuertabellen bzw. Software
- Monatliche Lohnsteueranmeldung über ELSTER
- Fristgerechte Abführung (in der Regel bis zum 10. des Folgemonats)
- Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung bis 28. Februar des Folgejahres
Moderne Lohnabrechnungssoftware wie Ordio unterstützt dich bei der korrekten Berechnung und Meldung. Die Lohnabrechnung muss die Lohnsteuer transparent ausweisen – so können Mitarbeiter nachvollziehen, wie sich ihr Nettoentgelt zusammensetzt.
Lohnsteuer und Lohnabrechnung
Auf jeder Lohnabrechnung findest du die Lohnsteuer als Abzugsposition – meist unter „Abzüge“ oder „Steuern“. Dort stehen typischerweise Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (falls zutreffend) und Kirchensteuer (falls zutreffend). Die Lohnsteuer wird als eigene Zeile ausgewiesen. Verwechsle „Steuern“ nicht mit „Sozialabgaben“ (Rente, Krankenversicherung, Pflege, Arbeitslosenversicherung) – beide reduzieren dein Netto, aber aus unterschiedlichen Gründen.
Bei Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Bonus) wird die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt (Differenzbesteuerung) – der Arbeitgeber rechnet die Steuer auf das kumulierte Jahreseinkommen und zieht die bereits einbehaltene Lohnsteuer ab. Dadurch kann der Abzug bei Sonderzahlungen höher ausfallen als bei regulärem Gehalt.
Bruttolohn minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge ergibt das Nettogehalt. Die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBeSchV) schreibt vor, dass alle Abzüge transparent ausgewiesen werden müssen. Die Lohnbuchhaltung stellt sicher, dass alle Abzüge korrekt berechnet und dokumentiert werden. Für die jährliche Steuererklärung brauchst du die Angaben – die Lohnsteuerbescheinigung fasst sie zum Jahresende zusammen.
Lohnsteuerermäßigung: Antrag und Fristen
Wenn du hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hast, kannst du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen. Dann wird weniger Lohnsteuer einbehalten – du erhältst monatlich mehr Netto statt eine große Rückzahlung nach der Steuererklärung. Die Frist: Bis 30. November für das Folgejahr. Ein vereinfachter Antrag (Vordruck) ist möglich, wenn die Voraussetzungen klar sind. Den Antrag findest du beim Finanzamt oder über ELSTER.
Lohnt sich vor allem bei: hohen Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale), Kinderbetreuungskosten, Spenden, außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgaben wie Altersvorsorge. Wer den Antrag vergisst, kann die Steuerermäßigung trotzdem über die Einkommensteuererklärung geltend machen – erhält dann aber erst die Rückzahlung nach dem Veranlagungsbescheid.
Fazit
Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Arbeitseinkommen. Der Arbeitgeber behält sie ein und führt sie ans Finanzamt ab. Die Höhe hängt von der Steuerklasse, dem Bruttolohn und dem Grundfreibetrag ab.
Mit einer professionellen Lohnabrechnungssoftware wie Ordio stellst du sicher, dass Lohnsteuer und alle Abzüge korrekt berechnet und fristgerecht gemeldet werden. So erfüllst du deine Pflichten als Arbeitgeber und vermeidest Nachforderungen oder Bußgelder.