Lexikon
Lohnsteuer 2026: Definition, Berechnung & Steuerklassen

Kurzantwort: Die Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer aus dem Arbeitslohn – kein eigener Steuertyp. Dein Arbeitgeber berechnet sie anhand der ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: Steuerklasse, Freibeträge) und der Lohnsteuertabellen; unter dem Grundfreibetrag 2026 (12.348 €) fällt in der Regel nichts an. Stand: Oktober 2026. Keine individuelle Steuerberatung.
Für HR und Payroll zählen ELStAM-Abruf, Lohnsteueranmeldung und die Ausweisung auf der Lohnabrechnung; für dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer geht es um die Höhe des monatlichen Abzugs. Im Artikel: Definition und Berechnung, Steuerklassen, Tabellen und Arbeitgeberpflichten – ergänzt um Lohnsteuerabzug und Lohnsteuerbescheinigung. Mit Lohnsteuer-Rechner, Brutto-Netto-Rechner oder Einkommensteuer-Rechner kannst du Beträge nachrechnen. Zusammen mit Sozialabgaben ergibt sich dein Nettoentgelt.
Was ist Lohnsteuer? Definition & rechtliche Grundlage
Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie wird vom Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Rechtlich geregelt ist die Lohnsteuer in § 38a EStG und der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV).
Der Arbeitgeber fungiert als Steuerbevollmächtigter: Er berechnet die Lohnsteuer anhand der ELStAM, behält sie vom Bruttolohn ein und führt sie über die Lohnsteueranmeldung an die Finanzverwaltung ab. Die Lohnsteuer ist damit keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung – die endgültige Steuerlast wird erst mit der Einkommensteuererklärung ermittelt.
Wer zahlt Lohnsteuer? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Selbständige und Freiberufler zahlen keine Lohnsteuer, sondern Einkommensteuer (oft als Vorauszahlung). Minijobs und sehr niedrige Bruttolöhne fallen oft unter den regulären Lohnsteuerabzug – Details im Abschnitt „Bei welchem Gehalt zahlt man keine Lohnsteuer?“.
Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
Die Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Einkommensteuer wird jährlich über die Steuererklärung berechnet – rückwirkend und endgültig. Wenn du zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt hast, bekommst du Geld zurück; wenn zu wenig, kommt es zur Nachzahlung.
Praktisch: Auf der Lohnabrechnung siehst du die Lohnsteuer als monatlichen Abzug; die Einkommensteuer „kommt“ erst im Veranlagungsbescheid zum Tragen. Mehrere Jobs, Nebeneinkünfte oder Kapitalerträge fließen nur in die Jahresveranlagung ein – nicht in die monatliche Lohnsteuerformel deines Hauptarbeitgebers.
| Lohnsteuer | Einkommensteuer |
|---|---|
| Monatlich vom Gehalt einbehalten | Jährlich über die Steuererklärung berechnet |
| Vorauszahlung | Endabrechnung |
| Arbeitgeber führt ans Finanzamt ab | Du rechnest mit dem Finanzamt ab |
| Berechnung anhand ELStAM + Lohnsteuertabellen | Veranlagung berücksichtigt alle Einkünfte, Freibeträge, Abzüge |
Lohnsteuer vs. Lohnsteuerbescheinigung vs. Lohnsteuerabzug
Diese drei Begriffe werden oft verwechselt – in HR-Gesprächen, bei der Steuererklärung und in der Payroll. Die Lohnsteuer ist die Steuer selbst. Die Lohnsteuerbescheinigung ist das Jahresdokument, das Arbeitgeber bis 28. Februar des Folgejahres ausstellen müssen – sie fasst alle Lohnsteuerbeträge des Jahres zusammen. Der Lohnsteuerabzug bezeichnet den Vorgang: den Einbehalt der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bei der Lohnzahlung.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Lohnsteuer | Die Steuer auf Arbeitseinkommen (Vorauszahlung Einkommensteuer) |
| Lohnsteuerbescheinigung | Jahresdokument mit allen Lohnsteuerbeträgen für die Steuererklärung |
| Lohnsteuerabzug | Der Vorgang: Einbehalt durch Arbeitgeber bei Lohnzahlung |
Merksatz: Jeden Monat läuft der Lohnsteuerabzug; einmal im Jahr erhältst du die Lohnsteuerbescheinigung als Summe aller einbehaltenen Lohnsteuerbeträge – Grundlage für ELSTER und deinen Steuerberater.
Wie wird die Lohnsteuer berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach dem Grundtarif in § 32a EStG – von den unteren Freibetragszonen bis zu den obersten Grenzsteuersatz-Stufen (Spitzensteuersatz). Entscheidend sind deine Steuerklasse, das zu versteuernde Einkommen (zvE) und der Grundfreibetrag. Das zvE ergibt sich aus dem Bruttoarbeitslohn abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und steuerfreier Beträge. 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 € – bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer und damit keine Lohnsteuer an. Die Grenzwerte werden jährlich angepasst (Valorisierung), um die kalte Progression abzumildern.
Zu versteuerndes Einkommen (zvE) – kurz
Berechnung: Bruttoarbeitslohn minus Sozialversicherungsbeiträge minus Freibeträge (z.B. Werbungskostenpauschale) ergibt das zvE. Die Lohnsteuertabellen des Bundesfinanzministeriums (Grundtabelle, Splittingtabelle) gelten als maßgeblich. Für eine präzise Berechnung nutze den Lohnsteuer-Rechner, den Brutto-Netto-Rechner oder den Einkommensteuer-Rechner. Die amtlichen Lohnsteuertabellen des BMF sind für Payroll die Referenz.
Steuerstufen 2026
- Bis 12.348 €: 0%
- 12.349 € – 17.799 €: 14–24%
- 17.800 € – 69.878 €: 24–42%
- 69.879 € – 277.825 €: 42%
- Ab 277.826 €: 45%
Beispieltabelle: Lohnsteuer bei typischen Bruttobeträgen
Die folgenden Werte gelten für Steuerklasse I (ledig), ohne Kirchensteuer, ohne zusätzliche Freibeträge in den ELStAM – Richtwerte, Stand 2026. Die Lohnsteuer steigt progressiv; ein fester Prozentsatz auf den Bruttolohn gibt es nicht.
| Brutto (monatlich) | Brutto (jährlich) | Lohnsteuer ca. (monatlich) |
|---|---|---|
| 1.000 € | 12.000 € | 0 € (unter Grundfreibetrag) |
| 2.000 € | 24.000 € | ca. 180–220 € |
| 2.500 € | 30.000 € | ca. 280–320 € |
| 3.000 € | 36.000 € | ca. 350–400 € |
| 4.000 € | 48.000 € | ca. 550–600 € |
| 5.000 € | 60.000 € | ca. 750–850 € |
Wer eine Lohnsteuertabelle 2026 oder Werte für Steuerklasse 1 sucht, findet die verbindlichen Monats- und Jahrestabellen beim BMF (Programmablaufplan). Die Tabelle oben dient der Orientierung; in der Payroll binden Teams die amtlichen XML-/PAP-Daten in die Lohnsoftware ein.
Steuerklassen und Lohnsteuer
Wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, hängt vor allem von deiner Steuerklasse und den ELStAM ab – unabhängig davon, ob du den Abzug als Arbeitnehmer siehst oder als Arbeitgeber berechnest.
Steuerklassen I bis VI
Die Steuerklassen (I bis VI) bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Steuerklasse I gilt für Ledige ohne Kinder, II für Alleinerziehende, III und V für Verheiratete (Kombination), IV für Verheiratete mit Faktor, VI für Zweitjobs. Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Vorauszahlung – die Jahressteuer wird in der Steuererklärung ermittelt.
Bei Steuerklasse IV können Verheiratete das Faktorverfahren wählen: Der Arbeitgeber berücksichtigt die gemeinsame Steuerlast prozentual, sodass die monatliche Vorauszahlung näher an der tatsächlichen Jahressteuer liegt. Ohne Faktorverfahren kann es zu einer größeren Nachzahlung oder Rückzahlung kommen.
| Klasse | Typische Situation | Hinweis zur Lohnsteuer |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | Grundtarif ohne Splitting |
| II | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
| III | Verheiratet, deutlich höheres Einkommen als Partner/in | Oft niedrigere monatliche Lohnsteuer |
| IV | Verheiratet, ähnliche Einkommen | Optional mit Faktorverfahren |
| V | Verheiratet, Gegenstück zu III beim Partner | Oft höhere monatliche Lohnsteuer |
| VI | Zweit- oder Nebenjob | Voller Tarif ohne Grundfreibetrag-Neuzuordnung |
Ausführliche Tabellen, Kombinationen und Wechselregeln: Steuerklassen.
Wechsel der Steuerklasse
Ein Wechsel der Steuerklasse (z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes) wirkt sich auf die monatliche Lohnsteuer aus. Beantrage den Wechsel beim Finanzamt – idealerweise bis 30. November für das Folgejahr, damit die ELStAM rechtzeitig aktualisiert werden.
Bei welchem Gehalt zahlt man keine Lohnsteuer?
Ob überhaupt Lohnsteuer einbehalten wird, hängt vom zustehenden Grundfreibetrag, Minijob-/Midijob-Grenzen und geltenden Freibeträgen ab – hier die gängigsten Konstellationen.
Grundfreibetrag
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht der reine Bruttolohn: Nach Sozialversicherung und Freibeträgen kann Lohnsteuer auch bei höherem Brutto entfallen – oder umgekehrt anfallen, obwohl das Brutto niedrig wirkt. Unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € zvE (2026) fällt keine Lohnsteuer an; grob entspricht das etwa 1.029 € Brutto pro Monat vor Abzügen, ist aber kein fester Schwellenwert auf dem Lohnzettel.
Minijob und Midijob
Minijobber (bis 603 €/Monat 2026) werden oft pauschal besteuert oder fallen nicht unter den normalen Lohnsteuerabzug – je nach Vertrag und Meldung. Mit dem Minijob-Rechner siehst du, wie sich Verdienst und Abgaben zusammensetzen. Bei Midijobs (603 € bis 2.000 €) kann Lohnsteuer anfallen, abhängig von der Steuerklasse und weiteren Freibeträgen – nutze unseren Midijob-Rechner für eine überschlägige Berechnung. Bei kurzfristiger Beschäftigung (höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage) darf der Arbeitgeber pauschal 25 % Lohnsteuer einbehalten, wenn der durchschnittliche Tageslohn 150 € nicht übersteigt – Details in § 40a EStG.
Freibeträge
Wer Freibeträge (Werbungskosten, Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen) in den ELStAM eintragen lässt, zahlt monatlich weniger Lohnsteuer – auch wenn der Bruttolohn unverändert bleibt. Die Werbungskosten-Pauschale (1.230 €/Jahr) ist in der Lohnsteuerberechnung bereits berücksichtigt; höhere Kosten brauchst du per Lohnsteuerermäßigung oder Steuererklärung.
Lohnsteuer zurückbekommen
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung – die Steuererklärung ist die Endabrechnung. Wenn du zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt hast, hast du einen Anspruch gegenüber dem Finanzamt. Viele Arbeitnehmer erhalten nach der Veranlagung eine Erstattung – die Höhe hängt von Werbungskosten, Freibeträgen und Familienstand ab. Ohne Steuererklärung bleibt oft zu viel einbehaltene Lohnsteuer beim Finanzamt.
Typische Gründe für eine Rückzahlung: Werbungskosten über der Pauschale (z.B. Pendlerpauschale – Entfernung mit dem Pendlerpauschale-Rechner schätzen), Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice, Sonderausgaben (Spenden, bestimmte Versicherungen), außergewöhnliche Belastungen, Jobwechsel, Kurzarbeit, Elternzeit. Prüfe, ob du zur Abgabe verpflichtet bist oder freiwillig abgeben willst.
Alternativ zur Rückzahlung nach der Steuererklärung: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wird weniger Lohnsteuer monatlich einbehalten – du erhältst mehr Netto statt eine große Rückzahlung am Jahresende. Siehe dazu den Abschnitt Lohnsteuerermäßigung unten.
Fristen: Als Nicht-Verpflichteter kannst du die Steuererklärung in der Regel bis 31. Juli des Folgejahres abgeben (z.B. Steuerjahr 2025 bis 31. Juli 2026). Wer zur Abgabe verpflichtet ist (z. B. bei Freibeträgen in den ELStAM), muss bis 31. Mai abgeben. Die elektronische Abgabe über ELSTER oder Steuersoftware ist Standard.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Neben der Lohnsteuer können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen; beide werden in der Abrechnung gesondert ausgewiesen und vom Arbeitgeber mit abgeführt.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer (nicht des Bruttolohns). Seit der Entlastung ab 2021 entfällt er für die Mehrheit der Arbeitnehmer – auf der Lohnabrechnung oft 0,00 €. Freigrenze und Milderungszone 2026 erklären wir im Lexikon Solidaritätszuschlag.
- Kirchensteuer: nur für Kirchenmitglieder; sie bezieht sich auf die Lohnsteuer des Monats (siehe unten).
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer beträgt 8 % oder 9 % der Lohnsteuer – in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, sonst 9 %. Sie zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer weist der Arbeitgeber getrennt aus und führt sie zusammen mit der Lohnsteuer ab.
Arbeitgeberpflichten: Einbehalt, Abführung, ELSTER
Als Arbeitgeber musst du die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einbehalten und über die Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt abführen (je nach Vorjahressumme monatlich, vierteljährlich oder jährlich). Die ELStAM ersetzen die frühere Lohnsteuerkarte und enthalten Steuerklasse, Freibeträge und weitere Merkmale. In der Praxis gehören dazu:
- Abruf der ELStAM für jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten
- Berechnung der Lohnsteuer anhand der Lohnsteuertabellen bzw. Software
- Monatliche Lohnsteueranmeldung über ELSTER
- Fristgerechte Abführung (in der Regel bis zum 10. des Folgemonats)
- Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung bis 28. Februar des Folgejahres
ELStAM und Steueridentifikationsnummer
Für den Abzug braucht der Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer (IdNr.) des Mitarbeitenden und einen gültigen Abruf der ELStAM beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Steuernummer des zuständigen Finanzamts ist ein separates Merkmal und wird vor allem für die Lohnsteueranmeldung über ELSTER benötigt – nicht mit der IdNr. verwechseln. Ohne korrekte Merkmale riskierst du als Arbeitgeber Haftung nach § 42d EStG. Mehr zum Vorgang: Lohnsteuerabzug.
Lohnsteueranmeldung und Anmeldezeiträume
Die Lohnsteueranmeldung läuft über ELSTER. Abhängig von der im Vorjahr abgeführten Lohnsteuer meldest du monatlich (über 5.000 €), vierteljährlich (1.080–5.000 €) oder jährlich (unter 1.080 €). Versandfrist: in der Regel bis zum 10. Tag nach Ende des Anmeldezeitraums.
Lohnsteuer bei Arbeit im Ausland
Ob in Deutschland Lohnsteuer einbehalten wird, hängt von Entsendung, Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherung ab. Bei EU-Einsätzen spielt oft die A1-Bescheinigung eine Rolle. Die Standard-Payroll in Deutschland setzt deutsche ELStAM voraus – grenzüberschreitende Fälle klärst du mit Finanzamt oder Steuerberatung.
Lohnabrechnungssoftware unterstützt bei Berechnung, ELSTER-Meldung und Dokumentation. Auf der Lohnabrechnung muss die Lohnsteuer klar ausgewiesen sein, damit Beschäftigte ihr Nettoentgelt nachvollziehen können.
Lohnsteuer und Lohnabrechnung
Auf jeder Lohnabrechnung findest du die Lohnsteuer als Abzugsposition – meist unter „Abzüge“ oder „Steuern“. Dort stehen typischerweise Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (falls zutreffend) und Kirchensteuer (falls zutreffend). Die Lohnsteuer wird als eigene Zeile ausgewiesen. Verwechsle „Steuern“ nicht mit „Sozialabgaben“ (Rente, Krankenversicherung, Pflege, Arbeitslosenversicherung) – beide reduzieren dein Netto, aber aus unterschiedlichen Gründen.
Bei Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Bonus) wird die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt (Differenzbesteuerung) – der Arbeitgeber rechnet die Steuer auf das kumulierte Jahreseinkommen und zieht die bereits einbehaltene Lohnsteuer ab. Dadurch kann der Abzug bei Sonderzahlungen höher ausfallen als bei regulärem Gehalt.
Bruttolohn minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge ergibt das Nettogehalt. Die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBeSchV) schreibt vor, dass alle Abzüge transparent ausgewiesen werden müssen. Die Lohnbuchhaltung stellt sicher, dass alle Abzüge korrekt berechnet und dokumentiert werden. Für die jährliche Steuererklärung brauchst du die Angaben – die Lohnsteuerbescheinigung fasst sie zum Jahresende zusammen.
Lohnsteuerermäßigung: Antrag und Fristen
Bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dann wird weniger Lohnsteuer einbehalten – du behältst monatlich mehr Netto, statt eine Erstattung erst nach der Steuererklärung zu erhalten. Für Wirkung ab Januar im Folgejahr gilt als Richtwert der 30. November des Vorjahres. Formulare gibt es beim Finanzamt und in ELSTER, inklusive vereinfachtem Antrag.
Für wen lohnt sich der Antrag? Vor allem bei hohen Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale), Kinderbetreuungskosten, Spenden, außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgaben wie Altersvorsorge. Wer den Antrag vergisst, kann die Steuerermäßigung trotzdem über die Einkommensteuererklärung geltend machen – erhält dann aber erst die Rückzahlung nach dem Veranlagungsbescheid.
Antrag stellen: Ablauf, Formular und Unterlagen
- Wo: Finanzamt deines Wohnsitzes oder elektronisch über ELSTER (Formular Lohnsteuerermäßigung / vereinfachter Antrag).
- Wann: jederzeit für das laufende Jahr; für Wirkung ab Januar idealerweise bis 30. November des Vorjahres einreichen.
- Inhalt: geschätzte Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen; beim vereinfachten Antrag oft ohne Belege, das Finanzamt kann später Nachweise anfordern.
- Wirkung: Freibeträge stehen in den ELStAM – ab dem nächsten Abruf zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer ein.
Fazit
Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer aus dem Arbeitslohn. Sie hängt von Steuerklasse, zu versteuerndem Einkommen, ELStAM und den Lohnsteuertabellen 2026 ab – nicht von einem festen Prozentsatz auf den Bruttolohn.
Auf der Lohnabrechnung siehst du den Abzug als Arbeitnehmer; als Arbeitgeber sind korrekter ELStAM-Abruf, Berechnung und ELSTER-Meldung Pflicht. Lohnsteuer-Rechner und BMF-Tabellen helfen beim Nachrechnen; Lohnabrechnungssoftware entlastet die laufende Payroll.
Häufige Fragen zu Lohnsteuer 2026
Was ist Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dein Arbeitgeber behält sie bei jeder Lohnzahlung ein und führt sie ans Finanzamt ab. Maßgeblich sind Steuerklasse, Einkommen und der Grundfreibetrag (2026: 12.348 €). Die Jahressteuer klärt die Steuererklärung.
Wie berechnet man Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) auf Basis des zu versteuernden Einkommens, deiner Steuerklasse und deiner ELStAM. Arbeitgeber nutzen Lohnsteuerprogramme oder die Lohnsteuertabellen des BMF. Zum Schätzen: Lohnsteuer-Rechner, Brutto-Netto-Rechner oder Einkommensteuer-Rechner (Jahressicht).
Wie viel Lohnsteuer bei 3.000 Euro brutto?
Bei 3.000 € brutto monatlich (36.000 €/Jahr), Steuerklasse I (ledig), ohne Kirchensteuer liegt die einbehaltene Lohnsteuer 2026 typischerweise bei etwa 350–400 € pro Monat – abhängig von Sozialversicherung und ELStAM. Richtwert; exakt rechnet dein Arbeitgeber oder der Lohnsteuer-Rechner.
Gibt es eine Lohnsteuertabelle 2026?
Ja. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die amtlichen Lohnsteuertabellen 2026 (Grund- und Splittingtabelle) für die Payroll – kein fester Prozentsatz für alle Bruttolöhne, weil die Lohnsteuer progressiv ist. Deine Steuerklasse und ELStAM bestimmen den Abzug. Unter dem Grundfreibetrag (12.348 €) fällt keine Lohnsteuer an. Schnell schätzen: Lohnsteuer-Rechner.
Ab wann muss man Lohnsteuer zahlen?
Lohnsteuer fällt an, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 €/Jahr). Minijobs (bis 603 €/Monat) und Midijobs werden anders behandelt als der reguläre Lohnsteuerabzug. Freibeträge in den ELStAM mindern den monatlichen Abzug.
Wann muss der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2026 gestellt werden?
Für 2026 kannst du den Antrag jederzeit stellen – die Freibeträge gelten in den ELStAM. Für weniger Abzug ab Januar im Folgejahr: idealerweise bis 30. November des Vorjahres einreichen.
Was ist ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?
Der vereinfachte Antrag ist ein Finanzamt-Vordruck für geschätzte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – ohne vollständige Steuererklärung im Voraus. Das Finanzamt trägt Freibeträge in die ELStAM ein; dann wird monatlich weniger Lohnsteuer abgezogen. Ohne Antrag holst du dieselben Effekte meist erst über die Steuererklärung zurück.
Warum ist die Lohnsteuer im Januar 2026 höher als im Dezember 2025?
Im Januar greifen oft neue Lohnsteuertabellen und ein angepasster Grundfreibetrag (2026: 12.348 €). Zusätzlich startet die Jahreslohnsteuerberechnung bei null – der erste Monat kann deshalb anders ausfallen als der Dezember mit kumuliertem Jahreslohn. Prüfe die Abrechnung und rechne mit dem Brutto-Netto-Rechner nach.
Was sind ELStAM?
ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) ersetzen die Papier-Lohnsteuerkarte. Sie enthalten Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und eingetragene Freibeträge. Der Arbeitgeber ruft sie elektronisch ab – Grundlage für den Lohnsteuerabzug. Rechtsgrundlage: § 39e EStG.
Ist Lohnsteuer gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer ist für Arbeitgeber in § 38a EStG und der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung geregelt. Arbeitnehmer mit Einkünften über dem Grundfreibetrag zahlen über den Lohnsteuerabzug – die endgültige Steuerlast ergibt die Veranlagung zur Einkommensteuer.











