Lexikon
Geringfügige Beschäftigung: Definition & Formen 2026

Häufige Fragen zu Geringfügige Beschäftigung
Was ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV?
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 SGB IV erfüllt. Es gibt zwei Formen: entgeltgeringfügig (Nr. 1, u. a. Minijob) und zeitgeringfügig (Nr. 2, kurzfristige Beschäftigung). Es bleibt ein normales Arbeitsverhältnis mit arbeitsrechtlichen Pflichten.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und geringfügiger Beschäftigung?
Ein Minijob ist die entgeltgeringfügige Form der geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Geringfügige Beschäftigung ist der Oberbegriff und umfasst zusätzlich die kurzfristige Form (Nr. 2). Umgangssprachlich werden beide oft gleichgesetzt — rechtlich ist Minijob nur ein Teil. Details zu Stunden und Anmeldung: Minijob-Lexikon.
Was ist der Unterschied zwischen geringfügiger Beschäftigung und Midijob?
Geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV (Minijob oder kurzfristig) liegt unter den jeweiligen Grenzen — SV reduziert oder pauschal. Ein Midijob beginnt ab 603,01 € monatlich bis 2.000 € im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV): volle Sozialversicherungspflicht mit reduzierten Beiträgen. Midijob ist keine geringfügige Beschäftigung mehr. Vertiefung: Midijob und Gleitzone.
Welche zwei Formen der geringfügigen Beschäftigung gibt es?
Nach § 8 Abs. 1 SGB IV: (1) Entgeltgeringfügigkeit — das monatliche Arbeitsentgelt übersteigt die Geringfügigkeitsgrenze regelmäßig nicht (Minijob). (2) Zeitgeringfügigkeit — die Beschäftigung ist auf höchstens 70 Arbeitstage im Jahr oder drei Monate ununterbrochen begrenzt und wird nicht berufsmäßig ausgeübt, wenn die Entgeltgrenze überschritten wird. Beide sind geringfügige Beschäftigung, unterscheiden sich aber in Kriterien und Folgen.
Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte?
Typisch: Arbeitsvertrag, Personalien, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Nachweis der Einordnung (Minijob vs. kurzfristig), Zeiterfassung und Lohn-/Entgeltnachweise. Minijobs meldest du bei der Minijob-Zentrale, andere Fälle bei der Krankenkasse. Bewahre Nachweise zur Grenze (603 € bzw. 70 Tage) auf — bei Prüfungen zählt die Dokumentation. Mit Ordio Payroll bleiben Unterlagen zentral.
Ist ein Minijob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung?
Ja. Ein Minijob ist die geringfügig entlohnte bzw. entgeltgeringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Voraussetzung ist, dass das regelmäßige monatliche Bruttoarbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 €) nicht übersteigt. Das ist nicht dasselbe wie ein Geringverdiener nach § 20 Abs. 3 SGB IV.
Ist eine geringfügige Beschäftigung ein Arbeitsverhältnis?
Ja. Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis — mit Ansprüchen aus dem Arbeitsrecht (z. B. Urlaub, Entgeltfortzahlung im Rahmen der Gesetze) und Pflichten wie Zeiterfassung. Nur die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ist vereinfacht oder pauschal. Für dich als Arbeitgeber gelten dieselben Grundpflichten wie bei anderen Beschäftigten.
Kann ich mehrere geringfügige Beschäftigungen haben?
Ja. Die Geringfügigkeitsgrenze gilt pro Beschäftigungsverhältnis — zwei Minijobs unter 603 € können parallel laufen. Hast du mehrere geringfügige Jobs, prüft die Sozialversicherung nach § 8 Abs. 2 SGB IV, ob die Zusammenrechnung noch in den geringfügigen Rahmen passt. Informiere jeden Arbeitgeber über Nebenjobs. Mehr: Nebenbeschäftigung.
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?
Ab 1. Januar 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 603 Euro monatlich (brutto). Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt in der Regel mit ihm. Jahresbezug: 7.236 Euro (12 × 603 €). Bis zu zweimal pro Jahr darf in einzelnen Monaten das Doppelte verdient werden, wenn der Jahresdurchschnitt eingehalten wird — das gilt nur für die entgeltgeringfügige Form.
Sind geringfügig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig?
Bei der entgeltgeringfügigen Form (Minijob) bist du in der Regel von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit; in die Rentenversicherung zahlst du pauschal (sofern kein Befreiungsantrag). Bei kurzfristiger Beschäftigung gelten andere Regeln — oft keine GKV-Mitgliedschaft über diesen Job. Überschreitest du die Grenzen dauerhaft, entsteht volle Versicherungspflicht. Mehr: Sozialversicherung.
Wie wird eine geringfügige Beschäftigung versteuert?
Beim Minijob führt der Arbeitgeber meist die Pauschalsteuer nach § 40a EStG ab (typisch 2 % des Bruttos). Bei kurzfristiger Beschäftigung kann § 40 Abs. 2 EStG greifen (häufig 25 %). Du erhältst oft das volle Brutto ohne klassischen Lohnsteuerabzug — die Abgabe liegt beim Arbeitgeber. Hast du weitere Einkünfte, kann das in deiner Steuererklärung relevant werden. Vertiefung: Pauschalversteuerung.
Braucht man einen Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte?
Ja. Auch für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte gelten die arbeitsrechtlichen Nachweispflichten — wesentliche Bedingungen müssen schriftlich festgehalten werden (Nachweisgesetz). Ein Arbeitsvertrag schafft Klarheit zu Entgelt, Arbeitszeit und Beschäftigungsart (Minijob vs. kurzfristig). So vermeidest du Streit bei Grenzüberschreitungen oder mehreren Jobs.
Wird geringfügige Beschäftigung dem Finanzamt gemeldet?
Ja, indirekt über die Lohnabrechnung und die Meldeverfahren des Arbeitgebers. Bei Pauschalsteuer (§ 40a oder § 40 Abs. 2 EStG) führt der Arbeitgeber die Steuer ab und meldet die Daten an die Finanzverwaltung. Du musst das Entgelt in deiner Steuererklärung ggf. berücksichtigen, wenn du weitere Einkünfte hast — die Pauschalabgabe ersetzt nicht automatisch deine Steuerpflicht insgesamt.
Wie wirkt sich geringfügige Beschäftigung auf die Rente aus?
Beim Minijob zahlst du nur den pauschalen Rentenbeitrag — der Rentenanspruch ist geringer als bei Vollversicherung. Bei kurzfristiger Beschäftigung hängt die RV von der konkreten Einordnung ab. Wer langfristig vorsorgen will, sollte die RV-Wahl (Befreiung vs. Pflicht) bewusst treffen und ggf. freiwillige Beiträge prüfen.
Was passiert bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze?
Überschreitest du die monatliche Grenze regelmäßig, endet die Minijob-Regelung — der Arbeitgeber muss dich sozialversicherungspflichtig anmelden. Bis zu zweimal jährlich ist eine Überschreitung auf das Doppelte (1.206 €) möglich, wenn der Jahresdurchschnitt stimmt. Ab 603,01 € liegt ein Midijob im Übergangsbereich vor.











