Lexikon
Werkstudentenvertrag: Inhalt, Arbeitszeit & SV

Häufige Fragen zu Werkstudentenvertrag
Was ist ein Werkstudentenvertrag?
Ein Werkstudentenvertrag ist der Arbeitsvertrag für Studierende mit Werkstudentenprivileg: maximal 20 Stunden in der Vorlesungszeit, Immatrikulationsnachweis und Meldung als Personengruppe 106. Er eignet sich, wenn das Entgelt über der Minijob-Grenze liegt und regelmäßig gearbeitet wird — das Studium bleibt Hauptbeschäftigung.
Was muss in einem Werkstudentenvertrag stehen?
Mindestens: Status als Werkstudent mit Immatrikulationspflicht, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit (20-Stunden-Regel und Semesterferien), Probezeit und Kündigung, Urlaub, Nebenbeschäftigung sowie Ende bei Verlust des Studentenstatus. Wesentliche Bedingungen musst du schriftlich festhalten — siehe auch Nachweisgesetz und Vertragsmanagement in der Personalabteilung.
Welche Personengruppe wird für Werkstudenten in der Sozialversicherung verwendet?
Personengruppe 106 kennzeichnet Werkstudent:innen in der DEÜV-Meldung an die zuständige Krankenkasse. In der Rentenversicherung meldest du parallel Beitragsgruppe 0100. Wechselt die Person nach Studienende in den vollversicherten Status, musst du Meldung und Lohnabrechnung rechtzeitig anpassen — sonst drohen Nachforderungen bei einer Betriebsprüfung.
Welche Nachteile hat ein Werkstudentenvertrag?
Für dich als Arbeitgeber: strenge Stundenkontrolle über alle Jobs hinweg, laufende Immatrikulationsnachweise und Risiko von Nachmeldungen bei Fehlern in der Lohnabrechnung. Für Studierende: Rentenversicherungspflicht, Lohnsteuer ab höherem Einkommen und Verlust des Werkstudentenprivilegs bei zu vielen Stunden oder nach Studienende.
Ist ein Werkstudentenvertrag ein Arbeitsvertrag?
Ja. Du schließt ein normales Arbeitsverhältnis nach dem BGB ab — mit Zusatzklauseln zum Werkstudentenstatus. Urlaub, Kündigung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten grundsätzlich wie bei anderen Beschäftigten. Nur die Sozialversicherung ist anders: Werkstudentenprivileg mit beitragsfreier KV, PV und AV.
Ist ein Werkstudentenvertrag ein Arbeitsverhältnis?
Ja — rechtlich liegt ein Arbeitsverhältnis nach dem BGB vor. Der Begriff Werkstudentenvertrag beschreibt nur die besondere sozialversicherungsrechtliche Behandlung, nicht eine andere Vertragsart. Ohne Immatrikulation und ohne Einhaltung der 20-Stunden-Regel entfällt das Werkstudentenprivileg — dann musst du wie bei regulären Beschäftigten volle SV-Beiträge melden.
Kann ein Werkstudentenvertrag unbefristet sein?
Ja, unbefristete Werkstudentenverträge sind zulässig, solange Immatrikulation und Stundengrenzen dauerhaft erfüllt sind. Häufig sind auch befristete Verträge für ein Semester oder die Ferienzeit üblich — die Befristung musst du schriftlich nach TzBfG vereinbaren und im Vertrag klar begründen.
Wie lange darf ein Werkstudentenvertrag laufen?
Unbefristet über mehrere Semester oder befristet auf Ferien oder ein Studienjahr — beides ist möglich. Entscheidend ist der fortbestehende Studentenstatus und die Einhaltung der 20- und 26-Wochen-Regeln über alle Arbeitgeber. Nach Studienende verliert die Person den Werkstudentenstatus spätestens mit Monatsende nach Prüfungsergebnis; dann prüfst du Übernahme, Kündigung oder neue SV-Anmeldung.
Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?
In der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche — über alle Arbeitgeber summiert. In den Semesterferien sind mehr Stunden möglich, wenn die 26-Wochen-Regel eingehalten wird (max. 26 Wochen bzw. 182 Tage über 20 Stunden im Zeitjahr). Mit Zeiterfassung behältst du die Grenzen im Blick.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei Werkstudenten?
Nicht du als Arbeitgeber über den Lohn. Werkstudent:innen sind in KV, PV und AV über den Job beitragsfrei (Werkstudentenprivileg). Die Krankenversicherung läuft über studentische KV oder Familienversicherung der Studierenden. Du zahlst nur Beiträge zur Rentenversicherung — typischerweise den Arbeitgeberanteil von 9,3 % beim Gesamtbeitrag von 18,6 %.
Wie wird ein Werkstudentenvertrag versteuert?
Wie jedes Arbeitsentgelt: Lohnsteuer nach Steuerklasse und Einkommen, plus Rentenversicherungsbeiträge vom Brutto. Keine KV-, PV- oder AV-Abzüge über dich als Arbeitgeber. Bei niedrigem Monatsbrutto kann die Lohnsteuer entfallen. Das vereinbarte Bruttogehalt steht im Werkstudentenvertrag und erscheint auf der monatlichen Lohnabrechnung.
Endet der Werkstudentenvertrag automatisch?
Der Werkstudentenstatus endet spätestens mit Monatsende nach Zustellung des offiziellen Prüfungsergebnisses — nicht zwingend mit Exmatrikulation allein. Ob das Arbeitsverhältnis endet, regelt dein Vertrag: Klausel bei Studienende, Übernahme als Festanstellung oder ordentliche Kündigung mit der vereinbarten Frist.
Hat ein Werkstudent Kündigungsschutz?
Ja, wenn die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt sind — etwa die erforderliche Betriebsgröße und sechs Monate Betriebszugehörigkeit. Der Werkstudentenstatus schränkt den Kündigungsschutz nicht ein. In der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen (oft zwei Wochen) wie im normalen Arbeitsverhältnis — unabhängig vom Studium.
Wie melde ich Werkstudenten bei der Sozialversicherung an?
Über die DEÜV-Meldung an die zuständige Krankenkasse bei Eintritt, Entgeltänderung und Austritt — mit Personengruppe 106. Immatrikulationsnachweis und Wochenstunden dokumentierst du intern revisionssicher. Ordio Payroll unterstützt dich bei konsistenten Meldedaten; bei Unsicherheit hilft deine Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.
Wie hoch ist der Stundenlohn bei einem Werkstudentenvertrag?
Mindestens der gesetzliche Mindestlohn — 2026: 13,90 € brutto pro Stunde. Höhere Sätze sind branchenüblich und verhandelbar. Stundenlohn oder Monatsbrutto musst du schriftlich im Werkstudentenvertrag festhalten und in der monatlichen Gehaltsabrechnung ausweisen — unabhängig vom Werkstudentenprivileg in der Sozialversicherung.











