Der gesetzliche Mindestlohn schützt Millionen Beschäftigte in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen. Seit 2015 gilt eine bundesweite Lohnuntergrenze, die regelmäßig angepasst wird. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind von der Erhöhung zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen – etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis. In diesem Beitrag erfährst du, was der Mindestlohn ist, welche Höhe 2026 gilt, wer Ausnahmen hat und wie du ihn in der Praxis umsetzt – inklusive Kopplung an die Minijob-Grenze.
Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn ist die gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland. Sie darf von keinem Arbeitgeber unterschritten werden und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren – unabhängig von der Branche, der Arbeitszeit oder dem Beschäftigungsumfang. Der Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn und wird pro geleisteter Arbeitsstunde berechnet.
Eingeführt wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 2015 durch das Mindestlohngesetz (MiLoG). Er schützt Arbeitnehmer vor Lohndumping und trägt zu fairem Wettbewerb bei. Vor allem Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland sowie Minijobber und Teilzeitkräfte profitieren von der Erhöhung, da sie häufig im Niedriglohnsektor tätig sind.
Für Arbeitgeber bedeutet der Mindestlohn: Jede geleistete Stunde muss mindestens mit dem aktuellen Bruttostundensatz vergütet werden. Überstunden, Zuschläge oder Zulagen werden zusätzlich gezahlt – der Mindestlohn ist das Minimum. Mit Ordio kannst du Arbeitszeiten und Lohnberechnungen gesetzeskonform erfassen – wichtig für die Einhaltung des Mindestlohns.
Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?
Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren – unabhängig von Branche, Arbeitszeit oder Beschäftigungsumfang. Das gilt für Vollzeit und Teilzeit, für Festangestellte und Zeitarbeiter, für Minijobber und Midijobber. Auch Beschäftigte in Einzelhandel, Gastronomie oder Logistik – z.B. bei KiK, Lidl oder anderen Arbeitgebern – erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Entscheidend ist das Arbeitsverhältnis, nicht der Arbeitgeber. Der Mindestlohn gilt pro Stunde; bei variablen Arbeitszeiten muss der Durchschnittsstundenlohn mindestens dem Mindestlohn entsprechen.
Mindestlohngesetz und Recht
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) regelt den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 1 MiLoG: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns. Die konkrete Höhe wird nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern von der Mindestlohn-Kommission vorgeschlagen und vom Bundeskabinett per Verordnung umgesetzt. Die Kommission tagt alle zwei Jahre und prüft, welche Lohnhöhe angemessen ist – unter Berücksichtigung von Tarifentwicklung, Beschäftigung und Medianlohn.
Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden sowie je drei stimmberechtigten Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie zwei beratenden Mitgliedern. Sie wertet laufend aus, wie sich der Mindestlohn auswirkt, und stellt der Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht zur Verfügung. Laut Mindestlohn-Kommission ist es den Unternehmen nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.
Seit 2025 fließt der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns aller Vollzeitbeschäftigten in die Bewertung ein – angelehnt an die EU-Mindestlohnrichtlinie. Der Mindestlohn stieg 2022 auf 12 Euro, 2024 auf 12,41 Euro und 2025 auf 12,82 Euro. Die nächsten Schritte: 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027).
Historisch: Der Mindestlohn startete 2015 bei 8,50 Euro und wurde schrittweise angehoben. 2017 folgte 8,84 Euro, 2019 9,19 Euro, 2020 9,35 Euro, 2021 9,50 Euro und 2022 der große Sprung auf 12 Euro – seitdem liegt der Mindestlohn bei 12 Euro und mehr. Die Anpassung auf 12,41 Euro (1. Januar 2024) und 12,82 Euro (1. Januar 2025) erfolgte durch die Mindestlohn-Kommission. Zum 1. Januar 2026 trat der 13-Euro-Mindestlohn in Kraft (13,90 Euro); 2027 folgt die Erhöhung auf 14,60 Euro. Die Entwicklung zeigt: Der Mindestlohn wird regelmäßig an die Tarifentwicklung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst.
Höhe des Mindestlohns 2015–2027
Die Entwicklung des Mindestlohns im Überblick – von der Einführung 2015 bis zur geplanten Erhöhung 2027:
| Jahr | Betrag (brutto/Stunde) | Gültig ab |
|---|---|---|
| 2015 | 8,50 € | 01.01.2015 (Einführung) |
| 2017 | 8,84 € | 01.01.2017 |
| 2019 | 9,19 € | 01.01.2019 |
| 2020 | 9,35 € | 01.01.2020 |
| 2021 | 9,50 € | 01.01.2021 |
| 2022 | 12,00 € | 01.01.2022 |
| 2024 | 12,41 € | 01.01.2024 |
| 2025 | 12,82 € | 01.01.2025 |
| 2026 | 13,90 € | 01.01.2026 |
| 2027 | 14,60 € | 01.01.2027 (vorgeschlagen) |
Zum 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn also 13,90 Euro brutto pro Stunde – 78 Cent mehr als 2025. Zum 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Die Werte stammen von der Mindestlohn-Kommission und wurden vom Bundeskabinett per Verordnung umgesetzt. Quelle: BMAS.
Für die Berechnung des Monatsgehalts: Bei Vollzeit (40 Stunden/Woche, ca. 173 Stunden/Monat) ergibt der Mindestlohn 2026 etwa 2.405 Euro brutto. Bei Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche wären es rund 1.202 Euro, bei 10 Stunden etwa 601 Euro. Der BMAS bietet einen Mindestlohn-Rechner, mit dem du prüfen kannst, ob ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht.
Häufige Fragen zur Höhe: Wie hoch ist der Mindestlohn ab 01.01.2025? – 12,82 Euro. Ab 01.01.2026? – 13,90 Euro. Wann gibt es 14 Euro Mindestlohn? – Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Mindestlohn 14,60 Euro; der 14-Euro-Schwellenwert wird damit überschritten.
Wichtig: Der Mindestlohn gilt pro Stunde. Wer Überstunden leistet, erhält dafür mindestens den Mindestlohn – Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit kommen on top. Auch bei Arbeitsschutz und Pausenzeiten gilt: Nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zählt; Pausen werden nicht vergütet.
Ausnahmen vom Mindestlohn
Nicht jede Person hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Folgende Gruppen sind ausgenommen:
- Auszubildende – während der Berufsausbildung (Auszubildende erhalten laut Ausbildungsvertrag eine Ausbildungsvergütung, die in der Regel unter dem Mindestlohn liegt)
- Ehrenamtlich Tätige und Personen im freiwilligen Dienst
- Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung
- Selbstständige
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg
- Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
- Praktikanten – unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung)
Mindestlohn für unter 18-Jährige und 14-Jährige
Was ist der Mindestlohn für 14-Jährige? Für unter 18-Jährige gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht – sie fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Jugendliche ab 13 bzw. 15 Jahren dürfen unter engen Voraussetzungen arbeiten (z.B. Ferienjobs, Zeitungsaustragen); für sie gibt es keine gesetzliche Lohnuntergrenze. Die Vergütung muss „angemessen“ sein und richtet sich nach Alter, Qualifikation und Tätigkeit. Bei Schülerjobs lohnt sich der Blick auf branchenübliche Löhne – ein 14-Jähriger kann z.B. beim Zeitungsaustragen weniger erhalten als der Mindestlohn, da die Regelung für Volljährige gilt.
Branchenmindestlöhne (z.B. Bau, Fleischwirtschaft) gelten hingegen auch für ehemals Langzeitarbeitslose sofort.
Bei Praktika kommt es auf die Art an: Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums sind oft ausgenommen – hier steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Freiwillige Praktika nach dem Studium oder zur Berufsorientierung müssen dagegen in der Regel mit Mindestlohn vergütet werden, sofern kein Ausbildungszweck im Vordergrund steht. Wird ein Praktikum wie eine reguläre Arbeitskraft eingesetzt (z.B. dauerhafte Vertretung, keine Einarbeitung), spricht vieles für Mindestlohnpflicht. Das BMAS hat eine eigene Seite zum Mindestlohn und Praktikum. Mehr zur Gastronomie und Mindestlohn findest du in unserem Ratgeber.
Minijob-Grenze und Mindestlohn
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3. Damit soll sichergestellt werden, dass bei 10 Stunden Wochenarbeitszeit und Mindestlohn die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.
| Jahr | Minijob-Grenze (monatlich) | Mindestlohn (brutto/Stunde) |
|---|---|---|
| 2024 | 538 € | 12,41 € |
| 2025 | 556 € | 12,82 € |
| 2026 | 603 € | 13,90 € |
| 2027 | 633 € | 14,60 € |
2024 lag die Grenze bei 538 Euro, 2025 bei 556 Euro, 2026 bei 603 Euro monatlich und 2027 bei 633 Euro. Wer als Minijobber arbeitet, hat ebenfalls Anspruch auf Mindestlohn – der Mindestlohn gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Bei 13,90 Euro Mindestlohn (2026) entspricht das etwa 43 Stunden im Monat – rund 10 Stunden pro Woche. Im Midijob (603,01 € bis 2.000 €) gilt der Mindestlohn ebenso; die Untergrenze der Gleitzone ist ebenfalls an den Mindestlohn gekoppelt.
Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten von Minijobbern dokumentieren und zwei Jahre aufbewahren – erforderlich für Prüfungen durch den Zoll. Der Mindestlohn gilt unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von rund 10 Stunden möglich ist, steigt die Minijob-Grenze jeweils dynamisch mit der Erhöhung des Mindestlohns. Mit Ordio erfüllst du die Zeiterfassungspflicht digital.
Branchenmindestlöhne
In einigen Branchen gibt es Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Dazu zählen beispielsweise:
- Baugewerbe (verschiedene Sparten)
- Gebäudereinigung
- Fleischwirtschaft
- Messebau
- Gastronomie (bei tariflicher Regelung)
- Garten- und Landschaftsbau
- Spedition, Transport und Logistik
Branchenmindestlöhne werden durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt und gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die in Deutschland tätig sind. Die Mindestlohn-Kommission und das BMAS veröffentlichen aktuelle Übersichten. Wer in einer Branche mit Branchenmindestlohn arbeitet, erhält mindestens diesen – nicht den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, falls der Branchenmindestlohn höher ist.
Mindestlohn nach Branche: LKW-Fahrer, Friseure, Bau, Garten-Landschaftsbau
Was ist der Mindestlohn für LKW-Fahrer? LKW-Fahrer in Spedition, Transport und Logistik unterliegen meist einem Branchenmindestlohn – dieser liegt typischerweise über dem gesetzlichen Mindestlohn. Gilt kein Branchenmindestlohn, greift der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (2026: 13,90 Euro).
Was ist der Mindestlohn für Friseure? Es gibt keinen einheitlichen Branchenmindestlohn für Friseure. Ohne tarifliche Regelung gilt der gesetzliche Mindestlohn (2026: 13,90 Euro). In einigen Regionen oder bei Tarifbindung können höhere Sätze vereinbart sein.
Wie hoch ist der Mindestlohn im Baugewerbe? Das Baugewerbe hat branchenspezifische Mindestlöhne, die je nach Sparte (z.B. Ausbau, Hochbau, Maler) unterschiedlich sind und oft über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Aktuelle Sätze veröffentlicht das BMAS.
Was ist der Mindestlohn im Garten- und Landschaftsbau? Der Garten- und Landschaftsbau hat einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Der Branchenmindestlohn kann über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen; bei Nichterreichen gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn.
Aktuelle Listen und genaue Beträge findest du beim BMAS.
Kontrolle und Bußgelder
Die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung. Bei Verstößen drohen erhebliche Sanktionen:
- Geldbuße bis 500.000 Euro bei Mindestlohnverstößen
- Bis 30.000 Euro bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Außerdem haftet der Auftraggeber bei Subunternehmern für die Einhaltung des Mindestlohns (Auftraggeberhaftung nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz). Beschäftigte können sich bei der Mindestlohn-Hotline (030 60 28 00 28, montags bis donnerstags 8–20 Uhr) melden oder ihren Anspruch beim Arbeitsgericht einklagen.
Die Dokumentationspflicht trifft neben geringfügig Beschäftigten die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen: Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Spedition/Transport/Logistik, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, Zeitungszusteller und Paketdienste. Die Schwellenwerte steigen mit der Mindestlohnhöhe. Wer die Pflicht verletzt, riskiert Bußgelder bis 30.000 Euro.
Praxis: Mindestlohn umsetzen
Als Arbeitgeber musst du den Mindestlohn einhalten und Arbeitszeiten dokumentieren – besonders in Branchen mit erweiterter Dokumentationspflicht (Gastronomie, Bau, Spedition, Fleischwirtschaft, Gebäudereinigung u.a.). Die gesetzliche Zeiterfassungspflicht unterstützt die Kontrolle: Ohne Nachweis der geleisteten Stunden lässt sich die Mindestlohn-Einhaltung nicht prüfen. Mit einer digitalen Zeiterfassung und einer sauberen Lohnabrechnung bleibst du auf der sicheren Seite.
Mindestlohn prüfen – Checkliste für Arbeitgeber
So stellst du sicher, dass du den Mindestlohn korrekt zahlst:
- Stundenlohn berechnen: Bruttolohn pro Monat ÷ Arbeitsstunden – das Ergebnis muss mindestens dem aktuellen Mindestlohn entsprechen. Bei variablen Arbeitszeiten den Durchschnitt über den Abrechnungszeitraum prüfen.
- Zeiterfassung: Arbeitszeiten von Minijobbern und in Branchen mit erweiterter Dokumentationspflicht erfassen und zwei Jahre aufbewahren.
- Lohnabrechnung: Der ausgewiesene Bruttolohn muss mindestens dem Produkt aus Arbeitsstunden × Mindestlohn entsprechen. Wer weniger ausweist, riskiert Nachforderungen und Bußgelder.
- Branchenmindestlohn: Prüfen, ob Branchenmindestlohn greift – ist dieser höher als der gesetzliche Mindestlohn, muss dieser gezahlt werden.
- Praktikanten und Ausnahmen: Bei Praktikanten und anderen Ausnahmefällen prüfen, ob Mindestlohnpflicht besteht (z.B. freiwilliges Praktikum nach dem Studium).
Für die Lohnabrechnung gilt: Der Bruttolohn muss mindestens dem Produkt aus Arbeitsstunden und Mindestlohn entsprechen. Wer weniger ausweist, riskiert Nachforderungen durch den Arbeitnehmer und Bußgelder durch die FKS. Bei Schichtbetrieben mit wechselnden Arbeitszeiten ist eine Schichtplanung hilfreich, die Zeiterfassung und Lohnabrechnung verbindet.
Ordio unterstützt dich bei der Schichtplanung und Zeiterfassung – so behältst du den Überblick über Arbeitszeiten und kannst Mindestlohn-Anforderungen erfüllen. Für die Gastronomie haben wir einen speziellen Ratgeber zum Mindestlohn.
Fazit
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde und gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren – mit Ausnahmen für Azubis, Praktikanten unter Voraussetzungen, Ehrenamtliche und weitere genannte Gruppen. Die Minijob-Grenze (603 Euro) ist dynamisch gekoppelt; Branchenmindestlöhne können über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüft die Einhaltung; Verstöße können Bußgelder bis 500.000 Euro nach sich ziehen.
Für Arbeitgeber heißt das: Arbeitszeiten dokumentieren, Lohnabrechnung prüfen und gegebenenfalls Branchenmindestlöhne beachten. Mit einer digitalen Zeiterfassung und einer sauberen Lohnabrechnung bleibst du auf der sicheren Seite. Ordio unterstützt dich bei der Schichtplanung und Zeiterfassung – so erfüllst du Mindestlohn-Anforderungen gesetzeskonform.
Weitere Informationen und Dokumente
Offizielle Quellen und nützliche Links:
- BMAS Mindestlohn-Rechner – prüft, ob ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht
- BMAS Mindestlohn und Praktikum – Regelungen für Praktikanten
- BMAS Branchenmindestlöhne – aktuelle Übersicht
- Mindestlohn-Hotline: 030 60 28 00 28 (montags bis donnerstags 8–20 Uhr)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.