Die Arbeitszeit bildet die Grundlage für Arbeitszeitplanung, Lohnabrechnung und gesetzliche Compliance in Unternehmen – sie definiert die Zeit, die ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber tätig ist. Ob in Vollzeit, Teilzeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen: Arbeitszeit umfasst alle Zeiten vom Arbeitsbeginn bis zur Beendigung, ohne Berücksichtigung von Pausen, und ist damit ein zentraler Begriff im Arbeitsrecht. Doch was genau ist Arbeitszeit, welche gesetzlichen Regelungen musst du beachten und wie berechnest du sie korrekt? In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zur Arbeitszeit: Definition, rechtliche Grundlagen nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG), maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten, Berechnung (täglich, wöchentlich, monatlich), Dokumentationspflicht sowie Unterschiede zu verwandten Begriffen wie Regelarbeitszeit und Sollstunden.

Wichtig zu wissen: Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung geregelt und unterliegt den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Das ArbZG legt maximale Arbeitszeiten fest (8 Stunden täglich, ausnahmsweise 10 Stunden; 48 Stunden wöchentlich) und regelt Pausen- und Ruhezeiten. Mit digitaler Zeiterfassung wie Ordio erfasst du Arbeitszeiten gesetzeskonform und dokumentierst alle Arbeitszeiten rechtssicher. Die Schichtplanung von Ordio unterstützt dich bei der optimalen Planung und Steuerung von Arbeitszeiten. Weitere Informationen zur Zeiterfassung findest du in unserem Ratgeber.

Was ist Arbeitszeit? Definition

Arbeitszeit ist die Zeit, die ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber tätig ist – vom Arbeitsbeginn bis zur Beendigung, ohne Berücksichtigung von Pausen. Sie umfasst alle Zeiten, in denen der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers steht und dessen Weisungen befolgen muss. Arbeitszeit beginnt rechtlich mit dem Betreten des Arbeitsplatzes oder dem Beginn der ersten Tätigkeit und endet mit dem Verlassen des Arbeitsplatzes oder der Beendigung der letzten Tätigkeit.

Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit – sie werden von der Arbeitszeit abgezogen. Beispiel: Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden und einer 30-minütigen Pause beträgt die Anwesenheitszeit 8,5 Stunden, die Arbeitszeit bleibt jedoch bei 8 Stunden. Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen (mindestens 11 Stunden nach ArbZG § 5) zählen ebenfalls nicht zur Arbeitszeit.

Arbeitszeit unterscheidet sich von Freizeit, Pausen und Ruhezeiten. Sie bildet die Basis für die Berechnung von Gehalt, Überstunden, Urlaubsanspruch und anderen arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wird als Regelarbeitszeit bezeichnet und dient als Referenzwert für den Vergleich zwischen Soll und Ist im Arbeitszeitkonto.

Wichtig: Arbeitszeit ist nicht identisch mit Arbeitszeitmanagement (strategische Planung) oder Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit, Schichtarbeit, etc.). Arbeitszeit ist der grundlegende Begriff – Arbeitszeitmanagement und Arbeitszeitmodelle sind spezialisierte Konzepte, die auf der Arbeitszeit aufbauen. Weitere Informationen zu diesen Themen findest du in unseren Lexikon-Einträgen.

Rechtliche Grundlagen: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale deutsche Bundesgesetz zur Begrenzung der Arbeitszeit. Es dient dem Gesundheitsschutz und Wohlbefinden der Arbeitnehmer durch Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, nicht jedoch für leitende Angestellte, Selbstständige, bestimmte Beamtenverhältnisse oder Personen unter 18 Jahren (diese unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz).

ArbZG § 3: Maximale tägliche Arbeitszeit

Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Dies bedeutet: Die tägliche Arbeitszeit darf maximal zehn Stunden betragen, muss aber im Durchschnitt über sechs Monate oder 24 Wochen bei acht Stunden liegen.

Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet in einer Woche 10 Stunden täglich (Mo-Fr = 50 Stunden). In den folgenden Wochen arbeitet er nur 6 Stunden täglich, sodass der Durchschnitt über 6 Monate bei 8 Stunden liegt. Dies ist zulässig, solange der Durchschnitt eingehalten wird.

ArbZG § 4: Ruhepausen

Nach § 4 ArbZG müssen Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die Ruhepause mindestens 45 Minuten. Die Ruhepausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Wichtig: Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit – sie werden von der Arbeitszeit abgezogen. Beispiel: Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden und einer 30-minütigen Pause beträgt die tatsächliche Anwesenheitszeit 8,5 Stunden, die Arbeitszeit bleibt jedoch bei 8 Stunden.

ArbZG § 5: Ruhezeiten

Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Dies bedeutet: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Pause von mindestens elf Stunden liegen – unabhängig von der Arbeitszeit.

Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer um 17:00 Uhr Feierabend macht, darf er frühestens um 04:00 Uhr des nächsten Tages wieder arbeiten. Die Ruhezeit ist gesetzlich geschützt und kann nicht verkürzt werden, es sei denn, es gelten Ausnahmen für bestimmte Branchen (Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrsbetriebe, etc.) mit entsprechendem Ausgleich.

ArbZG § 7: Maximale wöchentliche Arbeitszeit

§ 7 ArbZG ermöglicht Abweichungen durch Tarifverträge oder Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Die Arbeitszeit kann verlängert werden, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst in die Arbeitszeit fällt. Bei Abweichungen darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten.

Dies bedeutet: Die wöchentliche Arbeitszeit kann durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf bis zu 48 Stunden verlängert werden, muss aber im Durchschnitt über 12 Monate bei 48 Stunden liegen. Spezielle Regelungen gelten für Landwirtschaft, Pflege/Betreuung und öffentlichen Dienst, wenn die Eigenart der Tätigkeit dies erfordert und der Gesundheitsschutz durch Zeitausgleich gewährleistet wird.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen findest du in unserem Lexikon-Eintrag zum Arbeitszeiterfassungsgesetz, der die Erfassungspflicht und Dokumentationsanforderungen detailliert behandelt.

Maximale Arbeitszeit: Täglich und wöchentlich

Das Arbeitszeitgesetz legt klare Grenzen für die maximale Arbeitszeit fest. Diese Grenzen gelten für alle Arbeitnehmer und müssen bei der Arbeitszeitplanung berücksichtigt werden.

Tägliche maximale Arbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit darf nach ArbZG § 3 grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Ausnahmsweise kann sie auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Dies ermöglicht flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit oder Schichtarbeit, bei denen die tägliche Arbeitszeit variieren kann, solange der Durchschnitt eingehalten wird. Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet montags 10 Stunden, dienstags 6 Stunden, mittwochs 8 Stunden, donnerstags 8 Stunden und freitags 8 Stunden – die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, der tägliche Durchschnitt liegt bei 8 Stunden.

Wöchentliche maximale Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit darf nach ArbZG § 7 maximal 48 Stunden betragen (bei 6-Tage-Woche: 6 Werktage × 8 Stunden). In Ausnahmefällen kann sie auf bis zu 60 Stunden verlängert werden (bei 10 Stunden täglich), wenn innerhalb von 4 Monaten oder 16 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet wird.

Diese Regelung ermöglicht es Unternehmen, kurzfristige Spitzenlasten zu bewältigen, solange langfristig der Durchschnitt eingehalten wird. Wichtig: Die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit liegt meist unter der gesetzlich maximal zulässigen Arbeitszeit – typischerweise 40 Stunden pro Woche bei Vollzeit.

Ausgleichsfristen

Die Durchschnittsberechnung erfolgt über einen Referenzzeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen (bei täglicher Verlängerung) bzw. 4 Monaten oder 16 Wochen (bei wöchentlicher Verlängerung). Innerhalb dieses Zeitraums müssen die durchschnittlichen Arbeitszeiten eingehalten werden.

Dies ermöglicht flexible Arbeitszeitmodelle, bei denen die Arbeitszeit je nach betrieblichen Erfordernissen variiert, solange der Durchschnitt eingehalten wird. Mit digitaler Zeiterfassung wie Ordio kannst du diese Durchschnittsberechnung automatisch durchführen und sicherstellen, dass gesetzliche Limits eingehalten werden.

Ruhepausen und Ruhezeiten

Ruhepausen und Ruhezeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Sie unterscheiden sich in ihrer Dauer und ihrem Zweck.

Ruhepausen (ArbZG § 4)

Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit während des Arbeitstages. Nach ArbZG § 4 müssen Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die Ruhepause mindestens 45 Minuten.

Die Ruhepausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Beispiel: Bei 8 Stunden Arbeitszeit kann die 30-minütige Pause in zwei 15-minütige Pausen aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Wichtig: Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit – sie werden von der Arbeitszeit abgezogen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden plus 30 Minuten Pause beträgt die Anwesenheitszeit 8,5 Stunden, die Arbeitszeit bleibt jedoch bei 8 Stunden.

Ruhezeiten (ArbZG § 5)

Ruhezeiten sind Pausen zwischen zwei Arbeitstagen. Nach ArbZG § 5 müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Die Ruhezeit beginnt nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit und endet vor Beginn der nächsten Arbeitszeit. Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer um 17:00 Uhr Feierabend macht, darf er frühestens um 04:00 Uhr des nächsten Tages wieder arbeiten. Die Ruhezeit ist gesetzlich geschützt und kann nicht verkürzt werden, es sei denn, es gelten Ausnahmen für bestimmte Branchen mit entsprechendem Ausgleich.

Unterschied zwischen Pausen und Ruhezeiten

Ruhepausen sind Unterbrechungen während des Arbeitstages (mindestens 30 Minuten bei 6-9 Stunden, 45 Minuten bei 9+ Stunden), während Ruhezeiten Pausen zwischen zwei Arbeitstagen sind (mindestens 11 Stunden). Beide dienen dem Gesundheitsschutz, haben aber unterschiedliche Zwecke: Ruhepausen ermöglichen Erholung während der Arbeit, Ruhezeiten ermöglichen Erholung zwischen Arbeitstagen.

Mit digitaler Zeiterfassung wie Ordio dokumentierst du Arbeitszeiten gesetzeskonform und stellst sicher, dass Pausen- und Ruhezeiten korrekt eingehalten werden. Das System warnt automatisch, wenn gesetzliche Limits überschritten werden.

Arbeitszeit berechnen: Täglich, wöchentlich, monatlich

Die Berechnung von Arbeitszeit hängt vom gewählten Zeitraum ab. Grundlage ist meist die tägliche Arbeitszeitperiode, die dann auf Woche oder Monat umgerechnet wird.

Tägliche Arbeitszeit berechnen

Die tägliche Arbeitszeit ergibt sich aus der Differenz zwischen Start- und Endzeit, abzüglich der Pausenzeit: Tägliche Arbeitszeit = Endzeit - Startzeit - Pausenzeit.

Beispiel: Bei einer Arbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr mit einer Stunde Pause beträgt die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden (17:00 - 8:00 = 9 Stunden, abzüglich 1 Stunde Pause = 8 Stunden). Bei einer Arbeitszeit von 6:00-14:00 Uhr mit 30 Minuten Pause sind es 7,5 Stunden täglich.

Wichtig: Die Pausenzeit wird nicht zur Arbeitszeit gezählt. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden plus 30 Minuten Pause beträgt die Anwesenheitszeit 8,5 Stunden, die Arbeitszeit bleibt jedoch bei 8 Stunden.

Wöchentliche Arbeitszeit berechnen

Die wöchentliche Arbeitszeit ergibt sich aus der Summe der täglichen Arbeitszeitperioden: Wöchentliche Arbeitszeit = Summe der täglichen Arbeitszeiten.

Beispiel: Bei einer Arbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr (Mo-Fr) mit einer Stunde Pause beträgt die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt somit 40 Stunden (5 Tage × 8 Stunden = 40 Stunden).

Bei Schichtarbeit kann die wöchentliche Arbeitszeit variieren: Beispielsweise arbeiten Mitarbeiter in der Frühschicht (6:00-14:00 Uhr) 8 Stunden täglich, in der Spätschicht (14:00-22:00 Uhr) ebenfalls 8 Stunden täglich. Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt bei 40 Stunden, nur die Zeitperioden ändern sich.

Weitere Informationen zur Berechnung der Wochenarbeitszeit findest du in unserem Lexikon-Eintrag zur Wochenarbeitszeit, der detaillierte Formeln und Beispiele enthält.

Monatliche Arbeitszeit berechnen

Die monatliche Arbeitszeit kann auf zwei Arten berechnet werden: Monatliche Arbeitszeit = Wochenarbeitszeit × 4,35 ODER Monatliche Arbeitszeit = Summe der täglichen Arbeitszeiten pro Monat.

Der Wochenfaktor 4,35 ergibt sich aus der Berechnung von 52 Wochen pro Jahr geteilt durch 12 Monate. Er berücksichtigt Schaltjahre im Durchschnitt und ist der Standard für die Berechnung von Monatsstunden.

Beispiele:

  • Vollzeit (40 Stunden/Woche): 40 × 4,35 = 174 Stunden pro Monat
  • Teilzeit (20 Stunden/Woche): 20 × 4,35 = 87 Stunden pro Monat
  • Teilzeit (30 Stunden/Woche): 30 × 4,35 = 130,5 Stunden pro Monat

Alternativ kann die monatliche Arbeitszeit durch Summierung der täglichen Perioden berechnet werden: Beispielsweise bei einer Arbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr (Mo-Fr) mit 22 Arbeitstagen im Monat beträgt die monatliche Arbeitszeit 176 Stunden (22 Tage × 8 Stunden = 176 Stunden).

Mit einem Arbeitszeitrechner kannst du Arbeitszeit schnell und präzise berechnen. Die Software berücksichtigt automatisch Pausen, Feiertage und unterschiedliche Schichtmodelle.

Arbeitszeiterfassung: Dokumentationspflicht

Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 ist die Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Unternehmen die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden systematisch erfassen müssen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Gesetzliche Erfassungspflicht

Die Arbeitszeiterfassungspflicht basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und wurde durch den BAG-Beschluss konkretisiert. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Die Erfassung muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein.

Diese Regelung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Auch Überstunden und Mehrarbeit müssen erfasst werden. Unternehmen müssen unverzüglich ein System zur Arbeitszeiterfassung einrichten, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Was muss erfasst werden?

Arbeitgeber müssen folgende Daten erfassen:

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Pausenzeiten (optional, aber empfohlen)
  • Überstunden und Mehrarbeit

Die Aufzeichnungen müssen fälschungssicher dokumentiert sein und sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einsehbar sein. Sie müssen für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Methoden der Zeiterfassung

Arbeitgeber können zwischen verschiedenen Erfassungsmethoden wählen:

  • Manuelle Zeiterfassung: Papier, Excel-Tabellen, Stempelkarten
  • Digitale Zeiterfassung: Software, Apps, Terminals, Zeiterfassungssysteme
  • Hybrid-Modelle: Kombination aus manuellen und digitalen Methoden

Wichtig ist, dass die gewählte Methode den gesetzlichen Anforderungen entspricht und systematisch erfolgt. Digitale Lösungen bieten mehr Präzision, Effizienz und Fälschungssicherheit als manuelle Methoden.

Mit Ordio Arbeitszeiterfassung erfasst du Arbeitszeiten gesetzeskonform und dokumentierst alle Arbeitszeiten rechtssicher. Die Software erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und ermöglicht eine transparente Dokumentation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Weitere Informationen zur Arbeitszeiterfassungspflicht findest du in unserem Lexikon-Eintrag zum Arbeitszeiterfassungsgesetz, der die rechtlichen Grundlagen detailliert behandelt.

Besondere Regelungen: Schichtarbeit, Gleitzeit, Teilzeit

In bestimmten Situationen gelten besondere Regelungen für Arbeitszeit. Schichtarbeit, Gleitzeit und Teilzeit beeinflussen die Planung und Berechnung von Arbeitszeit unterschiedlich.

Schichtarbeit

Bei Schichtarbeit wird die Arbeitszeit je nach Schichttyp unterschiedlich geplant. Beispielsweise arbeiten Mitarbeiter in der Frühschicht von 6:00-14:00 Uhr, in der Spätschicht von 14:00-22:00 Uhr und in der Nachtschicht von 22:00-6:00 Uhr. Die Arbeitszeit beträgt in allen Schichten 8 Stunden täglich, nur die Zeitperioden ändern sich.

Im 3-Schicht-System wechseln Mitarbeiter zwischen den verschiedenen Schichttypen, wobei die Arbeitszeit je nach Schicht variiert. Die Planung erfolgt so, dass jeder Mitarbeiter seine vereinbarte Wochenarbeitszeit erreicht – beispielsweise 40 Stunden pro Woche durch fünf Schichten à 8 Stunden.

Wichtig: Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten beträgt mindestens 11 Stunden. Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter um 14:00 Uhr Feierabend macht (Spätschicht), darf er frühestens um 01:00 Uhr des nächsten Tages wieder arbeiten (Nachtschicht). Die Arbeitszeit muss so geplant werden, dass diese Ruhezeiten eingehalten werden.

Mit Ordio Schichtplanung kannst du verschiedene Schichttypen planen und dabei gesetzliche Vorgaben sowie Mitarbeiterpräferenzen berücksichtigen. Die Software warnt automatisch, wenn Ruhezeiten nicht eingehalten werden oder die maximale Arbeitszeit überschritten wird.

Gleitzeit

Bei Gleitzeit wird die Arbeitszeit flexibel innerhalb eines vorgegebenen Rahmens geplant. Beispielsweise können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit zwischen 7:00 und 19:00 Uhr frei wählen, solange sie ihre vereinbarte Wochenarbeitszeit erreichen. Die Kernarbeitszeit – beispielsweise 9:00-15:00 Uhr – ist ein fester Bestandteil der Arbeitszeit, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen.

Die Arbeitszeit bei Gleitzeit umfasst sowohl die flexible Arbeitszeit als auch die Kernarbeitszeit. Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Arbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr, wobei 9:00-15:00 Uhr die Kernarbeitszeit ist. Er kann seine Arbeitszeit flexibel gestalten, solange er die Kernarbeitszeit einhält und seine vereinbarte Wochenarbeitszeit erreicht.

Mit Ordio Zeiterfassung kannst du Gleitzeitmodelle verwalten und automatisch prüfen, ob gesetzliche Limits eingehalten werden. Die Software erfasst die tatsächliche Arbeitszeit, vergleicht sie mit der geplanten Arbeitszeit und zeigt Abweichungen in Echtzeit.

Teilzeit

Bei Teilzeit wird die Arbeitszeit entsprechend reduziert. Beispiel: Bei einer Teilzeitstelle mit 20 Stunden pro Woche beträgt die tägliche Arbeitszeit 4 Stunden (bei 5 Arbeitstagen) oder 5 Stunden (bei 4 Arbeitstagen). Die monatliche Arbeitszeit beträgt 87 Stunden (20 × 4,35 = 87).

Die Berechnung erfolgt genauso wie bei Vollzeit – nur mit der reduzierten Wochenarbeitszeit. Die Arbeitszeit wird proportional zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet. Beispiel: Bei 30 Stunden Teilzeit beträgt die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden (bei 5 Arbeitstagen) oder 7,5 Stunden (bei 4 Arbeitstagen).

Weitere Informationen zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen findest du in unserem Lexikon-Eintrag zu Arbeitszeitmodelle, der einen Überblick über alle Modelle bietet.

Arbeitszeit vs. Regelarbeitszeit vs. Sollstunden

Die Begriffe Arbeitszeit, Regelarbeitszeit und Sollstunden werden häufig verwechselt. Dabei gibt es wichtige Unterschiede:

Arbeitszeit vs. Regelarbeitszeit vs. Sollstunden: Vergleich
BegriffDefinitionBesonderheiten
ArbeitszeitTatsächlich geleistete Zeit, die ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig istUmfasst alle Arbeitszeiten; Basis für Berechnung von Gehalt, Überstunden
RegelarbeitszeitVertraglich vereinbarte Standardarbeitszeit (konstante Referenz)Grundlage für Berechnung von Überstunden; gesetzlich geregelt (ArbZG); bleibt konstant
SollstundenVertraglich festgelegte Zielstunden (wie viele Stunden), z.B. 174 Stunden/MonatStundenberechnung, Arbeitszeitkonto-Kontext; definiert Stundenanzahl, nicht Zeitperioden; berücksichtigt Urlaub, Feiertage

Arbeitszeit ist die tatsächlich geleistete Zeit, die ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig ist. Regelarbeitszeit ist die vertraglich vereinbarte Standardarbeitszeit, die als konstante Referenz dient. Sollstunden sind die vertraglich festgelegte Stundenanzahl, die ein Arbeitnehmer leisten soll – beispielsweise 174 Stunden pro Monat oder 40 Stunden pro Woche.

Ein wichtiger Unterschied: Arbeitszeit = tatsächlich geleistete Zeit, Regelarbeitszeit = konstante Referenz, Sollstunden = geplante Stundenanzahl. Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Regelarbeitszeit von 40 Stunden/Woche und Sollstunden von 174 Stunden/Monat. Wenn er tatsächlich 180 Stunden im Monat arbeitet, beträgt seine Arbeitszeit 180 Stunden, seine Regelarbeitszeit bleibt bei 40 Stunden/Woche, und er hat 6 Plusstunden (180 - 174 = 6).

In Gleitzeitmodellen gibt es zusätzlich die Kernarbeitszeit – einen festen Zeitraum, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen. Die Kernarbeitszeit ist Teil der Arbeitszeit, aber nicht identisch mit ihr: Arbeitszeit umfasst die gesamte geplante Arbeitszeitperiode, während die Kernarbeitszeit nur den festen Zeitraum innerhalb der Gleitzeit definiert.

Weitere Informationen zu diesen Begriffen findest du in unseren Lexikon-Einträgen zu Regelarbeitszeit, Sollstunden und Sollarbeitszeit (geplante Zeitperioden).

Best Practices: Arbeitszeit im Unternehmen planen

Für eine erfolgreiche Planung von Arbeitszeit im Unternehmen sind klare Regelungen und transparente Kommunikation wichtig. Best Practices helfen, Konflikte zu vermeiden und eine faire Arbeitszeitplanung zu gewährleisten.

Klare Definition im Arbeitsvertrag: Arbeitszeit sollte im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung klar definiert sein. Die Regelung sollte die tägliche Arbeitszeitperiode, die wöchentliche Verteilung und die Ausgleichsfristen für das Arbeitszeitkonto enthalten.

Transparente Kommunikation: Mitarbeiter sollten ihre Arbeitszeit kennen und verstehen, wie sie geplant wird. Regelmäßige Abstimmung und Information helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Regelmäßige Kontrolle: Die Einhaltung von Arbeitszeit sollte regelmäßig kontrolliert werden. Digitale Zeiterfassung erleichtert die Kontrolle und zeigt Abweichungen frühzeitig an.

Digitale Planung: Eine digitale Lösung wie Ordio erleichtert die Planung von Arbeitszeit. Die Software ermöglicht es, Schichten zu erstellen, Arbeitszeiten zu verteilen und Abweichungen automatisch zu erkennen.

Integration mit Schichtplanung: Arbeitszeit sollte mit der Schichtplanung integriert sein. Mit Ordio Schichtplanung kannst du Arbeitszeit direkt in die Planung einbeziehen und sicherstellen, dass Mitarbeiter ihre geplanten Arbeitszeitperioden erreichen können.

Compliance-Sicherheit: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie dem ArbZG ist entscheidend. Die Arbeitszeit sollte so geplant werden, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden – insbesondere Ruhezeiten, Pausenregelungen und maximale Arbeitszeiten.

Weitere Informationen zur strategischen Planung von Arbeitszeit findest du in unserem Lexikon-Eintrag zum Arbeitszeitmanagement, der die betriebliche Planung, Steuerung und Optimierung von Arbeitszeiten behandelt.

Fazit

Arbeitszeit bildet die Basis für Arbeitszeitplanung, Lohnabrechnung und gesetzliche Compliance in Unternehmen. Sie definiert die Zeit, die ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber tätig ist, und unterliegt den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Die tägliche Arbeitszeit darf maximal zehn Stunden betragen, muss aber im Durchschnitt über sechs Monate oder 24 Wochen bei acht Stunden liegen. Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen betragen mindestens 11 Stunden, Pausenregelungen müssen eingehalten werden.

Rechtliche Grundlagen ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen, Ruhezeiten und Ausgleichsfristen definiert. Die Berechnung erfolgt durch Differenz zwischen Start- und Endzeit, abzüglich der Pausenzeit, und kann für Tag, Woche oder Monat erfolgen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Arbeitszeit, Regelarbeitszeit und Sollstunden – alle drei Begriffe haben unterschiedliche Bedeutungen und Verwendungszwecke.

Mit digitaler Zeiterfassung wie Ordio erfasst du Arbeitszeiten gesetzeskonform und dokumentierst alle Arbeitszeiten rechtssicher. Die Schichtplanung von Ordio unterstützt dich bei der optimalen Planung und Steuerung von Arbeitszeiten. So behältst du den Überblick über Arbeitszeiten und kannst frühzeitig auf Probleme reagieren. Weitere Informationen zur Zeiterfassung findest du in unserem Ratgeber, praktische Berechnungen kannst du mit dem Arbeitszeitrechner durchführen.