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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Rechte, Pflichten (eAU)

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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von einem Arzt für einen kranken Arbeitnehmer ausgestellt. Das bedeutet, dass ein erkrankter Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen Arzt aufsucht und dieser die Erkrankung mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt. In den meisten Fällen ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die AU-Bescheinigung spätestens am dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber einzureichen. Damit sichert sich der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung. Allerdings können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrages eine kürzere Frist für die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinbaren.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat Dokumentencharakter, d.h. sie hat Beweiskraft. Die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung dient nicht nur dem Schutz des Arbeitnehmers, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Sie sichert auch die Lohnfortzahlung während der Krankheit.

Im folgenden Text fassen wir alle Pflichten & Rechte zusammen:

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte immer unverzüglich vorgelegt werden

Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen und sich die Krankheit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigen lassen. Ist der Arbeitnehmer erkrankt und kann er nicht am ersten Krankheitstag zum Arzt gehen, muss er dies spätestens am dritten Krankheitstag nachholen. Darüber hinaus ist der Arzt gesetzlich berechtigt, eine AU-Bescheinigung aus triftigen Gründen bis zu 2 Tage zurückzudatieren. Eine telefonische Krankmeldung beim Arbeitgeber sollte aber unabhängig davon immer unverzüglich erfolgen.

Arbeitsunfähigkeit ist immer sofort dem Arbeitgeber zu melden

Wurde der Arbeitgeber telefonisch informiert, fehlt nur noch die schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese wird, wie bereits erwähnt, von einem Arzt ausgefüllt und bestätigt damit die Erkrankung.

Es gibt zwei Arten von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: die Erstbescheinigung und die Folgebescheinigung.

Dauert die Erkrankung länger als in der Erstbescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinem Arbeitgeber bei jedem weiteren Arztbesuch eine Folgebescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen.

Was sind die Bestandteile der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:

  • den Namen des Dokumentes: „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“
  • ein Feld mit dem Schriftzug: „Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“
  • ein Feld „Ausfertigung für die Krankenkasse“
  • das Datum des ersten Krankheitstages
  • das vorläufige Ende der Krankheit
  • Signatur, Datum und Stempel des Arztes

Die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers muss auch der Krankenkasse des Arbeitnehmers gemeldet werden. Dies geschieht innerhalb einer Woche durch den behandelnden Arzt.

Außerdem erhält die erkrankte Person:

  • eine Durchschrift „Ausfertigung für Versicherte“
  • eine Durchschrift „Ausfertigung zum Verbleib beim Arzt“

Muss der Arbeitgeber die telefonische Krankmeldung oder digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren?

Eine telefonische Krankmeldung sollte bereits am ersten Krankheitstag und in diesem Fall zu Beginn der normalen Arbeitszeit beim Arbeitgeber erfolgen. Außerdem ist es von Vorteil, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per E-Mail oder direkt im Abwesenheitsantrag über Ordio hochzuladen, um die Ansteckungsgefahr für andere zu verringern.

Neue Regelung ab 2023

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitnehmer in Deutschland ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht mehr direkt beim Arbeitgeber einreichen. Stattdessen ruft der Arbeitgeber die elektronische AU (eAU) direkt bei der Krankenkasse ab. Dazu werden entweder systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme oder das Tool sv.net genutzt. Bei technischen Störungen ist weiterhin die Ausstellung einer Papierbescheinigung möglich. Ausnahmen, bei denen die eAU noch nicht möglich ist, sind unter anderem die Erkrankung eines Kindes und privat versicherte Arbeitnehmer. Konkrete Diagnosen oder Angaben zur Art der Erkrankung dürfen den Arbeitgebern von den Krankenkassen allerdings nicht mitgeteilt werden (Die Techniker, 2023).

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

FAQ

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – umgangssprachlich auch Krankschreibung genannt – ist ein offizieller Nachweis vom Arzt, dass du krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist. Sie dient sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse zur Dokumentation deiner Abwesenheit.

Ab wann brauche ich eine AU?

In der Regel musst du deinem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag eine AU vorlegen. Der Arbeitgeber kann jedoch laut Arbeitsvertrag oder interner Regelung eine frühere Vorlagepflicht (z. B. ab dem ersten Tag) festlegen.

Muss ich meine Krankschreibung telefonisch melden?

Ja – du musst dich unverzüglich am ersten Krankheitstag bei deinem Arbeitgeber krankmelden, idealerweise telefonisch oder per Mail. Die bloße Übermittlung der AU reicht nicht aus – du bist verpflichtet, aktiv Bescheid zu geben, dass du nicht zur Arbeit erscheinen wirst.

Was ist die eAU und wie funktioniert sie?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit 2023 die Papierform. Der Arzt sendet deine AU digital direkt an die Krankenkasse, die wiederum den Arbeitgeber automatisiert informiert. Du musst nur noch deine Krankmeldung selbst aktiv weitergeben – das physische „gelbe Zettelchen“ ist Geschichte.

Welche Angaben enthält die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Die AU enthält:
– Name der versicherten Person
– Datum der Feststellung
– Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
– voraussichtliches Enddatum
– Kennzeichnung als Erst- oder Folgebescheinigung
Diagnosen werden aus Datenschutzgründen nicht aufgeführt.

Wer bekommt welche Ausfertigung der AU?

Bei der klassischen AU gibt es drei Ausfertigungen:
– Eine für die Krankenkasse (digital übermittelt)
– Eine für den Arbeitgeber (mittlerweile eAU)
– Eine für die Versicherte Person (zur eigenen Dokumentation)

Was passiert, wenn ich keine AU vorlege?

Ohne fristgerechte AU kannst du:
– dein Gehalt verlieren (kein Anspruch auf Lohnfortzahlung)
– eine Abmahnung oder Kündigung riskieren
– ggf. Probleme mit der Krankenkasse bekommen
Die Vorlage der AU ist also nicht nur Formsache, sondern wichtig für deine rechtliche und finanzielle Absicherung.

Wer schickt die AU zum Arbeitgeber?

Seit Einführung der eAU wird die Bescheinigung digital von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft die Daten dann elektronisch ab – du musst dich jedoch trotzdem selbst krankmelden, die digitale Meldung ersetzt nicht deine Informationspflicht.

Wie kommt der Arbeitgeber an die digitale Krankmeldung?

Die Krankenkasse stellt dem Arbeitgeber die eAU über ein gesichertes Meldeverfahren zur Verfügung. Der Arbeitgeber ruft diese aktiv über sein Lohnabrechnungssystem oder eine Schnittstelle ab, sobald du krankgemeldet bist.

Kann man 3 Tage zu Hause bleiben ohne Krankmeldung?

In vielen Fällen ja. Gesetzlich musst du die AU spätestens am vierten Krankheitstag vorlegen. Aber: Der Arbeitgeber darf laut Vertrag schon ab dem ersten Tag ein Attest verlangen – prüfe daher deine arbeitsvertraglichen Regelungen.

Was ist der Unterschied zwischen Krankschreibung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Beide Begriffe meinen dasselbe. „Krankschreibung“ ist der umgangssprachliche Ausdruck, während „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)“ die offizielle, rechtlich korrekte Bezeichnung ist.

Autor: Emma