✨ Mehr als 7.929.332 Schichten wurden mit Ordio geplant. ✨

Ordio Insights

Auszubildende im Unternehmen – Rechte, Pflichten & Tipps

Ordio - die Zukunft der Schichtplanung

Mit Ordio digitalisierst du deine Schichtplanung und sagst dem Papierkram Lebewohl.

Auszubildende spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des bestehenden Fachkräftemangels und gewinnen dadurch zunehmend an Bedeutung. Für den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens ist die Übernahme von Auszubildenden ein wesentlicher Aspekt. Die Integration von Auszubildenden in das Unternehmen kann jedoch komplex sein. Dies reicht von der Ausbildungsstruktur über die Herausforderungen bei der Schichtplanung bis hin zur Anwendung einer korrekten Zeiterfassung. Einen umfassenden Überblick über diese Themen und hilfreiche Tipps gibt es hier.

Was sind Auszubildende?

Auszubildende, oft auch als Azubis bezeichnet, sind Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, in der sie sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fertigkeiten erlernen. In Deutschland gibt es dafür verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Schwerpunkten: die duale Ausbildung, die schulische Ausbildung und das duale Studium.

Welche Arten der Ausbildung gibt es?

Die duale Ausbildung ist eine Kombination aus Lernen im Betrieb und Lernen in der Berufsschule. Als Arbeitgeber stellst du den Auszubildenden einen qualifizierten Ausbilder zur Seite. Dieser sorgt dafür, dass die Auszubildenden die Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die in der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf festgelegt sind. Parallel dazu besuchen die Auszubildenden die Berufsschule. Dort werden ergänzende theoretische Kenntnisse vermittelt und fachübergreifende Kompetenzen gestärkt. Die duale Ausbildung umfasst eine Vielzahl von Berufen, von handwerklichen über wirtschaftliche bis hin zu technischen Berufen.

Die schulische Ausbildung findet überwiegend in spezialisierten Berufsfachschulen statt. Häufig handelt es sich um Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen oder um künstlerische Berufe. Praktika in Betrieben oder Einrichtungen ergänzen das theoretisch erworbene Wissen. Der Arbeitgeber ist hier in erster Linie der Praktikumsbetrieb.

Das duale Studium hingegen verbindet ein Hochschulstudium mit intensiver praktischer Arbeit in einem Unternehmen. Dieses Modell setzt auf eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis: Die Studierenden wenden ihr Studienwissen direkt in deinem Unternehmen an und können so komplexe Zusammenhänge besser verstehen. Du profitierst von hoch qualifizierten Nachwuchskräften, die bereits während des Studiums in der Lage sind, einen wertvollen Beitrag für dein Unternehmen zu leisten.

Schichtarbeit in der Ausbildung

Auszubildende können – abhängig von der Art des Ausbildungsberufs und der Organisationsstruktur des Unternehmens – durchaus in die Arbeit im Schichtbetrieb einbezogen werden. Als Arbeitgeber musst du jedoch besondere Rücksicht auf die Belange der Auszubildenden nehmen und bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. 

Hierzu gehört insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz, das für Auszubildende unter 18 Jahren gilt. Nach diesem Gesetz haben Jugendliche grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr und eine Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Darüber hinaus ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie die Leistung von Überstunden für Jugendliche verboten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z. B. für Berufe in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen, in denen es Auszubildenden erlaubt ist, bis 22 Uhr bzw. bis 23 Uhr zu arbeiten.

Für Auszubildende über 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Dieses sieht eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor, die auf zehn Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Auch hier ist Sonn- und Feiertagsarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Denn in Deutschland dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen wie Rettungsdienste, Medien, Gastronomie, Landwirtschaft und bestimmte Industriezweige. Für Sonn- und Feiertagsarbeit sind Ausgleichszeiten vorgeschrieben, die auch für Auszubildende gelten.

Zeiterfassung in der Ausbildung

Eine korrekte und lückenlose Zeiterfassung ist für alle Beschäftigten, also auch für Auszubildende, unverzichtbar. Sie hilft nicht nur, den Überblick über die gearbeiteten Stunden zu bewahren, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Denn sowohl das Mindestlohngesetz als auch das Arbeitszeitgesetz schreiben vor, dass die Arbeitszeiten dokumentiert und aufbewahrt werden müssen.

Bei Auszubildenden kommt noch eine weitere Komponente hinzu: die Berufsschulzeit. Auszubildende verbringen während ihrer Ausbildung einen Teil im Betrieb und einen Teil in der Berufsschule oder an der Hochschule. Die Berufsschulzeit wird dabei als Arbeitszeit angerechnet. Allerdings sind hier einige Besonderheiten zu beachten. So zählt der Berufsschulunterricht einschließlich der Pausen sowie der Hin- und Rückweg zur Berufsschule zur Arbeitszeit. Beträgt der Berufsschulunterricht jedoch mehr als acht Stunden täglich, zählt nur der Teil bis zur achten Stunde als Arbeitszeit.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Unterrichtszeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit. Hat der Auszubildende an einem Berufsschultag mindestens fünf Unterrichtsstunden von jeweils mindestens 45 Minuten, darf er an diesem Tag nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden.

Eine genaue und zuverlässige Zeiterfassung ist hier besonders wichtig. Tools wie Ordio können hier eine große Unterstützung sein, um sowohl die Arbeits- als auch die Schulzeiten korrekt zu erfassen.

Auszubildende als Lösung für den Fachkräftemangel?

Auszubildende spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung des in Deutschland in vielen Branchen bestehenden Fachkräftemangels. Durch die Ausbildung junger Menschen – und auch Erwachsener im Rahmen einer Umschulung – kannst du als Arbeitgeber einen Beitrag zur Lösung dieses Problems leisten. Gleichzeitig kannst du sicherstellen, dass du über qualifizierte und motivierte Fachkräfte verfügst, die genau auf die Bedürfnisse deines Unternehmens abgestimmt sind.

Dennoch ist die Besetzung von Ausbildungsplätzen oft eine Herausforderung. Bedingt durch den demografischen Wandel und die zunehmende Akademisierung der Bevölkerung stehen immer weniger junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es wichtig, als Arbeitgeber attraktive Bedingungen für die Ausbildung zu schaffen und aktiv um Auszubildende zu werben. Dies kann z. B. durch eine faire Vergütung, zusätzliche Leistungen wie z. B. Weiterbildungsmöglichkeiten oder die Unterstützung bei der Wohnungssuche geschehen. Es lohnt sich auch, über den Tellerrand hinauszuschauen und beispielsweise gezielt auch Ältere, Quereinsteiger oder Migranten als potenzielle Auszubildende anzusprechen.

FAQ

Was zählt bei Auszubildenden zur Arbeitszeit?

Zur Arbeitszeit von Auszubildenden zählt jede Tätigkeit, die im Rahmen der Ausbildung stattfindet – also nicht nur die Zeit im Betrieb, sondern auch der Berufsschulunterricht, Prüfungen, betriebliche Unterweisungen und Schulungen. Auch Zeiten für innerbetriebliche Weiterbildung oder verpflichtende Azubi-Projekte sind Teil der Arbeitszeit.

Dürfen Azubis Überstunden machen?

Überstunden sind bei Auszubildenden nur in Ausnahmefällen erlaubt. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen minderjährige Azubis keine Überstunden leisten. Volljährige Azubis dürfen nur dann Überstunden machen, wenn sie betrieblich notwendig sind und zeitnah durch Freizeit ausgeglichen werden. Grundsätzlich gilt: Überstunden sind nicht Teil der regulären Ausbildung.

Wie viele Stunden dürfen Auszubildende täglich arbeiten?

Minderjährige Auszubildende (unter 18) dürfen maximal 8 Stunden täglich arbeiten, an einzelnen Tagen bis zu 8,5 Stunden – wenn innerhalb einer Woche ein Ausgleich erfolgt. Volljährige Azubis unterliegen dem Arbeitszeitgesetz und dürfen bis zu 8 Stunden täglich, maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Muss Berufsschule als Arbeitszeit angerechnet werden?

Ja, die Berufsschule zählt zur Arbeitszeit. Ein Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten gilt als voller Arbeitstag. Wenn die Berufsschule vormittags stattfindet, dürfen Azubis an diesem Tag in der Regel nicht mehr im Betrieb eingesetzt werden – abhängig vom Alter und Ausbildungsrahmen.

Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber gegenüber Auszubildenden?

Arbeitgeber müssen für eine ordnungsgemäße Ausbildung sorgen, die Ausbildungsinhalte gemäß Ausbildungsordnung vermitteln, die Azubis fachlich betreuen, Arbeitsmittel kostenlos bereitstellen, die Berufsschule ermöglichen und keine ausbildungsfremden Tätigkeiten verlangen. Ebenso wichtig ist die Einhaltung von Ruhezeiten, Urlaub und Arbeitsschutz.

Dürfen Azubis an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

Grundsätzlich dürfen Azubis nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten – insbesondere wenn sie unter 18 sind. Ausnahmen gibt es jedoch in bestimmten Branchen wie Gastronomie, Pflege, oder Medien – hier ist Sonntagsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, sofern ein Ausgleichstag gewährt wird.

Was ist der Unterschied zwischen dualer Ausbildung und dualem Studium?

Die duale Ausbildung verbindet praktische Arbeit im Betrieb mit Berufsschulunterricht und endet mit einem IHK-/HWK-Abschluss. Das duale Studium kombiniert ein akademisches Hochschulstudium mit Praxisphasen im Unternehmen und führt zu einem Bachelorabschluss. Es ist meist intensiver und erfordert eine Hochschulzugangsberechtigung.

Wie kann ich die Arbeitszeiten meiner Auszubildenden am besten dokumentieren?

Die Arbeitszeit lässt sich am besten mit einer digitalen Zeiterfassung wie Ordio dokumentieren. Damit erfassen Azubis ihre Zeiten per App oder Terminal, und die Daten stehen sofort für Planung, Lohnabrechnung und Ausbildungsnachweis bereit – transparent, rechtssicher und effizient.

Ist ein Azubi ein Auszubildende?

Ja – „Azubi“ ist die umgangssprachliche Kurzform für „Auszubildende:r“. Beide Begriffe bezeichnen Personen, die sich in einer anerkannten beruflichen Ausbildung befinden. In offiziellen Dokumenten wird meist der Begriff „Auszubildende/r“ verwendet.

Wie nennt man weibliche Auszubildende?

Weibliche Auszubildende werden korrekt als „Auszubildende“ bezeichnet – im Deutschen ist die Form für weibliche Personen identisch mit der Pluralform. Umgangssprachlich wird auch „Azubine“ verwendet, ist aber nicht offiziell und kann als veraltet oder klischeebehaftet gelten.

Was ist die Mehrzahl von Auszubildende?

Die Mehrzahl lautet ebenfalls „Auszubildende“. Es handelt sich um ein substantiviertes Partizip, das im Plural und Singular identisch aussieht. Beispiele: „Der Auszubildende“ (Singular) – „Die Auszubildenden“ (Plural).

Wie nennt man eine Auszubildende?

Eine weibliche Person in Ausbildung wird korrekt als „die Auszubildende“ bezeichnet. Für männliche Personen lautet die Form „der Auszubildende“. Der geschlechtsneutrale Begriff ist „die/der Auszubildende“ oder modern: „Azubi“.

Autor: Emma