Lohnfortzahlung-Rechner
Lohnfortzahlung Rechner: 42 Tage Entgeltfortzahlung berechnen
Mit dem Lohnfortzahlung-Rechner (auch Entgeltfortzahlungsrechner) ermittelst du das Enddatum der Entgeltfortzahlung — bis zu 42 Kalendertage (6 Wochen) nach § 3 EFZG. Trage Arbeitsbeginn und Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein; optional Vorerkrankungen, Arbeitstage oder Tarif-Tage im erweiterten Panel. Vertiefung: Lexikon Lohnfortzahlung · Danach: Krankengeld-Rechner.
Was der Rechner leistet
Das Wichtigste in Kürze
- Frage: Bis wann zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit weiter?
- Entgeltfortzahlung berechnen: Enddatum nach § 3 EFZG — Standard 42 Kalendertage (6 Wochen)
- 4-Wochen-Wartezeit im neuen Job und Vorerkrankungen werden berücksichtigt
- Danach: oft Krankengeld der Krankenkasse — nicht Teil dieses Tools
- Ergebnis ist unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung
So funktioniert der Rechner
4-Wochen-Wartezeit (§ 3 Abs. 3 EFZG)
Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung im Betrieb. Liegt die Arbeitsunfähigkeit in dieser Phase, zählt die Lohnfortzahlung erst ab dem Tag, an dem die Wartezeit erfüllt ist. Der Rechner verschiebt den EFZ-Start entsprechend.
42 Tage Lohnfortzahlung: Kalendertage oder Arbeitstage?
Gesetzlich sind es 6 Wochen — in der Praxis nutzen viele Rechner 42 Kalendertage. In der Lohnabrechnung können Arbeitstage (z. B. 30 Tage bei 5-Tage-Woche) maßgeblich sein. Unser Rechner nutzt standardmäßig Kalendertage; im erweiterten Panel kannst du auf Arbeitstage umschalten.
Details: Lexikon Lohnfortzahlung.
Vorerkrankungen & 6/12-Monats-Regel
Bei derselben Krankheit werden frühere AU-Zeiträume auf den 42-Tage-Anspruch angerechnet. Nach 6 Monaten Unterbrechung beginnt ein neuer Anspruch; die 12-Monats-Frist begrenzt den Gesamtzeitraum für Anrechnungen. Der Rechner bildet diese Logik vereinfacht ab — Tarif und Einzelfall können abweichen.
Im erweiterten Panel kannst du bis zu mehrere Vorerkrankungs-Zeiträume erfassen und zwischen Kalendertagen und Arbeitstagen wählen.
AU, eAU und Meldepflicht (§ 5 EFZG)
Du musst die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden. Dauert sie länger als drei Kalendertage, brauchst du spätestens am folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung (AU). Seit 2023 übermitteln Ärzte bei GKV-Versicherten oft die elektronische AU (eAU) direkt an die Krankenkasse — der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab.
Ohne rechtzeitige AU kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern (§ 7 EFZG). Mehr: Lexikon AU · Krankmeldung.
Krankheit im Urlaub oder an Feiertagen
Erkrankst du im Urlaub, werden die Krankheitstage in der Regel nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet — bei Vorlage einer AU. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung läuft parallel nach den üblichen EFZG-Regeln.
An Feiertagen kann Entgeltfortzahlung weiterlaufen, ohne den 42-Tage-Block zu verlängern. Urlaubsplanung: Urlaubsanspruch-Rechner · Feiertage: Arbeitstage-Rechner.
Lohnfortzahlung vs. Krankengeld
| Phase | Zahlt | Höhe (typisch) |
|---|---|---|
| Bis zu 6 Wochen je Krankheitsfall | Arbeitgeber | 100 % laufendes Arbeitsentgelt |
| Danach (GKV) | Krankenkasse | 70 % Brutto / max. 90 % Netto |
Lohnfortzahlung = Entgelt vom Arbeitgeber (EFZG). Krankengeld = Leistung der Krankenkasse (SGB V) — typischerweise nach Ende der Entgeltfortzahlung. Dieser Rechner zeigt nur die Dauer der Arbeitgeberzahlung.
Höhe des Krankengeldes: Krankengeld-Rechner · Entgelt-Höhe: Brutto-Netto-Rechner.
Für Arbeitgeber: U1-Kurzinfo
Als Arbeitgeber trägst du die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Umlage U1 kann ein Teil der Lohnfortzahlungskosten erstattet werden — abhängig von Krankheitsdauer und Umlageklasse. Grobe Kostenschätzung: Arbeitgeberkosten-Rechner · Abwesenheiten digital: Ordio Abwesenheiten.
Beispielrechnung
Beispiel 1 (Standard): Arbeitsbeginn 01.01.2020, AU ab 06.01.2026, 42 Kalendertage, keine Vorerkrankung → Entgeltfortzahlung bis 16.02.2026.
Beispiel 2 (Wartezeit): Arbeitsbeginn 01.01.2026, AU ab 10.01.2026 → EFZ startet nach der 4-Wochen-Wartezeit; Enddatum 11.03.2026. Ab dem Folgetag prüfe Krankengeld bei der Kasse.
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Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit
Was ist ein Entgeltfortzahlungsrechner?
Ein Entgeltfortzahlungsrechner (auch Lohnfortzahlung-Rechner) ermittelt, bis wann der Arbeitgeber bei Krankheit weiterzahlt. Er berechnet das Enddatum der Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG — inklusive Wartezeit und Vorerkrankungen.
Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsvertrag haben unter den Voraussetzungen des EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall — nach Ablauf der 4-Wochen-Wartezeit und bei Vorlage einer AU.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?
Gesetzlich bis zu 6 Wochen je Krankheitsfall — im Rechner-Standard 42 Kalendertage. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere Fristen vorsehen (im erweiterten Panel anpassbar).
42 Kalendertage oder Arbeitstage?
Viele Online-Rechner zählen 42 Kalendertage. Rechtlich können Arbeitstage relevant sein (6 Wochen = z. B. 30 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche). Der Rechner bietet beide Zählweisen — Standard ist Kalendertage.
Was ist die 4-Wochen-Wartezeit?
In den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 3 EFZG). Der Rechner verschiebt den EFZ-Start entsprechend.
Wann zählt der erste Krankheitstag?
Standardmäßig zählt der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit mit. Warst du am Arbeitstag bereits vor Arbeitsbeginn krank, kann der Tag dennoch zählen (§ 3 Abs. 2 EFZG) — im Zweifel Checkbox im Rechner prüfen.
Was passiert bei Vorerkrankungen?
Bei derselben Krankheit werden frühere AU-Zeiträume auf die 42 Tage angerechnet. Nach 6 Monaten Pause oder Ablauf der 12-Monats-Frist kann ein neuer Anspruch entstehen. Erfasse Vorerkrankungen im erweiterten Panel.
6-Monats- vs. 12-Monats-Regel — was ist der Unterschied?
Die 6-Monats-Regel: Nach mindestens 6 Monaten Unterbrechung derselben Krankheit beginnt ein neuer 42-Tage-Block. Die 12-Monats-Frist: Liegt die erste AU der Krankheit länger als 12 Monate zurück, kann ebenfalls ein neuer Anspruch entstehen.
Unterschied Lohnfortzahlung und Krankengeld?
Lohnfortzahlung zahlt der Arbeitgeber (EFZG). Krankengeld zahlt die Krankenkasse (SGB V) — meist danach. Höhe schätzen: Krankengeld-Rechner.
Gilt das für Minijob, Teilzeit und befristete Verträge?
Ja — der Anspruch hängt vom Arbeitsverhältnis ab, nicht vom Beschäftigungsumfang. Minijobber und Teilzeit haben grundsätzlich denselben EFZ-Anspruch. Bei befristeten Verträgen endet die Lohnfortzahlung mit dem Beschäftigungsende — auch wenn noch Resttage offen wären.
Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?
In der Regel erhältst du das fortlaufende Arbeitsentgelt wie bei Arbeit (§ 4 EFZG). Variable Bestandteile können anders behandelt werden — dieser Rechner zeigt in v1 nur die Dauer, nicht die Höhe. Brutto-Netto: Brutto-Netto-Rechner.
Wann muss ich eine AU vorlegen?
Ab dem vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit spätestens am folgenden Arbeitstag (§ 5 EFZG). Der Arbeitgeber kann die Vorlage auch früher verlangen. Bei GKV-Versicherten gilt häufig die eAU über die Krankenkasse.
Was gilt bei Krankheit im Urlaub?
Mit AU werden Krankheitstage im Urlaub in der Regel nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung läuft nach den normalen EFZG-Regeln — dieser Rechner hilft beim Enddatum, nicht bei der Urlaubsbuchung.
Ersetzt der Rechner Rechtsberatung?
Nein. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung. Tarif, Betriebsvereinbarung und Einzelfälle können abweichen.
Was kommt nach dem Enddatum?
Nach Ende der Entgeltfortzahlung kann Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden — vorausgesetzt, du bist weiterhin krankgeschrieben. Schätze die Höhe im Krankengeld-Rechner.
Rechner-Ergebnis – Teamprozesse vereinfachen?
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