Mindestlohn-Rechner

Mindestlohn-Rechner 2026: Lohn prüfen & Mindestgehalt berechnen

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde. Bei 40 Wochenstunden entspricht das rund 2.409 € brutto pro Monat (Zeitfaktor 4,3333). Mit diesem Mindestlohnrechner prüfst du deinen Stundenlohn oder berechnest das Mindestgehalt für Teilzeit, Minijob und Vollzeit — inklusive Export für Arbeitgeber.

Kurzantwort: Mindestlohn 2026

Das Wichtigste in Kürze

So funktioniert der Mindestlohn-Rechner

  1. Modus wählen

    Mindestgehalt berechnen (Stunden → Brutto) oder Lohn prüfen (Brutto → effektiver Stundenlohn)

  2. Arbeitszeit eingeben

    Wochenstunden oder Presets (20, 30, 38,5 oder 40 h/Woche) — optional Zeitfaktor 4,3333 oder 4,35

  3. Ergebnis lesen

    Mindestlohn eingehalten oder Differenz in €/h — plus Minijob-Maximalstunden bei 603 € Grenze; Export per E-Mail oder PDF

Formel: Mindest-Monatsgehalt berechnen

Mindestlohn 2026 bei Teilzeit und Vollzeit

WochenstundenMindest-Monatsgehalt (brutto)
20 h/Woche (Teilzeit)ca. 1.205 €
30 h/Wocheca. 1.807 €
38,5 h/Wocheca. 2.324 €
40 h/Woche (Vollzeit)ca. 2.409 €

Entwicklung des Mindestlohns 2015–2026

JahrMindestlohn (€/h)
202613,90
202512,82
202412,41
202312,00
2022 (Okt.)12,00
2022 (Jul.)10,45
2022 (Apr.)9,82
20219,60
20209,35
20199,19
20188,84
20158,50

Minijob, Midijob und Mindestlohn

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Seit 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde (MiLoG). Bei 40 Wochenstunden und Zeitfaktor 4,3333 sind das rund 2.409 € brutto pro Monat.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Ab 01.01.2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €/h (Beschluss der Mindestlohnkommission). Die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 €/Monat.

Wie berechne ich das Mindest-Monatsgehalt?

Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × Zeitfaktor. Beispiel: 13,90 € × 40 × 4,3333 ≈ 2.409 €. Der Rechner oben nutzt dieselbe Logik.

Gilt der Mindestlohn auch bei Teilzeit und Minijob?

Ja. Der Mindestlohn gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang — auch für Teilzeit und Minijobs ab 18 Jahren. Bei 20 h/Woche sind das ca. 1.205 € brutto (13,90 € × 20 × 4,3333); der Stundenlohn muss immer mindestens 13,90 € betragen.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob bei Mindestlohn arbeiten?

Bei 603 € Grenze und 13,90 €/h sind das ca. 43,3 Stunden pro Monat (rund 10 h/Woche bei Zeitfaktor 4,3333). Der Rechner zeigt die Maximalstunden an.

Kann ich unter Mindestlohn zahlen, wenn das Monatsgehalt höher ist?

Nein, wenn kein festes Monatsgehalt vereinbart ist. Entscheidend ist der effektive Stundenlohn pro geleistete Stunde. Ein hohes Monatsgehalt in einem kurzen Monat kann den Mindestlohn pro Stunde unterschreiten.

Welche Zuschläge zählen zum Mindestlohn?

Nur bestimmte Leistungen sind anrechenbar (z. B. einige Nacht-/Sonntagszuschläge). Spesen, Auslösungen oder zweckgebundene Zahlungen zählen oft nicht. Zuschläge berechnen: Zuschlagsrechner · Details: Lexikon Mindestlohn.

Gilt der Mindestlohn für Auszubildende?

Nicht der allgemeine Mindestlohn. Auszubildende erhalten die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (BBiG) — 2026 z. B. 724 € im 1. Jahr.

Was passiert bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (MiLoG § 21) — Bußgelder bis 500.000 € sind möglich. Zusätzlich drohen Nachzahlungen an Arbeitnehmer und Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn?

Bei 40 h/Woche und Steuerklasse 1 liegen ca. 1.700–1.750 € netto — abhängig von KV-Zusatz, Bundesland und Steuerklasse. Exakt rechnen: Brutto-Netto-Rechner mit ca. 2.409 € brutto.

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren — Vollzeit, Teilzeit und Minijob. Ausnahmen: Auszubildende (eigene Mindestvergütung), Jugendliche unter 18 ohne Abschluss, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, Pflichtpraktikanten, Ehrenamt und Selbstständige.

Wie oft wird der Mindestlohn angepasst?

Die Mindestlohnkommission prüft in der Regel alle zwei Jahre — in der Praxis steigt der Mindestlohn nahezu jährlich. Für 2026: 13,90 €/h; ab 01.01.2027: 14,60 €/h.

Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft Arbeitgeber. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 500.000 € (MiLoG § 21) geahndet werden — plus Nachzahlungen an Arbeitnehmer.

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