Ratgeber
Gastronomie 2026: Mindestlohn, E-Rechnung & neue Vorgaben

Das Jahr 2026 bringt wichtige Änderungen für die Gastronomiebranche. Mit der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde, der fortbestehenden E-Rechnungspflicht und der Mehrwegpflicht musst du als Gastronom mehrere Neuerungen beachten. Damit du optimal vorbereitet bist, erklären wir dir die wichtigsten Änderungen und zeigen dir, wie Ordio dir die Umsetzung erleichtert.
Was ändert sich 2026 für die Gastronomie?
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für alle Gastronomiebetriebe: Mindestlohn 13,90 €/h, Minijob-Grenze 603 €, E-Rechnung und Mehrwegpflicht bleiben bestehen, dazu 7 % MwSt für Speisen dauerhaft. Mit der richtigen Vorbereitung bleibst du auf der sicheren Seite.
Im Detail:
- Mindestlohnerhöhung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde – eine Erhöhung von 8,4 Prozent.
- Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt von 556 Euro auf 603 Euro monatlich.
- E-Rechnungspflicht: Die seit 2025 geltende Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bleibt bestehen.
- Mehrwegpflicht: Die seit 2025 geltende Mehrwegangebotspflicht für Verpackungen bleibt bestehen.
- 7 % MwSt für Speisen: Ab 1. Januar 2026 gilt dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für alle gastronomischen Speisen (Getränke: 19 %).
Diese Änderungen betreffen deine Lohnabrechnung, deine Kassensysteme und dein Verpackungsmanagement. Mit der richtigen Vorbereitung bleibst du auf der sicheren Seite und vermeidest böse Überraschungen.
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn in der Gastronomie beträgt ab dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Dies gilt für alle Arbeitnehmer in der Gastronomie, unabhängig von ihrer Position, Erfahrung oder Qualifikation.
| Jahr | Betrag | Gültig ab |
|---|---|---|
| 2026 | 13,90 €/h | 01.01.2026 |
| 2025 | 12,82 €/h | 01.01.2025 |
| 2027 | 14,60 €/h | 01.01.2027 (geplant) |
Im Vergleich zu 2025 bedeutet das eine Erhöhung von 12,82 Euro auf 13,90 Euro – eine Steigerung von 8,4 Prozent.
Wichtig zu wissen:
- Der Mindestlohn gilt für alle Stunden, die gearbeitet werden.
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen zusätzlich zum Mindestlohn hinzu.
- Der Mindestlohn ist das absolute Minimum – höhere Löhne sind natürlich möglich und in vielen Betrieben üblich.
- Tarifverträge können höhere Mindestlöhne vorsehen, die dann gelten.
Wenn du mehr über die Personalkosten in der Gastronomie erfahren möchtest, findest du in unserem Ratgeber praktische Tipps zur Kostenplanung.
Was bedeutet die Mindestlohnerhöhung für Minijobber?
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Ab Januar 2026 liegt diese bei 603 Euro monatlich (vorher: 556 Euro).
| Jahr | Minijob-Grenze | Jahresgrenze |
|---|---|---|
| 2026 | 603 €/Monat | 7.236 € |
| 2025 | 556 €/Monat | 6.672 € |
Das bedeutet konkret:
- Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro können Minijobber maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.
- Überschreitet ein Minijobber diese Grenze, wird er automatisch sozialversicherungspflichtig.
- Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten genau erfassen, um die Grenze nicht zu überschreiten.
Für die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten hilft dir eine gesetzeskonforme Zeiterfassung in der Gastronomie. Mit digitalen Lösungen wie Ordio kannst du die Arbeitszeiten automatisch erfassen und die Minijob-Grenze im Blick behalten.
Falls du mehr über die Unterschiede zwischen Minijob und Midijob erfahren möchtest, findest du in unserem Lexikon alle wichtigen Informationen.
Wie berechne ich die neuen Lohnregeln in Ordio?
Wichtig: Lege in Ordio neue Lohnregeln an – überschreibe bestehende nicht. Änderst du bestehende Regeln, überschreibst du alle Vergütungsdaten der Vergangenheit. Das ist nicht rückgängig zu machen.
Ab dem 1. Januar 2026 musst du in Ordio neue Lohnregeln anlegen, anstatt bestehende zu überschreiben. Das klingt simpel, doch Vorsicht: Änderst du bestehende Regeln, überschreibst du alle Vergütungsdaten der Vergangenheit. Das kann deine Jahresabrechnung und Steuerunterlagen durcheinanderbringen.
👉 Warum das wichtig ist:
- Änderst du bestehende Regeln, überschreibst du alle Vergütungsdaten der Vergangenheit. Das kann deine Jahresabrechnung und Steuerunterlagen durcheinanderbringen.
- Rückgängig machen? Leider nicht möglich! Im letzten Jahr haben wir viele solcher Anfragen bekommen, die vermeidbar gewesen wären.
👉 Was du tun solltest:
- Gehe in die Ordio-Einstellungen und lege ab dem 1. Januar 2026 eine neue Lohnregel an. Im Video erfährst du, wie du das ganz einfach für mehrere Mitarbeiter erledigen kannst.
- Stelle sicher, dass die Änderung rechtzeitig erfolgt – sonst arbeiten deine Mitarbeitenden im Januar womöglich zu alten Löhnen.
- Frage unser Support-Team, falls du unsicher bist. Nutze dafür gern den Chat auf unserer Webseite.
Was ist der Tarifvertrag Gastronomie 2026?
Ein Tarifvertrag Gastronomie regelt Löhne und Arbeitsbedingungen in der Branche. DEHOGA und NGG schließen regionale Tarife ab (z. B. Baden-Württemberg, NRW, RLP, Hessen). Tariflohn liegt oft über dem gesetzlichen Mindestlohn – gilt ein Tarifvertrag, musst du ihn einhalten.
Er kann zusätzliche Regelungen zur Mindestlohnerhöhung enthalten und spezifische Bestimmungen für verschiedene Regionen oder Betriebsgrößen festlegen.
Wichtig zu wissen:
- Tarifverträge können höhere Mindestlöhne vorsehen als der gesetzliche Mindestlohn.
- In einigen Bundesländern gelten regionale Tarifverträge (z. B. DEHOGA Hessen, NGG).
- Wenn ein Tarifvertrag gilt, muss dieser eingehalten werden – auch wenn er höhere Löhne vorsieht.
- Tarifverträge können auch Regelungen zu Zuschlägen, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen enthalten.
- In der Systemgastronomie gibt es einen Tarifvertrag, der garantierte Mindestlöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn für bestimmte Gruppen vorsieht.
Informiere dich über die für deinen Betrieb relevanten Tarifverträge, um sicherzustellen, dass du alle Anforderungen erfüllst. Ein Blick in den geltenden Tarifvertrag lohnt sich, da viele Tarifverträge über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Für die korrekte Umsetzung von Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben hilft dir eine gesetzeskonforme Dienstplanung. So stellst du sicher, dass alle Regelungen eingehalten werden.
Beispiel: In einigen Regionen gelten Tarifverträge, die Mindestlöhne von 14 Euro oder mehr pro Stunde vorsehen. Diese müssen eingehalten werden, auch wenn der gesetzliche Mindestlohn niedriger ist. In Baden-Württemberg steigen die Löhne ab April 2026 um 3,5 Prozent; in NRW gilt ab 2026 dauerhaft 7 % Mehrwertsteuer für Speisen. Prüfe den für deinen Betrieb geltenden Tarifvertrag bei DEHOGA oder NGG.
Wie wirkt sich die E-Rechnungspflicht 2026 aus?
Die E-Rechnungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 und bleibt auch 2026 bestehen. Sie bringt neue Herausforderungen für alle inländischen Unternehmen und somit auch für die Hotellerie und Gastronomie.
Was bedeutet E-Rechnungspflicht?
Die E-Rechnungspflicht bedeutet, dass Rechnungen zwischen Unternehmen ab 2025 in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden müssen. Dies betrifft alle B2B-Rechnungen, also Rechnungen zwischen Unternehmen.
Für die Gastronomie bedeutet das:
- Rechnungen an Lieferanten müssen elektronisch erstellt werden.
- Rechnungen von Dienstleistern (z. B. Reinigungsfirmen, Wartungsunternehmen) müssen elektronisch verarbeitet werden können.
- Die Rechnungen müssen in einem standardisierten Format (ZUGFeRD oder XRechnung) vorliegen.
Vorteile der E-Rechnung
Trotz des anfänglichen Aufwands bietet die E-Rechnung zahlreiche Vorteile:
- Zeitersparnis: Automatische Verarbeitung spart Zeit bei der Buchhaltung. Rechnungen werden direkt in dein System importiert, ohne manuelle Eingabe.
- Weniger Fehler: Elektronische Rechnungen reduzieren Eingabefehler. Die maschinelle Verarbeitung minimiert Tippfehler und falsche Beträge.
- Bessere Übersicht: Digitale Rechnungen sind einfacher zu verwalten und zu durchsuchen. Du findest Rechnungen schneller und kannst sie besser archivieren.
- Umweltschutz: Weniger Papierverbrauch schont die Umwelt und reduziert deine Druckkosten.
- Rechtssicherheit: E-Rechnungen erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und sind rechtlich bindend.
👉 Wichtige Schritte:
- Überprüfe, ob deine Kassensysteme und Softwarelösungen die Anforderungen erfüllen. Kontaktiere deinen Systemanbieter, falls Anpassungen nötig sind.
- Passe deine Prozesse an, um fehlerfreie elektronische Rechnungen zu erstellen. Schulung deiner Mitarbeiter ist wichtig für eine reibungslose Umstellung.
- Die Umstellung mag aufwändig wirken, bietet aber Vorteile: Sie spart langfristig Zeit und reduziert Fehler in der Buchhaltung.
- Teste die E-Rechnungserstellung vor dem 1. Januar, um sicherzustellen, dass alles funktioniert.
Unser Partner ETL ADHOGA hat alle wichtigen Infos kompakt auf den Punkt gebracht! Erfahre alles, was Du über E-Rechnungen wissen musst – und vor allem, wie Du Dich perfekt darauf vorbereitest.
Zum E-Rechnungen Ratgeber der ETL Adhoga
Was bedeutet die Mehrwegpflicht 2026 für Gastronomiebetriebe?
Die Mehrwegpflicht gilt seit 2025 und bleibt auch 2026 bestehen. Ab 2025 musst du für Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Aluminium zusätzlich Mehrwegalternativen anbieten.
Was bedeutet die Mehrwegpflicht?
Die Mehrwegpflicht bedeutet, dass du für bestimmte Verpackungen zusätzlich zu Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen anbieten musst. Kunden können dann wählen, ob sie Einweg- oder Mehrwegverpackungen verwenden möchten.
Betroffen sind Verpackungen aus:
- Papier
- Pappe
- Karton
- Aluminium
Umsetzung der Mehrwegpflicht
Um die Mehrwegpflicht umzusetzen, solltest du:
- Mehrwegverpackungen in dein Sortiment aufnehmen. Achte darauf, dass die Verpackungen für deine Speisen und Getränke geeignet sind.
- Kunden über die Möglichkeit informieren. Stelle Schilder auf oder informiere beim Bestellen über die Mehrwegoption.
- Ein System für die Rückgabe der Mehrwegverpackungen einrichten. Dies kann ein Pfandsystem oder ein Rückgabesystem sein.
- Deine Mitarbeiter schulen, damit sie Kunden informieren können. Erkläre die Vorteile von Mehrwegverpackungen und wie das Rückgabesystem funktioniert.
👉 Was das für dich bedeutet:
- Prüfe dein Verpackungssortiment und passe es an die neuen Vorschriften an. Stelle sicher, dass du für alle betroffenen Verpackungen Mehrwegalternativen anbietest.
- Setze auf nachhaltige Lösungen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und dein Image als umweltbewusster Betrieb zu stärken.
- Kalkuliere die Kosten für Mehrwegverpackungen und das Rückgabesystem in deine Preise ein.
Welche weiteren Änderungen gibt es 2026?
Neben Mindestlohn, Rechnungs- und Verpackungsthemen gelten 2026 weitere Vorgaben – hier die Punkte, die Gastronomie und Personalführung betreffen.
Arbeitszeiterfassung
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bleibt auch 2026 bestehen. Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Digitale Lösungen wie Ordio helfen dabei, diese Pflicht einfach und gesetzeskonform zu erfüllen. Mehr zum Thema Zeiterfassung Gesetz erfährst du in unserem Ratgeber.
Für die Gastronomie ist eine effiziente Inventur ebenso wichtig wie die korrekte Zeiterfassung. Beide Prozesse lassen sich mit digitalen Tools optimieren.
Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen bleiben streng. Stelle sicher, dass deine Softwarelösungen DSGVO-konform sind und die Daten deiner Mitarbeiter sicher verwaltet werden. Dies ist besonders wichtig, wenn du digitale Tools für die Zeiterfassung und Lohnabrechnung nutzt.
Arbeitsschutz
Die Arbeitsschutzvorschriften in der Gastronomie bleiben bestehen. Achte darauf, dass alle Vorschriften eingehalten werden, um die Sicherheit deiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sind wichtig, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Wie bereite ich meinen Betrieb auf 2026 vor?
Um optimal auf 2026 vorbereitet zu sein, solltest du folgende Punkte abarbeiten:
- ✅ Neue Lohnregeln in Ordio für den Mindestlohn 13,90 Euro anlegen
- ✅ Minijob-Grenze auf 603 Euro anpassen
- ✅ Kassensysteme auf E-Rechnungspflicht prüfen
- ✅ Mehrwegverpackungen bestellen und System einrichten
- ✅ Mitarbeiter über Änderungen informieren
- ✅ Prozesse dokumentieren und anpassen
- ✅ Arbeitszeiterfassung überprüfen und sicherstellen, dass sie gesetzeskonform ist
- ✅ Tarifverträge prüfen und ggf. anpassen
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Lohnregeln aktualisieren: Lege neue Lohnregeln in Ordio an, anstatt bestehende zu ändern. So vermeidest du Probleme mit der Vergangenheit. Stelle sicher, dass die neuen Regeln den erhöhten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde berücksichtigen.
- Minijob-Grenze anpassen: Passe die Minijob-Grenze auf 603 Euro an und überprüfe, ob alle Minijobber innerhalb der Grenze bleiben. Berechne die maximalen Arbeitsstunden pro Monat (43,4 Stunden bei 13,90 Euro/Stunde).
- E-Rechnung prüfen: Überprüfe, ob deine Kassensysteme E-Rechnungen im geforderten Format (ZUGFeRD oder XRechnung) erstellen können. Kontaktiere deinen Systemanbieter, falls Anpassungen nötig sind.
- Mehrwegverpackungen bestellen: Bestelle Mehrwegverpackungen für Papier, Pappe, Karton und Aluminium. Richte ein System für die Rückgabe ein und informiere deine Mitarbeiter über die neuen Vorschriften.
- Mitarbeiter informieren: Informiere deine Mitarbeiter über die Änderungen und schule sie ggf. in den neuen Prozessen. Erkläre die neuen Lohnregeln und die erhöhte Minijob-Grenze.
- Tarifverträge prüfen: Überprüfe, ob für deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt und ob dieser höhere Mindestlöhne vorsieht. Stelle sicher, dass alle tarifvertraglichen Regelungen eingehalten werden.
- Dokumentation aktualisieren: Aktualisiere deine Prozessdokumentation und Arbeitsanweisungen. Stelle sicher, dass alle Änderungen schriftlich festgehalten sind.
Was kostet die Mindestlohnerhöhung meinen Betrieb?
Die Mindestlohnerhöhung von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde bedeutet eine Steigerung von 8,4 Prozent. Für einen Vollzeitbeschäftigten (40 Stunden/Woche) bedeutet das:
- Monatlich: Von 2.227,20 Euro auf 2.416,80 Euro (+189,60 Euro)
- Jährlich: Von 26.726,40 Euro auf 29.001,60 Euro (+2.275,20 Euro)
Für die Planung deiner Personalkosten in der Gastronomie solltest du diese Erhöhung berücksichtigen. Mit einem Stundenlohnrechner kannst du die Auswirkungen für verschiedene Szenarien berechnen.
Beispielrechnung für verschiedene Betriebsgrößen
Für einen Betrieb mit 10 Vollzeitbeschäftigten bedeutet die Erhöhung:
- Monatlich: 1.896 Euro zusätzliche Personalkosten
- Jährlich: 22.752 Euro zusätzliche Personalkosten
Für einen Betrieb mit 5 Vollzeitbeschäftigten und 10 Minijobbern (je 20 Stunden/Woche):
- Vollzeitbeschäftigte: 948 Euro monatlich zusätzlich
- Minijobber: Die erhöhte Minijob-Grenze ermöglicht mehr Stunden bei gleichem Verdienst
- Gesamt: Etwa 1.200 Euro monatlich zusätzlich
Für die korrekte Berechnung der Arbeitszeiten hilft dir ein Arbeitszeitrechner. So stellst du sicher, dass alle Arbeitszeiten korrekt erfasst und abgerechnet werden.
Tipps zur Kostenplanung
Um die Kostensteigerung zu bewältigen, solltest du:
- Die Personalkosten in deiner Kalkulation anpassen
- Preise für Speisen und Getränke überprüfen
- Effizienzsteigerungen durch digitale Tools nutzen
- Arbeitszeiten optimieren, um Überstunden zu vermeiden
Fazit: Proaktive Vorbereitung spart Ärger
2026 bringt wichtige Änderungen für die Gastronomie, doch mit der richtigen Vorbereitung bleibst du auf der sicheren Seite. Besonders bei der Mindestlohnerhöhung solltest du darauf achten, in Ordio neue Lohnregeln anzulegen – das erspart dir böse Überraschungen und jede Menge Extraarbeit.
Für die Umsetzung aller Änderungen hilft dir eine korrekte Lohnabrechnung. Mit digitalen Tools wie Ordio kannst du die Änderungen einfach umsetzen und alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Noch Fragen als Kunde? Unser Support-Team ist für dich da!
Noch kein Kunde? Kein Problem, gern zeigen wir dir Ordio in einer unverbindlichen Demo.
Häufige Fragen zu Gastronomie 2026
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt ab Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro monatlich. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro können Minijobber maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. Überschreitet ein Minijobber diese Grenze, wird er automatisch sozialversicherungspflichtig.
Wie wirkt sich die Mindestlohnerhöhung auf Minijobber aus?
Die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde wirkt sich auch auf Minijobber aus: Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro monatlich. Das bedeutet, dass Minijobber mehr verdienen können, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. Stelle sicher, dass du die neuen Lohnregeln in deinem System korrekt einrichtest, um die erhöhte Verdienstgrenze zu berücksichtigen.
Wann gilt die E-Rechnungspflicht 2026?
Die E-Rechnungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 und bleibt auch 2026 bestehen. Sie betrifft alle B2B-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format (ZUGFeRD oder XRechnung) ausgestellt werden. Für die Gastronomie bedeutet das, dass Rechnungen an Lieferanten elektronisch erstellt werden müssen.
Welche Verpackungen fallen unter die Mehrwegpflicht 2026?
Die Mehrwegpflicht betrifft Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Aluminium. Ab 2025 musst du für diese Verpackungen zusätzlich Mehrwegalternativen anbieten. Kunden können dann wählen, ob sie Einweg- oder Mehrwegverpackungen verwenden möchten. Die Mehrwegpflicht gilt seit 2025 und bleibt auch 2026 bestehen.
Wie bereite ich meine Lohnabrechnung für 2026 vor?
Um deine Lohnabrechnung für 2026 vorzubereiten, musst du ab dem 1. Januar neue Lohnregeln in Ordio anlegen. Ändere bestehende Regeln nicht, um Vergütungsdaten der Vergangenheit nicht zu überschreiben. Stelle sicher, dass die neuen Regeln den erhöhten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde und die erhöhte Verdienstgrenze für Minijobber von 603 Euro monatlich berücksichtigen.
Welche Tools helfen bei der Umsetzung der Änderungen 2026?
Für die Umsetzung der Änderungen 2026 helfen verschiedene Tools: Ordio Payroll unterstützt dich bei der Lohnabrechnung mit neuen Lohnregeln für die Mindestlohnerhöhung, ETL Adhoga hilft bei der E-Rechnungspflicht, und für die Mehrwegangebotspflicht kannst du Verpackungsanbieter kontaktieren. Stelle sicher, dass du die Tools rechtzeitig einrichtest und deine Prozesse anpasst.
Gilt der Mindestlohn auch für Zuschläge?
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen zusätzlich zum Mindestlohn hinzu. Der Mindestlohn ist das absolute Minimum für alle gearbeiteten Stunden. Zuschläge dürfen nicht so verwendet werden, dass der Grundlohn unter dem Mindestlohn liegt. Der Mindestlohn gilt für alle Stunden, die gearbeitet werden.
Was passiert, wenn ich die Mindestlohnerhöhung nicht umsetze?
Wenn du die Mindestlohnerhöhung nicht umsetzt, verstößt du gegen das Mindestlohngesetz. Das kann zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überwacht die Einhaltung des Mindestlohns. Stelle sicher, dass du die neuen Lohnregeln rechtzeitig einrichtest, um Verstöße zu vermeiden.
Wie wirkt sich die Mindestlohnerhöhung auf Tarifverträge aus?
Tarifverträge können höhere Mindestlöhne vorsehen als der gesetzliche Mindestlohn. Wenn ein Tarifvertrag gilt, muss dieser eingehalten werden – auch wenn er höhere Löhne vorsieht. In einigen Bundesländern gelten regionale Tarifverträge (z. B. DEHOGA Hessen, NGG). Informiere dich über die für deinen Betrieb relevanten Tarifverträge.
Muss ich auch für Auszubildende den Mindestlohn zahlen?
Nein, Auszubildende sind vom Mindestlohngesetz ausgenommen. Für Auszubildende gelten die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und ggf. tarifvertragliche Regelungen. Der Mindestlohn gilt für alle anderen Arbeitnehmer in der Gastronomie, unabhängig von ihrer Position oder Erfahrung. Die Ausbildungsvergütung wird tariflich oder durch den Ausbildungsvertrag festgelegt.
Wie kann ich die Kosten der Mindestlohnerhöhung kalkulieren?
Für die Kalkulation der Kosten der Mindestlohnerhöhung solltest du die Erhöhung von 8,4 Prozent berücksichtigen. Für einen Vollzeitbeschäftigten (40 Stunden/Woche) bedeutet das monatlich 189,60 Euro mehr. Mit einem Stundenlohnrechner kannst du die Auswirkungen für verschiedene Szenarien berechnen. Berücksichtige auch die erhöhte Minijob-Grenze von 603 Euro. Ordio unterstützt dich bei der Lohnvorbereitung mit automatischen Berechnungen.
Was muss ich bei der E-Rechnungspflicht beachten?
Bei der E-Rechnungspflicht musst du beachten, dass Rechnungen zwischen Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format (ZUGFeRD oder XRechnung) ausgestellt werden müssen. Überprüfe, ob deine Kassensysteme und Softwarelösungen die Anforderungen erfüllen. Die E-Rechnungspflicht gilt seit 2025 und bleibt auch 2026 bestehen.
Wie setze ich die Mehrwegpflicht in meinem Betrieb um?
Um die Mehrwegpflicht umzusetzen, solltest du Mehrwegverpackungen in dein Sortiment aufnehmen, Kunden über die Möglichkeit informieren, ein System für die Rückgabe der Mehrwegverpackungen einrichten und deine Mitarbeiter schulen. Prüfe dein Verpackungssortiment und passe es an die neuen Vorschriften an. Die Mehrwegpflicht gilt für Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Aluminium.
Welche Vorteile haben Mitarbeiter durch die Änderungen 2026?
Mitarbeiter profitieren 2026 von der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde und der erhöhten Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro monatlich. Diese Änderungen fördern faire Entlohnung und ermöglichen höhere Einkommen. Mitarbeiter sollten ihre neuen Lohnregeln prüfen und bestätigen, um sicherzustellen, dass sie von den Änderungen profitieren.











