Ratgeber
Gastronomie 2026: Mindestlohn, E-Rechnung & neue Vorgaben

Häufige Fragen zu Gastronomie 2026
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt ab Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro monatlich. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro können Minijobber maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. Überschreitet ein Minijobber diese Grenze, wird er automatisch sozialversicherungspflichtig.
Wie wirkt sich die Mindestlohnerhöhung auf Minijobber aus?
Die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde wirkt sich auch auf Minijobber aus: Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro monatlich. Das bedeutet, dass Minijobber mehr verdienen können, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. Stelle sicher, dass du die neuen Lohnregeln in deinem System korrekt einrichtest, um die erhöhte Verdienstgrenze zu berücksichtigen.
Wann gilt die E-Rechnungspflicht 2026?
Die E-Rechnungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 und bleibt auch 2026 bestehen. Sie betrifft alle B2B-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format (ZUGFeRD oder XRechnung) ausgestellt werden. Für die Gastronomie bedeutet das, dass Rechnungen an Lieferanten elektronisch erstellt werden müssen.
Welche Verpackungen fallen unter die Mehrwegpflicht 2026?
Die Mehrwegpflicht betrifft Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Aluminium. Ab 2025 musst du für diese Verpackungen zusätzlich Mehrwegalternativen anbieten. Kunden können dann wählen, ob sie Einweg- oder Mehrwegverpackungen verwenden möchten. Die Mehrwegpflicht gilt seit 2025 und bleibt auch 2026 bestehen.
Wie bereite ich meine Lohnabrechnung für 2026 vor?
Um deine Lohnabrechnung für 2026 vorzubereiten, musst du ab dem 1. Januar neue Lohnregeln in Ordio anlegen. Ändere bestehende Regeln nicht, um Vergütungsdaten der Vergangenheit nicht zu überschreiben. Stelle sicher, dass die neuen Regeln den erhöhten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde und die erhöhte Verdienstgrenze für Minijobber von 603 Euro monatlich berücksichtigen.
Welche Tools helfen bei der Umsetzung der Änderungen 2026?
Für die Umsetzung der Änderungen 2026 helfen verschiedene Tools: Ordio Payroll unterstützt dich bei der Lohnabrechnung mit neuen Lohnregeln für die Mindestlohnerhöhung, ETL Adhoga hilft bei der E-Rechnungspflicht, und für die Mehrwegangebotspflicht kannst du Verpackungsanbieter kontaktieren. Stelle sicher, dass du die Tools rechtzeitig einrichtest und deine Prozesse anpasst.
Gilt der Mindestlohn auch für Zuschläge?
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen zusätzlich zum Mindestlohn hinzu. Der Mindestlohn ist das absolute Minimum für alle gearbeiteten Stunden. Zuschläge dürfen nicht so verwendet werden, dass der Grundlohn unter dem Mindestlohn liegt. Der Mindestlohn gilt für alle Stunden, die gearbeitet werden.
Was passiert, wenn ich die Mindestlohnerhöhung nicht umsetze?
Wenn du die Mindestlohnerhöhung nicht umsetzt, verstößt du gegen das Mindestlohngesetz. Das kann zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überwacht die Einhaltung des Mindestlohns. Stelle sicher, dass du die neuen Lohnregeln rechtzeitig einrichtest, um Verstöße zu vermeiden.
Wie wirkt sich die Mindestlohnerhöhung auf Tarifverträge aus?
Tarifverträge können höhere Mindestlöhne vorsehen als der gesetzliche Mindestlohn. Wenn ein Tarifvertrag gilt, muss dieser eingehalten werden – auch wenn er höhere Löhne vorsieht. In einigen Bundesländern gelten regionale Tarifverträge (z. B. DEHOGA Hessen, NGG). Informiere dich über die für deinen Betrieb relevanten Tarifverträge.
Muss ich auch für Auszubildende den Mindestlohn zahlen?
Nein, Auszubildende sind vom Mindestlohngesetz ausgenommen. Für Auszubildende gelten die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und ggf. tarifvertragliche Regelungen. Der Mindestlohn gilt für alle anderen Arbeitnehmer in der Gastronomie, unabhängig von ihrer Position oder Erfahrung. Die Ausbildungsvergütung wird tariflich oder durch den Ausbildungsvertrag festgelegt.
Wie kann ich die Kosten der Mindestlohnerhöhung kalkulieren?
Für die Kalkulation der Kosten der Mindestlohnerhöhung solltest du die Erhöhung von 8,4 Prozent berücksichtigen. Für einen Vollzeitbeschäftigten (40 Stunden/Woche) bedeutet das monatlich 189,60 Euro mehr. Mit einem Stundenlohnrechner kannst du die Auswirkungen für verschiedene Szenarien berechnen. Berücksichtige auch die erhöhte Minijob-Grenze von 603 Euro. Ordio unterstützt dich bei der Lohnvorbereitung mit automatischen Berechnungen.
Was muss ich bei der E-Rechnungspflicht beachten?
Bei der E-Rechnungspflicht musst du beachten, dass Rechnungen zwischen Unternehmen in einem strukturierten elektronischen Format (ZUGFeRD oder XRechnung) ausgestellt werden müssen. Überprüfe, ob deine Kassensysteme und Softwarelösungen die Anforderungen erfüllen. Die E-Rechnungspflicht gilt seit 2025 und bleibt auch 2026 bestehen.
Wie setze ich die Mehrwegpflicht in meinem Betrieb um?
Um die Mehrwegpflicht umzusetzen, solltest du Mehrwegverpackungen in dein Sortiment aufnehmen, Kunden über die Möglichkeit informieren, ein System für die Rückgabe der Mehrwegverpackungen einrichten und deine Mitarbeiter schulen. Prüfe dein Verpackungssortiment und passe es an die neuen Vorschriften an. Die Mehrwegpflicht gilt für Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Aluminium.
Welche Vorteile haben Mitarbeiter durch die Änderungen 2026?
Mitarbeiter profitieren 2026 von der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde und der erhöhten Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro monatlich. Diese Änderungen fördern faire Entlohnung und ermöglichen höhere Einkommen. Mitarbeiter sollten ihre neuen Lohnregeln prüfen und bestätigen, um sicherzustellen, dass sie von den Änderungen profitieren.











