Kündigungsfrist-Rechner
Kündigungsfrist-Rechner: Gesetzliche Frist nach §622 BGB berechnen
Du willst die Kündigungsfrist für deinen Arbeitsvertrag berechnen — nicht für Mietvertrag oder Wohnung (§ 573c BGB)? Trage Eintrittsdatum, Zugang der Kündigung und optional die Probezeit ein. Der Rechner ermittelt taggenau das frühestmögliche Ende nach § 622 BGB — inklusive Staffel und Stufensprung bei Arbeitgeber-Kündigung. Vertiefung: Lexikon Kündigungsfrist · Schriftform: Kündigungsschreiben-Vorlage.
Kurzantwort: Gesetzliche Kündigungsfrist
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsvertrag (§ 622 BGB): nicht Mietvertrag/Wohnung (§ 573c BGB)
- Arbeitnehmer: 4 Wochen (= 28 Tage) zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB)
- Arbeitgeber: längere Fristen ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB)
- Probezeit: 2 Wochen, jeder Kalendertag (§ 622 Abs. 3 BGB)
- Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung — nicht das Absendedatum (§ 187 BGB)
Kündigungsfrist für Arbeitgeber (Staffel §622 Abs. 2)
Für Arbeitgeber-Kündigungen verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Entscheidend ist die Zugehörigkeit zum Ende des Arbeitsverhältnisses — nicht nur zum Zugang der Kündigung (Stufensprung).
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist (AG) |
|---|---|
| 0–2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2–5 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5–8 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| 8–10 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| 10–12 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| 12–15 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| 15–20 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| 20+ Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Stufensprung: Staffel zum Ende des Arbeitsverhältnisses
Bei Arbeitgeber-Kündigungen ist nicht nur die Betriebszugehörigkeit beim Zugang der Kündigung entscheidend. Erreicht das Arbeitsverhältnis während des Laufs der Frist die nächste Staffelstufe (z. B. 5 Jahre), gilt bereits die längere Frist — der sogenannte Stufensprung.
Beispiel: Zugang am 15. 04. 2026 bei 4 Jahren, 11 Monaten Zugehörigkeit — ohne Stufensprung würde die 4-Wochen-Grundfrist greifen; mit Stufensprung kann die AG-Frist auf 2 Monate zum Monatsende steigen, wenn die 5-Jahres-Marke vor dem Beendigungstermin erreicht wird. Der Rechner iteriert diese Staffel automatisch.
Kündigungsfrist in der Probezeit
In der Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die gesetzliche Frist 2 Wochen — für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Ende kann auf jeden Kalendertag fallen, nicht nur zum 15. oder Monatsende. Maßgeblich ist, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugeht. Liegt der Zugang nach Ende der Probezeit, gelten die regulären Fristen des § 622 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB. Mehr: Lexikon Probezeit.
So wird die Kündigungsfrist berechnet (§§ 187–188 BGB)
Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung (§ 187 Abs. 1 BGB). Der Zugangstag selbst zählt nicht mit. Anschließend gilt:
- Grundfrist (AN / AG unter 2 Jahren): Zugang + 28 Tage → nächster Termin 15. oder Monatsende
- Staffel (nur AG): Zugang + X Kalendermonate → Monatsende (kein 15.-Termin)
- Probezeit: Zugang + 14 Tage → jeder Kalendertag
Fehlt im Zielmonat der maßgebende Tag (z. B. 31. im Februar), endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB). Zeiten vor dem 25. Lebensjahr zählen seit EuGH Kücükdeveci (C-555/07) voll mit — der Rechner wendet keine 25-Jahres-Ausschlussregel an.
Rechenbeispiele zur Kündigungsfrist
Arbeitnehmer: Grundfrist
Zugang der Kündigung: 16. 06. 2026 (Di). Friststart: 17. 06. + 28 Tage = 15. 07. → frühestmögliches Ende: 15. Juli 2026 (§ 622 Abs. 1 BGB).
Arbeitgeber: Staffel + Stufensprung
Eintritt 01. 05. 2021, Zugang 15. 04. 2026. Bei Zugang noch 4 Wochen — zum Beendigungstermin aber ≥5 Jahre Zugehörigkeit → 2 Monate zum 30. 06. 2026 (Stufensprung).
Probezeit: 2 Wochen
Eintritt 01. 01. 2026, Probezeit 6 Monate, Zugang 15. 02. 2026 → Ende nach 14 Tagen: 02. März 2026 (§ 622 Abs. 3 BGB).
Arbeitgeber: 6 Jahre Zugehörigkeit
Zugang 03. 09. 2026, Eintritt 01. 01. 2020 → Staffel 2 Monate zum Monatsende → frühestmögliches Ende: 30. November 2026.
So funktioniert der Kündigungsfrist-Rechner
Wer kündigt wählen
Arbeitnehmer (Grundfrist 4 Wochen) oder Arbeitgeber (Staffel nach Betriebszugehörigkeit).
Daten eintragen
Eintrittsdatum, Zugang der Kündigung beim Empfänger und optional vereinbarte Probezeit (0–6 Monate).
Enddatum lesen
Frühestmögliches Ende des Arbeitsverhältnisses mit Fristlabel, Rechenweg und Betriebszugehörigkeit.
Export & nächste Schritte
Ergebnis als PDF/CSV exportieren. Kündigungsschreiben mit dem berechneten Datum: Kündigungsschreiben-Vorlage.
Typische Fehler bei der Fristberechnung
- 4 Wochen ≠ 1 Monat: Die Grundfrist sind 28 Kalendertage, nicht ein Kalendermonat.
- Zugang vs. Absenden: Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang (§ 187 Abs. 1 BGB).
- AN vs. AG: Verlängerte Monatsfristen gelten gesetzlich nur für die Arbeitgeber-Kündigung (§ 622 Abs. 6 BGB: längere AN-Frist darf AG-Frist nicht übersteigen).
- Stufensprung übersehen: AG-Frist kann während des Laufs steigen, wenn die nächste Staffelstufe vor Beendigung erreicht wird.
- Arbeitsvertrag vs. Mietvertrag: § 622 BGB gilt nur fürs Arbeitsverhältnis — Wohnungskündigung folgt § 573c BGB (3 Monate).
- 25-Jahre-Klausel: Zeiten vor dem 25. Lebensjahr zählen seit Kücükdeveci voll mit — veraltete Rechner ziehen sie fälschlich ab.
- Termin 15. oder Monatsende: Nach Ablauf der Wochenfrist wird auf den nächsten 15. oder Monatsende gesnappt.
Was der Rechner nicht abbildet
Der Rechner bildet die gesetzliche Mindestfrist nach § 622 BGB ab — ohne:
- Abweichende Tarifvertragsfristen (§ 622 Abs. 4 BGB)
- Abweichende Arbeitsvertragsfristen (§ 622 Abs. 5 BGB, Kleinbetrieb)
- Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Mutterschutz, Betriebsrat, Elternzeit …)
- Befristete Verträge ohne ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB (2-Wochen-Ausschlussfrist ab Kenntnis)
- Mietvertrag/Wohnung (§ 573c BGB — 3 Monate Mieter, längere Fristen Vermieter)
Tarifliche Details: Lexikon Kündigungsfrist. Schriftliche Kündigung: Kündigungsschreiben-Vorlage.
Nächste Schritte nach der Berechnung
- Kündigung formulieren:Kündigungsschreiben-Vorlage
- Resturlaub:Urlaubsanspruch-Rechner
- Urlaubsabgeltung:Urlaubsabgeltung-Rechner
- Arbeitslosengeld:Arbeitslosengeld-Rechner
- Arbeitstage planen:Arbeitstage-Rechner
Methodik & Rechtsquellen
Berechnungen folgen § 622 BGB (Grundfrist, Staffel, Probezeit) und den Fristregeln der §§ 187–188 BGB. Die 25-Jahre-Klausel in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB wird nicht angewendet (EuGH Kücükdeveci C-555/07). Ergebnisse sind Orientierung — keine Rechtsberatung.
Quellen: § 622 BGB, § 187 BGB, § 188 BGB, EuGH Kücükdeveci (C-555/07). Zuletzt geprüft: September 2026.
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Häufige Fragen zum Kündigungsfrist-Rechner 2026
Wie lang ist die gesetzliche Grundkündigungsfrist?
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). 4 Wochen = 28 Kalendertage, nicht ein Kalendermonat. Für Arbeitnehmer gilt diese Grundfrist unabhängig von der Betriebszugehörigkeit — sofern der Arbeitsvertrag nichts Längeres vorsieht.
Gelten verlängerte Fristen auch für Arbeitnehmer?
Nein — die verlängerten Monatsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten gesetzlich nur für Arbeitgeber-Kündigungen. Arbeitnehmer kündigen in der Regel mit 4 Wochen, auch nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit. Längere Fristen für Arbeitnehmer sind nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart sind — dürfen aber die Frist des Arbeitgebers nicht übersteigen (§ 622 Abs. 6 BGB).
Welche Frist gilt in der Probezeit?
In der Probezeit (höchstens 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB) — für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis kann zu jedem Kalendertag enden.
Ab wann läuft die Frist — Zugang oder Absenden?
Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung beim Empfänger (§ 187 Abs. 1 BGB) — nicht am Absendedatum. Deshalb empfiehlt sich ein nachweisbarer Zugang (Einschreiben, Übergabe mit Empfangsbestätigung).
Was ist der Unterschied zwischen „4 Wochen“ und „1 Monat“?
4 Wochen sind 28 Kalendertage (Grundfrist). 1 Monat im Sinne des § 622 Abs. 2 BGB ist ein voller Kalendermonat zum Monatsende — ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit bei Arbeitgeber-Kündigung. Der Rechner unterscheidet beide Fälle.
Wann verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber?
Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit steigt die AG-Frist staffelweise von 1 Monat bis 7 Monate (ab 20 Jahren). Maßgeblich ist die Zugehörigkeit zum Ende des Arbeitsverhältnisses — der Rechner berücksichtigt den Stufensprung.
Zählen Zeiten vor dem 25. Lebensjahr?
Ja. Nach EuGH-Rechtsprechung (Kücükdeveci) wird die Betriebszugehörigkeit grundsätzlich vollständig gezählt — auch Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Rechner wendet keine 25-Jahres-Ausschlussregel an.
Was gilt bei Tarifvertrag oder abweichendem Arbeitsvertrag?
Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere Fristen vorsehen — kürzere als die gesetzliche Mindestfrist sind für Arbeitnehmer unzulässig. Der Rechner zeigt nur die gesetzliche Mindestfrist. Details: Lexikon Kündigungsfrist.
Was muss ich nach Kündigungserhalt beachten?
Als Arbeitnehmer: spätestens 3 Tage arbeitssuchend melden (SGB III). Gegen eine Kündigung: Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen ab Zugang beim Arbeitsgericht (§ 4 KSchG) — unabhängig von der Kündigungsfrist. ALG-Schätzung: Arbeitslosengeld-Rechner.
Gilt das für Minijob und Teilzeit?
Ja. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten unabhängig vom Beschäftigungsumfang — Vollzeit, Teilzeit und Minijob. Entscheidend sind Eintritt, Zugang und wer kündigt, nicht die Wochenstunden.
Was ist der Stufensprung bei der Kündigungsfrist?
Der Stufensprung tritt bei Arbeitgeber-Kündigungen auf: Maßgeblich ist die Betriebszugehörigkeit zum Ende des Arbeitsverhältnisses — nicht nur beim Zugang. Erreicht das Arbeitsverhältnis während des Laufs der Frist die nächste Staffelstufe (z. B. 5 Jahre), gilt bereits die längere Monatsfrist. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
Gilt der Rechner für Mietvertrag und Wohnung?
Nein. Dieser Rechner berechnet Kündigungsfristen für Arbeitsverträge nach § 622 BGB. Für Mietverträge und Wohnungen gelten andere Regeln — als Mieter kündigst du in der Regel mit 3 Monaten (§ 573c BGB), unabhängig von der Wohndauer. Vermieter-Kündigungen können längere Fristen haben.
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja — die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). E-Mail, SMS oder mündliche Kündigung sind unwirksam. Nutze das berechnete Enddatum in deinem Schreiben: Kündigungsschreiben-Vorlage.
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