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Probezeit: Dauer, Kündigung & rechtliche Regelungen

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Probezeit: Dauer, Kündigung & rechtliche Regelungen | Ordio

Häufige Fragen zu Probezeit

Darf der Arbeitgeber in der Probezeit fristlos kündigen?

Ja, aber nur mit wichtigem Grund. Anders als bei der ordentlichen Kündigung (kein Grund nötig) erfordert eine fristlose Kündigung stets einen triftigen Anlass – z.B. Diebstahl, schwerwiegende Pflichtverletzungen oder Straftaten. Die Probezeit entbindet den Arbeitgeber nicht von dieser Voraussetzung.

Wie kündige ich in der Probezeit?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Endtermin beim Arbeitgeber eingehen. Du kannst zu jedem beliebigen Tag kündigen – nicht nur zum 15. oder Letzten des Monats. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Muss die Probezeit im Arbeitsvertrag stehen?

Ja. Die Probezeit ist ein vertraglich vereinbarter Zeitraum. Ohne entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag gilt automatisch der volle Kündigungsschutz ab dem ersten Arbeitstag. Wenn du eine Probezeit möchtest oder vermeiden willst, solltest du das vor der Vertragsunterzeichnung klären.

Wann endet die Probezeit automatisch?

Die Probezeit endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer – z.B. nach drei oder sechs Monaten. Ab dann gelten die regulären Kündigungsfristen. Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf möglich. Nach Ablauf greift automatisch der volle Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Ist die Probezeit bei Wiedereinstellung rechtens?

Ja, grundsätzlich ist eine neue Probezeit bei Wiedereinstellung zulässig – vorausgesetzt, zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis liegt eine hinreichend lange Unterbrechung. Nach kurzer Unterbrechung (z.B. wenige Monate) kann eine erneute Probezeit als missbräuchlich gewertet werden. Im Zweifel einen Arbeitsrechtler fragen.

Kann der Arbeitgeber am letzten Tag der Probezeit noch kündigen?

Ja. Der Arbeitgeber kann bis zum letzten Tag der Probezeit ordentlich kündigen – auch am letzten Tag. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Endtermin zugehen. Eine Kündigung am letzten Probetag mit Fristende zwei Wochen später ist wirksam.

Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Ja. Der Urlaubsanspruch besteht ab dem ersten Arbeitstag – auch in der Probezeit. Der Arbeitgeber kann Urlaub nicht pauschal verwehren. Er kann die Urlaubsgewährung jedoch aus betrieblichen Gründen verschieben. Ein Urlaubsantrag in der ersten Woche kann abgelehnt werden, wenn betriebliche Erfordernisse dagegensprechen.

Können Arbeitnehmer den Vertrag vor Arbeitsantritt kündigen?

Ja. Du kannst den Arbeitsvertrag vor dem ersten Arbeitstag kündigen – auch wenn eine Probezeit vereinbart ist. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Du musst keinen Grund angeben.