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Geldwerter Vorteil

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Der geldwerte Vorteil ist ein zentrales Element des deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Dabei handelt es sich um Leistungen oder Vergünstigungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt. Sie gehören steuerlich zum Arbeitsentgelt und sind damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Typische Beispiele von geldwerten Vorteilen

Es gibt eine Vielzahl von geldwerten Vorteilen. Sie reichen von allgemeinen Praktiken wie der Bereitstellung eines Dienstwagens bis hin zu spezielleren Angeboten wie Betriebsveranstaltungen oder Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Nachfolgend sind einige der häufigsten Beispiele für geldwerte Vorteile aufgelistet:

  1. Die private Nutzung eines Firmenwagens: Dies ist eines der bekanntesten Beispiele für einen geldwerten Vorteil. Wenn du deinem Arbeitnehmer erlaubst, den Firmenwagen auch privat zu nutzen, ist das ein geldwerter Vorteil. Die Berechnung erfolgt in der Regel über die 1-Prozent-Regelung oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
  2. Kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten: Als geldwerter Vorteil gilt auch die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer. Dabei kann es sich z.B. um eine Betriebskantine oder Essensgutscheine handeln.
  3. Überlassung von Wohnraum: Ein geldwerter Vorteil ist auch die Überlassung einer Wohnung an den Arbeitnehmer oder die Übernahme der Miete für eine solche Wohnung. Die Bewertung erfolgt in der Regel nach der ortsüblichen Miete.
  4. Verbilligter Bezug von Firmenprodukten: Ein geldwerter Vorteil liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens zu einem vergünstigten Preis erwerben kann. In diesem Fall gilt die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem vom Arbeitnehmer gezahlten Preis als geldwerter Vorteil.
  5. Mitarbeiterrabatte: Viele Unternehmen gewähren Mitarbeitern Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen. Diese Rabatte werden als geldwerter Vorteil betrachtet, solange sie 1.080 Euro pro Jahr nicht übersteigen.
  6. Internet- und Telefonnutzung: Auch die private Nutzung des dienstlichen Internet- und Telefonanschlusses stellt einen geldwerten Vorteil dar. Da die private Nutzung oft schwer von der dienstlichen zu trennen ist, ist die Bewertung oft komplex.
  7. Betriebliche Gesundheitsförderung: In Deutschland können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Massagen steuer- und sozialabgabenfrei anbieten.

Bewertung des geldwerten Vorteils

Wie der geldwerte Vorteil zu bewerten ist, hängt von dem jeweiligen Vorteil ab und ist in den §§ 8 und 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, dass der geldwerte Vorteil nicht nur der Lohnsteuer unterliegt, sondern auch in der Sozialversicherung zu versteuern ist. Das heißt, durch den Sachbezug wird sowohl die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherungsbeiträge erhöht. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsabgaben ist jedoch zu beachten, dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten werden darf.

Freibeträge und Pauschalen

Bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils können jedoch auch Ausnahmen und Erleichterungen berücksichtigt werden. Einige davon sind hier im Detail aufgeführt:

  • 44-Euro-Freigrenze: Ein Beispiel für eine Ausnahme ist die sogenannte 44-Euro-Freigrenze. Diese Regelung besagt, dass Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat steuerfrei bleiben. Wichtig ist, dass es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Das heißt, wenn der Wert des Sachbezugs diesen Betrag auch nur um einen Cent übersteigt, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Pauschalversteuerung: Darüber hinaus besteht für bestimmte Sachbezüge die Möglichkeit der Pauschalversteuerung. Das bedeutet, dass statt der individuellen Steuersätze der Mitarbeiter ein einheitlicher Steuersatz angewendet wird. Ein Beispiel ist die Pauschalversteuerung von 25 Prozent bei der Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten wie Laptops oder Smartphones zur privaten Nutzung. 
  • Rabattfreibetrag: Eine weitere Ausnahme ist der Rabattfreibetrag. Arbeitnehmer, die Waren oder Dienstleistungen ihres Arbeitgebers verbilligt oder unentgeltlich erhalten, können diesen Freibetrag in Anspruch nehmen. Er beträgt 1.080 Euro pro Jahr. Darüber hinausgehende Rabatte müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Wie bereits erwähnt, sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.

Fazit

Obwohl geldwerte Vorteile steuerpflichtig sind, stellen sie eine attraktive Möglichkeit dar, das Gesamtpaket, das du deinen Mitarbeitern bietest, zu verbessern. Dies ist möglich, ohne dass die gleiche steuerliche Belastung wie bei einer direkten Erhöhung des Gehalts entsteht.

Bei strategischer Planung und Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen können geldwerte Vorteile zur Stärkung der Mitarbeiterbindung eingesetzt werden, ohne die betrieblichen Kosten übermäßig zu erhöhen. So können z.B. Angebote wie die private Nutzung von Firmenwagen, die Nutzung von Firmenhandys oder Rabatte auf Firmenprodukte nicht nur die Attraktivität des Vergütungspakets erhöhen, sondern auch Motivation und Loyalität steigern.

Ein wichtiger Aspekt der Steueroptimierung ist auch die Nutzung von Freibeträgen und Pauschalsteuersätzen, die der Gesetzgeber vorsieht. So können z. B. Sachbezüge in Höhe von bis zu 44 Euro pro Monat oder Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben. Darüber hinaus können bestimmte Sachbezüge, wie zum Beispiel die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte, pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Dies kann zu einer geringeren Steuerbelastung führen als eine direkte Gehaltserhöhung.

Insgesamt kann der Sachbezug also ein wertvolles Instrument sein, um die Attraktivität des Vergütungspakets zu erhöhen und gleichzeitig die Steuerbelastung zu optimieren. Er ermöglicht es, den Arbeitnehmern lohnerhöhende Zusatzleistungen anzubieten, ohne dass die Lohnsteuerbelastung in gleichem Maße steigt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

Autor: Vanessa Merx