Zum Inhalt springen

Probezeit-Rechner

Probezeit-Rechner: Ende & Kündigungsfrist nach § 622 BGB

Du möchtest Probezeit berechnen und dein Probezeit-Ende taggenau wissen, inklusive 2-Wochen-Kündigungsfrist, spätestem Zugang einer Kündigung und dem Wechsel zur Grundfrist? Trage Eintrittsdatum und die vereinbarte Dauer (1–6 Monate) ein. Optional planst du ein konkretes Zugangsdatum. Gilt für Arbeitsverträge nach § 622 BGB, nicht für Führerschein-Probezeit (StVG). Vertiefung: Lexikon Probezeit · Staffel & AN/AG: Kündigungsfrist-Rechner · Schriftform: Kündigungsschreiben-Vorlage. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Kurzantwort: Probezeit & Kündigungsfrist

Das Wichtigste in Kürze

Probezeit berechnen: So ergibt sich das Ende

Rechenbeispiele (Probezeit-Ende & Kündigung)

So funktioniert der Probezeit-Rechner

  1. Eintritt & Dauer

    Eintrittsdatum (erster Arbeitstag) und vereinbarte Probezeit 1–6 Monate eintragen. Schnellauswahl 3, 4 oder 6 Monate oder Dropdown.

  2. Ende & Fristen lesen

    Oben siehst du den letzten Probezeit-Tag, verbleibende Tage, die 2-Wochen-Frist, den spätesten Zugang und das Szenario „Kündigung am letzten Tag“.

  3. Optional: Zugang planen

    Unter „Kündigung planen (optional)“ ein Zugangsdatum eintragen. Vorschau der 2-Wochen-Frist ohne AG-Staffel.

  4. Export & Schreiben

    Ergebnis als PDF oder CSV sichern. Für die schriftliche Kündigung: Kündigungsschreiben-Vorlage mit dem berechneten Beendigungsdatum.

Was der Rechner dir anzeigt

Kündigung in der Probezeit

Nach der Probezeit

Typische Fehler & Sonderfälle

Nicht verwechseln

Was der Rechner nicht abbildet

Methodik & Rechtsquellen

Entdecke weitere Rechner für Zeiterfassung, Lohnabrechnung und Personalmanagement.

Häufige Fragen zum Probezeit-Rechner

Wie berechne ich mein Probezeit-Ende?

Probezeit berechnen geht mit Eintrittsdatum und der im Arbeitsvertrag vereinbarten Dauer (1–6 Monate). Der letzte Tag der Probezeit ist Eintritt + Monate − 1 Tag, nicht „Eintritt plus Monate“ ohne Abzug.

Trage beides in den Rechner ein; er zeigt das Ende taggenau, verbleibende Tage und den Übergang zur Grundfrist. Bei Eintritt am Monatsletzten gilt § 188 Abs. 3 BGB (z. B. Ende im Februar).

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB), für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Das Arbeitsverhältnis kann an jedem Kalendertag enden, nicht nur zum 15. oder Monatsende. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können in Einzelfällen längere Fristen stehen; der Rechner zeigt die gesetzliche Mindestlogik.

Was bedeutet „spätester Zugang“ im Probezeit-Rechner?

Der späteste Zugang ist der letzte Kalendertag, an dem eine Kündigung noch zugehen darf, damit die 2-Wochen-Frist so läuft, dass du spätestens am letzten Probezeit-Tag ausscheidest.

Das ist nicht pauschal „Probezeit-Ende minus 14 Tage“. Entscheidend sind Zugangstag, Fristbeginn am Folgetag (§ 187 BGB) und die Kalenderberechnung (§ 188 BGB), genau das rechnet das Tool aus.

Kann ich am letzten Tag der Probezeit noch kündigen?

Ja, wenn die Kündigung an diesem Tag noch beim Empfänger zugeht und die Probezeitfrist (§ 622 Abs. 3 BGB) greift.

Das Beschäftigungsende liegt dann aber meist erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Fristbeginn, also häufig schon in der Zeit nach dem formalen Probezeit-Ende. Für konkrete Enddaten nach Zugang nutze optional „Kündigung planen“ im Rechner.

Was ist der Unterschied zwischen Probezeit-Rechner und Kündigungsfrist-Rechner?

Der Probezeit-Rechner beantwortet: Wann endet meine Probezeit, wie viele Tage bleiben, spätester Zugang und ab wann die Grundfrist gilt, aus Eintritt + Dauer.

Der Kündigungsfrist-Rechner berechnet das frühestmögliche Ende nach Zugang inkl. AN/AG, Staffel und Stufensprung. Sobald die Probezeit vorbei ist oder du AG-Fristen brauchst: Kündigungsfrist-Rechner.

Wie lange darf eine Probezeit höchstens dauern?

Eine vereinbarte Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB längstens sechs Monate dauern. Kürzere Probezeiten sind zulässig.

Ohne Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt es keine Probezeit, dann gelten von Anfang an die regulären Kündigungsfristen (Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende).

Bis wann muss eine Kündigung in der Probezeit zugehen?

Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), nicht das Absendedatum oder der Poststempel.

Willst du spätestens zum Ende der Probezeit ausscheiden, zeigt der Rechner den spätesten Zugang. Geht die Kündigung am letzten Probezeit-Tag zu, endet das Verhältnis oft erst danach, weil die 2-Wochen-Frist noch in der festen Anstellung weiterläuft.

Welche Kündigungsfrist gilt nach der Probezeit?

Ab dem Tag nach dem letzten Probezeit-Tag gilt die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen (= 28 Kalendertage) zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).

Längere Fristen für Arbeitgeber-Kündigungen (Staffel, Stufensprung) und Vertragsabweichungen berechnet der Kündigungsfrist-Rechner, nicht diese Seite.

Gilt der Probezeit-Rechner für Minijob und Teilzeit?

Ja. Vereinbarte Probezeit und die 2-Wochen-Frist nach § 622 Abs. 3 BGB gelten unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Vollzeit, Teilzeit und Minijob.

Entscheidend sind Eintrittsdatum, vereinbarte Probezeit-Dauer und Zugang der Kündigung, nicht die Wochenstunden.

Muss die Kündigung in der Probezeit schriftlich sein?

Ja, die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). E-Mail oder mündliche Kündigung reichen nicht.

Trage das berechnete Beendigungsdatum in dein Schreiben ein: Kündigungsschreiben-Vorlage.

Habe ich in der Probezeit Urlaubsanspruch?

Ja. Urlaub entsteht anteilig ab dem ersten Arbeitstag (§ 4 BUrlG). Der volle Jahresurlaub nach dem BUrlG entsteht erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.

Grobe Schätzung: Urlaubsanspruch-Rechner · Arbeitstage: Arbeitstage-Rechner.

Gilt Kündigungsschutz in der Probezeit?

Das allgemeine Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, in einer typischen 6-Monats-Probezeit oft noch nicht.

Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft § 9 MuSchG, Betriebsrat, Schwerbehinderung) kann aber auch in der Probezeit gelten und eine Kündigung blockieren. Der Rechner bildet Sonderfälle nicht ab.

Was gilt für die Probezeit in der Ausbildung?

Für Azubis gelten § 20 BBiG (Pflicht-Probezeit 1–4 Monate) und § 22 BBiG (Kündigung in der Ausbildungs-Probezeit), nicht § 622 BGB.

Für Ausbildungsvergütung: Ausbildungsgehalt-Rechner.

Ist die arbeitsrechtliche Probezeit dasselbe wie die Führerschein-Probezeit?

Nein. Dieser Rechner behandelt die arbeitsrechtliche Probezeit nach § 622 BGB im Arbeitsvertrag.

Die zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach dem StVG ist eine andere Regelung, dafür ist dieser Rechner nicht gedacht.