Probezeit-Rechner
Probezeit-Rechner: Ende & Kündigungsfrist nach § 622 BGB
Du möchtest Probezeit berechnen und dein Probezeit-Ende taggenau wissen, inklusive 2-Wochen-Kündigungsfrist, spätestem Zugang einer Kündigung und dem Wechsel zur Grundfrist? Trage Eintrittsdatum und die vereinbarte Dauer (1–6 Monate) ein. Optional planst du ein konkretes Zugangsdatum. Gilt für Arbeitsverträge nach § 622 BGB, nicht für Führerschein-Probezeit (StVG). Vertiefung: Lexikon Probezeit · Staffel & AN/AG: Kündigungsfrist-Rechner · Schriftform: Kündigungsschreiben-Vorlage. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kurzantwort: Probezeit & Kündigungsfrist
Das Wichtigste in Kürze
- Maximal 6 Monate, nur wenn im Arbeitsvertrag vereinbart (§ 622 Abs. 3 BGB); ohne Klausel keine Probezeit
- 2 Wochen Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Beschäftigungsende kann an jedem Kalendertag fallen, nicht nur zum 15. oder Monatsende
- Letzter Probezeit-Tag: Eintritt + vereinbarte Monate minus 1 Tag (§ 188 Abs. 3 bei kurzen Monaten)
- Entscheidend ist der Zugang der Kündigung, nicht Absendedatum oder Poststempel (§ 187 BGB)
- Schriftform für jede Kündigung (§ 623 BGB), auch in der Probezeit
- Nach der Probezeit (ab dem Folgetag): Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB)
Probezeit berechnen: So ergibt sich das Ende
Der letzte Tag der Probezeit ist nicht „Eintritt plus Monate“, sondern der Tag unmittelbar vor dem Kalendertag, der nach Addition der vereinbarten Monate entstünde:
Letzter Tag der Probezeit = Eintrittsdatum + Probezeit-Monate − 1 Tag
Die Monatsaddition folgt dem Kalender (nicht „30-Tage-Monate“). Fehlt im Zielmonat der Tag des Eintritts, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB), der Rechner übernimmt das automatisch.
Beispiel 1: Eintritt 01.03.2026, Probezeit 6 Monate → letzter Tag 31.08.2026. Ab 01.09.2026 läuft die Grundkündigungsfrist.
Beispiel 2: Eintritt 06.10.2026, 6 Monate → Ende 05.04.2027.
Beispiel 3 (§ 188 Abs. 3): Eintritt 31.08.2026, 6 Monate → Ende 27.02.2027 (Februar ohne 31.).
Verbleibende Tage im Ergebnis beziehen sich auf „heute“ in Europe/Berlin (Kalendertag ab Mitternacht). Ist die Probezeit vorbei, steht 0.
Rechenbeispiele (Probezeit-Ende & Kündigung)
Die folgenden Beispiele entsprechen der Berechnung im Rechner. In Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können abweichende, oft längere. Kündigungsfristen vereinbart sein.
Ende nach 6 Monaten
Eintritt 01.03.2026, Probezeit 6 Monate → letzter Tag 31.08.2026. Spätester Zugang für Beendigung an diesem Tag: 16.08.2026. Zugang am letzten Probezeit-Tag → frühestes Ende 15.09.2026.
Kündigung in der Probezeit
Eintritt 01.03.2026, Probezeit 6 Monate, Zugang der Kündigung 01.04.2026 → Friststart 02.04., Ende nach 14 Tagen: 16.04.2026 (§ 622 Abs. 3 BGB).
Monatsletzter (§ 188 Abs. 3)
Eintritt 31.08.2026, 6 Monate → Ende 27.02.2027, nicht der 28./29.02. als fiktiver „31. Tag“.
Übergang Grundfrist
Probezeit endet 31.08.2026 → ab 01.09.2026 gilt § 622 Abs. 1 BGB (4 Wochen zum 15. oder Monatsende). Konkretes Enddatum nach AN-Kündigung: Kündigungsfrist-Rechner.
So funktioniert der Probezeit-Rechner
Eintritt & Dauer
Eintrittsdatum (erster Arbeitstag) und vereinbarte Probezeit 1–6 Monate eintragen. Schnellauswahl 3, 4 oder 6 Monate oder Dropdown.
Ende & Fristen lesen
Oben siehst du den letzten Probezeit-Tag, verbleibende Tage, die 2-Wochen-Frist, den spätesten Zugang und das Szenario „Kündigung am letzten Tag“.
Optional: Zugang planen
Unter „Kündigung planen (optional)“ ein Zugangsdatum eintragen. Vorschau der 2-Wochen-Frist ohne AG-Staffel.
Export & Schreiben
Ergebnis als PDF oder CSV sichern. Für die schriftliche Kündigung: Kündigungsschreiben-Vorlage mit dem berechneten Beendigungsdatum.
Was der Rechner dir anzeigt
Die Felder im Ergebnis hängen direkt mit dem Rechner zusammen:
- Verbleibende Tage, bis zum letzten Probezeit-Tag (0, wenn die Probezeit schon vorbei ist)
- Spätester Zugang, letzter Tag, an dem die Kündigung noch zugehen kann, wenn das Arbeitsverhältnis spätestens am letzten Probezeit-Tag enden soll (nicht pauschal „Ende minus 14 Tage“)
- Frühestmögliches Ende bei Zugang am letzten Tag. Fristbeginn am Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB), danach 2 Wochen
- Grundfrist ab, erster Tag nach Probezeit-Ende; ab hier gilt § 622 Abs. 1 BGB
Unter Kündigung planen (optional) testest du ein beliebiges Zugangsdatum. Für Staffel, Stufensprung und längere AG-Fristen: Kündigungsfrist-Rechner.
Kündigung in der Probezeit
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). E-Mail, WhatsApp oder mündliche Kündigung reichen nicht. In der Probezeit ist keine Begründung für die ordentliche Kündigung nötig. Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Betriebsrat, Schwerbehinderung u. a.) kann trotzdem greifen; der Rechner bildet das nicht ab.
Zugang vs. Absenden: Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Empfänger ankommt, nicht wann du sie abschickst. Bei Post: Einwurf in den Briefkasten des Empfängers oder Zustellung; bei persönlicher Übergabe: Datum der Übergabe.
2-Wochen-Frist in der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB) in drei Schritten:
- Zugang der Kündigung beim Empfänger (Zugangstag zählt nicht mit)
- Fristbeginn am nächsten Kalendertag (§ 187 Abs. 1 BGB)
- Ende nach 14 Kalendertagen, an jedem Wochentag möglich, nicht nur 15./Monatsende
Willst du spätestens zum Ende der Probezeit ausscheiden, muss die Frist so laufen, dass das Beendigungsdatum noch auf den letzten Probezeit-Tag fällt, dafür zeigt der Rechner den spätesten Zugang. Geht die Kündigung am letzten Probezeit-Tag zu, endet das Verhältnis in der Regel erst danach, weil die Frist in die feste Anstellung hineinlaufen kann.
Nach der Probezeit
Ab dem Tag nach dem letzten Probezeit-Tag gilt die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen (= 28 Kalendertage) zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Für Arbeitnehmer-Kündigungen bleibt es bei dieser Grundfrist, unabhängig davon, ob du schon länger im Betrieb bist.
Beispiel: Probezeit endet am 31.08.2026 → ab 01.09.2026 läuft die Grundfrist. Kündigt ein Arbeitnehmer mit Zugang am 02.09.2026, beginnt die Frist am 03.09.; nach 28 Tagen wird auf den nächsten 15. oder Monatsende terminiert, nicht mehr die 2-Wochen-Probezeitfrist.
Für Arbeitgeber-Kündigungen verlängert sich die Frist ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit nach der Staffel in § 622 Abs. 2 BGB (inkl. Stufensprung zum Ende des Arbeitsverhältnisses). Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können abweichende, meist längere. Fristen vorsehen. All das berechnet der Kündigungsfrist-Rechner, nicht diese Seite.
Typische Fehler & Sonderfälle
Viele Fehler entstehen durch falsche Kalenderlogik, fehlende Probezeit-Klausel oder Verwechslung mit anderen Rechtsgebieten:
- Keine Probezeit im Vertrag: Es gilt sofort die Grundfrist, kein 2-Wochen-Tarif
- Probezeit länger als 6 Monate: Klausel in der Regel unwirksam. Grundfrist
- „Ende minus 14 Tage“ als Kündigungsdeadline: irreführend, maßgeblich sind Zugang und §§ 187–188 BGB
- 4 Wochen ≠ 1 Monat: Nach der Probezeit sind es 28 Kalendertage zur Terminierung, kein Kalendermonat
- Tarif / befristeter Vertrag: kann andere Fristen oder Kündigungsausschlüsse enthalten. Vertrag prüfen
- § 626 BGB (außerordentliche Kündigung) und KSchG nach sechs Monaten Zugehörigkeit werden hier nicht berechnet
Nicht verwechseln
- Führerschein-Probezeit (StVG): zweijährige Aufbauphase, kein Arbeitsrecht
- Azubi (BBiG): Pflicht-Probezeit 1–4 Monate, andere Kündigungsregeln, nicht § 622 BGB
- Mietvertrag / Wohnung: § 573c BGB, nicht dieser Rechner
Was der Rechner nicht abbildet
Der Probezeit-Rechner zeigt die gesetzliche Mindestlogik für vereinbarte Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB, ohne:
- AG-Staffel und Stufensprung (§ 622 Abs. 2 BGB)
- Verlängerte AN-Frist nach § 622 Abs. 1 Satz 2 bei langjähriger Betriebszugehörigkeit
- Tarif- oder Vertragsfristen (§ 622 Abs. 4–5 BGB), z. B. längere Kündigungsfrist in der Probezeit im Arbeitsvertrag
- Sonderkündigungsschutz (MuSchG, Betriebsrat, Elternzeit, Schwerbehinderung …)
- Außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB)
- BBiG-Ausbildung und StVG-Führerschein
Definition & Hintergrund: Lexikon Probezeit. Vollständige Kündigungsdaten: Kündigungsfrist-Rechner.
Methodik & Rechtsquellen
Berechnungen orientieren sich an § 622 Abs. 3 und Abs. 1 BGB sowie §§ 187–188 BGB. Kerndaten, inklusive Monatsletzter und § 188 Abs. 3, wurden anhand etablierter Referenzszenarien geprüft. PDF- und CSV-Export enthalten Eingaben, Ergebnisse und Hinweise zu den Rechtsgrundlagen.
AG-Staffel (§ 622 Abs. 2), verlängerte AN-Fristen und Sonderkündigungsschutz sind bewusst nicht Teil dieses Rechners.
Quellen: § 622 BGB, § 623 BGB, § 187 BGB, § 188 BGB. Stand: Oktober 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen zum Probezeit-Rechner
Wie berechne ich mein Probezeit-Ende?
Probezeit berechnen geht mit Eintrittsdatum und der im Arbeitsvertrag vereinbarten Dauer (1–6 Monate). Der letzte Tag der Probezeit ist Eintritt + Monate − 1 Tag, nicht „Eintritt plus Monate“ ohne Abzug.
Trage beides in den Rechner ein; er zeigt das Ende taggenau, verbleibende Tage und den Übergang zur Grundfrist. Bei Eintritt am Monatsletzten gilt § 188 Abs. 3 BGB (z. B. Ende im Februar).
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB), für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Das Arbeitsverhältnis kann an jedem Kalendertag enden, nicht nur zum 15. oder Monatsende. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können in Einzelfällen längere Fristen stehen; der Rechner zeigt die gesetzliche Mindestlogik.
Was bedeutet „spätester Zugang“ im Probezeit-Rechner?
Der späteste Zugang ist der letzte Kalendertag, an dem eine Kündigung noch zugehen darf, damit die 2-Wochen-Frist so läuft, dass du spätestens am letzten Probezeit-Tag ausscheidest.
Das ist nicht pauschal „Probezeit-Ende minus 14 Tage“. Entscheidend sind Zugangstag, Fristbeginn am Folgetag (§ 187 BGB) und die Kalenderberechnung (§ 188 BGB), genau das rechnet das Tool aus.
Kann ich am letzten Tag der Probezeit noch kündigen?
Ja, wenn die Kündigung an diesem Tag noch beim Empfänger zugeht und die Probezeitfrist (§ 622 Abs. 3 BGB) greift.
Das Beschäftigungsende liegt dann aber meist erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Fristbeginn, also häufig schon in der Zeit nach dem formalen Probezeit-Ende. Für konkrete Enddaten nach Zugang nutze optional „Kündigung planen“ im Rechner.
Was ist der Unterschied zwischen Probezeit-Rechner und Kündigungsfrist-Rechner?
Der Probezeit-Rechner beantwortet: Wann endet meine Probezeit, wie viele Tage bleiben, spätester Zugang und ab wann die Grundfrist gilt, aus Eintritt + Dauer.
Der Kündigungsfrist-Rechner berechnet das frühestmögliche Ende nach Zugang inkl. AN/AG, Staffel und Stufensprung. Sobald die Probezeit vorbei ist oder du AG-Fristen brauchst: Kündigungsfrist-Rechner.
Wie lange darf eine Probezeit höchstens dauern?
Eine vereinbarte Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB längstens sechs Monate dauern. Kürzere Probezeiten sind zulässig.
Ohne Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt es keine Probezeit, dann gelten von Anfang an die regulären Kündigungsfristen (Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende).
Bis wann muss eine Kündigung in der Probezeit zugehen?
Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), nicht das Absendedatum oder der Poststempel.
Willst du spätestens zum Ende der Probezeit ausscheiden, zeigt der Rechner den spätesten Zugang. Geht die Kündigung am letzten Probezeit-Tag zu, endet das Verhältnis oft erst danach, weil die 2-Wochen-Frist noch in der festen Anstellung weiterläuft.
Welche Kündigungsfrist gilt nach der Probezeit?
Ab dem Tag nach dem letzten Probezeit-Tag gilt die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen (= 28 Kalendertage) zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).
Längere Fristen für Arbeitgeber-Kündigungen (Staffel, Stufensprung) und Vertragsabweichungen berechnet der Kündigungsfrist-Rechner, nicht diese Seite.
Gilt der Probezeit-Rechner für Minijob und Teilzeit?
Ja. Vereinbarte Probezeit und die 2-Wochen-Frist nach § 622 Abs. 3 BGB gelten unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Vollzeit, Teilzeit und Minijob.
Entscheidend sind Eintrittsdatum, vereinbarte Probezeit-Dauer und Zugang der Kündigung, nicht die Wochenstunden.
Muss die Kündigung in der Probezeit schriftlich sein?
Ja, die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). E-Mail oder mündliche Kündigung reichen nicht.
Trage das berechnete Beendigungsdatum in dein Schreiben ein: Kündigungsschreiben-Vorlage.
Habe ich in der Probezeit Urlaubsanspruch?
Ja. Urlaub entsteht anteilig ab dem ersten Arbeitstag (§ 4 BUrlG). Der volle Jahresurlaub nach dem BUrlG entsteht erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
Grobe Schätzung: Urlaubsanspruch-Rechner · Arbeitstage: Arbeitstage-Rechner.
Gilt Kündigungsschutz in der Probezeit?
Das allgemeine Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, in einer typischen 6-Monats-Probezeit oft noch nicht.
Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft § 9 MuSchG, Betriebsrat, Schwerbehinderung) kann aber auch in der Probezeit gelten und eine Kündigung blockieren. Der Rechner bildet Sonderfälle nicht ab.
Was gilt für die Probezeit in der Ausbildung?
Für Azubis gelten § 20 BBiG (Pflicht-Probezeit 1–4 Monate) und § 22 BBiG (Kündigung in der Ausbildungs-Probezeit), nicht § 622 BGB.
Für Ausbildungsvergütung: Ausbildungsgehalt-Rechner.
Ist die arbeitsrechtliche Probezeit dasselbe wie die Führerschein-Probezeit?
Nein. Dieser Rechner behandelt die arbeitsrechtliche Probezeit nach § 622 BGB im Arbeitsvertrag.
Die zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach dem StVG ist eine andere Regelung, dafür ist dieser Rechner nicht gedacht.