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Teilzeit Mindestlohn: Stundenlohn & Berechnung 2026

Kurz gesagt: Teilzeit Mindestlohn heißt: derselbe gesetzliche Stundenlohn wie in Vollzeit – in der Teilzeitbeschäftigung nur mit weniger Stunden. Ab 1. Januar 2026 gelten 13,90 € brutto pro Stunde (MiLoG); dein Monatsbrutto rechnest du aus den vereinbarten Wochenstunden. Stand: Oktober 2026.
Hinweis: Allgemeine Orientierung zu Entgelt und Abrechnung – keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Gesetz, Tarif und dein Vertrag.
Du prüfst ein Teilzeit-Angebot, stellst Lohnabrechnungen zusammen oder fragst dich, ob 20 Stunden „noch Mindestlohn“ sind? Hier siehst du, wie Mindestlohn und Teilzeit zusammenhängen, wie du Monatsbrutto aus Wochenstunden rechnest und wo sich Minijob und Teilzeitarbeit abgrenzen. Zum Nachrechnen: Mindestlohn-Rechner. Ausnahmen, Sanktionen und künftige Anpassungen stehen im Lexikon Mindestlohn – hier geht es um die Teilzeit-Rechnung.
Was bedeutet Mindestlohn in der Teilzeit?
Es gibt keinen gesonderten „Teilzeit-Mindestlohn“. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) setzt eine Untergrenze für den Stundenlohn – unabhängig davon, ob du 40, 30 oder 15 Stunden pro Woche arbeitest. Teilzeit bedeutet nur: Du erbringst weniger Stunden; jede vergütete Stunde muss die Mindestlohnschwelle einhalten (sofern keine gesetzliche Ausnahme greift).
Für HR und Lohnbuchhaltung heißt das: Zuerst den effektiven Stundenlohn prüfen (Entgelt geteilt durch geleistete Stunden), nicht nur das Monatsbrutto mit dem Auge bewerten. Ein niedriges Monatsgehalt kann rechtmäßig sein, wenn die Stundenzahl klein ist – ein niedriger Stundenlohn ist es nicht.
In Stellenanzeigen steht oft ein Monatsgehalt für „20 Std/Woche“. Rechne solche Angaben immer auf den Stundenlohn zurück, bevor du sie mit Vollzeit-Angeboten vergleichst. Wer nur das Monatsbrutto gegenüberstellt, übersieht schnell, dass zwei Jobs mit gleicher Überweisung unterschiedliche Stundenlasten haben können.
Die Mindestlohnkommission und das Bundeskabinett passen den allgemeinen Satz regelmäßig an. Für Teilzeit ändert sich dadurch nur die Höhe pro Stunde – nicht die Logik der Berechnung. Nach jeder Erhöhung lohnt ein Blick auf Teilzeitverträge und Schichtpläne, ob das vereinbarte Entgelt noch zum Stundenlohn passt.
Gilt der Mindestlohn auch bei Teilzeit?
Ja. Vollzeit, Teilzeit und befristete Jobs unterliegen demselben gesetzlichen Stundenlohn, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
- Teilzeit nach § 2 TzBfG: kürzere reguläre Wochenarbeitszeit – Mindestlohn voll anwendbar.
- Gleichbehandlung: Teilzeit darf nicht pauschal schlechter bezahlt werden als vergleichbare Vollzeit zu gleichem Stundenlohn.
- Minijob: Eine geringfügige Beschäftigung ist ein eigenes Regime (Entgeltgrenze) – nicht automatisch jede kleine Stundenzahl.
Wer von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, behält in der Regel den Anspruch auf Mindestlohn pro Stunde. Reduziert werden dürfen die Stunden – nicht der Stundenlohn unter die gesetzliche Grenze (tariflich oder vertraglich kann er höher liegen). Tarifliche Tabellen mit Stufen für Teilzeit musst du ebenfalls gegen den aktuellen Mindestlohn spiegeln.
Befristete Teilzeit, Elternzeit-Modelle oder Brückenteilzeit ändern daran nichts Grundsätzliches: Sobald ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt für Arbeitszeit gezahlt wird, zählt der Stundenlohn. Sonderregeln betreffen eher wer beschäftigt ist (Praktikum, Jugendliche) als wie viele Stunden.
Vom Mindestlohn ausgeschlossen sind nur die im MiLoG genannten Gruppen – z. B. bestimmte Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Arbeitslosigkeit oder bestimmte Praktika. Teilzeit an sich ist kein Ausschlussgrund. Die vollständige Liste und aktuelle Fristen findest du im Lexikon Mindestlohn; im Zweifel lohnt ein kurzer Check mit Lohnbuchhaltung oder Betriebsrat.
Mindestlohn 2026: Stundenlohn und Monatsentgelt
Ab 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Arbeitsstunde. Höhere Tarif- oder Branchenmindestlöhne bleiben maßgeblich, wenn sie darüber liegen (z. B. in Teilen der Gastronomie – siehe Mindestlohn in der Gastronomie).
| Bezug | Wert |
|---|---|
| Stundenlohn (MiLoG) | 13,90 € |
| Formel Monatsentgelt (vereinfacht) | Wochenstunden × 52 ÷ 12 × Stundenlohn |
| Beispiel 40 Std/Woche | ca. 2.409 € brutto/Monat |
Aktuelle Anpassungen und Ausnahmen findest du im Lexikon Mindestlohn. Die nächsten Abschnitte zeigen die Rechnung für typische Wochenstunden.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Daten, wie viele Beschäftigte im Mindestlohnbereich liegen – oft sind darunter viele Teilzeit- und Minijob-Verhältnisse. Für deinen Betrieb ist weniger die Statistik als die eigene Lohnstruktur entscheidend: Welche Stellen liegen am Mindestlohn, und wie viele Stunden werden dort tatsächlich gearbeitet?
Arbeitgeber müssen Beschäftigte über den geltenden Mindestlohn informieren und auf Verlangen Auskunft geben, wie der Stundenlohn zusammengesetzt ist. In der Teilzeit lohnt sich deshalb im Vertrag die klare Angabe: Stundenlohn oder nachvollziehbares Monatsbrutto plus vereinbarte Wochenstunden – nicht nur eine Pauschale „für 20 Std“.
Steigt der gesetzliche Satz (z. B. auf 13,90 € in 2026), müssen bestehende Entgelte angepasst werden, sobald der Stundenlohn darunter fällt. Das betrifft auch langjährige Teilzeitverträge mit festem Monatsgehalt: Nach jeder Erhöhung kurz Monatsbrutto ÷ Monatsstunden rechnen.
So berechnest du den Mindestlohn bei Teilzeit
Formel: Monatsbrutto (Mindest) ≈ Wochenstunden × 52 ÷ 12 × 13,90 €. Viele Betriebe nutzen alternativ den Faktor 4,33 (52/12) auf die Wochenstunden: Monatsstunden × Stundenlohn. Für Vollzeit und Teilzeit gilt dieselbe Rechnung – nur die Wochenstunden im Vertrag sind unterschiedlich.
Beispiel: 40 Stunden pro Woche (Vergleichswert)
40 × 52 ÷ 12 × 13,90 € ≈ 2.409 € brutto pro Monat. Viele vergleichen Teilzeit-Angebote mit diesem Vollzeit-Referenzwert bei 40 Stunden. Teilzeit mit 20 Std liegt rechnerisch bei etwa der Hälfte – nicht weil der Stundenlohn halbiert wird, sondern weil du halb so viele Stunden leistest.
Beispiel: 20 Stunden pro Woche
20 × 52 ÷ 12 × 13,90 € ≈ 1.205 € brutto pro Monat (gerundet). Liegt dein vereinbartes Monatsentgelt darunter, ist der Stundenlohn zu prüfen – nicht „Teilzeit“ als Ausrede.
Beispiel: 30 Stunden pro Woche
30 × 52 ÷ 12 × 13,90 € ≈ 1.807 € brutto pro Monat. Mit dem Mindestlohn-Rechner rechnest du andere Wochenstunden nach.
Halbtagsmodelle mit festen Vormittags- oder Nachmittagsschichten ändern an der Formel nichts – entscheidend bleiben die vertraglich vereinbarten Wochenstunden. Arbeitest du in einem Monat wegen Betriebsferien weniger, darf das Monatsentgelt sinken, solange der Stundenlohn je geleisteter Stunde stimmt.
| Wochenstunden | ca. Monatsbrutto (brutto) |
|---|---|
| 10 | ca. 602 € |
| 20 | ca. 1.205 € |
| 30 | ca. 1.807 € |
Abweichungen entstehen durch unterschiedliche Monatsfaktoren in Tarifverträgen, Zuschläge oder Sonderzahlungen. Maßgeblich für den Mindestlohn bleibt der Stundenlohn je geleisteter Stunde.
In der Lohnbuchhaltung: Bei festem Monatsgehalt Soll-Stunden aus dem Vertrag (z. B. 20 Std × 4,33) ermitteln und Brutto durch diese Stunden teilen. Liegt das Ergebnis unter 13,90 €, ist nachzusteuern – unabhängig davon, ob im System „Teilzeit“ hinterlegt ist.
Beispiel: 15 Stunden pro Woche
15 × 52 ÷ 12 × 13,90 € ≈ 904 € brutto monatlich. Das liegt knapp unter der typischen Minijob-Grenze – prüfe deshalb zusätzlich, ob ein Minijob vorliegt oder sozialversicherungspflichtige Teilzeit.
Teilzeit, Minijob und Mindestlohn
Teilzeit und Minijob schließen sich nicht aus – sind aber nicht dasselbe:
| Teilzeit (TzBfG) | Minijob | |
|---|---|---|
| Definition | Kürzere Wochenarbeitszeit als Vollzeit | Geringfügige Beschäftigung (2026: bis 603 €/Monat) |
| Mindestlohn | Stundenlohn ≥ 13,90 € (sofern anwendbar) | Entgeltgrenze + Mindestlohn auf Stundenbasis beachten |
| Typische HR-Frage | Stundenlohn und Schichtplan | Grenzüberschreitung → sozialversicherungspflichtig |
Wer z. B. nur 10 Stunden arbeitet, kann rechtmäßig um die 600 € brutto liegen – das ist dann oft ein Minijob-Thema, nicht „weniger Mindestlohn“. Vertiefung: Minijob und Zeitlohn.
Wechselt ein Beschäftigter von Minijob in sozialversicherungspflichtige Teilzeit (mehr Stunden oder höheres Entgelt), gelten wieder die normalen Mindestlohn- und SV-Regeln. HR sollte solche Grenzfälle monatlich überwachen – besonders in Gastronomie und Einzelhandel mit schwankenden Schichten.
Hauptjob plus Minijob: In der Teilzeit im Hauptbetrieb gilt der volle Mindestlohn auf jede Stunde. Der Minijob nebenbei hat eigene Entgelt- und Meldegrenzen – beides zusammen führt nicht dazu, dass der Stundenlohn im Hauptjob sinken darf. Lohnbuchhaltung muss beide Verhältnisse getrennt führen und Grenzüberschreitungen beim Minijob melden.
Brutto oder netto beim Teilzeit-Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn ist immer brutto je Arbeitsstunde. Was auf dem Konto landet, hängt von Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und Sozialversicherung ab – in Teilzeit oft mit gleicher Logik wie in Vollzeit, nur auf weniger Stunden.
Für eine grobe Netto-Einschätzung nutzt du den Brutto-Netto-Rechner. Wer „Netto bei 20 Stunden Teilzeit“ sucht, sollte zuerst das Brutto aus Wochenstunden und 13,90 € ermitteln und danach die Abzüge modellieren.
Teilzeitkräfte mit Steuerklasse IV oder II (Alleinerziehend) sehen auf der Abrechnung oft andere Abzüge als Vollzeitkollegen – das sagt nichts über die Mindestlohn-Einhaltung aus. Wer „netto weniger als erwartet“ moniert, sollte die Brutto-Zeile und die Stundenanzahl mit dem Arbeitgeber vergleichen.
In der Kommunikation mit Bewerbern empfiehlt sich der Hinweis: „13,90 € brutto/Stunde bei X Wochenstunden ≈ Y € Monatsbrutto“ – so vermeidest du Missverständnisse zwischen Gehaltsvorstellung und tatsächlicher Stundenlast.
- 20 Std/Woche: Mindest-Brutto ca. 1.205 € – Netto oft deutlich niedriger, je nach Steuerklasse und KV-Status.
- 30 Std/Woche: Mindest-Brutto ca. 1.807 € – gleiche Abzugslogik wie Vollzeit, nur auf weniger Gesamtstunden.
- Werkstudenten oder Minijobber mit reduzierten SV-Abgaben: Der Brutto-Mindestlohn gilt trotzdem; auf dem Konto fällt der Betrag anders aus als bei Vollzeit.
Überstunden, Zuschläge und tarifliche Regelungen
- Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten – der Stundenlohn inklusive Ausgleich darf den Mindestlohn nicht unterschreiten (Ausnahmen nur, wenn gesetzlich zulässig und korrekt dokumentiert).
- Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge erhöhen das Entgelt; sie ersetzen nicht die Pflicht, den Basis-Stundenlohn einzuhalten.
- Tarifverträge können höhere Sätze vorgeben – dann gilt der höhere Satz.
Im Schichtbetrieb lohnt sich die Kopplung von Plan und Ist-Zeit: Wer Zuschläge und Mehrarbeit nicht sauber in der Lohnabrechnung abbildet, riskiert Rückforderungen.
Bei Midijobs und Übergangsbereichen gelten zusätzliche Rechenregeln für Sozialversicherung – der Mindestlohn auf Stundenbasis bleibt davon getrennt zu betrachten. Verwechselst du Entgeltgrenzen mit Stundenlohn, entstehen falsche Erwartungen in der Belegschaft.
Teilzeit plus Mehrarbeit: Wenn du laut Vertrag 20 Stunden hast, aber in einem Monat 25 Stunden arbeitest, müssen die zusätzlichen fünf Stunden mindestens mit 13,90 € (oder Tarif) vergütet werden – sofern keine gültige Freizeitausgleichs- oder All-in-Regelung greift. Den effektiven Stundenlohn rechnest du immer über alle vergüteten Stunden des Monats, nicht nur über die Soll-Wochenstunden.
All-in-Vergütungen in Tarifverträgen (Zuschläge pauschal „eingepreist“) entbinden nicht von der Mindestlohnprüfung: Lohnbuchhaltung muss nachweisen können, dass der ausgezahlte Betrag je geleisteter Stunde die Schwelle erreicht. In Teilzeit-Schichtbetrieben sind das häufige Prüfpunkte bei Betriebsprüfungen.
Pflichten für Arbeitgeber: Vertrag, Abrechnung, Zeiterfassung
- Arbeitsvertrag: Wochenstunden, Verteilung auf Tage und Bruttoentgelt oder Stundenlohn klar festhalten.
- Stundenlohn-Check vor jedem Lohnlauf: Entgelt ÷ geleistete Stunden ≥ Mindestlohn (bzw. Tarif).
- Zeiterfassung: Seit der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer dokumentieren – Grundlage für korrekte Arbeitszeit und Lohn. Ohne Ist-Daten lässt sich der Mindestlohn in Teilzeit nicht belastbar nachweisen.
- Schichtplan: Teilzeit-Tage im Plan sichtbar machen – mit Ordio Schichtplan und Zeiterfassung vermeidest du Abweichungen zwischen Soll und Ist.
- Aufbewahrung: Unterlagen für Prüfungen durch die Mindestlohnbehörde bereithalten (siehe MiLoG).
In Betrieben mit vielen Teilzeitkräften hilft ein fester Rhythmus: vor dem Lohnlauf Stunden aus der Zeiterfassung mit dem Vertrag abgleichen, Mindestlohn-Check dokumentieren, dann freigeben. So vermeidest du Nachzahlungen, die bei vielen kleinen Stellen schnell fünfstellig werden können.
Verstöße gegen das MiLoG können von der Zollverwaltung (Mindestlohnbehörde) geahndet werden – inklusive Nachzahlung an Beschäftigte und Bußgelder gegenüber Arbeitgebern. Gerade bei vielen Teilzeitkräften mit wechselnden Schichten sind lückenlose Zeitnachweise der beste Schutz; Details zu Sanktionen und Fristen stehen im Lexikon Mindestlohn.
Typische Fehler vor der Lohnabrechnung
- Monatsgehalt ohne Stundenbezug vereinbaren und bei Teilzeit „automatisch“ unter Mindestlohn landen.
- Probezeit oder „Aushilfe“ als Label, ohne Stundenlohn-Prüfung – auch in der Probe gilt der Mindestlohn, sofern das MiLoG greift.
- Barzahlungen oder „Aufwandsentschädigungen“ statt Lohn – keine Umgehung des MiLoG.
- Minijob-Grenze (603 €) überschreiten, ohne SV-Thema zu klären.
- Zuschläge in die Grundvergütung „rechnen“, um den Stundenlohn optisch zu heben – falsch dokumentiert.
Als Beschäftigter lohnt es sich, die Abrechnung einmal pro Jahr mit dem Vertrag zu vergleichen: Stimmen Soll-Stunden, Ist-Stunden und ausgewiesener Stundenlohn? Bei Abweichungen zuerst intern klären – viele Fehler sind Rechen- oder Übertragungsfehler, keine böse Absicht.
Kurz-Check vor der Unterschrift: Steht der Stundenlohn oder das Monatsbrutto im Vertrag? Entspricht Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,33) mindestens 13,90 €? Sind Zuschläge und Überstunden extra ausgewiesen? Fehlt eine dieser Angaben, nachfragen – das spart später Streit in der Lohnabrechnung.
In Branchen mit Tariflohn (z. B. Handel oder Pflege) kann der Tabellenlohn über dem Mindestlohn liegen – trotzdem lohnt der Stundenlohn-Check bei reduzierten Stunden, weil Zuschläge und Zusatzleistungen die Rechnung verändern können.
Fazit
Teilzeit Mindestlohn heißt in der Praxis: voller gesetzlicher Stundenlohn, weniger Stunden. Du rechnest das Monatsbrutto über Wochenstunden und 13,90 € (2026) – und trennst bewusst von Minijob und allgemeinem Mindestlohn-Recht. Arbeitgeber sichern den Stundenlohn mit Vertrag, Zeiterfassung und sauberer Lohnabrechnung ab; Beschäftigte prüfen Stundenlohn und Abrechnung, nicht nur die Überweisungssumme.
Wer Teilzeit, Mindestlohn und Schichtplanung zusammendenkt, erkennt früh, ob Personalkosten steigen, bevor die Marge unter Druck gerät – besonders in Branchen mit vielen Mindestlohn-Stellen und wechselnden Schichten. Halte die Stundenlohn-Prüfung als festen Schritt im monatlichen Lohnlauf; dann bleibt der Teilzeit-Mindestlohn auch nach Tarif- oder Gesetzesanpassungen nachvollziehbar.
Zum schnellen Nachrechnen nutzt du den Mindestlohn-Rechner mit deinen Wochenstunden. Ausnahmen, Bußgelder und künftige Anpassungen findest du im Lexikon Mindestlohn.
Häufige Fragen zu Teilzeit Mindestlohn
Gilt der Mindestlohn bei Teilzeit?
Ja. Es gibt keinen separaten Satz für Teilzeit: Du hast Anspruch auf mindestens 13,90 € brutto je Stunde (2026), wenn das MiLoG für dich gilt. Weniger Wochenstunden senken dein Monatsbrutto, nicht den Stundenlohn. Teilst du dein Brutto durch die geleisteten Stunden, siehst du sofort, ob der Stundenlohn passt.
Wie hoch ist der Mindestlohn bei 20 Stunden Teilzeit?
Bei 20 Wochenstunden und 13,90 € rechnest du etwa 1.205 € brutto pro Monat (Formel: 20 × 52 ÷ 12 × 13,90 €). Liegt dein Vertragsgehalt darunter, ist der effektive Stundenlohn zu prüfen. Den Mindestlohn-Rechner nutzt du vor der Unterschrift zum Gegencheck.
Wie hoch ist der Mindestlohn bei 30 Stunden Teilzeit?
Mit 30 Wochenstunden ergibt sich beim Mindestlohn in Teilzeit grob 1.807 € brutto monatlich (13,90 €/h). Das ist weniger als Vollzeit bei 40 Stunden – aber nur, weil du weniger arbeitest. Vergleiche Angebote immer auf Stundenlohn-Basis, nicht nur auf die Überweisung am Monatsende.
Wie berechnet man den Mindestlohn bei Teilzeit?
So berechnest du den Teilzeit Mindestlohn: Wochenstunden × 52 ÷ 12 × Stundenlohn – oder Monatsstunden (Wochenstunden × 4,33) × 13,90 €. Damit siehst du das Mindest-Monatsbrutto. Überstunden und Zuschläge dürfen den Basis-Stundenlohn nicht unterschreiten; sie erhöhen das Entgelt zusätzlich.
Ist der Mindestlohn bei Teilzeit brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn ist immer brutto pro Stunde – auch in Teilzeit. Was auf deinem Konto landet, ist netto und hängt von Steuerklasse, Kindern und Sozialversicherung ab. Wenn du „Teilzeit Mindestlohn netto“ suchst, rechne zuerst das Brutto aus den Stunden und modelliere danach die Abzüge.
Was ist der Unterschied zwischen Teilzeit-Mindestlohn und Minijob?
Teilzeit heißt: weniger Stunden als Vollzeit im Betrieb. Ein Minijob ist geringfügige Beschäftigung (2026: bis 603 €/Monat) mit eigenen SV-Regeln. Du kannst 15 Stunden sozialversicherungspflichtig arbeiten – das ist Teilzeit mit Mindestlohn, kein Minijob. Umgekehrt kann ein Minijob auch wenige Stunden haben, aber über die Entgeltgrenze läuft er nicht.
Kann der Stundenlohn in Teilzeit unter dem Mindestlohn liegen?
Nein, wenn das MiLoG für dein Verhältnis gilt. Ein niedriges Monatsgehalt ist nur dann in Ordnung, wenn du wirklich so wenig Stunden arbeitest, dass der Stundenlohn noch passt. Hast du mehr gearbeitet als geplant, musst du trotzdem mindestens 13,90 € je geleisteter Stunde erhalten – das prüfst du am besten mit deiner Lohnabrechnung.
Muss der Arbeitgeber den Mindestlohn auch bei Aushilfen in Teilzeit zahlen?
Ja. Ob Aushilfe, Teilzeit oder befristet: Maßgeblich sind geleistete Stunden und der gezahlte Stundenlohn, nicht die Bezeichnung im Gespräch. Arbeitgeber müssen Zeiten und Entgelt nachweisen können; du prüfst deine Abrechnung, indem du Ist-Stunden mit Brutto vergleichst – besonders bei wechselnden Schichten.
Was passiert, wenn der Mindestlohn in Teilzeit nicht eingehalten wird?
Wenn der Teilzeit Mindestlohn nicht eingehalten wird, kannst du Nachzahlung verlangen – rückwirkend bis zu drei Jahre. Arbeitgeber riskieren Bußgelder und Prüfungen durch die Mindestlohnbehörde. Sammle Vertrag, Abrechnungen und Zeiterfassung und sprich zuerst intern mit HR oder der Lohnbuchhaltung.
Wie hoch ist der Mindestlohn brutto bei 40 Stunden pro Woche?
Bei 40 Wochenstunden und 13,90 € Mindestlohn (2026) ergibt sich grob 2.409 € brutto pro Monat (Formel: 40 × 52 ÷ 12 × 13,90 €). Der Stundenlohn ist derselbe wie in Teilzeit – nur die Stundenzahl ist höher. Zum Vergleich mit 20 oder 30 Std/Woche nutzt du den Mindestlohn-Rechner.
Gilt der Mindestlohn auch für Teilzeit unter 18 Jahren?
Für Jugendliche unter 18 gelten besondere Regeln; der allgemeine Mindestlohn trifft dort nicht in derselben Form zu wie bei Volljährigen. Ab 18 Jahren gilt in regulärer Teilzeit der normale Satz (2026: 13,90 €/h). Bei Auszubildenden oder Praktika siehst du separat ins MiLoG – das ist nicht dasselbe wie „wenig Stunden“ in einem normalen Job.
Wo finde ich einen Mindestlohn-Rechner für Teilzeit?
Trage deine Wochenstunden in den Mindestlohn-Rechner ein – Vollzeit und Teilzeit nutzen dieselbe Stundenlogik. Alternativ rechne beim BMAS offiziell nach. So siehst du vor der Unterschrift, ob das angebotene Monatsgehalt zum Mindestlohn in deiner Stundenzahl passt – und ob du eher in Richtung Minijob oder sozialversicherungspflichtige Teilzeit liegst.











