Arbeitest du an Feiertagen? Dann solltest du über den Feiertagszuschlag Bescheid wissen. Dieser zusätzliche Lohnbestandteil kann dein Einkommen deutlich erhöhen – wenn du deine Rechte kennst und die Regelungen verstehst. In diesem umfassenden Guide erklären wir dir alles, was du über Feiertagszuschläge wissen musst: von der Definition über die Berechnung bis hin zu den steuerlichen Besonderheiten für 2026.

Vielleicht fragst du dich: Wie hoch ist der Feiertagszuschlag eigentlich? Ist er gesetzlich vorgeschrieben? Und wie wird er berechnet? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir dir in den folgenden Abschnitten. Unser Ziel ist es, dir einen klaren und praxisnahen Überblick zu geben, damit du deine Ansprüche kennst und als Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben korrekt umsetzt.

Was ist ein Feiertagszuschlag?

Ein Feiertagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Da diese Tage normalerweise als Ruhetage gelten, dient der Zuschlag als finanzieller Ausgleich für Arbeitnehmer, die dennoch arbeiten müssen. Der Feiertagszuschlag wird zusätzlich zum regulären Lohn gezahlt und ist in der Regel ein Prozentsatz des regulären Stundenlohns.

Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Während §9 ArbZG grundsätzlich die Arbeit an Sonn- und Feiertagen verbietet, erlaubt §10 ArbZG Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Gesundheitswesen, Gastronomie oder Verkehrsbetriebe. In diesen Fällen kann ein Feiertagszuschlag vereinbart werden – entweder durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Die Zahlung muss vertraglich, tariflich oder durch Betriebsvereinbarung geregelt sein. Die Höhe variiert je nach Branche, Tarifvertrag und Feiertag zwischen 50% und 150% des Grundlohns.

Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?

Die Höhe des Feiertagszuschlags variiert stark und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Typischerweise liegt er zwischen 50% und 150% des regulären Stundenlohns. Hier eine Übersicht über die gängigen Prozentsätze:

  • 50%: Unterer Bereich, häufig für Sonntagsarbeit oder in Branchen mit niedrigeren Standards
  • 100%: Sehr verbreitet, bedeutet doppelten Stundenlohn (bei 12€/h = 24€/h gesamt)
  • 125%: Standard für gesetzliche Feiertage, entspricht der steuerfreien Höchstgrenze
  • 150%: Maximum für besonders geschützte Feiertage wie Weihnachten oder Neujahr, ebenfalls steuerfrei

Die genaue Höhe wird durch verschiedene Faktoren bestimmt:

  • Tarifvertrag: Viele Branchen haben feste Prozentsätze in ihren Tarifverträgen geregelt
  • Arbeitsvertrag: Individuelle Vereinbarungen können abweichende Sätze vorsehen
  • Branche: Unterschiedliche Branchen haben unterschiedliche Standards (Gastronomie: 50-150%, Gesundheitswesen: oft 125-150%)
  • Feiertag: Besonders geschützte Feiertage rechtfertigen höhere Zuschläge

In der Gastronomie liegt der Feiertagszuschlag häufig zwischen 50% und 150%, je nach Arbeitgeber und Tarifvertrag. Im Gesundheitswesen sind die Zuschläge oft besonders hoch, da hier rund um die Uhr gearbeitet werden muss.

Ist der Feiertagszuschlag gesetzlich vorgeschrieben?

Diese Frage ist wichtig zu verstehen: Das Arbeitszeitgesetz regelt zwar die Rahmenbedingungen für Feiertagszuschläge, aber es gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch darauf.

Das ArbZG sieht vor, dass Arbeitgeber grundsätzlich Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gewähren müssen. Allerdings können Tarif- oder Arbeitsverträge Ausnahmen vorsehen. Wenn in deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag keine Regelung zu Feiertagszuschlägen getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall hast du Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, wenn du an einem gesetzlichen Feiertag arbeitest.

Wichtig: Auch wenn keine Zuschläge gezahlt werden, muss der Feiertagsausgleich (Ersatzruhetag) trotzdem gewährt werden, wenn du an einem Feiertag arbeitest. Der Feiertagsausgleich ist unabhängig vom Feiertagszuschlag und gesetzlich verpflichtend.

Eine genaue Übersicht über alle Feiertage in Deutschland findest du hier:

Feiertag Datum Bundesländer
Neujahr 1. Januar alle
Karfreitag variabel (Freitag vor Ostersonntag) alle
Ostersonntag variabel Brandenburg
Ostermontag variabel (Montag nach Ostersonntag) alle
Tag der Arbeit 1. Mai alle
Christi Himmelfahrt variabel (39 Tage nach Ostersonntag) alle
Pfingstsonntag variabel (49 Tage nach Ostersonntag) Brandenburg
Pfingstmontag variabel (50 Tage nach Ostersonntag) alle
Tag der Deutschen Einheit 3. Oktober alle
Reformationstag 31. Oktober BB, BE, HH, HE, MV, NI, SH, SN, ST, TH
Allerheiligen 1. November BW, BY, NW, RP, SL
Buß- und Bettag variabel Sachsen
1. Weihnachtstag 25. Dezember alle
2. Weihnachtstag 26. Dezember alle

Wie wird der Feiertagszuschlag berechnet?

Die Berechnung des Feiertagszuschlags erfolgt nach einer einfachen Formel:

Feiertagszuschlag = Stundenlohn × gearbeitete Stunden × Zuschlagsprozentsatz

Hier die Schritte im Detail:

  1. Bestimme den Grundlohn: Der Stundenlohn wird meist durch Bruttomonatslohn geteilt durch die regelmäßige Monatsarbeitszeit berechnet
  2. Bestimme die Arbeitsstunden: Wie viele Stunden hast du am Feiertag gearbeitet?
  3. Bestimme den Zuschlagsprozentsatz: Dieser richtet sich nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Branche
  4. Berechne den Zuschlag: Multipliziere die Werte miteinander

Beispiel 1 – Gastronomie: Du verdienst 12€ pro Stunde und arbeitest 8 Stunden an einem Feiertag. Dein Arbeitgeber zahlt einen Feiertagszuschlag von 100%. Berechnung: 12€ × 8 Stunden × 100% = 96€ zusätzlich. Du erhältst also 12€ × 8 = 96€ Grundlohn plus 96€ Feiertagszuschlag = 192€ gesamt.

Beispiel 2 – Gesundheitswesen: Du verdienst 20€ pro Stunde und arbeitest 12 Stunden an einem Feiertag. Dein Tarifvertrag sieht einen Feiertagszuschlag von 125% vor. Berechnung: 20€ × 12 Stunden × 125% = 300€ zusätzlich. Du erhältst also 20€ × 12 = 240€ Grundlohn plus 300€ Feiertagszuschlag = 540€ gesamt.

Beispiel 3 – Einzelhandel: Du verdienst 15€ pro Stunde und arbeitest 6 Stunden an einem Feiertag. Dein Arbeitsvertrag sieht einen Feiertagszuschlag von 150% vor. Berechnung: 15€ × 6 Stunden × 150% = 135€ zusätzlich. Du erhältst also 15€ × 6 = 90€ Grundlohn plus 135€ Feiertagszuschlag = 225€ gesamt.

Für komplexere Berechnungen kannst du auch unseren Zuschläge-Rechner verwenden, der dir die Berechnung automatisch durchführt.

Sind Feiertagszuschläge steuerfrei?

Ja, Feiertagszuschläge können steuerfrei sein – aber nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Die rechtliche Grundlage bildet §3b des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Für 2026 gelten folgende steuerfreie Höchstsätze:

  • Sonntagsarbeit: Bis zu 50% des Grundlohns steuerfrei
  • Gesetzliche Feiertage: Bis zu 125% des Grundlohns steuerfrei
  • Besonders geschützte Feiertage: Bis zu 150% des Grundlohns steuerfrei (z.B. Weihnachten, Neujahr)

Wichtige Bedingung: Der Grundlohn darf nicht über 50€ pro Stunde liegen. Ist der Grundlohn höher, wird nicht der vollständige Zuschlag steuerfrei, sondern nur der Anteil, der auf einen Grundlohn von maximal 50€/h entfällt.

Beispiel: Du verdienst 60€ pro Stunde und erhältst einen Feiertagszuschlag von 125%. Der steuerfreie Anteil wird nur auf Basis von 50€/h berechnet: 50€ × 125% = 62,50€ steuerfrei. Der Rest (60€ × 125% - 62,50€ = 12,50€) wird normal besteuert.

Wichtig ist, dass die Zuschläge in der Lohnabrechnung korrekt ausgewiesen werden, damit die Steuerfreiheit greift. Zuschläge, die diese Höchstsätze übersteigen, werden normal besteuert.

Begünstigte Arbeitszeit Maximale Höhe des Zuschlags
Sonntagsarbeit 50% des Grundlohns
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen 125% des Grundlohns
Arbeit an besonders geschützten Feiertagen 150% des Grundlohns

Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

Für die Sozialversicherung gelten andere Regeln als für die Steuerfreiheit. Hier gibt es eine separate Beitragsfreiheit mit einer niedrigeren Grenze.

Beitragsfreie Grenze: Der Grundlohn darf nicht über 25€ pro Stunde liegen. Liegt er höher, ist nur der Anteil des Zuschlags beitragsfrei, der auf einen Grundlohn von maximal 25€/h entfällt.

Beispiel: Du verdienst 30€ pro Stunde und erhältst einen Feiertagszuschlag von 125%. Der beitragsfreie Anteil wird nur auf Basis von 25€/h berechnet: 25€ × 125% = 31,25€ beitragsfrei. Der Rest (30€ × 125% - 31,25€ = 6,25€) ist beitragspflichtig.

Wichtige Ausnahme: Die Unfallversicherung kennt keine Beitragsfreiheit. Dort zählen Feiertagszuschläge vollständig zum Arbeitsentgelt, auch wenn sie steuerfrei sind.

Diese Regelungen sind wichtig für die korrekte Berechnung der Lohnnebenkosten und müssen in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.

Feiertagszuschlag an bestimmten Feiertagen

Die Höhe des Feiertagszuschlags kann je nach Feiertag variieren. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Feiertage:

Weihnachten (24./25./26. Dezember)

An Weihnachten gelten oft besonders hohe Zuschläge. Der 1. und 2. Weihnachtstag (25. und 26. Dezember) sind gesetzliche Feiertage, an denen häufig ein Zuschlag von 150% gezahlt wird – das ist die maximale steuerfreie Höhe.

Heiligabend (24. Dezember) ist kein gesetzlicher Feiertag, aber viele Arbeitgeber gewähren trotzdem einen Zuschlag, besonders wenn nach 14:00 Uhr gearbeitet wird. Die Höhe variiert stark und liegt oft zwischen 50% und 100%.

Neujahr (1. Januar)

Der 1. Januar ist ein gesetzlicher Feiertag, an dem häufig ein Zuschlag von 150% gezahlt wird. Dies entspricht der maximalen steuerfreien Höhe für besonders geschützte Feiertage.

Ostern (Karfreitag, Ostermontag)

Karfreitag und Ostermontag sind gesetzliche Feiertage, an denen standardmäßig ein Zuschlag von 125% gezahlt wird. Der Ostersonntag ist nur in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag, in den anderen Bundesländern gibt es keinen automatischen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag.

Reformationstag (31. Oktober)

Der Reformationstag ist nur in bestimmten Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag (BB, BE, HH, HE, MV, NI, SH, SN, ST, TH). An diesem Tag wird standardmäßig ein Zuschlag von 125% gezahlt, wenn er auf einen Werktag fällt.

Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)

Der 3. Oktober ist ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, an dem standardmäßig ein Zuschlag von 125% gezahlt wird.

Allerheiligen (1. November)

Allerheiligen ist nur in bestimmten Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag (BW, BY, NW, RP, SL). An diesem Tag wird standardmäßig ein Zuschlag von 125% gezahlt, wenn er auf einen Werktag fällt.

Die genaue Höhe richtet sich immer nach deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Informiere dich über die spezifischen Regelungen für deine Branche und dein Bundesland.

Ist der Feiertagszuschlag mit anderen Zuschlägen kombinierbar?

Ja, Feiertagszuschläge können mit anderen Zuschlägen kombiniert werden – aber es gibt wichtige Regeln zu beachten.

Kombination mit Nachtzuschlag: Wenn du an einem Feiertag nachts arbeitest, kannst du sowohl den Feiertagszuschlag als auch den Nachtzuschlag erhalten. Die Zuschläge werden dann addiert. Beispiel: Feiertagszuschlag 125% + Nachtzuschlag 25% = insgesamt 150% zusätzlich zum Grundlohn.

Kombination mit Sonntagszuschlag: Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, kannst du nicht beide Zuschläge gleichzeitig erhalten. In diesem Fall gilt nur der Feiertagszuschlag, da er höher ist.

Wichtig: Die steuerfreien Höchstsätze gelten für jeden Zuschlag einzeln. Das bedeutet, dass sowohl der Feiertagszuschlag als auch der Nachtzuschlag bis zu ihren jeweiligen steuerfreien Höchstsätzen steuerfrei sein können.

Wer hat Anspruch auf Feiertagszuschlag?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten, Anspruch auf Feiertagszuschläge – wenn dies vertraglich, tariflich oder durch Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Dies gilt für:

  • Vollzeitbeschäftigte: Standardfall, volle Ansprüche
  • Teilzeitbeschäftigte: Gleiche Regeln wie Vollzeit, anteilig nach Arbeitszeit
  • Minijobber: Gleiche Regeln, wenn im Vertrag geregelt
  • Auszubildende: Wenn im Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag geregelt
  • Aushilfen: Wenn im Arbeitsvertrag geregelt

Ausnahmen:

  • Leitende Angestellte: Oft keine Zuschläge vorgesehen
  • Pauschalvergütung: Wenn eine Pauschalvergütung für Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt wird, gibt es keinen zusätzlichen Feiertagszuschlag
  • Nicht geregelt: Wenn weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag eine Regelung getroffen wurde, gibt es keinen automatischen Anspruch

Für Auszubildende und Minijobber gelten die gleichen Regeln wie für Vollzeitbeschäftigte, wenn die Zuschläge vertraglich geregelt sind.

Wann wird kein Feiertagszuschlag gezahlt?

Feiertagszuschläge werden nicht gezahlt, wenn:

  • Du an dem Feiertag nicht arbeitest
  • Du eine Pauschalvergütung für Sonn- und Feiertagsarbeit erhältst
  • Du zu einer Berufsgruppe gehörst, für die keine Zuschläge vorgesehen sind (z.B. leitende Angestellte)
  • Im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausdrücklich keine Zuschläge vereinbart wurden

Wichtig: Auch wenn keine Zuschläge gezahlt werden, muss der Feiertagsausgleich (Ersatzruhetag) trotzdem gewährt werden, wenn du an einem Feiertag arbeitest. Der Feiertagsausgleich ist gesetzlich verpflichtend und unabhängig vom Feiertagszuschlag.

Feiertagszuschlag in verschiedenen Branchen

Gastronomie und Hotellerie

In der Gastronomie und Hotellerie sind Feiertagszuschläge besonders wichtig, da hier häufig an Feiertagen gearbeitet wird. Typischerweise liegen die Zuschläge zwischen 50% und 150% des Grundlohns, je nach Feiertag und Tarifvertrag. Besonders an Weihnachten, Neujahr oder Ostern werden oft höhere Zuschläge gezahlt.

Beispiel: Ein Restaurant-Mitarbeiter verdient 12€ pro Stunde und arbeitet 8 Stunden an Weihnachten. Bei einem Feiertagszuschlag von 150% erhält er: 12€ × 8 × 150% = 144€ zusätzlich zum Grundlohn.

Für die korrekte Erfassung und Abrechnung von Feiertagszuschlägen ist eine professionelle Zeiterfassung unerlässlich. Sie stellt sicher, dass alle Zuschläge korrekt dokumentiert und berechnet werden.

Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen sind Feiertagszuschläge besonders wichtig, da hier rund um die Uhr gearbeitet werden muss. Die Zuschläge sind häufig in Tarifverträgen geregelt und können besonders hoch sein – oft 125% bis 150%.

Beispiel: Eine Krankenschwester verdient 20€ pro Stunde und arbeitet 12 Stunden an einem Feiertag. Bei einem Feiertagszuschlag von 125% erhält sie: 20€ × 12 × 125% = 300€ zusätzlich zum Grundlohn.

Einzelhandel

Im Einzelhandel werden Feiertagszuschläge ebenfalls häufig gezahlt, besonders an verkaufsoffenen Sonntagen oder an Feiertagen, an denen Geschäfte geöffnet haben dürfen. Die Zuschläge liegen oft zwischen 50% und 100%.

Beispiel: Ein Verkäufer verdient 15€ pro Stunde und arbeitet 6 Stunden an einem Feiertag. Bei einem Feiertagszuschlag von 75% erhält er: 15€ × 6 × 75% = 67,50€ zusätzlich zum Grundlohn.

Fazit

Der Feiertagszuschlag ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsentgelts in Betrieben mit Schichtarbeit, insbesondere im Gaststättengewerbe und Gesundheitswesen. Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten, profitieren von dieser zusätzlichen Bezahlung – wenn sie vertraglich geregelt ist.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Die Zahlung muss durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt sein. Die Höhe variiert je nach Branche und Feiertag zwischen 50% und 150% des Grundlohns.

Feiertagszuschläge können bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei sein: Für Sonntagsarbeit beträgt der steuerfreie Zuschlag maximal 50% des Grundlohns, für gesetzliche Feiertage 125% und für besonders geschützte Feiertage 150%. Für die Sozialversicherung gilt eine separate Beitragsfreiheit mit einer Grenze von 25€ pro Stunde Grundlohn.

Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, um die genauen Regelungen für deine Situation zu kennen. Wenn du unsicher bist, wende dich an deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung. Mit diesem Wissen kannst du als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber deine Rechte und Pflichten besser einschätzen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.