Lexikon
Feiertagszuschlag: Höhe, Steuer & Abgrenzung

Häufige Fragen zu Feiertagszuschlag
Was ist ein Feiertagszuschlag?
Ein Feiertagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen — ein prozentualer Aufschlag auf deinen Grundlohn. Er dient als finanzieller Ausgleich, wenn du an einem Ruhetag arbeitest. Die Höhe (typisch 50–150 %) richtet sich nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung. Es gibt keinen pauschalen gesetzlichen Prozentsatz (BAG 5 AZR 97/06). Der Zuschlag wird zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt.
Was bedeutet ein 100% oder 150% Feiertagszuschlag?
Ein 100-%-Zuschlag bedeutet doppelten Stundenlohn: Bei 20 €/h erhältst du 40 €/h gesamt (20 € Grundlohn + 20 € Zuschlag). Ein 150-%-Zuschlag bedeutet 2,5-fachen Stundenlohn: Bei 20 €/h sind das 50 €/h gesamt. 150 % ist die maximale steuerfreie Höhe für besonders geschützte Feiertage wie Weihnachten oder Neujahr.
Wann wird kein Feiertagszuschlag gezahlt?
Kein Zuschlag, wenn du am Feiertag nicht arbeitest, eine Pauschalvergütung für Sonn- und Feiertagsarbeit ohne Extra-Zuschlag erhältst, keine tarifliche oder vertragliche Regelung und keine betriebliche Übung besteht, oder deine Berufsgruppe ausgeschlossen ist (z. B. leitende Angestellte). Der Feiertagsausgleich (Ersatzruhetag) bleibt bei Feiertagsarbeit dennoch gesetzlich Pflicht.
Ist der Feiertagszuschlag gesetzlich vorgeschrieben?
Nein — es gibt keinen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag in bestimmter Höhe (BAG 5 AZR 97/06). Anspruch entsteht durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung. Das ArbZG regelt die Zulässigkeit von Feiertagsarbeit und den Pflicht-Feiertagsausgleich — nicht die Zuschlagshöhe. Fehlt jede Regelung, besteht kein automatischer Anspruch auf einen prozentualen Aufschlag.
Ist der Feiertagszuschlag mit anderen Zuschlägen kombinierbar?
Ja: Feiertags- und Nachtzuschlag sind addierbar — du kannst beide erhalten, wenn du an einem Feiertag nachts arbeitest. Die steuerfreien Höchstsätze gelten für jeden Zuschlag einzeln. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt steuerlich nur der Feiertagszuschlag (125 oder 150 %), nicht zusätzlich 50 % Sonntagszuschlag. Details findest du auch beim Nachtzuschlag und Sonntagszuschlag.
Ist ein pauschaler Feiertagszuschlag steuerfrei?
Nein. Steuerfrei sind nur Zuschläge mit Einzelnachweis der tatsächlich geleisteten Sonn- oder Feiertagsstunden — das folgt aus der BFH-Rechtsprechung zu § 3b EStG. Ein pauschaler Monatszuschlag ohne dokumentierte Feiertagsstunden wird voll besteuert. Arbeitgeber sollten Zeiterfassung, Dienstplan und separate Lohnarten führen, um die Steuerfreiheit nachzuweisen.
Darf der Feiertagszuschlag auf den Mindestlohn angerechnet werden?
Nein. Laut BAG 4 AZR 230/20 dürfen Feiertagszuschläge nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden. Seit 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 €/h — dein Grundlohn muss unabhängig vom Zuschlag mindestens diesen Betrag erreichen. Der Zuschlag kommt zusätzlich obendrauf und darf den Mindestlohn nicht ersetzen oder reduzieren.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?
Die Höhe variiert je nach Tarif, Vertrag und Feiertag zwischen 50 % und 150 % deines Stundenlohns. Gesetzliche Feiertage: oft 125 % (steuerfrei bis 125 % nach § 3b EStG). Weihnachten, Neujahr und 1. Mai: oft bis 150 %. In der Gastronomie liegen Zuschläge häufig zwischen 50 % und 150 %, im Gesundheitswesen oft bei 125–150 %. Mindestlohn 2026: 13,90 €/h — Zuschläge dürfen nicht darauf angerechnet werden.
Wie wird der Feiertagszuschlag berechnet?
Die Formel lautet: Stundenlohn × gearbeitete Stunden × Zuschlagsprozentsatz. Beispiel: Bei 12 €/h, 8 Stunden Arbeit und 100 % Zuschlag erhältst du 12 € × 8 × 100 % = 96 € zusätzlich zum Grundlohn. Zuerst ermittelst du den Grundlohn (Bruttomonatslohn ÷ Monatsarbeitszeit), dann die Feiertagsstunden und den vereinbarten Prozentsatz aus Tarif oder Arbeitsvertrag.
Sind Feiertagszuschläge steuerfrei?
Ja, bis zu den Grenzen des § 3b EStG: Sonntagsarbeit 50 %, gesetzliche Feiertage 125 %, besonders geschützte Tage (24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai) 150 %, Silvester ab 14 Uhr 125 %. Voraussetzung: Dein Grundlohn darf für die Steuerfreiheit max. 50 €/h betragen, und du brauchst Einzelnachweis der Feiertagsstunden. Pauschalzuschläge ohne Nachweis sind nicht steuerfrei.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag am Reformationstag?
Der Reformationstag (31. Oktober) ist nur in bestimmten Bundesländern gesetzlicher Feiertag — unter anderem in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Maßgeblich ist dein Arbeitsort. Üblich sind 125 % Zuschlag, sofern tariflich oder vertraglich vereinbart — steuerfrei bis 125 % des Grundlohns.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag an Christi Himmelfahrt?
Christi Himmelfahrt ist bundesweit gesetzlicher Feiertag (2026: 14. Mai). Wenn du an diesem Tag arbeitest und ein Zuschlag vereinbart ist, sind 125 % üblich — steuerfrei bis 125 % des Grundlohns nach § 3b EStG. Beispiel: 18 €/h, 8 Stunden, 125 % → 180 € Zuschlag zusätzlich. Der Freitag danach ist kein Feiertag; Zuschlag entsteht nur für die tatsächlich geleisteten Feiertagsstunden.
Gibt es Feiertagszuschlag am 1. Januar?
Ja, der 1. Januar (Neujahr) ist bundesweit gesetzlicher Feiertag. Wenn du an diesem Tag arbeitest und ein Zuschlag vereinbart ist, wird häufig 150 % gezahlt — das entspricht der maximalen steuerfreien Höhe für besonders geschützte Feiertage. Die genaue Höhe richtet sich nach deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag und kann je nach Branche variieren.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag am 24. Dezember?
Heiligabend (24. Dezember) ist arbeitsrechtlich kein gesetzlicher Feiertag. Viele Arbeitgeber gewähren trotzdem einen Zuschlag — steuerlich begünstigt ab 14 Uhr mit bis zu 125 % nach § 3b EStG. Der 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage; dort wird häufig 150 % gezahlt. Die vertragliche Höhe am 24.12. variiert stark zwischen 50 % und 100 %.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag am 1. November?
Allerheiligen (1. November) ist nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland gesetzlicher Feiertag — maßgeblich ist dein Arbeitsort, nicht dein Wohnort. In diesen Bundesländern wird üblich 125 % Zuschlag gezahlt, steuerfrei bis 125 % des Grundlohns. In anderen Bundesländern besteht kein automatischer Anspruch für diesen Tag.
Gibt es Feiertagszuschlag am 3. Oktober?
Ja, der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) ist bundesweit gesetzlicher Feiertag. Wenn du an diesem Tag arbeitest und ein Zuschlag vereinbart ist, sind 125 % üblich — steuerfrei bis 125 % des Grundlohns nach § 3b EStG. Die vertragliche Höhe kann je nach Branche und Tarifvertrag zwischen 50 % und 150 % variieren.
Wie viele Feiertage gibt es in Deutschland?
Je nach Bundesland gibt es in Deutschland zwischen 9 und 13 gesetzliche Feiertage. Bundesweit gelten unter anderem Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit sowie 1. und 2. Weihnachtstag. Für Feiertagszuschläge ist der Feiertagskalender an deinem Arbeitsort maßgeblich — nicht an deinem Wohnort.
Gibt es Feiertagszuschlag am 26. Dezember?
Ja, der 2. Weihnachtstag (26. Dezember) ist bundesweit gesetzlicher Feiertag. Wenn du an diesem Tag arbeitest, wird häufig ein Zuschlag von 150 % gezahlt — das ist die maximale steuerfreie Höhe für besonders geschützte Feiertage nach § 3b EStG. Zusammen mit dem 1. Weihnachtstag (25.12.) gehört er zu den Tagen mit den höchsten üblichen Zuschlägen.
Wer hat Anspruch auf Feiertagszuschlag?
Anspruch besteht, wenn du an einem gesetzlichen Feiertag arbeitest und der Zuschlag durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung geregelt ist. Das gilt für Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, Auszubildende und Aushilfen — anteilig nach deiner Arbeitszeit. Ausnahmen: leitende Angestellte, Pauschalvergütung ohne Extra-Zuschlag oder fehlende jede Regelung im Betrieb.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag an Weihnachten und Ostern?
An Weihnachten: 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage mit häufig 150 % Zuschlag; Heiligabend ab 14 Uhr steuerlich 125 %. An Ostern: Karfreitag und Ostermontag sind gesetzliche Feiertage, üblich 125 %. Ostersonntag ist arbeitsrechtlich nur in Brandenburg Feiertag, lohnsteuerlich dennoch begünstigt, wenn du an diesem Sonntag arbeitest.
Gilt der Feiertagszuschlag auch für Teilzeitkräfte und Minijobber?
Ja, wenn der Zuschlag tariflich oder vertraglich geregelt ist — du hast die gleichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte, berechnet anteilig nach deinen tatsächlich geleisteten Feiertagsstunden. Die Formel bleibt: Stundenlohn × gearbeitete Stunden × Prozentsatz. Für Minijobber gelten die gleichen Prozentsätze, sofern im Vertrag vereinbart.
Gilt der Feiertagszuschlag am Arbeitsort oder Wohnort?
Maßgeblich ist dein Arbeitsort (Betriebsstätte), nicht dein Wohnort. Arbeitest du in Bayern an Allerheiligen, gelten die bayerischen Feiertagsregeln — auch wenn du in einem Bundesland ohne diesen Feiertag wohnst. Umgekehrt hast du keinen Anspruch auf Zuschlag für einen Feiertag, der nur in deinem Wohnort, nicht aber am Arbeitsort gilt.
Bekomme ich Feiertagszuschlag, wenn ich am Feiertag Urlaub habe?
Nein — ein Feiertagszuschlag setzt voraus, dass du an dem Feiertag tatsächlich arbeitest. Hast du Urlaub und wirst nicht eingeteilt, entfällt der Zuschlag. Der gesetzliche Feiertag selbst wird bei Urlaub in der Regel nicht als Urlaubstag angerechnet. Arbeitest du freiwillig oder bist du eingeteilt, gelten die normalen Zuschlagsregeln aus Tarif oder Vertrag.
Gilt am Ostersonntag ein Feiertags- oder Sonntagszuschlag?
Arbeitsrechtlich ist Ostersonntag nur in Brandenburg gesetzlicher Feiertag. Lohnsteuerlich kann er dennoch begünstigt sein, wenn du an diesem Sonntag arbeitest — dann gilt steuerlich der Feiertagszuschlag (125 %), nicht zusätzlich 50 % Sonntagszuschlag. Die vertragliche Höhe richtet sich nach deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag; ohne Regelung besteht kein automatischer Anspruch.











