Geschäftsreisen sind in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil des Alltags, aber die korrekte Verwaltung der damit verbundenen Kosten kann sich als sehr komplex erweisen. Gründe dafür sind die Vielzahl der Belege, die unterschiedlichen Steuerregelungen und die Notwendigkeit einer genauen Dokumentation. Für die finanzielle Transparenz deines Unternehmens und die Zufriedenheit deiner Mitarbeiter ist eine korrekte Reisekostenabrechnung jedoch unerlässlich. Eine Reisekostenabrechnung ist ein Dokument, das alle Kosten für dienstliche Geschäftsreisen erfasst und ermöglicht, diese korrekt zu erstatten und steuerlich abzusetzen. Um dir diesen Prozess zu erleichtern, findest du hier einen Überblick und unsere kostenlose Vorlage zur Reisekostenabrechnung.

Was ist eine Reisekostenabrechnung?

Eine Reisekostenabrechnung ist ein Dokument, das die Erfassung und Abrechnung der Kosten für Geschäftsreisen ermöglicht. Sie hilft bei der Dokumentation von Transport-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und anderen Ausgaben im Zusammenhang mit dienstlichen Reisen. Als Arbeitgeber bist du berechtigt, die Reisekosten deiner Mitarbeiter zu erstatten und steuerlich abzusetzen. Die Reisekostenabrechnung muss alle erforderlichen Informationen und Belege enthalten, um die Erstattung und steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten. Sie dient sowohl der Transparenz als auch der rechtlichen Absicherung für beide Seiten.

Was sind Reisekosten?

Reiseaufwendungen sind Aufwendungen, die entstehen, wenn ein Mitarbeiter aus dienstlichen Gründen seinen regelmäßigen Arbeitsplatz verlässt. Als Arbeitgeber bist du in Deutschland berechtigt, diese Kosten zu erstatten und steuerlich abzusetzen. Die Reisekosten können in die folgenden Kategorien unterteilt werden:

  • Transportkosten: Dazu gehören die Kosten für die An- und Abreise zum/vom Geschäftsort. Das können Flugtickets, Bahnfahrkarten, Busfahrkarten, die Kosten für einen Mietwagen und die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel vor Ort sein. Hierzu zählen ebenfalls z.B. die Kosten für Taxis oder Parkgebühren. Benutzen deine Mitarbeiter für die Dienstreise ihr eigenes Auto, kannst du ihnen eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer erstatten. Für die ersten 10.000 Kilometer pro Jahr gilt dieser Satz, danach reduziert sich die Pauschale auf 20 Cent pro Kilometer.
  • Übernachtungskosten: Diese Kosten fallen an, wenn eine Übernachtung erforderlich ist. Dazu gehören sowohl die Kosten für das Hotelzimmer als auch eventuelle Nebenkosten wie z. B. das Frühstück, wenn dieses gesondert in Rechnung gestellt ist. In Deutschland kann ohne Nachweis ein Pauschbetrag von bis zu 20 Euro oder die durch eine Hotelrechnung nachgewiesenen Kosten erstattet werden. Wichtig ist, dass die Übernachtung dienstlich begründet ist und nicht aus privaten Gründen erfolgt.
  • Verpflegungsmehraufwand: Hierbei handelt es sich um die zusätzlichen Kosten, die durch Essen und Trinken während der Reise entstehen. Der Pauschbetrag richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte. In Deutschland beträgt die Verpflegungspauschale 14 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und 28 Euro bei mehr als 24 Stunden. Diese Pauschalen können steuerfrei erstattet werden und müssen nicht belegt werden. Bei Auslandsreisen gelten andere, länderspezifische Pauschalen.
  • Nebenkosten: Darunter fallen alle sonstigen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geschäftsreise entstehen. Dazu gehören z.B. Gebühren für die Nutzung von WLAN in Hotels, Telefon- oder Visagebühren. Auch Parkgebühren, Mautgebühren oder Gepäckgebühren zählen zu den Nebenkosten. Wichtig ist, dass diese Kosten dienstlich begründet sind und entsprechend dokumentiert werden.
  • Reisenebenkosten: Hierunter fallen Kosten, die nicht unmittelbar der Durchführung der Reise dienen, sondern eher unterstützenden Charakter haben. Beispiele sind Reisegepäckversicherungen oder notwendige Impfungen und Visa. Auch Kosten für Übersetzungen oder Beglaubigungen können zu den Reisenebenkosten zählen, wenn sie für die Geschäftsreise erforderlich sind.

Wer bezahlt die Reisekosten?

Die Art und Weise, wie Reisekosten getragen und abgerechnet werden, hängt im Wesentlichen davon ab, wer sie zunächst bezahlt: der Arbeitnehmer privat oder das Unternehmen. In beiden Fällen gibt es Unterschiede in der Art und Weise der Abrechnung:

  • Der Mitarbeiter zahlt privat: Hier trägt der Mitarbeiter zunächst die Kosten und legt dir nach der Reise eine Reisekostenabrechnung mit Belegen vor. Du prüfst dann die Belege und erstattest dem Mitarbeiter die Kosten. In der Regel werden die Reisekosten, die ein Mitarbeiter im Voraus bezahlt hat, nicht mit seinem Lohn oder Gehalt verrechnet. Stattdessen werden sie, nachdem der Mitarbeiter eine Reisekostenabrechnung eingereicht hat, getrennt ausgezahlt. Es kann jedoch vereinbart werden, dass die Erstattung der Reisekosten mit dem nächsten Gehalt gezahlt wird. Für dich als Arbeitgeber ist es wichtig, dass du diese Kosten korrekt in deiner Buchhaltung verbuchst, damit du sie von der Steuer absetzen kannst. Eine systematische Lohnabrechnung kann dabei helfen, diese Prozesse zu vereinfachen.
  • Bezahlung der Kosten durch den Arbeitgeber, z. B. über eine Firmenkreditkarte: In diesem Fall bezahlt der Arbeitnehmer die angefallenen Kosten direkt mit einer Firmenkreditkarte, so dass eine Erstattung an den Arbeitnehmer nicht erforderlich ist. Um die Kosten steuerlich geltend machen zu können, muss jedoch auch hier eine korrekte Reisekostenabrechnung erfolgen. Dazu ist es notwendig, dass der Mitarbeiter die Belege sammelt und zusammen mit einem Reisekostenabrechnungsformular einreicht. Du bist dann für die Prüfung der Belege und die korrekte Verbuchung der Kosten in deiner Buchhaltung zuständig. Diese Methode vereinfacht den Prozess für den Mitarbeiter, erfordert aber eine gute Organisation der Belege.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Reisekostenabrechnung

Eine korrekte Reisekostenabrechnung folgt einem strukturierten Prozess. Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt 1: Belege sammeln

Der erste Schritt ist das Sammeln aller Belege für die Geschäftsreise. Dazu gehören Flugtickets, Zugtickets, Hotelrechnungen, Tankbelege, Parkquittungen und alle anderen relevanten Dokumente. Wichtig ist, dass alle Belege den geschäftlichen Anlass erkennbar machen und das Datum enthalten. Sammle die Belege bereits während der Reise, um nichts zu vergessen.

Schritt 2: Kosten kategorisieren

Im nächsten Schritt kategorisierst du die Kosten nach den verschiedenen Kategorien: Transportkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Nebenkosten und Reisenebenkosten. Dies erleichtert die spätere Abrechnung und Prüfung. Nutze eine strukturierte Vorlage, um die Übersicht zu behalten.

Schritt 3: Abrechnung ausfüllen

Fülle die Reisekostenabrechnung systematisch aus. Trage alle relevanten Informationen ein: Reisedatum, Reiseziel, Reisezweck, alle Kostenkategorien mit Beträgen und die entsprechenden Belege. Achte darauf, dass alle Pflichtangaben enthalten sind und die Abrechnung vollständig ist.

Schritt 4: Belege anhängen

Füge alle Belege zur Abrechnung hinzu. Stelle sicher, dass alle Belege lesbar sind und den geschäftlichen Anlass erkennbar machen. Bei digitalen Abrechnungen kannst du die Belege als PDF oder Foto anhängen. Organisiere die Belege in der Reihenfolge der Kostenkategorien.

Schritt 5: Einreichen und prüfen

Reiche die Reisekostenabrechnung bei deinem Arbeitgeber oder in der entsprechenden Abteilung ein. Als Arbeitgeber prüfst du die Abrechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Stelle sicher, dass alle Belege vorhanden sind und die Beträge korrekt sind. Bei Unklarheiten kontaktiere den Mitarbeiter.

Schritt 6: Erstattung erhalten

Nach der Prüfung und Genehmigung erfolgt die Erstattung der Reisekosten. Diese kann separat oder mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt werden. Die Erstattung sollte zeitnah erfolgen, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Beispielrechnung der Reisekosten

Angenommen, der Mitarbeiter fährt mit seinem eigenen Auto zu einem Termin, der 150 Kilometer entfernt ist. Er übernachtet in einem Hotel und nimmt die Verpflegungspauschale in Anspruch:

Fahrtkosten:
150 km (Hinfahrt) + 150 km (Rückfahrt) = 300 km.
Bei einer Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer ergibt sich: 300 km x 0,30 € = 90 €.

Übernachtungskosten:
Der Mitarbeiter übernachtet in einem Hotel und zahlt 100 € für die Übernachtung inklusive Frühstück.

Verpflegungsmehraufwand:
Der Mitarbeiter ist zwei Tage auf Dienstreise. Für den ersten und den letzten Tag der Reise wird jeweils die Pauschale für eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden angesetzt, also 2 x 14 € = 28 €.

Die zu erstattenden Reisekosten betragen somit: 90 Euro (Fahrtkosten) + 100 Euro (Übernachtungskosten) + 28 Euro (Verpflegungsmehraufwand) = 218 Euro.

Dieser Betrag wird dem Mitarbeiter entweder separat oder mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt.

Rechtliche Grundlagen

Für Reisekostenabrechnungen gelten verschiedene rechtliche Bestimmungen. Die Reisekosten können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn sie für dienstliche Geschäftsreisen entstanden sind. Wichtig ist, dass alle Kosten korrekt dokumentiert und belegt werden. Die Reisekosten müssen in deiner Buchhaltung korrekt verbucht werden, damit du sie von der Steuer absetzen kannst. Die Aufbewahrungsfrist für Reisekostenabrechnungen beträgt sechs Jahre. Stelle sicher, dass du alle Abrechnungen und Belege entsprechend aufbewahrst, um bei Prüfungen durch die Finanzbehörden gerüstet zu sein.

Digitale Lösungen für Reisekostenabrechnung

Moderne digitale Lösungen können die Reisekostenabrechnung erheblich vereinfachen. Mit speziellen Software-Lösungen oder Apps können Mitarbeiter ihre Reisekosten direkt während der Reise erfassen und die Belege digital hochladen. Dies spart Zeit, reduziert Fehler und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung. Digitale Lösungen bieten auch den Vorteil, dass die Abrechnungen automatisch mit der Buchhaltung verknüpft werden können. Tools wie Ordio können dabei helfen, den gesamten Prozess von der Zeiterfassung bis zur Lohnabrechnung zu digitalisieren und zu vereinfachen. Dies ermöglicht es dir, alle administrativen Aufgaben effizienter zu gestalten und mehr Zeit für das Wesentliche zu haben.

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Reisekostenabrechnung gibt es einige häufige Fehler, die vermieden werden sollten. Dazu gehören fehlende Belege, unvollständige Angaben, falsche Kategorisierung der Kosten oder verspätete Einreichung. Um Fehler zu vermeiden, solltest du eine systematische Vorgehensweise etablieren und klare Richtlinien für deine Mitarbeiter festlegen. Prüfe die Abrechnungen sorgfältig und stelle sicher, dass alle erforderlichen Informationen vorhanden sind. Eine Checkliste kann dabei helfen, nichts zu vergessen.

Best Practices

Für eine effiziente Reisekostenabrechnung gibt es einige Best Practices, die du beachten solltest. Etabliere klare Richtlinien für deine Mitarbeiter, wie Reisekosten abgerechnet werden sollen. Nutze digitale Lösungen, um den Prozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Prüfe die Abrechnungen regelmäßig und zeitnah, um Unklarheiten schnell zu klären. Stelle sicher, dass alle Belege korrekt aufbewahrt werden. Eine systematische Vorgehensweise hilft dabei, Fehler zu vermeiden und die Zufriedenheit deiner Mitarbeiter zu gewährleisten.

Kostenlose Vorlage Reisekostenabrechnung

Zur Vereinfachung des Prozesses stellen wir dir eine kostenlose Reisekostenvorlage zur Verfügung, die du an deine Bedürfnisse anpassen und verwenden kannst. Diese Vorlage enthält alle wichtigen Felder und hilft dir dabei, eine vollständige und korrekte Reisekostenabrechnung zu erstellen.

Fazit

Die Verwaltung von Reisekosten kann vor allem aufgrund der verschiedenen Kostenkategorien und der steuerlichen Aspekte eine Herausforderung sein. Eine klare Strategie und Richtlinien können diesen Prozess jedoch vereinfachen und optimieren. Dies trägt dazu bei, dass deine Mitarbeiter ihre Reisekosten angemessen und rechtzeitig zurückerstattet bekommen. Moderne digitale Lösungen können dabei helfen, den gesamten Prozess effizienter zu gestalten. Unsere kostenlose Vorlage kann dir dabei eine wertvolle Hilfe sein, um den Überblick zu behalten und alle wichtigen Informationen zu erfassen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.