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Lexikon

Kinderkrankentage: Anspruch, Dauer & Regeln für HR

Hady ElHadyVeröffentlicht 11 Min. Lesezeit
Kalender und Kinderbetreuung: Kinderkrankentage und Freistellung im Überblick (Ordio Lexikon)

Häufige Fragen zu Kinderkrankentage

Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?

Für gesetzlich Versicherte gelten 2026 in der Regel 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, 30 Tage für Alleinerziehende. Bei mehr als zwei Kindern je Elternteil maximal 35 Kalendertage pro Jahr, bei Alleinerziehenden maximal 70. Die erhöhte Regelung gilt vorerst für 2024–2026; prüfe den Stand zum Krankheitstag.

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankentage?

Du hast in der Praxis Anspruch auf Kinderkrankentage, wenn du gesetzlich krankenversichert und erziehungsberechtigt bist, ein krankes Kind unter 12 Jahren (Ausnahmen bei Behinderung) betreuen musst und niemand anderes im Haushalt einspringen kann. Minijobber erhalten meist kein Kinderkrankengeld; Beamte und Privatversicherte haben eigene Regeln.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld?

Kinderkrankentage sind die Freistellungstage von der Arbeit. Kinderkrankengeld ist die Geldleistung der Krankenkasse dafür (ca. 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts nach § 45 SGB V). Du beantragst das Geld bei der Kasse; für die Betreuung eines kranken Kindes gilt in der Regel nicht die sechswöchige Lohnfortzahlung nach EFZG.

Muss ich mich kindkrank melden?

Ja. Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie möglich, dass du wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten kannst, und nenne die voraussichtliche Dauer. Viele Betriebe verlangen die Kennzeichnung „kindkrank“ im Abwesenheitssystem. Das ist getrennt von deiner eigenen Krankmeldung.

Brauche ich ein Attest für Kinderkrankentage?

Für Kinderkrankentage mit Kinderkrankengeld brauchst du in der Regel ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes. Unter Voraussetzungen reicht eine kurze telefonische Bescheinigung. Die eAU für deine eigene Krankheit ersetzt das nicht – die Kasse braucht eine separate Bescheinigung für das Kind.

Wie viele Kinderkrankentage bei Alleinerziehenden?

Als Alleinerziehende hast du 2026 pro Kind in der Regel 30 Arbeitstage Kinderkrankentage mit Kinderkrankengeld – doppelt so viel wie je Elternteil in der Zwei-Eltern-Konstellation. Bei mehr als zwei Kindern gilt für dich eine Jahresobergrenze von 70 Tagen pro Jahr. Die Krankenkasse prüft den Status anhand deines Antrags; halte Nachweise bereit, wenn sie nachfragt.

Zahlt der Arbeitgeber bei Kinderkrankentagen?

In der Regel nein – es gilt nicht die sechswöchige Entgeltfortzahlung nach EFZG für deine eigene Krankheit. Stattdessen zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld. Nur wenn im Vertrag § 616 BGB nicht ausgeschlossen ist, kann kurzfristig bezahlter Sonderurlaub parallel infrage kommen; Details im Lexikon Sonderurlaub.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Für Kinderkrankentage stellst du den Antrag bei deiner gesetzlichen Krankenkasse (Formular, Attest für das Kind, Angaben zum ausgefallenen Entgelt). Dein Arbeitgeber übermittelt oft die Entgeltdaten elektronisch (DTA EEL). Bewahre Kopien von Attest und Antrag auf; Fristen richten sich nach der Kasse.

Gibt es Kinderkrankentage für Kinder über 12 Jahre?

Die Regelgrenze für Kinderkrankentage liegt bei 12 Jahren. Hat dein Kind eine Behinderung und ist auf deine Hilfe angewiesen, kann der Anspruch auch darüber hinaus bestehen, wenn § 45 SGB V und die ärztliche Bescheinigung es abdecken. Ohne Behinderung endet das Kontingent in der Regel mit dem 12. Geburtstag; die Krankenkasse entscheidet, nicht dein Arbeitgeber.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderkrankentagen und Sonderurlaub?

Kinderkrankentage hängen am Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V) der Krankenkasse. Sonderurlaub nach § 616 BGB ist eine kurze bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber, wenn kein KK-Anspruch greift oder der Vertrag es vorsieht. Beides dient dem kranken Kind, ist rechtlich aber getrennt – im Lexikon findest du die Abgrenzung ausführlich.

Was muss der Arbeitgeber bei Kinderkrankentagen melden?

Sobald du als HR erkennst, dass eine Beschäftigte wegen eines kranken Kindes freigestellt ist und Kinderkrankengeld ansteht, sendest du eine Entgeltbescheinigung per DTA EEL (Abgabegrund „02“) an ihre Krankenkasse. Prüfe Entgeltarten und Zeitraum, bevor du meldest – Fehler verzögern die Auszahlung. Bei vollständig bezahlter §-616-Freistellung melden viele Betriebe trotzdem mit, um Rückfragen der Kasse zu vermeiden.

Können Kinderkrankentage zwischen Eltern übertragen werden?

Ja, wenn beide Arbeitgeber zustimmen. Der übertragende Elternteil beantragt die Freigabe beim eigenen Arbeitgeber; das Kinderkrankengeld läuft dann über den empfangenden Elternteil bei seiner Kasse. Ohne Zustimmung kann ein Elternteil nicht einfach die Resttage des anderen „verbrauchen“. Die Krankenkasse prüft außerdem, ob das Kind noch betreut werden muss und ob das Jahreskontingent des empfangenden Elternteils reicht.