Lexikon
Kinderkrankentage: Anspruch, Dauer & Regeln für HR

Kinderkrankentage sind die Tage, an denen du wegen eines kranken Kindes nicht arbeitest und dich freistellen lässt. Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, beantragst du dafür in der Regel Kinderkrankengeld bei deiner Kasse – nicht die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im eigenen Krankheitsfall. In der Personalabteilung geht es vor allem um Meldung, Nachweise und die Entgeltmeldung an die Krankenkasse.
Hier findest du Anspruch nach § 45 SGB V, die Tageskontingente 2026, den Ablauf Schritt für Schritt und eine Checkliste für HR – plus die Abgrenzung zu Sonderurlaub und Fehlzeiten.
Kurz gesagt: Kinderkrankentage = du betreust ein krankes Kind statt zu arbeiten (meist bis 12 Jahre, Ausnahmen bei Behinderung). 2026 haben viele GKV-Eltern 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, 30 Tage als Alleinerziehende (mit Obergrenzen bei mehreren Kindern). Gezahlt wird über Kinderkrankengeld der Krankenkasse – in der Regel keine Lohnfortzahlung nach EFZG durch den Arbeitgeber.
Hinweis: Die Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Krankenkasse, Arbeitsvertrag und Tarif. Stand der Regelungen: 2026.
Was sind Kinderkrankentage?
Kinderkrankentage (umgangssprachlich „kindkrank“) sind Arbeitstage, an denen du wegen einer Erkrankung deines Kindes fehlst und es betreust. Du meldest dich beim Arbeitgeber in der Regel als kindkrank – das ist eine eigene Abwesenheitsart, nicht deine eigene Krankmeldung wegen Arbeitsunfähigkeit.
Rechtlich hängt die Freistellung mit dem Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V zusammen. Die Tage sind damit an die Leistung der Krankenkasse gekoppelt, nicht an Urlaub oder an die sechswöchige Entgeltfortzahlung im eigenen Krankheitsfall.
Viele sagen „bezahlte Tage“ – fachlich läuft die Absicherung aber über Kinderkrankengeld der Kasse (Lohnersatz), nicht über volles Gehalt vom Arbeitgeber. Nur wenn Vertrag oder Betriebsvereinbarung zusätzlich Entgelt nach § 616 BGB vorsieht, kann ein Arbeitgeberanteil dazukommen. In der Lohnabrechnung darf das nicht mit regulärer Krankheit vermischt werden.
In der Statistik zählen Kinderkrankentage zur Fehlzeitenanalyse, aber getrennt vom Krankenstand der Mitarbeitenden. Wer kindkrank als normale Krankheit bucht, verzerrt Kennzahlen und erschwert den Austausch mit der Krankenkasse.
Kinderkrankentage, Kinderkrankengeld und Sonderurlaub
Viele Begriffe klingen ähnlich, meinen aber Unterschiedliches:
| Begriff | Worum es geht | Wer zahlt typischerweise? |
|---|---|---|
| Kinderkrankentage | Freistellung wegen krankem Kind (§ 45 SGB V) | Krankenkasse (Kinderkrankengeld), nicht EFZG-Lohnfortzahlung |
| Kinderkrankengeld | Entgeltersatzleistung für die Freistellungstage | Gesetzliche Krankenkasse (ca. 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts) |
| Sonderurlaub (krankes Kind) | Kurzfristige bezahlte Freistellung nach § 616 BGB, wenn kein KK-Anspruch greift | Arbeitgeber, wenn nicht ausgeschlossen |
| Eigene Krankheit | Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten | Arbeitgeber (Lohnfortzahlung EFZG), danach Krankengeld |
Kinderkrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der GKV – nicht zu verwechseln mit der Lohnfortzahlung, wenn du selbst krank bist. Kurzfristig und ohne Kassenanspruch kann Sonderurlaub nach § 616 BGB eine Rolle spielen; längere Betreuung läuft über § 45 SGB V und die Tage in den Tabellen unten.
Rechtliche Grundlage: § 45 SGB V
§ 45 SGB V regelt das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Kinderkrankengeld). Voraussetzung ist, dass du wegen der Betreuung des erkrankten Kindes auf Arbeitsentgelt verzichten musst und kein anderer Anspruch auf Betreuung oder Pflege im Haushalt besteht.
Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht Leistungsträger wie bei der Lohnfortzahlung im eigenen Krankheitsfall. Er muss die Freistellung aber ermöglichen und – sobald Kinderkrankengeld in Frage kommt – die für die Kasse erforderlichen Entgeltdaten melden (häufig elektronisch im Verfahren DTA EEL, Abgabegrund „02“).
Kurz die Rollen: Du meldest dich kindkrank und reichst Attest plus Kassenantrag ein. Die Krankenkasse prüft Anspruch und zahlt Kinderkrankengeld. Der Arbeitgeber dokumentiert die Abwesenheit, zahlt in der Regel keine EFZG-Lohnfortzahlung für die Betreuung eines kranken Kindes und stellt Entgeltdaten bereit. Verwechslungen mit der eigenen Krankmeldung vermeidest du, wenn der Abwesenheitstyp von Anfang an stimmt.
Der Freistellungsanspruch (du darfst fehlen, um das Kind zu betreuen) und der Leistungsanspruch (Kinderkrankengeld) werden getrennt geprüft: Ohne ärztliche Bescheinigung und Kassenantrag kann die Freistellung im Betrieb trotzdem vereinbart sein, das Geld zahlt aber nur die Kasse bei erfüllten Voraussetzungen.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Kinderkrankentage bzw. Kinderkrankengeld haben in der Praxis vor allem:
- Gesetzlich krankenversicherte Eltern (oder der andere erziehungsberechtigte Elternteil, wenn dieser nicht betreuen kann)
- Ein Kind unter 12 Jahren (bei Behinderung und Hilfebedürftigkeit oft darüber hinaus; kein pauschales Alterslimit)
- Keine andere im Haushalt lebende Person, die das Kind betreuen kann (z. B. nicht der andere Elternteil, der selbst arbeiten muss, oder eine im Haushalt lebende Großeltern-Person, die einspringen könnte)
- Das Kind ist nicht stationär behandelt (häusliche Betreuung); stationäre Mitaufnahme ist ein eigener Leistungsfall
Die Kasse prüft diese Punkte im Antrag. Dein Arbeitgeber entscheidet in der Regel nicht über den Leistungsanspruch, sondern nur über die betriebliche Freistellung und die Entgeltmeldung.
GKV und Beschäftigung
Minijobber haben in der Regel keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, können aber unbezahlte Freistellung vereinbaren. Privatversicherte und Beamte unterliegen anderen Regeln (oft Bezügefortzahlung oder andere Antragswege). Die Elterneigenschaft als Status ist für die Pflegeversicherung relevant, nicht für Kinderkrankengeld.
Alter des Kindes
Die Regelaltersgrenze liegt bei 12 Jahren. Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, können auch danach noch erfasst sein – oft unabhängig von der Schulpflicht, solange die ärztliche Bescheinigung die Betreuungsnotwendigkeit begründet. Liegt das Kind zwischen 12 und 14 Jahren und ist schulpflichtig, gelten zusätzliche Voraussetzungen in der Gesetzesauslegung; im Zweifel fragst du deine Krankenkasse, bevor du mehrere Tage planst.
Wie viele Kinderkrankentage 2026?
Für die Jahre 2024 bis 2026 gelten erhöhte Anspruchszeiten (u. a. Pflegestärkungsgesetz). Für 2026 gelten für gesetzlich Versicherte typischerweise:
| Konstellation | Arbeitstage pro Kalenderjahr |
|---|---|
| Je Elternteil und Kind | 15 Tage |
| Alleinerziehend je Kind | 30 Tage |
| Mehr als zwei Kinder (je Elternteil, alle Kinder) | max. 35 Tage |
| Mehr als zwei Kinder (Alleinerziehend) | max. 70 Tage |
Du kannst die Tage auf mehrere Krankheitsfälle verteilen (z. B. zwei Tage in einer Woche, drei in der nächsten). Maßgeblich ist immer die geltende Gesetzeslage am ersten Krankheitstag – nicht das Datum, an dem du den Antrag stellst.
Arbeitstage oder Kalendertage?
Die Kontingente in § 45 SGB V sind in der Praxis Arbeitstage (Tage, an denen du ohne die Erkrankung des Kindes arbeiten würdest). Wochenenden und Feiertage, an denen du ohnehin frei hättest, verbrauchen das Kontingent in der Regel nicht. Die Kasse rechnet anhand der gemeldeten Ausfallzeiten – im Abwesenheitssystem solltest du dieselbe Logik abbilden und nicht pauschal Kalendertage abziehen.
Übertrag zwischen Eltern
Eltern können Tage untereinander übertragen, wenn beide Arbeitgeber zustimmen. Das Kinderkrankengeld beantragt dann in der Regel der empfangende Elternteil bei seiner Kasse; der Arbeitgeber übermittelt die Entgeltdaten.
Beamte und Privatversicherte
Beamtinnen und Beamte des Bundes nutzen 2026 oft parallele Regelungen zur Fortzahlung der Bezüge bei erkranktem Kind (eigene Tageshöchstmengen, Antrag beim Dienstherren). Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V; manche Tarife oder Arbeitgeber gewähren Kulanz oder orientieren sich an § 616 BGB. Für Lohn und Meldung im Betrieb gilt trotzdem: Abwesenheit sauber erfassen und von der eigenen Krankmeldung trennen. Dieser Lexikon-Eintrag fokussiert das GKV-Modell.
Ablauf: Meldung, Attest und Krankenkasse
- Arbeitgeber informieren – so früh wie möglich, Dauer ankündigen, Abwesenheit als kindkrank kennzeichnen.
- Ärztliche Bescheinigung für das Kind (Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, umgangssprachlich Kinderkrankenschein) – ab dem ersten Tag der Freistellung erforderlich.
- Kinderkrankengeld beantragen bei der Krankenkasse (Formular und Fristen je Kasse).
- Arbeitgeber stellt bei Bedarf die Entgeltbescheinigung für die Kasse bereit.
- Auszahlung abwarten – die Kasse zahlt Kinderkrankengeld, sobald Antrag und Entgeltdaten vollständig sind (Dauer je Kasse).
Viele Betriebe verlangen die gleiche Meldefrist wie bei eigener Krankheit (z. B. am ersten Ausfalltag telefonisch oder per App). Ohne rechtzeitige Info riskierst du arbeitsrechtliche Rügen, auch wenn die Kasse später zahlt. Details zu Fristen und Nachweisen: Krankmeldung (für dich) vs. Attest für das Kind (für die Kasse).
Für die eigene Arbeitsunfähigkeit gilt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – nicht für das Kind. Telefonische Atteste für das Kind sind unter Voraussetzungen möglich (kurze Dauer, bekannte Patientin/bekanntes Kind, ärztliche Entscheidung).
Stationäre Aufenthalte des Kindes werden nicht auf das Kontingent für häusliche Betreuung angerechnet. Wenn du dein Kind im Krankenhaus begleiten musst, gelten andere Nachweis- und Melderegeln (ebenfalls Abgabegrund „02“, aber getrennte Zeiträume). Buche solche Fälle nicht pauschal als „normale“ kindkrank-Tage, ohne die Unterlagen zu prüfen.
Die Höhe des Kinderkrankengelds orientiert sich am ausgefallenen Nettoentgelt (vereinfacht oft rund 90 Prozent). Eine gesetzliche Höchstgrenze pro Tag kann greifen. Details berechnet die Kasse; du musst als Beschäftigte die Brutto-Netto-Schätzung nicht selbst vorlegen.
Kita-Schließung ohne Erkrankung des Kindes
Wenn die Einrichtung schließt, das Kind aber nicht krank ist (z. B. Personalausfall in der Kita), greift Kinderkrankengeld in der Regel nicht. Dann bleiben Urlaub, unbezahlte Freistellung, kurzer Sonderurlaub nach § 616 BGB (wenn nicht ausgeschlossen) oder betriebliche Lösungen wie Homeoffice. Buche die Abwesenheit nicht automatisch als kindkrank, nur weil Eltern das Kind betreuen müssen.
Arbeitgeber und HR: Pflichten
Als Arbeitgeber oder Personalabteilung solltest du:
- die Abwesenheit im Abwesenheitsmanagement korrekt erfassen (Typ „kindkrank“, keine Verwechslung mit eigener AU)
- keine Entgeltfortzahlung nach EFZG für den Kind-fall erwarten, sofern nur § 45 SGB V greift
- nicht verlangen, dass zuerst Überstunden oder Urlaub verbraucht werden
- der Krankenkasse Entgeltdaten für Kinderkrankengeld übermitteln, sobald die Freistellung erkennbar ist (DTA EEL, Abgabegrund „02“)
- bei vollständig bezahlter Freistellung nach § 616 BGB trotzdem oft eine Meldung abgeben, um Rückfragen der Kasse zu vermeiden (Kassenpraxis)
Die Entgeltbescheinigung enthält die Daten, die die Krankenkasse für Höhe und Dauer des Kinderkrankengelds braucht. Bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung verzögert sich die Auszahlung – und die Personalabteilung bekommt Rückfragen. Eine einfache interne Kette hilft: Freistellung erkannt → Payroll-Daten → elektronische Meldung.
Auszubildende sind ein Sonderfall: Solange Entgeltfortzahlung im Ausbildungsverhältnis läuft (bis zu sechs Wochen), kann Kinderkrankengeld ausscheiden. Vor der Buchung Ausbildungsstatus und Kalenderwoche prüfen.
Mit Ordio Abwesenheiten erfassen Teams kindkrank-Tage transparent – ohne sie mit Urlaub oder eigener Krankheit zu vermischen. Schichtleitungen sehen, wer ausfällt, ohne sensible Diagnosen des Kindes zu dokumentieren.
Beispiele aus dem Betrieb
Gastronomie: Eine Servicekraft meldet sich morgens kindkrank, weil ihr Kind Fieber hat und nicht in die Kita darf. Zwei Tage werden als kindkrank gebucht, die Kasse erhält die Entgeltmeldung, Attest und Antrag gehen an die Krankenkasse. Der Dienstplan fürs Wochenende wird umgeplant.
Einzelhandel mit Schichtwechsel: Eltern teilen sich fünf Krankheitstage (zwei Tage Mutter, drei Tage Vater). Beide Vorgesetzten bestätigen die Übertragung schriftlich; das Kinderkrankengeld läuft über den Vater, dessen Kasse die Tage anrechnet.
Büro mit §-616-Klausel: Im Arbeitsvertrag ist Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB ausgeschlossen. Der Arbeitgeber stellt nur die Freistellung sicher und meldet Entgelt an die Kasse – es gibt keinen zusätzlichen Lohn vom Arbeitgeber für diese Tage.
Was zählt nicht als Kinderkrankentag?
Nicht jede familiäre Ausfallzeit ist ein Kinderkrankentag im Sinne von § 45 SGB V. Halte diese Fälle im System getrennt:
- Eigene Krankheit – du bist arbeitsunfähig; es gilt Lohnfortzahlung bzw. eAU, nicht Kinderkrankengeld.
- Elternzeit oder Freistellungen nach BEEG – du bist ohnehin freigestellt; kein zusätzliches Kinderkrankengeld für Betreuung in dieser Phase.
- Regulärer Urlaub oder planbarer Sonderurlaub (z. B. Hochzeit), sofern kein krankes Kind die Abwesenheit auslöst.
- Pflegezeit oder andere Pflegeleistungen (Pflegezeit) – eigenes Rechtsinstitut, nicht § 45 SGB V.
- Kita-Schließung ohne Krankheit des Kindes – kein Kinderkrankengeld; siehe Abschnitt Kita-Schließung ohne Erkrankung.
- Betreuung, obwohl eine andere Person im Haushalt verfügbar wäre – die Kasse lehnt den Leistungsanspruch dann ab.
Teilzeit, Homeoffice und Einsatzplanung
Kinderkrankentage sind keine Urlaubstage und keine „flexiblen“ Remote-Tage ohne Meldung. Wenn du das Kind betreuen musst und nicht parallel produktiv arbeiten kannst, bleibt die Freistellung der richtige Weg. In manchen Betrieben ist kurzfristiges Homeoffice möglich, wenn das Kind schläft oder ruhig spielt – das ist eine betriebliche Vereinbarung, kein Ersatz für das Recht auf Kinderkrankengeld.
In Schichtbetrieben und der Gastronomie bedeutet jede kindkrank-Meldung oft Umplanung. Wenn Abwesenheitsgründe sauber getrennt sind, bleiben Krankenstand, Urlaub, Sonderurlaub und kindkrank in Auswertungen getrennt – wichtig für eine belastbare Fehlzeitenquote.
Teilzeitkräfte haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Kinderkrankentage wie Vollzeitbeschäftigte; entscheidend ist das Kalenderjahr und die GKV-Versicherung, nicht die wöchentlichen Stunden. Die Kasse prüft das ausgefallene Entgelt anhand der gemeldeten Lohnarten.
Politische Einordnung 2026
Seit der Erhöhung der Kinderkrankentage in den Jahren 2024 bis 2026 ist die Debatte in Politik und Medien wieder lauter geworden (Rückkehr zu kürzeren Kontingenten, Kitaausfälle, Wirtschaftsfaktoren). Für Beschäftigte und HR zählt jeweils die geltende Rechtslage am Krankheitstag. Informiere dich bei der Krankenkasse oder im Betriebsrat, wenn sich Gesetze ändern; dieser Artikel ersetzt keine laufende Gesetzesberatung.
Offizielle Kurzinformationen findest du beim Bundesgesundheitsministerium und bei deiner Krankenkasse. Ordio fokussiert hier die betriebliche Umsetzung: Abwesenheitstyp, Meldewege und Entgeltdaten – nicht die medizinische Beurteilung des Kindes.
Nachweise und Datenschutz in HR
Die ärztliche Bescheinigung für das Kind gehört in der Regel zur Krankenkasse, nicht dauerhaft in die Personalakte. Für Lohnabrechnung und Entgeltmeldung reichen meist: Zeitraum der Freistellung, Abwesenheitstyp und der Hinweis, dass Kinderkrankengeld beantragt wird. Diagnosen oder Therapiedetails des Kindes gehören nicht in Schichtpläne, Team-Chats oder öffentliche Abwesenheitslisten.
Interne Richtlinien können festlegen, wann das Attest vorliegen muss (z. B. ab dem ersten Tag) und an welche Stelle es geht (Lohnbüro, Datenschutzbeauftragte, verschlüsselter Upload). Das reduziert Diskussionen mit Vorgesetzten, die aus Gewohnheit eine eAU für den Beschäftigten erwarten. Bei Rückfragen der Kasse reicht oft eine Kopie der Entgeltbescheinigung plus Bestätigung der Freistellung – nicht die vollständige Krankenakte des Kindes.
Wenn mehrere Kinder im selben Kalenderjahr krank werden, zählen die Tage pro Kind bis zur Jahresobergrenze (35 bzw. 70 Tage). Ein einfaches Kontingent pro Mitarbeitendem hilft – ohne die Tage vom Urlaubskonto abzuziehen. Die Krankenkasse prüft die Summe; du unterstützt mit korrekten Meldedaten.
Checkliste für die Personalabteilung
Die folgende Liste bündelt typische Schritte für Personalteams (Abwesenheitstyp, Entgeltmeldung, Dokumentation). Sie ersetzt keine kassen- oder tarifspezifische Beratung, hilft aber im Tagesgeschäft – besonders in Schichtbetrieben mit hoher Fehlzeiten-Sensitivität.
- Abwesenheitstyp „kindkrank“ im System pflegen und mit Kalender und Schichtplan teilen.
- Meldewege (Telefon, E-Mail, App) und Fristen kommunizieren.
- Prüfen, ob § 616 BGB im Vertrag ausgeschlossen ist (Sonderurlaub vs. nur KK-Leistung).
- Entgeltdaten für DTA EEL rechtzeitig an die Krankenkasse senden.
- Jahreskontingente (15/30/35 Tage) dokumentieren – ohne heimliche „Krankenstand“-Zählung.
- Bei Übertrag zwischen Eltern: beide Vorgesetzten einbeziehen und schriftlich festhalten.
Mehr zum Überblick aller Ausfallzeiten: Fehlzeiten. Kindkrank-Tage im System erfassen: Ordio Abwesenheiten.
Häufige Fragen zu Kinderkrankentage
Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?
Für gesetzlich Versicherte gelten 2026 in der Regel 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, 30 Tage für Alleinerziehende. Bei mehr als zwei Kindern je Elternteil maximal 35 Kalendertage pro Jahr, bei Alleinerziehenden maximal 70. Die erhöhte Regelung gilt vorerst für 2024–2026; prüfe den Stand zum Krankheitstag.
Wer hat Anspruch auf Kinderkrankentage?
Du hast in der Praxis Anspruch auf Kinderkrankentage, wenn du gesetzlich krankenversichert und erziehungsberechtigt bist, ein krankes Kind unter 12 Jahren (Ausnahmen bei Behinderung) betreuen musst und niemand anderes im Haushalt einspringen kann. Minijobber erhalten meist kein Kinderkrankengeld; Beamte und Privatversicherte haben eigene Regeln.
Was ist der Unterschied zwischen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld?
Kinderkrankentage sind die Freistellungstage von der Arbeit. Kinderkrankengeld ist die Geldleistung der Krankenkasse dafür (ca. 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts nach § 45 SGB V). Du beantragst das Geld bei der Kasse; für die Betreuung eines kranken Kindes gilt in der Regel nicht die sechswöchige Lohnfortzahlung nach EFZG.
Muss ich mich kindkrank melden?
Ja. Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie möglich, dass du wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten kannst, und nenne die voraussichtliche Dauer. Viele Betriebe verlangen die Kennzeichnung „kindkrank“ im Abwesenheitssystem. Das ist getrennt von deiner eigenen Krankmeldung.
Brauche ich ein Attest für Kinderkrankentage?
Für Kinderkrankentage mit Kinderkrankengeld brauchst du in der Regel ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes. Unter Voraussetzungen reicht eine kurze telefonische Bescheinigung. Die eAU für deine eigene Krankheit ersetzt das nicht – die Kasse braucht eine separate Bescheinigung für das Kind.
Wie viele Kinderkrankentage bei Alleinerziehenden?
Als Alleinerziehende hast du 2026 pro Kind in der Regel 30 Arbeitstage Kinderkrankentage mit Kinderkrankengeld – doppelt so viel wie je Elternteil in der Zwei-Eltern-Konstellation. Bei mehr als zwei Kindern gilt für dich eine Jahresobergrenze von 70 Tagen pro Jahr. Die Krankenkasse prüft den Status anhand deines Antrags; halte Nachweise bereit, wenn sie nachfragt.
Zahlt der Arbeitgeber bei Kinderkrankentagen?
In der Regel nein – es gilt nicht die sechswöchige Entgeltfortzahlung nach EFZG für deine eigene Krankheit. Stattdessen zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld. Nur wenn im Vertrag § 616 BGB nicht ausgeschlossen ist, kann kurzfristig bezahlter Sonderurlaub parallel infrage kommen; Details im Lexikon Sonderurlaub.
Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?
Für Kinderkrankentage stellst du den Antrag bei deiner gesetzlichen Krankenkasse (Formular, Attest für das Kind, Angaben zum ausgefallenen Entgelt). Dein Arbeitgeber übermittelt oft die Entgeltdaten elektronisch (DTA EEL). Bewahre Kopien von Attest und Antrag auf; Fristen richten sich nach der Kasse.
Gibt es Kinderkrankentage für Kinder über 12 Jahre?
Die Regelgrenze für Kinderkrankentage liegt bei 12 Jahren. Hat dein Kind eine Behinderung und ist auf deine Hilfe angewiesen, kann der Anspruch auch darüber hinaus bestehen, wenn § 45 SGB V und die ärztliche Bescheinigung es abdecken. Ohne Behinderung endet das Kontingent in der Regel mit dem 12. Geburtstag; die Krankenkasse entscheidet, nicht dein Arbeitgeber.
Was ist der Unterschied zwischen Kinderkrankentagen und Sonderurlaub?
Kinderkrankentage hängen am Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V) der Krankenkasse. Sonderurlaub nach § 616 BGB ist eine kurze bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber, wenn kein KK-Anspruch greift oder der Vertrag es vorsieht. Beides dient dem kranken Kind, ist rechtlich aber getrennt – im Lexikon findest du die Abgrenzung ausführlich.
Was muss der Arbeitgeber bei Kinderkrankentagen melden?
Sobald du als HR erkennst, dass eine Beschäftigte wegen eines kranken Kindes freigestellt ist und Kinderkrankengeld ansteht, sendest du eine Entgeltbescheinigung per DTA EEL (Abgabegrund „02“) an ihre Krankenkasse. Prüfe Entgeltarten und Zeitraum, bevor du meldest – Fehler verzögern die Auszahlung. Bei vollständig bezahlter §-616-Freistellung melden viele Betriebe trotzdem mit, um Rückfragen der Kasse zu vermeiden.
Können Kinderkrankentage zwischen Eltern übertragen werden?
Ja, wenn beide Arbeitgeber zustimmen. Der übertragende Elternteil beantragt die Freigabe beim eigenen Arbeitgeber; das Kinderkrankengeld läuft dann über den empfangenden Elternteil bei seiner Kasse. Ohne Zustimmung kann ein Elternteil nicht einfach die Resttage des anderen „verbrauchen“. Die Krankenkasse prüft außerdem, ob das Kind noch betreut werden muss und ob das Jahreskontingent des empfangenden Elternteils reicht.









