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Entfristung Arbeitsvertrag: Definition, Ablauf & Checkliste

Kurz gesagt: Die Entfristung eines Arbeitsvertrags ist der Übergang von befristet zu unbefristet – per Vereinbarung oder als Rechtsfolge, wenn die Befristung unwirksam ist. Das ist nicht dieselbe Verlängerung mit neuem Enddatum und in der Regel keine Neueinstellung. Stand: Oktober 2026.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Tarif, Betriebsvereinbarung und dein Vertrag. Bei Streit oder Klage hilft Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Läuft eine Befristung aus und die Stelle soll bleiben? Dann brauchst du eine saubere Entfristung des Arbeitsvertrags: Nachtrag, Team und Lohnbüro im Sync, Schichtplan über das alte Enddatum hinaus. Wie Befristung grundsätzlich funktioniert, steht beim Arbeitsvertrag; sachgrundlose Fälle vertiefst du unter Sachgrundlose Befristung.
Was ist Entfristung im Arbeitsvertrag?
Entfristung bedeutet: Ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird ohne Unterbrechung von befristet auf unbefristet umgestellt. Umgangssprachlich spricht man auch davon, die Befristung aufzuheben – rechtlich zählt, dass die Zeitbegrenzung entfällt und das Verhältnis fortbesteht. Die übrigen Vertragsinhalte (Tätigkeit, Ort, Entgelt) können gleich bleiben oder du passt sie in einem Nachtrag an.
Im Team wird Entfristung oft mit „noch einmal befristen“ verwechselt. Entscheidend ist: Das Enddatum entfällt oder ihr ersetzt es durch eine unbefristete Fortsetzungsklausel. Danach gilt das Verhältnis als unbefristeter Arbeitsvertrag – mit Kündigungsschutz, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Nicht gemeint ist die „Entfristung“ im Mietrecht oder in anderen Verträgen. Hier geht es um befristete Beschäftigung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und den Wechsel in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Mehr Kontext findest du im Lexikon Arbeitsrecht.
Für wen ist der Begriff relevant?
Relevant ist Entfristung für HR, Lohnbüro und Führungskräfte, sobald befristete Verträge auslaufen oder Leistung und Planung darauf hindeuten, dass die Stelle langfristig bleibt. In Schichtbetrieben betrifft das vor allem Saison- und Projektrollen, die sich als Kernpositionen herausstellen – dann solltest du frühzeitig klären, ob du entfristest, erneut befristest oder trennst.
Konkret solltest du Entfristung auf dem Radar haben, wenn:
- im Stellenplan oder Budget die Rolle über das bisherige Enddatum hinaus vorgesehen ist;
- Führungskräfte eine dauerhafte Übernahme anstreben, aber noch kein Nachtrag vorliegt;
- das Lohnbüro nach dem Auslaufdatum fragt, ob Meldedaten oder Vertragsstatus geändert werden müssen;
- in der Zeiterfassung und im Schichtplan nur bis zum alten Stichtag geplant wurde.
In größeren Betrieben hilft ein monatliches Review aller Verträge, die in den nächsten 90 Tagen enden.
Entfristung, Verlängerung und neuer Vertrag im Vergleich
Drei Wege tauchen in der Personalpraxis ständig auf. Sie wirken ähnlich, haben aber unterschiedliche Folgen für Fristen, Meldungen und Dokumentation.
| Maßnahme | Was passiert? | Typische Dokumentation | Neueinstellung? |
|---|---|---|---|
| Entfristung | Befristung endet, Verhältnis wird unbefristet | Änderungsvertrag / Nachtrag, Personalakte | Nein |
| Verlängerung der Befristung | Neues Enddatum, weiter befristet | Schriftliche Verlängerung, TzBfG-Vorgaben prüfen | Nein |
| Neuer Arbeitsvertrag | Altes Verhältnis endet, neues beginnt | Neuer Vertrag, ggf. voller Melde-/Onboarding-Pfad | Oft ja |
Die Tabelle ist dein Schnellcheck in Besprechungen mit Führungskräften: Entfristung heißt Planungssicherheit ohne erneutes „Befristungs-Ende“ im Kalender. Eine Verlängerung brauchst du nur, wenn die Person weiterhin befristet bleiben soll und die Befristung zulässig verlängert werden kann.
Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag oder Entfristung?
Die Frage, ob du einen Arbeitsvertrag entfristen oder nur verlängern sollst, kommt in Schichtbetrieben oft kurz vor Saisonende oder Projektabschluss. Bei der Entfristung hebst du die Befristung auf: Es entsteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag, die Person bleibt ohne neues Enddatum im Team. Bei der Verlängerung verschiebst du nur den Stichtag – das Verhältnis bleibt befristet, und du prüfst erneut TzBfG-Grenzen (Dauer, Schriftform, ggf. Kettenbefristung). Wenn die Stelle dauerhaft budgetiert ist, ist Entfristung meist die klarere Botschaft an Beschäftigte und Schichtplanung. Wenn der Bedarf wirklich nur wenige Monate länger besteht, kann eine zulässige Verlängerung sinnvoller sein als ein vorschnelles Unbefristen.
Wann wird ein befristetes Arbeitsverhältnis unbefristet?
Ein befristeter Vertrag wird unbefristet, wenn die Befristung entfällt oder ersetzt wird. Typisch sind diese Konstellationen:
- Einvernehmliche Entfristung: Arbeitgeber und Beschäftigte einigen sich schriftlich auf unbefristete Fortsetzung, oft per Nachtrag.
- Unwirksame Befristung: Fehlt Schriftform, Sachgrund oder greift das Vorbeschäftigungsverbot, kann die Befristung unwirksam sein. Dann gilt das Verhältnis als unbefristet (Einzelheiten im Streitfall vor Gericht).
- Fortsetzung nach Ablauf: In bestimmten Konstellationen kann Weiterarbeit ohne neue Befristung rechtlich relevant sein (häufig streitig; nicht als Standardprozess planen).
- Tarifliche Sonderfälle: In tarifgebundenen Bereichen können abweichende Regeln gelten; prüfe Tarifvertrag und Betriebsrat.
Sachgrundlose Befristung, Kettenbefristung und Schriftform sind eigene Bausteine – ausführlich im Lexikon Sachgrundlose Befristung. Für die Entfristung reicht es, in der Akte zu notieren, welche Befristungsart ursprünglich vereinbart war.
Kündigungsschutz nach der Entfristung
Nach einer wirksamen Entfristung gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Damit greifen die üblichen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), sofern Beschäftigungsdauer und Betriebsgröße passen und keine Sonderregeln (z. B. Probezeit) entgegenstehen. Kündigungen brauchen dann eine soziale Rechtfertigung und die gesetzlichen Fristen – nicht mehr das Auslaufen der Befristung. Kläre deshalb vor der Entfristung intern, ob die Rolle langfristig budgetiert ist.
Befristung mit Sachgrund entfristen
Auch Verträge mit sachlichem Grund (z. B. Vertretung, Projekt oder saisonaler Mehrbedarf) können in ein unbefristetes Verhältnis überführt werden – typisch, wenn der Auftrag dauerhaft wird oder die Vertretung zur Feststelle wird. Rechtlich bleibt das eine Entfristung: Die Zeitbegrenzung entfällt, nicht automatisch „neue“ sachgrundlose Befristung. Halte im Nachtrag fest, dass die Befristung endet und das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgesetzt wird. Alte Sachgrund- und Enddatum-Klauseln solltest du aus dem Vertragsbild entfernen oder eindeutig ersetzen, damit niemand im System noch ein Auslaufdatum plant.
Optionsklauseln und stillschweigende Fortsetzung
Manche Verträge enthalten Optionsklauseln („Verlängerung um X Monate, wenn nicht gekündigt“). Das ist rechtlich nicht dasselbe wie eine Entfristung, wirkt aber im Kalender ähnlich. Lies die Klausel genau: Verlängerst du nur die Befristung, bleibt das Verhältnis befristet. Willst du dauerhaft planen, brauchst du einen klaren Nachtrag zur unbefristeten Fortsetzung.
Über Weiterarbeit nach Ablauf ohne neue Vereinbarung kursieren viele Gerichtsurteile (z. B. im Zusammenhang mit Entgeltfortzahlung). Das ist kein Ersatz für sauberes Vertragsmanagement. HR sollte weder auf „automatische“ Entfristung vertrauen noch Fristen unbeachtet laufen lassen – ein Reminder in deinem Vertragsmanagement verhindert Überraschungen.
Einvernehmliche Entfristung: Ablauf für HR
Wenn Führungskraft und HR sich einig sind, dass die Stelle dauerhaft bleibt, läuft der Prozess in der Regel so:
- Interne Freigabe: Budget, Stellenplan, ggf. Betriebsrat oder Mitbestimmung klären – je nach Tarif, Tarifvertrag und Betriebsgröße.
- Gespräch mit der Person: Unbefristete Fortsetzung anbieten; Entgelt und Arbeitszeit bestätigen oder anpassen.
- Schriftliche Vereinbarung: Nachtrag mit klarem Wortlaut zur Entfristung und Fortsetzung ohne Enddatum.
- Personalakte: Vertrag, Unterschriften, ggf. E-Mail-Bestätigung ablegen – ideal in der digitalen Personalakte.
- Stammdaten & Planung: Lohnbüro informieren (kein neuer SV-Neuzugang bei reiner Entfristung), Schichtplan und Qualifikationen langfristig einplanen.
| Schritt | Verantwortlich | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Nachtrag versenden | HR | Nur mündliche Zusage ohne Schriftform |
| Unterschrift einholen | HR / Führungskraft | Alte Befristungsklausel im Vertrag stehen lassen |
| Kalender & Planung | Schichtleitung | Enddatum im Tool nicht entfernen |
| Vertragsmanagement | HR | Kein Reminder für Folgegespräche bei Probezeit-Kombination |
Mit Vertragsmanagement und zentralen Fristen siehst du, welche befristeten Verträge in den nächsten Monaten auslaufen – und ob du entfristest, verlängerst oder trennst, bevor der Schichtplan ins Stocken gerät.
Wann im Prozess starten?
Starte das Entfristungsgespräch idealerweise vier bis acht Wochen vor dem Vertragsende – früher bei komplexer Mitbestimmung oder wenn du Entgelt anpassen willst. So bleibt Zeit für Nachtrag, Unterschrift und Umstellung in HR-System und Schichtplan, ohne dass die Person in Unsicherheit arbeitet. Wenn das Enddatum näher rückt und noch keine Entscheidung vorliegt, plane parallel ein klares Offboarding oder eine zulässige Verlängerung; „Weiterarbeiten und später klären“ ist kein Ersatz für dokumentierte Vereinbarung.
Kurz-Checkliste vor Unterschrift
- Enddatum und Befristungsklausel im alten Vertrag identifiziert?
- Nachtrag nennt eindeutig „unbefristet“ oder streicht die Befristung?
- Entgelt, Arbeitszeit und Einsatzort korrekt (unverändert oder angepasst)?
- Unterschriften beider Parteien und Ablage in der Personalakte?
- HR-System, Schichtplan und Lohnbüro auf unbefristet umgestellt?
Viele Teams nutzen eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag oder einen Änderungsvertrag zur Entfristung.
Entfristung und Änderungsvertrag / Nachtrag
Die Entfristung setzt du in der Regel mit einem Änderungsvertrag um: Ihr streicht die Befristungsklausel oder ersetzt sie durch die Formulierung, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgesetzt wird. Gehalt oder Arbeitszeit ändern sich nur, wenn ihr das ausdrücklich vereinbart.
Ein komplett neuer Arbeitsvertrag ist sinnvoll, wenn sich nahezu alle Bedingungen ändern oder wenn du rechtlich ein neues Verhältnis begründen willst. Für die reine Entfristung ist der schlanke Nachtrag meist übersichtlicher und für die Person leichter nachvollziehbar.
Achte darauf, dass der Nachtrag auf den bestehenden Vertrag Bezug nimmt (Datum, Parteien) und dass beide Seiten unterschreiben. Ohne Zustimmung kann der Arbeitgeber die Befristung nicht einseitig „wegdefinieren“.
Für die Schriftform gilt in der Praxis: Der Nachtrag ist lesbar, von Arbeitgeber und Beschäftigten unterschrieben und benennt die Entfristung unmissverständlich (z. B. „Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet fortgesetzt; die Befristung entfällt.“). Pflichtangaben zum Beschäftigungsvertrag bleiben über das Nachweisgesetz nachvollziehbar – bei reiner Entfristung ohne inhaltliche Änderungen passt du vor allem die Befristungsangabe in der Personalakte an. So finden Lohnbüro und Führungskraft dieselbe Version, wenn später Fragen zu Kündigungsfristen oder Arbeitszeit aufkommen.
Entfristung, Neueinstellung und Meldepflichten
Ist eine Entfristung eine Neueinstellung? In der Regel nein. Das Arbeitsverhältnis besteht fort; du meldest keine „neue“ Beschäftigung zur Sozialversicherung, solange kein neues Verhältnis beginnt. Stammdaten aktualisierst du nur, wenn sich Entgelt, Arbeitszeit oder andere meldepflichtige Merkmale ändern.
Eine Neueinstellung mit vollem Melde- und Unterlagenpfad liegt vor, wenn nach Auslauf der Befristung kein Anschluss besteht und später ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird – oder wenn du bewusst einen neuen Vertrag mit Unterbrechung schließt. Den administrativen Pfad dazu findest du im Lexikon Neueinstellung.
Praktisch heißt das für das Lohnbüro: Bei reiner Entfristung bleiben Betriebsnummer, SV-Nummer und Eintrittsdatum in der Regel unverändert. Änderst du mit dem Nachtrag das Entgelt oder die Wochenarbeitszeit, meldest du die Anpassung wie bei jeder anderen Vertragsänderung – nicht als komplett neuer Beschäftigungsbeginn. Hintergrund zu Melde- und SV-Pflichten findest du im Lexikon Sozialversicherung. In Reports stellst du den Status von „befristet“ auf „unbefristet“ um, ohne einen neuen Personalstamm – das ist der Kern von befristeter Arbeitsvertrag unbefristet, nicht Neueinstellung.
Mitarbeiterperspektive: Zustimmung und Fristen
Für Beschäftigte bedeutet Entfristung meist mehr Planungssicherheit – kein neues „Vertragsende“ im Kalender. Ein Nachtrag ist aber kein Blankoformular: Unterschreiben sie nur, wenn die Konditionen für sie stimmig sind.
Kläre frühzeitig:
- ob die Probezeit bereits abgelaufen ist und welche Kündigungsfristen gelten (siehe Probezeit);
- ob Tarif oder Betriebsvereinbarung Zustimmung des Betriebsrats verlangen;
- bis wann die Unterschrift nötig ist, damit Planung und Lohnlauf stimmen.
Transparente Kommunikation reduziert Rückfragen und verhindert, dass Führungskräfte Zusagen machen, die HR rechtlich nicht umsetzen kann.
Zustimmung, Verhandlung und Ablehnung
Die Beschäftigten können einen Nachtrag zur Entfristung ablehnen, wenn ihr unerwünschte Nebenbedingungen verknüpft (z. B. Gehaltskürzung oder Standortwechsel). Trenne deshalb sauber: erst das Angebot zur unbefristeten Fortsetzung auf bisherigen Kernbedingungen, Änderungen bei Bedarf in einem zweiten, freiwilligen Schritt. Gib eine realistische Frist zur Rückmeldung, damit Schichtplan und Ersatzbesetzung planbar bleiben. Lehnt die Person ab, endet das Verhältnis am vereinbarten Befristungsdatum – sofern die Befristung wirksam ist – oder es besteht Klärungsbedarf mit Legal, wenn die Befristung angefochten wird.
Entfristungsklage und unwirksame Befristung (Kurzüberblick)
Wenn Beschäftigte die Befristung anfechten, kann eine Entfristungsklage prüfen, ob sie wirksam war. Fristen und Anspruchsgrundlagen sind eng – dafür brauchst du anwaltliche Beratung, keinen internen Leitfaden.
Für dich als Arbeitgeber heißt das praktisch: Befristungen von Anfang an sauber dokumentieren (Schriftform, Sachgrund, keine verbotenen Ketten) und bei Unsicherheit früh Fachberatung einholen. Wenn eine Befristung unwirksam ist, kann das Verhältnis bereits als unbefristet gelten, ohne dass du einen Nachtrag brauchst.
Vorbeschäftigungsverbot und Kettenbefristung (HR-Hinweis)
Häufige Gründe für unwirksame Befristung: Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung und unzulässige Kettenbefristungen. Dann kann das Verhältnis schon als unbefristet gelten – auch ohne Nachtrag. Halte in der Akte fest, welche Befristungsart ursprünglich galt; Details stehen unter Sachgrundlose Befristung. Bei Klage oder Betriebsprüfung: Unterlagen sichern, keine voreiligen Kündigungen oder neuen Enddaten setzen, Arbeitsrecht einschalten.
Typische Fehler in der Personalpraxis
- Verlängerung statt Entfristung: Ein neues Enddatum gesetzt, obwohl die Stelle dauerhaft geplant war.
- Mündliche Zusage: Teamleitung sagt „du bleibst“, HR legt keinen Nachtrag vor.
- Alte Klausel stehen lassen: Im System noch „befristet“, obwohl unterschrieben wurde.
- Probezeit vergessen: Entfristung und laufende Probezeit nicht aufeinander abgestimmt.
- Planung: Schichten nur bis zum alten Enddatum eingeplant.
- Kettenbefristung: Noch einmal „befristen“ statt entfristen, obwohl die Stelle fest eingeplant ist – erhöht Streit- und Unwirksamkeitsrisiko.
Ein kurzer Review vor Unterschrift – Befristungsklausel wirklich ersetzt? Enddatum in HR-Tools entfernt? – spart spätere Korrekturläufe in Lohn und Einsatzplanung. In der Personalverwaltung sollte nach der Entfristung überall derselbe Status „unbefristet“ stehen; Abweichungen zwischen Vertrag, HR-Software und Schichtplan sind eine häufige Fehlerquelle bei Betriebsprüfungen und internen Audits.
In größeren Teams hilft ein festes Entfristungs-Playbook: Wer spricht mit der Person (HR oder Führungskraft)? Wer erstellt den Nachtrag? Wer gibt das Go für den Schichtplan? Wenn diese Rollen klar sind, sinkt das Risiko, dass eine mündliche Zusage im Team kursiert, während im Vertrag noch ein Enddatum steht.
Fazit
Entfristung beim Arbeitsvertrag heißt: befristet wird unbefristet – per Änderungsvertrag oder als Rechtsfolge. Trenne das von Verlängerung und Neueinstellung, dokumentiere schriftlich und halte Schichtplanung sowie Personalakte konsistent. Tiefer zur Befristung selbst: Arbeitsvertrag und sachgrundlose Befristung. So vermeidest du teure Nacharbeit in Lohn und Einsatz, weil ein Enddatum im System stehen geblieben ist.
Häufige Fragen zu Entfristung Arbeitsvertrag
Was bedeutet Entfristung beim Arbeitsvertrag?
Bei der Entfristung Arbeitsvertrag wechselst du von befristet zu unbefristet: Die Zeitbegrenzung entfällt, das Arbeitsverhältnis bleibt ohne Unterbrechung bestehen. Du setzt das meist mit einem Änderungsvertrag oder Nachtrag um – nicht mit einem neuen Enddatum wie bei der Verlängerung.
Was ist der Unterschied zwischen Verlängerung und Entfristung?
Bei der Verlängerung befristeter Arbeitsverträge bleibt das Verhältnis befristet – du setzt ein neues Enddatum. Bei der Entfristung wird der Arbeitsvertrag unbefristet. Die Frist entfällt dauerhaft statt nur verschoben zu werden. Beides gehört schriftlich in die Personalakte und sollte mit TzBfG-Grenzen abgestimmt sein.
Brauche ich einen neuen Arbeitsvertrag zur Entfristung?
Oft reicht ein Nachtrag, der die Befristungsklausel streicht oder durch eine unbefristete Fortsetzung ersetzt. Ein komplett neuer Arbeitsvertrag ist sinnvoll, wenn sich nahezu alle Bedingungen ändern oder du rechtlich ein neues Verhältnis begründen willst. Für die reine Entfristung ist der schlanke Änderungsvertrag meist klarer.
Ist eine Entfristung eine Neueinstellung?
Nein. Bei der Entfristung Arbeitsvertrag besteht das Arbeitsverhältnis fort; du meldest in der Regel keine neue Beschäftigung zur Sozialversicherung. Eine Neueinstellung liegt vor, wenn ein neues Arbeitsverhältnis beginnt – etwa nach Auslauf ohne Anschluss oder mit neuem Vertrag nach Pause.
Wann wird ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch unbefristet?
Ein Vertrag kann ohne Nachtrag als unbefristet gelten, wenn die Befristung unwirksam ist – etwa wegen fehlender Schriftform oder unzulässiger Kettenbefristung. Das prüfen Gerichte im Einzelfall. Planst du eine bewusste Entfristung Arbeitsvertrag, vereinbarst du sie trotzdem schriftlich und legst den Nachtrag in der Personalakte ab.
Was ist eine Entfristungsklage?
Eine Entfristungsklage prüft gerichtlich, ob eine vereinbarte Befristung wirksam war – etwa wegen Schriftform, Sachgrund oder Kettenbefristung. Sie betrifft Streitfälle, nicht den regulären HR-Weg mit Nachtrag zur Entfristung des Arbeitsvertrags. Bei Klageandrohung Unterlagen sichern und arbeitsrechtliche Beratung einholen, statt voreilig neue Enddaten zu setzen.
Wie unterscheidet sich Entfristung von der Probezeit?
Die Probezeit nach § 15 TzBfG ist eine Phase mit verkürzter Kündigungsfrist am Anfang des Verhältnisses. Entfristung betrifft das Ende einer Befristung und den Übergang zu unbefristet. Beides kann im Lebenslauf eines Vertrags vorkommen, ist aber rechtlich verschieden – siehe Probezeit.
Muss die Entfristung des Arbeitsvertrags schriftlich erfolgen?
Ja, eine geplante Entfristung des Arbeitsvertrags brauchst du schriftlich – üblicherweise als Nachtrag mit klarem Wortlaut zur unbefristeten Fortsetzung. Mündliche Zusagen reichen nicht. Beide Parteien unterschreiben; HR legt das Dokument in der Personalakte ab und passt Stammdaten, Lohnbüro und Schichtplan an.
Was passiert mit dem Gehalt bei einer Entfristung?
Die Entfristung ändert das Gehalt nicht automatisch. Es bleibt, was im Vertrag steht, sofern ihr nichts anderes vereinbart. Willst du mit der Entfristung eine Anpassung koppeln, brauchst du eine ausdrückliche Klausel im Nachtrag. Ohne Zustimmung gilt die bisherige Vergütung weiter.
Kann ich einen befristeten Vertrag einseitig entfristen?
Nein. Eine einvernehmliche Entfristung braucht die Mitwirkung der Beschäftigten. Nur wenn die Befristung von vornherein unwirksam war, kann das Verhältnis bereits als unbefristet gelten – das ist ein Sonderfall, kein Standardprozess. Für geplante Fortsetzungen holst du die Unterschrift ein.
Wie entfriste ich einen Arbeitsvertrag?
Du entfristest einen Arbeitsvertrag, indem du mit der Person einen Nachtrag schließt: Befristungsklausel streichen oder durch unbefristete Fortsetzung ersetzen, beide unterschreiben, Akte aktualisieren. Das TzBfG gilt für die ursprüngliche Befristung – Ketten- und Schriftformfragen vorher prüfen. Vertiefung: Sachgrundlose Befristung.











