Ratgeber
Arbeiten an Heiligabend und Silvester: Regeln, Zuschläge & Planung

Kurzantwort: Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind in Deutschland keine gesetzlichen Feiertage. Du arbeitest nur, wenn Vertrag, Tarif oder betriebliche Regelung es vorsehen – oder du stimmst der Sonn- bzw. Feiertagsarbeit zu. Für Zuschläge und Steuerfreiheit gelten besondere §-3b-Grenzen; den Überblick zu ArbZG und Planung findest du im Lexikon Feiertagsarbeit. Stand: November 2026.
Viele verwechseln Silvester mit einem Feiertag oder glauben, an Heiligabend gelte automatisch frei. Hinter den Kulissen laufen zwei Fragen: Ist der Tag gesetzlich frei – und darf bzw. muss ich trotzdem Dienst? Im Folgenden sortieren wir Kalender, ArbZG, Zuschläge und Planung – vertiefende Lexikon-Artikel verlinken wir dort, wo ein Thema einen eigenen Eintrag braucht.
Kurzantwort: Arbeiten an Heiligabend und Silvester
Viele Betriebe schließen freiwillig früher, doch rechtlich sind der 24. und 31. Dezember normale Werktage. Gesetzliche Feiertage sind in der Weihnachtszeit der 25. und 26. Dezember; der 1. Januar ist Neujahr – nicht Silvester. Ob du arbeiten musst, hängt von Einsatzplan, Tarif, Betriebsvereinbarung oder Einwilligung ab.
In der Praxis planen HR-Teams oft eine Kette aus 24.12., 25./26.12., 31.12. und 1.1. – vier verschiedene Rechtslogiken in wenigen Tagen. Wer nur „Weihnachten“ als Block denkt, verwechselt schnell Werktag, gesetzlichen Feiertag und §-3b-Sonderfälle. Das gilt für alle, die arbeiten an Heiligabend und Silvester – ob freiwillig, tariflich oder per Dienstplan.
Wenn du Zuschläge prüfen willst, nutze den Zuschlagsrechner (Preset Heiligabend) oder Preset Silvester. Ausführliche Prozentsätze und § 3b EStG erklären wir im Lexikon Feiertagszuschlag.
Ist Silvester ein Feiertag?
Nein. Silvester am 31. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag. Wer frei haben will, braucht in der Regel Urlaub, eine tarifliche Arbeitsbefreiung oder eine betriebliche Regelung (z. B. Betriebsferien).
Verwechselt wird Silvester oft mit Neujahr (1. Januar) – der ist bundesweit Feiertag. Arbeit an Neujahr unterliegt den Regeln für Feiertagsarbeit, nicht denen für den 31. Dezember.
In Tarifverhandlungen und Betriebsvereinbarungen sind „Brückentage“ zwischen Weihnachten und Neujahr beliebt: Der Betrieb schließt, Beschäftigte nehmen Resturlaub oder bekommen bezahlte Freistellung. Ohne solche Regelung gilt: Silvester ist ein normaler Arbeitstag – auch wenn viele Kolleginnen und Kollegen frei haben.
Typische Verwechslung in der Lohnabrechnung: Zuschläge am 31.12. werden als „Feiertagszuschlag“ gebucht, obwohl kein gesetzlicher Feiertag vorliegt. Sinnvoll sind Lohnarten, die zum Kalendertag passen (z. B. „Zuschlag 31.12.“). Bei Rückfragen zu Neujahr (1.1.) verweist HR auf den Lexikon-Artikel Feiertagszuschlag.
Hinweis: Auch wenn Silvester gesellschaftlich „wie ein Feiertag“ wirkt, ändert das nichts an ArbZG und Urlaubsrecht. HR sollte in Kommunikation und Dienstplan klar zwischen 31.12. und 1.1. trennen.
Ist Heiligabend ein Feiertag?
Ob Heiligabend ein Feiertag ist, fragen Beschäftigte und HR jedes Jahr – die Antwort: Nein. Heiligabend ist arbeitsrechtlich ein Werktag. Die gesetzlichen Weihnachtsfeiertage sind der 25. und 26. Dezember. Viele Arbeitgeber geben den 24.12. freiwillig ganz oder ab dem Nachmittag frei – das ist Kulanz, Tarif oder Betriebsübung, kein Gesetz.
Im Einzelhandel regeln Landesgesetze oft nur, wann Läden für Kunden geöffnet sein dürfen – nicht automatisch, wie lange du arbeitest. Öffnungsrecht und Arbeitszeit sind zwei Ebenen; Details im Lexikon Ladenschlussgesetz.
Muss der Arbeitgeber frei geben? Nein – außer Tarif, Betriebsvereinbarung oder Kulanz. Wer am Nachmittag frei haben will, ohne betriebliche Regelung, braucht in der Regel Urlaub oder eine Freistellung. HR sollte in der Weihnachts-Kommunikation klar sagen, ob der 24.12. ein Planungstag, halber freier Tag oder normaler Dienst ist.
In manchen Tarifverträgen ist der 24.12. ab 14 Uhr oder ab Mittag arbeitsfrei – das ist dann Anspruch, nicht freiwillige Gabe. Prüfe Manteltarif und Betriebsvereinbarung, bevor du Dienste einplanst.
Wer heiligabend arbeiten muss oder freiwillig einspringt, sollte schriftlich sehen, ob der Dienst als normaler Werktag, halber freier Tag oder mit Zuschlag vergütet wird – nicht nur mündlich in der Schichtübergabe.
Darf der Arbeitgeber an Heiligabend und Silvester Arbeit anordnen?
Grundsätzlich ja, solange die üblichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden und kein Tarif oder Vertrag etwas anderes vorsieht. Sonn- und Feiertagsarbeit ist in §§ 9–10 ArbZG eingeschränkt; an normalen Werktagen wie 24.12. und 31.12. gelten vor allem Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten.
Fallen Heiligabend oder Silvester auf einen Sonntag, greifen die Sonntagsregeln – dann brauchst du in der Regel die Einwilligung des Beschäftigten (Ausnahmen gesetzlich definiert). Mehr dazu im Lexikon Feiertagsarbeit und bei Tarifverträgen (Tarifverträge).
- Tarif/Betriebsvereinbarung: Oft halber oder ganzer freier Tag an 24.12./31.12.
- Betriebsferien: Schließen zwischen den Jahren – dann keine Arbeit ohne Sonderregel.
- Einwilligung: Bei Sonn- oder Feiertagsarbeit dokumentieren und Ersatzruhe planen.
Wer in Systemgastronomie, Pflege, Sicherheitsdienst oder Einzelhandel arbeitet, hat in der Praxis häufiger Dienste an 24.12. oder 31.12. als in Bürojobs. Das ist betrieblich oft unvermeidbar, muss aber im Rahmen des ArbZG und des jeweiligen Tarifs bleiben – inklusive dokumentierter Betriebsvereinbarung, wenn der Betriebsrat mitbestimmt.
Urlaub vs. Dienst: Freiwillige Freistellung am 24.12. ist nicht automatisch Urlaub. Wenn der Arbeitgeber anordnet, dass an einem Werktag nicht gearbeitet wird und du nichts nachholen musst, kann das tariflich als bezahlte Freistellung gelten – anders als Urlaubsentzug. Streitfälle einzeln prüfen.
Silvester (31.12.) unterliegt denselben werktäglichen Regeln: Der Arbeitgeber darf grundsätzlich planen, muss aber ArbZG einhalten und tarifliche Freistellungen respektieren. Wer an Silvester arbeiten soll, braucht keine Sonn- oder Feiertags-Einwilligung – es sei denn, der 31.12. fällt auf einen Sonntag.
Steht ein Betriebsrat, prüft HR vor der Jahresendplanung, ob Arbeitszeit, Sonn- und Feiertagsarbeit oder Zuschläge in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind. Das ersetzt keine Einzelfallprüfung, vermeidet aber Überraschungen in der Weihnachtswoche.
Keine Rechtsberatung: Konkrete Ansprüche hängen von Branche, Vertrag und Mitbestimmung ab. Bei Konflikten Gewerkschaft, Betriebsrat oder Fachanwalt einbeziehen.
Sonntagsarbeit an Weihnachten und Silvester
2026 fallen Heiligabend und Silvester auf einen Freitag – also kein Sonntagsarbeit-Problem an genau diesen Daten. In anderen Jahren kann der 24.12. oder 31.12. auf einen Sonntag fallen; dann gelten Sonntagsverbote, Einwilligung und Ersatzruhe zusätzlich zur werktäglichen Einordnung. Langfristige Dienstplanung sollte den Kalender berücksichtigen.
Steuerlich gilt bei echten Feiertagen auf dem Sonntag in der Regel der Feiertagszuschlag, nicht zusätzlich der volle Sonntagszuschlag nach § 3b EStG – siehe FAQ im Lexikon Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag.
Beispiel: Fällt der 25. Dezember auf einen Sonntag, ist das ein gesetzlicher Feiertag – dann greifen Feiertags- und Ersatzruheregeln, nicht die werktägliche Einordnung von Heiligabend. Für reine Werktage 24.12. und 31.12. ohne Sonntagsbezug gelten nur die normalen Werktagsregeln plus vereinbarte Zuschläge.
Fällt der 24.12. oder 31.12. auf einen Sonntag, prüft HR zuerst §§ 9 und 10 ArbZG (Verbot, Ausnahmen, Einwilligung) und plant den Ersatzruhetag nach § 11 ArbZG – auch ohne automatischen Feiertagszuschlag. Vereinbarte Zuschläge folgen Tarif und §-3b-Zeitfenstern ab 14 Uhr.
Sonntagszuschlag vs. Werktag: Arbeitest du an einem Sonntag, der weder Heiligabend noch Silvester ist (z. B. der 25.12. auf Sonntag), gelten die Sonntags- und Feiertagsregeln des echten Feiertags. An einem Sonntag, der zufällig der 31.12. ist, bleibt Silvester werktäglich – der Sonntagszuschlag kann tariflich anfallen, ist steuerlich aber nicht mit dem 150-%-Sonderfall am 24.12. zu verwechseln.
Zuschläge: Höhe, Pflicht und Steuerfreiheit
Es gibt keinen gesetzlichen Pflicht-Zuschlag nur weil du an Heiligabend oder Silvester arbeitest (BAG 5 AZR 97/06). Höhe und Anspruch ergeben sich aus Tarif, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung.
Viele erwarten einen Silvester-Zuschlag oder Heiligabend-Zuschlag wie an einem Feiertag – ohne Tarif oder Vertrag gibt es aber keinen Anspruch. § 3b EStG regelt nur, welcher Anteil eines bereits vereinbarten Zuschlags steuerfrei bleiben kann.
Lohnsteuerlich begünstigt sind Zuschläge nach § 3b EStG nur bis zu bestimmten Prozentsätzen – abhängig vom Tag und der Uhrzeit:
| Tag / Zeit | Gesetzlicher Feiertag? | Steuerfreie Obergrenze (Orientierung § 3b) |
|---|---|---|
| 24.12. ab 14 Uhr | Nein | bis 150 % des Grundlohns |
| 25./26.12. | Ja | bis 150 % |
| 31.12. ab 14 Uhr | Nein | bis 125 % (wie Feiertag) |
| 1.1. | Ja | bis 125 % (150-%-Sonderfall nur für 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai) |
Der Grundlohn für die Steuerfreiheit darf höchstens 50 € pro Stunde betragen (§ 3b Abs. 2 EStG). Sozialversicherungsrechtlich gelten andere Freigrenzen – in der Praxis trennen Payroll-Teams Lohnarten sauber, statt pauschal „150 % steuerfrei“ anzunehmen.
Typischer Fehler: 24.12. und 31.12. in einer Lohnart bündeln. Lohnsteuerlich unterscheiden sich die Obergrenzen – halte Zeiten ab 14 Uhr getrennt und verweise Beschäftigte bei Detailfragen auf die Lohnabrechnung und den Feiertagszuschlag-Lexikon-Eintrag.
Rechenbeispiel (Modell, kein Anspruch): 20 €/h Grundlohn, 5 Stunden am 24.12. ab 14 Uhr, tariflich vereinbarter Zuschlag 125 % → Zuschlag 125 €, Auszahlung 225 € inkl. Grundlohn. Steuerlich kann der begünstigte Anteil bis 150 % des Grundlohns reichen – der Rest wäre steuerpflichtig, wenn der Tarif höher liegt. Am 31.12. gilt dieselbe Rechnung mit 125-%-Obergrenze, nicht 150 %.
Zeitliche Trennung: Schichten, die am 24.12. oder 31.12. über 14 Uhr hinausgehen, sollten in der Zeiterfassung geteilt werden. Nur der Anteil ab 14 Uhr fällt in die §-3b-Sonderfälle (150 % bzw. 125 % Orientierung) – Stunden am Vormittag werden wie an einem normalen Werktag behandelt, sofern kein Tarif etwas anderes vorsieht.
Rechne vereinbarte Sätze mit dem Zuschlagsrechner – Presets „Heiligabend“ und „Silvester“ setzen typische Tarifwerte und die §-3b-Ansicht. Vertiefung: Zuschläge berechnen und Lexikon Feiertagszuschlag.
Ersatzruhetag und rechtzeitige Planung
Arbeitest du an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, schuldet der Arbeitgeber einen Ersatzruhetag (§ 11 ArbZG). Details und Ausnahmen: Feiertagsausgleich.
- Sonntagsarbeit: Ersatzruhetag in der Regel innerhalb von zwei Wochen (§ 11 Abs. 1 ArbZG).
- Feiertagsarbeit an Werktagen (z. B. 25./26.12. oder 1.1.): Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen.
- Nur 24.12. oder 31.12. ohne Sonntagsbezug: kein gesetzlicher Ersatzruhetag allein wegen Heiligabend oder Silvester – beide sind Werktage.
Plane Schichten für 24.12. und 31.12. früh im Dienstplan, dokumentiere Zustimmungen und halte Zeiten in der Zeiterfassung fest – das erleichtert Lohnarten und Prüfungen.
Als Faustregel für HR: mindestens vier Wochen Vorlauf für veröffentlichte Pläne zwischen den Jahren, damit Ersatzruhe nach echten Sonn- und Feiertagen (25./26.12., 1.1.) noch innerhalb der §-11-Fristen liegt. Wer nur am 24.12. oder 31.12. arbeitet, braucht keinen Feiertags-Ersatzruhetag – es sei denn, derselbe Dienst kollidiert mit einem gesetzlichen Feiertag oder Sonntag.
Trägst du Ersatzruhe im Dienstplan ein, markiere sie für Beschäftigte sichtbar (nicht nur intern in Payroll). So sinkt das Risiko, dass jemand am 24.12. Dienst annimmt, obwohl der Ersatzruhetag für den 1.1. noch offen ist.
Branchen: Gastronomie, Einzelhandel und Pflege
Die rechtliche Einordnung ist überall gleich – die Praxis unterscheidet sich stark nach Öffnungszeiten, Tarif und Personalmangel. Die folgenden Branchen sind typische Hochphasen; passe Checklisten und Zuschlagskommunikation an deinen Betrieb an.
Gastronomie
Restaurants und Hotels haben an Weihnachten und Silvester oft Hochbetrieb. Tarifverträge im Gastgewerbe regeln häufig Zuschläge und freie Halbtage – prüfe den konkreten Tarif. Zeiterfassung und Plan sollten Stoßzeiten und Pausen abbilden (Gastronomie).
Küche und Service planen oft getrennte Schichten am 24.12.: Vorbereitung bis Mittag, reduzierter Betrieb am Abend. Dokumentiere, welche Stunden als „Feiertagsähnlich“ vergütet werden – und ob das tariflich oder nur steuerlich (§ 3b ab 14 Uhr) gemeint ist.
Einzelhandel
Verkaufstage am 24.12. sind durch Landesrecht begrenzt; trotzdem können Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten anfallen. Unterscheide Kundenöffnung und Schichtplan (Einzelhandel).
Lager und Filiale können unterschiedliche Endzeiten haben: Wer nach Ladenschluss noch inventiert, arbeitet werktäglich – ohne automatischen Feiertagszuschlag. Kommuniziere Endzeiten schriftlich, besonders wenn Mitarbeitende „Silvester frei“ erwarten, der Betrieb aber am 31.12. noch Waren annimmt.
Pflege
In Pflege und Gesundheitswesen sind Dienste an Feiertagen unvermeidbar. Hier zählen klare Dienstpläne, Zuschläge nach Tarif/Vertrag und Ersatzruhe (Gesundheitswesen).
Bereitschaft und Rufdienst: Bereitschaft ist nicht automatisch volle Arbeitszeit – maßgeblich ist, ob du tatsächlich eingesetzt wirst. Für Silvester und Neujahr sollten Bereitschaft, aktiver Dienst und Ruhezeiten im Plan getrennt stehen, damit Zuschläge und Ersatzruhe nach dem 1.1. (gesetzlicher Feiertag) nicht mit werktäglicher Silvester-Logik vermischt werden.
Wechselschichten über Mitternacht (31.12. → 1.1.) sollten getrennt gebucht werden: Stunden vor Mitternacht unter 31.12.-Logik, ab 0 Uhr unter Neujahrs-Feiertagsregeln. So vermeidest du vermischte Lohnarten in einer Schicht.
Jugendliche, Auszubildende und Minijobber
Für Jugendliche unter 18 gelten im Jugendarbeitsschutzgesetz verschärfte Regeln – an Heiligabend und Silvester oft Beschäftigungsverbote ab dem Nachmittag. Auszubildende unterliegen denselben Schutzvorschriften; plane Schichten rechtzeitig mit Ausbildungsstelle und Betriebsrat.
Minijobber können grundsätzlich an 24.12./31.12. eingesetzt werden, wenn Vertrag und Mindestlohn eingehalten werden; Zuschläge sind wie bei anderen Beschäftigten vertraglich geregelt.
Bei Minderjährigen prüfe zusätzlich, ob der Einsatz ab 14 Uhr an Heiligabend oder Silvester überhaupt zulässig ist – unabhängig davon, dass der Tag kein gesetzlicher Feiertag ist. Dokumentiere Einwilligungen der Erziehungsberechtigten, wo das JArbSchG es verlangt.
Für Auszubildende gelten die jugendarbeitsschutzrechtlichen Grenzen bis zur Volljährigkeit; für volljährige Azubis gelten die normalen Werktagsregeln, aber Ausbildungsplan und Betrieb müssen Stunden mit der Berufsschule abstimmen, wenn Ferien oder Prüfungsphasen in die Weihnachtswoche fallen.
In Gastro und Einzelhandel vermeiden viele Betriebe Spätschichten für Unter-18-Jährige an 24.12. und 31.12. – wegen JArbSchG-Grenzen, nicht nur aus Kulanz. Prüfe Gesetzestext und Ausnahmen für 15- bis 17-Jährige, bevor du die Jahresendplanung veröffentlichst.
Checkliste für HR: Dienstplan, Zustimmung und Lohnarten
Diese Schritte bündeln Dienstplan, Mitbestimmung und Payroll für Heiligabend, Silvester und die angrenzenden gesetzlichen Feiertage – ohne 24.12./31.12. fälschlich als Feiertag zu behandeln:
- Plan: Schichten für 24.12., 25./26.12., 31.12. und 1.1. im Dienstplan veröffentlichen – inkl. Ersatzruhe nach Sonn-/Feiertagsarbeit.
- Rechtsgrundlage: Tarif, Vertrag und Betriebsvereinbarung prüfen (freie Halbtage, Zuschlagssätze).
- Einwilligung: Sonn- oder Feiertagsarbeit schriftlich oder digital dokumentieren.
- Lohnarten: 24.12. ab 14 Uhr und 31.12. ab 14 Uhr in Payroll getrennt führen (§ 3b).
- Zeiterfassung: Ist-Zeiten für Zuschlagsnachweise sichern – z. B. mit digitaler Arbeitszeiterfassung und exportfähigem Dienstplan.
- Jugendliche & Azubis: JArbSchG und Ausbildungsplan prüfen; Nachmittagsdienste an 24.12./31.12. nur, wenn zulässig.
- Kommunikation: Kurzinfo an Teams: 24.12./31.12. sind keine gesetzlichen Feiertage; Link zu Zuschlagsrechner-Presets und diesem Ratgeber bei Rückfragen.
Für die Arbeitszeitregelung an Heiligabend und Silvester gelten dieselben Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten wie an anderen Werktagen – es gibt kein Sondergesetz „Weihnachts-ArbZG“. Ergänzend: Lexikon Arbeitszeitregelung.
Nach der Umsetzung lohnt ein kurzer Stichprobe-Check: Stimmen Dienstplan, Zeiterfassung und Lohnabrechnung für mindestens eine Person an 24.12. und eine an 31.12. überein? Abweichungen vor dem Lohnlauf korrigieren ist günstiger als Korrekturen im Januar.
Fazit
Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage – trotzdem sind Planung, Zustimmung und faire Zuschläge zentral. Ob du eingeteilt wirst oder als HR planst: Kläre Ansprüche über Tarif und Vertrag, nutze den Zuschlagsrechner (Heiligabend) oder Preset Silvester zur Orientierung und verweise bei §-3b-Details auf den Lexikon-Artikel Feiertagszuschlag.
Als HR lohnt sich ein fester Ablauf: Dienstplan früh veröffentlichen, Lohnarten für 24.12. und 31.12. trennen und Zeiten lückenlos erfassen. Trenne in Kommunikation und Payroll konsequent Silvester (31.12.) von Neujahr (1.1.) – so reduzierst du Rückfragen in der Weihnachtszeit und bleibst bei Prüfungen handlungsfähig.
Vertiefende Lexikon-Artikel zu Feiertagsarbeit und Feiertagszuschlag ergänzen diesen Ratgeber, wenn es um echte Feiertage (25./26.12., 1.1.) geht – nicht um Heiligabend oder Silvester allein.
Häufige Fragen zu Arbeiten an Heiligabend und Silvester
Warum wird Silvester oft für einen Feiertag gehalten?
Gesellschaftlich wirkt der 31. Dezember wie ein freier Tag – rechtlich ist Silvester ein normaler Werktag. Gesetzlich frei ist der 1. Januar (Neujahr). Wer an Silvester nicht arbeiten will, braucht in der Regel Urlaub, eine tarifliche Arbeitsbefreiung oder Betriebsferien. HR sollte in Dienstplan und Kommunikation klar zwischen Silvester und Neujahr trennen.
Muss der Arbeitgeber an Heiligabend frei geben?
Nein, gesetzlich nicht. Heiligabend (24.12.) ist ein Werktag – auch wenn viele Betriebe freiwillig früher schließen. Freiheit entsteht durch Tarif, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Kulanz. Gesetzliche Weihnachtsfeiertage sind der 25. und 26. Dezember. Ohne Regelung musst du für freien Nachmittag oft Urlaub nehmen oder einen Dienst leisten, den der Plan vorsieht.
Muss ich an Heiligabend arbeiten?
Wer heiligabend arbeiten soll, braucht dafür in der Regel einen Eintrag im Dienstplan, eine tarifliche Pflicht oder eine vertragliche Regelung – der 24.12. ist kein gesetzlicher Feiertag. Bist du durch Urlaub oder Freistellung frei, musst du nicht kommen. Sonderregeln gelten, wenn der 24.12. auf einen Sonntag fällt (Einwilligung, Sonntagsarbeit).
Muss ich an Silvester arbeiten?
Wenn du im Dienstplan für den 31.12. eingeteilt bist und weder Urlaub noch tarifliche Freistellung greift, musst du grundsätzlich arbeiten – Silvester ist ein normaler Werktag. Viele Betriebe schließen zwischen den Jahren; ohne Betriebsferien oder Urlaub kann trotzdem Dienst anfallen. Kläre rechtzeitig mit HR, ob an Silvester Schichten geplant sind. Betriebsurlaub, Betriebsferien planen.
Kann mein Arbeitgeber mich an Silvester einplanen?
Am 31.12. darf der Arbeitgeber grundsätzlich planen, solange ArbZG, Vertrag und Tarif eingehalten werden – Silvester ist kein gesetzlicher Feiertag. Fällt Silvester auf einen Sonntag, gelten die Sonntagsregeln inklusive Einwilligung und Ersatzruhe. Details zu Feiertagen vs. Werktagen findest du im Lexikon Feiertagsarbeit.
Welcher Zuschlag gilt an Heiligabend?
Es gibt keinen gesetzlichen Pflicht-Zuschlag, nur weil du an Heiligabend arbeitest. Höhe und Anspruch kommen aus Tarif, Vertrag oder Betriebsvereinbarung. Lohnsteuerlich sind vereinbarte Zuschläge ab 14 Uhr am 24.12. bis 150 % des Grundlohns steuerfrei begünstigt (§ 3b EStG). Orientierung: Zuschlagsrechner (Preset Heiligabend).
Welcher Zuschlag gilt an Silvester?
Silvester ist kein Feiertag – ein Zuschlag entsteht nur, wenn Tarif oder Vertrag ihn vorsehen. Lohnsteuerlich sind Zuschläge am 31.12. ab 14 Uhr bis 125 % steuerfrei begünstigt, nicht 150 % wie am 24.12. ab Nachmittag. Vertiefung zu Lohnarten und § 3b: Feiertagszuschlag und Zuschlagsrechner (Preset Silvester).
Ab wann gilt 150 Prozent am 24. Dezember?
Die steuerfreie Obergrenze von 150 % nach § 3b EStG gilt für vereinbarte Zuschläge für Arbeit ab 14 Uhr am 24.12. – obwohl Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag ist. Ohne Tarif- oder Vertragszuschlag gibt es nichts zu begünstigen. Stunden vor 14 Uhr werden steuerlich wie an einem normalen Werktag behandelt, sofern der Tarif nichts anderes regelt.
Ist Silvester ein halber Urlaubstag?
Nein, gesetzlich nicht. Ein halber freier Tag ist nur möglich, wenn Tarif, Vertrag oder Betrieb das ausdrücklich vorsieht – sonst brauchst du für freien Nachmittag am 31.12. Urlaub oder eine Freistellung. Die Frage, ob Silvester ein Feiertag ist, verwechselt oft den Werktag 31.12. mit Neujahr am 1.1.; nur der 1. Januar ist bundesweit gesetzlicher Feiertag.
Welche Arbeitszeitregelung gilt an Heiligabend und Silvester?
An Heiligabend und Silvester gelten die normalen ArbZG-Regeln: Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten wie an anderen Werktagen. Es gibt kein Sondergesetz „Weihnachts-ArbZG“. Zusätzlich können Tarif oder Betrieb freie Halbtage oder Zuschläge regeln. Überblick: Arbeitszeitregelung; Zuschläge und § 3b findest du im Abschnitt „Zuschläge“ in diesem Ratgeber.
Müssen Jugendliche an Heiligabend arbeiten?
Für Jugendliche unter 18 gelten im Jugendarbeitsschutzgesetz verschärfte Regeln – an Heiligabend und Silvester oft Beschäftigungsverbote ab dem Nachmittag. Auszubildende unter 18 unterliegen denselben Schutzvorschriften. HR sollte deshalb keine Spätschichten an 24.12./31.12. einplanen, ohne den Gesetzestext und Ausnahmen zu prüfen.
Gilt Sonntagszuschlag an Heiligabend?
Nur wenn der 24.12. auf einen Sonntag fällt und du tatsächlich sonntags arbeitest. Dann gelten Sonntagsregeln, Einwilligung und ggf. ein tariflicher Sonntagszuschlag – unabhängig davon, dass Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag ist. Liegt Heiligabend unter der Woche (z. B. 2026: Freitag), greift allein deshalb kein Sonntagszuschlag. Mehr: Sonntagszuschlag.
Bekomme ich an Silvester Feiertagszuschlag?
Nur wenn das tariflich oder vertraglich so vereinbart ist – Silvester ist kein gesetzlicher Feiertag, also kein automatischer Feiertagszuschlag wie am 1. Januar. Steuerlich können Zuschläge ab 14 Uhr bis 125 % begünstigt sein; das ist nicht dasselbe wie ein Feiertagszuschlag in der Lohnabrechnung. Kläre die Lohnart mit HR oder in der Abrechnung.
Wie plant HR Schichten an Weihnachten und Silvester?
HR sollte Pläne für 24.12., 25./26.12., 31.12. und 1.1. früh veröffentlichen, Einwilligungen bei Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentieren und Ersatzruhe nach § 11 ArbZG einplanen. Lohnarten für 24.12. und 31.12. getrennt führen (§ 3b ab 14 Uhr). Dienstplan und Zeiterfassung sollten Ist-Zeiten für Zuschläge nachvollziehbar machen – ohne 24.12./31.12. als gesetzliche Feiertage zu behandeln.











