In vielen Branchen wird nicht nur an Werktagen, sondern auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Darüber hinaus wird in einigen Branchen auch nachts gearbeitet. Um diesen besonderen Arbeitszeiten gerecht zu werden, sieht das Arbeitszeitgesetz gezielte Sonderregelungen vor. Insbesondere der Feiertagsausgleich stellt dabei eine zentrale und wichtige Regelung dar. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Feiertagsausgleiche wissen musst: von den gesetzlichen Grundlagen über praktische Berechnungsbeispiele bis hin zur gesetzeskonformen Planung.

Was ist ein Feiertagsausgleich?

Ein Feiertagsausgleich ist ein Ersatzruhetag, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren müssen, wenn diese an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten. Der Feiertagsausgleich dient dazu, dass Arbeitnehmer trotz Arbeit an Feiertagen ausreichend Erholungszeit haben. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb bestimmter Fristen gewährt werden.

Wichtig zu verstehen: Der Feiertagsausgleich besteht nicht in einer zusätzlichen Bezahlung, sondern in einem freien Tag. Dieser freie Tag wird auch als Ausgleichstag oder Ersatzruhetag bezeichnet. Alle drei Begriffe meinen dasselbe: einen arbeitsfreien Tag, der als Ausgleich für die geleistete Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag gewährt wird.

Das Besondere am Feiertagsausgleich: Es spielt keine Rolle, wie lange du an einem Feiertag gearbeitet hast. Selbst wenn du nur eine Stunde gearbeitet hast, steht dir ein voller Ersatzruhetag zu. Der Feiertagsausgleich ist zudem unabhängig von deinem Urlaubsanspruch und wird zusätzlich zu deinem regulären Urlaub gewährt.

Typische Branchen, in denen Feiertagsausgleiche häufig vorkommen, sind die Gastronomie, das Gesundheitswesen, der Rettungsdienst, der Einzelhandel und andere Dienstleistungsbereiche, die auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sind oder arbeiten müssen.

Welche Regelungen gelten für den Feiertagsausgleich?

Die gesetzliche Grundlage für den Feiertagsausgleich bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dieses Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zwischen 0 Uhr und 24 Uhr beschäftigen dürfen.

Muss ein Arbeitnehmer dennoch an einem solchen Tag arbeiten – etwa weil der Betrieb geöffnet bleiben muss oder weil es sich um eine Branche handelt, die auch an Feiertagen arbeiten darf –, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm einen Ersatzruhetag zu gewähren. Dieser Vorgang wird als Feiertagsausgleich bezeichnet.

Das Arbeitszeitgesetz sieht dabei klare Regelungen vor: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitnehmer an mindestens 15 Sonntagen im Jahr nicht arbeiten. Für bestimmte Branchen wie Gaststätten und Krankenhäuser gelten jedoch Ausnahmen von dieser Regelung.

Wichtig ist: Der Feiertagsausgleich ist keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern eine gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber können sich dieser Pflicht nicht entziehen, auch nicht durch individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Die einzige Möglichkeit, von der Pflicht abzuweichen, besteht durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die jedoch nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen dürfen.

Wann bekommt man Feiertagsausgleich?

Einen Feiertagsausgleich bekommst du, wenn du an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten musst. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir einen Ersatzruhetag zu gewähren. Dies gilt unabhängig davon, ob du nur eine Stunde oder den ganzen Tag gearbeitet hast.

Konkret bedeutet das: Arbeitest du an einem Sonntag, muss dir dein Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen einen freien Tag als Ausgleich gewähren. Fällt der Feiertag auf einen Werktag und du arbeitest an diesem Tag, hat dein Arbeitgeber acht Wochen Zeit, um dir den Ersatzruhetag zu gewähren.

Wichtig zu verstehen: Der Feiertagsausgleich bedeutet nicht automatisch, dass du zusätzlich bezahlt wirst. Der Ausgleich besteht in einem freien Tag, nicht in einer zusätzlichen Vergütung. In vielen Tarifverträgen ist jedoch ein Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit vorgesehen. Dieser Zuschlag ist aber etwas anderes als der Feiertagsausgleich und kann zusätzlich gezahlt werden.

Der Feiertagsausgleich ist unabhängig von der Berechnung des Urlaubsanspruchs. Das bedeutet: Du bekommst den Ersatzruhetag zusätzlich zu deinem regulären Urlaub. Er wird nicht von deinem Urlaubskonto abgezogen.

Wie wird der Feiertagsausgleich berechnet?

Der Feiertagsausgleich wird nicht finanziell berechnet, sondern besteht in einem freien Tag. Die Fristen für die Gewährung des Ausgleichs sind gesetzlich geregelt und hängen davon ab, ob du an einem Sonntag oder an einem Feiertag gearbeitet hast.

Bei Sonntagsarbeit: Der Ersatzruhetag muss innerhalb von zwei Wochen nach dem gearbeiteten Sonntag gewährt werden. Beispiel: Arbeitest du am Sonntag, den 1. Januar, muss dir dein Arbeitgeber bis zum 15. Januar einen freien Tag gewähren.

Bei Feiertagsarbeit: Wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt und du an diesem Tag arbeitest, muss der Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Beispiel: Arbeitest du am Weihnachtstag (25. Dezember, ein Werktag), hat dein Arbeitgeber bis zum 19. Februar Zeit, um dir den Ersatzruhetag zu gewähren.

Es spielt keine Rolle, wie lange du an dem Feiertag gearbeitet hast. Auch wenn du nur eine Stunde gearbeitet hast, steht dir ein voller Ersatzruhetag zu. Der Ersatzruhetag kann jeder Werktag sein – auch ein Samstag, wenn dieser normalerweise ein freier Tag ist.

Wichtig: Wenn du an mehreren Feiertagen arbeitest, stehen dir auch mehrere Ersatzruhetage zu. Jeder Feiertag, an dem du arbeitest, berechtigt zu einem eigenen Ersatzruhetag. Diese müssen jeweils innerhalb der entsprechenden Fristen gewährt werden.

Wird ein Feiertagsausgleich bezahlt?

Nein, ein Feiertagsausgleich wird nicht bezahlt. Das ist ein häufiger Irrtum. Der Feiertagsausgleich besteht ausschließlich in einem freien Tag – einem Ersatzruhetag –, nicht in einer zusätzlichen Bezahlung.

Das Arbeitszeitgesetz sieht keinen Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Es verlangt lediglich, dass Arbeitnehmern ein Ersatzruhetag gewährt wird, wenn sie an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten müssen.

Allerdings können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zusätzliche Zahlungen vorsehen. Diese werden dann als Feiertagszuschlag oder Sonntagszuschlag bezeichnet. Ein solcher Zuschlag ist aber etwas anderes als der Feiertagsausgleich und kann zusätzlich zum Ersatzruhetag gezahlt werden.

Wichtig zu verstehen: Der Feiertagsausgleich (Ersatzruhetag) ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht durch einen Zuschlag ersetzt werden. Du hast also sowohl Anspruch auf den freien Tag als auch möglicherweise auf einen Zuschlag, wenn dies im Tarifvertrag geregelt ist. Beide Leistungen können parallel bestehen.

In vielen Branchen, insbesondere in der Gastronomie und im Gesundheitswesen, sind Feiertagszuschläge üblich. Diese können zwischen 25% und 150% des regulären Stundenlohns betragen, je nach Feiertag und Tarifvertrag. Der Zuschlag wird dann zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt, während der Ersatzruhetag separat gewährt wird.

Feiertagszuschlag statt Feiertagsausgleich – ist das erlaubt?

Nein, das ist nicht erlaubt. Ein Feiertagszuschlag kann zusätzlich zum Feiertagsausgleich gezahlt werden, ersetzt ihn aber nicht. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Ersatzruhetag gewähren müssen, wenn diese an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten.

Diese gesetzliche Pflicht kann nicht durch eine Zahlung umgangen werden. Auch wenn ein Arbeitgeber einen besonders hohen Feiertagszuschlag zahlt, muss er trotzdem den Ersatzruhetag gewähren. Der Feiertagsausgleich ist eine zwingende gesetzliche Regelung, die nicht durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden kann.

Praktisch bedeutet das: Wenn du an einem Feiertag arbeitest, hast du immer Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Zusätzlich kannst du einen Feiertagszuschlag erhalten, wenn dies in deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander.

Ein Beispiel: Du arbeitest am Weihnachtstag. Dein Arbeitgeber muss dir einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewähren. Zusätzlich kann er dir einen Feiertagszuschlag zahlen, wenn dies im Tarifvertrag vereinbart ist. Beide Leistungen stehen dir zu, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Wenn in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht, dass für Feiertagsarbeit ein Zuschlag gezahlt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass du keinen Anspruch auf einen Ersatzruhetag hast. Der Zuschlag ist eine zusätzliche Leistung, der Ersatzruhetag ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gibt es Ausnahmen beim Feiertagsausgleich?

Ja, es gibt einige Ausnahmen und Sonderregelungen beim Feiertagsausgleich. Diese betreffen sowohl bestimmte Branchen als auch spezielle Arbeitszeitmodelle.

Die 15-Sonntage-Regel: Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass ihre Arbeitnehmer an mindestens 15 Sonntagen im Jahr nicht arbeiten. Für Gaststätten und Krankenhäuser gelten jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Notdienste in Apotheken und andere Notdienste fallen ebenfalls unter diese Ausnahmen.

Ausgenommene Branchen: Bestimmte Branchen dürfen an Sonn- und Feiertagen arbeiten, müssen aber trotzdem Feiertagsausgleiche gewähren. Dazu gehören:

  • Sport- oder Freizeiteinrichtungen
  • Bestimmte Arbeiten in Krankenhäusern
  • Hotelbetrieb
  • Gaststätten
  • Arbeiten auf Messen
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Bäcker (dürfen an Sonn- und Feiertagen bis zu 3 Stunden arbeiten)

Schichtarbeit: Kommt es zu Schichtarbeit, kann der Beginn oder das Ende der Ruheregelung für Sonn- und Feiertag um 6 Stunden vor oder zurückverlegt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass der Betrieb trotzdem 24 Stunden nicht in Betrieb ist. Im Kraftfahrergewerbe ist diese Verschiebung um 2 Stunden zulässig.

Wichtig: Auch in diesen Ausnahmefällen bleibt der Anspruch auf einen Ersatzruhetag bestehen. Die Ausnahmen betreffen nur die Frage, ob überhaupt an Feiertagen gearbeitet werden darf. Sie befreien den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, einen Feiertagsausgleich zu gewähren.

Wie plant man Feiertagsausgleiche gesetzeskonform?

Die gesetzeskonforme Planung von Feiertagsausgleichen erfordert sorgfältige Organisation und Dokumentation. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Dokumentation der Feiertagsarbeit: Halte fest, welche Mitarbeiter an welchen Sonn- und Feiertagen gearbeitet haben. Dokumentiere dabei sowohl das Datum als auch die Dauer der Arbeit. Selbst wenn nur eine Stunde gearbeitet wurde, besteht Anspruch auf einen vollen Ersatzruhetag.

2. Berechnung der Fristen: Für Sonntagsarbeit gilt eine Frist von zwei Wochen, für Feiertagsarbeit auf Werktagen eine Frist von acht Wochen. Erstelle einen Plan, der zeigt, bis wann jeder Ersatzruhetag gewährt werden muss.

3. Planung der Ersatzruhetage: Plane die Ersatzruhetage so, dass sie innerhalb der gesetzlichen Fristen liegen. Berücksichtige dabei die betrieblichen Erfordernisse und, wenn möglich, die Wünsche der Mitarbeiter. Achte darauf, dass jeder Mitarbeiter an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei hat.

4. Dokumentation im Dienstplan: Trage die Ersatzruhetage im Dienstplan ein und markiere sie entsprechend. So ist für alle Beteiligten klar, welche Tage als Feiertagsausgleich gewährt werden.

5. Kommunikation: Informiere deine Mitarbeiter rechtzeitig über geplante Ersatzruhetage. Transparenz schafft Vertrauen und hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

6. Kontrolle der Einhaltung: Überprüfe regelmäßig, ob alle Feiertagsausgleiche innerhalb der Fristen gewährt wurden. Eine systematische Kontrolle hilft, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu vermeiden.

Digitale Schichtplanungstools wie Ordio helfen dabei, Feiertagsausgleiche automatisch zu berücksichtigen und gesetzeskonform zu planen. Sie erinnern dich an anstehende Fristen und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Mit einer digitalen Zeiterfassung kannst du Feiertagsarbeit automatisch dokumentieren und die Fristen für Ersatzruhetage im Blick behalten.

Feiertagsausgleich bei verschiedenen Arbeitszeitmodellen

Die Regeln für den Feiertagsausgleich gelten grundsätzlich für alle Arbeitszeitmodelle. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die du kennen solltest:

5-Tage-Woche: Arbeitest du von Montag bis Freitag und musst an einem Feiertag arbeiten, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu. Dieser kann auch ein Samstag sein, auch wenn du normalerweise samstags nicht arbeitest. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Werktag als Ersatzruhetag herangezogen werden kann.

Schichtarbeit: Bei Schichtarbeit gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Arbeitszeitmodellen. Arbeitest du an einem Feiertag in der Schicht, steht dir ein Ersatzruhetag zu. Bei der Planung solltest du darauf achten, dass die Schichtplanung fair ist und alle Mitarbeiter gleichmäßig Feiertagsarbeit leisten.

Teilzeit: Auch bei Teilzeitbeschäftigung gelten die gleichen Regeln. Arbeitest du an einem Feiertag, steht dir ein Ersatzruhetag zu, unabhängig davon, ob du Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt bist. Die Fristen (zwei Wochen für Sonntag, acht Wochen für Feiertag) gelten ebenfalls für alle Beschäftigungsverhältnisse.

Flexible Arbeitszeiten: Bei flexiblen Arbeitszeiten gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen. Wichtig ist, dass die Feiertagsarbeit dokumentiert wird und die Ersatzruhetage innerhalb der Fristen gewährt werden.

Best Practices für Feiertagsausgleiche

Um Feiertagsausgleiche gesetzeskonform und fair zu handhaben, solltest du folgende Best Practices beachten:

  • Frühzeitige Planung: Plane Feiertagsausgleiche möglichst frühzeitig, idealerweise bereits bei der Erstellung des Jahresdienstplans. So kannst du betriebliche Erfordernisse und Mitarbeiterwünsche besser berücksichtigen.
  • Transparente Kommunikation: Informiere deine Mitarbeiter klar und rechtzeitig über geplante Feiertagsausgleiche. Erkläre die gesetzlichen Hintergründe und die betrieblichen Erfordernisse.
  • Faire Verteilung: Verteile Feiertagsarbeit möglichst fair auf alle Mitarbeiter. Vermeide es, immer dieselben Personen an Feiertagen einzusetzen.
  • Dokumentation: Dokumentiere alle Feiertagsarbeit und die gewährten Ersatzruhetage sorgfältig. Dies hilft bei der Kontrolle und bei eventuellen Auseinandersetzungen.
  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfe regelmäßig, ob alle Feiertagsausgleiche innerhalb der Fristen gewährt wurden. Eine systematische Kontrolle hilft, Verstöße zu vermeiden.
  • Nutzung digitaler Tools: Nutze digitale Schichtplanungstools, die Feiertagsausgleiche automatisch berücksichtigen und an Fristen erinnern. Dies erleichtert die Planung erheblich.

Fazit

Der Feiertagsausgleich ist eine wichtige gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Arbeitnehmer trotz Arbeit an Sonn- und Feiertagen ausreichend Erholungszeit haben. Er besteht in einem Ersatzruhetag, nicht in einer zusätzlichen Bezahlung, und muss innerhalb bestimmter Fristen gewährt werden: zwei Wochen bei Sonntagsarbeit, acht Wochen bei Feiertagsarbeit auf Werktagen.

Wichtig zu verstehen ist der Unterschied zwischen Feiertagsausgleich und Feiertagszuschlag: Der Ausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht in einem freien Tag, während der Zuschlag eine zusätzliche Zahlung sein kann, die in Tarifverträgen geregelt ist. Beide Leistungen können parallel bestehen.

Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie Feiertagsausgleiche sorgfältig planen und dokumentieren müssen. Digitale Schichtplanungstools können dabei helfen, die gesetzlichen Anforderungen automatisch zu berücksichtigen und die Planung zu erleichtern.

Für Arbeitnehmer bedeutet der Feiertagsausgleich, dass sie einen Anspruch auf einen freien Tag haben, wenn sie an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten müssen. Dieser Anspruch ist unabhängig von der Dauer der Arbeit und vom Urlaubsanspruch.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.