Lexikon

Kleinbetragsrechnung 2026: § 33 UStDV & 250-€-Grenze

Hady12 Min. Lesezeit
Kleinbetragsrechnung 2026: § 33 UStDV & 250-€-Grenze | Ordio

Häufige Fragen zu Kleinbetragsrechnung 2026

Was ist der Unterschied zwischen einer Rechnung und einer Kleinbetragsrechnung?

Eine vollständige Rechnung nach § 14 UStG enthält acht Pflichtangaben (inkl. Empfänger, Steuernummer, Rechnungsnummer, Lieferzeitpunkt, Netto/USt getrennt). Die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV reduziert das auf fünf Felder: Aussteller, Datum, Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Sie gilt nur bis 250 € brutto und scheidet bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Reverse Charge oder Kleinunternehmer-Rechnungen aus.

Was muss bei einer Kleinbetragsrechnung nicht angegeben werden?

Bei einer Kleinbetragsrechnung dürfen vier Pflichtangaben gegenüber § 14 UStG entfallen: (1) Name und Anschrift des Leistungsempfängers, (2) die Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, (3) die fortlaufende Rechnungsnummer und (4) der Lieferzeitpunkt. Außerdem reicht der Bruttobetrag in einer Summe, eine getrennte Aufschlüsselung Netto + USt ist nicht erforderlich.

Ist die Kleinbetragsrechnung über 250 € brutto oder netto gemeint?

Maßgeblich ist der Bruttobetrag, also der Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer. Liegt dieser bei höchstens 250 €, greift § 33 UStDV. Ab 250,01 € brutto musst du eine vollständige Rechnung nach § 14 UStG ausstellen. Eine Rechnung über 220 € netto + 19 % USt ergibt 261,80 € brutto und liegt damit bereits über der Grenze.

Ist ein Vorsteuerabzug bei einer Kleinbetragsrechnung von 150 € möglich?

Ja, eine Kleinbetragsrechnung über 150 € brutto berechtigt zum vollen Vorsteuerabzug, sofern die fünf Pflichtangaben des § 33 UStDV erfüllt sind und der Steuersatz korrekt ausgewiesen ist. Die Vorsteuer rechnest du aus dem Bruttobetrag heraus: Bei 19 % USt teilst du 150 € durch 1,19 (= 126,05 € netto), die Differenz von 23,95 € ist deine abziehbare Vorsteuer.

Ist ein Kassenbon über 250 € noch eine Kleinbetragsrechnung?

Nein. Sobald der Bruttobetrag 250 € überschreitet, kippt der Kassenbon formal in eine vollständige Rechnung nach § 14 UStG – mit allen Empfänger- und Steuernummer-Angaben. Ohne diese Felder ist der Vorsteuerabzug verwehrt. Praxis: Im Einzelhandel oder Großmarkt fragst du an der Kasse direkt nach einer ordentlichen Rechnung mit deinen Firmenangaben, bevor du gehst.

Ist ein Bewirtungsbeleg eine Kleinbetragsrechnung?

Bis 250 € brutto reicht die Restaurantrechnung als Kleinbetragsrechnung, ergänzt um die Bewirtungsangaben (Anlass, Teilnehmer, Datum) auf Eigenbeleg oder Rückseite. Ab 250,01 € brauchst du eine vollständige § 14 UStG-Rechnung. Pflichtangaben und Ausfüllhilfe: Bewirtungsbeleg; Abzugshöhe: Bewirtungskosten.

Darf ein Kleinunternehmer eine Kleinbetragsrechnung mit Steuerausweis ausstellen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus – die § 33-Form mit Pflichtangabe Steuersatz passt dann nicht. Kleinunternehmer-Rechnungen sind eine eigene Rechnungsform mit Hinweis auf § 19 UStG (z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.“), die unabhängig von der 250-€-Grenze gilt.

Wie lange muss ich Kleinbetragsrechnungen aufbewahren?

Auch Kleinbetragsrechnungen unterliegen der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht nach § 14b UStG in Verbindung mit § 147 AO. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres der Ausstellung. Thermopapier-Kassenbons solltest du sofort einscannen oder fotografieren und revisionssicher ablegen, weil das Original sonst nach wenigen Monaten verblasst und im Streitfall nicht mehr lesbar ist.

Enthält eine Kleinbetragsrechnung Umsatzsteuer?

Ja, der Bruttobetrag einer Kleinbetragsrechnung enthält die Umsatzsteuer. Auf der Rechnung muss der anzuwendende Steuersatz stehen (z. B. „inkl. 19 % USt“) – der Steuerbetrag selbst muss nicht separat ausgewiesen sein, weil der Empfänger die Vorsteuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen kann. Bei steuerbefreiten Leistungen genügt ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung.

Wie schreibe ich eine Kleinbetragsrechnung korrekt?

Eine korrekte Kleinbetragsrechnung enthält fünf Felder: (1) vollständigen Namen und Anschrift des Ausstellers, (2) Ausstellungsdatum, (3) Menge und Art der Lieferung oder Umfang der Leistung, (4) Bruttobetrag in einer Summe und (5) den anzuwendenden Steuersatz. Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner kannst du Brutto, Netto und Steueranteil prüfen, bevor du den Beleg ausgibst.

Heißt es § 33 UStG oder § 33 UStDV?

Korrekt ist § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). Die Falschnotation „§ 33 UStG“ taucht häufig in Foren und älteren Quellen auf, ist aber irreführend: Das UStG selbst regelt in § 14 UStG die allgemeinen Pflichtangaben; die UStDV ist die Verordnung, die in § 33 UStDV die Vereinfachungen für Kleinbeträge konkretisiert.

Gilt die 250-€-Grenze auch bei Reverse Charge oder im EU-Ausland?

Nein. § 33 Satz 2 UStDV schließt vier Konstellationen aus: innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG), Versandhandel/Fernverkäufe (§ 3c UStG), Reverse-Charge-Leistungen nach § 13b UStG und Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 19 UStG). In diesen Fällen gilt der vollständige Pflichtangabenkatalog § 14 UStG – auch bei Beträgen unter 250 €.