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Lexikon

Bewirtungskosten absetzen: 70 %, Höhe & § 19 EStG

EmmaVeröffentlicht Aktualisiert 9 Min. Lesezeit
Bewirtungskosten und Belege prüfen

Häufige Fragen zu Bewirtungskosten absetzen

Welche Aufwendungen zählen zu abzugsfähigen Bewirtungskosten beim Geschäftsessen?

Abzugsfähig sind vor allem Speisen, Getränke und Trinkgeld mit nachweisbar geschäftlichem Anlass – beim Kundenessen oder der Teambesprechung im Restaurant. Raummiete, Dekoration oder Unterhaltung ohne Verzehrbezug sind nicht abzugsfähig. Du brauchst einen vollständigen Bewirtungsbeleg und die passende Regel: meist 70 % nach § 12 EStG oder Betriebsveranstaltung nach § 19 EStG.

Wie viel Prozent eines Geschäftsessens kannst du steuerlich ansetzen?

In der Regel 70 Prozent der Bruttobewirtungskosten – bei Geschäftsessen mit Kunden, Partnern oder dem Team (§ 12 EStG). Bei einer Betriebsveranstaltung gelten die Grenzen des § 19 EStG (110 € pro Person und Event, höchstens zwei Mal pro Jahr), nicht pauschal 70 %.

Was gilt bei Betriebsveranstaltungen und Bewirtungskosten?

Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier, Sommerfest) können unter § 19 EStG bis 110 € je Teilnehmer und Veranstaltung als Betriebsausgabe anerkannt werden – höchstens zwei Mal pro Jahr. Das ist nicht dasselbe wie ein 70-%-Geschäftsessen mit Kunden. Teilnehmerzahl, Anlass und Beleg: Bewirtungsbeleg.

Sind 30 Prozent nicht abzugsfähige Bewirtungskosten brutto oder netto?

Brutto. Die nicht abzugsfähigen 30 Prozent beziehen sich auf den Gesamtbetrag inkl. MwSt. – du setzt 70 % steuerlich an und trägst 30 % selbst. Die Vorsteuer aus der Rechnung darfst du zusätzlich nur zu 70 % abziehen; Details im Abschnitt Umsatzsteuer im Artikel.

Wann gelten Bewirtungskosten als unangemessen für das Finanzamt?

Unangemessen sind Bewirtungskosten, wenn Betrag, Anlass und Teilnehmerzahl nicht zusammenpassen – etwa ein sehr teures Dinner zu zweit ohne erkennbaren Geschäftsbezug. Es gibt keine feste Euro-Grenze pro Person; das Finanzamt prüft Branche, Region und Tageszeit im Einzelfall. Konkrete Anlassangaben und plausible Beträge erhöhen die Anerkennungschancen.

Wie rechne ich ein Geschäftsessen ab?

Du sammelst den vollständigen Beleg, verbuchst die Bruttokosten und setzt 70 % als abzugsfähig an. Beispiel: 120 € brutto × 0,7 = 84 € Betriebsausgabe. Die restlichen 30 % trägst du wirtschaftlich selbst. Bei Dienstreisen trennst du die Position in der Reisekostenabrechnung von Verpflegungspauschalen.

Kann ich die volle Vorsteuer auf Bewirtungskosten abziehen?

Nein – die Vorsteuer aus Bewirtungsaufwendungen ist grundsätzlich nur zu 70 % abziehbar. Das gilt unabhängig davon, wie du den Aufwand in der Einkommensteuer behandelst. Den nicht abziehbaren Vorsteueranteil buchst du als Aufwand oder neutral. Vertiefung im Lexikon Vorsteuer und im Abschnitt Umsatzsteuer im Artikel.

Was ist der Unterschied zwischen Bewirtungskosten und Verpflegungsmehraufwand?

Bewirtungskosten fallen bei einem konkreten Restaurant- oder Catering-Termin an – mit Bewirtungsbeleg, Teilnehmern und Anlass. Verpflegungsmehraufwand sind Pauschalen auf Dienstreisen, wenn du nicht jedes Essen einzeln belegst. Pauschalen ersetzen keinen Bewirtungsbeleg für ein Abendessen mit Kunden. In der Reisekostenabrechnung buchst du beide Posten getrennt.

Welche Formalfehler führen zur Ablehnung von Bewirtungskosten?

Häufige Fehler: pauschaler Anlass, fehlende Teilnehmer, Betriebsveranstaltung (§ 19 EStG) wie ein 70-%-Kundenessen behandelt, voller Vorsteuerabzug oder fehlende Belege. In der Prüfung führt das oft zur Kürzung oder zum vollständigen Abzugsverweigern. Trage Anlass und Teilnehmer unmittelbar nach dem Termin nach. Ausfüllhilfe: Bewirtungsbeleg.

Wie lange muss ich Bewirtungsbelege aufbewahren?

Zehn Jahre nach § 147 AO – digital oder in Papierform, wenn GoBD-konform. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres der Buchung. Ohne Nachweis in der Betriebsprüfung kann das Finanzamt den Abzug deiner Bewirtungskosten ablehnen. Pflichtfelder erklärt der Lexikon-Artikel Bewirtungsbeleg.