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Bewirtungskosten absetzen: Regeln, Höhe & Tipps

Häufige Fragen zu Bewirtungskosten absetzen
Was ist ein Bewirtungsbeleg?
Ein Bewirtungsbeleg ist der steuerliche Nachweis für eine geschäftlich veranlasste Bewirtung – Pflichtangaben, Eigenbeleg und digitale Ablage erläutert der Lexikon-Artikel Bewirtungsbeleg. In diesem Beitrag geht es um die Bewirtungskosten selbst: ob und in welcher Höhe du sie absetzen darfst.
Was muss der Bewirtungsbeleg enthalten?
Datum, Ort, Teilnehmer, geschäftlicher Anlass und Betrag, plus Zahlungsnachweis (Rechnung oder Kassenbon mit Ergänzung). Die vollständige Checkliste mit Formulierungsbeispielen findest du im Lexikon Bewirtungsbeleg. Ohne vollständigen Beleg riskierst du, dass deine Bewirtungskosten in der Prüfung nicht anerkannt werden.
Welche Bewirtungskosten sind abzugsfähig?
Abzugsfähige Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen, Getränke und Trinkgelder im Zusammenhang mit einem dokumentierten geschäftlichen Anlass. Kosten für Raummiete, Dekoration oder Unterhaltung ohne direkten Bezug zum Verzehr sind nicht abzugsfähig. Du brauchst einen vollständigen Bewirtungsbeleg und die richtige Prozentsatz-Regel.
In welcher Höhe sind Bewirtungskosten abzugsfähig?
Grundsätzlich kannst du 70 Prozent der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ein geschäftlicher Anlass vorliegt. Bei Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflügen sind oft 100 Prozent möglich – vorausgesetzt, die Veranstaltung ist allen zugänglich und nicht unverhältnismäßig luxuriös.
Was bedeutet Verhältnismäßigkeit der Bewirtungskosten?
Angemessene Bewirtungskosten stehen in einem plausiblen Verhältnis zum Anlass und zur Teilnehmerzahl. Es gibt keine feste Euro-Grenze pro Person – das Finanzamt prüft den Einzelfall. Unverhältnismäßig teure Location oder Getränke ohne erkennbaren Geschäftsbezug können zur Kürzung oder Ablehnung führen.
Ab wann brauche ich einen Bewirtungsbeleg?
Du brauchst einen vollständigen Nachweis immer dann, wenn du Bewirtungskosten steuerlich geltend machen willst – vor dem Abzug in Buchhaltung oder Steuererklärung. Was genau auf dem Beleg stehen muss, erklärt der Schwesterartikel Bewirtungsbeleg; hier klären wir Abzugshöhe und Angemessenheit.
Wie formuliere ich den Anlass bei der Bewirtung?
Formuliere den Anlass konkret, z. B. „Kundengespräch Projekt Nord“ oder „Quartalsbesprechung Vertrieb“ – nicht nur „Geschäftsessen“. Pauschale Angaben werden in der Prüfung oft kritisiert. Beispiele und Formalia zum Beleg findest du im Lexikon Bewirtungsbeleg; entscheidend für den Abzug bleibt der erkennbare betriebliche Zweck.
Sind 30 Prozent nicht abzugsfähige Bewirtungskosten brutto oder netto?
Die nicht abzugsfähigen 30 Prozent beziehen sich auf den Bruttobetrag der Bewirtungskosten. Von 100 Prozent Gesamtkosten setzt du 70 Prozent steuerlich an, 30 Prozent trägst du selbst. Bei Betriebsveranstaltungen gelten 100 Prozent auf die Bruttokosten – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Anlass dokumentiert ist.
Wie rechne ich ein Geschäftsessen ab?
Du sammelst den vollständigen Bewirtungsbeleg, verbuchst die Bruttokosten und setzt 70 Prozent als abzugsfähig an (bei Betriebsveranstaltungen 100 Prozent). Beispiel: 120 € brutto × 0,7 = 84 € Betriebsausgabe. Bei Dienstreisen weist du die Position in der Reisekostenabrechnung separat von Verpflegungspauschalen aus.
Was sind abziehbare bzw. abzugsfähige Bewirtungskosten?
Abziehbare Bewirtungskosten sind Speisen-, Getränke- und Trinkgeldaufwendungen mit nachweisbar geschäftlichem Anlass. Voraussetzung: vollständiger Bewirtungsbeleg, Einhaltung der 70-%- oder 100-%-Regel und Angemessenheit. Details zur Belegpflicht im Lexikon Bewirtungsbeleg; dieser Artikel fokussiert Höhe und Abzug der Kosten.











