Was du über Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. wissen solltest

Was passiert, wenn du krank wirst, deinen Job verlierst oder in Elternzeit gehst? Lohnersatzleistungen bilden eine zentrale Säule des deutschen Sozialsystems und sorgen dafür, dass du auch in schwierigen Lebensphasen finanziell abgesichert bist. Dieser umfassende Ratgeber erklärt dir alle wichtigen Lohnersatzleistungen, wie sie berechnet werden, welche Fristen gelten und was du bei der Beantragung beachten musst.

Was sind Lohnersatzleistungen?

Lohnersatzleistungen ersetzen im deutschen Sozialversicherungssystem das Einkommen von Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht arbeiten können. Sie schaffen finanzielle Sicherheit, wenn Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder andere Umstände das reguläre Arbeitseinkommen unterbrechen.

Es gibt sechs Hauptarten von Lohnersatzleistungen:

  • Krankengeld: Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
  • Mutterschaftsgeld: Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
  • Arbeitslosengeld: Hilfe bei Jobverlust und aktiver Arbeitssuche
  • Elterngeld: Unterstützung für Eltern während der Elternzeit
  • Kurzarbeitergeld: Unterstützung bei vorübergehender Arbeitszeitreduzierung
  • Pflegegeld: Hilfe für Personen, die Angehörige zu Hause pflegen

Wichtig zu wissen: Lohnersatzleistungen werden von Sozialversicherungen oder öffentlichen Stellen gezahlt, nicht vom Arbeitgeber. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (z.B. bei Krankheit bis zu sechs Wochen) ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers.

Welche Lohnersatzleistungen gibt es?

Im deutschen Sozialsystem gibt es verschiedene Lohnersatzleistungen, die je nach Situation greifen. Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Arten:

Krankengeld: Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Krankengeld steht Arbeitnehmern zu, die aufgrund von Krankheit ihre Arbeit nicht ausüben können. Die Zahlungen setzen nach einer sechswöchigen Wartezeit ein – vorher zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung.

Das Krankengeld beträgt normalerweise 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Als Berechnungsgrundlage dient das Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Regelmäßige Zuschläge wie Schichtzuschläge, Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge fließen ebenfalls in die Berechnung mit ein.

Beispiel: Wenn dein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten drei Monate 3.000 Euro betrug (Netto: 2.200 Euro), erhältst du Krankengeld in Höhe von 2.100 Euro (70% von 3.000 Euro) oder maximal 1.980 Euro (90% von 2.200 Euro) – der niedrigere Betrag gilt.

Mutterschaftsgeld: Unterstützung in der Schwangerschaft

Mutterschaftsgeld geht an schwangere Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen, üblicherweise sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist bestimmt die Höhe des Mutterschaftsgeldes.

Bei Schichtarbeiterinnen fließen regelmäßige Zuschläge in die Berechnung mit ein. Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber gezahlt und beträgt maximal 13 Euro pro Tag, wenn die Krankenkasse weniger als das Nettoeinkommen zahlt.

Arbeitslosengeld: Hilfe bei Jobverlust

Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und aktiv eine neue Anstellung suchen, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses beträgt in der Regel 60 Prozent des letzten Nettoentgelts, jedoch erhöht sich der Satz auf 67 Prozent für Personen mit Kindern.

Als Grundlage für die Berechnung dient das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Meldung der Arbeitslosigkeit. Besonders wichtig: Regelmäßige Zuschläge wie Schichtzuschläge, Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge werden in die Berechnung einbezogen. Dies ist besonders für Arbeitnehmer im Schichtbetrieb relevant, da ihre Lohnersatzleistungen dadurch höher ausfallen können.

Beispiel: Wenn dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate 2.500 Euro betrug (inklusive regelmäßiger Schichtzuschläge von 300 Euro), erhältst du Arbeitslosengeld in Höhe von 1.500 Euro (60% von 2.500 Euro) oder 1.675 Euro (67% mit Kind).

Elterngeld: Unterstützung für Eltern

Nach der Geburt eines Kindes steht Eltern Elterngeld zu. Dieses variiert in der Regel zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, der Höchstbetrag liegt jedoch bei 1.800 Euro pro Monat.

Als Berechnungsgrundlage dient das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Regelmäßige Zuschläge werden ebenfalls berücksichtigt. Das Elterngeld kann für bis zu 14 Monate bezogen werden, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen.

Beispiel: Wenn dein durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt 2.800 Euro betrug, erhältst du Elterngeld in Höhe von 1.820 Euro (65% von 2.800 Euro) oder maximal 1.800 Euro (Höchstbetrag).

Kurzarbeitergeld: Unterstützung bei Kurzarbeit

Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird, erhalten Kurzarbeitergeld. Dieses beträgt in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, jedoch erhöht sich der Satz auf 67 Prozent für Personen mit Kindern.

Regelmäßige Schichtzuschläge werden bei der Berechnung berücksichtigt. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt und von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Pflegegeld: Hilfe für Pflegende

Personen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, erhalten Pflegegeld. Im Gegensatz zu den anderen hier genannten Lohnersatzleistungen richtet sich die Höhe des Pflegegeldes nicht nach dem Einkommen der Pflegeperson, sondern nach der Pflegestufe der zu pflegenden Person.

Das Pflegegeld soll die Eigenverantwortung der Pflegebedürftigen und ihrer Pflegepersonen stärken und ihnen mehr Wahlmöglichkeiten bei der individuellen Gestaltung der Pflege geben.

Wie werden Lohnersatzleistungen berechnet?

Die Berechnung der verschiedenen Lohnersatzleistungen erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien, aber es gibt gemeinsame Grundsätze, die du kennen solltest.

Berechnungsgrundlage: Durchschnittseinkommen

In der Regel wird das durchschnittliche Einkommen der letzten Monate vor dem Arbeitsausfall als Berechnungsgrundlage verwendet:

  • Krankengeld: Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate
  • Mutterschaftsgeld: Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate
  • Arbeitslosengeld: Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate
  • Elterngeld: Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt
  • Kurzarbeitergeld: Ausgefallenes Nettoentgelt basierend auf dem regulären Einkommen

Wichtig: Das Durchschnittseinkommen wird aus dem Bruttoeinkommen berechnet, aber die Lohnersatzleistungen werden als Prozentsatz des Nettoeinkommens ausgezahlt. Daher ist es wichtig, dein Nettoentgelt zu kennen, um die tatsächliche Höhe der Leistung zu berechnen.

Berücksichtigung von Zuschlägen

Besonders wichtig für Arbeitnehmer im Schichtbetrieb: Regelmäßige Zuschläge wie Schichtzuschläge, Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge werden in die Berechnung einbezogen. Dies ist besonders relevant, da deine Lohnersatzleistungen dadurch höher ausfallen können.

Wie werden Zuschläge beim Arbeitslosengeld berechnet?

Wenn du regelmäßig Schichtzuschläge erhalten hast, werden diese in die Berechnung des Arbeitslosengeldes einbezogen. Das bedeutet: Dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate wird inklusive der regelmäßigen Zuschläge berechnet.

Beispiel: Wenn dein Grundgehalt 2.000 Euro Netto betrug und du regelmäßig 300 Euro Schichtzuschläge erhalten hast, wird dein Durchschnittseinkommen mit 2.300 Euro berechnet. Das Arbeitslosengeld beträgt dann 1.380 Euro (60% von 2.300 Euro) oder 1.541 Euro (67% mit Kind).

Wichtig: Nur regelmäßige Zuschläge werden berücksichtigt. Einmalige Zuschläge oder Sonderzahlungen fließen nicht in die Berechnung ein. Mehr Details zur Berechnung von Zuschlägen findest du in unserem Ratgeber zu Zuschlägen.

Wie werden Zuschläge beim Krankengeld berechnet?

Beim Krankengeld werden regelmäßige Zuschläge ebenfalls berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Bruttoeinkommens (inklusive Zuschläge), aber die Auszahlung ist auf maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens begrenzt.

Beispiel: Wenn dein Bruttoeinkommen 3.000 Euro betrug (inklusive 300 Euro Schichtzuschläge) und dein Nettoeinkommen 2.200 Euro, erhältst du Krankengeld in Höhe von 2.100 Euro (70% von 3.000 Euro) oder maximal 1.980 Euro (90% von 2.200 Euro) – der niedrigere Betrag gilt.

Welche Fristen gelten für Lohnersatzleistungen?

Bei der Beantragung von Lohnersatzleistungen gelten unterschiedliche Fristen, die du unbedingt einhalten solltest, um keine Leistungen zu verlieren.

Krankengeld: Fristen und Antragstellung

Die Zahlung beginnt in der Regel nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, die sechs Wochen nach Beginn der Krankheit endet. Du musst dich nicht aktiv um Krankengeld bemühen – die Krankenkasse zahlt es automatisch, sobald die Lohnfortzahlung endet. Wichtig ist jedoch, dass du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst.

Arbeitslosengeld: Arbeitsuchendmeldung und Fristen

Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen. Wichtig: Melde dich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit, um keine Leistungen zu verlieren.

Elterngeld: Antragsfristen

Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden. Du kannst den Antrag auch schon vor der Geburt stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Mutterschaftsgeld: Antrag vor Mutterschutz

Der Antrag muss vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden, in der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Kontaktiere deine Krankenkasse rechtzeitig, um alle notwendigen Unterlagen einzureichen.

Kurzarbeitergeld: Meldepflichten

Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit vor Beginn bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Es gibt keine feste Frist, aber eine rechtzeitige Meldung ist wichtig, um die finanzielle Unterstützung zu sichern. Als Arbeitnehmer musst du dich nicht selbst melden – der Arbeitgeber übernimmt die Anzeige.

Pflegegeld: Antragsfristen

Es gibt keine explizite Frist für die Antragstellung. Rückwirkende Zahlungen sind jedoch nur in bestimmten Fällen und oft nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Es wird daher empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Sind Lohnersatzleistungen steuerfrei?

Lohnersatzleistungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie zwar nicht direkt besteuert werden, aber den Steuersatz für dein übriges zu versteuerndes Einkommen erhöhen können.

Der Progressionsvorbehalt erklärt

Der Progressionsvorbehalt bedeutet: Wenn du neben Lohnersatzleistungen noch andere Einkünfte hast, wird der Steuersatz für diese anderen Einkünfte höher, als er ohne die Lohnersatzleistungen wäre. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen, auch wenn die Lohnersatzleistungen selbst nicht besteuert werden.

Beispiel: Wenn du neben Krankengeld noch andere Einkünfte hast (z.B. aus einem Minijob oder Midijob), wird der Steuersatz für diese anderen Einkünfte höher, als er ohne das Krankengeld wäre.

Welche Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?

Folgende Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt:

  • Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Elterngeld

Pflegegeld unterliegt in der Regel nicht dem Progressionsvorbehalt, da es nicht als Lohnersatzleistung im steuerlichen Sinne gilt.

Steuererklärung: Was muss angegeben werden?

In deiner Steuererklärung musst du Lohnersatzleistungen angeben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Diese werden in der Lohnsteuerbescheinigung in Nummer 15 eingetragen. Wichtig: Auch wenn die Leistungen steuerfrei sind, müssen sie angegeben werden, damit der Progressionsvorbehalt korrekt berechnet werden kann.

Wie beantrage ich Lohnersatzleistungen?

Die Antragstellung für Lohnersatzleistungen erfolgt je nach Art der Leistung bei unterschiedlichen Stellen. Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Schritte:

Krankengeld beantragen

Für Krankengeld musst du dich nicht aktiv bemühen – die Krankenkasse zahlt es automatisch, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Wichtig ist jedoch, dass du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst und alle notwendigen Unterlagen einreichst.

Arbeitslosengeld beantragen

Für Arbeitslosengeld musst du dich bei der Agentur für Arbeit melden. Die Meldung sollte spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Unterlagen mitbringst, insbesondere deine Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate.

Elterngeld beantragen

Für Elterngeld musst du einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen. Der Antrag kann schon vor der Geburt gestellt werden, muss aber spätestens innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes eingereicht werden. Wichtig: Reiche alle notwendigen Unterlagen ein, insbesondere Nachweise über dein Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.

Mutterschaftsgeld beantragen

Für Mutterschaftsgeld musst du einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen. Der Antrag sollte vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden, in der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Kontaktiere deine Krankenkasse rechtzeitig, um alle notwendigen Unterlagen einzureichen.

Kurzarbeitergeld beantragen

Für Kurzarbeitergeld musst du dich als Arbeitnehmer nicht selbst melden – der Arbeitgeber übernimmt die Anzeige bei der Agentur für Arbeit. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Kurzarbeit rechtzeitig anzeigt, um die finanzielle Unterstützung zu sichern.

Pflegegeld beantragen

Für Pflegegeld musst du einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Es gibt keine explizite Frist, aber es wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um rückwirkende Zahlungen zu sichern.

Was ist beim Bezug von Lohnersatzleistungen zu beachten?

Um Lohnersatzleistungen zu erhalten und keine Probleme zu bekommen, gibt es einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:

Rechtzeitige Antragstellung

Wichtig ist, dass du Anträge auf Lohnersatzleistungen rechtzeitig stellst. Verspätete Anträge können dazu führen, dass du Leistungen verlierst oder nur rückwirkend für einen begrenzten Zeitraum erhältst. Informiere dich daher frühzeitig über die Fristen und stelle Anträge so schnell wie möglich.

Vollständige Unterlagen

Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichst. Fehlende Unterlagen können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen und im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Antrags. Informiere dich vorab, welche Unterlagen benötigt werden, und reiche sie vollständig ein.

Korrekte Angaben

Gib alle Einkünfte korrekt an, auch Nebeneinkünfte wie Minijobs oder Midijobs. Falsche Angaben können zu Rückforderungen führen und strafrechtlich relevant sein. Sei daher ehrlich und vollständig bei allen Angaben.

Wechselwirkungen mit anderen Leistungen

Lohnersatzleistungen können sich auf andere Sozialleistungen auswirken. Beispielsweise kann der Bezug von Arbeitslosengeld den Anspruch auf Wohngeld oder andere Sozialleistungen beeinflussen. Es ist wichtig, sich über mögliche Wechselwirkungen zu informieren und alle relevanten Stellen über deine Situation zu informieren.

Rentenversicherung während Leistungsbezug

Während des Bezugs von Lohnersatzleistungen besteht in der Regel weiterhin Rentenversicherungspflicht. Dies bedeutet, dass Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, was sich positiv auf deinen späteren Rentenanspruch auswirken kann. Informiere dich über die genauen Regelungen für deine spezifische Situation.

Praktische Tipps für den Bezug von Lohnersatzleistungen

Hier findest du einige praktische Tipps, die dir helfen können, Lohnersatzleistungen erfolgreich zu beantragen und zu erhalten:

  • Informiere dich frühzeitig: Je früher du dich über die verschiedenen Lohnersatzleistungen informierst, desto besser kannst du dich vorbereiten.
  • Halte alle Unterlagen bereit: Sammle alle relevanten Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge und Bescheinigungen.
  • Stelle Anträge rechtzeitig: Achte auf die Fristen und stelle Anträge so schnell wie möglich.
  • Sei ehrlich und vollständig: Gib alle Einkünfte und Informationen korrekt an, um Probleme zu vermeiden.
  • Suche professionelle Hilfe: Wenn du unsicher bist oder Fragen hast, wende dich an einen Experten oder die zuständige Stelle.

Fazit

Lohnersatzleistungen sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems und bieten finanzielle Sicherheit bei Arbeitsausfall. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig über die verschiedenen Leistungen informierst, Anträge fristgerecht stellst und alle notwendigen Unterlagen einreichst. Beachte auch die steuerlichen Aspekte wie den Progressionsvorbehalt und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen.

Wenn du Fragen zu Lohnersatzleistungen hast oder unsicher bist, welche Leistungen dir zustehen, solltest du dich an einen Experten wenden oder dich bei der zuständigen Stelle informieren. Mit der richtigen Vorbereitung und Information kannst du Lohnersatzleistungen erfolgreich beantragen und erhalten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.