Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor, 8 Wochen nach Geburt). Es beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, sodass das volle Nettoentgelt erhalten bleibt. Über 700.000 Frauen in Deutschland erhalten jedes Jahr Mutterschaftsgeld während ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt.
In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zum Mutterschaftsgeld: von der Definition und rechtlichen Grundlage über die Berechnung und Beantragung bis hin zu den Arbeitgeberpflichten und der Überschneidung mit Elterngeld. Wir erklären dir auch die Unterschiede zwischen Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn und Arbeitgeberzuschuss sowie die Neuerungen 2026.
Was ist Mutterschaftsgeld? Definition
Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die schwangere Frauen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen erhalten. Es wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag (also maximal 390 Euro pro Monat). Wenn dein Nettoentgelt höher ist als das Mutterschaftsgeld, zahlt dein Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, sodass du insgesamt dein volles Nettoentgelt erhältst.
Mutterschaftsgeld ist Teil der Lohnersatzleistungen im deutschen Sozialsystem. Es unterscheidet sich vom Mutterschutzlohn, der während individueller Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen gezahlt wird. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhältst du sowohl Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse als auch den Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber – zusammen ergeben sie dein volles Nettoentgelt.
Wichtig zu wissen: Mutterschaftsgeld ist eine Zahlung, während Mutterschutz der gesetzliche Rechtsrahmen ist, der deine Gesundheit und die deines Kindes am Arbeitsplatz schützt. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt sowohl den Mutterschutz als auch die Mutterschaftsleistungen wie das Mutterschaftsgeld.
Rechtliche Grundlage: MuSchG & Anspruchsvoraussetzungen
Die rechtliche Grundlage für das Mutterschaftsgeld ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG), insbesondere § 19 MuSchG für das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse und § 20 MuSchG für den Arbeitgeberzuschuss.
Du hast Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du bist gesetzlich krankenversichert und hast Anspruch auf Krankengeld
- Du befindest dich in einem Arbeitsverhältnis
- Du befindest dich während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt)
Wenn du nicht gesetzlich versichert bist (z.B. privat versichert oder familienversichert), kannst du einen einmaligen Zuschuss von bis zu 210 Euro beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Für selbstständige Frauen gilt: Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast, erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent deines beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
Wichtig: Mutterschaftsgeld wird nur während der Mutterschutzfristen gezahlt. Wenn du während der Schwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot hast (außerhalb der Schutzfristen), erhältst du stattdessen Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber.
Mutterschaftsgeld Höhe & Berechnung 2026
Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag von der gesetzlichen Krankenkasse. Das entspricht maximal 390 Euro pro Monat (13 Euro × 30 Tage). Die tatsächliche Höhe richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist.
Die Berechnung erfolgt wie folgt:
- Ermittle dein durchschnittliches Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist
- Teile durch 90 Arbeitstage, um den durchschnittlichen Tagessatz zu erhalten
- Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Tag
- Wenn dein Nettoentgelt höher ist, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss
Beispiel bei 2.000 Euro Netto: Wenn dein durchschnittliches Nettoentgelt 2.000 Euro pro Monat beträgt (entspricht etwa 66,67 Euro pro Tag), erhältst du 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich 53,67 Euro Zuschuss, sodass du insgesamt 2.000 Euro pro Monat erhältst.
Beispiel bei 1.500 Euro Netto: Bei einem Nettoentgelt von 1.500 Euro pro Monat (50 Euro pro Tag) erhältst du 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und 37 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber – zusammen wieder 1.500 Euro.
Beispiel bei 520 Euro Minijob: Bei einem Minijob mit 520 Euro Netto pro Monat (etwa 17,33 Euro pro Tag) erhältst du 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Da dein Nettoentgelt niedriger ist als das Mutterschaftsgeld, gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss – du erhältst also 13 Euro pro Tag (390 Euro pro Monat).
Wichtig: Regelmäßige Zuschläge wie Schichtzuschläge, Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge werden bei der Berechnung berücksichtigt, wenn sie in den letzten drei Monaten regelmäßig gezahlt wurden.
| Leistung | Zahlt | Höhe | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| Mutterschaftsgeld | Krankenkasse | Max. 13€/Tag (390€/Monat) | Mutterschutzfristen |
| Arbeitgeberzuschuss | Arbeitgeber | Differenz zum Nettoentgelt | Mutterschutzfristen |
| Mutterschutzlohn | Arbeitgeber | Volles Nettoentgelt | Beschäftigungsverbote außerhalb Schutzfristen |
Mutterschaftsgeld beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Den Antrag auf Mutterschaftsgeld solltest du spätestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin stellen. So stellst du sicher, dass die Zahlung rechtzeitig beginnt.
Schritt 1: Bescheinigung vom Frauenarzt
Dein Frauenarzt oder deine Frauenärztin stellt dir eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung aus. Diese Bescheinigung benötigst du für den Antrag bei der Krankenkasse. Du erhältst sie in der Regel ab der 20. Schwangerschaftswoche, spätestens aber sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse
Reiche den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Die meisten Krankenkassen bieten Online-Formulare oder Apps an, über die du den Antrag digital stellen kannst. Du benötigst:
- Die ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin (mit deinen persönlichen Daten auf der Rückseite ausgefüllt und unterschrieben)
- Eine Arbeitgeberbescheinigung mit deinen Entgeltdaten
Schritt 3: Arbeitgeber meldet Entgeltdaten
Dein Arbeitgeber meldet deine Entgeltdaten elektronisch an die Krankenkasse. Dies erfolgt automatisch über das U2-Verfahren. Die Krankenkasse berechnet dann die Höhe des Mutterschaftsgeldes.
Schritt 4: Erste Zahlung vor der Geburt
Mit Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Geburt) erhältst du die erste Abschlagszahlung von der Krankenkasse. Diese umfasst das Mutterschaftsgeld für die sechs Wochen vor der Geburt.
Schritt 5: Nach der Geburt: Geburtsurkunde einreichen
Nach der Geburt schickst du der Krankenkasse die Geburtsurkunde (Ausführung für die Krankenkasse) zu. Wenn dein Kind als Frühchen zur Welt gekommen ist oder eine Behinderung festgestellt wurde, benötigst du zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung im Original. Nach Eingang aller Unterlagen erhältst du das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt (8 Wochen, bei Frühgeburten/Mehrlingen/Behinderung bis zu 12 Wochen).
Wichtig: Wenn du privat versichert oder familienversichert bist, stellst du den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Dort erhältst du einen einmaligen Zuschuss von bis zu 210 Euro.
Arbeitgeberpflichten: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen, wenn das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse niedriger ist als dein durchschnittliches Nettoentgelt. Der Zuschuss beträgt die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und deinem vollen Nettoentgelt.
Beispiel: Wenn dein Nettoentgelt 2.000 Euro pro Monat beträgt und die Krankenkasse 390 Euro Mutterschaftsgeld zahlt (13 Euro × 30 Tage), zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich 1.610 Euro Zuschuss. Zusammen erhältst du 2.000 Euro – dein volles Nettoentgelt.
Der Arbeitgeberzuschuss wird automatisch gezahlt – du musst ihn nicht extra beantragen. Er erscheint als separate Position in deiner Lohnabrechnung bzw. Entgeltabrechnung.
Wichtig: Dein Arbeitgeber kann die Aufwendungen für den Mutterschutzlohn und den Arbeitgeberzuschuss über das U2-Verfahren zu 100 Prozent von der Krankenkasse erstattet bekommen. Dies gilt sowohl für den Mutterschutzlohn während der Schutzfristen als auch für Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen.
Für die korrekte Berechnung und Abrechnung des Arbeitgeberzuschusses kann dein Arbeitgeber Ordio Payroll nutzen. Die Software berechnet automatisch die Höhe des Zuschusses und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Dauer & Sonderfälle: Wann wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Mutterschaftsgeld wird während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt:
- 6 Wochen vor der Geburt bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin
- 8 Wochen nach der Geburt (regulär)
- Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder wenn eine Behinderung des Kindes festgestellt wird: 12 Wochen nach der Geburt
Insgesamt erhältst du Mutterschaftsgeld also für 14 Wochen (6 + 8), bei Sonderfällen bis zu 18 Wochen (6 + 12).
2026 Neuerung: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten
Seit dem 1. Juni 2025 haben Frauen auch nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, wenn die Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erfolgt. Die Mutterschutzfristen sind gestaffelt:
- Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Mutterschutz
- Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen Mutterschutz
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
Während dieser Zeit erhalten betroffene Frauen Mutterschaftsgeld, genauso wie nach einer regulären Geburt.
Sonderfälle:
- Minijob: Wenn du gesetzlich versichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast, erhältst du auch als Minijobberin Mutterschaftsgeld. Bei familienversicherten Minijobberinnen kann ein einmaliger Zuschuss beim BAS beantragt werden.
- Teilzeit: Mutterschaftsgeld wird auch bei Teilzeitbeschäftigung gezahlt, die Berechnung basiert auf deinem tatsächlichen Nettoentgelt.
- Selbstständige: Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast, erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent deines beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
- Familienversicherte: Einmaliger Zuschuss von bis zu 210 Euro beim BAS möglich.
Wann zahlt die Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld?
- Wenn du keinen Anspruch auf Krankengeld hast
- Wenn du nicht gesetzlich versichert bist (außer du beantragst beim BAS)
- Wenn du kein Arbeitsverhältnis hast
- Außerhalb der Mutterschutzfristen (dann gibt es Mutterschutzlohn statt Mutterschaftsgeld)
Mutterschaftsgeld vs. Elterngeld: Überschneidung & Unterschiede
Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind zwei verschiedene Leistungen, die sich jedoch überschneiden können:
| Aspekt | Mutterschaftsgeld | Elterngeld |
|---|---|---|
| Zweck | Lohnersatz während Mutterschutzfristen | Unterstützung während Elternzeit |
| Zeitraum | 6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt (14 Wochen) | Bis zu 14 Monate (bei beiden Elternteilen) |
| Höhe | Max. 13€/Tag von Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss | 65-100% des Nettoeinkommens (max. 1.800€/Monat) |
| Anrechnung | Wird auf Elterngeld angerechnet | Ruht während Mutterschaftsgeldbezug |
Wichtig: Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet: Für die Zeit, in der du Mutterschaftsgeld beziehst, ruht dein Anspruch auf Elterngeld. Diese Monate können bei der Elterngeldplanung berücksichtigt und verschoben werden.
Praktisches Beispiel: Wenn du direkt nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach Geburt) in Elternzeit gehst, beginnt das Elterngeld erst nach Ende des Mutterschaftsgeldes. Die zwei Monate Mutterschaftsgeld werden nicht auf deine 14 Elterngeldmonate angerechnet – du kannst sie später nutzen oder auf den anderen Elternteil übertragen.
Mutterschaftsgeld in der Lohnabrechnung
In deiner Lohnabrechnung bzw. Entgeltabrechnung erscheint das Mutterschaftsgeld als separate Position. Es reduziert nicht dein Brutto- oder Nettoentgelt, sondern wird zusätzlich ausgewiesen. Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erscheint ebenfalls als separate Position.
Typische Darstellung in der Lohnabrechnung:
- Bruttoentgelt: 3.000€
- Abzüge (Steuern, Sozialversicherung): 1.000€
- Nettoentgelt: 2.000€
- Mutterschaftsgeld (Krankenkasse): 390€
- Arbeitgeberzuschuss: 1.610€
- Gesamtzahlung: 2.000€
Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss korrekt berechnet und abgerechnet werden. Ordio Payroll unterstützt bei der automatischen Berechnung und Abrechnung des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses. Die Software stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Abrechnung transparent für Arbeitnehmer ist.
Fazit
Mutterschaftsgeld ist eine wichtige Lohnersatzleistung, die schwangere Frauen während der Mutterschutzfristen finanziell absichert. Es beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse, und der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, sodass das volle Nettoentgelt erhalten bleibt. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig (spätestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin) zu stellen und alle notwendigen Unterlagen einzureichen.
Für Arbeitgeber ist es entscheidend, die Arbeitgeberpflichten zu kennen und den Zuschuss korrekt zu berechnen und abzurechnen. Ordio Payroll unterstützt dabei, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss automatisch zu berechnen und in der Lohnabrechnung korrekt darzustellen. So stellst du sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und deine Mitarbeiterinnen während der Mutterschutzfristen finanziell abgesichert sind.