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Lexikon

Krankengeldzuschuss: Definition, Höhe & HR

Hady ElHadyVeröffentlicht 13 Min. Lesezeit
Lohnabrechnung und Krankmeldung: Krankengeldzuschuss im Überblick (Ordio Lexikon)

Häufige Fragen zu Krankengeldzuschuss

Was ist der Krankengeldzuschuss?

Der Krankengeldzuschuss (auch Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld) ist eine lohnsteuerpflichtige Zahlung des Arbeitgebers, die während des Krankengeldbezugs die Lücke zum letzten Nettoentgelt schließen soll. Er kommt zusätzlich zum Krankengeld der Krankenkasse – nicht in den ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung.

Ist der Krankengeldzuschuss gesetzlich vorgeschrieben?

Für die meisten Arbeitgeber nein. Das EFZG verpflichtet zur Entgeltfortzahlung, nicht zum Zuschuss. Anspruch entsteht oft aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. Ohne Regelung kann der Arbeitgeber freiwillig zahlen – ohne automatischen Daueranspruch. Prüfe deshalb Vertrag oder Tarifstelle, bevor du einen Anspruch geltend machst.

Wann zahlt der Arbeitgeber einen Krankengeldzuschuss?

Typisch ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, wenn die Kasse Krankengeld zahlt und Vertrag oder Tarif einen Zuschuss vorsehen. In den ersten sechs Wochen läuft die Entgeltfortzahlung über den Arbeitgeber – ohne Krankengeld der Kasse und damit ohne klassischen Krankengeldzuschuss in dieser Phase.

Wie wird der Krankengeldzuschuss berechnet?

Den Krankengeldzuschuss berechnest du in der Regel als Differenz zwischen maßgeblichem Nettoarbeitsentgelt und Netto-Krankengeld (Auszahlung der Kasse nach SV-Abzügen). Tarife können andere Bezugsgrößen nennen – Payroll braucht dieselbe Logik wie die Entgeltbescheinigung an die Kasse. Bei der ersten Abrechnung im Krankengeldmonat lohnt ein Gegenlesen durch Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankengeldzuschuss?

Krankengeld ist die Leistung der Krankenkasse (lohnsteuerfrei, SGB V). Der Krankengeldzuschuss ist eine Arbeitgeberleistung (lohnsteuerpflichtig), um das Netto näher am letzten Gehalt zu halten. Du siehst beides getrennt: Kassenbescheid plus Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Beides kann parallel laufen – mit getrennter Abrechnung und Meldung.

Zahlt der Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen einen Krankengeldzuschuss?

In der Regel nein – in den ersten sechs Wochen gilt die Entgeltfortzahlung nach EFZG über den Arbeitgeber, nicht das Krankengeld der Kasse. Der Krankengeldzuschuss bezieht sich auf die Phase danach, wenn Krankengeld fließt. Tarifliche Sonderzahlungen in den ersten Wochen sind eigene Regelungen und nicht mit dem Zuschuss zur Kassenphase zu verwechseln.

Wie hoch ist der Krankengeldzuschuss im öffentlichen Dienst?

Im TVöD/TV-L ist oft die Netto-Differenz zum Krankengeld tariflich geregelt – typisch nach Ende der tariflichen Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Die genaue Formel, Wartezeit und Dauer hängen von Tarifstelle und Betriebszugehörigkeit ab. Privatversicherte im ÖD können Ausgleich bis zur GKV-Höchstgrenze erhalten; maßgeblich sind Tarifwerk und Dienstvereinbarung deines Dienstherren.

Ist der Krankengeldzuschuss steuerpflichtig?

Ja, er ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Durch die Monatslohnsteuertabelle kann trotzdem keine Lohnsteuer abgeführt werden – der Betrag muss dennoch im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Wenn du als HR oder Beschäftigte:r die Abrechnung prüfst: Ausweisung zählt, auch wenn die Auszahlung unverändert wirkt.

Was bedeutet die 50-€-Freigrenze beim Krankengeldzuschuss?

Krankengeld plus laufende Arbeitgeberleistungen (z. B. der Zuschuss) sind in der Regel sozialversicherungsfrei, wenn sie das maßgebliche Nettoarbeitsentgelt im Monat um höchstens 50 € übersteigen (§ 23c SGB IV, GKV-Rundschreiben). Liegt die Summe darüber, folgt die Prüfung über den SV-Freibetrag – nicht umgekehrt.

Was ist der SV-Freibetrag bei Krankengeld und Zuschuss?

Der SV-Freibetrag entspricht vereinfacht Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt minus Netto-Krankengeld. Er greift, wenn die 50-€-Freigrenze überschritten ist: Arbeitgeberleistungen bis zur Höhe des Freibetrags können dann beitragsfrei bleiben; nur der darüber liegende Teil kann beitragspflichtig werden. Details steuerst du in der Lohnsoftware – Orientierung bietet das AOK Fachportal.

Gilt der Krankengeldzuschuss auch für Minijobber oder Privatversicherte?

Minijobber erhalten in der Regel kein gesetzliches Krankengeld – damit entfällt oft die klassische Zuschusslogik. Privatversicherte haben andere Leistungen (Krankentagegeld); ein AG-Zuschuss ist nur bei vertraglicher oder tariflicher Regelung relevant. Wenn du in einer dieser Gruppen bist, kläre Anspruch direkt mit HR und Versicherung – dieser Lexikon-Eintrag fokussiert das GKV-Standardmodell.

Was muss HR bei Langzeitkrankheit zum Krankengeldzuschuss beachten?

Übergang zur Kassenphase dokumentieren (Aussteuerung), Entgeltbescheinigung und EEL-Daten fristgerecht, Zuschuss jeden Monat neu berechnen, SV-Freibetrag und Firmenwagen/VL mitdenken, Fehlzeiten getrennt auswerten. Bei mehrmonatigem Krankengeld ggf. „U“ in der Lohnsteuerbescheinigung. Halte Abwesenheitsstatus und Payroll-Notizen synchron, damit BEM und Wiedereingliederung nicht an falschen Zahlen hängen.