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Berufsgenossenschaft: Definition, Pflichten & Zuständigkeit

Als Arbeitgeber hörst du das Kürzel BG oft im Zusammenhang mit Unfällen, Beiträgen, Prüfungen, Unterweisungen und Betriebsbesuchen. Eine Berufsgenossenschaft ist mehr als ein Briefkasten für Unfallmeldungen: Sie ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und zuständig für Prävention, Heilbehandlung und Entgeltersatz nach Arbeitsunfällen.
In diesem Lexikon-Eintrag erfährst du kompakt, was eine Berufsgenossenschaft ist, wie sie sich von Unfallkasse und DGUV unterscheidet, welche Pflichten du als Arbeitgeber hast und wie du die zuständige BG findest. Die Darstellung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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Was ist eine Berufsgenossenschaft?
Historisch entstanden die Berufsgenossenschaften aus der Idee, Unfallrisiken gemeinschaftlich zu tragen – heute sind sie fest in der Sozialversicherung verankert. Für Beschäftigte ist die BG oft unsichtbar, bis ein Unfall passiert; für Arbeitgeber ist sie täglich relevant, weil Präventionspflichten und Beiträge direkt den Betrieb betreffen.
Eine Berufsgenossenschaft (BG) ist ein Unfallversicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII). Sie versichert Beschäftigte und bestimmte weitere Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten.
Umgangssprachlich heißt es oft „die BG“ oder „Unfallversicherung“ – rechtlich steckt dahinter ein staatlich organisiertes System mit festen Trägern, nicht eine private Police. Für Auskünfte an das Team reicht meist: Schutz beginnt mit der versicherten Tätigkeit, Leistungen kommen vom zuständigen Träger des Betriebs.
Kernaufgaben sind Prävention (sichere Arbeitsbedingungen, Unfallverhütungsvorschriften), Heilbehandlung und Rehabilitation sowie Entgeltersatz – etwa in Form von Verletztengeld, wenn ein Versicherungsfall länger ausfällt. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung: Arbeitgeber und Versicherte wirken in Gremien mit.
Anders als bei der privaten Unfallversicherung gibt es keinen individuellen Tarif: Der Schutz beginnt mit Beginn der versicherten Tätigkeit und endet mit der Beendigung der Beschäftigung – unabhängig von Vorerkrankungen. Das entlastet HR bei Einstellungen, weil keine Gesundheitsprüfung für den Versicherungsschutz nötig ist (medizinische Checks können für andere Zwecke relevant bleiben).
Hinweis: Die Berufsgenossenschaft ist Teil der Sozialversicherung, aber getrennt von Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur BG zahlt in der Regel nur der Arbeitgeber.
Berufsgenossenschaft, Unfallkasse und DGUV im Überblick
Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt. Für HR zählt die klare Zuordnung:
| Akteur | Rolle |
|---|---|
| Berufsgenossenschaft | Unfallversicherungsträger für private Unternehmen nach Branchenzuordnung (z. B. Gastronomie, Handel, Bau) |
| Unfallkasse | Träger für Beschäftigte der öffentlichen Hand (Länder, Kommunen) und weitere öffentlich-rechtliche Bereiche |
| DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) | Spitzenverband der Träger; koordiniert, informiert und bündelt Vorgaben – ersetzt nicht die zuständige BG |
Kurz zur Ebene: Das SGB VII regelt die gesetzliche Unfallversicherung als System. Unfallversicherungsträger – Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, SVLFG oder Sonderträger – setzen es für deinen Betrieb um. Die DGUV ist der Spitzenverband: Sie veröffentlicht gemeinsame Vorgaben und Statistiken, führt aber nicht deine Unfallanzeige und schickt auch keine Beitragsbescheide für deine BG-Mitgliedschaft.
Privatwirtschaftliche Betriebe sind fast immer einer der neun gewerblichen Berufsgenossenschaften zugeordnet – nicht nach Bundesland, sondern nach Branche und wirtschaftlichem Schwerpunkt. Öffentliche Einrichtungen fallen unter Unfallkassen, landwirtschaftliche Betriebe unter die SVLFG.
Umgangssprachlich heißt oft „gesetzliche Unfallversicherung“ – konkret handelst du mit deinem Träger (BG, Unfallkasse oder SVLFG). Die neun gewerblichen BGs decken den Großteil der Privatwirtschaft ab; welche für dich zuständig ist, folgt aus dem Tätigkeitsschwerpunkt (siehe Abschnitt zur zuständigen BG).
Für HR gilt: Bei Meldungen, Beitragsbescheiden und Betriebsbesuchen wendest du dich an diesen Träger. Die DGUV-Website hilft bei der Orientierung, ersetzt aber keine Mitgliedschaft und keine zuständige BG.
Pflichtmitgliedschaft und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Wer ein Unternehmen gründet oder eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, muss sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Nach § 192 SGB VII gilt: Die Anmeldung hat innerhalb einer Woche nach Aufnahme der versicherten Tätigkeit zu erfolgen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
- Wer meldet? Der Arbeitgeber (in der Praxis oft Geschäftsführung oder HR).
- Wen versichert die BG? In der Regel alle Beschäftigten des Betriebs; bestimmte Personengruppen (z. B. einzelne freiberufliche Tätigkeiten) können eigenen Regeln unterliegen.
- Minijobber: Auch geringfügig Beschäftigte sind in der Unfallversicherung mitversichert; die Beitragslogik läuft über den Arbeitgeber.
Ohne Anmeldung riskierst du Bußgelder und Lücken in der Dokumentation. Die BG ist nicht wählbar wie eine private Versicherung – die Zuständigkeit ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Tätigkeitsschwerpunkt.
Die Berufsgenossenschaft anmelden heißt in der Praxis: zuständigen Träger ermitteln, Online-Formular oder DGUV-Meldeportal nutzen und Betrieb mit Anschrift, Rechtsform, Tätigkeitsbeschreibung und Beschäftigtenzahl melden. Halte auch eine grobe Lohnsummen-Schätzung bereit – sie fließt später in die Beitragsberechnung ein.
- Unterlagen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, ggf. Betriebsbeschreibung nach Tätigkeitsschwerpunkt
- Freiberufler: Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist gewerblich; nur versicherungspflichtige Tätigkeiten lösen die BG-Pflicht aus – im Zweifel beim Träger nachfragen
- Nach Gründung: Anmeldung nicht mit erster Lohnabrechnung verwechseln – die Frist nach § 192 SGB VII läuft unabhängig davon
Wechselt der Schwerpunkt deutlich (z. B. vom reinen Einzelhandel in eigene Produktion), prüfe frühzeitig, ob die Zuordnung noch passt und melde Änderungen an die BG.
Aufgaben und Leistungen der Berufsgenossenschaft
Die BG arbeitet nach dem Prinzip „Prävention vor Schaden“. Typische Leistungen und Aufgaben:
- Beratung und Betriebsbesuche durch technische Aufsicht (TAB) – kostenlos, praxisnah
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und branchenspezifische Regeln
- Schulungen zu Arbeitsschutz, Ergonomie oder psychischer Belastung
- Heilbehandlung nach anerkanntem Versicherungsfall, oft über Durchgangsärzte
- Rehabilitation und Wiedereingliederung
- Geldleistungen wie Übergangsgeld, Verletztengeld oder Renten bei bleibenden Schäden
- Hilfsmittel und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, soweit medizinisch erforderlich
Viele Träger bieten Online-Portale für Unfallmeldungen, Schulungsbuchungen oder Gefährdungsbeurteilungs-Tools. Ob du sie nutzt oder interne Systeme bevorzugst, ist eine Organisationsfrage – rechtlich bleiben die Pflichten gleich.
Neben Unfällen prüft die BG auch Berufskrankheiten, wenn ein Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung plausibel ist. Das Verfahren unterscheidet sich von der klassischen Unfallanzeige und kann länger dauern – für HR zählt vor allem, belastende Arbeitsbedingungen dokumentiert zu haben und bei Verdachtsfällen früh den Betriebsarzt oder die BG einzubinden.
Den genauen Ablauf bei einem Einzelfall – Meldung, Lohnfortzahlung, Verletztengeld – beschreiben wir im Lexikon zu Arbeitsunfall und Wegeunfall. Hier geht es um die Institution, die diese Leistungen trägt.
Wichtig für die Zusammenarbeit mit Lohnbuchhaltung: BG-Leistungen sind keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. In den ersten Wochen nach einem Unfall kann dennoch Entgeltfortzahlung nach EntgFG anstehen – danach übernimmt bei anerkannten Fällen oft die Unfallversicherung den Entgeltersatz. So vermeidest du Doppelzahlungen oder falsche Buchungen.
Viele BGs stellen Mustervorlagen für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder Homeoffice-Checklisten bereit. Nutze sie als Ausgangspunkt und ergänze betriebsspezifische Risiken – etwa wenn kurzfristige Ausfälle in Schichtbetrieben mit Fehlzeiten und Vertretungen zusammenfallen.
Präventionsleistungen sind für dich in der Regel kostenfrei; sie sollen Unfälle vermeiden, bevor Heilbehandlung und Entgeltersatz nötig werden. Wer TAB-Beratung und UVV-Umsetzung ernst nimmt, reduziert nicht nur das Unfallrisiko, sondern erleichtert auch das Gespräch mit der BG, wenn doch ein Fall gemeldet werden muss.
Zuständige Berufsgenossenschaft finden
Maßgeblich ist der wirtschaftliche Tätigkeitsschwerpunkt deines Unternehmens: Welche Tätigkeit dominiert Umsatz und Personal? Daraus folgt die Branchen-BG. Im Zweifel hilft die DGUV-Hotline 0800 60 50 40 4 oder die Zuständigkeitssuche auf dguv.de.
So findest du die zuständige Berufsgenossenschaft: Beschreibe deine Haupttätigkeit und Umsatzanteile schriftlich, gleiche sie mit der DGUV-Übersicht der neun gewerblichen BGs ab und melde den Betrieb beim vorgeschlagenen Träger – bei Mischbetrieben oft mit Aufschlüsselung der Lohnsumme pro Tätigkeit. Liegt ein Beitragsbescheid einer BG vor, die nicht zu deinem Schwerpunkt passt, kläre die Zuordnung frühzeitig, bevor Nachforderungen oder Lücken bei Unfallmeldungen entstehen.
In Deutschland gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften (Stand 2026, DGUV-Übersicht):
| Kürzel | Schwerpunkt (vereinfacht) |
|---|---|
| BG BAU | Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen |
| BG ETEM | Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse |
| BGHM | Holz- und Metallindustrie |
| BGN | Nahrungsmittel, Gastgewerbe, Schausteller |
| BG Verkehr | Verkehr, Post, Logistik, Telekommunikation |
| BGW | Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege |
| BG RCI | Rohstoffe und chemische Industrie |
| BGHW | Handel und Warenlogistik |
| VBG | Verwaltung, Büro, IT-Dienstleistungen u. a. |
Typische Zuordnungen (vereinfacht, ohne Gewähr für Einzelfälle): Gastronomie und Hotellerie oft BGN, Einzelhandel und Warenlogistik BGHW, Bau und baunahe Gewerke BG BAU, Gesundheitswesen BGW, Büro- und Verwaltungsdienstleistungen häufig VBG. Liegt dein Kerngeschäft dazwischen (z. B. Produktion plus Lager plus Verkauf), zählt der wirtschaftliche Schwerpunkt – nicht die Bezeichnung auf dem Gewerbeschein allein.
Wechselst du von einem Dienstleister-Modell in eigene Produktion, prüfe die Zuordnung erneut. Auch bei Fusionen oder neuen Standorten kann der wirtschaftliche Schwerpunkt kippen. HR sollte bei solchen Projekten früh die BG einbinden – viele Träger beraten kostenlos zu Maschinen, Layout oder Gefahrstoffen.
Wann greifen andere Träger?
Öffentliche Träger (Schulen, Kommunen) sind bei Unfallkassen versichert. Bundesbehörden und Bahn fallen unter eigene Träger (z. B. Unfallversicherung Bund und Bahn). Landwirtschaftliche Betriebe sind bei der SVLFG abgesichert – nicht bei einer der neun gewerblichen BGs. In Gastronomie und Handwerk sind Zuordnungen besonders häufig; ein kurzer Check bei Gründung oder Standorteröffnung spart später Korrekturmeldungen.
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Die gesetzliche Unfallversicherung wird ausschließlich über Arbeitgeberbeiträge finanziert; Beschäftigte zahlen keine separaten BG-Beiträge wie bei der Krankenkasse. Grundlage sind in der Regel:
- die Jahreslohnsumme (Entgelte der versicherten Personen),
- die Gefahrenklasse der Tätigkeit (Unfallrisiko der Branche),
- der Umlagebedarf des jeweiligen Trägers.
Ein Betrieb mit vielen Beschäftigten in einer risikoreichen Branche zahlt deshalb höhere Beiträge als ein kleiner Büroservice – nicht nur wegen der Köpfe, sondern wegen des Risikoprofils. Details zu Sozialabgaben insgesamt findest du im Lexikon zum Arbeitgeberanteil.
Die BG setzt die Beitragssätze jährlich neu fest. Gute Unfallprävention kann sich langfristig auszahlen: Manche Träger berücksichtigen die Unfallbilanz des Betriebs. Dokumentiere deshalb nicht nur Unfälle, sondern auch Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung – das hilft bei Audits und im Gespräch mit dem TAB.
Für die Lohnabrechnung selbst sind BG-Beiträge ein eigener Posten neben Krankenversicherung und Rentenversicherung. Verwechslungen entstehen oft, weil beide „Sozialversicherung“ heißen – die Unfallversicherung bleibt aber rechtlich und organisatorisch getrennt.
Bei mehreren Betriebsstätten oder gemischten Tätigkeiten (z. B. Lager plus Verkauf) kann die Beitragszuordnung komplexer werden. Die BG rechnet dann oft nach Lohnsummen pro Tätigkeitsschwerpunkt ab. Halte deshalb getrennte Lohnarten oder Kostenstellen sauber – das erleichtert Jahresmeldungen und vermeidet Nachforderungen.
Start-ups mit wenigen Beschäftigten zahlen zwar weniger absolute Beiträge, sind aber nicht von Pflichtmitgliedschaft befreit. Auch ein Ein-Personen-Unternehmen mit Minijobbern löst Beitragszahlungen aus, sobald versicherte Tätigkeiten ausgeübt werden.
Arbeitgeberpflichten gegenüber der Berufsgenossenschaft
Damit Versicherungsschutz und Prävention greifen, erwarten BG und Gesetzgeber Mitwirkung vom Arbeitgeber:
- Anmeldung des Betriebs und Aktualisierung bei wesentlichen Änderungen
- Meldung von Arbeitsunfällen mit voraussichtlich mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit (Unfallanzeige) – siehe Arbeitsunfall
- Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und UVV, inklusive Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisungen der Beschäftigten und Dokumentation
- Mitwirkung bei Betriebsbesichtigungen und Nachfragen der BG
Praxis-Tipp: Verbandbuch, Unterweisungsnachweise und Unfallanzeige sind getrennte Pflichten – lege feste Ansprechpartner in HR und Betriebsleitung fest und speichere Kopien zentral, damit Fristen und TAB-Besuche nicht an fehlenden Unterlagen scheitern.
Technische Aufsichtsbeamte (TAB)
TAB sind Außendienstmitarbeiter der BG. Sie beraten vor Ort, prüfen Umsetzung und helfen bei der Einschätzung von Risiken – das ist keine „versteckte Strafkontrolle“, sondern Teil der gesetzlichen Präventionsaufgabe.
In der Praxis entstehen viele Reibungsverluste durch fehlende Dokumentation: Verbandbuch, Unfallanzeigen, Unterweisungsnachweise. Digitale Ablage reduziert Suchzeit – besonders wenn parallel Fehlzeiten und Vertretungen in der Personalplanung koordiniert werden müssen.
Ein kurzer Ablauf für HR bei Verdacht auf Arbeitsunfall: Erste Hilfe organisieren, Verbandbuch führen, ggf. D-Arzt einschalten, Unfallanzeige fristgerecht an die BG, parallel Abwesenheit im System erfassen. So bleiben operativer Betrieb und Versicherungsrecht synchron.
Psychische Belastungen und ergonomische Themen rücken bei vielen BGs stärker in den Fokus – passend zu Debatten über Zeitdruck und Arbeitsorganisation. Wer hier präventiv handelt, reduziert nicht nur Unfälle, sondern auch langfristige Ausfälle.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind für viele Branchen konkret: vom sicheren Umgang mit Maschinen bis zur regelmäßigen Prüfung von Leitern und Regalen. Die BG veröffentlicht branchenspezifische Regeln; du musst sie im Betrieb umsetzen und nachweisen können – die Gefährdungsbeurteilung ist dafür die zentrale Grundlage, nicht nur ein Ordner für Audits.
Homeoffice und mobile Arbeit ändern das Risikoprofil nicht grundsätzlich: Auch hier gilt Versicherungsschutz bei versicherten Tätigkeiten, aber Präventionspflichten (Ergonomie, Stolperfallen, psychische Belastung) bleiben. Viele BGs bieten Checklisten für hybride Modelle an – nutze sie, wenn du Richtlinien für Remote-Arbeit schreibst.
Häufige Missverständnisse zur Berufsgenossenschaft
Im HR-Alltag tauchen immer wieder falsche Annahmen auf: Dass Beschäftigte „eine BG wählen“ könnten, dass die Krankenkasse Unfälle mitregelt oder dass nur „gefährliche“ Betriebe versichert sind. Tatsächlich gilt der Versicherungsschutz für alle versicherten Tätigkeiten im Betrieb – vom Büro bis zur Produktion – solange der Fall dem SGB VII unterfällt.
Ebenfalls verbreitet ist die Idee, private Unfallversicherungen ersetzten die BG. Sie können ergänzen, ändern aber nicht die Pflichtmitgliedschaft und Meldewege gegenüber dem Träger. Klare interne Prozesse helfen, beides zu trennen und Mitarbeitende nicht mit widersprüchlichen Auskünften allein zu lassen.
In Schichtbetrieben mit hoher Fluktuation lohnt sich ein kurzes Onboarding-Sheet: Welche BG, wo Unfälle melden, wer füllt die Unfallanzeige aus und wo liegt das Verbandbuch. Das spart im Ernstfall wertvolle Zeit, verhindert Fristversäumnisse gegenüber dem Träger und gibt neuen Teamleitungen eine klare Checkliste für den ersten Unfallfall.
Was Beschäftigte über die BG wissen sollten
Als HR erklärst du im Onboarding oft den Ablauf: Beschäftigte wählen keine BG – der Schutz hängt vom Betrieb ab. Nach einem Unfall melden sie sich zuerst beim Arbeitgeber oder der vorgesehenen Ansprechperson; du koordinierst Erste Hilfe, Verbandbuch und ggf. die Unfallanzeige an den Träger.
Kommuniziere klar, dass auch scheinbar kleine Verletzungen dokumentiert werden sollten und dass Heilbehandlung sowie ggf. Entgeltersatz von der anerkannten BG kommen – nicht von der Krankenkasse. Bei Streit über die Anerkennung sind Durchgangsärzte und die zuständige Berufsgenossenschaft die richtigen Instanzen; Details zu Verletztengeld findest du im Lexikon Verletztengeld.
Ein kurzer Hinweis im Team („Unfälle nicht kleinreden – Versicherungsschutz ist dafür da“) reduziert Angst vor Jobverlust und beschleunigt Hilfe. Externe oder temporäre Kräfte können eigene Regeln haben (Entleiher vs. Verleiher) – kläre bei Personalüberlassung, welcher Betrieb meldet und welche BG zuständig ist.
Fazit
Die Berufsgenossenschaft ist Pflichtpartner für jeden privaten Arbeitgeber: Sie sichert Beschäftigte ab, fördert sichere Arbeitsbedingungen und übernimmt Leistungen nach schweren Ereignissen. Wer Zuständigkeit, Anmeldung und Meldepflichten im Griff hat, entlastet HR und schützt Beschäftigte zuverlässig.
Nächste Schritte für HR: Zuständige BG prüfen (DGUV-Hotline bei Unsicherheit), Anmeldung bzw. Datenaktualisierung dokumentieren, Unfall- und Unterweisungsprozesse mit Ersthelfern abstimmen und Unterlagen zentral ablegen.
Vertiefe Einzelfälle in den Lexikon-Einträgen zu Arbeitsunfall, Wegeunfall und Verletztengeld – und halte Prävention mit Arbeitsschutzvorschriften im Blick.
Die Berufsgenossenschaft ist kein lästiges Pflichtprogramm, sondern der gesetzliche Partner für sichere Arbeit und Absicherung nach Unfällen – mit klarer Anmeldung, dokumentierten Prozessen und offener Kommunikation im Team bleibt das für HR beherrschbar, auch wenn der Betrieb wächst.
Häufige Fragen zu Berufsgenossenschaft
Was bedeutet eine Berufsgenossenschaft für deinen Betrieb?
Eine Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII. Sie sichert Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und anerkannte Berufskrankheiten ab – mit Prävention, Heilbehandlung und Entgeltersatz. Als Arbeitgeber meldest du den Betrieb und zahlst die Beiträge.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsgenossenschaft und Unfallkasse?
Berufsgenossenschaften versichern in der Regel private Unternehmen nach Branche und Tätigkeitsschwerpunkt. Unfallkassen sind Träger für Beschäftigte der öffentlichen Hand (z. B. Kommunen, Länder). Beide gehören zur gesetzlichen Unfallversicherung – für HR zählt, welcher Träger für deinen Betrieb zuständig ist.
Ist die Berufsgenossenschaft Pflicht?
Ja. Wenn du als Arbeitgeber versicherungspflichtige Beschäftigte hast, musst du den Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden (§ 192 SGB VII). Die Mitgliedschaft ist keine freiwillige Zusatzversicherung – ohne Anmeldung riskierst du Bußgelder und Lücken in der Dokumentation.
Wer muss sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Der Arbeitgeber meldet den Betrieb innerhalb einer Woche nach Aufnahme der versicherten Tätigkeit – in der Praxis oft Geschäftsführung oder HR. Beschäftigte melden sich nicht selbst an; ihr Versicherungsschutz hängt vom Betrieb ab, in dem sie arbeiten.
Wie finde ich meine zuständige Berufsgenossenschaft?
Maßgeblich ist der wirtschaftliche Tätigkeitsschwerpunkt deines Unternehmens (Branche, Umsatz, Personal). Bei Unsicherheit hilft die DGUV-Hotline 0800 60 50 40 4 oder die Zuständigkeitssuche auf dguv.de. Du wählst die BG nicht frei – die Zuordnung folgt aus der Tätigkeit und dem Schwerpunkt.
Wie viele Berufsgenossenschaften gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften (Stand DGUV-Übersicht, z. B. BG BAU, BGN, BGHW, BGW). Dazu kommen Unfallkassen für den öffentlichen Dienst, die SVLFG für Landwirtschaft und weitere Sonderträger. Privatwirtschaftliche Betriebe sind fast immer einer gewerblichen BG zugeordnet – du wählst den Träger nicht nach Wunsch.
Was leistet die Berufsgenossenschaft?
Die BG arbeitet nach dem Motto Prävention vor Schaden: Beratung, Betriebsbesuche, Unfallverhütungsvorschriften, Schulungen sowie Heilbehandlung und Rehabilitation nach anerkannten Fällen im Betrieb. Geldleistungen wie Verletztengeld können folgen, wenn ein anerkannter Versicherungsfall deutlich länger ausfällt.
Wer zahlt Beiträge an die Berufsgenossenschaft?
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Beschäftigte zahlen keine separaten BG-Beiträge wie bei der Krankenkasse – der Schutz beginnt mit der versicherten Tätigkeit im Betrieb und endet mit dem Beschäftigungsende, ohne dass du Beiträge in der Lohnabrechnung ausweist.
Wie werden Beiträge zur Berufsgenossenschaft berechnet?
Grundlage sind in der Regel die Jahreslohnsumme der versicherten Personen, die Gefahrenklasse der Tätigkeit und der Umlagebedarf des jeweiligen Trägers. Risikoreichere Branchen zahlen höhere Sätze – konkrete Prozentsätze legt deine zuständige BG jährlich fest.
Was ist die DGUV?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Träger. Sie koordiniert Vorgaben, informiert und bündelt Daten – ersetzt aber nicht deine zuständige Berufsgenossenschaft. Bei Unfallmeldungen wendest du dich an deinen Träger, nicht nur an die DGUV.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsgenossenschaft und gesetzlicher Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist das Rechtsgebiet nach SGB VII. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger, die es für konkrete Betriebe umsetzen. Umgangssprachlich sagt man oft „BG“ oder „Unfallversicherung“ – rechtlich steckt dahinter ein staatlich organisierter Unfallschutz für Arbeit und Weg.
Muss der Arbeitgeber Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft melden?
Ja, wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mehr als drei Kalendertage dauert (Unfallanzeige). Als Arbeitgeber solltest du den Ablauf mit HR und Ersthelfern kennen: Verbandbuch, ggf. D-Arzt, fristgerechte Meldung an die zuständige BG. Ausführliche Details findest du im Lexikon Arbeitsunfall.
Zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld?
Bei anerkanntem Versicherungsfall kann die BG nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Verletztengeld zahlen. Höhe und Dauer hängen vom Einzelfall und der Anerkennung ab – ausführliche Details findest du im Lexikon Verletztengeld, nicht in diesem BG-Überblick.
Gilt die Berufsgenossenschaft auch für Minijobber?
Ja. Minijobber sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert, solange sie eine versicherte Tätigkeit im Betrieb ausüben. Beiträge und Meldungen laufen über dich als Arbeitgeber – eine separate BG-Anmeldung durch Minijobber ist nicht vorgesehen. Die Unfallanzeige bei längerer Arbeitsunfähigkeit obliegt dir wie bei anderen Beschäftigten.
Was sind Technische Aufsichtsbeamte (TAB)?
TAB sind Außendienstmitarbeiter deiner Berufsgenossenschaft. Sie beraten Betriebe vor Ort zu Arbeitsschutz, prüfen Umsetzung und helfen bei Risiken – das ist Teil der gesetzlichen Präventionsaufgabe, nicht eine versteckte Strafkontrolle. Nutze die Beratung frühzeitig bei neuen Maschinen oder Standorten.











