Lexikon

Berufsgenossenschaft: Definition, Pflichten & Zuständigkeit

Hady11 Min. Lesezeit
Berufsgenossenschaft: Definition, Pflichten und Zuständigkeit im Überblick

Häufige Fragen zu Berufsgenossenschaft

Was bedeutet eine Berufsgenossenschaft für deinen Betrieb?

Eine Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII. Sie sichert Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und anerkannte Berufskrankheiten ab – mit Prävention, Heilbehandlung und Entgeltersatz. Als Arbeitgeber meldest du den Betrieb und zahlst die Beiträge.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsgenossenschaft und Unfallkasse?

Berufsgenossenschaften versichern in der Regel private Unternehmen nach Branche und Tätigkeitsschwerpunkt. Unfallkassen sind Träger für Beschäftigte der öffentlichen Hand (z. B. Kommunen, Länder). Beide gehören zur gesetzlichen Unfallversicherung – für HR zählt, welcher Träger für deinen Betrieb zuständig ist.

Ist die Berufsgenossenschaft Pflicht?

Ja. Wenn du als Arbeitgeber versicherungspflichtige Beschäftigte hast, musst du den Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden (§ 192 SGB VII). Die Mitgliedschaft ist keine freiwillige Zusatzversicherung – ohne Anmeldung riskierst du Bußgelder und Lücken in der Dokumentation.

Wer muss sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Der Arbeitgeber meldet den Betrieb innerhalb einer Woche nach Aufnahme der versicherten Tätigkeit – in der Praxis oft Geschäftsführung oder HR. Beschäftigte melden sich nicht selbst an; ihr Versicherungsschutz hängt vom Betrieb ab, in dem sie arbeiten.

Wie finde ich meine zuständige Berufsgenossenschaft?

Maßgeblich ist der wirtschaftliche Tätigkeitsschwerpunkt deines Unternehmens (Branche, Umsatz, Personal). Bei Unsicherheit hilft die DGUV-Hotline 0800 60 50 40 4 oder die Zuständigkeitssuche auf dguv.de. Du wählst die BG nicht frei – die Zuordnung folgt aus der Tätigkeit und dem Schwerpunkt.

Wie viele Berufsgenossenschaften gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften (Stand DGUV-Übersicht, z. B. BG BAU, BGN, BGHW, BGW). Dazu kommen Unfallkassen für den öffentlichen Dienst, die SVLFG für Landwirtschaft und weitere Sonderträger. Privatwirtschaftliche Betriebe sind fast immer einer gewerblichen BG zugeordnet – du wählst den Träger nicht nach Wunsch.

Was leistet die Berufsgenossenschaft?

Die BG arbeitet nach dem Motto Prävention vor Schaden: Beratung, Betriebsbesuche, Unfallverhütungsvorschriften, Schulungen sowie Heilbehandlung und Rehabilitation nach anerkannten Fällen im Betrieb. Geldleistungen wie Verletztengeld können folgen, wenn ein anerkannter Versicherungsfall deutlich länger ausfällt.

Wer zahlt Beiträge an die Berufsgenossenschaft?

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Beschäftigte zahlen keine separaten BG-Beiträge wie bei der Krankenkasse – der Schutz beginnt mit der versicherten Tätigkeit im Betrieb und endet mit dem Beschäftigungsende, ohne dass du Beiträge in der Lohnabrechnung ausweist.

Wie werden Beiträge zur Berufsgenossenschaft berechnet?

Grundlage sind in der Regel die Jahreslohnsumme der versicherten Personen, die Gefahrenklasse der Tätigkeit und der Umlagebedarf des jeweiligen Trägers. Risikoreichere Branchen zahlen höhere Sätze – konkrete Prozentsätze legt deine zuständige BG jährlich fest.

Was ist die DGUV?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Träger. Sie koordiniert Vorgaben, informiert und bündelt Daten – ersetzt aber nicht deine zuständige Berufsgenossenschaft. Bei Unfallmeldungen wendest du dich an deinen Träger, nicht nur an die DGUV.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsgenossenschaft und gesetzlicher Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist das Rechtsgebiet nach SGB VII. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger, die es für konkrete Betriebe umsetzen. Umgangssprachlich sagt man oft „BG“ oder „Unfallversicherung“ – rechtlich steckt dahinter ein staatlich organisierter Unfallschutz für Arbeit und Weg.

Muss der Arbeitgeber Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft melden?

Ja, wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mehr als drei Kalendertage dauert (Unfallanzeige). Als Arbeitgeber solltest du den Ablauf mit HR und Ersthelfern kennen: Verbandbuch, ggf. D-Arzt, fristgerechte Meldung an die zuständige BG. Ausführliche Details findest du im Lexikon Arbeitsunfall.

Zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld?

Bei anerkanntem Versicherungsfall kann die BG nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Verletztengeld zahlen. Höhe und Dauer hängen vom Einzelfall und der Anerkennung ab – ausführliche Details findest du im Lexikon Verletztengeld, nicht in diesem BG-Überblick.

Gilt die Berufsgenossenschaft auch für Minijobber?

Ja. Minijobber sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert, solange sie eine versicherte Tätigkeit im Betrieb ausüben. Beiträge und Meldungen laufen über dich als Arbeitgeber – eine separate BG-Anmeldung durch Minijobber ist nicht vorgesehen. Die Unfallanzeige bei längerer Arbeitsunfähigkeit obliegt dir wie bei anderen Beschäftigten.

Was sind Technische Aufsichtsbeamte (TAB)?

TAB sind Außendienstmitarbeiter deiner Berufsgenossenschaft. Sie beraten Betriebe vor Ort zu Arbeitsschutz, prüfen Umsetzung und helfen bei Risiken – das ist Teil der gesetzlichen Präventionsaufgabe, nicht eine versteckte Strafkontrolle. Nutze die Beratung frühzeitig bei neuen Maschinen oder Standorten.