✨ Mehr als 7.929.332 Schichten wurden mit Ordio geplant. ✨

Ordio Insights

Urlaubsantrag stellen: Besonderheiten und Fristen im Schichtbetrieb

Ordio - mehr Zeit für's Wesentliche

Alles in einer App: Abwesenheiten, Schichtplanung und Zeiterfassung.

Ein Urlaubsantrag ist eine schriftliche oder elektronische Anfrage eines Mitarbeiters an seinen Arbeitgeber, um eine bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt zu werden. Die rechtzeitige und sorgfältige Planung von Urlaubszeiten ist von großer Bedeutung, um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten und den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich zu erholen und neue Energie zu tanken. In Unternehmen, die im Schichtbetrieb organisiert sind, gibt es jedoch besondere Herausforderungen und Probleme, die beim Urlaubsantrag stellen berücksichtigt werden müssen. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit diesen spezifischen Besonderheiten befassen und auch die geforderten Fristen für Urlaubsanträge im Schichtbetrieb behandeln.

Besonderheiten bei der Urlaubsplanung im Schichtbetrieb

Im Schichtbetrieb arbeiten Mitarbeiter in verschiedenen Schichten, um den Betrieb rund um die Uhr aufrechtzuerhalten. Diese Art der Arbeitsorganisation stellt besondere Anforderungen an die Personalplanung und -einsatzplanung. Die Schichtplanung muss sorgfältig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass zu jeder Zeit ausreichend Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um die betrieblichen Anforderungen zu erfüllen. Fehlerhafte Schichtplanung kann zu Engpässen führen und den Arbeitsablauf beeinträchtigen. 

Ein weiteres Problem im Schichtbetrieb ist die mangelnde Flexibilität in der Einsatzplanung. Da die Mitarbeiter in bestimmten Schichten arbeiten, kann es schwierig sein, kurzfristige Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen. Dies kann zu Problemen bei der Abstimmung von Urlaubszeiten führen, insbesondere wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub beantragen.

Probleme bei der Urlaubsplanung im Schichtbetrieb

Fehlerhafte Schichtplanung kann direkte Auswirkungen auf die Urlaubsanträge der Mitarbeiter haben. Wenn beispielsweise zu viele Mitarbeiter derselben Schicht gleichzeitig Urlaub beantragen, kann es zu Engpässen kommen, die zu einer Überlastung der verbleibenden Mitarbeiter führen. Dies kann die Arbeitsbelastung erhöhen und die Motivation der Mitarbeiter beeinträchtigen.

Die Abstimmung von Urlaubszeiten kann ebenfalls problematisch sein, insbesondere wenn Mitarbeiter unterschiedliche Vorlieben und Bedürfnisse haben. Es kann schwierig sein, die Urlaubswünsche aller Mitarbeiter zu berücksichtigen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Arbeitsbetrieb reibungslos fortgesetzt werden kann.

Deskless Worker und mangelnde Überstunden-Erfassung

Deskless Worker sind Mitarbeiter, die ihre Arbeit nicht an einem Schreibtisch erledigen, sondern in anderen Bereichen wie Produktion, Gastronomie oder im Außendienst tätig sind. Diese Mitarbeiter haben oft keine direkte Möglichkeit, ihre Arbeitsstunden zu erfassen, insbesondere wenn sie keinen Zugriff auf elektronische Zeiterfassungssysteme haben. Dadurch können Überstunden oder zusätzliche Arbeitszeiten leicht übersehen werden.

Diese mangelnde Überstunden-Erfassung kann zu Problemen bei der Urlaubsplanung führen. Wenn Mitarbeiter ihre tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nicht genau dokumentieren können, kann dies zu Unklarheiten führen, ob sie Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben oder nicht. Es kann auch schwierig sein, die Urlaubsplanung für diese Mitarbeiter entsprechend ihren tatsächlichen Arbeitszeiten zu optimieren.

Urlaubsantrag stellen: Fristen für den Urlaubsantrag

Die Einhaltung von Fristen für Urlaubsanträge ist von großer Bedeutung, um eine ordnungsgemäße Planung und Organisation zu gewährleisten. Im Schichtbetrieb gelten häufig spezifische Fristen, die beachtet werden müssen, um Urlaubstage beantragen zu können. Diese Fristen dienen dazu, den Arbeitsablauf zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Schichtplanung rechtzeitig angepasst werden kann.

Wann muss man einen Urlaubsantrag stellen?

Die vorgeschriebenen Fristen für Urlaubsanträge im Schichtbetrieb können von Unternehmen zu Unternehmen variieren. In einigen Fällen müssen Urlaubsanträge beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Wochen im Voraus eingereicht werden. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter diese Fristen kennen und einhalten, um eine reibungslose Urlaubsplanung zu ermöglichen.

Bei verspäteter Antragstellung können Konsequenzen wie die Ablehnung des Urlaubsantrags oder die Notwendigkeit, den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen, auftreten. Es ist daher ratsam, die Fristen für Urlaubsanträge im Schichtbetrieb genau zu beachten und den Antrag frühzeitig einzureichen.

Wann gilt ein Urlaubsantrag als genehmigt?

Ein Urlaubsantrag gilt als genehmigt, wenn der Arbeitgeber dem Antrag schriftlich oder elektronisch zugestimmt hat. Die Genehmigung kann entweder explizit erfolgen, indem der Arbeitgeber den Antrag unterschreibt oder eine Bestätigung per E-Mail oder über ein elektronisches System sendet. In einigen Unternehmen kann auch ein automatisiertes System verwendet werden, das den Status des Urlaubsantrags als „genehmigt“ anzeigt.

Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer die schriftliche Bestätigung der Genehmigung erhält, um Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Dokumentation zu haben. Wenn der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnt oder Änderungen vornimmt, sollte dies ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, entsprechend zu reagieren oder alternative Pläne zu machen.

Es ist ratsam, den Urlaubsantrag rechtzeitig einzureichen und die vorgeschriebenen Fristen des Unternehmens einzuhalten, um eine fristgerechte Bearbeitung und Genehmigung zu gewährleisten.

Kann ein Urlaubsantrag abgelehnt werden?

Ja, Arbeitnehmer, die einen Urlaubsantrag stellen, können damit rechnen, dass er abgelehnt wird. Obwohl sie gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG das Recht auf bezahlten Urlaub haben, hat der Arbeitgeber das letzte Wort darüber, ob der Urlaubsantrag genehmigt oder abgelehnt wird. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Urlaubsantrag abgelehnt werden könnte:

1. Personalengpässe: Wenn zu dem gewünschten Zeitpunkt bereits viele andere Mitarbeiter im Urlaub sind oder wichtige Projekte oder Ereignisse anstehen, die eine Anwesenheit erfordern, könnte der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.

2. Betriebsbedürfnisse: Wenn das Unternehmen bestimmte geschäftliche Bedürfnisse hat, die eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern erfordern, kann dies dazu führen, dass Urlaubsanträge abgelehnt werden, um den Arbeitsablauf aufrechtzuerhalten.

3. Fristüberschreitung: Wenn das Urlaubsantrag stellen nicht rechtzeitig erfolgt und die vom Unternehmen vorgeschriebene Frist nicht eingehalten wird, kann der Arbeitgeber den Antrag aus diesem Grund ablehnen.

4. Urlaubszeitbeschränkungen: In einigen Unternehmen gibt es bestimmte Zeiträume, in denen kein Urlaub gewährt wird, wie beispielsweise während der Ferienzeiten oder bei saisonalen Spitzenzeiten. In solchen Fällen könnte der Urlaubsantrag abgelehnt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber in der Regel den Urlaubsantrag nicht willkürlich ablehnen darf. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Bestimmungen, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer das Recht auf Erholungsurlaub haben und dass der Arbeitgeber angemessene Gründe für eine Ablehnung haben muss. Arbeitnehmer sollten die internen Urlaubsrichtlinien ihres Unternehmens und die geltenden Arbeitsgesetze ihres Landes überprüfen, um ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Urlaubsanträge zu verstehen.

Wie kann ein Urlaubsantrag eingereicht werden?

Ein Urlaubsantrag kann in der Regel auf verschiedene Arten eingereicht werden, abhängig von den internen Richtlinien des Unternehmens. Hier sind einige gängige Methoden zur Einreichung eines Urlaubsantrags:

1. Schriftlich: Der Arbeitnehmer kann einen schriftlichen Urlaubsantrag verfassen und diesen entweder persönlich oder über die interne Post an die Personalabteilung oder den Vorgesetzten senden. Der schriftliche Antrag sollte Angaben wie den gewünschten Zeitraum, die Dauer des Urlaubs und gegebenenfalls den Grund für den Urlaub enthalten.

2. Elektronisch: Viele Unternehmen nutzen heutzutage elektronische Systeme oder Mitarbeiterportale, über die Urlaubsanträge eingereicht werden können. Der Arbeitnehmer kann sich in das System einloggen und den Antrag online ausfüllen und absenden. Dies ermöglicht eine effiziente Verarbeitung und Dokumentation der Urlaubsanträge.

3. Mündlich: In einigen Fällen kann ein mündlicher Urlaubsantrag akzeptiert werden, insbesondere wenn das Unternehmen eine informellere Unternehmenskultur hat. Der Arbeitnehmer spricht seinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung persönlich an und teilt mündlich seinen Urlaubswunsch mit. Es ist jedoch ratsam, den mündlichen Antrag schriftlich zu bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Unabhängig von der gewählten Methode ist es wichtig, den Urlaubsantrag rechtzeitig einzureichen und eventuelle interne Fristen zu beachten. Es wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um den Arbeitgebern ausreichend Zeit zur Prüfung und Planung zu geben.

Der Ordio Urlaubsrechner

Ob Teilzeit, Vollzeit, Minijob oder individuelle Sonderregelungen – mit unserem praktischen Urlaubsrechner lässt sich der Mitarbeiteranspruch auf Urlaub kostenlos und in wenigen Schritten berechnen. 

Urlaubsrechner online!

Noch schneller geht die Urlaubsberechnung über das integrierte Abwesenheitsmanagement von Ordio. Je nach Anstellungsverhältnis, Eintrittsdatum und vertraglichen Vereinbarungen berechnet die Software den Urlaub all deiner Mitarbeiter kontinuierlich & automatisch exakt nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetz. So haben du und deine Mitarbeiter immer den exakten Urlaubsanspruch im Blick.

Schlussfolgerung

Eine effektive Urlaubsplanung im Schichtbetrieb ist von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb eines Unternehmens sicherzustellen und gleichzeitig die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Besonderheiten und Probleme im Schichtbetrieb erfordern eine sorgfältige Schichtplanung, eine gute Kommunikation und Flexibilität bei der Urlaubsantragstellung. Indem Unternehmen und Mitarbeiter diese Herausforderungen angehen und entsprechende Lösungsansätze entwickeln, können sie eine optimale Work-Life-Balance schaffen und den Arbeitsbetrieb erfolgreich aufrechterhalten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

Autor: Emma Caspers

Ordio Insights

Urlaubsanspruch – Gesetze & Regelungen

Ordio - mehr Zeit für's Wesentliche

Alles in einer App: Abwesenheiten, Schichtplanung und Zeiterfassung.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt den Mindestanspruch an Urlaubstragen für alle berufstätigen Personengruppen in Deutschland vor. Arbeitnehmer haben, in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit, zwischen 20 und 24 Werktagen Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr. Je nach Anstellungsverhältnis gibt es weitere Unterschiede bezüglich der anteiligen Berechnung. 

Auf Grund von unübersichtlichen Sonderregelungen, individuellen Jobkonstellationen und variierenden Eintrittsdaten, kann es ganz schön schwer sein, die Übersicht zu behalten. Im Folgenden erklären wir dir, wie du den Mitarbeiteranspruch auf Urlaub berechnest und geben dir nützliche Hinweise, um typische Fehler bei der Urlaubsberechnung zu vermeiden. 

Keine Zeit um dich mit den umfassenden Regelungen vertraut zu machen? Kein Problem! Unser online Urlaubsrechner gibt dir in wenigen Klicks exakt Auskunft über deinen Urlaubsanspruch.

Der Mindestanspruch laut Bundesurlaubsgesetz

Der Gesetzgeber basiert die Berechnung des Urlaubanspruchs auf die Anzahl der wöchentlichen Werktage. In §3 BUrlG steht hierzu: 
 

  • „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“
  • „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
    Bei vertraglichen Vereinbarungen die einen Urlaubsanspruch vorsehen, der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgeht, wird die vereinbarte Anzahl an Urlaubstagen als Grundlage zur Berechnung angewandt. Die zur Berechnung notwendige Formel gestaltet sich wie folgt:

Vereinbarte Urlaubstage / 6 Werkstage * X tatsächliche Arbeitstage = Anspruch

Diese allgemeingültige Formel lässt sich flexibel auf alle Anstellungsverhältnisse übertragen. Auf diese Weise lässt sich der Urlaubsanspruch richtig berechnen. Die wöchentlich festgelegte Arbeitszeit definiert die tatsächlichen Arbeitstage und den daraus resultierenden Urlaubsanspruch. Bei der Gewährleistung von 24 Urlaubstagen pro Kalenderjahr geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer 6-tägigen Arbeitswoche aus. Bei 5 Arbeitstagen reduziert sich der Gesamtanspruch rechnerisch auf 20 Tage.

Urlaubsanspruch bei Teilzeitmitarbeitern?

20 Urlaubstage / 6 Werkstage * X tatsächliche Arbeitstage = Anspruch

Bei Teilzeitmitarbeitern die bspw. durch Sondervereinbarungen oder Tarifverträge einen Urlaubsanspruch haben, der von den gesetzlich festgelegten 4 Wochen abweicht, entsprechend angepasst. Folgende Konstellationen können hiervon betroffen sein: 

Bei Vollzeitmitarbeitern entfällt die Berechnung des Urlaubsanspruches da die vertragliche Vereinbarung als Maßstab aller Dinge gilt. Haben Arbeitnehmer an jedem vereinbarten Arbeitstag gearbeitet, steht ihnen auch der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. 

Bei Betriebszugehörigen, die ihren Job in Teilzeit ausüben, wird der Gesamturlaubsanspruch basierenden auf den geleisteten Arbeitstagen berechnet. In Abhängigkeit von den Wochenarbeitstagen innerhalb des Betriebes kommt es hier zu unterschiedlichen Anspruchsergebnissen. 

Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig weniger Arbeitstage pro Woche arbeiten als Vollzeitbeschäftigte, haben in Abhängigkeit von der Anzahl der maßgeblichen Arbeitstage ebenso Anspruch auf Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Wenn Sie nicht regelmäßig oder nicht an jedem Werktag der Woche arbeiten, müssen die Arbeitstage zur Ermittlung der Urlaubsdauer rechnerisch mit dem Vollbeschäftigungsverhältnis verknüpft werden. 

Zur Berechnung des anteiligen Urlaubsanspruchs greift wieder die zuverlässige Formel:                       

  • Mitarbeiter, die unter 5 Tagen die Woche im Betrieb arbeiten
  • Mitarbeiter mit einem Urlaubsanspruch unter 7 Tagen
  • Mitarbeiter mit einem Urlaubsanspruch, der über die gesetzlichen 4 Wochen hinausgeht.

Eine beispielhafte Rechnung bei vertraglich vereinbarten 28 Urlaubstagen pro Jahr könnte also wie folgt aussehen, wenn der Arbeitnehmer lediglich 4 Arbeitstage pro Woche arbeitet.

8 Urlaubstage / 6 Werktage * 4 tatsächliche Arbeitstage = 18,66 Tage Urlaubsanspruch

Bruchteile von Urlaubstagen werden zum nächsten vollen Urlaubstag auf- bzw. abgerundet.

Urlaubsanspruch bei Minijob?

Minijobber profitieren vom gleichen Urlaubsanspruch wie Mitarbeiter im Voll- oder Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Unabhängig von den geleisteten Stunden richtet sich der Urlaubsanspruch nach den tatsächlichen Einsatztagen. Bei einer 5-tägigen Arbeitswoche beträgt der Urlaubsanspruch eines Minijobbers folglich 20 Tage, wie vom Gesetzgeber vorgesehen. 

Die Berechnung richtet sich nach dem gleichen Muster wie beim Beispiel der Teilzeitbeschäftigung: 

  • Vereinbarte Urlaubstage / betriebliche Arbeitstage * tatsächliche Arbeitstage = Urlaubsanspruch

Selbst wenn die wöchentliche Arbeitszeit trotz 5 Einsatztagen unter 10 Stunden liegt, stellen die 5 Arbeitstage die Grundlage zur Berechnung des Urlaubsanspruches. Weiterhin ist selbstverständlich der Anspruch auf Vergütung je Urlaubstag abhängig von der durchschnittlichen Arbeitszeit des Mitarbeitenden.

Ab wann hat man Urlaubsanspruch?

Den vollen Urlaubsanspruch erhält der Mitarbeiter erstmalig nach einer Wartezeit und/oder Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten. Auch für langjährige Mitarbeiter gilt: Der volle Anspruch auf Jahresurlaub besteht immer erst nach dem 6 Monat des laufenden Kalenderjahres. 

Auch bei Kündigung- oder auslaufenden Arbeitsverträgen richtet sich die Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dieser Frist. 

Scheidet ein Mitarbeiter vor dem 01.07. des laufenden Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, so besteht ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs pro abgelaufenen Beschäftigungsmonat. Die folgenden zwei Beispiele illustrieren die Anspruchsberechnung:

  • Mitarbeiter 1 kündigt sein bestehendes Arbeitsverhältnis zum 1.04. des laufenden Kalenderjahres bei einem Gesamturlaubsanspruch von 25 Tagen. 

    25 / 12 * 3 = 6,25 // Der Mitarbeiter hat einen Gesamtanspruch von 6,25 Tagen – abgerundet ergibt dies 6 Tage Resturlaub.
  • Mitarbeiter 2 kündigt sein bestehendes Arbeitsverhältnis zum 31.07. des laufenden Kalenderjahres bei einem Gesamturlaubsanspruch von 25 Tagen. 

    Der Mitarbeiter scheidet nach 6 Beschäftigungsmonaten im laufenden Kalenderjahr aus und hat somit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 01.01. des laufenden Kalenderjahres besteht. Bei unterjährigen Anstellungsverhältnissen gilt das Einstellungsdatum als Stichtag zur Bestimmung der 6-monatigen Wartezeit, nicht der erste oder der letzte des ersten Beschäftigungsmonats!

Übertragung des Urlaubs ins nächste Kalenderjahr?

Nicht genommene Urlaubstage können laut §7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur in Ausnahmefällen ins Folgejahr übertragen werden. Dazu zählen der Krankheitsfall oder das Nichtgenehmigen von Urlaub aus triftigen Gründen seitens des Arbeitgebers. Übertragener Resturlaub muss bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres genommen & abgefeiert werden, ansonsten erlischt der Anspruch. Ist kein Ausnahmefall anwendbar verfallen nicht genommene Urlaubstage am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. 

Bei einigen Sonderfällen bedarf es spezifischer Regelungen:

  • Elternzeit 
    Resturlaub von Mitarbeitenden in Elternzeit verfällt nicht zum Jahresende (31. Dezember) sondern wird bei Rückkehr zum regulären Urlaubsanspruch addiert.
  • Probezeit 
    Tritt ein Arbeitnehmer erst gegen Jahresende dem Betrieb bei und ist bedingt durch die vertraglich vereinbarte Probezeit nicht dazu berechtigt, Urlaub zu beantragen, so kann der angesammelte Urlaub ins Folgejahr übertragen werden.
  • Mutterschutz 
    Der innerhalb der Mutterschutzfristen aufgebaute Urlaubsanspruch verfällt nicht sondern wird nach Wiedereintritt ins Berufsleben zum bestehenden Urlaubsanspruch addiert.

Urlaubsanspruch beim Wechsel von Voll- in Teilzeit?

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs ist nicht die geleistete Arbeitszeit, sondern die Anzahl der Arbeitstage ausschlaggebend – egal wie kurz diese auch sein mögen. Entsprechen kann bei einem Wechsel von Voll- zu Teilzeit keine Veränderung beim Urlaubsanspruch anfallen, sofern der Mitarbeiter die gleiche Anzahl an Arbeitstagen pro Woche im Betrieb tätig ist. 

Sollte der Wechsel mit einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitstage einhergehen, so ist der Urlaub ab dem vertraglich vereinbarten Wechseldatum wie bei den anderen Teilzeitmitarbeitern anteilig zu berechnen. Die zuvor in Vollzeit erarbeiteten Urlaubstage (ein Zwölftel des Gesamtanspruchs pro Beschäftigungsmonat) bleiben bestehen und werden zu den sich aus der anteiligen Berechnung ergebenen Urlaubstagen hinzuaddiert. 

Der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters mit vertraglich vereinbarten 28 Tagen Jahresurlaub, welcher zum 1.7. eines Jahres in ein Teilzeitverhältnis mit 4 Tagen pro Woche wechselt, gestaltet sich wie folgt:

  • Anteiliger Urlaub vom 01.01 – 30.6. des laufenden Kalenderjahres: 28 x 6 / 12 = 14 Urlaubstage
  • Anteiliger Urlaub vom 01.07 – 31.12. des laufenden Kalenderjahres: 28 x 6 / 12 x 3 / 5 = 8,4 Urlaubstage
  • 14 Urlaubstage + 8 Urlaubstage = 24 Urlaubstage Gesamtanspruch

Der Ordio Urlaubsrechner

Ob Teilzeit, Vollzeit, Minijob oder individuelle Sonderregelungen – mit unserem praktischen Urlaubsrechner lässt sich der Mitarbeiteranspruch auf Urlaub kostenlos und in wenigen Schritten berechnen. 

Urlaubsrechner online!

Noch schneller geht die Urlaubsberechnung über das integrierte Abwesenheitsmanagement von Ordio. Je nach Anstellungsverhältnis, Eintrittsdatum und vertraglichen Vereinbarungen berechnet die Software den Urlaub all deiner Mitarbeiter kontinuierlich & automatisch exakt nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetz. So haben du und deine Mitarbeiter immer den exakten Urlaubsanspruch im Blick.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

Autor: Emma