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Lohnvorauszahlung: Definition, Ablauf & Abrechnung

Kurz gesagt: Eine Lohnvorauszahlung ist die vorzeitige Auszahlung von Lohn oder Gehalt durch den Arbeitgeber – eine Vorauszahlung auf bereits erarbeitetes oder sicher anfallendes Entgelt vor dem regulären Zahltag, mit Verrechnung in der nächsten Abrechnung. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht; Tarif, Betriebsvereinbarung oder Kulanz können Ausnahmen schaffen. Das ist nicht dasselbe wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Gehaltsvorschuss-Apps von Drittanbietern.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung und die konkrete Lohnabrechnung.
Ob du in HR eine rechtssichere Lohnvorauszahlung abbilden willst oder als Beschäftigte:r einen Engpass überbrücken musst: Hier findest du Definition, Ablauf, Verrechnung in Lohnarten und die Abgrenzung zu Gehaltsvorschuss, Darlehen und Vorkasse.
Was ist eine Lohnvorauszahlung?
Eine Lohnvorauszahlung (auch Gehaltsvorauszahlung oder Vorauszahlung auf Gehalt) bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt einen Teil des Arbeitsentgelts früher, als es nach dem üblichen Zahlungsrhythmus fällig wäre – häufig zur Monatsmitte, während das reguläre Gehalt am Monatsende oder zu Beginn des Folgemonats läuft.
In Lohnsoftware und HR-Richtlinien ist „Lohnvorauszahlung“ oft der Oberbegriff für alle Vorauszahlungen auf Entgelt; umgangssprachlich sagen Beschäftigte eher Gehaltsvorschuss oder Lohnvorschuss. Rechtlich zählt der Inhalt (Vorauszahlung, Verrechnung, Dokumentation), nicht die Überschrift in der Policy.
Der Betrag ist keine Schenkung: Er wird in der Regel mit der nächsten Gehaltsabrechnung verrechnet. Beschäftigte bekommen Geld früher, nicht mehr. Liegt die Summe über dem realistisch erarbeiteten Anteil, handelt es sich rechtlich eher um ein Arbeitgeberdarlehen – nicht um eine klassische Vorauszahlung.
In Schichtbetrieben ist der erarbeitete Anteil nicht immer offensichtlich. HR rechnet deshalb oft mit einem Zeitanteil (z. B. 12 von 22 Arbeitstagen) oder mit dem gebuchten Stundenkonto. Ohne klare interne Formel entstehen Diskussionen bei der Verrechnung.
So funktioniert eine Lohnvorauszahlung in drei Schritten:
- Antrag bei HR (Betrag und gewünschter Auszahlungstermin).
- Auszahlung vor dem regulären Gehaltstermin.
- Verrechnung in der nächsten Abrechnung auf dem Lohnzettel.
Lohnvorauszahlung, Gehaltsvorschuss und Lohnvorschuss im Vergleich
| Begriff | Kern | Typischer Kontext |
|---|---|---|
| Lohnvorauszahlung | HR-/Payroll-Begriff für Entgelt vor dem Stichtag | Lohnarten, Richtlinien, Verträge |
| Gehaltsvorschuss / Lohnvorschuss | Umgangssprachlich derselbe Vorgang | Antrag, Engpass, Kulanz |
| Abschlag | Teilzahlung für bereits erbrachte, noch nicht abgerechnete Leistung | Bau, Projekte |
| Arbeitgeberdarlehen | Betrag über erarbeitetem Anteil, Tilgung | Höhere Summen, Raten |
Die Abgrenzung zu Gehaltsvorschuss-Apps (Earned Wage Access) und zum umgangssprachlichen Gehaltsvorschuss findest du im eigenen Lexikon-Artikel. Hier geht es um betriebliche Payroll: Antrag, Freigabe, Lohnart und Verrechnung.
Lohnfortzahlung (z. B. bei Krankheit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz) ist ein anderes Thema: gesetzlich geregelte Fortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit – keine freiwillige Vorauszahlung auf Wunsch vor dem Zahltag. Wer nach „Lohnvorauszahlung Arbeitgeber“ sucht, meint oft den HR-Prozess – nicht die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Formulierung Vorauszahlung Gehalt oder Gehaltsvorauszahlung in Anträgen ändert nichts an der Buchungslogik: Entgelt vor dem Stichtag, Verrechnung in der nächsten Periode.
Gehalt vs. Lohn unterscheidet nur die Vergütungsart (monatlich vs. zeitbezogen) – der Vorauszahlungsmechanismus bleibt gleich. In der Entgeltabrechnung zählt die korrekte Lohnart, nicht die Umgangssprache im Antrag.
Gesetzlicher Anspruch und § 614 BGB
Nach § 614 BGB ist die Vergütung grundsätzlich nach der Leistung fällig. Davor besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine Lohnvorauszahlung, nur weil jemand einen finanziellen Engpass hat.
Ausnahmen können aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder begründeter Einzelfall-Fürsorge folgen. Eine einmalige Kulanz begründet keine Dauerpflicht.
Im öffentlichen Dienst gelten eigene Antragswege und Obergrenzen; in der Privatwirtschaft entscheidet die interne Vorschussrichtlinie. Wer als Arbeitgeber Vorauszahlungen anbietet, sollte die Regel veröffentlichen (Intranet, Personalhandbuch) – so wissen Führungskräfte, dass sie keine Zusagen ohne HR machen.
Betriebsrat und Mitbestimmung: Ob Mitbestimmungsrechte greifen, hängt vom Einzelfall ab (allgemeine Richtlinien vs. Einzelentscheidungen). Kläre das intern, bevor du eine flächendeckende Vorschusspolicy einführst.
Minijob und Teilzeit: Auch hier kann eine Vorauszahlung technisch möglich sein – Grenzen (Geringfügigkeit, SV-Status, Elternzeit) bleiben maßgeblich. Payroll sollte vor Freigabe simulieren, ob der Vorschuss die Monatsgrenze oder das verfügbare Netto gefährdet.
Lohnvorauszahlung beantragen: Ablauf für Beschäftigte
Stell einen schriftlichen Antrag bei HR oder Lohnbuchhaltung – nicht nur beim Vorgesetzten. Im Antrag gehören Betrag, kurzer Grund, gewünschter Auszahlungstermin und die Bestätigung, dass du die Verrechnung mit der nächsten Abrechnung kennst. Formulare im Intranet oder Self-Service stellen sicher, dass Payroll den Vorgang ohne Nachfragen übernehmen kann.
Typischer Ablauf nach dem Antrag: HR prüft Anstellungsstatus, erarbeiteten Anteil (oft über Zeiterfassung oder Arbeitstage), laufende Pfändungen und ob bereits ein Vorschuss im selben Monat lief. Bei Freigabe erhältst du eine schriftliche Bestätigung mit Auszahlungsdatum; die Überweisung folgt meist innerhalb weniger Werktage. Ablehnungen sollten begründet sein – fehlende Richtlinie, ungedeckter Betrag oder Liquiditätsreserve.
Rechne vorher durch, wie viel Netto nach der Verrechnung übrig bleibt – besonders bei Pfändungen, Unterhalt oder variablem Einsatzplan. Ein kleinerer Betrag oder ein Darlehen mit Raten kann sinnvoller sein als ein hoher Vorschuss. Wenn du unsicher bist, bitte HR um eine Prognose der nächsten Abrechnung (ohne Rechtsberatung).
Du musst deinen Grund nicht gerichtlich belegen – intern reicht meist eine kurze, sachliche Erklärung (z. B. unerwartete Ausgabe, Reparatur). Wiederholte Anträge ohne neue Sachlage werden strenger geprüft; das steht oft in der Vorschussrichtlinie.
Rechtssichere Abwicklung für Arbeitgeber (Checkliste)
Als Arbeitgeber oder HR-Team steuerst du Risiko und Fairness: Zu großzügige Vorauszahlungen ohne Dokumentation führen zu Streit in der Verrechnung; zu strenge Ablehnung ohne Richtlinie wirkt willkürlich. Eine schriftliche Vorschussregel macht Erwartungen für Beschäftigte und Führungskräfte gleich.
- Richtlinie: Wer darf beantragen? Maximalbetrag (z. B. nur erarbeiteter Anteil)? Häufigkeit pro Jahr?
- Antrag und Prüfung: Status, Pfändungen, Stundenkonto / Zeiterfassung.
- Vereinbarung: Vorschuss, Verrechnungstermin, Kündigungsfall.
- Auszahlung: Klarer Verwendungszweck (z. B. „Lohnvorauszahlung MM/JJJJ“).
- Archiv: Ablage in der digitalen Personalakte.
Bearbeitungszeit: viele Teams planen zwei bis fünf Werktage zwischen Antrag und Überweisung ein.
Vertraulichkeit: Der Antragsgrund muss nicht an die Belegschaft gehen – die Entscheidung sollte für HR und Audit aber nachvollziehbar dokumentiert sein.
Doppelanträge: Richtlinien begrenzen oft die Anzahl pro Jahr. Payroll kann eine Flag setzen, wenn im selben Abrechnungsmonat bereits eine Vorauszahlung lief.
In Ordio Payroll erfasst du Vorauszahlungen als eigenen Vorgang; die Verrechnung folgt im nächsten Lauf (Helpdesk – technisch, nicht rechtlich).
Lohnvorauszahlung in der Lohnabrechnung und Lohnarten
Der Vorschuss wird zuerst ausgezahlt und bei der nächsten regulären Abrechnung vom Netto abgezogen oder als negative Position ausgewiesen. HR wählt eine eigene Lohnart – in der Praxis heißen Vorgänge oft „Vorauszahlung“, „Gehaltsvorschuss“, „Akonto“ oder „Vorschuss Lohn“ – damit Audit und Jahresabschluss den Betrag vom regulären Brutto trennen können. Einheitliche Bezeichnungen in Software und Richtlinie vermeiden Doppelbuchungen.
Auf dem Lohnzettel sollten Auszahlung und verrechneter Abzug nachvollziehbar bleiben. Die ordentliche Lohnauszahlung zum Stichtag läuft weiter; die Vorauszahlung ist ein zusätzlicher Lauf mit Gegenbuchung im Folgeabrechnungsmonat.
In Schichtbetrieben koppeln viele Unternehmen Vorauszahlungen an gebuchte Stunden aus der Zeiterfassung und an einen festen Stichtag – fair und prüfbar für Betriebsprüfung und internes Audit. Ohne belastbare Stundenbasis wird die Freigabe schnell subjektiv.
Pfändung: Läuft bereits eine Lohnpfändung, verringert sich das verfügbare Netto zusätzlich. Der Vorschuss ist kein „Extra“ außerhalb der Pfändungslogik – die Verrechnung im Folgemonat kann deshalb knapp werden.
Beispiel: HR zahlt 700 € Netto-Vorauszahlung am 15. des Monats. In der Abrechnung zum 30. liegt das reguläre Netto bei 1.800 €. Nach Abzug des Vorschusses erhält die Beschäftigte Person 1.100 € Auszahlung – sofern keine weiteren Posten dazwischenkommen.
Lohnvorauszahlung vs. Arbeitgeberdarlehen
Eine Lohnvorauszahlung deckt sich mit dem, was im Abrechnungszeitraum erarbeitet oder sicher anfällt. Liegt die Summe deutlich über einem Monatsnetto oder ohne klaren Verdienstbezug, spricht man eher von einem Darlehen mit Tilgungsplan und ggf. Zins- oder geldwertem Vorteil.
Schriftliche Vereinbarung und klare Verrechnung sind Pflicht – sonst sind Abzüge im Streitfall unsicher. Wenn Beschäftigte einen hohen Betrag brauchen, aber nur ein kleiner erarbeiteter Anteil vorliegt, ist ein Darlehensvertrag mit Raten oft die sauberere Lösung als ein Vorschuss, der in der Abrechnung „verschwindet“.
Bei zinslosen Darlehen oberhalb der Freigrenze kann ein geldwerter Vorteil entstehen. HR sollte Darlehen und Vorauszahlung in getrennten Vorlagen führen – nicht nur in einer E-Mail.
Die Rechtsprechung betont: Vorauszahlungen müssen als solche vereinbart und dokumentiert werden und bei der nächsten Abrechnung verrechnet werden dürfen – solange der Auszahlungsbetrag nicht unter Pfändungsfreigrenzen fällt.
Steuern und Sozialversicherung
Eine Lohnvorauszahlung ist kein steuerfreies Extra. Lohnsteuer folgt dem Zuflussprinzip; bei kurzen Abrechnungszeiträumen kann die Einbehaltung auf der Gesamtabrechnung konzentriert werden (vgl. R 39b.5 Abs. 4 LStR). Sozialversicherung bleibt beitragspflichtig, sobald die zugrunde liegende Leistung erbracht ist.
HR sollte Testläufe in der Lohnsteuer-Software machen, wenn Vorauszahlung und Hauptabrechnung im selben Kalendermonat liegen.
Variable Bestandteile (Überstunden, Zuschläge) können das verfügbare Netto für die Verrechnung verändern. Manche Unternehmen koppeln Vorauszahlungen an einen festen Prozentsatz des durchschnittlichen Nettos der letzten drei Monate.
Kurzarbeit: Während Kurzarbeitergeld kann das laufende Entgelt sinken. Ein Vorschuss auf „normales“ Vollzeitnetto wäre ungedeckt – die Policy sollte die KUG-Phase erwähnen.
Zur Frage „Lohnvorauszahlung Steuer“: Es gibt keine Sonderregel wie bei Sachbezügen – der Arbeitgeber führt Lohnsteuer und Sozialversicherung wie auf reguläres Entgelt ab. Unklarheiten entstehen meist, wenn Vorauszahlung und Hauptabrechnung im selben Monat gebündelt werden; ein Testlauf in der Lohnsoftware vor der ersten Flächenauszahlung spart Rückfragen aus dem Team.
Apps und On-Demand-Pay vs. betriebliche Vorauszahlung
Externe Earned-Wage-Access-Apps sind Drittanbieter mit eigenen Gebühren und Verträgen – nicht dieselbe Hausregel wie eine Lohnvorauszahlung über HR. Ein betrieblicher Vorschuss läuft über Antrag, Freigabe und Lohnabrechnung ohne neues Konsumentenkreditprodukt. Ordio empfiehlt keine einzelnen App-Anbieter.
On-Demand-Pay über den Arbeitgeber: Manche Unternehmen bieten Auszahlungen aus bereits verdientem Entgelt direkt in der Payroll an – rechtlich bleibt es Entgelt. Die Policy sollte festhalten, ob eventuelle Gebühren der Arbeitgeber oder die Beschäftigten tragen und ob Auszahlungen an feste Stichtage gebunden sind (wie eine klassische Lohnvorauszahlung) oder täglich möglich sind.
Datenschutz: Drittanbieter-Apps verarbeiten oft Lohn- oder Kontodaten außerhalb eurer HR-Systeme. Ein betrieblicher Vorschuss bleibt in der dokumentierten Entgeltabrechnung.
Als HR-Team kannst du es so abgrenzen: Betriebliche Lohnvorauszahlung = ein Prozess in eurer Payroll mit Verrechnung und Archiv. EWA-App = separates Produkt, oft mit Transaktionsgebühren und eigenem Vertrag. Wer beides anbietet, sollte klar kommunizieren, welcher Weg wann gilt – sonst drohen doppelte Auszahlungen oder ungeklärte Abzüge auf dem Lohnzettel.
Sonderfälle: Kündigung, Pfändung, öffentlicher Dienst
Bei Kündigung dürfen offene Vorauszahlungen mit der letzten Entgeltzahlung verrechnet werden, ohne unter die Pfändungsfreigrenze zu fallen. Offene Restbeträge können als Forderung bestehen bleiben – die Vorschussvereinbarung sollte Schlussabrechnung, Verrechnungsreihenfolge und Restschuld regeln. Bei laufender Pfändung verringert sich das verfügbare Netto zusätzlich; HR sollte vor Freigabe simulieren, ob die Verrechnung im Folgemonat noch tragbar ist.
Im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen) gelten oft eigene Antragsformulare, Deckel und Genehmigungswege – häufig an Monatsmitte gekoppelt und an den erarbeiteten Anteil gebunden. Private Arbeitgeber orientieren sich an der eigenen Policy; Tarif- oder Behördenbeispiele sind Inspiration, nicht automatisch übertragbar. Wenn Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst kommen, erwarten sie manchmal „automatische“ Vorauszahlungen – kläre deshalb in der Einarbeitung, was bei euch gilt.
Bei Insolvenz oder Betriebsübergang gehören offene Vorauszahlungen in Due-Diligence-Listen für HR und Finance, damit Forderungen und Verrechnungen nicht untergehen.
Checkliste für Arbeitgeber und Payroll
Diese Punkte helfen, Lohnvorauszahlungen einheitlich zu handhaben – unabhängig davon, ob Beschäftigte den Begriff Gehaltsvorschuss oder Lohnvorauszahlung verwenden:
- Policy: Höhe (max. erarbeiteter Anteil), Häufigkeit pro Jahr, Zuständigkeit HR vs. Lohnbüro.
- Antrag: Schriftform, Betrag, Termin, Verrechnungszustimmung.
- Freigabe: Prüfung Pfändung, Minijob-Grenzen, laufende Darlehen.
- Lohnart: Eigener Vorgang in der Software, eindeutiger Buchungstext.
- Kommunikation: Bestätigung an Beschäftigte mit Auszahlungsdatum und Verrechnungsmonat.
- Archiv: Vereinbarung und Genehmigung in der digitalen Personalakte.
- Abgrenzung: Schwelle zu Arbeitgeberdarlehen und zu Vorkasse in Einkauf/Buchhaltung.
Wer mit Bruttogehalt und Lohnabrechnung vertraut ist, erkennt schnell: Die Vorauszahlung ist kein zweites Gehalt, sondern ein zeitversetzter Auszahlungsvorgang mit Gegenbuchung. Das sollte auch in Schulungen für Führungskräfte klar sein – sonst versprechen Vorgesetzte „Extra-Gehalt“, das Payroll nicht freigibt.
Für Beschäftigte lohnt der Blick auf die nächste Abrechnung: Urlaub, Krankheit oder ein zweiter Job können das Netto verändern. HR kann auf Wunsch eine Prognose der Verrechnung geben, ohne Rechtsberatung zu ersetzen.
Wer Vorauszahlungen regelmäßig anbietet, profitiert von durchgängigen Daten: Zeiterfassung für den erarbeiteten Anteil, Payroll für Lohnart und Verrechnung, digitale Personalakte für Antrag und Genehmigung. So bleibt der Prozess auch bei Wechsel im HR-Team nachvollziehbar – ohne parallele Excel-Listen.
Fazit
Eine Lohnvorauszahlung hilft, Engpässe zu überbrücken, wenn Antrag, Vereinbarung und Verrechnung in der Payroll sauber laufen. Für Beschäftigte gilt: früh an HR wenden, Netto nach Verrechnung einkalkulieren und Lohnfortzahlung sowie Apps nicht mit dem betrieblichen Vorschuss verwechseln.
Für Arbeitgeber und Payroll lohnt sich ein fester Prozess – Richtlinie, Lohnart, Dokumentation in der Personalakte, klare Schwelle zum Arbeitgeberdarlehen. Synonyme Begriffe und die Abgrenzung zu Gehaltsvorschuss-Apps behandelt der Lexikon-Artikel Gehaltsvorschuss; den Gesamtprozess der Entgeltzahlung erklärt Lohnabrechnung.
Häufige Fragen zu Lohnvorauszahlung
Was ist eine Lohnvorauszahlung?
Eine Lohnvorauszahlung ist die vorzeitige Auszahlung von Lohn oder Gehalt durch deinen Arbeitgeber – auf bereits erarbeitetes oder sicher anfallendes Entgelt vor dem regulären Zahltag. Du bekommst Geld früher, nicht mehr: Der Betrag wird in der Regel mit der nächsten Gehaltsabrechnung verrechnet. Umgangssprachlich heißt derselbe Vorgang oft Gehaltsvorschuss oder Lohnvorschuss.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnvorauszahlung und Gehaltsvorschuss?
Meist kein inhaltlicher Unterschied: Beide meinen eine Vorauszahlung auf fälliges Entgelt vor dem Stichtag. Lohnvorauszahlung ist der häufige Begriff in HR-Richtlinien und Lohnsoftware; Gehaltsvorschuss die umgangssprachliche Variante. Earned-Wage-Access-Apps von Drittanbietern sind dagegen ein eigenes Produkt – nicht dieselbe betriebliche Lohnabrechnung.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnvorauszahlung?
Nein – in der Privatwirtschaft hast du keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnvorauszahlung. Nach § 614 BGB ist die Vergütung grundsätzlich mit der Leistung fällig. Ausnahmen können Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, dein Arbeitsvertrag oder eine einmalige Kulanz des Arbeitgebers sein. Frag deshalb nach der internen Vorschussrichtlinie, statt dich auf einen pauschalen Anspruch zu verlassen.
Wie beantrage ich eine Lohnvorauszahlung beim Arbeitgeber?
Stell einen schriftlichen Antrag bei HR oder Payroll: gewünschter Betrag, kurzer Grund, Auszahlungstermin und die Bestätigung, dass du die Verrechnung mit der nächsten Abrechnung kennst. Viele Unternehmen haben Formulare im Intranet oder Self-Service – eine mündliche Bitte beim Vorgesetzten ersetzt die Freigabe in der Entgeltabrechnung nicht. Rechne vorher grob durch, wie viel Netto nach dem Abzug übrig bleibt.
Wie wird eine Lohnvorauszahlung in der Lohnabrechnung verrechnet?
HR zahlt den Betrag vor dem Stichtag aus und bucht ihn bei der nächsten regulären Abrechnung gegen dein Nettoentgelt oder als eigene Position auf dem Lohnzettel. In der Payroll läuft das über eine Lohnart wie „Vorauszahlung“ oder „Gehaltsvorschuss“, damit Auszahlung und Gegenbuchung für dich und das Finanzamt nachvollziehbar bleiben. Wenn Pfändungen oder andere Abzüge laufen, sinkt das verfügbare Netto zusätzlich.
Werden auf eine Lohnvorauszahlung Lohnsteuer und Sozialversicherung abgeführt?
Ja. Eine Lohnvorauszahlung ist kein steuerfreies Extra, sondern laufendes Arbeitsentgelt. Dein Arbeitgeber führt Lohnsteuer und Sozialversicherung wie beim regulären Gehalt ab (Zuflussprinzip). Liegen Vorauszahlung und Hauptabrechnung im selben Monat, kann die Einbehaltung auf der Gesamtabrechnung gebündelt werden (vgl. R 39b.5 Abs. 4 LStR). Auf deinem Lohnzettel solltest du Auszahlung und Verrechnung getrennt erkennen.
Wie hoch darf eine Lohnvorauszahlung sein?
In der Praxis orientierst du dich an dem, was du bis zum Stichtag realistisch erarbeitet hast – oft nach Arbeitstagen oder gebuchten Stunden in der Zeiterfassung. Summen deutlich über einem Monatsnetto sollten als Arbeitgeberdarlehen mit Tilgungsplan laufen, nicht als stillschweigender Vorschuss. Dein Arbeitgeber legt in der Vorschussrichtlinie Obergrenzen, Häufigkeit und Zuständigkeiten fest; halte dich daran, um Ablehnungen zu vermeiden.
Was passiert mit einer Lohnvorauszahlung bei Kündigung?
Offene Vorauszahlungen dürfen mit deiner letzten Entgeltzahlung verrechnet werden, ohne dass der Auszahlungsbetrag unter die Pfändungsfreigrenze fallen muss. Bleibt ein Rest offen, kann er als Forderung des Arbeitgebers bestehen bleiben – deshalb sollte die Vorschussvereinbarung Kündigung, Restschuld und Verrechnungsreihenfolge regeln. In der Schlussabrechnung musst du Auszahlung und Abzug klar erkennen können.
Ist Lohnvorauszahlung dasselbe wie Lohnfortzahlung?
Nein. Lohnfortzahlung (z. B. bei Krankheit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz) ist gesetzlich geregelte Fortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit – du erhältst Entgelt, obwohl du nicht arbeitest. Eine Lohnvorauszahlung ist eine freiwillige Vorauszahlung auf Wunsch vor dem normalen Zahltag, während du arbeitest. Andere Rechtsgrundlage, anderer Antrag und andere Buchung in HR.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnvorauszahlung und Arbeitgeberdarlehen?
Die Lohnvorauszahlung deckt erarbeitetes oder sicher anfallendes Entgelt im laufenden Abrechnungszeitraum und wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Betrag darüber hinausgeht oder du ihn über mehrere Monate tilgst – dann brauchst du schriftliche Konditionen, ggf. Zinsen und eine saubere Versteuerung geldwerter Vorteile. HR sollte interne Schwellen definieren, ab wann nur noch ein Darlehen möglich ist.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnvorauszahlung und Vorkasse?
Lohnvorauszahlung betrifft dein Arbeitsentgelt und läuft über Antrag, Freigabe und Lohnabrechnung. Vorkasse ist eine Zahlungsbedingung im Einkauf oder B2B – Kunde zahlt vor Lieferung, andere Verträge, Konten und Freigaben. Payroll-Prozesse und Lieferanten-Vorkasse haben nichts miteinander zu tun.
Was müssen Arbeitgeber bei einer Lohnvorauszahlung beachten?
Als Arbeitgeber brauchst du eine schriftliche Vorschussrichtlinie (Höhe, Häufigkeit, Zuständigkeit), einen schriftlichen Antrag mit Verrechnungszustimmung und eine eigene Lohnart in der Payroll. Prüfe vor Auszahlung Pfändungen, erarbeiteten Anteil (z. B. über Zeiterfassung) und ob der Betrag noch eine Vorauszahlung oder schon ein Arbeitgeberdarlehen ist. Antrag und Freigabe gehören in die digitale Personalakte; die Verrechnung muss auf der nächsten Gehaltsabrechnung nachvollziehbar sein.











