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Differenzbesteuerung: § 25a UStG, Rechnung & Vorsteuer

Hady21 Min. Lesezeit
Differenzbesteuerung: § 25a UStG, Rechnung & Vorsteuer | Ordio

Häufige Fragen zu Differenzbesteuerung

Was bedeutet Differenzbesteuerung für den Käufer?

Für unternehmerische Käufer ist entscheidend, dass eine Rechnung nach § 25a UStG typischerweise nicht wie eine Standard-Rechnung mit ausgewiesener Vorsteuer aussieht. Die Umsatzsteuer wird auf die Marge des Wiederverkäufers bemessen; dadurch entfallen oft die gewohnten Vorsteuerpositionen. Für Privatkäufer zählt primär der vereinbarte Gesamtpreis und die vertragliche Abwicklung – nicht der Vorsteuerabzug.

Wann darf man die Differenzbesteuerung anwenden?

Nur wenn die Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 UStG vorliegen: Du musst Wiederverkäufer sein, der gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder im eigenen Namen versteigert; die Ware muss im Gemeinschaftsgebiet an dich geliefert worden sein unter den im Gesetz beschriebenen Vorliefer-Varianten; bestimmte Edelsteine/Edelmetalle sind ausgeschlossen. Für Kunst, Sammlung und Antiquitäten gibt es eine Option nach Abs. 2 mit Bindungsfrist.

Kann man bei Differenzbesteuerung Vorsteuer abziehen?

Der allgemeine Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG ist in den Fällen des § 25a Abs. 5 Satz 3 UStG für bestimmte dort genannte Steuerbeträge eingeschränkt – etwa Einfuhrumsatzsteuer, gesondert ausgewiesene Steuer oder nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete Steuer im Anwendungsbereich von Abs. 2. Für Käufer bedeutet das häufig: kein klassischer Vorsteuerausweis wie bei der Regelbesteuerung. Einzelfälle immer mit Steuerberatung klären.

Was muss auf der Rechnung bei der Differenzbesteuerung stehen?

Neben den allgemeinen Rechnungspflichtangaben gelten Besonderheiten nach § 14a UStG: u. a. die Kennzeichnung „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ in den Fällen der Differenzbesteuerung nach § 25a. Zudem regelt das Gesetz den gesonderten Steuerausweis (Verweis auf § 14 Abs. 4 UStG). Fehlerhafte Rechnungen können die Buchhaltung und Prüfungen erschweren – deshalb Belege früh prüfen.

Wie unterscheidet sich Differenzbesteuerung von der Regelbesteuerung?

Bei der Regelbesteuerung bemisst sich die Umsatzsteuer in der Regel auf das vereinbarte Entgelt (netto) mit Ausweis der Steuer; Vorsteuer aus Eingangsrechnungen kann unter den Voraussetzungen des § 15 UStG abgezogen werden. Bei der Differenzbesteuerung ist die Bemessungsgrundlage die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis des Gegenstands – sofern § 25a greift – mit abweichenden Rechnungs- und Vorsteuerfolgen.

Ist Differenzbesteuerung dasselbe wie die Kleinunternehmerregelung?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit qualifizierte Kleinunternehmer unterhalb der Grenzen weitgehend von der Ausweis- und Abrechnung der Umsatzsteuer auf ihre Umsätze. Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine Sonderform der Besteuerung für definierte Wiederverkäufe mit Margenbemessungsgrundlage. Ziel, Personenkreis und Rechnungsbild sind unterschiedlich.

Was ist ein Wiederverkäufer im Sinne von § 25a UStG?

Ein Wiederverkäufer ist danach, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert (§ 25a Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Typisch sind z. B. Gebrauchtwaren- oder Fahrzeughändler – sofern die übrigen Tatbestände des § 25a erfüllt sind. Gelegentliche Privatverkäufe fallen in der Regel nicht unter diese Definition.

Was bedeutet die Gesamtdifferenz nach § 25a Abs. 4 UStG?

Abs. 4 erlaubt unter Voraussetzungen eine Periodenbetrachtung: Die Umsätze können nach dem Betrag bemessen werden, um den die Summe der Verkaufspreise die Summe der Einkaufspreise im Besteuerungszeitraum übersteigt (Gesamtdifferenz). Zusätzlich gilt eine Schwelle für den Einkaufspreis pro Stück (derzeit 750 € laut gesetzlicher Fassung) für die Anwendbarkeit dieser Methode; darüber hinaus gelten die Regeln des Abs. 3 entsprechend.

Gilt die Differenzbesteuerung bei neuen Fahrzeugen?

Für die innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Sinne von § 1b Abs. 2 und 3 UStG schließt § 25a Abs. 7 Nr. 1 lit. b UStG die Differenzbesteuerung aus. Praxisrelevant ist die Trennung von Neu- und Gebrauchtfahrzeug-Fällen. Bei Gebrauchtfahrzeugen können die §-25a-Voraussetzungen greifen – immer unter Prüfung der kompletten Kette und weiterer Ausschlusstatbestände.

Warum sind Edelmetalle von der Differenzbesteuerung ausgeschlossen?

§ 25a Abs. 1 Nr. 3 UStG schließt bestimmte Edelsteine und Edelmetalle nach dort genannten Zolltarifpositionen aus der Anwendung der Differenzbesteuerung auf die betroffenen Lieferungen aus. Dadurch sollen strukturell andere steuerliche Regime greifen. Konkrete Einordnung von Schmuck, Barren oder Anlagegold erfordert im Zweifel Fachberatung und die Prüfung der Tarifposition.

Kann der Wiederverkäufer auf die Differenzbesteuerung verzichten?

Ja, § 25a Abs. 8 UStG erlaubt grundsätzlich den Verzicht auf die Differenzbesteuerung je Lieferung, soweit nicht die Gesamtdifferenz nach Abs. 4 angewendet wird. Bei Verzicht für die in Abs. 2 genannten Gegenstände ist der Vorsteuerabzug frühestens in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die Steuer für die Lieferung entsteht (Abs. 8 Satz 2). Planung und Buchhaltung sollten das abbilden.

Welche Aufzeichnungen verlangt § 25a Abs. 6 UStG?

Der Wiederverkäufer muss so aufzeichnen, dass Verkaufspreise (bzw. Werte nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG), Einkaufspreise und die Bemessungsgrundlagen nach den Absätzen 3 und 4 erkennbar sind. Wer parallel normal besteuert, braucht getrennte Aufzeichnungen (Abs. 6 Satz 2 UStG). Das ist die Basis für USt-Voranmeldung und Außenprüfungen – siehe auch unseren Leitfaden zur Finanzbuchhaltung für Prozesskontext.