Mit der Arbeitsbescheinigung weist dein (letzter) Arbeitgeber eine einstige Tätigkeit deinerseits für ihn nach. Du benötigst sie, wenn dein Arbeitsverhältnis beendet wird und du noch auf Jobsuche bist bzw. eine gewisse Frist verstreicht, bis du eine neue Stelle antrittst. Also immer dann, wenn du Arbeitslosengeld benötigst.

Was die Arbeitsbescheinigung genau ist, was in ihr drin stehen muss, welche Rechte und Fristen mit ihr verbunden sind, wofür sie benötigt wird und was zu beachten ist, erfährst du in diesem Beitrag.

Was ist eine Arbeitsbescheinigung?

Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular, dessen Vordruck über die Bundesagentur für Arbeit erstellt wird – sie lässt sich außerdem online über die Website der Agentur für Arbeit als PDF abrufen. Sie ist nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auszustellen – sofern du Arbeitslosengeld beantragen möchtest. Der Arbeitgeber muss dann die Arbeitsbescheinigung ausfüllen.

Die Angaben in der Bescheinigung helfen der Arbeitsagentur dabei, die Höhe deines Arbeitslosengeldes zu bestimmen. Ohne diese Bescheinigung kann die Agentur für Arbeit nicht berechnen, wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht.

Es gibt zwei Arten der Arbeitsbescheinigung:

  • Digital: Automatisierte Übermittlung an die Arbeitsagentur möglich über die Elektronische Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung (BEA)
  • Papier: PDF-Vorlage ausdrucken, ausfüllen und per Post an die Arbeitsagentur übermitteln

Rechtliche Grundlagen: § 312 SGB III

Dienstplan im DetailDie rechtliche Grundlage für die Arbeitsbescheinigung findet sich im § 312 SGB III. Dieser Paragraf regelt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen.

Der Arbeitgeber muss dabei bestimmte Pflichtangaben machen, die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes notwendig sind. Diese Pflichtangaben umfassen:

  • Art der Tätigkeit
  • Beginn und Ende der Beschäftigung
  • Zeitpunkte von Unterbrechungen
  • Grund für die Beendigung
  • Höhe des Arbeitsentgelts

Wenn du als Arbeitgeber diese Angaben nicht oder unvollständig machst, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Die Agentur für Arbeit kann ein Bußgeld verhängen, und der Arbeitnehmer kann Schadensersatz verlangen.

Wie bekomme ich meine Arbeitsbescheinigung?

Die Arbeitsbescheinigung wird durch den Arbeitgeber oder dessen Lohnbüro (meist auch der Steuerberater) ausgestellt. Dies kann manuell über das Ausfüllen des Formulars oder automatisiert über ein zertifiziertes Lohnprogramm (z.B. Datev) erfolgen.

Als Arbeitnehmer hast du verschiedene Möglichkeiten, an deine Arbeitsbescheinigung zu kommen:

1. Direkt beim Arbeitgeber anfordern

Du kannst deinen Arbeitgeber direkt um die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung bitten. Am besten machst du das schriftlich, damit du einen Nachweis hast. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen.

2. Über das Lohnbüro oder den Steuerberater

Viele Arbeitgeber lassen die Arbeitsbescheinigung über ihr Lohnbüro oder den Steuerberater ausstellen. Diese haben oft spezielle Software, die die Bescheinigung automatisch erstellt und digital an die Agentur für Arbeit übermittelt.

3. Digital über BEA

Wenn dein Arbeitgeber die Elektronische Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung (BEA) nutzt, wird die Bescheinigung automatisch digital an die Agentur für Arbeit übermittelt. Du erhältst dann eine Kopie in Papierform oder digital.

4. Bei der Agentur für Arbeit abgeben

Alternativ kann der Arbeitnehmer das ausgefüllte Dokument (siehe PDF) auch direkt bei der Bundesagentur für Arbeit abgeben. Das ist besonders praktisch, wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung bereits ausgefüllt hat, aber nicht digital übermittelt.

Arbeitsbescheinigung ausstellen: Was muss in dem Formular stehen?

Der (ehemalige) Arbeitgeber ist verpflichtet, mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen (siehe § 312 SGB III). In dem Formular gibt er an, welche Art von Tätigkeit ausgeübt wurde, wie viel Entgelt gezahlt wurde, wie lange die Beschäftigung andauerte und was die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren.

Die wichtigsten Felder in der Bescheinigung der Agentur für Arbeit sind also:

  • Art der Tätigkeit: Welche Tätigkeit wurde ausgeübt? (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, etc.)
  • Beginn und Ende der Tätigkeit: Wann hat die Beschäftigung begonnen und wann endete sie?
  • Zeitpunkte von Unterbrechungen: Gab es Unterbrechungen in der Beschäftigung? (z.B. Elternzeit, Krankheit)
  • Grund für die Beendigung (siehe auch Kündigungsfrist): Warum wurde das Arbeitsverhältnis beendet? (Kündigung, Aufhebungsvertrag, etc.)
  • Höhe des Arbeitsentgelts sowie sonstiger Geldleistungen: Wie viel wurde verdient? Welche Zuschläge gab es?

Das offizielle Formular zur Arbeitsbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit: Download (PDF)

Arbeitsbescheinigung für Bürgergeld

Seit der Einführung des Bürgergeldes (früher Hartz IV) gibt es spezielle Regelungen für die Arbeitsbescheinigung. Wenn du Bürgergeld beantragen möchtest, benötigst du ebenfalls eine Arbeitsbescheinigung von deinem letzten Arbeitgeber.

Die Arbeitsbescheinigung für Bürgergeld enthält im Wesentlichen die gleichen Angaben wie die Arbeitsbescheinigung für Arbeitslosengeld. Allerdings kann die Agentur für Arbeit bei der Berechnung des Bürgergeldes auch andere Faktoren berücksichtigen.

Wichtig ist, dass du die Arbeitsbescheinigung auch dann benötigst, wenn du Bürgergeld beantragen möchtest. Ohne diese Bescheinigung kann die Agentur für Arbeit nicht prüfen, ob und in welcher Höhe dir Bürgergeld zusteht.

Arbeitsbescheinigung: PDF-Formulare und Ausfüllhinweise

Die Bundesagentur für Arbeit stellt verschiedene PDF-Formulare für die Arbeitsbescheinigung zur Verfügung. Es gibt unterschiedliche Formulare je nach Art der Beschäftigung:

  • Arbeitsbescheinigung für normale Beschäftigungsverhältnisse
  • Arbeitsbescheinigung für Minijobs
  • Arbeitsbescheinigung für befristete Beschäftigungen
  • Arbeitsbescheinigung für Teilzeitbeschäftigungen

Wichtig ist, dass du das richtige Formular verwendest. Wenn du unsicher bist, welches Formular du benötigst, kannst du dich bei der Agentur für Arbeit oder bei deinem Arbeitgeber erkundigen.

Ausfüllhinweise für die PDF-Arbeitsbescheinigung

Beim Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung solltest du folgende Punkte beachten:

  • Alle Felder vollständig ausfüllen: Leere Felder können zu Problemen bei der Bearbeitung führen. Stelle sicher, dass alle Pflichtangaben korrekt eingetragen sind.
  • Korrekte Angaben machen: Falsche Angaben können zu Problemen führen und rechtliche Konsequenzen haben. Überprüfe alle Zahlen und Daten sorgfältig.
  • Leserlich schreiben: Wenn die Bescheinigung handschriftlich ausgefüllt wird, sollte die Schrift leserlich sein. Bei unleserlichen Angaben kann die Agentur für Arbeit die Bescheinigung zurückweisen.
  • Unterschrift nicht vergessen: Die Bescheinigung muss vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Ohne Unterschrift ist die Bescheinigung ungültig.
  • Kopien anfertigen: Bevor du die Bescheinigung abgibst, solltest du eine Kopie für deine Unterlagen anfertigen. So hast du einen Nachweis, falls die Bescheinigung verloren geht.

Wenn du unsicher bist, wie du bestimmte Felder ausfüllen sollst, kannst du dich bei der Agentur für Arbeit oder bei deinem Arbeitgeber erkundigen. Die Agentur für Arbeit bietet auch telefonische Beratung an, wenn du Fragen zum Ausfüllen der Bescheinigung hast.

Beim Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung solltest du folgende Punkte beachten:

  • Alle Felder vollständig ausfüllen: Leere Felder können zu Problemen bei der Bearbeitung führen
  • Korrekte Angaben machen: Falsche Angaben können zu Problemen führen und rechtliche Konsequenzen haben
  • Leserlich schreiben: Wenn die Bescheinigung handschriftlich ausgefüllt wird, sollte die Schrift leserlich sein
  • Unterschrift nicht vergessen: Die Bescheinigung muss vom Arbeitgeber unterschrieben werden

Wird die Arbeitsbescheinigung auf Papier oder online ausgestellt?

Die Arbeitsbescheinigung kann sowohl auf Papier als auch online ausgestellt werden. Welche Variante gewählt wird, hängt davon ab, welche Möglichkeiten der Arbeitgeber hat.

Papierform

Die klassische Variante ist die Papierform. Der Arbeitgeber druckt das PDF-Formular aus, füllt es aus und sendet es per Post an die Agentur für Arbeit. Der Arbeitnehmer erhält eine Kopie der Bescheinigung.

Vorteile der Papierform:

  • Einfach auszufüllen
  • Keine spezielle Software erforderlich
  • Direkte Kontrolle über den Inhalt

Nachteile der Papierform:

  • Längere Bearbeitungszeit
  • Höherer Aufwand
  • Fehleranfälliger

Online-Übermittlung (BEA)

Die moderne Variante ist die elektronische Übermittlung über die Elektronische Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung (BEA). Der Arbeitgeber nutzt dafür spezielle Software, die die Bescheinigung automatisch erstellt und digital an die Agentur für Arbeit übermittelt.

Sozialversicherungsprüfung im DetailVorteile der Online-Übermittlung:

  • Schnellere Bearbeitung
  • Weniger Fehler
  • Automatische Übermittlung
  • Weniger Aufwand

Nachteile der Online-Übermittlung:

  • Spezielle Software erforderlich
  • Zertifizierung notwendig
  • Höhere Kosten für die Software

Wann und in welcher Form wird eine Arbeitsbescheinigung beantragt?

Die Arbeitsbescheinigung wird normalerweise beantragt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen möchte. Es gibt jedoch keine feste Frist, bis wann die Bescheinigung beantragt werden muss.

Als Arbeitnehmer solltest du die Arbeitsbescheinigung so schnell wie möglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen. Je früher du sie beantragst, desto schneller kann die Agentur für Arbeit deinen Arbeitslosengeldantrag bearbeiten.

Antragstellung beim Arbeitgeber

Du kannst die Arbeitsbescheinigung direkt bei deinem Arbeitgeber beantragen. Am besten machst du das schriftlich, damit du einen Nachweis hast. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen.

Antragstellung bei der Agentur für Arbeit

Alternativ kannst du die Arbeitsbescheinigung auch bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Agentur kann dann deinen Arbeitgeber auffordern, die Bescheinigung auszustellen.

Welche Abgabefristen müssen Arbeitgeber beachten?

Eine bindende Frist, bis wann die Arbeitsbescheinigung bei der Agentur für Arbeit eingegangen sein muss, gibt es nicht. Die Arbeitsagentur setzt allerdings derzeit eine Orientierungsfrist von zwei oder vier Wochen.

Als Arbeitgeber solltest du die Arbeitsbescheinigung so schnell wie möglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen und an die Agentur für Arbeit übermitteln. Je schneller du die Bescheinigung übermittelst, desto schneller kann die Agentur den Arbeitslosengeldantrag bearbeiten.

Orientierungsfristen

Die Agentur für Arbeit gibt folgende Orientierungsfristen vor:

  • Zwei Wochen: Bei normalen Beschäftigungsverhältnissen
  • Vier Wochen: Bei komplexeren Fällen oder wenn besondere Umstände vorliegen

Diese Fristen sind jedoch nicht bindend. Wenn du die Frist nicht einhalten kannst, solltest du die Agentur für Arbeit informieren und einen neuen Termin vereinbaren.

Sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung auszustellen?

Ja, Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung auszustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 312 SGB III.

Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbescheinigung ausstellen, wenn:

  • Das Arbeitsverhältnis beendet wird
  • Der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen möchte
  • Der Arbeitnehmer die Bescheinigung anfordert

Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat oder ob der Arbeitnehmer gekündigt hat. Auch bei einem Aufhebungsvertrag muss die Bescheinigung ausgestellt werden.

Was tun, wenn der Arbeitgeber keine Bescheinigung ausstellen will?

Wenn dein Arbeitgeber sich weigert, die Arbeitsbescheinigung auszustellen, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verzögern. In dieser Situation solltest du systematisch vorgehen und deine Rechte kennen.

Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung auszustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 312 SGB III und kann nicht umgangen werden. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, hat das für ihn unerfreuliche Konsequenzen.

Rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber

Wenn ein Arbeitgeber sich weigert, die Arbeitsbescheinigung auszustellen, kann die Agentur für Arbeit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro verhängen (§ 404 SGB III). Außerdem macht sich der (ehemalige) Arbeitgeber mit der Weigerung eine Bescheinigung auszustellen schadenersatzpflichtig (§ 321 SGB III).

Das bedeutet: Wenn du durch die fehlende Bescheinigung Nachteile erleidest – zum Beispiel eine verzögerte Arbeitslosengeldzahlung – kannst du Schadensersatz verlangen. Der Arbeitgeber muss dann für die entstandenen Schäden aufkommen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Was du tun kannst

Wenn dein Arbeitgeber sich weigert, die Arbeitsbescheinigung auszustellen, solltest du folgende Schritte systematisch durchgehen:

1. Schriftliche Aufforderung mit Frist

Fordere die Bescheinigung zunächst schriftlich an und setze eine angemessene Frist – zum Beispiel zwei Wochen. Am besten machst du das per E-Mail oder Einschreiben, damit du einen Nachweis hast. In deiner Aufforderung solltest du darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, die Bescheinigung auszustellen (§ 312 SGB III).

2. Kontakt zur Agentur für Arbeit

Wenn der Arbeitgeber auch nach der schriftlichen Aufforderung nicht reagiert, informiere die Agentur für Arbeit über die Weigerung. Die Agentur kann dann den Arbeitgeber direkt auffordern, die Bescheinigung auszustellen. Oft hilft dieser offizielle Schritt bereits, da die Agentur für Arbeit Bußgelder verhängen kann.

3. Rechtliche Schritte einleiten

Wenn auch die Aufforderung durch die Agentur für Arbeit nichts bringt, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Du kannst einen Anwalt einschalten oder selbst rechtlich vorgehen. Wichtig ist, dass du alle Schritte dokumentierst, damit du später Schadensersatz geltend machen kannst.

Praktische Tipps

Der direkte Ansprechpartner beim Arbeitgeber ist normalerweise dein Vorgesetzter oder die Personalabteilung. Meist wird in Form eines Organigramms die genaue Struktur der Organisation bildlich veranschaulicht. Bei flachen Hierarchien oder kleinen Unternehmen gibt es oft auch nur einen Vorgesetzten – dann ist dieser für das Ausfüllen der Bescheinigung zuständig.

Wenn du unsicher bist, wer zuständig ist, kannst du auch das Lohnbüro oder den Steuerberater kontaktieren. Diese sind oft für die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung verantwortlich und können dir weiterhelfen.

Wichtig: Lass dich nicht abwimmeln. Die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ist eine gesetzliche Pflicht, keine freiwillige Leistung. Du hast ein Recht darauf, und der Arbeitgeber muss dieser Pflicht nachkommen.

Was tun, wenn die Arbeitsbescheinigung fehlerhaft ausgefüllt wurde?

Wenn die Arbeitsbescheinigung fehlerhaft ausgefüllt wurde, kann das zu Problemen bei der Bearbeitung deines Arbeitslosengeldantrags führen. Falsche Angaben können dazu führen, dass dir weniger Arbeitslosengeld zusteht als dir eigentlich zusteht.

Wenn du feststellst, dass die Arbeitsbescheinigung fehlerhaft ist, solltest du folgende Schritte unternehmen:

  1. Fehler dokumentieren: Notiere dir genau, welche Fehler in der Bescheinigung sind
  2. Kontakt zum Arbeitgeber: Kontaktiere deinen Arbeitgeber und bitte um Korrektur
  3. Korrektur anfordern: Fordere eine korrigierte Bescheinigung an
  4. Agentur für Arbeit informieren: Informiere die Agentur für Arbeit über die Fehler

Personalakte – Inhalt, FührungDer Arbeitgeber ist verpflichtet, fehlerhafte Angaben zu korrigieren. Wenn er sich weigert, kannst du rechtliche Schritte einleiten.

Welche Vorschriften zum Datenschutz müssen beachtet werden? (Siehe auch Personalakte)

Bei der Ausstellung und Übermittlung der Arbeitsbescheinigung müssen bestimmte Datenschutzvorschriften beachtet werden. Die Arbeitsbescheinigung enthält personenbezogene Daten, die besonders geschützt sind.

Als Arbeitgeber musst du sicherstellen, dass:

  • Die Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden
  • Die Daten sicher übermittelt werden
  • Die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden
  • Die Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden

Bei der digitalen Übermittlung über BEA werden die Daten verschlüsselt übertragen. Bei der Papierform sollte die Bescheinigung in einem verschlossenen Umschlag versendet werden.

Bekommt man auch ohne Arbeitsbescheinigung ein Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich benötigst du eine Arbeitsbescheinigung, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Ohne diese Bescheinigung kann die Agentur für Arbeit nicht berechnen, wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Wenn der Arbeitgeber sich weigert: Wenn der Arbeitgeber sich weigert, die Bescheinigung auszustellen, kann die Agentur für Arbeit andere Wege finden, um die notwendigen Informationen zu erhalten
  • Wenn die Bescheinigung verloren geht: Wenn die Bescheinigung verloren geht, kann eine neue Bescheinigung angefordert werden
  • Bei besonderen Umständen: In besonderen Umständen kann die Agentur für Arbeit auch ohne Bescheinigung tätig werden

In der Regel wird die Agentur für Arbeit jedoch darauf bestehen, dass eine Arbeitsbescheinigung vorgelegt wird. Ohne diese Bescheinigung kann der Antrag auf Arbeitslosengeld nicht bearbeitet werden.

Arbeitsbescheinigung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Was ist der Unterschied?

Manche verwenden den Begriff Arbeitsbescheinigung synonym mit der Bezeichnung Arbeitsbestätigung. Das ist allerdings nicht korrekt.

Im Gegensatz zur Arbeitsbescheinigung wird die Arbeitsbestätigung nämlich nicht mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Sie wird während einer Anstellung ausgestellt, um nachweisen zu können, dass man derzeit angestellt ist.

Die Arbeitsbestätigung wird aus verschiedenen Gründen benötigt:

  • Kita-Platz: Wenn du einen Kita-Platz beantragen möchtest
  • Wohnung: Bei der Beantragung einer Wohnung
  • Kredit: Bei der Beantragung eines Kredits
  • Visa: Bei der Beantragung eines Visums

Die Arbeitsbescheinigung hingegen wird nur benötigt, wenn du Arbeitslosengeld beantragen möchtest. Sie wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt und enthält Informationen über die vergangene Beschäftigung.

Arbeitsbescheinigung und Arbeitszeugnis – Was ist der Unterschied?

Die Arbeitsbescheinigung und das Arbeitszeugnis sind zwei verschiedene Dokumente, die beide nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden können.

Arbeitsbescheinigung:

  • Wird für die Agentur für Arbeit benötigt
  • Enthält sachliche Angaben zu Tätigkeit, Entgelt und Beschäftigungsdauer
  • Dient der Berechnung des Arbeitslosengeldes
  • Ist gesetzlich vorgeschrieben

Arbeitszeugnis:

  • Wird für zukünftige Arbeitgeber benötigt
  • Enthält eine Beurteilung der Leistung
  • Dient der Bewerbung
  • Ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber üblich

Beide Dokumente können nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Die Arbeitsbescheinigung ist jedoch für die Beantragung von Arbeitslosengeld notwendig, während das Arbeitszeugnis für die Bewerbung bei neuen Arbeitgebern verwendet wird.

Wie lange ist die Bescheinigung rückwirkend ausstellbar?

Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber auszufüllen. Dies kann in Papierform geschehen. Dann wird diese mit der Post an die Arbeitsagentur gesendet.

Mittels der Elektronischen Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung (BEA) ist es möglich, die Bescheinigung für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Arbeitsagentur zu übermitteln. Sollte sich der Arbeitgeber für die elektronische Form entscheiden, behält er eine Abschrift der Arbeitsbescheinigung in Papierform.

Eine bindende Frist, bis wann die Arbeitsbescheinigung bei der Agentur für Arbeit eingegangen sein muss, gibt es nicht. Die Arbeitsagentur setzt allerdings derzeit eine Orientierungsfrist von zwei oder vier Wochen.

Die Bescheinigung kann auch rückwirkend ausgestellt werden, wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt hätte ausgestellt werden müssen. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber die Bescheinigung so schnell wie möglich nachträglich ausstellen.

Elektronische Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung (BEA)

Die Elektronische Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung (BEA) ist ein System, das es Arbeitgebern ermöglicht, Arbeitsbescheinigungen elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. BEA steht für "Bescheinigung elektronisch anzeigen" und ist die moderne Alternative zur Papierform.

Als Arbeitnehmer profitierst du von BEA, weil die Bescheinigung schneller bearbeitet wird und weniger fehleranfällig ist. Die Daten werden automatisch geprüft, sodass Fehler frühzeitig erkannt werden können.

Vorteile der BEA:

  • Schnellere Bearbeitung: Die Bescheinigung wird schneller bearbeitet
  • Weniger Fehler: Automatische Prüfung reduziert Fehler
  • Weniger Aufwand: Keine manuelle Bearbeitung erforderlich
  • Sicherheit: Verschlüsselte Übertragung

Um BEA nutzen zu können, benötigt der Arbeitgeber:

  • Eine zertifizierte Software (z.B. Datev, Lexware, oder andere zertifizierte Lohnprogramme)
  • Eine Zertifizierung durch die Agentur für Arbeit
  • Einen Zugang zum BEA-System

Wie funktioniert die BEA-Übermittlung?

Die BEA-Übermittlung funktioniert folgendermaßen:

  1. Erstellung der Bescheinigung: Der Arbeitgeber erstellt die Arbeitsbescheinigung in seiner zertifizierten Software.
  2. Elektronische Übermittlung: Die Software übermittelt die Bescheinigung automatisch an die Agentur für Arbeit über das BEA-System.
  3. Bestätigung: Der Arbeitgeber erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung.
  4. Kopie für den Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer erhält eine Kopie der Bescheinigung in Papierform oder digital.

Die BEA ist für Arbeitgeber kostenlos. Die Kosten entstehen nur für die Software, die zur Erstellung der Bescheinigung verwendet wird. Viele Arbeitgeber nutzen bereits zertifizierte Software für die Lohnabrechnung, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Als Arbeitnehmer musst du nichts tun, wenn dein Arbeitgeber BEA nutzt. Die Bescheinigung wird automatisch übermittelt, und du erhältst eine Kopie für deine Unterlagen.

Arbeitsbescheinigung für verschiedene Beschäftigungsarten

Je nach Art der Beschäftigung gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Arbeitsbescheinigung:

Vollzeitbeschäftigung

Bei einer Vollzeitbeschäftigung wird die normale Arbeitsbescheinigung verwendet. Sie enthält alle üblichen Angaben zu Tätigkeit, Entgelt und Beschäftigungsdauer.

Teilzeitbeschäftigung

Bei einer Teilzeitbeschäftigung muss in der Arbeitsbescheinigung angegeben werden, dass es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelt. Außerdem muss die wöchentliche Arbeitszeit angegeben werden.

Minijob

Bei einem Minijob gibt es ein spezielles Formular für die Arbeitsbescheinigung. Dieses Formular enthält zusätzliche Angaben zur Art des Minijobs (450-Euro-Job oder kurzfristige Beschäftigung).

Befristete Beschäftigung

Bei einer befristeten Beschäftigung muss in der Arbeitsbescheinigung angegeben werden, dass es sich um eine befristete Beschäftigung handelt. Außerdem muss das Ende der Befristung angegeben werden.

Fazit

Die Arbeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das du benötigst, wenn du Arbeitslosengeld beantragen möchtest. Sie wird von deinem Arbeitgeber ausgestellt und enthält wichtige Informationen über deine vergangene Beschäftigung.

Als Arbeitgeber bist du gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung auszustellen. Wenn du dich weigerst, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Als Arbeitnehmer solltest du die Bescheinigung so schnell wie möglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen.

Die Bescheinigung kann sowohl auf Papier als auch elektronisch übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung über BEA ist schneller und weniger fehleranfällig. Mit digitalen HR-Tools wie Ordio kannst du solche Dokumente automatisch verwalten und sicherstellen, dass alle Fristen eingehalten werden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

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