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Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber: Formular & Fristen

Emma18 Min. Lesezeit
Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber: Formular & Fristen | Ordio

Häufige Fragen zu Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber

Was ist eine Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III?

Die Arbeitsbescheinigung gemaß § 312 SGB III – umgangssprachlich auch Arbeitgeberbescheinigung – ist ein offizielles Formular der Bundesagentur für Arbeit über Art, Dauer, Entgelt und Beendigung deiner Beschäftigung. Sie dient der Agentur zur Prüfung deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsbescheinigung und Arbeitszeugnis?

Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular für die Agentur für Arbeit mit Pflichtangaben zu Tätigkeit, Entgelt und Beschäftigungsdauer. Das Arbeitszeugnis ist ein Dokument für Bewerbungen mit einer Leistungsbeurteilung. Beide können beim Ausscheiden anfallen, haben aber unterschiedliche Empfänger und Zwecke.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsbescheinigung und Arbeitsbestätigung?

Die Arbeitsbescheinigung wird nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt und dient der Agentur für Arbeit zur Berechnung von Arbeitslosengeld. Die Arbeitsbestätigung bestätigt während einer laufenden Anstellung, dass du beschäftigt bist – z. B. für Vermieter, Banken oder Kita-Plätze. Sie ersetzt die Arbeitsbescheinigung nicht.

Wie funktioniert die Arbeitsbescheinigung?

Du forderst die Bescheinigung beim Arbeitgeber an. Er erstellt sie aus den Lohndaten und übermittelt sie seit 2023 in der Regel elektronisch über BEA an die Agentur für Arbeit. Die Agentur nutzt die Angaben zur Prüfung deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld und schickt dir eine Kopie. Nur bei Beschäftigungsende bis 31.12.2022 kann noch das PDF-Formular genutzt werden.

Wie verwendet die Arbeitsagentur die Arbeitsbescheinigung?

Die Agentur für Arbeit nutzt die Arbeitsbescheinigung, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu prüfen und die Leistungshöhe zu berechnen. Dafür wertet sie die Angaben zu Tätigkeit, Entgelt, Beschäftigungsdauer und Beendigungsgrund aus. Unvollständige oder falsche Daten blockieren oder verzögern die Auszahlung.

Was muss der Arbeitgeber beim Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung beachten?

Der Arbeitgeber muss alle Pflichtfelder vollständig und korrekt ausfüllen: Beschäftigungsart, Entgelt, Zeiträume, Unterbrechungen und Beendigungsgrund. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer prüfst du die Kopie und vergleichst sie mit deiner letzten Lohnabrechnung – Fehler solltest du schriftlich reklamieren.

Warum braucht die Agentur für Arbeit eine Bescheinigung vom vorletzten Arbeitgeber?

Hattest du in den letzten zwei Jahren mehrere Jobs, prüft die Agentur für Arbeit alle relevanten Versicherungszeiten – nicht nur die letzte Stelle. Fehlt die Bescheinigung vom vorletzten Arbeitgeber, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht vollständig berechnet werden. Fordere die Bescheinigung daher bei jedem ehemaligen Arbeitgeber an, von dem die Agentur Daten benötigt.

Welche Fristen gelten für die Arbeitsbescheinigung?

Es gibt keine gesetzliche Höchstfrist in Tagen – der Arbeitgeber muss die Bescheinigung unverzüglich ausstellen, sobald du sie anforderst. Die Agentur für Arbeit nennt Orientierungsfristen von zwei Wochen (übliche Fälle) bzw. vier Wochen (komplexe Fälle). Verweigert oder verzögert der Arbeitgeber, kannst du die Agentur einschalten oder Schadensersatz prüfen.

Welche Pflichtangaben enthält eine Arbeitsbescheinigung?

Nach § 312 SGB III muss die Arbeitsbescheinigung enthalten: Art der Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Unterbrechungen, Beendigungsgrund sowie Höhe des Arbeitsentgelts und sonstiger Geldleistungen. Ohne diese Angaben kann die Agentur für Arbeit deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht abschließend prüfen.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Arbeitgeber bei Verweigerung?

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung verweigert, kann die Agentur für Arbeit ein Bußgeld verhängen (bis zu 2.000 Euro). Zusätzlich hast du Anspruch auf Schadensersatz, wenn dir durch die fehlende Bescheinigung Nachteile entstehen, z. B. verspätete Arbeitslosengeldzahlung. Die Verweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 404 SGB III.

Ist die Arbeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja – aber erst auf Verlangen. Nach § 312 SGB III muss der Arbeitgeber die Bescheinigung ausstellen, wenn du oder die Agentur für Arbeit sie anfordern. Sie enthält Pflichtangaben zu Tätigkeit, Entgelt, Dauer und Beendigungsgrund. Verweigert der Arbeitgeber, drohen Bußgeld (bis 2.000 Euro) und Schadensersatz.

Kann die Agentur für Arbeit den Arbeitgeber zur Ausstellung zwingen?

Ja. Wenn du die Bescheinigung beim Arbeitgeber angefordert hast und er sie verweigert oder verzögert, kannst du die Agentur für Arbeit einschalten. Sie fordert den Arbeitgeber zur Ausstellung auf und kann bei Verweigerung ein Bußgeld bis zu 2.000 Euro verhängen. Du hast zudem Anspruch auf Schadensersatz, wenn dir durch die Verzögerung Nachteile entstehen (z. B. verspätetes Arbeitslosengeld).

Muss ich die Arbeitsbescheinigung selbst ausfüllen?

Nein – ausfüllen und übermitteln muss der Arbeitgeber. Du kannst das offizielle PDF der Bundesagentur für Arbeit herunterladen und deinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, ersetzt aber nicht die gesetzliche Ausstellungspflicht. Weigert sich der Arbeitgeber, informiere die Agentur für Arbeit.

Kann ich die Arbeitsbescheinigung selbst an die Agentur für Arbeit übermitteln?

Nein – seit dem 1. Januar 2023 übermittelt der Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen elektronisch über BEA. Du reichst die Bescheinigung nicht selbst ein, erhältst aber eine Kopie von der Agentur für Arbeit. Nur bei Beschäftigungsende bis 31.12.2022 war noch das PDF-Formular per Post möglich.

Kann ich Arbeitslosengeld ohne Arbeitsbescheinigung beantragen?

Du kannst dich arbeitslos melden und einen Antrag stellen, aber die Auszahlung verzögert sich, solange die Entgeltdaten aus der Arbeitsbescheinigung fehlen. Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner kannst du deinen Anspruch abschätzen, sobald die Entgeltdaten vorliegen. Fordere die Bescheinigung deshalb frühzeitig schriftlich beim Arbeitgeber an.

Wie lange ist eine Arbeitsbescheinigung gültig?

Eine Arbeitsbescheinigung ist grundsätzlich unbegrenzt gültig, solange sie alle Pflichtangaben enthält und korrekt ausgefüllt ist. Sie dient der Prüfung deines Arbeitslosengeldanspruchs – deshalb solltest du sie möglichst direkt nach Beschäftigungsende anfordern. Später kannst du eine Kopie beim Arbeitgeber oder bei der Agentur für Arbeit einsehen.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für die Arbeitsbescheinigung?

Es gibt keine gesetzliche Frist in Tagen – der Arbeitgeber muss die Bescheinigung unverzüglich ausstellen, sobald du sie anforderst. Orientierungsfristen liegen bei zwei bis vier Wochen. Fordere die Bescheinigung deshalb früh an; Verzögerungen verzögern deine Arbeitslosengeld-Auszahlung und können Bußgeld und Schadensersatz auslösen.

Wer stellt die Arbeitsbescheinigung aus?

Die Arbeitsbescheinigung stellt der Arbeitgeber aus – meist Personalabteilung, Lohnbüro oder Steuerberater in seinem Auftrag. Die Pflicht nach § 312 SGB III greift, wenn du oder die Agentur für Arbeit die Ausstellung verlangst, nicht automatisch bei jeder Kündigung. Seit 2023 übermittelt der Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch über BEA an die Agentur für Arbeit.

Wie beantrage ich eine Arbeitsbescheinigung bei der Arbeitsagentur?

Die Arbeitsbescheinigung beantragst du nicht bei der Agentur für Arbeit, sondern beim (ehemaligen) Arbeitgeber – schriftlich per E-Mail mit Frist und Verweis auf § 312 SGB III. Der Arbeitgeber übermittelt sie an die Agentur (seit 2023 per BEA). Reagiert er nicht, informiere die Agentur für Arbeit; sie kann den Arbeitgeber direkt auffordern.

Was passiert, wenn die Arbeitsbescheinigung fehlerhaft ausgefüllt wurde?

Falsche Angaben können zu weniger Arbeitslosengeld führen. Dokumentiere die Abweichung, bitte den Arbeitgeber schriftlich um Korrektur und vergleiche mit deiner Lohnabrechnung. Seit 2023 stellt er in der Regel eine berichtigte Bescheinigung über BEA aus. Weigert er sich, informiere die Agentur für Arbeit.