Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitarbeit für Beschäftigte ab 55 Jahren: Du reduzierst deine Arbeitszeit um mindestens die Hälfte – und dein Arbeitgeber stockt dein Gehalt auf und zahlt weiterhin Rentenbeiträge. So entsteht ein gleitender Übergang in den Ruhestand, statt von heute auf morgen aus dem Berufsleben auszusteigen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Altersteilzeitgesetz (AltTZG).
Hier findest du alles Wichtige zu Voraussetzungen, Modellen (Gleichverteilung, Blockmodell, Stufenmodell), Entgelt und Rente – plus Tipps zum Vertrag und zur Zeiterfassung. Mit Ordio kannst du Arbeitszeiten und Abwesenheiten in der Altersteilzeit transparent erfassen und dokumentieren.
Was ist Altersteilzeit?
Kurz gesagt: Du arbeitest halb so viel, bekommst aber dank Aufstockung und Rentenbeiträgen mehr als die Hälfte deines bisherigen Gehalts. Konkret sieht das AltTZG vor: mindestens 50 Prozent Arbeitszeitreduktion, mindestens 20 Prozent Aufstockung auf das gekürzte Entgelt und mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge vom Arbeitgeber. Das unterscheidet Altersteilzeit von regulärer Teilzeit – dort fehlen diese Zuschläge.
Die Altersteilzeit basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber – ein gesetzlicher Anspruch besteht in Deutschland grundsätzlich nicht. Ausnahmen können sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Die Dauer beträgt mindestens drei und maximal sechs Jahre und muss bis zu deinem geplanten Renteneintritt reichen.
Das AltTZG gilt weiterhin – Altersteilzeit ist nicht abgeschafft. Ob 2024, 2025 oder 2026: Änderungen gibt es in der Regel nur bei den jeweiligen Tarifverträgen, etwa im öffentlichen Dienst. Für eine detaillierte Einschätzung lohnt sich ein Blick in die aktuelle Tarifvertragslage oder eine Beratung beim Arbeitgeber.
Voraussetzungen für Altersteilzeit
Für die gesetzliche Altersteilzeit nach dem AltTZG gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 55 Jahre: Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben.
- Sozialversicherungspflicht: In den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit müssen mindestens 1.080 Kalendertage (drei Jahre) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden. Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld werden angerechnet.
- Arbeitszeitreduktion: Die wöchentliche Arbeitszeit muss um mindestens 50 Prozent reduziert werden. Das gilt auch für bereits in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer.
- Mindestdauer: Die Altersteilzeit muss mindestens drei Jahre dauern und bis zum Renteneintritt reichen.
- Vereinbarung: Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Minijobs und geringfügige Beschäftigungen sind von der Altersteilzeit ausgeschlossen. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende oder ergänzende Regelungen vorsehen.
Mit 63 Jahren erfüllst du die Mindestalters-Voraussetzung (55 Jahre) – du kannst also in Altersteilzeit gehen, sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind. Ob du dabei früher in Rente gehen kannst, hängt von deinem Rentenversicherungsverlauf ab: Die Altersteilzeit ändert die Rentenbeiträge, aber nicht den frühesten Renteneintrittszeitpunkt. Für eine frühere Rente brauchst du die erforderlichen Beitragsjahre und ggf. Abschläge.
Modelle der Altersteilzeit
Es gibt verschiedene Modelle, die sich in der zeitlichen Verteilung der Arbeit unterscheiden:
| Modell | Beschreibung | Typisch für |
|---|---|---|
| Gleichverteilungsmodell | Arbeitszeit wird kontinuierlich halbiert (z.B. 20 statt 40 Stunden/Woche) | Gleitender Übergang, konstante Präsenz |
| Blockmodell | Erste Hälfte: Vollzeit arbeiten, zweite Hälfte: Freistellung bei weiterem Gehalt | „Vorruhestand“, längere Freistellungsphase |
| Stufenmodell | Schrittweise Reduktion (z.B. 30h → 20h → 10h über mehrere Jahre) | Noch gleitenderer Übergang |
| Wertguthaben/Langzeitkonto | Arbeitszeit wird angespart, Freistellung flexibel genutzt | Kombination mit Langzeitkonto |
Beim Gleichverteilungsmodell arbeitest du über die gesamte Dauer mit reduzierter Stundenzahl. Beim Blockmodell arbeitest du in der ersten Phase (z.B. drei Jahre) weiterhin Vollzeit, erhältst aber nur das halbierte Altersteilzeitgehalt. In der zweiten Phase (Freistellungsphase) arbeitest du nicht mehr, erhältst aber weiterhin das reduzierte Gehalt. Das Blockmodell ist besonders beliebt, da es eine Art „Vorruhestand“ ermöglicht. Im Blockmodell ist die Insolvenzsicherung gemäß § 8 AltTZG wichtig: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Entgelt auch in der Freistellungsphase verfügbar bleibt.
Welche Änderungen es in der Altersteilzeit ab 2024 oder ab 2025 gibt, hängt von den jeweiligen Tarifverträgen ab. Das AltTZG selbst wurde kaum geändert – die 20% Aufstockung und 80% Rentenbeiträge gelten weiterhin. Im öffentlichen Dienst können die Tarifverträge (TVöD, TV-L) eigene Fristen und Aufstockungsbeträge vorsehen.
Entgelt und Aufstockungsbetrag
Das Entgelt in der Altersteilzeit entspricht der halbierten Arbeitszeit – also 50 Prozent des bisherigen Gehalts. Um die Einbußen abzufedern, sieht das AltTZG vor:
- Aufstockungsbetrag: Mindestens 20 Prozent des gekürzten Entgelts. Der Arbeitgeber zahlt also mindestens 60 Prozent des bisherigen Bruttogehalts (50 % + 20 % von 50 %). Tarifverträge können höhere Aufstockungen vorsehen (z.B. 70 Prozent Netto).
- Rentenbeiträge: Der Arbeitgeber leistet mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge, um Renteneinbußen zu begrenzen.
Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Zur Ermittlung des Steuersatzes wird das gesamte Entgelt (inkl. Aufstockung) herangezogen, die Steuer wird aber nur auf das tatsächlich versteuerte Einkommen angewendet. Dadurch kann der effektive Steuersatz steigen. Der Aufstockungsbetrag wird maximal sechs Jahre gezahlt – bei längerer Altersteilzeit entfallen die Zuschläge danach.
Die genaue Berechnung hängt von deinem bisherigen Gehalt und dem gewählten Modell ab. Bei Gleichverteilung: 50 % Gehalt + 20 % Aufstockung = mindestens 60 % Brutto. Bei Blockmodell: In der Arbeitsphase erhältst du das halbierte Gehalt plus Aufstockung; in der Freistellungsphase ebenfalls. Ein Altersteilzeit-Rechner (z.B. von der Deutschen Rentenversicherung oder von Steuerberatungsportalen) kann dir eine grobe Orientierung geben.
Auswirkungen auf die Rente
Die Altersteilzeit wirkt sich auf die spätere Rente aus. Durch die Halbierung des Entgelts würden die Rentenbeiträge sinken – die erhöhten Arbeitgeberbeiträge (80 Prozent der bisherigen) federn das ab. In der Praxis bedeutet das: Die Renteneinbußen sind geringer als bei regulärer Teilzeit ohne Aufstockung.
Wichtig: Die Aufstockung der Rentenbeiträge gilt nur für maximal sechs Jahre. Überschreitet die Altersteilzeit diesen Zeitraum, fallen in den zusätzlichen Jahren niedrigere Beiträge an – die Renteneinbußen können dann spürbar werden. Für eine genaue Einschätzung empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Wann du in Rente gehen kannst, hängt vom individuellen Versicherungsverlauf ab – die Altersteilzeit ändert die Beitragszeiten nicht, aber die Beitragshöhe in den Altersteilzeit-Jahren.
Wieviel Rente du bei Altersteilzeit verlierst, hängt von der Dauer und der Aufstockung ab. Mit der 80%igen Beitragsfortzahlung sind die Einbußen geringer als bei regulärer Teilzeit ohne Aufstockung. Typische Renteneinbußen liegen im Bereich weniger Prozentpunkte – eine genaue Berechnung erfordert deine Rentenversicherungsnummer und eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Den frühesten Renteneintrittszeitpunkt je nach Geburtsjahr findest du auf deren Website.
Altersteilzeitvertrag aufsetzen und beantragen
Die Altersteilzeit wird durch einen Altersteilzeitvertrag geregelt. Ein formloser Antrag des Arbeitnehmers reicht aus; der Arbeitgeber muss zustimmen. Der Vertrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Beginn und Ende der Altersteilzeit
- Gewähltes Modell (Gleichverteilung, Blockmodell oder Variante)
- Reduzierte Arbeitszeit bzw. Phasen beim Blockmodell
- Höhe des Entgelts und des Aufstockungsbetrags
- Umgang mit Überstunden, Urlaub, Sonderzahlungen
Praktisch läuft es so ab: Erst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber, dann ein formloser Antrag. Danach plant ihr gemeinsam Modell und Renteneintritt, erstellt den Vertrag und passt Arbeitszeitprofil, Gehalt und Sozialversicherung an.
Die Altersteilzeit basiert auf Freiwilligkeit – der Arbeitgeber darf sie nicht einseitig vorschreiben. Wenn du Altersteilzeit beantragst und der Arbeitgeber ablehnt, hast du keinen Rechtsanspruch auf Durchsetzung. Ausnahmen: Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können einen Anspruch vorsehen.
Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer: Vorteile sind die Reduktion der Arbeitsbelastung, mehr Freizeit, ein gleitender Übergang in den Ruhestand und durch die Aufstockung geringere Gehaltseinbußen als bei regulärer Teilzeit. Nachteile: Gehaltseinbußen trotz Aufstockung, sinkender Rentenanspruch (wenn Altersteilzeit länger als sechs Jahre), weniger Karrierechancen in den letzten Berufsjahren.
Typische Nachteile für dich: Gehaltseinbußen trotz Aufstockung, mögliche Renteneinbußen bei längerer Altersteilzeit, weniger Karrieremöglichkeiten, geringere Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld anteilig). Für Arbeitgeber: höhere Kosten pro Arbeitsstunde, weniger Flexibilität bei Personalengpässen.
Für Arbeitgeber: Vorteile sind die Möglichkeit zum geordneten Wissenstransfer, die Bindung erfahrener Mitarbeiter, ein sozialverträglicher Stellenabbau und oft höhere Arbeitszufriedenheit. Nachteile: Erhöhte Kosten pro Arbeitsstunde (Aufstockung, Rentenbeiträge), Planungs- und Verwaltungsaufwand, reduzierte Arbeitskraft. Wichtig: Der Arbeitgeber darf Altersteilzeit nicht einseitig vorschreiben – sie muss freiwillig vereinbart werden.
Zeiterfassung und Dokumentation in der Altersteilzeit
Die Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitszeiterfassungsgesetz gilt in der Altersteilzeit unverändert. Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten dokumentieren – unabhängig davon, ob Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit oder Altersteilzeit beschäftigt sind. Im Blockmodell ist die Dokumentation besonders wichtig: Die Vorleistung in der Arbeitsphase und die Freistellung in der Passivphase müssen nachvollziehbar sein.
Mit Ordio erfasst du Arbeitszeiten und Abwesenheiten digital – auch für Mitarbeiter in Altersteilzeit. Die Zeiterfassung unterstützt die korrekte Abrechnung und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Im Blockmodell lassen sich Arbeitsphase und Freistellungsphase klar abbilden.
Altersteilzeit im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst gelten oft spezielle Regelungen zur Altersteilzeit. Diese sind meist in Tarifverträgen (z.B. TVöD, TV-L) oder Dienstvereinbarungen festgelegt. Typische Besonderheiten: höhere Aufstockungsbeträge (z.B. 70 Prozent Netto), längere maximale Dauer, bessere Absicherung für die Rente. Altersteilzeit im öffentlichen Dienst ist in der Regel weiterhin möglich – die Tarifverträge enthalten eigene Regelungen, die von der gesetzlichen Basis abweichen können. Für aktuelle Informationen solltest du die jeweilige Personalabteilung oder den Tarifvertrag konsultieren. Eine Abschaffung der Altersteilzeit ist derzeit nicht geplant; Änderungen ergeben sich meist aus Tarifverhandlungen.
Fazit
Altersteilzeit bietet dir einen flexiblen Rahmen für den Übergang in den Ruhestand – mit reduzierter Arbeitszeit, Aufstockung und Rentenbeiträgen. Ob Gleichverteilung, Blockmodell oder Stufenmodell: Wähle das Modell, das zu deiner Situation passt, und bereite die Entscheidung gut vor. Besonders die Auswirkungen auf Rente und Gehalt solltest du frühzeitig durchrechnen, am besten mit einem Altersteilzeit-Rechner oder einer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Als Arbeitgeber unterstützt du mit Ordio deine Mitarbeiter in Altersteilzeit bei der transparenten Zeiterfassung und Abwesenheitsverwaltung – gesetzeskonform und übersichtlich.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.