Alles in einem Tool: Schichtplanung, Zeiterfassung und vorbereitende Lohnbuchhaltung
Eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu belohnen und gleichzeitig Steuern zu sparen, sind steuerfreie Zuschläge. Aber welche gibt es und wie genau kann man steuerfreie Zuschläge berechnen? Nutze unseren interaktiven Rechner! Außerdem: Von den Grundlagen bis zur detaillierten Berechnung – hier erfährst du alles, was du zu dem Thema wissen musst.
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Schichtarbeit kann oft eine Herausforderung sein, insbesondere an besonderen Tagen wie Feiertagen. Deshalb ist es wichtig, über die Feiertagszuschläge gut informiert zu sein. In diesem Artikel geben wir einen detaillierten Überblick über das Thema Feiertagszuschläge. Dabei klären wir nicht nur, was genau ein Feiertagszuschlag ist, sondern gehen auch auf die verschiedenen Regelungen und Freibeträge ein.
Vielleicht fragst du dich: Was ist eigentlich ein Feiertagszuschlag? Oder wie unterscheidet er sich vom Sonntagszuschlag, insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe? Ist es überhaupt Pflicht, einen solchen Zuschlag zu zahlen? Und wenn ja, wer hat Anspruch darauf?
All diese Fragen und noch viele mehr werden in den folgenden Abschnitten beantwortet. Unser Ziel ist es, dir einen klaren und umfassenden Überblick über das Thema zu geben, damit du gut informiert bist und deine Rechte und Pflichten in Bezug auf Feiertagszuschläge kennst.
Definition: Was ist ein Feiertagszuschlag?
Ein Feiertagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Da diese Tage normalerweise als Ruhetage gelten, dient der Zuschlag als Ausgleich für Arbeitnehmer, die dennoch arbeiten. Der Feiertagszuschlag wird zusätzlich zum regulären Lohn gezahlt und ist in der Regel ein Prozentsatz des regulären Stundenlohns. Die genaue Höhe kann je nach Branche und Tarifvertrag variieren. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen in der eigenen Branche zu informieren.
Wie hoch ist der Sonn- und Feiertagszuschlag in der Gastronomie?
Im Gastgewerbe sind Sonn- und Feiertagszuschläge häufig in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt. In der Regel liegt der Sonntagszuschlag zwischen 25 % und 50 % des normalen Stundenlohns. Der Feiertagszuschlag kann je nach Arbeitgeber und Branche zwischen 50% und beeindruckenden 150% liegen.
Ein Beispiel: Angenommen, du verdienst 12 Euro pro Stunde und arbeitest an einem Feiertag. Wenn dein Arbeitgeber einen Feiertagszuschlag von 100% zahlt, erhältst du für jede Stunde, die du an diesem Tag arbeitest, zusätzlich 12 Euro – also insgesamt 24 Euro pro Stunde.
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Feiertagszuschläge. Arbeitgeber müssen demnach Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gewähren. Allerdings können Tarif- oder Arbeitsverträge Ausnahmen vorsehen. Deshalb solltest du dir deine Verträge genau ansehen und die betrieblichen Regelungen kennen.
Eine genaue Übersicht über alle Feiertage in Deutschland findest du hier:
Gesetzliche Feiertage in Deutschland
Feiertag
Datum
Bundesländer
Neujahr
1. Januar
alle
Karfreitag
variabel (Freitag vor Ostersonntag)
alle
Ostersonntag
variabel
Brandenburg
Ostermontag
variabel (Montag nach Ostersonntag)
alle
Tag der Arbeit
1. Mai
alle
Christi Himmelfahrt
variabel (39 Tage nach Ostersonntag)
alle
Pfingstsonntag
variabel (49 Tage nach Ostersonntag)
Brandenburg
Pfingstmontag
variabel (50 Tage nach Ostersonntag)
alle
Tag der Deutschen Einheit
3. Oktober
alle
Reformationstag
31. Oktober
BB, BE, HH, HE, MV, NI, SH, SN, ST, TH
Allerheiligen
1. November
BW, BY, NW, RP, SL
Buß- und Bettag
variabel
Sachsen
1. Weihnachtstag
25. Dezember
alle
2. Weihnachtstag
26. Dezember
alle
Wer bekommt Sonn- und Feiertagszuschlag?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, Anspruch auf Zuschläge. Dies gilt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen, Auszubildende und Praktikanten, unabhängig von der jeweiligen Branche. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Arbeitnehmer, die für ihre Arbeit an Sonn- und Feiertagen eine Pauschalvergütung erhalten, oder Personen in Positionen, für die generell keine Zuschläge vorgesehen sind, wie z. B. leitende Angestellte, fallen nicht unter diese Regelung.
Es ist zu beachten, dass es sich bei den genannten Sätzen um steuerfreie Höchstsätze handelt. Die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, niedrigere Zuschläge zu zahlen, wenn sie dies in Tarif- oder Arbeitsverträgen festgelegt haben. Zuschläge, die diese steuerfreien Höchstsätze übersteigen, werden gemäß den geltenden Steuervorschriften regulär besteuert.
In Deutschland sind Feiertagszuschläge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Die genauen steuerfreien Zuschlagssätze stellen sich wie folgt dar
Table with visible columns
Begünstigte Arbeitszeit
Maximale Höhe des Zuschlags
Sonntagsarbeit
50% des Grundlohns
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen
125% des Grundlohns
Arbeit an besonders geschützten Feiertagen
150% des Grundlohns
Fazit
Der Feiertagszuschlag ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsentgelts in Betrieben mit Schichtarbeit, insbesondere im Gaststättengewerbe. Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen tätig sind, profitieren von dieser zusätzlichen Bezahlung. Zwar garantiert das Gesetz grundsätzlich diesen Zuschlag, aber Tarif- oder Arbeitsverträge können Ausnahmen vorsehen. Wenn Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen arbeiten, steht ihnen in der Regel ein Zuschlag zu, es sei denn, sie bekommen schon eine Pauschalvergütung oder zählen zu bestimmten Berufsgruppen ohne diesen Anspruch. Interessant ist auch, dass Feiertagszuschläge bis zu gewissen Grenzen steuerfrei sind: Für Sonntagsarbeit beträgt der steuerfreie Zuschlag maximal 50 Prozent des Grundlohns, für gesetzliche Feiertage 125 Prozent und für besonders geschützte Feiertage 150 Prozent.
Dieser Artikel gibt dir einen detaillierten Einblick in den Feiertagszuschlag im Schichtbetrieb und beleuchtet die entsprechenden Regelungen. Mit diesem Wissen kannst du als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber deine Rechte und Pflichten besser einschätzen und sicherstellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.
Autor: Emma
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