Der Wochenendzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeitnehmer, die am Wochenende arbeiten müssen. Als finanzieller Ausgleich für Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten, die normalerweise der Freizeit vorbehalten sind, spielt der Wochenendzuschlag besonders in Betrieben mit Schichtarbeit und Schichtmodellen eine wichtige Rolle. In diesem Beitrag erfährst du, was ein Wochenendzuschlag genau ist, wie er sich vom Sonntagszuschlag unterscheidet und welche rechtlichen Grundlagen bei der Berechnung und steuerlichen Behandlung zu beachten sind.
Ein Wochenendzuschlag wird zusätzlich zum regulären Lohn gezahlt und ist in der Regel ein Prozentsatz des regulären Stundenlohns. Die Höhe variiert je nach Branche, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung zwischen 25% und 100% des Grundlohns. Wichtig zu wissen: Es gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag – die Zahlung muss vertraglich, tariflich oder durch Betriebsvereinbarung geregelt sein. Mit digitaler Arbeitszeiterfassung wie Ordio kannst du Wochenendzuschläge automatisch berechnen und dabei gesetzliche Vorgaben sowie Tarifverträge berücksichtigen. Weitere Informationen zur Dienstplanung findest du in unserem Ratgeber.
Was ist ein Wochenendzuschlag? Definition
Ein Wochenendzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung zum regulären Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer, die am Wochenende arbeiten. Der Zuschlag dient als finanzieller Ausgleich für Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten, die normalerweise der Freizeit vorbehalten sind – insbesondere am Samstag und Sonntag. Der Wochenendzuschlag wird zusätzlich zum regulären Lohn gezahlt und ist in der Regel ein Prozentsatz des regulären Stundenlohns.
Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Während §9 ArbZG grundsätzlich die Arbeit an Sonn- und Feiertagen verbietet, erlaubt §10 ArbZG Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Gesundheitswesen, Gastronomie oder Verkehrsbetriebe. In diesen Fällen kann ein Wochenendzuschlag vereinbart werden – entweder durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Wichtig zu wissen: Es gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag. Die Zahlung muss vertraglich, tariflich oder durch Betriebsvereinbarung geregelt sein. Die Höhe variiert je nach Branche, Tarifvertrag und Wochenendtag zwischen 25% und 100% des Grundlohns. Der Samstag gilt arbeitsrechtlich als normaler Werktag und wird in der Regel nicht bezuschlagt, es sei denn, er fällt auf einen Feiertag oder ist im Tarifvertrag geregelt.
Wochenendzuschlag vs. Sonntagszuschlag: Der Unterschied
Die Begriffe Wochenendzuschlag und Sonntagszuschlag werden häufig verwechselt. Dabei gibt es wichtige Unterschiede:
| Begriff | Definition | Rechtliche Grundlage | Typische Höhe |
|---|---|---|---|
| Wochenendzuschlag | Oberbegriff für zusätzliche Vergütung bei Wochenendarbeit (Samstag und/oder Sonntag) | ArbZG §11, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung | 25-100% des Grundlohns |
| Sonntagszuschlag | Speziell für Arbeit am Sonntag gezahlter Zuschlag | ArbZG §9/§10/§11, Tarifvertrag | 25-50% des Grundlohns (typisch) |
| Samstagsarbeit | Arbeit am Samstag (normaler Werktag) | Keine gesetzliche Verpflichtung | Oft kein Zuschlag (außer Tarifvertrag) |
| Sonntagsarbeit | Arbeit am Sonntag (geschützter Tag) | ArbZG §9/§10, Ausnahmen erforderlich | 25-50% Zuschlag (typisch) |
Der Wochenendzuschlag ist der Oberbegriff für zusätzliche Vergütung bei Wochenendarbeit, während der Sonntagszuschlag speziell für Arbeit am Sonntag gezahlt wird. Der Samstag gilt arbeitsrechtlich als normaler Werktag und wird in der Regel nicht bezuschlagt, es sei denn, er fällt auf einen Feiertag oder ist im Tarifvertrag geregelt. Der Sonntag ist dagegen ein geschützter Tag nach ArbZG §9, und Arbeit am Sonntag erfordert in der Regel einen finanziellen Ausgleich – entweder als Freizeitausgleich oder als Sonntagszuschlag.
In vielen Tarifverträgen wird zwischen Samstag und Sonntag unterschieden: Während für Samstagsarbeit oft kein Zuschlag gezahlt wird, ist für Sonntagsarbeit typischerweise ein Zuschlag von 25-50% des Grundlohns vorgesehen. In manchen Branchen wie der Gastronomie oder dem Gesundheitswesen werden jedoch auch für Samstagsarbeit Zuschläge gezahlt, wenn dies im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Rechtliche Grundlagen: ArbZG, Tarifverträge und Betriebsvereinbarung
Die rechtlichen Grundlagen für den Wochenendzuschlag finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), in Tarifverträgen und in Betriebsvereinbarungen. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Wochenendzuschlags – die Regelung erfolgt stattdessen durch vertragliche Vereinbarungen.
ArbZG §11: Rahmenbedingungen
Das Arbeitszeitgesetz §11 regelt die Rahmenbedingungen für Wochenendzuschläge. Demnach müssen Arbeitgeber einen angemessenen Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit schaffen – dieser kann entweder als Freizeitausgleich oder als finanzieller Zuschlag erfolgen. Ein Zuschlag ist nur verbindlich, wenn er im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung schriftlich vereinbart ist.
Wichtig: Auch wenn keine Zuschläge gezahlt werden, muss der Feiertagsausgleich (Ersatzruhetag) trotzdem gewährt werden, wenn du an einem Feiertag arbeitest. Der Feiertagsausgleich ist gesetzlich verpflichtend und unabhängig vom Wochenendzuschlag.
Tarifverträge
Viele Branchen haben feste Prozentsätze für Wochenendzuschläge in ihren Tarifverträgen geregelt. Diese sind verbindlich für alle Arbeitgeber, die dem Tarifvertrag unterliegen. Typische Regelungen finden sich in Tarifverträgen für:
- Gastronomie: DEHOGA-Tarifverträge mit unterschiedlichen Sätzen je nach Bundesland
- Gesundheitswesen: TVöD/TV-L mit festen Prozentsätzen für Sonn- und Feiertagsarbeit
- Einzelhandel: Tarifverträge mit Regelungen für verkaufsoffene Sonntage
Betriebsvereinbarung
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung von Wochenendzuschlägen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine Betriebsvereinbarung zu Wochenendzuschlägen muss der Betriebsrat zur Mitbestimmung vor Inkrafttreten unterzeichnen. Sie sollte Regelungen enthalten zu Höhe, Berechnung, Anspruchsberechtigten sowie Verfahrensregeln für Ausnahmen.
Wichtig: Der Wochenendzuschlag muss immer mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vereinbar sein. Verstöße gegen das ArbZG können mit Bußgeldern geahndet werden. Arbeitgeber sollten Wochenendzuschläge daher immer im Einklang mit dem ArbZG definieren und den Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligen.
Für die korrekte Erfassung und Abrechnung von Wochenendzuschlägen ist eine professionelle Zeiterfassung unerlässlich. Sie stellt sicher, dass alle Zuschläge korrekt dokumentiert und berechnet werden. Mit digitaler Arbeitszeiterfassung wie Ordio kannst du Wochenendzuschläge automatisch berechnen und dabei gesetzliche Vorgaben sowie Tarifverträge berücksichtigen.
Wie hoch ist der Wochenendzuschlag? Typische Sätze
Die Höhe des Wochenendzuschlags variiert stark und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Typischerweise liegt er zwischen 25% und 100% des regulären Stundenlohns. Hier eine Übersicht über die gängigen Prozentsätze:
- Samstag: Oft kein Zuschlag (normaler Werktag), manchmal 25% (Tarifvertrag)
- Sonntag: Typisch 25-50% des Grundlohns
- Feiertage: Bis zu 100-150% des Grundlohns (abhängig vom Feiertag)
- Nachtarbeit am Wochenende: Zusätzlich 15-25% Nachtzuschlag
Die genaue Höhe wird durch verschiedene Faktoren bestimmt:
- Tarifvertrag: Viele Branchen haben feste Prozentsätze in ihren Tarifverträgen geregelt
- Arbeitsvertrag: Individuelle Vereinbarungen können abweichende Sätze vorsehen
- Branche: Unterschiedliche Branchen haben unterschiedliche Standards (Gastronomie: 25-50%, Gesundheitswesen: oft 50-100%)
- Wochentag: Samstag oft kein Zuschlag, Sonntag typisch 25-50%
In der Gastronomie liegt der Wochenendzuschlag häufig zwischen 25% und 50% für Sonntagsarbeit, während für Samstagsarbeit oft kein Zuschlag gezahlt wird. Im Gesundheitswesen sind die Zuschläge oft besonders hoch, da hier rund um die Uhr gearbeitet werden muss – typischerweise 50-100% für Sonntagsarbeit.
Wie wird der Wochenendzuschlag berechnet?
Die Berechnung des Wochenendzuschlags erfolgt nach einer einfachen Formel:
Wochenendzuschlag = Stundenlohn × gearbeitete Stunden × Zuschlagsprozentsatz
Hier die Schritte im Detail:
- Bestimme den Grundlohn: Der Stundenlohn wird meist durch Bruttomonatslohn geteilt durch die regelmäßige Monatsarbeitszeit berechnet
- Bestimme die Arbeitsstunden: Wie viele Stunden hast du am Wochenende gearbeitet?
- Bestimme den Zuschlagsprozentsatz: Dieser richtet sich nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Branche
- Berechne den Zuschlag: Multipliziere die Werte miteinander
Beispiel 1 – Gastronomie: Du verdienst 12€ pro Stunde und arbeitest 8 Stunden an einem Sonntag. Dein Arbeitgeber zahlt einen Sonntagszuschlag von 50%. Berechnung: 12€ × 8 Stunden × 50% = 48€ zusätzlich. Du erhältst also 12€ × 8 = 96€ Grundlohn plus 48€ Wochenendzuschlag = 144€ gesamt.
Beispiel 2 – Pflege: Du verdienst 20€ pro Stunde und arbeitest 12 Stunden an einem Sonntag. Dein Tarifvertrag sieht einen Sonntagszuschlag von 50% vor. Berechnung: 20€ × 12 Stunden × 50% = 120€ zusätzlich. Du erhältst also 20€ × 12 = 240€ Grundlohn plus 120€ Wochenendzuschlag = 360€ gesamt.
Beispiel 3 – Einzelhandel: Du verdienst 15€ pro Stunde und arbeitest 6 Stunden an einem Sonntag. Dein Arbeitsvertrag sieht einen Sonntagszuschlag von 25% vor. Berechnung: 15€ × 6 Stunden × 25% = 22,50€ zusätzlich. Du erhältst also 15€ × 6 = 90€ Grundlohn plus 22,50€ Wochenendzuschlag = 112,50€ gesamt.
Für komplexere Berechnungen kannst du auch unseren Zuschlagsrechner verwenden, der dir die Berechnung automatisch durchführt und dabei gesetzliche Vorgaben sowie Tarifverträge berücksichtigt.
Steuerliche Behandlung: §3b EStG
Ja, Wochenendzuschläge können steuerfrei sein – aber nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Die rechtliche Grundlage bildet §3b des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Für 2026 gelten folgende steuerfreie Höchstsätze:
- Sonntagsarbeit: Bis zu 50% des Grundlohns steuerfrei
- Gesetzliche Feiertage: Bis zu 125% des Grundlohns steuerfrei
- Besonders geschützte Feiertage: Bis zu 150% des Grundlohns steuerfrei (z.B. Weihnachten, Neujahr)
Wichtige Bedingung: Der Grundlohn darf nicht über 50€ pro Stunde liegen. Ist der Grundlohn höher, wird nicht der vollständige Zuschlag steuerfrei, sondern nur der Anteil, der auf einen Grundlohn von maximal 50€/h entfällt.
Beispiel: Du verdienst 60€ pro Stunde und erhältst einen Sonntagszuschlag von 50%. Der steuerfreie Anteil wird nur auf Basis von 50€/h berechnet: 50€ × 50% = 25€ steuerfrei. Der Rest (60€ × 50% - 25€ = 5€) wird normal besteuert.
Wichtig ist, dass die Zuschläge in der Lohnabrechnung korrekt ausgewiesen werden, damit die Steuerfreiheit greift. Zuschläge, die diese Höchstsätze übersteigen, werden normal besteuert.
| Begünstigte Arbeitszeit | Maximale Höhe des Zuschlags |
|---|---|
| Sonntagsarbeit | 50% des Grundlohns |
| Arbeit an gesetzlichen Feiertagen | 125% des Grundlohns |
| Arbeit an besonders geschützten Feiertagen | 150% des Grundlohns |
Samstagsarbeit: Für Samstagsarbeit gilt die Steuerfreiheit nicht, da der Samstag gesetzlich nicht als besonders zu vergütende Zeit definiert ist. Samstagszuschläge werden daher vollständig besteuert, es sei denn, sie sind Teil einer Pauschalvergütung für Wochenendarbeit.
Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung
Für die Sozialversicherung gelten andere Regeln als für die Steuerfreiheit. Hier gibt es eine separate Beitragsfreiheit mit einer niedrigeren Grenze.
Beitragsfreie Grenze: Der Grundlohn darf nicht über 25€ pro Stunde liegen. Liegt er höher, ist nur der Anteil des Zuschlags beitragsfrei, der auf einen Grundlohn von maximal 25€/h entfällt.
Beispiel: Du verdienst 30€ pro Stunde und erhältst einen Sonntagszuschlag von 50%. Der beitragsfreie Anteil wird nur auf Basis von 25€/h berechnet: 25€ × 50% = 12,50€ beitragsfrei. Der Rest (30€ × 50% - 12,50€ = 2,50€) ist beitragspflichtig.
Wichtige Ausnahme: Die Unfallversicherung kennt keine Beitragsfreiheit. Dort zählen Wochenendzuschläge vollständig zum Arbeitsentgelt, auch wenn sie steuerfrei sind.
Diese Regelungen sind wichtig für die korrekte Berechnung der Lohnnebenkosten und müssen in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Mit digitaler Lohnabrechnung wie Ordio Payroll kannst du Wochenendzuschläge automatisch berechnen und dabei steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Vorgaben korrekt berücksichtigen.
Wochenendzuschlag in verschiedenen Branchen
Die Höhe des Wochenendzuschlags variiert stark zwischen verschiedenen Branchen. Hier eine Übersicht über typische Sätze:
| Branche | Samstag | Sonntag | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Gastronomie | Oft kein Zuschlag | 25-50% | DEHOGA-Tarifverträge mit unterschiedlichen Sätzen je nach Bundesland |
| Gesundheitswesen/Pflege | 25% | 50-100% | TVöD/TV-L mit festen Prozentsätzen, oft höhere Sätze für Feiertage |
| Einzelhandel | Oft kein Zuschlag | 25-50% | Besonders für verkaufsoffene Sonntage, Tarifvertrag-abhängig |
| Verkehrsbetriebe | 25% | 50% | Tarifverträge mit festen Prozentsätzen |
| Sicherheitsgewerbe | 25% | 50% | Tarifverträge mit festen Prozentsätzen |
Gastronomie und Hotellerie
In der Gastronomie und Hotellerie sind Wochenendzuschläge besonders wichtig, da hier häufig am Wochenende gearbeitet wird. Typischerweise liegen die Zuschläge zwischen 25% und 50% des Grundlohns für Sonntagsarbeit, während für Samstagsarbeit oft kein Zuschlag gezahlt wird. Besonders an Feiertagen wie Weihnachten, Neujahr oder Ostern werden oft höhere Zuschläge gezahlt – bis zu 100% oder mehr.
Beispiel: Ein Restaurant-Mitarbeiter verdient 12€ pro Stunde und arbeitet 8 Stunden an einem Sonntag. Bei einem Sonntagszuschlag von 50% erhält er: 12€ × 8 × 50% = 48€ zusätzlich zum Grundlohn.
Gesundheitswesen
Im Gesundheitswesen sind Wochenendzuschläge besonders wichtig, da hier rund um die Uhr gearbeitet werden muss. Die Zuschläge sind häufig in Tarifverträgen geregelt und können besonders hoch sein – oft 50-100% für Sonntagsarbeit, manchmal sogar höher für Feiertage.
Beispiel: Eine Krankenschwester verdient 20€ pro Stunde und arbeitet 12 Stunden an einem Sonntag. Bei einem Sonntagszuschlag von 50% erhält sie: 20€ × 12 × 50% = 120€ zusätzlich zum Grundlohn.
Einzelhandel
Im Einzelhandel werden Wochenendzuschläge ebenfalls häufig gezahlt, besonders an verkaufsoffenen Sonntagen oder an Feiertagen, an denen Geschäfte geöffnet haben dürfen. Die Zuschläge liegen oft zwischen 25% und 50% für Sonntagsarbeit, während für Samstagsarbeit oft kein Zuschlag gezahlt wird.
Beispiel: Ein Verkäufer verdient 15€ pro Stunde und arbeitet 6 Stunden an einem Sonntag. Bei einem Sonntagszuschlag von 25% erhält er: 15€ × 6 × 25% = 22,50€ zusätzlich zum Grundlohn.
Für die korrekte Erfassung und Abrechnung von Wochenendzuschlägen ist eine professionelle Zeiterfassung unerlässlich. Sie stellt sicher, dass alle Zuschläge korrekt dokumentiert und berechnet werden. Mit digitaler Schichtplanung wie Ordio kannst du Wochenendzuschläge automatisch berechnen und dabei gesetzliche Vorgaben sowie Tarifverträge berücksichtigen.
Kombination mit anderen Zuschlägen
Wochenendzuschläge können mit anderen Zuschlägen kombiniert werden – aber es gibt wichtige Regeln zu beachten.
Kombination mit Nachtzuschlag: Wenn du am Wochenende nachts arbeitest, kannst du sowohl den Wochenendzuschlag als auch den Nachtzuschlag erhalten. Die Zuschläge werden dann addiert. Beispiel: Sonntagszuschlag 50% + Nachtzuschlag 25% = insgesamt 75% zusätzlich zum Grundlohn.
Kombination mit Feiertagszuschlag: Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, kannst du nicht beide Zuschläge gleichzeitig erhalten. In diesem Fall gilt nur der Feiertagszuschlag, da er höher ist. Beispiel: Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, gilt der Feiertagszuschlag (125% oder 150%), nicht der Sonntagszuschlag (50%).
Wichtig: Die steuerfreien Höchstsätze gelten für jeden Zuschlag einzeln. Das bedeutet, dass sowohl der Wochenendzuschlag als auch der Nachtzuschlag bis zu ihren jeweiligen steuerfreien Höchstsätzen steuerfrei sein können.
Für die korrekte Berechnung kombinierter Zuschläge ist eine professionelle Lohnabrechnung unerlässlich. Mit digitaler Lohnabrechnung wie Ordio Payroll kannst du kombinierte Zuschläge automatisch berechnen und dabei steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Vorgaben korrekt berücksichtigen.
Wer hat Anspruch auf Wochenendzuschlag?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, die am Wochenende arbeiten, Anspruch auf Wochenendzuschläge – wenn dies vertraglich, tariflich oder durch Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Dies gilt für:
- Vollzeitbeschäftigte: Standardfall, volle Ansprüche
- Teilzeitbeschäftigte: Gleiche Regeln wie Vollzeit, anteilig nach Arbeitszeit
- Minijobber: Gleiche Regeln, wenn im Vertrag geregelt
- Auszubildende: Wenn im Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag geregelt
- Aushilfen: Wenn im Arbeitsvertrag geregelt
Ausnahmen:
- Leitende Angestellte: Oft keine Zuschläge vorgesehen
- Pauschalvergütung: Wenn eine Pauschalvergütung für Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt wird, gibt es keinen zusätzlichen Wochenendzuschlag
- Nicht geregelt: Wenn weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag eine Regelung getroffen wurde, gibt es keinen automatischen Anspruch
Für Auszubildende und Minijobber gelten die gleichen Regeln wie für Vollzeitbeschäftigte, wenn die Zuschläge vertraglich geregelt sind.
Betriebsvereinbarung und Tarifverträge
Die Regelung von Wochenendzuschlägen erfolgt typischerweise durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge. Jede Regelungsform hat ihre Besonderheiten:
Tarifverträge
Viele Branchen haben feste Prozentsätze für Wochenendzuschläge in ihren Tarifverträgen geregelt. Diese sind verbindlich für alle Arbeitgeber, die dem Tarifvertrag unterliegen. Typische Regelungen finden sich in:
- DEHOGA-Tarifverträge: Gastronomie mit unterschiedlichen Sätzen je nach Bundesland
- TVöD/TV-L: Öffentlicher Dienst mit festen Prozentsätzen für Sonn- und Feiertagsarbeit
- Einzelhandel-Tarifverträge: Regelungen für verkaufsoffene Sonntage
Betriebsvereinbarung
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung von Wochenendzuschlägen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine Betriebsvereinbarung zu Wochenendzuschlägen muss der Betriebsrat zur Mitbestimmung vor Inkrafttreten unterzeichnen. Sie sollte Regelungen enthalten zu:
- Höhe der Zuschläge (Prozentsätze für Samstag/Sonntag/Feiertage)
- Berechnung (Grundlage, Formeln)
- Anspruchsberechtigte (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Auszubildende)
- Verfahrensregeln für Ausnahmen und kurzfristige Änderungen
Arbeitsvertrag
Individuelle Arbeitsverträge können abweichende Regelungen zu Wochenendzuschlägen vorsehen, solange sie nicht gegen Tarifverträge oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Wenn weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag eine Regelung getroffen wurde, gibt es keinen automatischen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag.
Für die korrekte Erfassung und Abrechnung von Wochenendzuschlägen ist eine professionelle Zeiterfassung unerlässlich. Sie stellt sicher, dass alle Zuschläge korrekt dokumentiert und berechnet werden. Mit digitaler Arbeitszeiterfassung wie Ordio kannst du Wochenendzuschläge automatisch berechnen und dabei gesetzliche Vorgaben sowie Tarifverträge berücksichtigen.
Fazit
Der Wochenendzuschlag ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsentgelts in Betrieben mit Schichtarbeit, insbesondere im Gaststättengewerbe und Gesundheitswesen. Arbeitnehmer, die am Wochenende arbeiten, profitieren von dieser zusätzlichen Bezahlung – wenn sie vertraglich geregelt ist.
Wichtig zu wissen: Es gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag. Die Zahlung muss durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt sein. Die Höhe variiert je nach Branche und Wochentag zwischen 25% und 100% des Grundlohns – typischerweise wird für Samstagsarbeit kein Zuschlag gezahlt, während für Sonntagsarbeit 25-50% üblich sind.
Wochenendzuschläge können bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei sein: Für Sonntagsarbeit beträgt der steuerfreie Zuschlag maximal 50% des Grundlohns (Grundlohn max. 50€/h). Für die Sozialversicherung gilt eine separate Beitragsfreiheit mit einer Grenze von 25€ pro Stunde Grundlohn.
Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, um die genauen Regelungen für deine Situation zu kennen. Wenn du unsicher bist, wende dich an deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung. Mit diesem Wissen kannst du als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber deine Rechte und Pflichten besser einschätzen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Mit digitaler Schichtplanung und Arbeitszeiterfassung wie Ordio kannst du Wochenendzuschläge automatisch berechnen und dabei gesetzliche Vorgaben sowie Tarifverträge berücksichtigen. Weitere Informationen zur Dienstplanung findest du in unserem Ratgeber.
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