Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer und Selbstständige, die regelmäßig zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine wichtige Änderung: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer – einheitlich, ohne Staffelung. In diesem Artikel erfährst du, was die Pendlerpauschale ist, wie hoch sie 2026 ist, wer Anspruch hat, wie du sie berechnest und wie du sie in der Steuererklärung geltend machst. Außerdem klären wir die Abgrenzung zu Spesen und Verpflegungsmehraufwand.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale – auch Entfernungspauschale oder Fahrtkostenpauschale genannt – ist eine pauschale steuerliche Anerkennung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie zählt zu den Werbungskosten und mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Rechtlich geregelt ist sie in § 9 EStG (Einkommensteuergesetz).

Im Gegensatz zu Spesen bei Dienstreisen betrifft die Pendlerpauschale ausschließlich den Weg zur Arbeit – also die Strecke von deiner Wohnung zur ersten und regelmäßigen Arbeitsstätte. Sie gilt pro einfacher Strecke: Hin- und Rückweg werden getrennt berechnet. Die Pauschale ersetzt den Nachweis tatsächlicher Fahrtkosten – du musst keine Tankbelege oder Bahntickets vorlegen. In der Lohnabrechnung bzw. Entgeltabrechnung kann die Pendlerpauschale als pauschal versteuerter Lohnbestandteil erscheinen, wenn der Arbeitgeber sie als Zuschuss gewährt.

Rechtliche Grundlagen – § 9 EStG

Die Pendlerpauschale ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG verankert. Sie gehört zu den Werbungskosten, die Arbeitnehmer und Selbstständige bei der Einkommensteuer geltend machen können. Maßgeblich ist die einfache Strecke – also die Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Hin- und Rückweg werden jeweils mit dem gleichen Kilometersatz berechnet.

Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem du deine überwiegende betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausübst. Bei mehreren Arbeitsstätten gilt diejenige als erste, die den Schwerpunkt deiner Tätigkeit bildet. Für Dienstreisen zu anderen Orten gelten hingegen die Regeln für Reisekosten und Spesen – nicht die Pendlerpauschale.

Höhe der Pendlerpauschale 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung – 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer – wurde abgeschafft. Das hat das Bundesfinanzministerium mit dem Steueränderungsgesetz 2026 umgesetzt.

Viele ältere Quellen und Suchanfragen (z.B. „warum Pendlerpauschale erst ab 21 km?“) beziehen sich noch auf die alte Regelung. Ab 2026 gilt: Jeder Kilometer zählt mit 38 Cent – unabhängig von der Gesamtstrecke. Wer 5 Kilometer pendelt, erhält 5 × 0,38 € = 1,90 € pro Fahrt; wer 50 Kilometer pendelt, erhält 50 × 0,38 € = 19 € pro Fahrt.

Pendlerpauschale vorher und nachher
ZeitraumErste 20 kmAb 21. km
Bis 31.12.202530 Cent/km38 Cent/km
Ab 1.1.202638 Cent/km ab 1. km (einheitlich)

Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Anspruch auf die Pendlerpauschale haben grundsätzlich Arbeitnehmer und Selbstständige, die regelmäßig zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendeln. Voraussetzung ist, dass du eine feste Arbeitsstätte hast und den Weg dorthin zurücklegst. Auch bei Fahrgemeinschaften hat jeder Mitfahrer Anspruch auf die Pauschale für seine anteilige Strecke.

Kein Anspruch besteht in folgenden Fällen:

  • Homeoffice-Tage: An Tagen, an denen du ausschließlich von zu Hause arbeitest, entfällt die Pendlerpauschale – es gibt keinen Arbeitsweg.
  • Firmenwagen: Nutzt du einen Dienstwagen auch privat (1-%-Regelung), kann die Pendlerpauschale eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
  • Keine regelmäßige Arbeitsstätte: Bei Außendienstlern ohne festen Arbeitsort gelten Reisekostenregeln, nicht die Pendlerpauschale.

Krankheitstage und Urlaubstage werden von den Arbeitstagen abgezogen – an diesen Tagen entfällt die Pendlerpauschale. Bei der Berechnung der Arbeitstage hilft dir unser Arbeitstage-Rechner.

Höchstgrenze 4.500 Euro

Eine Besonderheit gilt für die Höchstgrenze von 4.500 € pro Jahr: Sie betrifft nur Pendler, die mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad, Motorrad oder in einer Fahrgemeinschaft (ohne eigenes Auto) zur Arbeit fahren. In diesen Fällen ist die absetzbare Pendlerpauschale auf 4.500 € jährlich begrenzt.

Fährst du mit dem eigenen Pkw, gilt keine Höchstgrenze. Du kannst die volle Pendlerpauschale für alle Arbeitstage ansetzen – unabhängig von der Höhe. Das soll Anreize für umweltfreundliche Mobilität setzen, ohne Autopendler zu benachteiligen.

Berechnung der Pendlerpauschale

Die Formel für die Pendlerpauschale lautet:

Kilometer (einfache Strecke) × 0,38 € × Arbeitstage × 2 (Hin- und Rückweg)

Die Arbeitstage sind auf maximal 230 pro Jahr begrenzt – das entspricht einer 5-Tage-Woche. Von diesen 230 Tagen musst du Urlaub, Krankheit, Homeoffice und andere Abwesenheitstage abziehen. Nur die Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren bist, zählen.

Beispiel: Du pendelst 30 Kilometer einfach, arbeitest 220 Tage im Jahr vor Ort. Berechnung: 30 × 0,38 € × 220 × 2 = 5.016 €. Das ist dein jährlicher Werbungskostenbetrag aus der Pendlerpauschale. Ob du davon steuerlich profitierst, hängt davon ab, ob deine Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag (1.320 € in 2026) übersteigen – erst der darüber liegende Betrag mindert die Steuer. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du die Auswirkung auf dein Nettoeinkommen durchrechnen.

Für 35 Kilometer einfach und 210 Arbeitstage: 35 × 0,38 € × 210 × 2 = 5.586 €. Die Pendlerpauschale wird in der Steuererklärung in Anlage N eingetragen.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung

Die Pendlerpauschale trägst du in der Anlage N (Werbungskosten) deiner Einkommensteuererklärung ein – in den Zeilen 31 bis 39. Sie zählt zu den Werbungskosten und mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Die Ersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab: Je höher dein Einkommen, desto mehr sparst du pro Euro Werbungskosten. Mit dem Einkommensteuer-Rechner kannst du die Wirkung der Pendlerpauschale auf deine Steuerlast ermitteln.

Wie viel du von der Pendlerpauschale „zurückbekommst“, ist keine pauschale Erstattung, sondern eine Lohnsteuerermäßigung. Das Finanzamt berechnet deine Steuer neu – mit den Werbungskosten – und gleicht die zu viel gezahlte Lohnsteuer aus. Bei einer Nachzahlung kann die Pendlerpauschale die Nachzahlung reduzieren oder in eine Erstattung umkehren.

Die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers enthält keine Pendlerpauschale – du musst sie selbst in der Steuererklärung angeben. Belege sind nicht erforderlich; die Strecke und die Arbeitstage sollten aber plausibel sein.

Pendlerpauschale vs. Spesen und Verpflegungsmehraufwand

Die Begriffe werden oft verwechselt. Hier die Abgrenzung:

  • Pendlerpauschale: Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – also der tägliche Arbeitsweg. Gilt nur für diese Strecke.
  • Spesen / Reisekosten: Kosten bei Dienstreisen – also wenn du an einen anderen Ort als deine erste Arbeitsstätte fährst. Dazu gehören Fahrtkosten (z.B. Kilometerpauschale 30 Cent/20 Cent bei Dienstreisen), Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand.
  • Verpflegungsmehraufwand: Tagespauschale (14 € / 28 €) bei auswärtiger Tätigkeit – also wenn du nicht an deinem üblichen Arbeitsort bist. Gilt nicht für den normalen Arbeitsweg.

Die Frage „wie viel Fahrtkosten pro km?“ bezieht sich oft auf Dienstreisen: Dort gilt die Kilometerpauschale nach § 9 Abs. 2 EStG (30 Cent / 20 Cent) – nicht die Pendlerpauschale. Für die Reisekostenabrechnung bei Dienstreisen gelten andere Regeln als für den Pendelweg.

Pendlerpauschale mit Ordio

Mit Ordio Payroll behältst du die Lohnabrechnung im Blick – inklusive pauschal versteuerter Lohnbestandteile wie der Pendlerpauschale. Wenn der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss gewährt, erscheint dieser in der Entgeltabrechnung. Ordio unterstützt dich bei der Zeiterfassung und der vorbereitenden Lohnbuchhaltung – so hast du die Arbeitstage im Blick, die du für die Berechnung der Pendlerpauschale brauchst.

Für die Ermittlung der Arbeitstage kannst du unseren Arbeitstage-Rechner nutzen. Er hilft dir, die maximalen Arbeitstage pro Jahr zu berechnen – eine wichtige Grundlage für die Pendlerpauschale in der Steuererklärung.