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Pendlerpauschale: Definition, Höhe, Berechnung

Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer und Selbstständige, die regelmäßig zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine wichtige Änderung: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer – einheitlich, ohne Staffelung. In diesem Artikel erfährst du, was die Pendlerpauschale ist, wie hoch sie 2026 ist, wer Anspruch hat, wie du sie berechnest und wie du sie in der Steuererklärung geltend machst. Zum schnellen Überschlagen nutze unseren Pendlerpauschale-Rechner (Steuerjahre 2025 und 2026). Außerdem klären wir die Abgrenzung zu Spesen und Verpflegungsmehraufwand.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale – auch Entfernungspauschale oder Fahrtkostenpauschale genannt – ist eine pauschale steuerliche Anerkennung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie zählt zu den Werbungskosten und mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Rechtlich geregelt ist sie in § 9 EStG (Einkommensteuergesetz).
Im Gegensatz zu Spesen bei Dienstreisen betrifft die Pendlerpauschale ausschließlich den Weg zur Arbeit – also die Strecke von deiner Wohnung zur ersten und regelmäßigen Arbeitsstätte. Sie gilt pro einfacher Strecke: Hin- und Rückweg werden getrennt berechnet. Die Pauschale ersetzt den Nachweis tatsächlicher Fahrtkosten – du musst keine Tankbelege oder Bahntickets vorlegen. In der Lohnabrechnung bzw. Entgeltabrechnung kann die Pendlerpauschale als pauschal versteuerter Lohnbestandteil erscheinen, wenn der Arbeitgeber sie als Zuschuss gewährt.
Rechtliche Grundlagen – § 9 EStG
Die Pendlerpauschale ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG verankert. Sie gehört zu den Werbungskosten, die Arbeitnehmer und Selbstständige bei der Einkommensteuer geltend machen können. Maßgeblich ist die einfache Strecke – also die Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Hin- und Rückweg werden jeweils mit dem gleichen Kilometersatz berechnet.
Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem du deine überwiegende betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausübst. Bei mehreren Arbeitsstätten gilt diejenige als erste, die den Schwerpunkt deiner Tätigkeit bildet. Für Dienstreisen zu anderen Orten gelten hingegen die Regeln für Reisekosten und Spesen – nicht die Pendlerpauschale.
Höhe der Pendlerpauschale 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung – 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer – wurde abgeschafft. Das hat das Bundesfinanzministerium mit dem Steueränderungsgesetz 2026 umgesetzt.
Viele ältere Quellen und Formulierungen (z.B. „warum Pendlerpauschale erst ab 21 km?“) beziehen sich noch auf die alte Regelung. Ab 2026 gilt: Jeder Kilometer zählt mit 38 Cent – unabhängig von der Gesamtstrecke. Wer 5 Kilometer pendelt, erhält 5 × 0,38 € = 1,90 € pro Fahrt; wer 50 Kilometer pendelt, erhält 50 × 0,38 € = 19 € pro Fahrt.
| Zeitraum | Erste 20 km | Ab 21. km |
|---|---|---|
| Bis 31.12.2025 | 30 Cent/km | 38 Cent/km |
| Ab 1.1.2026 | 38 Cent/km ab 1. km (einheitlich) | |
Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?
Anspruch auf die Pendlerpauschale haben grundsätzlich Arbeitnehmer und Selbstständige, die regelmäßig zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendeln. Voraussetzung ist, dass du eine feste Arbeitsstätte hast und den Weg dorthin zurücklegst. Auch bei Fahrgemeinschaften hat jeder Mitfahrer Anspruch auf die Pauschale für seine anteilige Strecke.
Kein Anspruch besteht in folgenden Fällen:
- Homeoffice-Tage: An Tagen, an denen du ausschließlich von zu Hause arbeitest, entfällt die Pendlerpauschale – es gibt keinen Arbeitsweg.
- Firmenwagen: Nutzt du einen Dienstwagen auch privat (1-%-Regelung), kann die Pendlerpauschale eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
- Keine regelmäßige Arbeitsstätte: Bei Außendienstlern ohne festen Arbeitsort gelten Reisekostenregeln, nicht die Pendlerpauschale.
Krankheitstage und Urlaubstage werden von den Arbeitstagen abgezogen – an diesen Tagen entfällt die Pendlerpauschale. Bei der Berechnung der Arbeitstage hilft dir unser Arbeitstage-Rechner.
Höchstgrenze 4.500 Euro
Eine Besonderheit gilt für die Höchstgrenze von 4.500 € pro Jahr: Sie betrifft nur Pendler, die mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad, Motorrad oder in einer Fahrgemeinschaft (ohne eigenes Auto) zur Arbeit fahren. In diesen Fällen ist die absetzbare Pendlerpauschale auf 4.500 € jährlich begrenzt.
Fährst du mit dem eigenen Pkw, gilt keine Höchstgrenze. Du kannst die volle Pendlerpauschale für alle Arbeitstage ansetzen – unabhängig von der Höhe. Das soll Anreize für umweltfreundliche Mobilität setzen, ohne Autopendler zu benachteiligen.
Berechnung der Pendlerpauschale
Die Formel für die Pendlerpauschale lautet:
Kilometer (einfache Strecke) × 0,38 € × Arbeitstage × 2 (Hin- und Rückweg)
Die Arbeitstage sind auf maximal 230 pro Jahr begrenzt – das entspricht einer 5-Tage-Woche. Von diesen 230 Tagen musst du Urlaub, Krankheit, Homeoffice und andere Abwesenheitstage abziehen. Nur die Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren bist, zählen.
Beispiel: Du pendelst 30 Kilometer einfach, arbeitest 220 Tage im Jahr vor Ort. Berechnung: 30 × 0,38 € × 220 × 2 = 5.016 €. Das ist dein jährlicher Werbungskostenbetrag aus der Pendlerpauschale. Ob du davon steuerlich profitierst, hängt davon ab, ob deine Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag (1.320 € in 2026) übersteigen – erst der darüber liegende Betrag mindert die Steuer. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du die Auswirkung auf dein Nettoeinkommen durchrechnen.
Für 35 Kilometer einfach und 210 Arbeitstage: 35 × 0,38 € × 210 × 2 = 5.586 €. Die Pendlerpauschale wird in der Steuererklärung in Anlage N eingetragen.
Pendlerpauschale in der Steuererklärung
Die Pendlerpauschale trägst du in der Anlage N (Werbungskosten) deiner Einkommensteuererklärung ein – in den Zeilen 31 bis 39. Sie zählt zu den Werbungskosten und mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Die Ersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab: Je höher dein Einkommen, desto mehr sparst du pro Euro Werbungskosten. Mit dem Einkommensteuer-Rechner kannst du die Wirkung der Pendlerpauschale auf deine Steuerlast ermitteln.
Wie viel du von der Pendlerpauschale „zurückbekommst“, ist keine pauschale Erstattung, sondern eine Lohnsteuerermäßigung. Das Finanzamt berechnet deine Steuer neu – mit den Werbungskosten – und gleicht die zu viel gezahlte Lohnsteuer aus. Bei einer Nachzahlung kann die Pendlerpauschale die Nachzahlung reduzieren oder in eine Erstattung umkehren.
Die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers enthält keine Pendlerpauschale – du musst sie selbst in der Steuererklärung angeben. Belege sind nicht erforderlich; die Strecke und die Arbeitstage sollten aber plausibel sein.
Pendlerpauschale vs. Spesen und Verpflegungsmehraufwand
Die Begriffe werden oft verwechselt. Hier die Abgrenzung:
- Pendlerpauschale: Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – also der tägliche Arbeitsweg. Gilt nur für diese Strecke.
- Spesen / Reisekosten: Kosten bei Dienstreisen – also wenn du an einen anderen Ort als deine erste Arbeitsstätte fährst. Dazu gehören Fahrtkosten (z.B. Kilometerpauschale 30 Cent/20 Cent bei Dienstreisen), Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand.
- Verpflegungsmehraufwand: Tagespauschale (14 € / 28 €) bei auswärtiger Tätigkeit – also wenn du nicht an deinem üblichen Arbeitsort bist. Gilt nicht für den normalen Arbeitsweg.
Die Frage „wie viel Fahrtkosten pro km?“ bezieht sich oft auf Dienstreisen: Dort gilt die Kilometerpauschale nach § 9 Abs. 2 EStG (30 Cent / 20 Cent) – nicht die Pendlerpauschale. Für die Reisekostenabrechnung bei Dienstreisen gelten andere Regeln als für den Pendelweg.
Pendlerpauschale mit Ordio
Mit Ordio Payroll behältst du die Lohnabrechnung im Blick – inklusive pauschal versteuerter Lohnbestandteile wie der Pendlerpauschale. Wenn der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss gewährt, erscheint dieser in der Entgeltabrechnung. Ordio unterstützt dich bei der Zeiterfassung und der vorbereitenden Lohnbuchhaltung – so hast du die Arbeitstage im Blick, die du für die Berechnung der Pendlerpauschale brauchst.
Für die Ermittlung der Arbeitstage kannst du unseren Arbeitstage-Rechner nutzen. Er hilft dir, die maximalen Arbeitstage pro Jahr zu berechnen – eine wichtige Grundlage für die Pendlerpauschale in der Steuererklärung.
Häufige Fragen zu Pendlerpauschale
Wie berechnet man die Pendlerpauschale 2026?
Formel: Kilometer (einfache Strecke) × 0,38 € × Arbeitstage × 2. Beispiel: 25 km, 200 Arbeitstage: 25 × 0,38 × 200 × 2 = 3.800 €. Arbeitstage = Tage, an denen du zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist – Urlaub, Krankheit und Homeoffice abziehen. Max. 230 Tage bei 5-Tage-Woche. In Anlage N der Steuererklärung eintragen.
Wie berechnet das finanzamt die Pendlerpauschale?
Das Finanzamt wendet dieselbe Formel an: km × 0,38 € × Arbeitstage × 2 (ab 2026). Es prüft, ob die Angaben plausibel sind – Belege sind nicht erforderlich. Die Pendlerpauschale mindert dein zu versteuerndes Einkommen als Werbungskosten. Die Ersparnis ergibt sich aus der Neuberechnung der Lohnsteuer; bei Nachzahlung kann sie reduziert oder in eine Erstattung umkehren.
Wie lange kann man die Pendlerpauschale rückwirkend beantragen?
Die Steuererklärung kannst du in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben – für 2025 bis Ende 2029, für 2024 bis Ende 2028 usw. Die Pendlerpauschale trägst du in Anlage N ein. Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben. Tipp: Nutze die Steuererklärung für das aktuelle Jahr rechtzeitig, um die Pendlerpauschale geltend zu machen.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale für 30 km?
Ab 2026 gilt 38 Cent pro Kilometer (einfache Strecke). Für 30 km sind das 30 × 0,38 € = 11,40 € pro Fahrt. Hin- und Rückweg: 22,80 € pro Tag. Bei 220 Arbeitstagen ergibt das jährlich 5.016 € Werbungskosten. Die Ersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab – erst der Betrag über dem Arbeitnehmerpauschbetrag (1.320 €) mindert die Steuer.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale bei einem arbeitsweg von 35 km?
Bei 35 km einfacher Strecke erhältst du ab 2026: 35 × 0,38 € = 13,30 € pro Fahrt, also 26,60 € pro Tag (Hin- und Rückweg). Bei 210 Arbeitstagen im Jahr: 35 × 0,38 € × 210 × 2 = 5.586 € jährlich. Das trägst du in Anlage N der Steuererklärung ein. Ob du steuerlich profitierst, hängt davon ab, ob deine Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigen.
Wie hoch ist die absetzbare Pendlerpauschale?
Ab 1. Januar 2026 beträgt die absetzbare Pendlerpauschale einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer – keine Staffelung mehr. Du multiplizierst: Kilometer (einfach) × 0,38 € × Arbeitstage × 2. Maximal 230 Arbeitstage pro Jahr. Bei ÖPNV, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft gilt eine Höchstgrenze von 4.500 €; mit eigenem Pkw gibt es keine Obergrenze.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale für hin- und rückweg?
Die Pendlerpauschale wird pro einfacher Strecke berechnet – Hin- und Rückweg zählen getrennt. Ab 2026: 38 Cent pro Kilometer. Bei 20 km einfach sind das 20 × 0,38 € = 7,60 € pro Fahrt, also 15,20 € pro Tag. Du rechnest: km × 0,38 € × Arbeitstage × 2. Nur die Tage zählen, an denen du tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren bist.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Ab 1. Januar 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung (30 Cent bis 20 km, 38 Cent ab 21 km) wurde abgeschafft. Jeder Kilometer zählt mit 38 Cent – unabhängig von der Gesamtstrecke. Quelle: § 9 EStG, Steueränderungsgesetz 2026.
Wie kann ich meine Pendlerpauschale ermitteln?
Ermittle die einfache Strecke (Wohnung → erste Tätigkeitsstätte) in Kilometern – z.B. mit Google Maps. Zähle die Arbeitstage, an denen du vor Ort warst (Urlaub, Krankheit, Homeoffice abziehen; max. 230). Formel: km × 0,38 € × Arbeitstage × 2. Mit dem Pendlerpauschale-Rechner überschlägst du den Jahresbetrag für 2025 und 2026; der Arbeitstage-Rechner hilft dir bei den Arbeitstagen. Das Ergebnis trägst du in Anlage N ein.
Wie viel bekomme ich von der Pendlerpauschale zurück?
Du bekommst keine pauschale Erstattung, sondern eine Lohnsteuerermäßigung. Das Finanzamt berechnet deine Steuer neu – mit den Werbungskosten – und gleicht zu viel gezahlte Lohnsteuer aus. Die Ersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. Erst Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag (1.320 €) mindern die Steuer. In Anlage N eintragen.











