Ein Todesfall in der Familie trifft emotional – und gleichzeitig müssen Beerdigung, Trauerfeier und Formalitäten organisiert werden. Viele Arbeitnehmer fragen sich: Habe ich Anspruch auf bezahlte Freistellung? In diesem Lexikon-Eintrag erfährst du, wann du Sonderurlaub bei Todesfall bekommst, wie viele Tage je nach Verwandtschaftsgrad üblich sind, was im TVöD gilt und wie du ihn beantragst. Die Rechtslage basiert auf § 616 BGB und tariflichen Regelungen wie TVöD § 29. Mit Ordio Abwesenheiten verwaltest du Sonderurlaub, Urlaub und Krankmeldungen zentral – so behältst du den Überblick.

Was ist Sonderurlaub bei Todesfall?

Kompaktwissen: Bezahlte oder unbezahlte Freistellung für Beerdigung und Trauerbewältigung. Rechtsgrundlage: § 616 BGB bzw. TVöD § 29 für den öffentlichen Dienst.

Im Unterschied zu anderen Sonderurlaubsarten – z.B. Sonderurlaub beim Umzug – geht es beim Todesfall um einen emotional belastenden Anlass. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nicht verweigern, wenn die gesetzlichen oder tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Dauer variiert je nach Verwandtschaftsgrad und anwendbarem Tarifvertrag.

Typische Anlässe für Sonderurlaub bei Todesfall: Beerdigung, Trauerfeier, Beisetzung, Gedenkgottesdienst. Die Tage dienen sowohl der Teilnahme an der Zeremonie als auch der Erledigung organisatorischer Pflichten – z.B. Abholen der Sterbeurkunde, Gespräche mit dem Bestatter, Unterstützung der Familie. Ein Arbeitgeber, der Sonderurlaub gewährt, erfüllt seine soziale Verantwortung und vermeidet Konflikte mit dem Arbeitnehmer.

Der Begriff ist rechtlich nicht definiert; die Hauptgrundlage bildet § 616 BGB. Anders als der reguläre Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz geht es beim Sonderurlaub um kurzfristige, anlassbezogene Freistellungen – hier speziell für den Todesfall eines nahen Angehörigen. Sonderurlaub kann bezahlt (mit Entgeltfortzahlung) oder unbezahlt gewährt werden – je nach Anlass und Rechtsgrundlage.

Das Gesetz nennt keine konkreten Tage; die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung und Tarifverträge wie der TVöD legen Orientierungswerte fest. Die Tage dienen der Trauerbewältigung und der Erledigung organisatorischer Pflichten – Beerdigung, Trauerfeier, Formalitäten. Mehr zum Thema Sonderurlaub allgemein – inklusive Hochzeit, Geburt, Umzug – findest du im Lexikon Sonderurlaub.

Anspruch nach § 616 BGB

Kurzantwort: Anspruch bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung aus dringenden persönlichen Gründen – z.B. Todesfall eines nahen Angehörigen. Im Arbeitsvertrag abdingbar.

Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB besteht, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit: Die Abwesenheit darf nur kurz sein – typischerweise 1–3 Tage. Was „nicht erheblich“ ist, hängt vom Einzelfall ab.
  • In der Person liegender Grund: Der Grund muss in deiner Person liegen – z.B. Todesfall, Hochzeit, Geburt. Der Tod eines nahen Angehörigen ist regelmäßig anerkannt.
  • Ohne Verschulden: Du darfst die Verhinderung nicht selbst verschuldet haben.

Der Todesfall eines nahen Angehörigen erfüllt typischerweise alle drei Kriterien: Die Zeit ist kurz (1–3 Tage), der Grund liegt in deiner Person (Trauer, Beerdigungspflichten), und du hast nichts verschuldet. Die Rechtsprechung hat § 616 BGB für Todesfälle mehrfach bestätigt – auch bei Großeltern und Geschwistern. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Freistellung bei Todesfall eines nahen Angehörigen zum Kernbereich des § 616 BGB gehört; ein Ausschluss muss daher ausdrücklich vereinbart werden.

Erfüllst du alle drei Voraussetzungen, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung zu vergüten (Entgeltfortzahlung). Der Anspruch kann jedoch im Arbeitsvertrag oder durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden – dazu mehr im Abschnitt Abdingbarkeit. Bei Tarifverträgen wie dem TVöD ersetzen die tariflichen Regelungen oft die Einzelfallprüfung nach § 616 BGB. Wichtig: Auch wenn § 616 BGB ausgeschlossen ist, kann eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag einen Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall vorsehen – dann gelten die dort festgelegten Tage.

Wie viele Tage Sonderurlaub bei Todesfall?

Kurzantwort: Typischerweise 1–2 Tage je nach Verwandtschaftsgrad. Ehepartner, Kinder, Eltern: oft 2 Tage. Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern: oft 1 Tag. § 616 BGB nennt keine konkreten Tage – Tarif und Arbeitsvertrag haben Vorrang.

Die Rechtsprechung orientiert sich am Verwandtschaftsgrad und der Dauer des Anlasses (Beerdigung, Trauerfeier). Typischerweise reicht 1 Tag für die Beerdigung; bei engen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern) werden oft 2 Tage gewährt – einen für den Todestag und einen für die Beerdigung. Im TVöD und TV-L sind die Tage fest definiert (siehe Abschnitt TVöD).

Die Tage müssen nicht zwingend am Todestag oder am Beerdigungstag liegen – wenn die Beerdigung z.B. eine Woche später stattfindet, kannst du den Sonderurlaub für diesen Tag nehmen. Bei weiten Anfahrtswegen (z.B. Beerdigung in anderem Bundesland) kann der Arbeitgeber Kulanz zeigen und einen zusätzlichen Tag gewähren; ein Anspruch darauf besteht in der Regel nicht. Wichtig: Sonderurlaub bei Todesfall ist kein Erholungsurlaub – er dient ausschließlich der Teilnahme an der Beerdigung und der Erledigung unaufschiebbarer Formalitäten. Eine Verlängerung für Trauerzeit über die tariflich oder vertraglich vorgesehenen Tage hinaus ist nicht geschuldet; dafür müsstest du regulären Urlaub oder unbezahlte Freistellung beantragen.

Sonderurlaub bei Todesfall: Orientierung nach Verwandtschaftsgrad
AnlassDauer (Orientierung)Anmerkung
Ehepartner, Kinder, Eltern1–2 Tage (oft 2)Rechtsprechung anerkannt; TVöD: 2 Tage
Geschwister1–2 TageRechtsprechung uneinheitlich; TVöD: 2 Tage
Großeltern, Enkel, Schwiegereltern1 TagOft Kulanz; TVöD: 1 Tag
Entferntere Verwandte, enge FreundeEinzelfallKein gesetzlicher Anspruch; Kulanz möglich

Wichtig: § 616 BGB nennt keine konkreten Tage. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und den anwendbaren Tarifvertrag. Viele Arbeitgeber schließen § 616 BGB aus oder ersetzen ihn durch eine betriebliche Regelung mit festen Tagen.

Für Arbeitnehmer ohne Tarifbindung gilt die Einzelfallprüfung nach § 616 BGB. Wenn dein Arbeitgeber § 616 BGB nicht ausgeschlossen hat, kannst du dich auf die Rechtsprechung berufen – 1 Tag bei Großeltern, 1–2 Tage bei Eltern, Ehepartner oder Kindern sind üblich.

Enge Verwandte vs. entferntere Verwandte

Beim ersten Verwandtschaftsgrad (Ehepartner, Kinder, Eltern) wird der Anspruch in der Regel anerkannt – die Rechtsprechung und Tarifverträge sehen hier 1–2 Tage vor. Beim zweiten Verwandtschaftsgrad (Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern) ist die Rechtslage uneinheitlich: Manche Arbeitgeber gewähren 1 Tag, andere lehnen ab. Die Rechtsprechung bejaht oft 1 Tag für die Beerdigung der Großeltern, da die Beziehung typischerweise eng ist.

Für Enkel bei Todesfall der Großeltern wird oft 1 Tag anerkannt – die Rechtsprechung berücksichtigt, dass die Beziehung zwischen Enkeln und Großeltern häufig eng ist. Bei der Beerdigung eines engen Freundes oder eines entfernteren Verwandten (z.B. Onkel, Tante) ist die Rechtslage uneinheitlich; manche Arbeitgeber gewähren 1 Tag aus Kulanz. Im TVöD § 29 sind die Anlässe und Tage fest definiert – dort gilt 2 Tage bei Ehepartner, Kind, Eltern, Geschwister und 1 Tag bei Großeltern, Enkel, Schwiegereltern. Bei entfernteren Verwandten oder engen Freunden ohne tarifliche Regelung entscheidet der Einzelfall – im Zweifel hilft eine betriebliche oder tarifliche Regelung.

Bei mehreren Todesfällen in kurzer Zeit (z.B. beide Großeltern) gelten die Tage pro Anlass – du hast also Anspruch auf die Tage für jeden Verstorbenen, sofern die tariflichen oder vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber darf die Tage nicht pauschal kürzen. Wichtig: Sonderurlaub bei Todesfall ist kein Erholungsurlaub – er wird vom Jahresurlaub nicht abgezogen und verfällt nicht, wenn du ihn nicht nimmst; er entsteht erst beim Eintritt des Anlasses.

TVöD und öffentlicher Dienst

Im öffentlichen Dienst regelt TVöD § 29 die bezahlte Arbeitsbefreiung bei Todesfall. Die Tage sind fest definiert:

TVöD § 29: Sonderurlaub bei Todesfall
AnlassDauer (bezahlt)
Todesfall Ehepartner, Kind, Eltern, Geschwister2 Tage
Todesfall Großeltern, Enkel, Schwiegereltern1 Tag
Geburt des eigenen Kindes1 Tag
Eigene Hochzeit1 Tag

Die Tage müssen nicht am Stück genommen werden – du kannst z.B. den Tag der Trauerfeier und den Tag der Beerdigung getrennt nehmen, wenn sie nicht aufeinanderfolgen. Der Arbeitgeber darf die Tage nicht ablehnen, wenn die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung (SurIV); sie wurde 2026 geändert – im Zweifel die Personalstelle oder den Dienstherrn fragen. TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) enthält vergleichbare Regelungen. Mit TVöD-Rechner kannst du deine Vergütung prüfen – Sonderurlaub wird weiter bezahlt. Die genaue Ausgestaltung kann je nach Dienstherr und ergänzenden Regelungen variieren; Länder können abweichen.

Sonderurlaub bei Todesfall beantragen

So beantragst du Sonderurlaub bei Todesfall:

  1. Rechtzeitig beantragen: Sobald der Termin der Beerdigung feststeht – idealerweise mindestens einige Tage vorher. Bei kurzfristigen Todesfällen reicht oft eine mündliche Ankündigung mit nachträglicher schriftlicher Bestätigung.
  2. Schriftlich einreichen: Per E-Mail, Formular oder digitalem System wie Ordio Abwesenheiten.
  3. Anlass und Dauer nennen: Gib den Todesfall, die Beziehung zum Verstorbenen und die voraussichtliche Dauer an.
  4. Nachweise bereithalten: Traueranzeige, Sterbeurkunde oder Einladung zur Beerdigung.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer in einer GmbH beantragt 2 Tage Sonderurlaub wegen des Todes seines Vaters – der Arbeitgeber gewährt ihn sofort, da die tariflichen bzw. vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Tarifverträgen wie dem TVöD ist die Genehmigung in der Regel unproblematisch. Bei mehreren Tagen (z.B. TVöD 2 Tage) können die Tage zusammenhängend oder getrennt genommen werden – z.B. einen Tag für die Trauerfeier und einen für die Beerdigung. Die Lohnfortzahlung erfolgt während des Sonderurlaubs; der Arbeitgeber darf keinen Lohnabzug vornehmen.

Tipp: Nutze den Betreff „Antrag Sonderurlaub Todesfall“. Mit Ordio erfassst du Sonderurlaub digital – so bleibt alles dokumentiert und nachvollziehbar. Bei Ablehnung: Fordere eine schriftliche Begründung an; bei Tarifbindung (TVöD, TV-L) ist die Genehmigung in der Regel Pflicht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Nachweise und Mitteilungspflicht

Der Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen – z.B. Traueranzeige, Sterbeurkunde oder Einladung zur Beerdigung. Die Mitteilungspflicht gilt: Informiere den Arbeitgeber unverzüglich über den Todesfall und den voraussichtlichen Zeitraum. Ohne übermäßige Bürokratie – eine Traueranzeige oder eine kurze Bestätigung reicht oft aus. Der Arbeitgeber darf Nachweise anfordern, sollte aber sensibel vorgehen.

Akzeptierte Nachweise: Traueranzeige aus der Tageszeitung, Sterbeurkunde (Standesamt), Einladung zur Beerdigung oder Bestätigung des Bestatters. Für Auszubildende gelten dieselben Grundsätze – § 616 BGB gilt auch für sie, sofern nicht ausgeschlossen. Bei Ablehnung ohne sachlichen Grund kannst du den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten; im öffentlichen Dienst ist die Personalvertretung Ansprechpartner.

Bei einer Sterbeurkunde: Diese erhältst du beim Standesamt am Sterbeort; für die Beantragung reicht oft zunächst die Traueranzeige oder eine Bestätigung des Bestatters. Der Arbeitgeber darf nicht übermäßig detaillierte Nachweise verlangen – eine Traueranzeige mit Namen und Datum der Beerdigung genügt in der Regel. Bei digitaler Antragstellung (z.B. über Ordio Abwesenheiten) kannst du den Nachweis als Anhang mitsenden; die Personalabteilung dokumentiert den Antrag und die Genehmigung zentral.

Abdingbarkeit und Betriebsvereinbarung

Der Anspruch aus § 616 BGB kann im Arbeitsvertrag wirksam ausgeschlossen werden. Typische Klausel: „Der Anspruch aus § 616 BGB wird ausgeschlossen.“ In diesem Fall gilt nur, was Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorsehen. Viele Arbeitgeber ersetzen ihn durch eine betriebliche oder tarifliche Regelung mit festen Tagen pro Anlass. Eine Betriebsvereinbarung kann mehr gewähren – z.B. 3 Tage auch bei Großeltern oder 1 Tag bei entfernteren Verwandten. In einigen Tarifverträgen (z.B. IG Metall) ist Sonderurlaub pro Jahr unabhängig vom Anlass vorgesehen – auch bei Todesfall gilt dann die tarifliche Regelung. Wichtig: Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt – der Arbeitgeber darf nicht willkürlich gewähren oder verweigern. Wenn er einem Kollegen Sonderurlaub bei Todesfall eines Großelternteils gewährt hat, sollte er das auch dir gewähren. Eine betriebliche Übung (ständige Gewährung) kann einen Anspruch begründen, auch wenn § 616 BGB ausgeschlossen ist.

Für Arbeitnehmer ohne Tarifbindung: Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf eine § 616 BGB-Ausschlussklausel. Wenn keine betriebliche oder tarifliche Ersatzregelung existiert und § 616 BGB ausgeschlossen ist, hast du keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub – der Arbeitgeber kann jedoch aus Kulanz gewähren. Bei Unklarheit hilft der Betriebsrat oder die Gewerkschaft. Tipp: Wenn du unsicher bist, ob § 616 BGB bei dir gilt, frage in der Personalabteilung nach der betrieblichen Regelung zu Sonderurlaub bei Todesfall – viele Arbeitgeber haben eine interne Richtlinie oder orientieren sich am TVöD auch ohne Tarifbindung.

Für HR-Verantwortliche: Eine schriftliche Regelung in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag schafft Rechtssicherheit. Formuliere klar, welche Anlässe abgedeckt sind und wie viele Tage pro Anlass gewährt werden. So vermeidest du Einzelfallstreitigkeiten und behandelst alle Mitarbeiter gleich.

Tipps für HR und Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer

Beantrage Sonderurlaub, sobald der Beerdigungstermin feststeht – halte Nachweise bereit und informiere den Arbeitgeber unverzüglich. Bei Unklarheit: Frage nach, ob dein Arbeitgeber Kulanz gewährt; viele tun das bei entfernteren Verwandten. Kombiniere bei Bedarf Sonderurlaub mit regulärem Urlaub – z.B. 2 Tage Sonderurlaub und 1 Tag Urlaub für eine längere Reise zur Beerdigung. Sonderurlaub wird vom regulären Urlaubsanspruch nicht abgezogen.

Wenn du im Schichtdienst arbeitest: Melde den Sonderurlaub frühzeitig, damit die Dienstplanung angepasst werden kann – dein Arbeitgeber muss Ersatz einplanen.

Für HR

Prüfe Tarifvertrag und Arbeitsvertrag, fordere bei Bedarf Nachweise an und dokumentiere genehmigte Sonderurlaube in der Personalakte. Behandle alle Mitarbeiter gleich. Checkliste für die Genehmigung: Liegt ein Anspruch vor (Tarif, § 616 BGB nicht ausgeschlossen)? Sind die Nachweise vollständig? Passt der Zeitraum in die Dienstplanung? Bei Ablehnung: Begründe sachlich – z.B. „§ 616 BGB ist ausgeschlossen, keine betriebliche Regelung für diesen Anlass.“ Mit Ordio Abwesenheiten verwaltest du Urlaub, Sonderurlaub und Krankmeldungen an einem Ort – so behältst du den Überblick über Fehlzeiten. Optional: Nutze den Urlaubsanspruch-Rechner, um den regulären Urlaubsanspruch zu berechnen – Sonderurlaub wird davon nicht abgezogen.

Fazit

Sonderurlaub bei Todesfall ist die Freistellung von der Arbeit für Beerdigung und Trauerbewältigung. Die Hauptgrundlage bildet § 616 BGB mit den drei Voraussetzungen: verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, in der Person liegender Grund, ohne Verschulden. Die Dauer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad – typischerweise 1–2 Tage. Im TVöD sind 2 Tage bei Ehepartner/Kind/Eltern/Geschwister und 1 Tag bei Großeltern/Enkel/Schwiegereltern fest definiert. Der Anspruch kann vertraglich ausgeschlossen werden. Beantrage Sonderurlaub rechtzeitig und schriftlich mit Nachweis – und verwalte Abwesenheiten zentral mit Ordio.

Zusammenfassung:

  • Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister: 1–2 Tage (TVöD: 2 Tage)
  • Großeltern, Enkel, Schwiegereltern: 1 Tag (TVöD: 1 Tag)
  • Antrag: Rechtzeitig, schriftlich, mit Nachweis (Traueranzeige, Sterbeurkunde)
  • § 616 BGB kann ausgeschlossen werden – Tarif/Betriebsvereinbarung prüfen

Der Arbeitgeber muss die genehmigten Tage voll vergüten; ein Lohnabzug ist unzulässig. Die Lohnfortzahlung erfolgt wie bei regulärer Arbeitsleistung.

Sonderurlaub bei Todesfall wird nicht vom regulären Urlaubsanspruch abgezogen – du behältst deinen vollen Urlaub. Im Unterschied zum Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz dient Sonderurlaub einem konkreten Anlass; die Tage verfallen nicht, wenn du sie nicht nimmst – sie entstehen erst beim Eintritt des Anlasses. Bei Fragen zur Abwesenheitsverwaltung hilft Ordio Abwesenheiten – Sonderurlaub, Urlaub und Krankmeldungen an einem Ort. So behältst du den Überblick über Fehlzeiten und Bescheinigungen.

Stand der Angaben: 2026.