Arbeit über acht Stunden pro Tag – gesetzlich nur in engen Grenzen erlaubt. Mehrarbeit ist ein Begriff, der oft mit Überstunden verwechselt wird, aber eine andere rechtliche Bedeutung hat. Während Überstunden die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten, geht Mehrarbeit über die gesetzliche Höchstgrenze hinaus. In diesem Leitfaden erfährst du, was Mehrarbeit genau ist, wie sie sich von Überstunden unterscheidet, was das Arbeitszeitgesetz erlaubt und wie Vergütung und Freizeitausgleich funktionieren. Mit Ordio erfasst du Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten digital und gesetzeskonform.
Was ist Mehrarbeit? Definition
Mehrarbeit hat im deutschen Arbeitsrecht zwei Bedeutungen. Am häufigsten wird darunter verstanden: Arbeitszeit, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Werktag oder 48 Stunden pro Woche überschreitet (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Bereits ab der ersten Minute über acht Stunden handelt es sich um Mehrarbeit im Sinne des ArbZG – sie unterliegt besonderen Regelungen zum Gesundheitsschutz und muss innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen ausgeglichen werden.
Im Tarifrecht (z. B. TVöD, TV-L) wird Mehrarbeit oft anders definiert: als Arbeitsleistung von Teilzeitbeschäftigten über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus bis zur Vollzeit-Arbeitsleistung. Überstunden sind dann die Stunden über die reguläre Vollzeit. Beide Definitionen sind relevant – wir konzentrieren uns hier auf die ArbZG-Definition, die für die meisten Arbeitgeber gilt. Wer tarifgebunden ist, sollte zusätzlich den jeweiligen Mantel- oder Haustarifvertrag prüfen.
Was ist Mehrarbeit und wie viele Stunden sind erlaubt? Maximal zwei Stunden Mehrarbeit pro Tag (also bis zu zehn Stunden täglich), wenn im Ausgleichszeitraum von sechs Monaten die Acht-Stunden-Grenze im Durchschnitt eingehalten wird. Ohne vertragliche oder tarifliche Regelung ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten – Ausnahmen ergeben sich aus der Treuepflicht bei Notfallarbeiten. Die geleistete Mehrarbeit muss vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet sein, damit ein Vergütungsanspruch entsteht. Mehr dazu im Abschnitt „Wie viel Mehrarbeit ist zulässig?“.
Mehrarbeit vs. Überstunden
Mehrarbeit und Überstunden werden oft synonym verwendet, haben aber unterschiedliche rechtliche Bezugspunkte. Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen – sie können noch innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen. Mehrarbeit im ArbZG-Sinn ist jede Zeit über die gesetzliche Höchstgrenze von acht Stunden pro Tag.
| Kriterium | Überstunden | Mehrarbeit (ArbZG) |
|---|---|---|
| Bezugspunkt | Vertragliche/tarifliche Arbeitszeit | Gesetzliche Höchstgrenze (8h/Tag) |
| Rechtsgrundlage | Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung | § 3 ArbZG |
| Vergütung | Vertraglich geregelt | Vertraglich geregelt (nicht gesetzlich) |
| Ausgleich | Freizeit oder Auszahlung | Innerhalb 6 Monaten/24 Wochen |
Beispiel: Anna hat eine vertragliche Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche. Arbeitet sie 45 Stunden, leistet sie 10 Überstunden – aber keine Mehrarbeit, solange sie die 8-Stunden-Grenze pro Tag nicht überschreitet. Arbeitet sie 50 Stunden (z. B. fünfmal 10 Stunden), hat sie 15 Überstunden und 2 Stunden Mehrarbeit (die zwei Stunden über 8h an jedem Tag). Erst die Überschreitung der gesetzlichen Grenze ist Mehrarbeit. Details zu Überstunden findest du im Lexikon-Artikel Überstunden. Die Unterscheidung ist für die korrekte Abrechnung und den Ausgleich entscheidend.
Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der „vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“. Angeordnete Mehrarbeit bedarf daher der Zustimmung des Betriebsrats. Ohne diese Zustimmung darf der Arbeitgeber keine Mehrarbeit anordnen.
Mehrarbeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 3 ArbZG die Höchstarbeitszeiten: maximal acht Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag), maximal 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich erfolgt – der Durchschnitt von acht Stunden darf nicht überschritten werden.
Nach § 18 ArbZG sind bestimmte Arbeitnehmer vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen, z. B. leitende Angestellte, Chefärzte und Personen mit Kündigungsbefugnis. Für sie gelten die Mehrarbeitsgrenzen nicht. Zudem verpflichtet § 16 Abs. 2 ArbZG den Arbeitgeber, geleistete Mehrarbeit zu erfassen – die Dokumentationspflicht wurde durch das Urteil des EuGH (C-55/18) zur Arbeitszeiterfassung bekräftigt.
Das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung (seit 2024) verschärft die Anforderungen: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Ohne Nachweis können Mehrarbeitsstunden nicht korrekt ausgeglichen werden. Digitale Zeiterfassung wie mit Ordio erfüllt diese Pflicht automatisch.
Wie viel Mehrarbeit ist zulässig?
Nach dem ArbZG sind maximal zwei Stunden Mehrarbeit pro Tag zulässig – also bis zu zehn Stunden täglich. Pro Woche ergibt das maximal 60 Stunden, wobei im Durchschnitt über sechs Monate nur 48 Stunden pro Woche erlaubt sind. Die Mehrarbeit muss innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen ausgeglichen werden.
Welche Grenzen gelten für Mehrarbeit? In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können günstigere Regelungen getroffen werden – sie dürfen Arbeitnehmer nicht schlechter stellen. Angeordnet werden darf Mehrarbeit nur bei betrieblicher Notwendigkeit (z. B. Notfälle, Vermeidung von Personenschäden). Schlechte Personalplanung oder spontane Auftragsspitzen sind keine berechtigten Gründe.
Ist Mehrarbeit bei einer 40-Stunden-Woche erlaubt? Ja – wenn ein Arbeitnehmer vertraglich 40 Stunden hat und an einem Tag 10 Stunden arbeitet, leistet er 2 Stunden Mehrarbeit (über 8h). Die 40-Stunden-Woche ist der vertragliche Bezugspunkt für Überstunden; die 8-Stunden-Grenze ist der Bezugspunkt für Mehrarbeit.
Wie viel Mehrarbeit ist zumutbar? Das ArbZG setzt die Obergrenze – darüber hinaus ist keine Mehrarbeit zulässig. Ob innerhalb dieser Grenzen Mehrarbeit angeordnet werden darf, hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Bei Gleitzeit und Arbeitszeitmodellen mit Zeitkorridoren können sich Besonderheiten ergeben: In Gleitzeitvereinbarungen wird oft ein Zeitkorridor (z. B. 7–19 Uhr) festgelegt – Mehrarbeit entsteht erst, wenn die 8-Stunden-Grenze pro Tag überschritten wird, unabhängig von der vertraglichen Wochenstundenzahl.
Mehrarbeit bei Teilzeit
Bei Teilzeitbeschäftigten gelten dieselben gesetzlichen Höchstgrenzen. Alles, was über die individuelle vertragliche Arbeitszeit hinausgeht, sind zunächst Überstunden. Mehrarbeit im ArbZG-Sinn liegt vor, wenn die acht Stunden pro Tag überschritten werden.
Was bedeutet Mehrarbeit bei Teilzeit? Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) wird Mehrarbeit speziell definiert: als Arbeitsstunden von Teilzeitkräften über ihre vertragliche Zeit hinaus bis zur Vollzeit-Arbeitsleistung. Überstunden sind dann die Stunden über die Vollzeit. Das BAG hat im Dezember 2024 entschieden (5 AZR 517/23), dass Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte bereits ab der ersten Stunde über der vertraglichen Zeit fällig werden – nicht erst ab Vollzeit. Sonst läge eine Diskriminierung vor.
Ist Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung erlaubt? Ja – solange die ArbZG-Grenzen eingehalten werden. Die zusätzlichen Stunden (über die Teilzeit hinaus) sind Überstunden und müssen vergütet oder ausgeglichen werden.
Im TVöD (§ 7 Abs. 6) und TV-L gilt: Teilzeitbeschäftigte können bis zur Vollzeit-Arbeitsleistung Mehrarbeit leisten, wenn der Arbeitgeber dies anordnet und die betrieblichen Belange es erfordern. Die Vergütung erfolgt anteilig – bei 50 Prozent Teilzeit erhält man für die Mehrarbeit bis Vollzeit den halben Stundensatz der Vollzeitstelle. Überstundenzuschläge nach BAG 5 AZR 517/23 gelten bereits ab der ersten Stunde über der vertraglichen Zeit.
Vergütung und Freizeitausgleich
Die Vergütung von Mehrarbeit ist nicht gesetzlich geregelt. Sie richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Arbeitgeber müssen Mehrarbeit entweder durch Bezahlung oder durch Freizeitausgleich kompensieren. Fehlt eine Regelung, kann § 612 BGB greifen: War die Mehrarbeit nur gegen Vergütung zu erwarten, ist sie zu vergüten. Ein Anspruch entsteht nur, wenn die Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurde – heimliche Überstunden begründen in der Regel keinen Vergütungsanspruch.
Wichtig: Pauschale Abgeltungsklauseln wie „Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten“ sind nach BAG-Rechtsprechung oft unwirksam – der Arbeitnehmer kann den Umfang nicht einschätzen. Transparente Regelungen (z. B. „bis zu 2 Überstunden pro Woche sind mit dem Gehalt abgegolten“) können zulässig sein, wenn sie das Mindestlohngesetz einhalten.
Wie wird Mehrarbeit vergütet? In der Regel zum regulären Stundensatz. Zuschläge sind möglich, wenn vertraglich vereinbart. Eine Stunde Mehrarbeit entspricht einer Stunde Freizeitausgleich – es sei denn, Tarif oder Vertrag sehen anderes vor. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig Freizeitausgleich anordnen, wenn der Arbeitnehmer Vergütung wünscht; umgekehrt gilt: Ohne vertragliche Grundlage muss bei angeordneter Mehrarbeit vergütet werden.
Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gelten besondere Zuschläge (§ 3b EStG) – diese sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Mit dem Zuschlagsrechner kannst du Zuschläge berechnen. Mit dem Arbeitszeitrechner kannst du Überstunden und Arbeitszeiten berechnen. Ordio unterstützt dich bei der digitalen Zeiterfassung und der Verwaltung von Arbeitszeitkonten – so behältst du Überstunden und Mehrarbeit im Blick. Die Kombination aus Zeiterfassung und Arbeitszeitkonto erfüllt die gesetzlichen Dokumentationspflichten und schafft Transparenz für beide Seiten.
Wer darf keine Mehrarbeit leisten?
Für bestimmte Personengruppen gelten Sonderregelungen:
- Schwangere und stillende Mütter: Nach § 4 Mutterschutzgesetz ist die tägliche Arbeitszeit auf 8,5 Stunden begrenzt, innerhalb von zwei Wochen maximal 90 Stunden. Nachtarbeit (20–6 Uhr) sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sind nicht erlaubt.
- Jugendliche unter 18: Nach § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen sie maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten – keine Mehrarbeit.
- Schwerbehinderte: Nach § 207 SGB IX können sie auf Verlangen von Mehrarbeit freigestellt werden. Der Arbeitgeber muss dem zustimmen.
Was ist Mehrarbeit im Sinne des SGB IX? Das SGB IX regelt die Freistellung von Schwerbehinderten – nicht die Definition. Die ArbZG-Definition (über 8h/Tag) gilt auch hier.
Lehrkräfte und Beamte unterliegen eigenen Regelungen: Im Beamtenrecht gibt es keinen Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit; stattdessen gilt eine angemessene Berücksichtigung. Bei Lehrkräften regeln Landesdienstordnungen die Mehrarbeitsstunden und den Ausgleich.
Abbau von Mehrarbeit
Mehrarbeit muss innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen ausgeglichen werden. Für besondere Arbeitszeiten gelten kürzere Fristen (§ 11 ArbZG):
- Nachtarbeit: Ausgleich innerhalb von vier Wochen
- Feiertagsarbeit: Ausgleich innerhalb von acht Wochen
- Sonntagsarbeit: Ausgleich innerhalb von zwei Wochen
Der Arbeitgeber darf den Ausgleich anordnen – z. B. durch verkürzte Tage oder freie Tage. Ein Arbeitszeitkonto hilft, Plus- und Minusstunden zu verwalten. Mit Ordio erfasst du Arbeitszeiten digital und behältst den Überblick über Ausgleichsfristen. Die Ausgleichsregelung muss dem Arbeitnehmer rechtzeitig mitgeteilt werden – eine Überraschung am letzten Tag der Frist ist nicht zulässig.
Beispiel: Ein Mitarbeiter hat in vier Wochen insgesamt 8 Stunden Mehrarbeit angesammelt (z. B. durch vier Tage mit je 10 Stunden). Der Arbeitgeber kann anordnen, dass er an zwei Tagen je 4 Stunden früher geht oder einen freien Tag erhält. Wichtig: Der Ausgleich muss innerhalb der Frist erfolgen – sonst drohen Bußgelder und arbeitsrechtliche Konsequenzen. Bei Verstößen gegen das ArbZG können die zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter) Bußgelder verhängen.
Fazit
Mehrarbeit ist gesetzlich eng begrenzt: maximal zwei Stunden pro Tag über acht Stunden, mit Ausgleich innerhalb von sechs Monaten. Die klare Abgrenzung zu Überstunden – Mehrarbeit = über gesetzliche Grenze, Überstunden = über vertragliche Zeit – hilft bei der korrekten Handhabung. Vergütung und Freizeitausgleich regeln Arbeits- und Tarifvertrag.
Mit digitaler Zeiterfassung und Arbeitszeitkonto bleiben Mehrarbeit und Überstunden transparent und gesetzeskonform. Ordio unterstützt dich dabei, Arbeitszeiten zu erfassen, Arbeitszeitkonten zu führen und die ArbZG-Grenzen einzuhalten. So vermeidest du Bußgelder und sicherst faire Arbeitsbedingungen für dein Team. Eine klare Dokumentation schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Streitfällen.