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Arbeitsschutzvorschriften und -programme im Gesundheitswesen

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Im Gesundheitswesen spielen Arbeitsschutzvorschriften eine zentrale Rolle. Sie erfüllen nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern gewährleisten auch das Wohlbefinden und die Sicherheit der Mitarbeiter. Dabei sind es gerade diese Vorschriften und die damit verbundenen Programme, die den Grundstein für ein sicheres Arbeitsumfeld in medizinischen Einrichtungen legen. Doch welche Vorschriften sind speziell für das Gesundheitswesen relevant? Und wie können Einrichtungen diese effizient in ihren Alltag integrieren?

Arbeitsschutzvorschriften vs. Arbeitsschutzprogramme im Gesundheitswesen

Arbeitsschutzvorschriften sind ein Grundpfeiler des Gesundheitswesens. Sie werden von den nationalen und regionalen Behörden erlassen und legen klare gesetzliche Mindestanforderungen fest. Diese Vorschriften sollen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen gewährleisten. Werden sie nicht eingehalten, drohen rechtliche Konsequenzen. Gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem Gesundheitswesen, in dem es direkt um das Wohl und die Gesundheit von Menschen geht und in dem Fehler unmittelbare Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit von Patienten haben können, ist dies von besonderer Bedeutung.

Neben diesen Vorschriften spielen Arbeitsschutzprogramme eine ebenso wichtige Rolle. Sie werden von Berufsverbänden, Organisationen und manchmal auch von den medizinischen Einrichtungen selbst entwickelt. Ihr Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen weiter zu optimieren und über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen. Dazu bieten sie maßgeschneiderte Schulungen, Instrumente und Best Practices an. Damit unterstützen sie die Einrichtungen aktiv dabei, ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig die spezifischen Herausforderungen des Gesundheitssektors zu meistern.

Arbeitsschutzvorschriften im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen gibt es eine Reihe von Vorschriften, die speziell darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Diese Vorschriften berücksichtigen die besonderen Herausforderungen und Gefährdungen, denen Beschäftigte im Gesundheitswesen täglich ausgesetzt sind.

  • Eine zentrale Rolle spielt das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das den Umgang mit Infektionskrankheiten regelt. Es legt nicht nur fest, wie medizinische Einrichtungen mit Infektionen umzugehen haben, sondern sorgt auch dafür, dass das medizinische Personal regelmäßig geschult wird, um immer auf dem neuesten Stand der Präventionsmaßnahmen zu sein.
  • Die Strahlenschutzverordnung hingegen konzentriert sich auf den sicheren Umgang mit Strahlenquellen. Sie macht den medizinischen Einrichtungen, insbesondere in Bereichen wie der Radiologie, klare Vorgaben, um Patienten und Personal vor unnötiger Strahlenbelastung zu schützen.
  • Das Medizinproduktegesetz (MPG) stellt sicher, dass alle in einer Einrichtung verwendeten Medizinprodukte nicht nur wirksam, sondern auch sicher sind. Es legt Standards fest, die Hersteller und Lieferanten von Medizinprodukten erfüllen müssen.
  • Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Umgang mit potenziell gefährlichen Stoffen. Dies ist insbesondere für Laboratorien und Reinigungsarbeiten in medizinischen Einrichtungen relevant, da hier häufig mit Chemikalien und anderen Gefahrstoffen gearbeitet wird.

Arbeitsschutzprogramme für den Gesundheitssektor

Im Gesundheitswesen gibt es zahlreiche Programme und Initiativen, die medizinische Einrichtungen bei der Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen unterstützen. Diese Programme berücksichtigen die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse des Gesundheitssektors und bieten wertvolle Ressourcen und Schulungen an.

  • Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Die BGW setzt sich aktiv für den Gesundheitsschutz im Gesundheitswesen ein. Sie informiert umfassend über branchenspezifische Gefährdungen und gibt praktische Tipps zur Prävention. Mit ihrer Expertise unterstützt sie Einrichtungen dabei, Risiken zu minimieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.
  • Programme zur psychischen Gesundheit: Angesichts der hohen psychischen Belastungen, denen Beschäftigte im Gesundheitswesen häufig ausgesetzt sind, gewinnen solche Programme zunehmend an Bedeutung. Sie bieten Strategien und Trainings an, um psychischen Belastungen entgegenzuwirken und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Dabei legen sie Wert auf präventive Maßnahmen und unterstützen Einrichtungen bei der Umsetzung von Strategien zur Stressreduktion und Burnout-Prävention.

Wirksame Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Gesundheitswesen

Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen hängt wesentlich von der wirksamen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen ab. Dabei sind verschiedene Aspekte zu beachten:

  • Gefährdungsbeurteilung: Es ist unerlässlich, dass Einrichtungen regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Durch diese Gefährdungsbeurteilungen können mögliche Gefährdungen frühzeitig erkannt und entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
  • Schulungen: Um das Sicherheitsbewusstsein zu stärken und den Wissensstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich zu aktualisieren, sollten regelmäßig Schulungen durchgeführt werden. Diese fördern nicht nur das Verständnis für bestehende Regelungen, sondern sensibilisieren auch für neue Risiken und Herausforderungen.
  • Kommunikation: Grundlage für einen erfolgreichen Arbeitsschutz ist eine offene und klare Kommunikation. Das Management sollte stets den Dialog mit den Mitarbeitern suchen, um Feedback zu erhalten und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
  • Überprüfungen: Die Dynamik des Gesundheitswesens macht es erforderlich, dass Einrichtungen ihre Arbeitsschutzmaßnahmen regelmäßig überprüfen und den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen weiterhin wirksam sind und den Beschäftigten den bestmöglichen Schutz bieten.

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Fazit

Im Gesundheitswesen spielen Arbeitsschutzvorschriften und -programme eine zentrale Rolle. Medizinische Einrichtungen setzen sie aktiv um, nicht nur um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch um das Wohlbefinden und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Eine offene und kontinuierliche Kommunikation steht dabei im Mittelpunkt. Regelmäßige Schulungen erweitern und vertiefen das Wissen der Mitarbeiter, kontinuierliche Überprüfungen stellen sicher, dass die Maßnahmen stets aktuell und wirksam sind. All diese gezielten Anstrengungen führen letztlich dazu, dass medizinische Einrichtungen nicht nur in einem sicheren Umfeld, sondern auch mit maximaler Effizienz arbeiten können.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

Autor: Vanessa Merx

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Geldwerter Vorteil – Definition, Beispiele & Steuern

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Der geldwerte Vorteil ist ein zentrales Element des deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Dabei handelt es sich um Leistungen oder Vergünstigungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt. Sie gehören steuerlich zum Arbeitsentgelt und sind damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Typische Beispiele von geldwerten Vorteilen

Es gibt eine Vielzahl von geldwerten Vorteilen. Sie reichen von allgemeinen Praktiken wie der Bereitstellung eines Dienstwagens bis hin zu spezielleren Angeboten wie Betriebsveranstaltungen oder Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Nachfolgend sind einige der häufigsten Beispiele für geldwerte Vorteile aufgelistet:

  1. Die private Nutzung eines Firmenwagens: Dies ist eines der bekanntesten Beispiele für einen geldwerten Vorteil. Wenn du deinem Arbeitnehmer erlaubst, den Firmenwagen auch privat zu nutzen, ist das ein geldwerter Vorteil. Die Berechnung erfolgt in der Regel über die 1-Prozent-Regelung oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
  2. Kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten: Als geldwerter Vorteil gilt auch die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer. Dabei kann es sich z.B. um eine Betriebskantine oder Essensgutscheine handeln.
  3. Überlassung von Wohnraum: Ein geldwerter Vorteil ist auch die Überlassung einer Wohnung an den Arbeitnehmer oder die Übernahme der Miete für eine solche Wohnung. Die Bewertung erfolgt in der Regel nach der ortsüblichen Miete.
  4. Verbilligter Bezug von Firmenprodukten: Ein geldwerter Vorteil liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens zu einem vergünstigten Preis erwerben kann. In diesem Fall gilt die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem vom Arbeitnehmer gezahlten Preis als geldwerter Vorteil.
  5. Mitarbeiterrabatte: Viele Unternehmen gewähren Mitarbeitern Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen. Diese Rabatte werden als geldwerter Vorteil betrachtet, solange sie 1.080 Euro pro Jahr nicht übersteigen.
  6. Internet- und Telefonnutzung: Auch die private Nutzung des dienstlichen Internet- und Telefonanschlusses stellt einen geldwerten Vorteil dar. Da die private Nutzung oft schwer von der dienstlichen zu trennen ist, ist die Bewertung oft komplex.
  7. Betriebliche Gesundheitsförderung: In Deutschland können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Massagen steuer- und sozialabgabenfrei anbieten.

Bewertung des geldwerten Vorteils

Wie der geldwerte Vorteil zu bewerten ist, hängt von dem jeweiligen Vorteil ab und ist in den §§ 8 und 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, dass der geldwerte Vorteil nicht nur der Lohnsteuer unterliegt, sondern auch in der Sozialversicherung zu versteuern ist. Das heißt, durch den Sachbezug wird sowohl die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherungsbeiträge erhöht. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsabgaben ist jedoch zu beachten, dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten werden darf.

Freibeträge und Pauschalen

Bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils können jedoch auch Ausnahmen und Erleichterungen berücksichtigt werden. Einige davon sind hier im Detail aufgeführt:

  • 44-Euro-Freigrenze: Ein Beispiel für eine Ausnahme ist die sogenannte 44-Euro-Freigrenze. Diese Regelung besagt, dass Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat steuerfrei bleiben. Wichtig ist, dass es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Das heißt, wenn der Wert des Sachbezugs diesen Betrag auch nur um einen Cent übersteigt, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Pauschalversteuerung: Darüber hinaus besteht für bestimmte Sachbezüge die Möglichkeit der Pauschalversteuerung. Das bedeutet, dass statt der individuellen Steuersätze der Mitarbeiter ein einheitlicher Steuersatz angewendet wird. Ein Beispiel ist die Pauschalversteuerung von 25 Prozent bei der Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten wie Laptops oder Smartphones zur privaten Nutzung. 
  • Rabattfreibetrag: Eine weitere Ausnahme ist der Rabattfreibetrag. Arbeitnehmer, die Waren oder Dienstleistungen ihres Arbeitgebers verbilligt oder unentgeltlich erhalten, können diesen Freibetrag in Anspruch nehmen. Er beträgt 1.080 Euro pro Jahr. Darüber hinausgehende Rabatte müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Wie bereits erwähnt, sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.

Fazit

Obwohl geldwerte Vorteile steuerpflichtig sind, stellen sie eine attraktive Möglichkeit dar, das Gesamtpaket, das du deinen Mitarbeitern bietest, zu verbessern. Dies ist möglich, ohne dass die gleiche steuerliche Belastung wie bei einer direkten Erhöhung des Gehalts entsteht.

Bei strategischer Planung und Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen können geldwerte Vorteile zur Stärkung der Mitarbeiterbindung eingesetzt werden, ohne die betrieblichen Kosten übermäßig zu erhöhen. So können z.B. Angebote wie die private Nutzung von Firmenwagen, die Nutzung von Firmenhandys oder Rabatte auf Firmenprodukte nicht nur die Attraktivität des Vergütungspakets erhöhen, sondern auch Motivation und Loyalität steigern.

Ein wichtiger Aspekt der Steueroptimierung ist auch die Nutzung von Freibeträgen und Pauschalsteuersätzen, die der Gesetzgeber vorsieht. So können z. B. Sachbezüge in Höhe von bis zu 44 Euro pro Monat oder Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben. Darüber hinaus können bestimmte Sachbezüge, wie zum Beispiel die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte, pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Dies kann zu einer geringeren Steuerbelastung führen als eine direkte Gehaltserhöhung.

Insgesamt kann der Sachbezug also ein wertvolles Instrument sein, um die Attraktivität des Vergütungspakets zu erhöhen und gleichzeitig die Steuerbelastung zu optimieren. Er ermöglicht es, den Arbeitnehmern lohnerhöhende Zusatzleistungen anzubieten, ohne dass die Lohnsteuerbelastung in gleichem Maße steigt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

FAQ

Was zählt alles als geldwerter Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn Arbeitnehmer:innen vom Arbeitgeber Sach- oder Dienstleistungen erhalten, die einen wirtschaftlichen Wert haben. Typische Beispiele hierfür sind ein Firmenwagen zur privaten Nutzung, Zuschüsse für Fahrkarten oder Verpflegung, ein Diensthandy oder Laptop zur Privatnutzung sowie Mitarbeiterrabatte auf Produkte. Diese Vorteile gelten als zusätzliches Einkommen und müssen meist versteuert werden.

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen?

Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens wird der geldwerte Vorteil in der Regel nach der 1 %-Regelung oder nach dem Fahrtenbuchverfahren berechnet. Bei der 1 %-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs dem Bruttogehalt zugeschlagen; hinzu kommen 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Wann ist ein geldwerter Vorteil steuerfrei?

Geldwerte Vorteile können steuerfrei sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So bleiben Sachbezüge wie Gutscheine oder Warengutscheine bis zu 50 € monatlich (Freigrenze 2025), Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern bis zu einem Wert von 150 € pro Veranstaltung sowie Jobtickets oder Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Welche geldwerten Vorteile lohnen sich besonders für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Attraktive geldwerte Vorteile sind beispielsweise ein Firmenwagen (besonders bei Elektroautos durch reduzierte Versteuerung), Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr, Essenszuschüsse und Mitarbeitergutscheine sowie Diensthandys und Laptops zur privaten Nutzung. Diese Benefits bieten oft steuerliche Vergünstigungen für Arbeitnehmer:innen und senken gleichzeitig die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber:innen.

Wird der geldwerte Vorteil vom Lohn abgezogen?

Nein. Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöht damit die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Er wird also nicht abgezogen, sondern zusätzlich versteuert.

Autor: Vanessa Merx

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Bewirtungskosten absetzen: Regeln, Höhe & Tipps

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Ein Bewirtungsbeleg ist ein Nachweis für eine geschäftlich oder betrieblich veranlasste Bewirtung, die in Deutschland steuerlich geltend gemacht wird. Sie sind vor allem dann wichtig, wenn du als Arbeitgeber oder als Selbstständiger deine Bewirtungskosten von der Steuer absetzen möchtest. Doch was genau sind Bewirtungsbelege und worauf musst du achten?

Was muss auf dem Bewirtungsbeleg stehen?

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG muss ein Bewirtungsbeleg folgende Angaben enthalten, damit die Aufwendungen vom Finanzamt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden.

  • Datum und Ort der Bewirtung: Der Bewirtungsbeleg sollte das genaue Datum und den Ort der Bewirtung enthalten. Dies ist wichtig für die Nachvollziehbarkeit und eventuelle Rückfragen der Finanzbehörden. 
  • Die Namen aller teilnehmenden Personen: Alle Personen, die an der Bewirtung teilgenommen haben, müssen auf dem Beleg namentlich aufgeführt werden. Dazu gehören sowohl die eigenen Daten als auch die Namen der Gäste oder Geschäftspartner, die an der Bewirtung teilgenommen haben.
  • Der geschäftliche Anlass der Bewirtung: Der geschäftliche Anlass der Bewirtung sollte eindeutig und detailliert auf dem Beleg vermerkt sein. Ob es sich um ein Kundengespräch, ein Geschäftstreffen oder eine Teambesprechung handelt, das Finanzamt möchte genau wissen, warum die Bewirtung stattgefunden hat.
  • Die Höhe der Ausgaben: Die Gesamtkosten der Bewirtung müssen genau angegeben werden. Dazu gehören die Kosten für Speisen, Getränke und eventuelle Trinkgelder.

Welche Bewirtungskosten sind absetzbar?

Als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind nur die Bewirtungskosten abziehbar, die unmittelbar mit dem Verzehr von Speisen und Getränken und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen zusammenhängen. Das bedeutet, dass die Kosten für die verabreichten Speisen und Getränke sowie das Trinkgeld für das Bedienungspersonal grundsätzlich abzugsfähig sind. Nicht abzugsfähig sind dagegen Kosten für Raummiete, Dekoration, musikalische Unterhaltung oder ähnliche Aufwendungen, die nicht unmittelbar mit dem Verzehr von Speisen und Getränken zusammenhängen.

In welcher Höhe sind Bewirtungskosten abzugsfähig?

Grundsätzlich sind nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG 70 Prozent der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn ein geschäftlicher Anlass vorliegt, z.B. Kundengespräch, Teambesprechung, Geschäftsveranstaltung.

Es gibt jedoch auch Sonderfälle, in denen eine 100%ige Abzugsfähigkeit der Bewirtungskosten möglich ist, z.B. bei Betriebsveranstaltungen. Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen, die für alle oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern eines Unternehmens organisiert werden. Solche Veranstaltungen können zu 100 Prozent als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie allen Arbeitnehmern zugänglich sind und keinen unverhältnismäßig luxuriösen Charakter haben. Damit können Arbeitgeber z.B. Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge steuerlich voll absetzen.

Verhältnismäßigkeit der Bewirtungskosten

Die Angemessenheit der Bewirtungskosten ist ein entscheidender Faktor für die steuerliche Anerkennung und den Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Die Finanzverwaltung erwartet, dass die Bewirtungskosten in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass und zur Anzahl der teilnehmenden Personen stehen. Die Art und Weise der Bewirtung muss dem geschäftlichen oder beruflichen Anlass angemessen sein und die Kosten müssen einen unmittelbaren betrieblichen Anlass haben. Die Steuerbehörden können unangemessene oder luxuriöse Ausgaben als unangemessen betrachten. Dies kann dazu führen, dass die Ausgaben nicht steuerlich absetzbar sind.

FAQs

1. Was ist ein Bewirtungsbeleg?

Ein Bewirtungsbeleg ist ein steuerlich abzugsfähiger Nachweis über eine geschäftlich oder betrieblich veranlasste Bewirtung in Deutschland. Er ist vor allem für Arbeitgeber und Selbstständige wichtig, die ihre Bewirtungskosten von der Steuer absetzen wollen.

2. Was muss der Bewirtungsbeleg enthalten?

Der Bewirtungsbeleg muss das genaue Datum und den Ort der Bewirtung enthalten. Darüber hinaus sind die Namen aller teilnehmenden Personen und der geschäftliche Anlass der Bewirtung anzugeben. Die Höhe der Ausgaben für Speisen, Getränke und Trinkgelder ist ebenfalls anzugeben.

3. Welche Bewirtungskosten sind abzugsfähig?

Abzugsfähig sind nur Bewirtungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen und Getränken und den damit verbundenen Dienstleistungen (einschließlich Trinkgelder) stehen. Kosten für Raummiete, Dekoration oder musikalische Unterhaltung sind nicht abzugsfähig. 

4. In welcher Höhe sind Bewirtungskosten abzugsfähig?

Grundsätzlich können 70 Prozent der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein geschäftlicher Anlass vorliegt. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. Betriebsveranstaltungen, bei denen 100 Prozent der Kosten abzugsfähig sind.

5. Was bedeutet “Verhältnismäßigkeit der Bewirtungskosten”?

Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass die Bewirtungskosten in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass und zur Anzahl der teilnehmenden Personen stehen müssen. Unverhältnismäßige oder luxuriöse Ausgaben können als unangemessen gelten und sind nicht abzugsfähig.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

FAQ

Was zählt zu den Bewirtungskosten?

Zu den Bewirtungskosten zählen alle Ausgaben für Speisen, Getränke und damit verbundene Dienstleistungen, die im Rahmen eines geschäftlichen Anlasses entstehen – z. B. bei einem Restaurantbesuch mit Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder Bewerber:innen. Auch Trinkgelder, Raumkosten oder Dekoration können unter bestimmten Voraussetzungen dazugehören.

Wie viel Prozent der Bewirtungskosten kann ich absetzen?

Bewirtungskosten im geschäftlichen Kontext sind zu 70 % steuerlich absetzbar, sofern sie ordnungsgemäß dokumentiert und betrieblich veranlasst sind. Die verbleibenden 30 % gelten als nicht abzugsfähig, da sie als private Lebensführung angesehen werden. Interne Bewirtungen (z. B. Kantine) oder Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen können unter bestimmten Bedingungen sogar zu 100 % abzugsfähig sein.

Was muss auf einem Bewirtungsbeleg stehen?

Ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg muss enthalten:
– Vollständige Rechnung mit Datum, Ort und Steuernummer
– Name des Gastgebers
– Teilnehmende Personen
– Anlass der Bewirtung
– Eigenhändige Unterschrift des/der Bewirtenden
Ohne diese Angaben erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an – eine einfache Quittung reicht nicht aus.

Welche Bewirtungskosten erkennt das Finanzamt nicht an?

Nicht anerkannt werden:
– Private Bewirtungen ohne geschäftlichen Anlass
– Unzureichend dokumentierte Rechnungen
– Luxusausgaben oder übertriebene Aufwendungen
– Bewirtungen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zum Betrieb
Wichtig: Auch Bewirtungen mit Familienangehörigen oder Freund:innen sind meist nicht abzugsfähig, wenn sie nicht nachweislich betrieblich veranlasst sind.

Was gilt bei Bewirtungen von Ehepartnern oder Familienangehörigen?

Solche Bewirtungen sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da das Finanzamt von einer privaten Veranlassung ausgeht. Nur wenn ein nachweislich betrieblicher Kontext besteht – z. B. ein Familienmitglied ist zugleich Geschäftspartner – kann ein Abzug möglich sein. Eine detaillierte Dokumentation ist hier besonders wichtig.

Wann sind Bewirtungskosten zu 100 % absetzbar?

100 % abzugsfähig sind Bewirtungskosten nur in bestimmten Fällen:
– Bei internen Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier, Teamevent)
– Bei Bewirtung eigener Mitarbeitender
– Wenn die Bewirtung ausnahmsweise nicht als Repräsentationsaufwand gilt, sondern als notwendige Betriebsausgabe (z. B. Catering für eine interne Schulung)

Wann sind Bewirtungskosten zu 100% abzugsfähig?

Wenn die Bewirtung betrieblich und intern erfolgt – z. B. gegenüber Mitarbeitenden oder im Rahmen von Schulungen und Events – sind die Kosten voll steuerlich absetzbar. Auch bestimmte Berufsgruppen (z. B. Außendienst, Lkw-Fahrer) profitieren ggf. von 100 % Abzug.

Was zählt zu den Bewirtungskosten?

Alle Kosten für Essen, Getränke, Service und Umfeld, sofern sie aus geschäftlichem Anlass entstehen. Auch Trinkgelder und Nebenkosten können darunter fallen, wenn sie belegt und begründet werden.

Wann sind die Bewirtungskosten 70?

In klassischen Geschäftsessen mit Externen (z. B. Kund:innen, Partner:innen) erkennt das Finanzamt nur 70 % der Kosten als Betriebsausgabe an – dies gilt auch für Bewirtungen im Restaurant oder Hotel.

Wie viel kann man von Bewirtungskosten absetzen?

Im Normalfall sind 70 % der Ausgaben abzugsfähig, sofern die Dokumentation korrekt ist. Bei internen Anlässen oder Mitarbeitenden-Verpflegung kann der Abzug auf 100 % steigen.

Wie hoch ist die angemessene Bewirtung pro Person?

Es gibt keine gesetzlich fixierte Obergrenze, aber die Kosten müssen angemessen und verhältnismäßig sein. Ein 5-Gänge-Menü mit Champagner für 300 € pro Person bei einem normalen Kundentermin wird vom Finanzamt kritisch geprüft – ein Geschäftsessen im Rahmen üblicher Kosten (20–60 € pro Person) ist meist unproblematisch.

Autor: Vanessa Merx